Datum: 20.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf Fl.Nr. 140/3, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)
2 Nutzungsänderung von Wohnnutzung zu Büronutzung auf Fl.Nr. 1109, Gemarkung Pettendorf (Föhrenstraße, Aichahof)
3 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wintergartens auf Fl.Nr. 48/9, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 43 im Baugebiet "Auf der Setz" (Friedrichstraße, Pettendorf)
4 Bauvoranfrage über Wohnhausneubau auf Fl.Nr. 963 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Blumenstraße, Reifenthal)

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1. Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf Fl.Nr. 140/3, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 20.10.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Von den Antragstellern wird beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus umzubauen und eine Erweiterung von Dachgeschoss zu einem vollständigen Obergeschoss durchzuführen. Dabei wird die bestehende Bauweise von E+D auf E+I verändert, die Dachform (Satteldach) bleibt erhalten, lediglich die Dachneigung (neu: DN 18°) wird angepasst. Dadurch erhöht sich die Firsthöhe geringfügig.

Das bisherige Dachgeschoss war offensichtlich noch nicht ausgebaut bzw. wurde bei der Berechnung für die Herstellungsbeiträge Kanal noch nicht berücksichtigt. Dadurch entsteht eine zusätzliche Geschossfläche von ca. 101,00 m².

Diskussionsverlauf

Es wird festgestellt, dass bisher die Stellplätze für das Anwesen Hs.Nr. 26 auf dem gegenüberliegenden Grundstück Fl.Nr. 144, Gemarkung Kneiting, zur Verfügung standen. Dies ist nun aufgrund der Eigentümerverschiedenheit wohl nicht mehr möglich.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme die erforderlichen zwei Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Nutzungsänderung von Wohnnutzung zu Büronutzung auf Fl.Nr. 1109, Gemarkung Pettendorf (Föhrenstraße, Aichahof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 20.10.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Bescheid Nr. S 43-2014-1250 vom 16.09.2014 des Landratsamtes Regensburg wurde die Nutzungsänderung von Wohnnutzung in vorübergehende Büronutzung auf Antrag des Bauherrn befristet bis zum 16.09.2016 genehmigt.

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 18.12.2014 noch einmal mit der Nutzungsänderung und zwar mit Antrag, die Genehmigung unbefristet zu erteilen.

Kernaussage des Sachverhaltes ist, dass die Nutzungsänderung wie beantragt, nur befristet auf zwei Jahre genehmigt wurde. Nachdem sich nun die Planungen des Antragstellers verändert haben, wird eine unbefristete Nutzungsänderung angestrebt. Mit der Bauabteilung am Landratsamt Regensburg wurde die Angelegenheit vorbesprochen, von deren Seite bestehen keine Einwände.

Diskussionsverlauf vom 18.12.2014:
Der Bauausschuss vertrat mehrheitlich die Auffassung, an der zeitlichen Begrenzung, wie sie bereits in der Sitzung vom 17.07.2014 ausführlich diskutiert wurde, festzuhalten. Es wurde in Aussicht gestellt, dass man nach Ablauf des derzeitigen Genehmigungszeitraums dann erneut über einen weitergehenden Antrag, ggfs. unbefristet entscheiden könnte.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein weiteres Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
(1)        Der Nutzungsänderung wird unbefristet zugestimmt. Sollte jedoch die Art und Weise der Nutzung dem Gebietscharakter widersprechen, bzw. weitere Auflagen/Hinweise nicht beachtet werden, behält sich die Gemeinde Pettendorf vor, diese Zustimmung zu widerrufen.
(2)        Die weiteren Beschlüsse zu TOP 1, Nrn. 1 und 2 der Sitzung vom 17.07.2014 zur Schaffung von Stellplätzen werden aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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3. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wintergartens auf Fl.Nr. 48/9, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 43 im Baugebiet "Auf der Setz" (Friedrichstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 20.10.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, auf der bestehenden Grenzgarage einen Wintergarten zu errichten.

a) Hierzu wird zunächst folgendes festgestellt:
1.        Sowohl das Hauptgebäude als auch die vorhandene Garage wurden abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet.
2.        Die bereits 1998 genehmigte Doppelgarage an der östlichen Grenze wurde nicht realisiert.
3.        Die vorhandene Grundstückseinzäunung (Edelstahl mit Milchglasscheiben) widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

b) Zum Antrag vom 28.09.2016:
1.        Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m müssen gemäß Art. 6 Abs. 9 BayBO keine Abstandsflächen einhalten.
2.        Da durch die Aufstockung der Garage mit dem Wintergarten auch Aufenthaltsräume geschaffen werden, muss eine Mindestabstandsfläche von 3 m eingehalten werden, ansonsten ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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4. Bauvoranfrage über Wohnhausneubau auf Fl.Nr. 963 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Blumenstraße, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 20.10.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.05.2010 mit einer ähnlichen Bauvoranfrage auf dem Grundstück über den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses (E+D) und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Die Anfrage wurde jedoch von den Antragstellern (Eltern) damals nicht weiter verfolgt.

Zum nun vorliegenden Antrag vom 10.10.2016:
Es wird geplant, ein Gebäude in den Ausmaßen von 12,50 x 9,50 m zu errichten. Das Gebäude soll in eingeschossiger Bauweise (behindertengerecht) im Nordwesten des Grundstücks entlang der Blumenstraße errichtet werden.
Die verkehrstechnische Erschließung soll über die bestehende Zufahrt, die versorgungstechnische Erschließung soll über einen Neuanschluss zur Blumenstraße erfolgen. Ausreichende Stellplätze werden erstellt.

Erschließung:
Das Grundstück ist über die Blumenstraße straßenmäßig erschlossen. Der Kanalanschluss liegt im Bereich der bestehenden Zufahrt. Ein ggfs. erforderlicher Zweitanschluss ist auf Kosten des Antragstellers zu erstellen. Entgegen der Aussage des Wasserzweckverbandes vom 19.10.2016 wird festgestellt, dass der Wasseranschluss des Grundstücks nicht auf der Fl.Nr. 963 , sondern auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 966, Gemarkung Pettendorf, liegt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Da beabsichtigt ist, die bestehenden Garagen abzubrechen, ist dem Antrag auf Baugenehmigung zwingend ein Stellplatznachweis für das gesamte Grundstück beizulegen.
  2. Ein evtl. erforderlicher Neuanschluss an die Kanalisation ist auf Kosten des Antragstellers zu erstellen.
  3. Der Anschluss des Grundstücks an die Wasserversorgung ist grundsätzlich neu zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2016 11:10 Uhr