Datum: 03.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Geschäftsordnungsantrag; Vertagung des TOP 6 (alt)"BG Pettendorf-Südwest"; Vergabe von Straßennamen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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03.11.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Antrag auf Vertagung des TOP 6 gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pettendorf.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden. Zu Beginn der Sitzung sind 11 Gemeinderatsmitglieder anwesend, die Beschlussfähigkeit ist daher gegeben.
Gemeinderätin Muehlenberg stellt gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates den Antrag, den TOP 6 „BG Pettendorf-Südwest“; Vergabe von Straßennamen, auf die Sitzung am 01.12.2016 zu vertagen.
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass sich bereits in der Vorbesprechung zur Gemeinderatssitzung zeigte, dass die Fraktionen hier größeren Vorbereitungs- und Beratungsbedarf sehen. Es sollen daher zusätzlich zu den Vorschlägen der Verwaltung und des Ortsheimatpflegers bis zum 23.11.2016 entsprechende Namensvorschläge von den Fraktionen unterbreitet werden.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt 6 „BG Pettendorf-Südwest“; Vergabe von Straßennamen wird auf die Sitzung am 01.12.2016 vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Dr. Richard Bosl, Christian Gerdes, Christian Listl, Norbert Meyer und Johann Völkl fehlen entschuldigt. Gemeinderätin Weiermann ist erst ab dem TOP 2 (neu) anwesend.
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2. SuedOstLink;
Beratung und Beschlussfassung zu Hinweisen für Raumwiderstände im Bereich der geplanten Vorschlagstrasse im Gemeindegebiet Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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03.11.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Straßen- und Umweltausschusses am 25.10.2016 wurden von den Ausschussmitgliedern Hinweise zu Raumwiderständen im Gemeindegebiet Pettendorf erarbeitet.
Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Raumwiderstände im Gemeindegebiet Pettendorf gemäß der im Sachverhalt dargestellten Tabelle mit den heute beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen beschließend festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt die Daten bis 04.11.2016 an TenneT zu übermitteln. Etwaige Ergänzungen bzw. Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bundesfachplanung und beim darauf folgenden Planfeststellungsverfahren bleiben vorbehalten.
Aus der Diskussion im Straßen- und Umweltausschuss ergaben sich mit Ergänzungen nachfolgende Raumwiderstände:
Ergänzend bestand Einigkeit darüber, TenneT zusätzlich über nachfolgende Punkte zu informieren:
? Die Biotopkartierung der Gemeinde Pettendorf stammt aus dem Jahr 1993, so dass grundsätzlich keine aktuelle Datenlage vorliegt
? Auf mögliche Synergieeffekte mit der Gastrasse von Schwandorf nach Forchheim in Oberbayern soll verwiesen werden
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass sich die ergänzende Betrachtung auf Themen der Bauleitplanung, Altlasten, Bodennutzung und Bodendenkmäler beschränkt, da diese gemeindespezifischen Raumhindernisse nicht ausreichend bei der Planung der Vorschlagstrassen durch TenneT eruiert und berücksichtigt werden konnten. Der Straßen- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung bereits entsprechende Vorschläge unterbreitet. Im Bereich des Marktes Lappersdorf, Ortsteil Baiern, gibt es an der Gemeindegrenze eine sanierte Deponie, auf die aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hoheitsgebiet der Gemeinde Pettendorf zusätzlich verwiesen wird. Da unbekannt ist, welche Mindestabstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind, wird im Allgemeinen auch auf die Siedlungsnähe im Planungsbereich verwiesen. Besondere Erwähnung finden die Spundwände im Ortsteil Mariaort, die im Rahmen der Flussquerung zusätzlich überwunden werden müssten. Nicht extra erwähnt wurden Natur- und Landschaftsschutzgebiete, da diese Daten im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden.
Bereits im Straßen- und Umweltausschuss wurde zudem darüber diskutiert, ob seitens der Gemeinde Pettendorf zusätzlich auf „weiche Raumwidestände“ verwiesen werden sollte, z. B. „umweltbewusste Gemeinde“, „bienenfreundliches Pettendorf“, „gentechnikfreie Gemeinde“. Hierzu bestand in der Ausschusssitzung mehrheitlich die Haltung, dass diese Hinweise im Vorplanungsstadium nicht zielführend sind.
Gemeinderätin Muehlenberg bedauert, dass in der letzten Sitzung wenig Öffentlichkeit anwesend war, was ggf. auch auf den fehlenden Hinweise zur Sitzung in der Presse zurückzuführen war.
Gemeinderätin Muehlenberg setzt fort, dass Hinweise auf den Energieleitplan und auf das Projekt „Bienenfreundliche Gemeinde“ in der Stellungnahme unverzichtbar seien. Ebenso sollte in der Stellungnahme auf die vorhandene Kulturlandschaft verwiesen werden. Dadurch würde klar signalisiert, dass im Gemeindebereich Pettendorf mit Widerstand zu rechnen sei. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass durch die Vorarbeit des Straßen- und Umweltausschusses viele Raumhindernissen eruiert wurden. Zudem wird auf die vorhandene Gastrasse von Schwandorf nach Forchheim in Oberbayern verwiesen, die ggf. Synergien eröffnet. Ein Verweis auf weitergehende Kriterien sei nicht zielführend, da diese von TenneT im derzeitigen Verfahrensstand nicht sinnvoll verarbeitet werden können. Von Bedeutung seien Raumhindernisse, die de facto den Trassenverlauf beeinträchtigen könnten. Gemeinderat Weigl ergänzt, dass alle notwendigen Hindernisse aufgezeigt wurden. Wäre die „Bienenfreundliche Kommune“ ein Argument, wären die Entwürfe zur Trassenführung bereits an deutlich offensichtlicheren Raumhindernisse, wie z. B. dem Denkmalschutzensemble „ehemaliges Kloster Adlersberg“, bereits bei der Entwurfsplanung gescheitert. Gemeinderätin Weiermann erwidert, dass die Gemeinde sehr wohl darauf hinweisen sollte, dass die Gemeinde auf verschiedenen ökologischen und sozialen Handlungsfeldern aktiv ist, die im Widerspruch zur Trassenführung liegen. Daraus kann TenneT auch ableiten, dass sich breite Widerstände in der Bevölkerung ergeben könnten. Gemeinderätin Muehlenberg betont nochmals, dass Pettendorf als aktive Gemeinde für unsere Kulturlandschaft einsteht. Dies müsse sich in der Stellungnahme widerspiegeln. Bürgermeister Obermeier schlägt vor darüber abstimmen zu lassen, die weitergehenden Argumente in die Stellungnahme einzuarbeiten und unterbreitet folgenden Beschlussvorschlag:
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt fest, dass die in der Anlage dargestellten Raumwiderstände im Gemeindegebiet Pettendorf bestehen. Die Gemeinde Pettendorf weist ergänzend darauf hin, dass sie sich aktiv für den Erhalt ihrer Kulturlandschaft einsetzt. Die Gemeinde Pettendorf hat einen Energieleitplan aufgestellt, der im grundsätzlichen Widerspruch zum „SuedOstLink“ steht. Darüber hinaus wird durch die Trassenführung das Projekt „Pettendorf blüht“ beeinträchtigt, dass vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8
Beschluss 2
Der Gemeinderat stellt fest, dass die in der Anlage dargestellten Raumwiderstände im Gemeindegebiet Pettendorf bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt die Daten bis 04.11.2016 an TenneT zu übermitteln. Es ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde über keine aktuelle Biotopkartierung verfügt und dies im weiteren Verfahren zu berücksichtigen ist. Auf die möglichen Synergieeffekte mit der bereits im Bau befindlichen Gastrasse von Schwandorf nach Forchheim in Oberbayern ist hinzuweisen.
Etwaige Ergänzungen bzw. Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bundesfachplanung und beim darauf folgenden Planfeststellungsverfahren bleiben vorbehalten
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
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3. Städtebauförderung;
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet "Pettendorf"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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03.11.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zu möglichen Maßnahmen fanden grundlegende öffentliche Beschlüsse des Gemeinderates am 05.06.2008, 05.08.2010, 04.11.2010 und 11.06.2015 statt. Am 21.07.2016 wurde in nichtöffentlicher Sitzung (aufgrund der Klärung der Fragen von Eigentumsverhältnissen etc.) final über die weitere Vorgehensweise entschieden.
Ausgangslage 2016
Am 03.06.2016 fand zusammen mit dem Gebietsreferenten des Fachbereiches Städtebauförderung bei der Regierung der Oberpfalz ein Fachgespräch mit Ortsbegehung zu den geplanten Maßnahmen der Städtebauförderung statt. Dabei wurden insbesondere das Rathausumfeld sowie die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang der Einrichtung eines zentralen Ortes mit einem Multifunktionsgebäude mit besonderer gesellschaftlicher und sozialer Funktion einbezogen.
Grundlage der Fachgespräche bildeten die Grundsatzentscheidung des Gemeinderates vom 11.06.2015 und die daraus resultierende Grobanalyse der Planergemeinschaft Wamsler, Rohloff, Wirzmüller, Kehrer Planung GmbH und Brandl Architekten bda vom Januar 2016.
Bereits in den vorausgegangenen Diskussionen hat sich im Gemeinderat eine gefestigte Auffassung ergeben, dass die Maßnahmen im Rathausumfeld sowie das Multifunktionsgebäude oberste Priorität haben.
Jedoch wurden auch weitere Maßnahmen im Gemeindegebiet, die nach Möglichkeit mit Mitteln der Städtebauförderung gefördert werden sollten, als wichtig und notwendig erachtet. Diese Maßnahmen sollen in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen realisiert werden.
Neben der Beantragung von Fördermitteln für Einzelbaumaßnahmen soll durch Sanierungssatzung ein Sanierungsgebiet „Pettendorf“ festgelegt werden.
Schritte zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
Losgelöst von der Betrachtung von Einzelbaumaßnahmen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2016 darüber entschieden, dass die Gemeinde Pettendorf aufgrund der objektiv vorliegenden städtebaulichen Missstände die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Pettendorf“ mit dem dargestellten Umgriff als Satzung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB beschließen möchte. Dies hat in öffentlicher Sitzung zu erfolgen.
Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets setzt voraus, dass nach § 136 städtebauliche Missstände nachgewiesen sind, zu deren Behebung das Gebiet durch Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll und die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse liegt.
Bevor die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes stattfinden kann, muss nach der bereits durchgeführten Grobanalyse nun ein Beschluss des Gemeinderates über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen stattfinden, § 141 Abs. 3 BauGB. Durch den Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird nach der öffentlichen Bekanntmachung auch der Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB verbunden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
1. Die Gemeinde Pettendorf beschließt die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:
12 : 0 Stimmen
2. Die Verwaltung wird beauftragt Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm zu stellen. Dabei sollen für die zeitkritischen Einzelvorhaben „Multifunktionsgebäude“ und „Rathausumfeld“, unabhängig von der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes,
Städtebaufördermittel beantragt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Vollzug der Baugesetze - Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Gebiet "Adlersberg-Nordost";
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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03.11.2016
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.09.2016 wurden insgesamt 23 Fachstellen um Ihre Stellungnahme zu o.g. Änderungsverfahren bis zum 14.10.2016 gebeten.
Von folgenden Behörden/Fachstellen wurden keine Einwände erhoben bzw. nur Hinweise für die Erschließungsplanung vorgebracht:
Lfd.Nr.
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Behörde/Fachstelle
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Schreiben vom
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1.
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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regensburg
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14.09.2016
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2.
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg
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20.09.2016
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3.
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Markt Nittendorf
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22.09.2016
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4.
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REWAG & Co. KG, Regensburg
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22.09.2016
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5.
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Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde
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04.10.2016
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6.
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regensburg
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06.10.2016
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7.
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Gemeinde Sinzing
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06.10.2016
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8.
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Landratsamt Regensburg, Staatliches Abfallrecht und Wasserrecht
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11.10.2016
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9.
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Landratsamt Regensburg, Natur- und Landschaftsschutz
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21.10.2016
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Diese Stellungnahmen wurden dem Planer vollständig, ggfs. zur Berücksichtigung in der Erschließungsplanung, zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen Nrn. 1 – 9 zur Kenntnis.
12 : 0 Stimmen
10. Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Schreiben vom 27.09.2016:
Mit eingangs genanntem Schreiben werden noch folgende ergänzende Hinweise geben:
a) Schmutz- und Niederschlagswasser
Die lokale Rückhaltung und verzögerte Ableitung des Niederschlagwassers über Drosselzisternen in den Mischwasserkanal und ggf. Gartennutzung ist für eine reduzierte zusätzliche Belastung der bestehenden Abwasseranlage zu begrüßen. Es ist vor Baubeginn durch die Gemeinde Pettendorf zu prüfen bzw. mit dem Landratsamt Regensburg abzuklären, ob bestehende wasserrechtliche Bescheide anzupassen sind. Darüber hinaus empfehlen wir, dass an den Übergabestellen der Bauparzellen oder an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal ein Kontrollschacht vorgeschrieben werden sollte.
b) Erdwärmenutzung
Gemäß dem Energieatlas Bayern ist eine Nutzung der oberflächennahen Geothermie nicht möglich. Daher ist der Punkt 8 auf S. 7 entsprechend abzuändern.
Stellungnahme Planer:
Die Vorgabe an den Übergabestellen der Bauparzellen oder an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal ein Kontrollschacht einzurichten, wird in die Satzung aufgenommen. Punkt 8 der textlichen Hinweise wird entsprechend abgeändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Stellungnahme des Planers voll umfänglich. Die Planung ist entsprechend zu ergänzen bzw. abzuändern.
12 : 0 Stimmen
11. Zweckverband zur Wasserversorgung N-D-R, Pettendorf, Schreiben vom 06.10.2016:
Es wird mitgeteilt, dass in der Parzelle 2 eine Hausanschlussleitung zur Versorgung der Anlieger des Urtlhofs verläuft. Die Hausanschlussleitung wird im Zuge der Bebauung teilweise umgelegt werden müssen.
Zur Sicherstellung der Versorgung der Anlieger besteht die Notwendigkeit, auf der Parzelle 2 und/oder Parzelle 3 ein notarielles Leitungsführungsrecht (Dienstbarkeit) eintragen zu lassen. Der Inhalt und Verlauf des Leitungsführungsrechts ist mit dem Zweckverband abzustimmen.
Stellungnahme Planer:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat sieht keine Veranlassung, die Planung zu ändern.
12 : 0 Stimmen
12. Bayernwerk AG, Parsberg, Schreiben vom 11.10.2016:
Vorsorglich wird mit o.g. Schreiben auf das vorhandene Niederspannungskabel im überplanten Gebiet hingewiesen. Sollte eine Umlegung des Kabels erforderlich sein, bitten wir um eine rechtzeitige Information, damit eine gemeinsame Umlegung mit dem Zweckverband Naab-Donau-Regen koordiniert werden kann.
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit der Bayernwerk AG geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Die Hinweise im “Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Verkehrswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW 125 sollen beachtet werden.
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung wird darauf aufmerksam gemacht, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk AG rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Stellungnahme Planer:
Ein Hinweis bezüglich der bestehenden Leitung mit Lageplan wurde bereits in die textlichen Hinweise der Ergänzungsatzung aufgenommen. Ein Hinweis auf den einzuhaltenden Abstand bei Bepflanzung wird ergänzt.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Stellungnahme des Planers voll umfänglich. Die Planung ist entsprechend zu ergänzen bzw. abzuändern.
12 : 0 Stimmen
13. Bund Naturschutz, Ortsgruppe Pettendorf, Schreiben vom 10.10.2016:
Wie schon in der Stellungnahme vom 05.06.2016 vermerkt, ist die Ortsgruppe nicht mit der Berechnung des Umfangs der Ausgleichsmaßnahme einverstanden. Der BN schlägt einen Kompensationsfaktor von 0,4 vor.
Begründung:
Bei dem für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Gebiet handelt es sich um seit vielen Jahren intensiv bewirtschafteten Ackerboden.
Gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung für die Ermittlung der Ausgleichs-maßnahme ist die Kategorie I anzuwenden (Gebiete geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild.
Bei Kategorie 1 und einer GRZ von größer als 0,35, d.h. dichtere Bebauung und hoher Versiegelungsgrad, ergibt sich ein Kompensationsfaktor zwischen 0,3 und 0,6. Bei einer GRZ gleich oder kleiner als 0,35 ergibt sich ein Kompensationsfaktor zwischen 0,2 und 0,5.
Die GRZ ist in dem Vorentwurf der Einbeziehungssatzung mit maximal 0,3 festgelegt. Der anzuwendende Kompensationsfaktor ist demnach zwischen 0,2 und 0,5, der Mittelwert beträgt 0,35. Bei der Grundflächenzahl von 0,35 handelt es sich allerdings genau um die für die Berechnung des Ausgleichsfaktors festgelegte Grenze zwischen dichter Bebauung und weniger dichter Bebauung. Daraus ergibt sich, dass die BN-Ortgruppe den im Vorentwurf gewählte Kompensationsfaktor von 0,3 nicht akzeptiert kann.
In einer vergleichbaren Lage, nämlich beim Bebauungsplan „Hinterm Wastl“ galt bei einer GRZ von 0,4 ein Kompensationsfaktor von 0,45, der korrekt und deshalb akzeptabel war. Die Ortsgruppe des BN schlägt deshalb wie im Juni 2016 für das Baugebiet „Adlersberg Nordost“ einen Kompensationsfaktor von mindestens 0,4 vor.
Stellungnahme Planer:
An dem Kompensationsfaktor von 0,3 wird festgehalten. Bienenfreundliche Gehölze sind bereits in der Pflanzliste berücksichtigt.
Begründung:
Gemäß Leitfaden ist für die geplante Bebauung mit GFZ 0,35 ein Kompensationsfaktor von 0,2 - 0,5 vorgesehen. Aufgrund der geplanten Vermeidungsmaßnahmen (Ortsrandeingrünung, Rückhaltung des Niederschlagswassers) ist der gewählte Kompensationsfaktor von 0,3 gerechtfertigt und wird auch von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg akzeptiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bund Naturschutz und die Stellungnahme des Planers zur Kenntnis. Es wird keine Veranlassung gesehen, die Planung zu ändern.
10 : 2 Stimmen
14. Landratsamt Regensburg, Immissionsschutz, Schreiben vom 28.09.2016:
Mit dem o.g. Schreiben wird auf die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung verwiesen: Südlich befindet sich eine Stromleitungsstation. Solche Anlagen unterliegen dem Anwendungsbereich der Verordnung über elektromagnetische Felder (26.BImSchV). Zur Prüfung der erforderlichen Schutzabstände sollte das Versorgungsunternehmen beteiligt werden.
Stellungnahme Planer:
Das Versorgungsunternehmen wurde sowohl bei der frühzeitigen Beteiligung als auch bei der Auslegung beteiligt. Bezüglich der Abstände zur Trafostation wurden keine Bedenken geäußert.
Beschluss:
Der Gemeinderat sieht keine Veranlassung, die Planung zu ändern.
12 : 0 Stimmen
15. Landratsamt Regensburg, Kreisbaumeisterin, Schreiben vom 10.10.2016:
Mit o.g. Schreiben wird darauf hingewiesen, dass Satz 2 des § 2 der Einbeziehungssatzung entfallen sollte.
§2
Innerhalb der in§ 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des in § 1 festgelegten Innenbereichs nach Inkrafttreten dieser Satzung ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB.
Stellungnahme Planer:
Der Satz 2 des § 2 der Einbeziehungssatzung wird herausgenommen, da er einen Zusammenhang beschreibt, der sich aus dem Baugesetzbuch von alleine ergibt.
Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Auffassung des Planers, die Planung ist entsprechend abzuändern.
12 : 0 Stimmen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert zum Tagesordnungspunkt, dass es aufgrund von Einwänden im Rahmen der vorzeitigen Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange zu zeitlichen Verzögerungen kam, da der Wasserzweckverband Bedenken äußerte, dass kein ausreichender Brandschutz gewährleistet ist. Begründet wurde der fachliche Einwand damit, dass der Wasserdruck aufgrund der geringen Höhenunterschiede zwischen dem Hochbehälter im Bereich „Auf der Höhe“ und dem Gebiet „Adlersberg-Nordost“ zu niedrig wäre. Im weiteren Verfahren wurden Messungen an zwei Entnahmestellen durchgeführt. Der Wasserdruck stellte sich als ausreichend dar. Weder vom Kreisbrandrat noch vom Wasserzweckverband wurde erneut auf die Thematik eingegangen. Im Gemeinderat besteht im Weiteren kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die heute beschlossenen Änderungen in die Planung einarbeiten zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Vollzug der Baugesetze - Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Kneiting-Nord" durch Deckblatt Nr. 4;
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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03.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.09.2016 wurden insgesamt 23 Fachstellen um Ihre Stellungnahme zu o.g. Änderungsverfahren bis zum 14.10.2016 gebeten.
Von folgenden Behörden/Fachstellen wurden keine Einwände erhoben oder ggfs. nur Hinweise zur künftigen Erschließung des Gebietes gegeben:
Lfd.Nr.
|
Behörde/Fachstelle
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Schreiben vom
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1.
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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regensburg
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14.09.2016
|
2.
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg
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20.09.2016
|
3.
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Markt Nittendorf
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22.09.2016
|
4.
|
REWAG & Co. KG, Regensburg
|
22.09.2016
|
5.
|
Bayernwerk AG, Parsberg
|
26.09.2016
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6.
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Kabel Deutschland, Nürnberg
|
06.10.2016
|
7.
|
Zweckverband zur Wasserversorgung N-D-R, Pettendorf
|
06.10.2016
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8.
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Gemeinde Sinzing
|
06.10.2016
|
9.
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Landratsamt Regensburg, Kreisbrandrat
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21.09.2016
|
10.
|
Landratsamt Regensburg, Natur- und Landschaftsschutz
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14.09.2016
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11.
|
Landratsamt Regensburg, Staatl. Abfallrecht und Wasserrecht
|
11.10.2016
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Diese Stellungnahmen wurden dem Planer vollständig, ggfs. zur Berücksichtigung in der Erschließungsplanung, zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen Nrn. 1 – 11 zur Kenntnis.
12 : 0 Stimmen
12. Landratsamt Regensburg, Immissionsschutz, Schreiben vom 28.09.2016:
Mit o.g. Schreiben wird zur Deckblattänderung folgendes mitgeteilt: „Da es sich um einen bestehenden BP handelt, wurde über die grundlegende Verträglichkeit der Flächenzuordnung von WA zum Wildgehege bereits entschieden. Der Planungsumgriff ändert sich nach hiesiger Einschätzung nur unwesentlich. Die neu hinzukommenden Bauparzellen rücken nicht näher an das Gehege heran als der Baubestand im näheren Umfeld. Es erfolgt insofern nur eine Verdichtung auf bereits ausgewiesenen Flächen. Die Änderungen sind aus immissionsschutzfachlicher Sicht nicht entscheidungserheblich.“
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Änderungen notwendig sind.
12 : 0 Stimmen
13. Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Schreiben vom 04.10.2016:
Mit eingangs genannten Schreiben werden folgende Hinweise zur Kenntnis und Berücksichtigung für das weitere Bauleitplanverfahren mitgeteilt:
a) Allgemein
Der Umgriff der Bebauungsplanänderung Kneiting Nord liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und außerhalb wassersensibler Bereiche.
b) Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist durch den Anschluss an die Anlagen des örtlichen Wasserversorgers sicherzustellen. Die hierzu erforderliche Wasserverteilung ist so auszuführen, dass ausreichende Betriebsdrücke gewährleistet sind.
c) Schutz vor dem Wasser, Bauvorsorge
Im unmittelbaren Bereich der Bebauungsplanänderung sind keine natürlichen Gewässer und keine wasserführenden Gräben und Vorfluter vorhanden. Allerdings kann Hang- und Schichtenwasser innerhalb der bei der Bebauung anzuschneidenden Bodenschichten auftreten.
Die Erkundung des Baugrundes obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherren, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hangschichtenwasser sichern muss.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre mit Extremniederschlagsereignissen sollte gerade bei einer Hanglage ein besonderes Augenmerk auf die Höhenfestsetzung der Fußbodenoberkante Erdgeschoss gelegt werden, damit bei einem Starkregenereignis das Wasser nicht ins Haus läuft.
Es wird daher allgemein empfohlen, bei der baulichen Ausbildung der Keller entsprechende Schutzmaßnahmen gegen hohes Schichtenwasser vorzusehen sowie zum Schutz gegen Starkniederschläge alle Gebäudeöffnungen mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe und Straßenoberkante zu legen. Auf die DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) wird hingewiesen.
Hinsichtlich der vorgeschriebenen Baumpflanzungen sollte aus siedlungswasserwirtschaftlicher Sicht noch ein zusätzlicher Hinweis (z.B. für Bauherren oder spätere Eigentümer) aufgenommen werden, dass tiefwurzelnde Bäume nicht über bzw. in unmittelbarer Nähe der von wasserführenden Leitungen (Rohrleitungen, Abwasserkanalisation etc.) eingepflanzt werden, damit Wurzelschäden in den Leitungen weitestgehend vermieden werden bzw. es sind ggf. geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Lage der öffentlichen und privaten wasserführenden Leitungen und ggf. vorgeschriebene Baumpflanzungen sind aufeinander abzustimmen.
d) Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung
Sämtliche Bauvorhaben sind vor Bezug an die zentrale Abwasseranlage anzuschließen. Darüber hinaus empfehlen wir, dass an den Übergabestellen der Bauparzellen oder an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal ein Kontrollschacht vorgeschrieben werden sollte.
Aus den vorgelegten Unterlagen ist eine Rückführung von Niederschlagswasser (§ 54 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz) in den örtlichen Wasserkreislauf, z.B. durch
? Verdunstung, z.B. Gründächer, Mulden,
? Breitflächige Versickerung, z.B. Mulden,
? Nutzung, z.B. Bau und Betrieb von Regenwasserdrosselzisternen auf Bauparzellen,
? Gedrosselte Ableitung in oberirdische Gewässer, z.B. Regenrückhalteräume,
nicht ersichtlich. Möglichkeiten zur nachhaltigen Siedlungsentwässerung, gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, sind auch bei kleinen Baugebieten, wie hier die Änderung des Bebauungsplans Kneiting Nord, zu betrachten und abzuklären.
Auf die gemeinsamen Ortseinsichten am Mittwoch, 05.08.2015, mit dem Landratsamt bei öffentlichen Misch- und Niederschlagswassereinleitungsstellen im Gemeindegebiet Pettendorf wird Bezug genommen. Wir bitten die Gemeinde Pettendorf in ihrem nachhaltigen Bestreben für die zeitnahe Schaffung von zusätzlichen, dezentralen, möglichst naturnahen Retentions- und Regenrückhalteräumen für wild abfließendes Wasser und Niederschlagswasser, z. B. zum besseren Schutz von Mensch und Natur bei Starkregenereignissen sowie der langfristigen Entlastung der Mischwasserkanalisation zum Klärwerk Regensburg (Klimaschutz, Einsparung von elektrischer Energie) nicht nachzulassen und auch durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit, Gespräch mit Nachbargemeinden usw. auf das Geschaffene im Gemeindegebiet bei der dezentralen Rückführung von Niederschlagswasser in den örtlichen natürlichen Wasserkreislauf aufmerksam zu machen. Das Wasserwirtschaftsamt steht, in Abstimmung mit dem Landratsamt Regensburg, für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
e) Altlastenverdachtsflächen
Im Bereich des geplanten Bebauungsplanes der Gemeinde sind keine Grundstücksflächen im Kataster gern. Art. 3 Bayer. Bodenschutzgesetz (BayBodSchG), Stand 14. April2011 aufgeführt, für die ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht.
Sollten bei den Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gern. Art. 1 BayBodSchG).
Stellungnahme Planer:
Der Wasserzweckverband hat in seiner Stellungnahme bestätigt, dass die Versorgung gesichert ist.
Der Hinweis bzgl. der Pflanzung von tiefwurzelnden Bäumen kann in die Hinweise aufgenommen werden. Hinsichtlich der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung wird auf die Stellungnahme des BN bzw. den dazugehörigen Vorschlag verwiesen.
Der Hinweis zu den Altlastenverdachtsflächen sollte der Vollständigkeit halber in die Hinweise aufgenommen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Hinweise und Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes in die Planung aufzunehmen. Der Planer wird beauftragt, dies exakt gemäß den Vorgaben des WWA zu übernehmen.
12 : 0 Stimmen
14. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 06.10.2016:
Mit o.g. Schreiben wird mitgeteilt, dass forstliche Belange von der Planung nicht betroffen sind. Aus landwirtschaftlicher Sicht wird mitgeteilt, dass die Nutzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche (incl. Damwildhaltung) nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis weiterhin uneingeschränkt möglich sein muss.
Beschluss:
Die Nutzung der angrenzenden Fläche ist weiterhin möglich. An dieser Stelle wird auf die Stellungnahme des
Immissionsschutzes des LRA Regensburg (lfd.Nr. 12) verwiesen.
12 : 0 Stimmen
15. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 27.09.2016:
Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Im oben genannten Planungsgebiet liegen folgende Bodendenkmäler:
D-3-6938-0586 - Frühneuzeitliche Trasse der "Alten Nürnberger Straße".
D-3-6938-0988 - Vorgeschichtliches Grabenwerk mit Doppe/graben, vielleicht ein hallstattzeitlicher "Herrenhof'.
Bodendenkmäler sind gern. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt eine Umplanung des Vorhabens zu prüfen, um Eingriffe in die Denkmalsubstanz zu vermeiden oder zu verringern. Dies könnte z.B. durch Verlagerung/Umplanung des Vorhabens an einen anderen Standort geschehen. Bei der Auswahl von aus denkmalfachlicher Sicht geeigneten Standorten berät das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gerne. Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter http://www.blfd.bayern.de zugängliche Bayerische Denkmal-Atlas.
Sollte nach Abwägung aller Belange im Fall der o.g. Planung keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen Teilen zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine konservatorische Überdeckung des Bodendenkmals oder eine archäologische Ausgrabung durchzuführen.
Für Teilflächen kann eine fachgerechte, konservatorische Überdeckung Eingriffe in die Denkmalsubstanz verringern. Diese konservatorische Überdeckung kann dabei nur auf dem Oberboden erfolgen. Bei der Planung und Durchführung dieser Maßnahmen berät das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Einzelfall.
Für die Durchführung dieser Maßnahmen und für Bodeneingriffe aller Art ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren die fachlichen Anforderungen formulieren.
Der in der vorliegenden Planung unter Punkt „1. Denkmalschutz“ in den „Hinweisen durch den Text“ Verweis auf die Allgemeine Meldepflicht von Bodendenkmälern (Art. 8 DSchG) ist daher nicht zutreffend bzw. nicht ausreichend, so dass die Bodendenkmalpflege der vorgelegten Fassung o.g. Planung nicht zustimmen kann.
Wir weisen darauf hin, dass qualifizierte Ersatzmaßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Hierbei sind Vor- und Nachbereitung der erforderlichen Arbeiten zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde).
Sollte eine archäologische Ausgrabung nicht zu vermeiden sein, soll bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 I Denkmalpflege Informationen des BLID 2004/1 (B 127), 68 ff. [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtliche_grundlagen_bodendenkmal.pdf (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).
In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris I NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351108, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach§ 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15,20 [Bodendenkmal als "Archiv des Bodens"]) vorzunehmen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLID im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten/in.
Stellungnahme Planer:
Es wird vorgeschlagen, dass zeitnah ein Termin mit dem zuständigen Gebietsreferenten des LfD vereinbart wird, um die weiteren Schritte zu klären und abzustimmen, ob mit dem weiteren Vorgehen Einverständnis besteht. Es wird vorgeschlagen, ähnlich wie beim Bebauungsplan „An der Kirchgasse“, einen entsprechenden Passus mitaufzunehmen.
Auszug aus BPlan "An der Kirchgasse": Bodenfunde: Auf Grund der Nähe zur Pfarrkirche und zum historischen Ortskern von Kneiting ist damit zu rechnen, dass bei der Verwirklichung des Vorhabens früh- bis hochmittelalterliche Befunde zu Tage kommen. Die Klärung der archäologischen Befundsituation erfolgt durch die fachliche Betreuung des Erdaushubes bei den Erschließungsmaßnahmen bzw. beim Grundaushub der einzelnen Gebäude. Die Erdarbeiten müssen durch einen Bagger mit Humusschaufel nach den Vorgaben des LfD, Außenstelle Regensburg (...) erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erdarbeiten rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn durchzuführen sind, damit eine möglicherweise notwendig werdende archäologische Ausgrabung keine zeitliche Verzögerung des Bauvorhabens eintritt. (...) Im Falle, dass Bodendenkmäler auftauchen, muss ausreichend Zeit für deren Dokumentation eingeräumt werden. Nach der Entdeckung von Bodendenkmälern ist für jede weitere Einzelbaumaßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis (...) einzuholen."
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Planers zur Kenntnis. Nach Klärung der Angelegenheit durch den Auftraggeber/Planer wird sich der Gemeinderat erneut mit der Stellungnahme des LfD befassen.
12 : 0 Stimmen
16. Bund Naturschutz, Ortsgruppe Pettendorf, Schreiben vom 13.10.2016:
Insgesamt gibt es aus Sicht des BN keinen triftigen Grund, den „Bebauungs- und Grünordnungsplan Kneiting-Nord“ abzulehnen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf Seite 14 die Empfehlung/Verpflichtung fehlt, das Regenwasser aufzufangen (Zisterne) und z.B. für die Gartenbewässerung zu nutzen.
Stellungnahme Planer:
Wenn gewünscht, kann gerne in den textlichen Hinweisen die Empfehlung des BN, dass Regenwasser/ Niederschlagswasser aufzufangen, vermerkt werden. Es wird auch auf die Größe der Zisterne hingewiesen, mind. 5 m³. Des Weiteren muss es einen Notüberlauf geben. Das Schmutzwasser wird in den bestehenden Mischwasserkanal eingeleitet.
Beschluss:
Unter den textlichen Hinweisen wird die Empfehlung aufgenommen, dass das Niederschlagswasser in Zisternen mit einem Mindestinhalt von 5 m³ gesammelt und z. B. (Ergänzung durch GR-Beschluss) zur Gartenbewässerung verwendet werden soll. Über einen Notüberlauf kann das überschüssige Wasser gedrosselt in die Kanalisation abgegeben werden.
12 : 0 Stimmen
17. LRA Regensburg, Technische Bauaufsicht, Ortsplanerische Stellungnahme vom 17.10.2016:
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass in den Festsetzungen durch Planzeichen, Nr. 1 „Art und Maß der baulichen Nutzung“ folgendes Planzeichen enthalten ist: II - Zahl der Vollgeschosse; zwingend. Das zweite Vollgeschoss ist nicht im Dachgeschoss unterzubringen.
Daraus resultiert, dass die Bautypen E+I und E+U zulässig sind, nicht aber E+D. Falls auch E+D zugelassen werden soll, müsste die o.g. Festsetzung entfallen.
Stellungnahme Planer:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es ist jedoch die planerische Absicht, die Bauweise E+D bewusst nicht zuzulassen, damit das Erscheinungsbild der Häusergruppe einheitlich bleibt. Es wird zusätzlich empfohlen, auch die Variante E+U, Kellergeschosse, auszuschließen, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche Geländeoberfläche. Da auch diese Möglichkeit nicht dem gestalterischen Konzept entspricht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, als einzig mögliche Bauweise E+I festzusetzen. Alle anderen Hinweise, Ausschlüsse und dergleichen sind nur irreführend.
12 : 0 Stimmen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. In Bezug auf die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege besteht im Gemeinderat Konsens darüber, dass hier der Planer im besonderen Maß gefordert ist, die Einwände mit dem LfD zu klären und einer Lösung zuzuführen.
Zu Punkt 16 schlägt Gemeinderätin Muehlenberg vor, dass für das gesammelte Niederschlagswasser keine ausschließliche Beschränkung auf die Gartenbewässerung stattfinden sollte. Auch die Grauwassernutzung muss möglich sein. Der Beschlussvorschlag ist daher um den Zusatz „z. B.“ zu ergänzen. Im Gemeinderat besteht Konsens über diesen Vorschlag. Bürgermeister Obermeier lässt entsprechend abstimmen (vgl. Beschlussvorschlag zu Nr. 16). Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die heute beschlossenen Änderungen einarbeiten zu lassen und das Verfahren gemäß BauGB nach Vorlage der endgültigen Entscheidung zur Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege fortzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Renovierung der Pfarrkirche Pettendorf; Antrag der Kirchenverwaltung auf Bezuschussung der Maßnahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
13. Gemeinderat
|
03.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.07.2016 beantragte die Kirchenverwaltung Pettendorf erstmals die Gemeinde um Unterstützung bei der Innenrenovierung der Pfarrkirche Pettendorf. Angefragt wird ein Zuschuss in Höhe von 15% der Gesamtkosten, entsprechend 55.500 €.
Begründet wird die Bitte mit den hohen Aufwendungen der letzten Jahre im Bereich der Stiftung für verschiedene bauliche Maßnahmen wie Renovierung der Orgel und Neubau einer Sakristei in Adlersberg, Brandschutzmaßnahmen im Bereich des Kindergartens und des Pfarrheimes in Pettendorf. 2016 musste die veraltete Friedhofsbeleuchtung in Pettendorf erneuert werden. Dies habe die Leistungsfähigkeit der Kirchenverwaltung reduziert, sodass nur noch 90.000,00 € an verwertbaren Rücklagen verbleiben.
Die Gesamtmaßnahme wurde bereits von zunächst veranschlagten 418.000,00 € durch Einsparungen oder Weglassen der der Erneuerung der Bankheizung auf 370.000,00 € reduziert. Für die verbleibende Summe wird ein Zuschuss von der Diözese in Höhe von 166.500,00 € (45%) erwartet.
Die verbleibende Summe von 113.500,00 € ist über Spenden und Zuschüsse zu decken. Bei einem Zuschuss von 20 % der Gesamtkosten wäre somit rein rechnerisch noch ein Restbetrag von 40.000,00 € an Spenden erforderlich.
In der Gemeinde Pettendorf ist bisher keine Förderrichtlinie für Kirchenbauten festgesetzt. Für die Adlersberger Orgel trug die Gemeinde 20.000,00 DM bei. Für die Liebfrauenkapelle (Baulast Gemeinde) wurde 2010 ein Aufwand von ca. 60.000,00 € nötig, 2015 wurde für die evangelische Kirche in Wenzenbach ein Zuschuss in Höhe von 10,00 €/Christ, sprich 3.450,00 € gewährt. Für Eilsbrunn (Mariaort) wurden im Jahr 2013 pauschal 2.000,00 € Zuschuss gewährt.
In anderen Gemeinden werden unterschiedliche Bezuschussungen gehandhabt, die Bandbreite reicht von
• Keine Zuschüsse
• Individuelle Zuschüsse nach Maßnahme und finanzieller Leistungsfähigkeit
• Gesamtsumme abzgl. Zuschuss Diözese, davon 10%
• 10% der Gesamtkosten
• 5% der förderfähigen Gesamtkosten ohne Planungskosten ( Pfarrhäuser nicht!)
• 20% der anerkannten Kosten ( Bagatellgrenze 10.000,00 €, ohne Pfarrhöfe und Mietanwesen).
Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.09.2016 wurde ohne konkrete Beschlussfassung im Gemeinderat über den Antrag der Pfarrkirche diskutiert. Da die Pfarrkirche Pettendorf eine besondere städtebauliche Bedeutung für die Gemeinde Pettendorf hat und zudem der gesellschaftliche und soziale Beitrag der Pfarrei St. Margaretha für das Gemeindeleben in Pettendorf eine hohe Wertschätzung genießt, bestand grundsätzliche Einigkeit darüber einen erheblichen Zuschuss zu befürworten.
Die aktuelle Leistungsfähigkeit der Gemeinde ermöglicht bei dieser besonderen Maßnahme eine weitreichende Unterstützung.
Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen der Kirchenstiftung Pettendorf und des sichtbar dringlichen Renovierungsbedarfes der Pfarrkirche ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 60.000 € angedacht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf leistet einen einmaligen Zuschuss zur Renovierung der Pfarrkirche in Höhe von 60.000 €. Der Zuschuss ist bei den Haushaltsplanungen 2017 im Vermögenshaushalt als Maßnahme zur Förderung von investiven Maßnahmen Dritter (Investitionszuschuss) zu berücksichtigen. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der gemeindlichen Finanzierbarkeit aus den Haushaltsmitteln 2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Baugebiet "Pettendorf-Südwest";
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Straßennamen für die Erschließungsstraßen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
13. Gemeinderat
|
03.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
14. Gemeinderat
|
01.12.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Für die bevorstehende Planvermessung, der sog. „Sonderung“, des Baugebietes und dem anschließenden grundbuchamtlichen Vollzug ist unter anderem die Angabe von Straßennamen und Hausnummer zu jeder einzelnen Parzelle wünschenswert.
Um hier keine zeitlichen Verzögerungen in Kauf nehmen zu müssen (auch bei der Beurkundung der Verkäufe) werden seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ortsheimatpfleger folgende Straßennamen vorgeschlagen:
Lfd. Nr.
|
Bezeichnung
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Vorschlag Straßenname
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1.
|
Wohnsammelstraße im Anger (Zufahrt zum Baugebiet)
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Julie-von-Zerzog-Straße
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2.
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Wohnsammelstraße (Hauptanliegerstraße)
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Dr.-Groden-Straße
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3.
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Wohnstraße Typ A (Zufahrt bei Parz. 39, Nord-Süd)
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Böhmerwaldstraße
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4.
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Wohnstraße Typ B (Zufahrt zu den Parz. 46 -52)
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Arberstraße
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5.
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Wohnstraße Typ B (Zufahrt zu den Parz. 53 – 60)
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Rachelstraße
|
Erläuterungen:
zu 1.: Julie von Zerzog ist eine geb. Thon Dittmer. Sie lebte Anfang bis Mitte des 19. Jhd. zeitweise im Edelsitz in Pettendorf. Dort verfasste sie den Beitrag „Skizzen über Pettendorf“, der 1844 in Band 8 des historischen Vereins erschien. Sie hat sich um die Schulbildung für Handarbeit besonders für arme Mädchen verdient gemacht. Ihr Ehemann Adolf von Zerzog war Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung. Bekannt ist Ihr Schriftwechsel mit Montgelas. (Quelle: Ortsheimatpfleger Pettendorf, Hermann Preu, siehe Anlage).
zu 2.: Der ehemalige Pfarrer der Pfarrei Pettendorf, Herr Dr. Groden, hat sich in einmaliger Weise um das Gemeindeleben in Pettendorf verdient gemacht. Daher sollte mit dieser Benennung seinem Schaffen ein ehrwürdiges Gedenken verliehen werden.
zu 3, 4 und 5.: Bei guter Wetterlage ist aus dem Baugebiet aufgrund der Ausrichtung der Böhmerwald in seiner ganzen Pracht sichtbar. Dieser Fernsicht soll mit den Bezeichnungen Böhmerwaldstraße, Arberstraße und Rachelstraße Rechnung getragen werden.
Ergänzend kann hier angefügt werden, dass vor dem Böhmerwald der Oberpfälzerwald liegt und auch der vordere Bayerische Wald sichtbar ist. An seltenen Föhntagen können sogar die Alpen gesehen werden.
Auch die Lage im Oberpfälzer Jura kann eine Namensgebung begründen.
Aus der Pettendorfer Geschichte sind mögliche Namensgeber denkbar:
? Sigena (Stammmutter)
? Heilwiga (Schwester von Heilika)
Jägerreutherstraße (ehemaliger Besitzer ab 1656 des Schlosses und des Bräustättleins)
Sehr naheliegend ist auch der bestehende Flurname: Am Sand
Vom Ortsheimatpfleger werden noch vorgeschlagen: Hopfenacker, Sandweg oder Gras.
Weitere Namensgebungen (z.B. Verbindungsweg Margarethenstraße – Baugebiet oder Privatwege) sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Nachdem in Vorfeld eine Vertagung angeregt wurde sei der Hinweis erlaubt, dass dann begründete Vorschläge bis 22.11.2016 aus den Fraktionen eingehen sollten.
Diskussionsverlauf
Der Beschlussvorschlag wurde vertagt.
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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Regensburg im Bereich des ehem. städtischen Fußballstadion an der Prüfeninger Straße einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan) - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
13. Gemeinderat
|
03.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 04.10.2016 legt die Stadt Regensburg – Stadtplanungsamt – die eingangs genannte Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Es wird um Stellungnahme bis zum 14.11.2016 gebeten. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende öffentliche Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.
Unter Punkt 4.1 wird die künftige Nutzung/Innenentwicklung wie folgt beschrieben:
Die Änderungen stellen eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 31.01.1983 in der Fassung vom 02.06.2014 dar und bereiten die Realisierung der Zielsetzungen (siehe Pkt. 1.) planungsrechtlich vor.
Zur Umsetzung der planerischen Zielsetzungen ist bei der Änderung beabsichtigt, im nördlichen Bereich statt der Grünfläche (Sportfläche) einen kleinen Teilbereich (ca. 0,5 ha) für Wohnnutzung zur Arrondierung der bestehenden Wohnnutzung entlang der Prüfeninger Straße vorzusehen.
Für den größten und mittleren Planungsbereich wird anstelle der bisherigen Sport und Kleingartenflächen eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule geplant (ca. 2,5 ha). Die Nachfolgenutzung für das Fußballstadion und der westlich anschließenden Teilbereiche der Kleingartenanlage "Gartenfreunde" wurde bereits im Rahmen der Ausarbeitung der Rahmenplanung (2010) für das Stadtquartier Innerer Westen untersucht und der Standort für eine Grundschule (ca. 6.000 m² und Sportflächen) sowie eine Wohnnutzung festgelegt. Aufgrund der entstehenden neuen Wohngebiete an der Ladehofstraße und des Verlagerungsbedarfs der Grundschule Kreuzschule (die Räume der Kreuzschule werden dringend für eine Erweiterung der Realschule am Judenstein benötigt) hat sich die Bedarfsfläche für die Schule zwischenzeitlich deutlich erhöht (ca. 22.000 m²). Diese Fläche soll nun hier gesichert werden, weil für eine Grundschule dieser Größenordnung in diesem Stadtteil keine anderen geeigneten Flächen zur Verfügung stehen.
Im südlichen Teilbereich ist eine Fläche von ca. 0,7 ha für die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Anschluss an die Brauerei Bischofshof vorgesehen. Diese soll den Standort der Brauerei mittelfristig sichern und den Spielraum für Anpassungen im Betriebsgelände schaffen, der die potenziellen Konflikte zwischen Brauerei und benachbarten schutzwürdigen Nutzungen mindert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Bink schlägt vor, einen Hinweis mit aufzunehmen, dass die verkehrliche Belastungssituation nicht ausreichend gewürdigt wurde.
Im Gemeinderat besteht Konsens darüber, dass im Rahmen der Stellungnahme auf die Notwendigkeit der Verbesserung der infrastrukturellen Maßnahmen „Verkehr“ hingewiesen werden sollte.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Regensburg im Bereich des ehem. städtischen Fußballstadions an der Prüfeninger Straße Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden. Die Gemeinde Pettendorf weist darauf hin, dass die infrastrukturellen Maßnahmen zum Verkehr dennoch
verbesserungsbedürftig sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 1 der Gemeinde Sinzing;
hier Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
13. Gemeinderat
|
03.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Sinzing hat in seiner Sitzung vom 28.09.2016 das o.g. Deckblatt für die öffentliche Auslegung gebilligt. Die Gemeinde Pettendorf wird als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 06.10.2016 über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet. Gleichzeitig wurden die Planunterlagen zugestellt.
Der Gemeinderat Pettendorf hat sich in seiner Sitzung vom 10.12.2015 bereits mit dieser Thematik befasst und festgestellt, dass gegen die Planungen keine Einwände bestehen.
Es wird nun gebeten, bis zum 17. November 2016, gegebenenfalls unter Verwendung des beiliegenden Formblattes, Stellung zu nehmen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 "Windpark Sinzing" der Gemeinde Sinzing;
hier: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
13. Gemeinderat
|
03.11.2016
|
ö
|
beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Sinzing hat in seiner Sitzung vom 28.09.2016 den oben genannten Bebauungsplan für die öffentliche Auslegung gebilligt. Die Gemeinde Pettendorf wird als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 06.10.2016 über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet. Gleichzeitig wurden die Planunterlagen zugestellt.
Der Gemeinderat Pettendorf hat sich in seiner Sitzung vom 10.12.2015 bereits mit dieser Thematik befasst und festgestellt, dass gegen die Planungen keine Einwände bestehen.
Es wird nun gebeten, bis zum 17. November 2016, gegebenenfalls unter Verwendung des beiliegenden Formblattes, Stellung zu nehmen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Viergstetten/Markt Nittendorf (Deckblattänderung);
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
13. Gemeinderat
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03.11.2016
|
ö
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beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.10.2016 wird mitgeteilt, dass mit Beschluss vom 20.10.2015 der Marktrat Nittendorf die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Viergstetten beschlossen hat. Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 03.03.2016 und stellte fest, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
Gemäß derzeitiger Darstellung im Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem Ortsteil Viergstetten um Außenbereich. Nachdem es sich jedoch um einen in Zusammenhang bebauten Ortsteil von einigem Gewicht handelt, soll er als Wohnbaufläche, bzw. Mischbaufläche dargestellt werden.
Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 25.11.2016 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass gegen die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Nittendorf keine Einwände bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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12. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
13. Gemeinderat
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03.11.2016
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Unterbringung von Obdachlosen
Im Rahmen ihrer sicherheitsrechtlichen Zuständigkeit hatte die Gemeinde Pettendorf zwei obdachlose Personen untergebracht. Die Hilfesuchenden haben erfreulicherweise wieder eine Wohnung gefunden und konnten daher aus der Behelfsunterkunft Ende Oktober ausziehen.
Bauarbeiten RÜB Aichahof
Die kanaltechnischen Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Für die Maßnahmen an der Elektrik sind bereits die notwendigen Leerrohre verlegt worden.
Dorferneuerung Kneiting
Die Baumaßnahmen in der Jägerstraße bzw. der Weingasse liegen nach geringen Zeitverzögerungen durch den Wasserleitungsbau wieder im Zeitplan.
Wegebaumaßnahme Eichenbrunn
Die vom Verband für ländliche Entwicklung geförderte Wegebaumaßnahme Eichenbrunn ist weitgehend abgeschlossen.
Überörtliche Kassenprüfung durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Regensburg
Vom 26.10.2016 bis einschließlich 28.10.2016 fand durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Regensburg die überörtliche Kassenprüfung statt. Der Prüfungsbericht mit Prüfungsfeststellungen wird nach der Eröffnung durch den Rechnungsprüfer dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben. Es kam zu keinen signifikanten Beanstandungen.
Örtliche Rechnungsprüfung am 14.11.2016
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pettendorf findet am 14.11.2016 statt.
Submission Wertstoffhof
Im Rahmen der bevorstehenden Ertüchtigung des Wertstoffhofs Kneiting findet am 17.11.2016 die Submission für die Elektro- und Tiefbauarbeiten statt.
Anpassung der Netzentgelte
Nach Mitteilung des Bayernwerks steigen die Netzentgelte des Bayernwerks aufgrund der Erhöhung der Entgelte des Übergangsnetzbetreibers TenneT für Endverbraucher um ca. 29 % und für den Bereich der Straßenbeleuchtung um ca. 30 % an.
Kindergarten Pettendorf
Im Kindergarten Pettendorf sind derzeit 89 Kinder, davon 6 Migranten und zwei unter 3-jährige Kinder untergebracht. In 2017 werden davon voraussichtlich 32 Kinder eingeschult.
Amselbergweg
Die geplanten Asphaltierungsmaßnahmen am Amselbergweg wurden noch nicht ausgeführt, da noch grundsätzliche Fragestellungen mit den (angrenzenden) Eigentümern geklärt werden müssen.
Stromanschlüsse in Mariaort – Berichtigung zum Mitteilungsblatt vom 28.10.2016
In der Pettendorf aktuell vom 28.10.2016 irrtümlich protokolliert, dass alle Stromanschlüsse über die HW 100-Kote versetzt werden. Dies ist nicht der Fall. Es muss nach derzeitigem Kenntnisstand nur ein Hausanschluss über die HW 100-Kote versetzt werden.
Pflanzmaßnahmen
Nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, dem Landratsamt Regensburg und Aktiven des OGV und des BN sollen eine Vielzahl von Pflanzmaßnahmen im Gemeindegebiet durchgeführt werden. Hierzu gehören z. B. die Neupflanzung einer Eiche am historischen Grenzstein, die Pflanzung eines Obstbaumes in Aichahof, die Pflanzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Reifenthal sowie diverse Ersatzpflanzungen, unter anderem im Ortsteil Günzenried und im Baugebiet „Auf der Höhe“.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Starke Verschmutzung der GVS Pettendorf-Adlersberg
Gemeinderat Oberleitner weist darauf hin, dass die GVS Pettendorf/Adlersberg im Bereich der Baustelle Pettendorf-Südwest auffallend dreckig und rutschig sei. Bürgermeister Obermeier informiert, dass auf die möglichen Behinderungen und Gefahren durch die Baumaßnahmen durch Beschilderung hingewiesen wird. Darüber hinaus wird der Straßenbereich täglich gereinigt. Bürgermeister Obermeier sichert zu, die Baustelle aufgrund der Hinweise zu inspizieren.
Radweg R 39
Gemeinderätin Muehlenberg moniert, dass der Radweg entlang der R 39 im Bereich Aichahof weiterhin einen „Schlenker“ um die nicht mehr vorhandene Trafostation macht. Nachdem die Trafostation entfernt wurde könnte der Radweg bereits jetzt geradeaus weitergeführt werden.
Straßenschaden am Heilikaweg
Im Bereich der Kehre am Heilikaweg sind deutliche Straßenschäden (Schlagloch) zu erkennen.
Parken Keltenstraße
Gemeinderat Fleischmann weist darauf hin, dass im Bereich zwischen der Keltenstraße 27 und der Keltenstraße 29 häufig Fahrzeuge parken und dies aufgrund der Nähe zum Kurvenbereich für große Probleme sorgt. Hier sollte ein Parkverbot angebracht werden. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, die Angelegenheit im Straßen- und Umweltausschuss zu behandeln und daraus eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat abzuleiten.
Parken Hauptstraße
Gemeinderat Bink berichtet, dass in der Hauptstraße im östlichen Ortsausgangsbereich weiterhin Probleme mit parkenden Fahrzeugen entstehen.
Bürgermeister Obermeier sichert zu, die Stellplatzsituation der möglicherweise ursächlichen Wohnanlage näher prüfen zu lassen.
E-Tankstelle
Gemeinderat Bink frägt an, ob bereits aussagekräftige Zahlen zur Nutzung der E-Tankstelle vorliegen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die gesamte Abwicklung der Tankvorgänge sowie die Abrechnung des Stromverbrauchs in Zuständigkeit der Fa. E-Wald durchgeführt werden. Bürgermeister Obermeier sichert zu einen Bericht der Firma E-Wald über die Nutzung anzufordern.
Defekte LED-Beleuchtung
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass relativ häufig Defekte an den Straßenlampen mit LED-Technologie auftreten. Da es sich bei diesen Straßenlampen um vergleichsweise neuwertige Systeme handelt und zudem von den Herstellern eine Lebensdauer von 50.000 Betriebsstunden prognostiziert wurde, sollte näher hinterfragt werden, warum die Lampen derart anfällig sind.
Datenstand vom 09.06.2017 14:11 Uhr