Datum: 01.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Einführung eines Informationssicherheitssystems in 12 Schritten (ISIS 12) - Sachstand -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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14. Gemeinderat
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01.12.2016
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ö
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beratend
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1 |
Sachverhalt
Zur Verbesserung der Informationssicherheit wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern das Projekt ISIS 12 auferlegt, dass von allen Kommunen in Bayern bis spätestens 2018 durchzuführen ist. Dieses Programm setzt auf die IT-Prozesse auf, analysiert und bewertet Risiken und gibt Handlungsempfehlungen für die Optimierung der Informationssicherheit. Es ist neben den allgemein verbindlichen Maßnahmen zur Datensicherheit unabdingbar, d.h. es kann nicht darauf verzichtet werden. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr fördert diese Maßnahme im Rahmen der Initiative Cybersicherheit mit 50% der maximal anfallenden Kosten in Höhe von 25.000 €. Dieser Zuwendungsantrag wurde am 01.03.2016 beim Bayerischen IT-Sicherheitscluster e.V. eingereicht. ISIS12 sollte im Unternehmen und den Kommunen durch zertifizierte ISIS12-Berater eingeführt werden. Sie sind als neutrale Instanz zu verstehen und sehen die Kommune mit einem neutralen und zugleich kritischen Blick.
Hierzu wurde der Dienstleistungsvertrag vom 11.03.2016 mit der Firma Bits & Bytes EDV GmbH, Norbert-Steger-Str. 4, 94094 Rotthalmünster abgeschlossen. Herr Diplom-Ing. Stefan Lew begleitet die Gemeinde Pettendorf bei der Einführung und gib
t einen kurzen Überblick über den Stand der bisher durchgeführten Arbeiten.
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2. Neues Kommunales Finanzwesen - Doppik; Sachstandsbericht Vermögensbewertung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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14. Gemeinderat
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01.12.2016
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ö
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beratend
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2 |
Sachverhalt
Auf Grundlage der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik vom 31.07.2007 und den Bewertungsrichtlinien Bayern vom 29.09.2008 erfolgt im Zuge der Einführung der doppelten kommunalen Buchführung bei der Gemeinde Pettendorf die umfassende Bewertung des gemeindlichen Vermögens. Die Bilanzbuchhalterin der Gemeinde Pettendorf, Frau Petra Beier-Bunz, gibt dem Gemeinderat einen ausführlichen Überblick über den Stand der Vermögensbewertung.
Bewertet wurden bereits:
- Immaterielle Wirtschaftsgegenstände
- 32 Gemeindeverbindungsstraßen
- 90 Ortsstraßen
- 124 Öffentliche Feld- und Waldwege
- Sonstige Straßenbauwerke, Brücken u. Durchlässe
- 13 selbständige Gehwege
- 5 Radwege
- 6 Gebäude-/teile
- Kanalnetz
-
Friedhöfe
- Photovoltaikanlagen
Nach zu bewerten bzw. durchzuführen sind:
- Bewegliches Anlagevermögen: Fuhrpark, Maschinen, sonst. Ausstattung über Grenze geringwertige Wirtschaftsgüter (>netto € 410,00)
- Feuerwehrfahrzeuge und Equipment
- Ausstattung Bauhof, Rathaus
- Wertstoffhof
- Inventur Bauhof
Der weitere Projektverlauf sieht für die Jahre 2017 bis Anfang 2018 daher folgende Meilensteine vor:
- Bewertung des restlichen Anlagevermögens bis 31.12.2017
- Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2017
- Durchführung Inventur Feuerwehr und Bauhof
- Fertigstellung der Eröffnungsbilanz 2018
- Aufbau eines Kontenrahmens
Nach Abschluss dieser Arbeiten soll die Doppik mindestens im Testbetrieb ab Anfang 2019 für Planung, Vollzug und Abschluss der gemeindlichen Haushaltsführung angewendet werden. Die komplette Umstellung des kameralen Haushalts auf die Doppik ist grundsätzlich im Anschluss an die Testphase vorgesehen. Kann auf eine Testphase verzichtet werden, ist die unmittelbare Umstellung im Laufe 2019 avisiert. Es wird somit sichergestellt, dass die Gemeinde Pettendorf deutlich vor dem verpflichtenden Termin des einheitlichen europäischen Rechnungsstandards (EPSAS) eine geeignete Buchführung und Rechnungslegung vorhält.
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3. Gemeindliches Finanzwesen; Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der überörtlichen Kassenprüfung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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14. Gemeinderat
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01.12.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Zeitraum vom 26.10.2016 bis 28.10.2016 fand bei der Gemeinde Pettendorf die überörtliche Kassenprüfung durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Regensburg statt.
Die Kassenbestandsaufnahme ergab keine Beanstandungen, vgl. I. des Prüfberichts.
Aus der weitergehenden Kassenprüfung ergaben sich nachfolgende Feststellungen:
TZ 1: Die bereinigten Bestände Verrechnung im Tagesabschluss (Zahlungswege-Istbestände) sind zu bereinigen.
Stellungnahme Verwaltung zu TZ 1:
Die Bestände im Buchungsweg 99 wurden bereinigt. Für die Zukunft wird der Zahlungsweg 99 im Rahmen des Tagesabschlusses besonders kritisch überprüft.
TZ 2: Im Zuge der Schwebepostenverwaltung ist darauf zu achten, dass die Bestände bei der Kontrolle der aufsummierten Beträge künftig in regelmäßigen Abständen in aufgeschlüsselter Form den einzelnen Zahlwegen zugeordnet werden.
Stellungnahme Verwaltung zu TZ 2:
Ebenso wie bei TZ 1 werden die Schwebeposten bis 31.12.2016 ausgebucht.
TZ 3: Die Kassengeschäfte sind beim Kassenverwalter zu konzentrieren. Kassenfremde Geschäfte sollten hingegen anderweitig verteilt werden.
Stellungnahme Verwaltung zu TZ 3:
Mit Wirkung ab 01.01.2017 werden die betroffenen Aufgabenbereiche „Veranlagung von Steuern“ und „Versicherungswesen“ auf das Sachgebiet 21, Kämmerei, übertragen.
TZ 4: Unnötige Konten sollten aufgelöst werden.
Stellungnahme Verwaltung zu TZ 4:
Die Konten für die Dorfquelle Kneiting, den Jugendtreff sowie das Tagesgeldkonto für den SV werden zum 31.12.2016 aufgelöst.
TZ 5: Ich empfehle, die Zahlstelle im EWO aufzulösen oder aber in eine Einnahmekasse umzuwandeln. Die Grundsätze der inneren Kassensicherheit sind zu beachten. Eine Dienstanweisung wäre für den Betrieb der Einnahmekasse zu erstellen.
Stellungnahme der Verwaltung zu TZ 5
Die Umstellung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also noch im Haushaltsjahr 2016 vollzogen. Die Dienstanweisung wird der überörtlichen Rechnungsprüfung zur Einsichtnahme vorgelegt. Für die Auflösung der Zahlstelle spräche die Verwaltungsvereinfachung, dagegen der Umstand, dass alle Bürgerinnen und Bürger wieder extra in der Kasse vorsprechen müssten.
TZ 6: Die äußere Kassensicherheit ist nicht gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung zu TZ 6: Im Rahmen der Neumöblierung der Kassenräume werden Maßnahmen getroffen, die ergonomischen Aspekte zu verbessern. Gleichzeitig wird die Kasse in einen nicht einsehbaren Bereich (Schrank) untergebracht. Dabei wird auch hier auf die Erhöhung des Sicherheitsstandards geachtet.
TZ 7: Förmliche örtliche Kassenprüfungen wurden nicht durchgeführt.
Stellungnahme der Verwaltung zu TZ 7: Die unvermuteten örtlichen Kassenprüfungen werden ab sofort mindestens einmal jährlich durchgeführt. Die Niederschriften werden zentral gesammelt und könnten zusätzlich der überörtlichen Rechnungsprüfung jährlich per E-Mail zur Kenntnis gegeben werden.
TZ 8: Vor der Bewilligung zinsloser Stundungen von Beitragsforderungen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wurden die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Bewilligung nicht vollständig ermittelt und geprüft.
Stellungnahme der Verwaltung zu TZ 8: Der Hinweis betrifft überwiegend Stundungsfälle aus dem Zeitraum vor 2002. Altfälle werden derzeit umfassend aufgearbeitet. Den Ausführungen wird gefolgt.
TZ 9: Gemäß Nr. 4 zu § 1 VVKommPrV ist die Kennzeichnung von Unterlagen mit roter Farbe grundsätzlich der überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfung vorbehalten.
Stellungnahme der Verwaltung zu TZ 9: Der Rotstift wird unter Berücksichtigung der VVKommPrV nicht mehr verwendet.
TZ 10: Die Verwendung von Tippex auf Belegen ist unzulässig.
Stellungnahme der Verwaltung zu TZ 10:
Der Hinweis wird beachtet.
TZ 11: Bei der Einführung der elektronischen Belegführung wurden nicht alle Vorgaben eingehalten.
Stellungnahme der Verwaltung zu TZ 11:
Dem Hinweis, eine Dienstanweisung auf Grundlage des Entwurfes des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu erstellen, wird gefolgt. Die Dienstanweisung soll ab 01.01.2017 gelten.
Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt von den Ergebnissen der überörtlichen Kassenprüfung 2016 Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Prüfungsfeststellungen durch geeignete Maßnahmen zu entgegnen und dem Gemeinderat bis zum 30.06.2017 einen Sachstandsbericht vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Kommunale Zusammenarbeit;
Zweckvereinbarung zur Übetragung von Aufgaben und Befugnissen zum Zwecke der Entwässerung des Ortsteils Altenried, Markt Lappersdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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14. Gemeinderat
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01.12.2016
|
ö
|
beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Ortsteil Altenried, Markt Lappersdorf wurde auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.01.2009 mittels Sondervereinbarungen mit den Grundstückseigentümern an die gemeindliche Entwässerungsanlage Pettendorf zum Zwecke der Schmutzwasserentsorgung angeschlossen.
Zur Sicherung von Rechten und Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Erhebung von Gebühren und Herstellungsbeiträge, wird nun sowohl vom Markt Lappersdorf als auch von der Gemeinde Pettendorf intendiert, die Aufgabenübertragung auf Grundlage einer Zweckvereinbarung nach der KommZG zu regeln. Dadurch werden der Gemeinde Pettendorf u. a. auch hoheitliche Befugnisse für den Geltungsbereich der Zweckvereinbarung übertragen.
Die Zweckvereinbarung soll für einen Zeitraum von 20 Jahren vereinbart werden.
Der nachfolgende Entwurf der Zweckvereinbarung wurde bereits vom Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 31 - Wasserrecht und Gewässerschutz, Staatliches Abfallrecht und Bodenschutz, geprüft.
Aus Sicht der Gemeinde Pettendorf sollte die Zweckvereinbarung um § 5 b
ergänzt werden:
Der Markt Lappersdorf ist verpflichtet, ihm bekannte Änderungen am Grundstücks- und Gebäudebestand, die mit einer Änderung der Grundstücks- und Geschossflächen einhergehen, mitzuteilen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Zweckvereinbarung in der nachfolgenden Form zu beschließen:
Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen zum Zwecke der Entwässerung des Ortsteils Altenried, Markt Lappersdorf
Auf Grund der Art. 7 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen
der Markt Lappersdorf,
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Christian Hauner
und
die Gemeinde Pettendorf,
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Eduard Obermeier
folgende
Zweckvereinbarung:
§ 1
Aufgabe
Dem Markt Lappersdorf obliegt die Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung für den Ortsteil Altenried, Lappersdorf (siehe Lageplan).
§ 2
Aufgabenübertragung
(1)
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Der Gemeinde Pettendorf wird die Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung für den in § 1 aufgeführten Ortsteil übertragen.
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(2)
|
Die Aufgabenübertragung erstreckt sich auf den Bau, die Unterhaltung und die Instandsetzung der Anlagen der Schmutzwasserentsorgung in dem zu entsorgenden Gebiet des Marktes Lappersdorf.
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§ 3
Hoheitliche Befugnisse
(1)
|
Mit der Übertragung der Aufgabe in § 1 gehen auch die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Befugnisse auf den Aufgabenträger über (Art. 7 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 und 2 KommZG).
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(2)
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Die Gemeinde Pettendorf ist als Aufgabenträger insbesondere befugt, den Anschluss und die Benutzung seiner Entwässerungsanlage auch für den in § 1 dieser Zweckvereinbarung genannten Ortsteil der Satzung gemäß Art. 23, 24 GO i.V. mit Art. 22 KommZG sowie Art. 5, 8 und 9 KAG zu regeln.
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(3)
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Der Aufgabenträger kann im Geltungsbereich der Satzung nach Abs. 2 alle zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen, die im eigenen Gebiet liegen, treffen.
|
§ 4
Kostenaufbringung und Kostenersatz
Die mit der Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten – einschließlich der für die Errichtung der Entwässerungsanlage anfallenden Kosten – werden vom Aufgabenträger aufgebracht.
§ 5a
Geltendes Recht
(1)
|
Mit dem Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung tritt für den in § 1 genannten Ortsteil die Entwässerungssatzung für die öffentliche Entwässerungsanlage und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pettendorf, in der zurzeit geltenden Fassung, in Kraft. Diese Satzungen sind bei der Gemeinde Pettendorf, Margarethenstraße 4, 93186 Pettendorf und beim Markt Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf, zur Einsicht niedergelegt.
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(2)
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Soweit diese Vereinbarung keine ausdrückliche Regelung enthält, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der jeweils geltenden Fassung.
|
§ 5b
Mitwirkungspflicht
Der Markt Lappersdorf ist verpflichtet, ihm bekannte Änderungen am Grundstücks- und Gebäudebestand, die mit einer Änderung der Grundstücks- und Geschossflächen einhergehen, mitzuteilen.
§ 6
Geltungsdauer
(1)
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Diese Zweckvereinbarung gilt auf die Dauer von 20 Jahren. Sie gilt für jeweils weitere fünf Jahre fort, wenn sie nicht ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem Beteiligten schriftlich gekündigt wird.
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(2)
|
Ist die Zweckvereinbarung dem Markt Lappersdorf oder der Gemeinde Pettendorf nach den Umständen oder den veränderten Verhältnissen nicht mehr zuzumuten, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
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(3)
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Wird die Zweckvereinbarung durch Kündigung aufgehoben, wird dem Markt Lappersdorf die Möglichkeit eingeräumt, die auf seinem Gebiet liegenden Entwässerungsanlagen (z.B. Kanalleitungen, Schächte usw.) zum geschätzten Zeitwert zu übernehmen.
|
§ 7
Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten wird das Landratsamt Regensburg als Aufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen.
§ 8
Aufsichtliche Genehmigung
(1)
|
Der Erlass, jede Änderung und die Aufhebung dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
|
(2)
|
Die Aufsichtsbehörde ist gemäß Art. 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG das Landratsamt Regensburg.
|
§ 9
Wirksamwerden
(1)
|
Diese Zweckvereinbarung wird am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Regensburg wirksam.
|
(2)
|
Der Markt Lappersdorf und die Gemeinde Pettendorf weisen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung hin.
|
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen zum Zwecke der Entwässerung des Ortsteils Altenried, Markt Lappersdorf mit den heute beschlossenen Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Baugebiet "Pettendorf-Südwest";
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Straßennamen für die Erschließungsstraßen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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03.11.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
14. Gemeinderat
|
01.12.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Für die bevorstehende Planvermessung, der sog. „Sonderung“, des Baugebietes und dem anschließenden grundbuchamtlichen Vollzug ist unter anderem die Angabe von Straßennamen und Hausnummer zu jeder einzelnen Parzelle wünschenswert.
Um hier keine zeitlichen Verzögerungen in Kauf nehmen zu müssen (auch bei der Beurkundung der Verkäufe) werden seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ortsheimatpfleger folgende Straßennamen vorgeschlagen:
Lfd. Nr.
|
Bezeichnung
|
Vorschlag Straßenname
|
1.
|
Wohnsammelstraße im Anger (Zufahrt zum Baugebiet)
|
Julie-von-Zerzog-Straße
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2.
|
Wohnsammelstraße (Hauptanliegerstraße)
|
Dr.-Groden-Straße
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3.
|
Wohnstraße Typ A (Zufahrt bei Parz. 39, Nord-Süd)
|
Böhmerwaldstraße
|
4.
|
Wohnstraße Typ B (Zufahrt zu den Parz. 46 -52)
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Arberstraße
|
5.
|
Wohnstraße Typ B (Zufahrt zu den Parz. 53 – 60)
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Rachelstraße
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Erläuterungen:
zu 1.: Julie von Zerzog ist eine geb. Thon Dittmer. Sie lebte Anfang bis Mitte des 19. Jhd. zeitweise im Edelsitz in Pettendorf. Dort verfasste sie den Beitrag „Skizzen über Pettendorf“, der 1844 in Band 8 des historischen Vereins erschien. Sie hat sich um die Schulbildung für Handarbeit besonders für arme Mädchen verdient gemacht. Ihr Ehemann Adolf von Zerzog war Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung. Bekannt ist Ihr Schriftwechsel mit Montgelas. (Quelle: Ortsheimatpfleger Pettendorf, Hermann Preu, siehe Anlage).
zu 2.: Der ehemalige Pfarrer der Pfarrei Pettendorf, Herr Dr. Groden, hat sich in einmaliger Weise um das Gemeindeleben in Pettendorf verdient gemacht. Daher sollte mit dieser Benennung seinem Schaffen ein ehrwürdiges Gedenken verliehen werden.
zu 3, 4 und 5.: Bei guter Wetterlage ist aus dem Baugebiet aufgrund der Ausrichtung der Böhmerwald in seiner ganzen Pracht sichtbar. Dieser Fernsicht soll mit den Bezeichnungen Böhmerwaldstraße, Arberstraße und Rachelstraße Rechnung getragen werden.
Ergänzend kann hier angefügt werden, dass vor dem Böhmerwald der Oberpfälzerwald liegt und auch der vordere Bayerische Wald sichtbar ist. An seltenen Föhntagen können sogar die Alpen gesehen werden.
Auch die Lage im Oberpfälzer Jura kann eine Namensgebung begründen.
Aus der Pettendorfer Geschichte sind mögliche Namensgeber denkbar:
? Sigena (Stammmutter)
? Heilwiga (Schwester von Heilika)
Jägerreutherstraße (ehemaliger Besitzer ab 1656 des Schlosses und des Bräustättleins)
Sehr naheliegend ist auch der bestehende Flurname: Am Sand
Vom Ortsheimatpfleger werden noch vorgeschlagen: Hopfenacker, Sandweg oder Grasweg.
Weitere Namensgebungen (z.B. Verbindungsweg Margarethenstraße – Baugebiet oder Privatwege) sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Novembersitzung vertagt. Von den Fraktionen wurden Vorschläge eingereicht:
Unisono wird hier für die Namensgebung der zuführenden Straße der Flurname Am Sand vorgeschlagen.
Ebenso wird für die Wohnsammelstraße von allen Dr.oder Pfarrer Groden – Straße vorgeschlagen.
Für die Wohnstraßen werden von der CSU die beiden Ehrenbürger vorgeschlagen: Herr Heinrich Prössl und Herr Hans Hölzl. Dies müsste mit den Familien abgeklärt werden.
Von der FW-Fraktion kommt der Vorschlag Bayerwaldstraße (Typ A), Osserweg und Vogelsangweg (Typ B).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier informiert den Gemeinderat über die zur Debatte stehenden Namensvorschläge, die sowohl von den Fraktionen als auch von der Verwaltung und vom Ortsheimatpfleger empfohlen wurden. Auf Grundlage der vorausgegangenen Diskussionen besteht im Gemeinderat schnell ein Konsens darüber, die Wohnsammelstraße im Anger mit dem bestehenden Flurnamen „Am Sand“ zu bezeichnen.
Aus den Vorschlägen der Fraktionen und der Verwaltung besteht zudem kein Zweifel darüber, dass als Namensgeber für die Hauptanliegerstraße der im August verstorbene ehemalige Seelsorger Pfarrer Dr. Dieter Groden in Frage kommt. Hierzu entsteht im Gemeinderat eine kurze Diskussion, welche Schreibweise des Namens sowohl einer sinnvollen Straßenbezeichnung, aber auch dem Andenken des Verstorbenen gerecht wird. Die Vorschläge reichen hierzu von Grodenstr. bis hin zu Dr. bzw. Pfarrer-Groden-Straße. Da dem Verstorbenen sein Beruf als Pfarrer und Seelsorger selbst besonders am Herzen lag, einigt sich der Gemeinderat auf „Pfarrer-Groden-Straße“. Für die Bezeichnung der Wohnstraße Typ A und B besteht im Gemeinderat schnell Einigkeit darüber, die Sichtbeziehungen zum Böhmerwald nicht in den Straßenbezeichnungen abzubilden. Der Vorschlag der CSU-Fraktion, die verstorbenen Ehrenbürger, Herrn Heinrich Prößl und Herrn Hans Hölzl, bei Namensgebung bei der Namensgebung zu berücksichtigen, findet grundsätzliche Zustimmung. Die Namen könnten jedoch nur dann vergeben werden, wenn die Familien ihr Einverständnis erklären. Somit besteht aktuell für den Gemeinderat die Möglichkeit, die Wohnstraße Typ A als Heinrich-Prößl-Straße zu bezeichnen. Wegen der Namensgleichheit mit dem Sohn des Ehrenbürgers, wird im Gemeinderat vorgeschlagen, den allseits bekannten Rufnamen des Ehrenbürgers als Vornamen zu verwenden. Die Straßenbezeichnung soll daher „Heiner-Prößl-Straße“ lauten.
Um der bisherigen Struktur bei der Namensvergabe Folge zu leisten, besteht im Gemeinderat Einverständnis darüber, auch die im ersten Abschnitt errichtete Wohnstraße Typ B (Zufahrt zu den Parz. 46 – 52) mit Namen realer Personen zu bezeichnen und keine Flurbezeichnungen oder Sichtbeziehungen zu verwenden. Bürgermeister Obermeier plädiert dafür, den Namen der Stammmutter Sigena zu verwenden. Aufgrund der Länge des Straßenabschnitts, soll der Bereich als „Sigena
weg“ benannt werden.
Beschluss
Wohnsammelstraße im Anger (Zufahrt zum Baugebiet)
Die Wohnsammelstraße im Anger erhält die Straßenbezeichnung „Am Sand“.
16 : 0 Stimmen
Beschluss 2:
Wohnsammelstraße (Hauptanliegerstraße)
Die Wohnsammelstraße (Hauptanliegerstraße) erhält die Straßenbezeichnung „Pfarrer-Groden-Straße“.
11 : 5 Stimmen
Beschluss 3:
Wohnstraße Typ A (Zufahrt bei Parz. 39, Nord-Süd)
Die Wohnstraße Typ A (Zufahrt bei Parz. 39, Nord-Süd) erhält die Straßenbezeichnung „Heiner-Prößl-Straße“.
15 : 1 Stimmen
Beschluss 4:
Wohnstraße Typ B (Zufahrt zu den Parz. 46 -52)
Die Wohnstraße Typ B (Zufahrt zu den Parz. 46 – 52) erhält die Straßenbezeichnung „Sigenaweg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Vollzug der Baugesetze - Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Gebiet "Adlersberg-Nordost";
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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14. Gemeinderat
|
01.12.2016
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
zu a):
Mit Bekanntmachung vom 09.09.2016, erschienen im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde am 30.09.2016, wurde die Öffentlichkeit über die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in Kenntnis gesetzt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07.10.2016 bis 07.11.2016 in den Amtsräumen der Bauverwaltung der Gemeinde Pettendorf.
In diesem Zeitraum gingen keine folgende Stellungnahmen/Anregungen ein.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
16 : 0 Stimmen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
zu b ):
Nachdem keine weiteren Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Satzungsentwurf eingegangen sind, fasst der Gemeinderat folgenden
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Adlersberg Nordost“ in der Fassung vom 22.11.2016 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über die Beschilderung am Radweg an der R 39 zwischen Schwetzendorf und Rohrdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
14. Gemeinderat
|
01.12.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Zusammenkunft des Straßen- und Umweltausschuss am 02.08.2016 wurde die abgeschlossene Maßnahme an der Kreisstraße R 39 zwischen Schwetzendorf-Rohrdorf vorgestellt. Hier ist der Radweg mit Kostenbeteiligung der Gemeinde Pettendorf erstellt worden. Weiter ist vor Schwetzendorf ein Fahrbahnteiler errichtet worden, die Straßenbeleuchtung wurde verlängert und ein Bürgersteig im Teilbereich erneuert.
Ausstehend sind die Vermessung bzw. die entsprechenden Grundstücksabgaben, die von der Gemeinde zugesagt wurden.
Da die Räum- und Streupflicht laut Vereinbarung von der Gemeinde Pettendorf zu leisten sein wird, wurde auch dieser Punkt angesprochen. Hier bestand Übereinstimmung, dass dieser Weg im Winter nicht geräumt und gestreut wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und schlägt vor, für den Bereich des Radweges entlang der R 39 keinen Winterdienst durchzuführen. Eine Beschilderung mit entsprechendem Hinweis kann angedacht werden, sei jedoch ebenfalls grundsätzlich Aufgabe des Landkreises. Der Landkreis räumt im Übrigen den Abschnitt bis Schwetzendorf. Die Entscheidung, dass der Abschnitt zwischen Schwetzendorf nicht dem Landkreis obliege, wurde vom Kreisrat getroffen. Im Radwegekonzept des Landkreises ist vorgesehen, dass sich Gemeinden bei entsprechender Vorteilslage beteiligen. So werden von der Gemeinde Pettendorf u. a. Eigenanteile für den Radweg sowie die Fahrbahnverschwenkung erbracht. Dies, so Bürgermeister Obermeier, impliziert nicht, dass die Gemeinde die Räum- und Streupflicht für den Landkreis Regensburg übernehmen muss. Gemeinderat Grundei weist darauf hin, dass es aus seiner Sicht keine Verpflichtung gibt, durch Beschilderung auf den fehlenden Winterdienst zu verweisen. Ein Radweg der im Winter zugeschneit ist, kann eben nicht oder nur auf eigenen Gefahr befahren werden. Gemeinderat Gerdes weist darauf hin, dass er es grundsätzlich als sinnvoll empfindet, wenn Radwege auch im Winter befahrbar sind. Da die Angelegenheit im Kreistag so beschlossen wurde, dass das Landratsamt keinen Räumdienst durchführt, könnte man sich ggf. mit der Gemeinde Pielenhofen auf ein abwechselndes Räumen verständigen. Gemeinderat Meyer setzt fort, dass aus seiner Sicht Geh- und Radwege im Gemeindebereich generell geräumt werden sollten. Gemeinderätin Muehlenberg gibt zu bedenken, dass hier intensiv über Situationen diskutiert wird, die ggf. gar nicht eintreten und somit kein häufiges Handeln erfordern, da kaum noch winterliche Straßenverhältnisse auftreten. Wenn sich tatsächlich ein erhöhter Bedarf ergibt, sollte man als Gemeinde Pettendorf auch räumen. Darüber könnte man im Bedarfsfall abstimmen. Gemeinderat Dr. Bosl erläutert, dass keine zwingende Notwendigkeit besteht, den Radweg zu räumen, somit auch keine Notwendigkeit den Winterdienst durchzuführen. Gemeinderat Achhammer gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Streckenabschnitt auch nicht um einen Radweg handelt, der zu einer Schule führt. Der Winterdienst sollte daher nicht von der Gemeinde geleistet werden. Gemeinderätin Weiermann gibt zu bedenken, dass es einige Personen gibt, die aus Überzeugung das Rad nutzen, auch aus Gründen des Naturschutzes. Die Gemeinde Pettendorf könnte daher auch aus diesem Grund eine Vorreiterrolle einnehmen und den Winterdienst durchführen. Gemeinderat Bornschlegl kritisiert, dass der Beschluss des Landratsamtes, die Räum- und Streupflicht auf die Gemeinde „abzuwälzen“, als sehr einseitig zu betrachten ist. Er lehne den Winterdienst ab. Gemeinderat Weigl schließt sich der Meinung an und macht deutlich, dass es für ihn keinen Sinn macht, den Winterdienst durchzuführen. Wenn sich die Notwendigkeit ergibt, könnte man dies immer noch weitergehend diskutieren. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, über die weitergehenden Maßnahmen, nämlich die Räum- und Streupflicht durchzuführen, abzustimmen.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf führt den Winterdienst am Radweg entlang der Kreisstraße R 39 für den Bereich zwischen Schwetzendorf und Rohrdorf durch.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14
zum Seitenanfang
8. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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14. Gemeinderat
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01.12.2016
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
GVS Grabenfeldstraße
Die Baumaßnahmen an der Grabenfeldstraße sind abgeschlossen. Die Maßnahme wird durch das Amt für ländliche Entwicklung gefördert.
Breitbandförderung durch den Landkreis Regensburg
Vom Landkreis Regensburg wurde als freiwillige Leistung eine Förderung in Höhe von 21.201,67 € an die Gemeinde Pettendorf geleistet. Für die unterversorgten Ortsteile wurde in diesem Zusammenhang ein weiteres Markterkundungsverfahren gestartet.
Erste Gemeinderatssitzung 2017
Die erste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den 12.01.2017 statt.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Parkende Fahrzeuge auf dem Radweg Richtung Schwetzendorf
Gemeinderat Dr. Bosl informiert, dass auf dem Radweg Richtung Schwetzendorf häufig Fahrzeuge parken. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass es sich dabei um Baustellenfahrzeuge handelt.
Brandsicherheit
Anlässlich des Großbrandes im Straubinger Rathaus, bei dem die städtische IT stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, frägt Gemeinderat Listl nach, ob bei der Gemeinde Pettendorf bessere Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass für alle Daten regelmäßig Sicherungskopien erstellt werden, die an grundsätzlich brandsicheren Orten außerhalb des Rathauses eingelagert werden
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Datenstand vom 09.06.2017 14:12 Uhr