Datum: 12.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresrechnung 2015; Örtliche Rechnungsprüfung
2 Gemeindliche Liegenschaften; Energiemonitoring Feuerwehr-/ Bauhofgebäude Pettendorf und Dorfhaus Kneiting, Festlegung der Maßnahmen im HH 2017
3 Naherholung Schwetzendorfer Weiher; Beratung und Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung für die Anschaffung von einem Badefloss im Haushaltsjahr 2017
4 Anfrage der Feuerwehr Pettendorf über eine Sommerveranstaltung am Schwetzendorfer Weiher (Sautrogrennen)
5 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Umstufung einer Teilfläche des beschränkt-öffentlichen Weges "Schulgasse", Fl.Nr. 124/4, Gemarkung Kneiting, zur Ortsstraße
6 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Jahresrechnung 2015; Örtliche Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 12.01.2017 ö 1

Sachverhalt

Am 14.11.2016 fand von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 statt.
Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pettendorf, unter Vorsitz von Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Schweiger, durchgeführt. Neben dem Vorsitzenden haben die Ausschussmitglieder Ludwig Bink, Peter Bornschlegel und Christan Gerdes teilgenommen.

An Prüfungsunterlagen haben vorgelegen:

?        die Haushaltssatzung mit Anlagen
?        die Haushaltssachbücher mit Jahresrechnung
?        die Zeitbücher
?        das Tagesabschlussbuch
?        das Verzeichnis der Kasseneinnahmereste
?        das Verzeichnis der Kassenausgabenreste

Nachfolgende Prüfungsfeststellungen wurden getroffen, zu denen erforderlichenfalls von der Verwaltung Stellung genommen wird:

I. Feststellungen im Bericht

Nr. 4.1.7 Kanalbenutzungsgebühren

Einleitende Erläuterung der Verwaltung:

Mit dem Bescheid über die Herstellungsbeiträge wird zeitgleich das Erfassungsblatt für die Berechnung der gebührenrelevanten Flächen zur Festsetzung der Niederschlagswassergebühr versendet. Darin sind von den Bauherren die ermittelten bebauten (Dachflächen) und befestigten Flächen (wasserundurchlässige, wasserdurchlässige, wasserteildurchlässige) sowie Angaben zu Zisternen zu tätigen. Der Versand gemeinsam mit dem Gebührenbescheid der Herstellungsbeiträge hat sich bisher als praktikabel erwiesen, da die Herstellungsbeiträge zu einem Zeitpunkt erhoben werden, zu dem auch der (meist) endgültige Ausbauzustand der Flächen und Zisternen erreicht wurde. Der wesentliche Nachteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass die Abrechnung der Gebühren nicht unmittelbar nach Bezugsfertigkeit, sondern erst deutlich später erfolgt.

Prüfungsfeststellung: Kann das Formular im Zuge der Baugenehmigung mitversandt werden?

Stellungnahme Geschäftsleitung:

Der Versand mit der Baugenehmigung ist nicht möglich, da die Baugenehmigung (soweit überhaupt erforderlich) vom Landratsamt Regensburg erteilt wird.

Es bietet sich jedoch an, das Erfassungsblatt zu einem früheren Zeitpunkt, d. h. getrennt vom Beitragsbescheid über die Herstellungsbeiträge zu versenden. Der günstigste Zeitpunkt – auch aus rechtlichen Gründen – ist hierfür der Eingang der Bezugsfertigkeitsanzeige durch die Bauherren. Dies ist jedoch nicht immer gewährleistet, da diese Anzeigen regelmäßig zeitlich weit nach der tatsächlichen Bezugsfertigkeit vorgelegt werden.  

Nr. 4.1.12 Grundsteuer A und B
Die  Verwaltung wird gebeten, den Prozess darzulegen, wie Veränderungen an Grundstücken (z. B. Neubau) zu einer veränderten Grundsteuerschuld führen.

Stellungnahme Kämmerei:
2008 wurde vom Ersten Bürgermeister die Prüfung aller bebauten Grundstücke veranlasst, im Zweifel wurden die Einzelfälle an das Finanzamt weitergeleitet. Hieraus erfolgte eine nicht unerhebliche Anzahl von Berichtigungen die sich in den Folgejahren in den Einnahmen bemerkbar machten. Üblicherweise werden Veränderungen über abgeschlossene Notarverträge an das Finanzamt weitergeleitet, von hier aus erfolgt eine Berichtung per Bescheid, der für die neue Bemessung die Grundlage bildet. Weitere Kontrollfunktionen bestehen bisher nicht.

Zur Optimierung der Steuererhebung wird eine Dienstanweisung zur Sicherstellung der richtigen Veranlagungsart bei der Grundsteuer in Kraft gesetzt.  

4.2.3 Kanal- (Abwasserbeseitigung-)Herstellungsbeiträge
Teilweise erfolgt erst drei Jahre nach Einzug eine Abrechnung. Wie kann hier unterstützt werden?

Stellungnahme Geschäftsleitung:
Die fertiggestellten Neubauten sowie bekannte bauliche Veränderungen an Bestandsbauten werden in einem speziellen Programm registriert und jährlich überprüft. Zur Vermeidung der Festsetzungsverjährung werden die Abrechnungen priorisiert. Es lässt sich aufgrund der hohen Arbeitsbelastung  im Bauamt nicht vermeiden, dass Abrechnungen in Einzelfällen erst nach drei Jahren erfolgen. Es wird jedoch immer sichergestellt, dass keine Verjährung der Ansprüche eintritt. Der Prozess der Sachbearbeitung lässt sich bei der derzeitigen Arbeitsbelastung kaum optimieren.

4.6.3 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Bei der HH-Stelle 3600.71700 konnten unterschiedliche Fördersätze pro Jugendlichen festgestellt werden. Vorschlag: Jugendförderungsrichtlinie neu beraten und beschließen. Zudem wurde bei der AO Nr. 2321 festgestellt, dass keine Bestätigung über den Erhalt der Barspende auffindbar ist. 

Stellungnahme Kämmerei:

Vgl. II. Buchstabe G – Ausführungen zur Haushaltsstelle 3600.71700 und AO 2321.

II. Feststellungen aus dem Beiblatt

A) Zeiterfassung, Arbeitszeitkonten
Die Arbeitszeit wird individuell mit einem Tabellenkalkulationsprogramm erfasst. Monatliche Übersichten werden ausgedruckt und zentral abgelegt. Die Zeiterfassungsbögen wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss eingesehen. Dabei wurde festgestellt, dass teilweise gegen das Arbeitszeitgesetz (Zehn-Stunden-Regel, § 3 ArbZG) verstoßen wird.1)

Die Überstunden in der Verwaltung belaufen sich auf 283 (Bauhof hingegen unauffällig). Auffällig ist, dass ein großer Anteil der Überstunden auf wenige Personen entfällt. Hier wird um Erarbeitung von Gegenmaßnahmen gebeten:

1) Nicht im Pressetext

Stellungnahme Geschäftsleitung/Kämmerei:

Die Überschreitung der maximalen Arbeitszeit von 10 Stunden kommt nur in absoluten Ausnahmefällen vor, meist nur dann, wenn Bedienstete am Donnerstag zum regulären Dienst zusätzlich Sitzungsdienst wahrnehmen. Ab einer Beschäftigungszeit von 9 Stunden wird jedoch darauf geachtet, dass die Beschäftigen mind. 45 Minuten Pause einbringen. Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im öffentlichen Dienst können, soweit keine tarifvertragliche Regelung besteht, durch die zuständige Dienstbehörde die für Beamte geltenden Bestimmungen über die Arbeitszeit auf die Arbeitnehmer übertragen werden; insoweit finden die §§ 3 bis 13 ArbZG keine Anwendung!

Es ist zu bedenken, dass sich Überstunden auch aus Vorjahreswerten aufbauen. Grundsätzlich gilt, dass nicht mehr als 40 Überstunden pro Beschäftigte/r aufgebaut werden sollen. Dieses „Zeitguthaben“ kann in entsprechender Höhe ins Folgejahr übertragen werden. Rein rechnerisch wäre in der Verwaltung ein gesamtes Überstundenkontingent von 286,40 Stunden möglich gewesen.
Generell kann festgestellt werden, dass im Jahr 2015 im Hauptamt (SG 10/GL) und im Bauamt (SG 11) die meisten Überstunden anfielen. Beide Bereiche sind u. a. mit dem Sitzungsdienst, insbesondere auch mit deren Vor- und Nachbereitung, betraut. Zudem werden größere und zeitaufwendige Projekte (Bauleitplanung, Nachhaltige Bürgerkommune, Doppik, Förderprojekte etc. ) schwerpunktmäßig in diesen beiden Bereichen sachbearbeitend ausgeführt.

Gegenmaßnahmen wurden bereits mit der Neueinstellung von zwei Teilzeitkräften Ende 2015 eingeleitet.  Die Verwaltung ist im November und Dezember 2015 insgesamt um ein Vollzeitäquivalent (zwei Teilzeitkräfte a 19,50 Stunden) aufgestockt worden. Eine echte zeitliche Entlastung konnte jedoch bisher nicht erreicht werden, da in 2016 durch ein weiteres zeitaufwendiges Projekt (ISIS 12) auch der Fachbereich 12 wieder verstärkt Überstunden aufbaute und „Altbestände“ aus verschiedenen Gründen nur geringfügig abgebaut werden konnten. 

Zeiteinsparungen könnten sich nur aus der Optimierung von internen und externen Prozessabläufen ergeben, dazu müssten jedoch erstmal entsprechende Untersuchungen angestellt werden, die selbst wieder zeitaufwändig sind. Bereits jetzt wird die Arbeit so priorisiert, dass keine negativen rechtlichen und finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Auslagerung von Arbeiten an Dritte, z. B. die Realsteuerstelle kann angedacht werden.

Eine allgemeine Reduzierung der fachbereichstypischen Aufgaben ist grundsätzlich nicht möglich, da viele Tätigkeiten aus gemeindlichen Pflicht- oder „Quasi“-Pflichtaufgaben resultieren. Projekt- und maßnahmenbezogene Tätigkeiten unterliegen hingegen der Steuerungsmöglichkeit des Gemeinderates.
Bei Mitarbeitern mit mehr als 40 Überstunden wird von der Geschäftsleitung angestrebt im Jahr 2017 eine Reduzierung auf max. 40 Überstunden innerhalb von sechs Monaten zu erreichen. 40 Überstunden sind im Rahmen der Gleitzeitverordnung zulässig und ins Folgejahr ohne Ausnahmegenehmigung übertragbar.
Ob sich daraus merkliche Auswirkungen auf die quantitative Aufgabenerledigung ergeben, kann nach derzeitigem Sachstand noch nicht qualifiziert eingeschätzt werden.  

B) Haushaltsreste
Die Verwaltung wird gebeten, in einer kurzen Stellungnahme die Sinnhaftigkeit der Einführung von Haushaltsresten zu bewerten.

Stellungnahme Kämmerei:

Als Haushaltsreste werden Haushaltseinnahmereste (nur Vermögenshaushalt!) sowie  Haushaltsausgabenreste (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) bezeichnet.

Die Einführung von Haushaltsresten bezieht sich auf das Instrument der Übertragbarkeit von Ausgaben- und Einnahmenresten ins Folgejahr, § 19 KommHV-K. Die Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln bildet eine Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit der kommunalen Haushaltswirtschaft. Die Übertragbarkeit von Haushaltsresten hätte zur Folge, dass die Haushaltsansätze auch nach Ablauf des Haushaltsjahres, für das sie veranschlagt waren, verfügbar bleiben. Bei einer Übertragbarkeit dürfen also Ausgaben noch auf Ansätze des Vorjahres geleistet werden bzw. Einnahmen auf Ansätze des Vorjahres erhoben werden, selbst wenn eine gleiche Haushaltsstelle im neuen Haushaltsjahr nicht vorgesehen ist.  

Verfahren
In der Haushaltsrechnung ist nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-K festzustellen, welche Haushaltsmittel für die Übertragung zur Verfügung stehen und in welcher Höhe sie als Haushaltsausgabenreste und/oder Haushaltseinnahmereste in das folgende Jahr übertragen werden können.

Haushaltsausgabenreste, z. B. für noch nicht planmäßig abgeschlossene investive Maßnahmen können so in das Folgejahr übertragen werden.

Die Voraussetzung für die Übertragung ist ein Vermerk gemäß § 19 KommHV (grds. nur Verwaltungshaushalt), für den Vermögenshaushalt sind die Ausgabenansätze kraft Gesetzes übertragbar.

Die Voraussetzung für die Einführung der Haushaltsführung mit Haushaltsresten erfordert die Feststellung welche Mittel noch verfügbar sind, wieviel im Folgejahr noch benötigt wird, eine Entscheidung über die Bildung des Haushaltsausgabenrestes, die Buchungsanordnung, ein Eintrag ein den Plan des abgelaufenen Haushaltsjahrs und den Plan des folgenden Haushaltsjahrs.

Das Verfahren ist aufwändig, da zusätzlich eine Buchungsanordnung erforderlich wird. Es ergeben sich für den vergleichsweise übersichtlichen Plan der Gemeinde Pettendorf zudem keine  erkennbaren Vorteile, da insbesondere der Mittelbedarf für investive Maßnahmen, die z. B.  aus dem Vorjahr fortgesetzt werden, einfach und präzise ermittelt wird und in einen neu berechneten Planansatz mündet.

Aus derzeitiger Sicht führt die Einführung der HH-Reste zu mehr Verwaltungsaufwand und ggf. zu weniger Übersichtlichkeit im jeweiligen Haushaltsjahr. Die erneute Genehmigung von HH-Mitteln, die in Teilen bereits im  vorherigen HH genehmigt waren, führt i.d.R. zu keinerlei Mehraufwand im Gemeinderat. Hingegen wären bei den HH-Resten immer darzustellen, welche neuen Mittel für die jeweilige Maßnahme bewilligt werden müssten. 

C) Pflege von Verwaltungssoftware
Bereits in der Haushaltssitzung wurde auf die nicht unerheblichen Ausgaben zur Pflege der Verwaltungssoftware hingewiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher der Verwaltung, die Software(alt)verträge zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist ein einer Gemeinderatssitzung darzulegen.

Stellungnahme der Geschäftsleitung:
Die aktuelle Softwarepflege umfasst überwiegend den internen Verwaltungsbereich und ist somit für die Arbeitserledigung zwingend notwendig. Die bestehenden Verträge beziehen sich auf die Pflege operativ angewendeter Softwareprodukte, insbesondere von „Komuna“, „bec“ und „CIP-Kommunal“.

Der Abschluss von  Dienstleistungsverträgen zur Softwarepflege erfolgte unter Beachtung des Haushalts- und Vergaberechts, so dass nur die wirtschaftlichsten Anbieter zum Zuge kamen. Es bestehen insbesondere keine Verträge für unnötige Softwarewartungen. Essentielle Anteile der Anwendungs- und Hardwarebetreuung werden zudem vom Sachgebietsleiter SG 12 geleistet, sodass hier bereits eine besonders wirtschaftliche Vorgehensweise für eine Kostenentlastung sorgt.

Einspareffekte für die Pflege der Verwaltungssoftware würden sich ad hoc nur ergeben, wenn z. B. auf bürger- und gemeinderatsfreundliche Funktionen, wie das Ratsinformationssystem oder die Gemeinde-App verzichtet werden. Der Einspareffekt würde max. im unteren vierstelligen €-Bereich liegen, was den Funktionalitätsverlust nicht aufwiegt! 

Im Zuge der Neubeschaffung der IT im HH-Jahr 2017 müssen Softwareanpassungen stattfinden, da auf einen „virtuellen“ Server umgestellt wird. Sollten sich hieraus Einsparpotentiale in der Softwarepflege ergeben, werden diese genutzt. Eine weitergehende Analyse der Softwarepflegekosten, deren Einsparpotentiale und etwaiger Alternativen wird daher obligatorisch im Kontext mit der o.g. Beschaffungsmaßnahme und der Haushaltsplanung 2017 stattfinden.


D) Rechenschaftsbericht, Einzelplan 6

Nach Ansicht des Rechnungsprüfungsausschusses ist die Begründung zur Abweichung in der Haushaltsstelle 6200.34005 sachlich nicht korrekt. Ursächlich ist nicht die Abwicklung über Geschäftsbesorgungsvertrag, sondern schlichtweg das Fehlen von Einnahmen aus Grundstücksverkäufen?

Stellungnahme Kämmerei:
Die komplette finanzielle Abwicklung des Baugebietes Pettendorf-Südwest wird über einen Geschäftsbesorgungsvertrag durchgeführt. Im Haushaltsjahr 2015 wurden Ausgaben getätigt, aber nach nochmaliger Prüfung keine Einnahmen aus Grundstücksverkäufen erzielt. Insoweit ist die Feststellung der örtlichen Rechnungsprüfung korrekt.

Baugebiet Adlersberg II: 31.400,04 € müssen laut Schreiben zur Auflösung des Geschäftsbesorgungsvertrages auf der Haushaltsstelle 6200.34200 eingehen, dort wird jedoch nur ein Ist-Betrag in Höhe von 25.690,73 € sichtbar.

Stellungnahme Kämmerei:
Mit Schreiben vom 27.05.2015 wurde von der KFB Reuth mitgeteilt, dass mit Ablauf der Vertragslaufzeit zum  31.05.2015 ein Guthaben von 31.400,04 € zur Rückzahlung fällig wird.  Jedoch waren zu diesem Zeitpunkt noch Rechnungen für die Baufirma, die Notarin, die Landesjustizkasse und die Beschilderung ausstehend.
Es wurde vereinbart, diese ausstehenden Zahlungen noch über den Geschäftsbesorgungsvertrag abzuwickeln. Aufgrund des verspäteten Eingangs der Rechnungen konnte das Konto letztlich erst zum 31.07.2015 aufgelöst werden. Die ausstehenden Rechnungen summierten sich insgesamt auf 7.207,41 €. Mit Abschluss des Kontos wurden zudem die anfallenden Gebühren zum 31.05.2015 und zum 31.07.2015 in Höhe von insgesamt 21,86 € abgerechnet. Dem standen Einnahmen in Höhe von 1.520 € aus Grundstücksverkäufen (nach Messungsanerkennung) gegenüber.

Zahlungsverlauf:

Datum
Kontostand
Zugang
Abgang
Saldo
31.05.2015
31.400,04 €

      6,08 €
31.393,96 €
08.06.2015
31.393,96 €
1.520 €

32.913,96 €
30.06.2015
32.913,96 €

      5,38 €
32.908,58 €
08.07.2015
32.908,58 €

   187,48 €
32.721,10 €
22.07.2015
32.721,10 €

5.739,47 €
26.981,63 €
27.07.2015
26.981,63 €

1.280,50 €
25.701,13 €
31.07.2015
25.701,13

    10,40 €
25.690,73 €
E) Anmeldung von Vereinsfesten

Keine Einwendungen der Rechnungsprüfung.

F) Gewerbesteuer

Gemäß § 12 Satz 2 Nr. 8 AO begründen Bauausführungen oder Montagen, die länger als sechs Monate dauern eine Betriebsstätte. Die Gemeinde müsste feststellen, in welchen Fällen durch die Tätigkeit auswertiger Bauunternehmer eine Betriebsstätte begründet wird, und ggf. beim zuständigen Finanzamt einen Zerlegungsanteil am einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag beantragen. Zu prüfen ist, ob die Verwaltung ausreichend bemüht ist, Bauausführungen innerhalb des Gemeindegebietes, die eine Betriebsstätte begründen, zu erfassen und erforderlichenfalls dem zuständigen Finanzamt zwecks Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages zu melden.

Stellungnahme Geschäftsleitung:
Bei Firmen, die von der Gemeinde beauftragt werden und hier wegen größeren Baumaßnahmen länger tätig sind wird dies (u.a. aus Gründen des Hebesatzes) regelmäßig von der Firma veranlasst. Die Unternehmen sind verpflichtet, in ihrer Steuererklärung Angaben für Zwecke der Zerlegung zu machen. In der Erklärung sind alle Betriebsstätten in den verschiedenen Gemeinden und der darauf entfallende Zerlegungsmaßstab anzugeben. Kommt eine Unternehmen dieser Pflicht nicht nach und befindet sich in der Gemeinde eine Betriebsstätte, muss seitens der Gemeinde ein Jahr nach Ablauf des Erhebungszeitraums (Kalenderjahr, § 14 Satz 2 GewStG) ein Antrag auf Zerlegung beim örtlich zuständigen Finanzamt gestellt werden. Eine Änderung oder eine Nachholung der Zerlegung ist nur innerhalb eines Jahres, nachdem der Gewerbesteuermessbescheid unanfechtbar wurde, möglich (§ 189 Satz 3 AO). Soweit nicht bereits geschehen, können Kommunen diese Anträge für die abgelaufenen Jahre nachholen, sofern kein Gewerbesteuermessbescheid oder Zerlegungsbescheid vorliegt.

Auch wenn die beschriebenen Maßnahmen haushaltsrechtlich korrekt zu einer i.d.R. einmaligen Einnahme aus Zerlegung führen können, ist  die Umsetzung bzw. die Kontrolle von privaten Baumaßnahmen wohl nur sehr aufwändig durchführbar. Bedacht muss hierbei werden, dass auch bei einer Betriebsstätte, die über 6 Monate in der Gemeinde tätig ist, die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuerschuld vorliegen müssen. D.h. der Gewinn muss den Freibetrag von Einzelunternehmen und Personengesellschaften von 24.500 € übersteigen. Die Abfrage bzw. die Kontrolle einzelner Baustellen und der hierin beauftragten Firmen sollte allerdings nicht aufwändiger sein als die daraus generierten Einnahmen.

Bei größeren Baumaßnahmen, bei denen i.d.R. auch die Gemeinde Pettendorf als Bauherrin auftritt, wird ab 2017 eine standardisierte Mitteilung an das Finanzamt Regensburg mit entsprechender Beantragung der Zerlegung ergehen, soweit eine zu erwartende oder tatsächliche Bauausführung bzw. Montage von mehr als 6 Monaten vorliegt.  


G) Feststellungen zu konkreten Haushaltsstellen:

HH-Stelle
Auffälligkeit
Empfehlung
Stellungnahme Verwaltung
0200.15000
HH-Stelle inhomogen
Fehlbuchung in Eigene HH-Stellen auslagern
 Die Feststellung ist nachvollziehbar, jedoch lassen sich nach Abschluss des HH-Jahres keine Umbuchungen mehr durchführen
0200.65301
Stellenausschreibung in der regionalen Tageszeitung äußerst kostspielig
Alternativen? Nutzung von Online-Stellenmarkt?
Es sollten und sollen vor allem regionale Bewerber angesprochen werden
1100.50000
bei AO 1834 ist Rechnung des Sicherheitsdienstes informativ hinterlegt, bei AO 2423 nicht (nur Rechnung der Gemeinde Sinzing)
Zur Nachvollziehbarkeit sollte immer auch die zugrundeliegende Rechnung hinterlegt sein.
Wird zukünftig beachtet
1300.15000
Vermischung von Einsatzerstattungen und Guthabenerstattung aus Stromrechnungen
Eigene HH-Stelle für Einsatzerstattungen
Die klare Zuordnung in einer eigenen HH-Stelle ist bei zunehmend steigenden Einnahmefällen sinnvoll und wird ab 2017 umgesetzt
2950.63000
AO 347
gehört in HH-Stelle 2950.66100
Die Feststellung ist korrekt, eine Umbuchung kann nach Abschluss des HH-Jahres nicht mehr vorgenommen werden
7300.57000
tatsächliche Adventsmarktauslagen werden mit Erlösspenden vermischt
Spenden als eigene HH-Stelle führen
Es wird eine eigene HH-Stelle ab 2017 hierfür angelegt
5800.95100
AO 1392 keine Rechnung eingescannt
Rechnung hinterlegen
Beim Einscannen kann es im Einzelfall geschehen, dass die Anlage nicht als Einzelblatt erkannt und mit der Rechnung zusammen eingescannt wird. Da die Ablage aber auch in Papierform vorliegt kann im Zweifelsfall jederzeit recherchiert werden. Die Nachweisbarkeit bleibt unabhängig davon gewährleistet.
6200.93210
Vermengung der Vorhaben Busumkehre Schwetzendorf und BG Hofmarkstraße Adlersberg
AO 2772 richtig zuordnen
Es handelt sich um eine Belegaufteilung die, in beiden Anordnungen erkennbar ist.
5800.95100
AO 1462 keine Rechnung eingescannt
Rechnung hinterlegen
Beim Einscannen kann es im Einzelfall geschehen, dass die Anlage nicht als Einzelblatt erkannt und mit der Rechnung zusammen eingescannt wird. Da die Ablage aber auch in Papierform vorliegt kann im Zweifelsfall jederzeit recherchiert werden. Die Nachweisbarkeit bleibt unabhängig davon gewährleistet.
0200.10000
Vermengung vieler unterschiedlicher HH-Stellen; EWO-Gebührenkasse: jeweils eine Anordnung / Woche, keine Belege im System hinterlegt, was ist das?
sinnvolle neue HH-Stellen bilden
Es handelt sich um die Schnittstelle zum Meso-Programm. Hier werden alle Gebühren erfasst, die Gebührenkasse wird ca. wöchentlich abgerechnet. Die Zusammensetzung der Belege ist im EWO vorhanden und jederzeit prüfbar. Eingescannt werden aber nur die Gesamtsummen.
0200.10000
AO 302 Datum 16.1.2015, zeitlich später erfolgen noch Einnahmen
 
Es handelt sich um eine Sammelanordnung, in der regelmäßige monatliche Einnahmen zu einer Anordnung zusammengefasst werden. Das Erstelldatum erfasst das erstmalige Datum, die weiteren Einnahmen werden dann handschrfitlich fortgeführt. Dies erspart in Summe eine Menge an Einzelanordnungen.
7000.1111
Niederschlagswasser
Kann Formular im Zuge der Baugenehmigung  mit versandt werden?
vgl. Ausführungen unter I., Nr. 4.1.7
7000.3530
Herstellungsbeitrag Abwasseranlage
Teilwiese erfolgt erst drei Jahre nach Bezug Abrechnung. Wie kann hier unterstützt werden?
vgl. Ausführungen unter I., Nr. 4.2.3
9000.0010
Grundsteuer A nach B
Die Verwaltung wird gebeten, denn Prozess darzulegen, wie Veränderungen an Grundstücken (z.B. Neubau) zur veränderten Grundsteuerschuld führt.
vgl. Ausführungen unter I., Nr. 4.1.12
3600.71700
Unterschiedliche Fördersätze / Jugendlichen
Vorschlag: Förderrichtlinie erneut beraten und beschließen
Die unterschiedlichen Fördersätze wurden sehr bewusst gewählt und vom GR in der Sitzung vom 5.12.2002 nach Befragung der Vereine so beschlossen. Die Umsetzung erfolgt nach Beschlusslage. 
 
AO 2321
Kein Bestätigung über Erhalt der Barspende auffindbar
Die Barspende wurde vom Zweiten BGM bestätigt. Eine Gegenbestätigung erfolgt nicht, da diese kleinen Sachspenden i.d.R. bei offiziellen Veranstaltungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand ablaufen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bornschlegl erläutert stellvertretend für den entschuldigt abwesenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Schweiger, die  Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfer. Für die Verwaltung nehmen Erster Bürgermeister Obermeier und GL Antretter zu den Prüfungsnotaten, entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt, Stellung.  

Beschluss

a) Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 vom 14.11.2016 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekannt gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

14 : 0 Stimmen


b) Ausschlussbeschluss (Entlastung des 1. Bürgermeisters)
Der Erste Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.

Den Vorsitz übernimmt der Zweite Bürgermeister Bernhard Weigl
14 : 0 Stimmen

c) Der Gemeinderat erkennt die Jahresrechnung in der vorgelegten Form an und erteilt dem Ersten Bürgermeister die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Gemeindliche Liegenschaften; Energiemonitoring Feuerwehr-/ Bauhofgebäude Pettendorf und Dorfhaus Kneiting, Festlegung der Maßnahmen im HH 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 12.01.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Jahr 2016 beauftragte die Gemeinde die Energieagentur Regensburg e.V. mit der Erstellung eines Energiemonitorings für die o.g. Liegenschaften. Die Maßnahme wird vom Freistaat Bayern gefördert.

Während im Feuerwehr- und Bauhofgebäude immer wieder bauliche Maßnahmen (Erweiterung  Schlauchturm und Stellplatz 2002, Erneuerung Heizung 2004, Duschen Bauhof, Austausch von Fenstern, Isolierung des Dachbodens, Anbau Sozialräume etc.) durchgeführt wurden, besteht das Dorfhaus weitgehend im Erstbestand (1997).

Ziel war es energetische Schwachstellen zu lokalisieren sowie Möglichkeiten zu besserem Nutzerverhalten aufzuzeigen. Ein Teil der Maßnahmen im Bauhof war bereits 2016 geplant, konnte aber aufgrund der Aufgabenfülle und des dann zu späten Zeitpunktes (Witterung) nicht mehr realisiert werden.

Das Ergebnis soll nunmehr Grundlage der weiteren Planungen sein. Hierzu wurden den Gemeinderäten vorab der Maßnahmenbericht und die hieraus erarbeitete Prioritätsliste zugesandt.

Die Maßnahmen für 2017 sind im neuen Haushalt zu berücksichtigen.

Aus Sicht der Verwaltung sind die unter Priorität 1 aufgelisteten Maßnahmen  mit Ausnahme der Hallentore für die Feuerwehren in die Planung 2017 mit aufzunehmen.

Die Hallentore für die Feuerwehren erfordern einsatzspezifisch andere Voraussetzungen, auch sind die Höhen der Feuerwehrfahrzeuge bei einem Sektionaltoreinbau u.U. problematisch.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die unter Priorität 1 aufgelisteten Maßnahmen mit Ausnahme der Tore im Feuerwehrbereich zur Umsetzung im HH 2017.

Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für den Einbau von energiebewussteren Hallentoren für den Feuerwehrbereich zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Naherholung Schwetzendorfer Weiher; Beratung und Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung für die Anschaffung von einem Badefloss im Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 12.01.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Ponton im Schwetzendorfer Weiher musste 2016 aus Alters- und Sicherheitsgründen entsorgt werden. Somit ist als Ersatz ein neues Floss zu beschaffen, soweit im Gremium die Notwendigkeit befürwortet wird.

Das Angebot wurde v.a. von Kindern und Jugendlichen genutzt und fand in der Vergangenheit einen hohen Zuspruch. Zugleich wird hierdurch der Badebereich am Kinderbecken und an den Einstiegen von Einspringen und somit von Nutzungskonflikten freigehalten. Aus Sicht der Verwaltung ist deswegen ein Ersatz erforderlich und attraktiv.

2013 wurden die beiden Einstiegsflosse neu beschafft, entsprechend dem bisherigen Fabrikat wäre ein Schwimmfloß der gleichen Beschaffenheit angedacht.

Vorgeschlagen werden beispielhaft Flosse einer Fachfirma aus dem Bodenseebereich, die natürlicher Weise hohe Erfahrungswerte einbringt. Die Schwimmkörper sind in Edelstahl, ebenso die Einstiegsleitern.



Um rechtzeitig zur Badesaison ein entsprechendes Angebot bereitstellen zu können, ist die Entscheidung frühzeitig zu treffen.

Der Kostenanschlag wird bei 8.000,00 € brutto angesetzt, zzgl. Transportkosten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und informiert, dass es aus den Reihen des Fischereivereins kritische Stimmen zur geplanten Ersatzbeschaffung gab. Es gilt jedoch zu bedenken, dass der Schwetzendorfer Weiher primär der Naherholung und dem Badebetrieb dient, so dass der Ersatz des Badeflosses trotz der vorgetragenen Vorbehalte sinnvoll und notwendig ist.

Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erneuerung eines Schwimmfloßes für den Schwetzendorfer Weiher im Haushaltsjahr 2017. Der Kostenanschlag inkl. Transportkosten beläuft sich auf ca.  9.000,00 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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4. Anfrage der Feuerwehr Pettendorf über eine Sommerveranstaltung am Schwetzendorfer Weiher (Sautrogrennen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 12.01.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.12.2016, eingegangen am 06.12.2016, beantragt die Feuerwehr Pettendorf die Durchführung einer Sommerveranstaltung am Schwetzendorfer Weiher. Geplant ist ein sogenanntes „Zillenstechen“ bzw. ein „Sautrogrennen“ unter Beachtung aller Umwelt- und Sicherheitsaspekte. Als Termin ist Samstag der 05.08.2017 vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Feuerwehr Pettendorf hat Details über die Veranstaltung, den Ablauf, die Sicherheit, die Anzahl der Teilnehmer usw. in einem gemeinsamen Termin mit dem Bürgermeister, dem Geschäftsleiter Hr. Antretter, dem Sachgebietsleiter des Ordnungsamtes, Hr. Meyer, ggf. einem Vertreter der Polizei und dem Kioskpächter darzulegen.

Der Genehmigung der Veranstaltung und die Ausnahme von §2 Abs. 3 h der Satzung wird grundsätzlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Umstufung einer Teilfläche des beschränkt-öffentlichen Weges "Schulgasse", Fl.Nr. 124/4, Gemarkung Kneiting, zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 12.01.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die „Schulgasse“ in Kneiting, Fl.Nr. 124/4, Gemarkung Kneiting, ist auf der gesamten Länge von 175 m seit 1963 als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Beginn dieser Widmung ist die Abzweigung in den Weg Fl.Nr. 129/1, Gemarkung Kneiting, das Ende ist an der Einmündung in die „Keltenstraße“, Fl.Nr.  80, Gemarkung Kneiting. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Pettendorf.

Die „Schulgasse“ diente ursprünglich der Zufahrt/dem Zugang zur alten Kneitinger Schule, der Zufahrt der Wohnanwesen Hs.Nrn. 1, 5 und 7, sowie der Zufahrt zu den angrenzenden Landwirtschafts- bzw. Gartenbauflächen.

Bereits 1998 wurde das Dorfhaus Kneiting in Betrieb genommen, eine Erweiterung erfolgte im Jahre 2013 durch den FF-Anbau. Dadurch wird die Schulgasse nun auch als Feuerwehrzufahrt genutzt. Des Weiteren sind an der Schulgasse zwei weitere Einfamilienhäuser (Hs.Nrn. 3 und 4) entstanden, weitere werden evtl. folgen.

Dieser Entwicklung wird auch im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting Rechnung getragen. So wird die Schulgasse im Bauabschnitt II der DE Kneiting ab der Einmündung „Keltenstraße“ auf einem Teilstück von ca. 60 m entsprechend ausgebaut.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Umstufung:

Der beschränkt-öffentliche Weg „Schulgasse“, Fl.Nr. 124/4 Tfl., Gemarkung Kneiting, wird auf einer Länge von 65 m zur Ortsstraße aufgestuft.

Inhalt der Aufstufung:

1. Bezeichnung, Ortsteil:
Schulgasse, Kneiting
2. Fl.Nr., Gemarkung:
124/4 (Teilfläche), Kneiting
3. Anfangspunkt:
124/3, Gemarkung Kneiting (sh. Lageplan)
4. Endpunkt:
Einmündung „Keltenstraße“, Fl.Nr. 80, Gemarkung Kneiting
5. Länge der Straße:
0,065 km
6. Baulastträger:
Gemeinde Pettendorf (wie bisher)
7. Widmungsbeschränkungen:
Keine

Gemäß Art. 7 Abs. 6 BayStrWG tritt die Umstufung mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für den neuen Verkehrszweck in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgeschriebene Verfahren gemäß BayStrWG durchzuführen und das Straßenbestandsverzeichnis entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 12.01.2017 ö 6

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Hochwasserschutz Reifenthal
Der Förderbescheid für die Gewährung von Zuschussmitteln für den Hochwasserschutz Reifenthal wurde bis 31.12.2017 antragsgemäß verlängert. Die Gemeinde Pettendorf beantragte die Verlängerung des Förderzeitraums, da die geplanten, förderfähigen Pflanzmaßnahmen aufgrund fehlender Angebote nach Ausschreibung im Jahr 2016 nicht ausgeführt werden konnten. Die Ausschreibung muss wiederholt werden. Eine Bepflanzung soll bis spätestens Herbst 2017 durchgeführt werden. 

Schaden an der Abwasserdruckleitung im Ortsteil Ried
Bedingt durch die Zersetzung einer Aluminiumabdeckung am Stutzen der Abwasserdruckleitung hat sich im Schacht ein hoher Druck aufgebaut, der den Kanaldeckel explosionsartig anhob. Der Schaden konnte weitgehend beseitigt werden, zumal keine größeren materiellen Schäden entstanden sind.

Ambulante Krankenpflegestation Pielenhofen – Dankschreiben des Bruder-Konrad-Unterstützungsvereins
Der Vorsitzende des Bruder-Konrad-Unterstützungsvereins, Herr Haubelt, bedankte sich nochmals ausdrücklich für die Spende in Höhe von 2.800 €, die von der Gemeinde Pettendorf aus den Erlösen des letzten Weihnachtsmarktes zur Verfügung gestellt werden konnte. 

Ladevorgänge E-Tankstelle
Seit der Onlineanbindung der Ladestation am 05.10.2016 wurden 153 Ladevorgänge registriert.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Biber am Schwetzendorfer Weiher
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird von Bürgermeister Obermeier darüber informiert, dass durch den Biber am Schwetzendorfer Weiher bereits massive Schäden an einzelnen Bäumen aufgetreten sind. Eine Eiche musste gefällt werden, leichter beschädigte Bäume werden durch das Anbringen eines Gitters vor weiterem Verbiss geschützt. Der Bauhof wird den Bereich systematisch kontrollieren. Gemeinderätin Muehlenberg berichtet in diesem Zusammenhang, dass es sich nach ihrem Kenntnisstand um eine geschützte Art nach Bundesnaturschutzgesetz handelt.

Private Räum- und Streupflicht
Gemeinderat Völkl weist darauf hin, dass offensichtlich einige Bürger nicht im ausreichenden Umfang ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Bürgermeister Obermeier erinnert in diesem Zusammenhang nochmals daran, dass die Räum- und Streupflicht in der Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Pettendorf geregelt ist, in der die im Übrigen bußgeldbewehrten Pflichten der Anlieger genau definiert sind. 

Defekte Solarleuchte Haltestelle Mariaort
Gemeinderat Bink weist darauf hin, dass die Solarleuchte Haltestelle Mariaort stadtauswärts defekt ist.

Geschwindigkeitsdisplay Adlersberg
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird von Bürgermeister Obermeier informiert, dass das Dialogdisplay keine Auswertung der gefahrenen Geschwindigkeiten ermöglicht. 

Winterdienst Radweg
Gemeinderat Dr. Bosl informiert, dass der Radweg entlang der Kreisstraße R 39 im Abschnitt Rohrdorf nach Schwetzendorf vom Landkreis Regensburg geräumt wurde.

Datenstand vom 09.06.2017 13:50 Uhr