Datum: 15.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Informelle Anfrage auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Solner Breite" zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1055/29, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Baugebiet "Solner Breite" (Am Haselbusch, Reifenthal)
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2 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Bau eines Unterstellplatzes für ein Kfz auf den Fl.Nrn. 1435/5 und 1435/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 6 im Baugebiet "Schwetzendorf Nordwest" (Amselweg, Schwetzendorf)
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3 |
Antrag auf Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 1280, Gemarkung Pettendorf (Dorfstraße, Schwetzendorf)
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4 |
Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage als Ersatzbau auf Fl.Nr. 54, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
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5 |
Informelle Anfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Praxiseinheit auf Fl.Nr. 1055/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Reifenthal - östlich der Blumenstraße" (Blumenstraße, Reifenthal)
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6 |
Antrag auf Errichtung einer Garage mit landwirtschaflichem Gerätehaus auf Fl.Nrn. 1292/2, 1292/3, 1292/6 und 1292/7, Gemarkung Pettendorf (Dorfstraße, Schwetzendorf)
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7 |
Antrag auf Errichtung einer Gewerbehalle mit Sanitär-, Aufenthalts- und Büroräumen auf Fl.Nr. 78/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 a im Gewerbegebiet Pettendorf (Auf der Höhe, Pettendorf)
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1. Informelle Anfrage auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Solner Breite" zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1055/29, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Baugebiet "Solner Breite" (Am Haselbusch, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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15.12.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein Wohnhaus in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 12,99 x 11,865 m mit einer Doppelgarage 8,99 x 8,365 m) zu errichten. Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Festsetzung
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Bebauungsplan
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Informelle Anfrage
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Kniestock
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0,75 m
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1,25 m
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Wandhöhe
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4,20 m
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4,56 m
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Überschreitung GRZ
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0,35
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0,40
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Dachfarbe
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ziegelrot
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Anthrazit
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Situierung der Garage
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Osten
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Westen
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Größe der Garage
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8,00 m
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8,99 m
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Überschreitung der Baugrenzen im Süden
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Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und stellt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht. Die Dachfarbe ist jedoch bebauungsplankonform in ziegelrot auszuführen. Zur Bauantragsstellung sind die Nachbarunterschriften vollständig einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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2. Antrag auf isolierte Befreiung: Bau eines Unterstellplatzes für ein Kfz auf den Fl.Nrn. 1435/5 und 1435/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 6 im Baugebiet "Schwetzendorf Nordwest" (Amselweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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15.12.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant im Zufahrtsbereich des Grundstücks einen Unterstellplatz (Carport) mit einem Pultdach für ein Kfz in den Ausmaßen von 10,00 x 8,00 m zu errichten. Die Bebauung soll außerhalb der Baugrenzen des stattfinden, der im Bebauungsplan vorgegebene Stauraum wird nicht eingehalten.
Stellungnahme Bauamt:
Bei dem Antrag handelt es sich grundsätzlich um eine sog. Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. von der gemeindlichen Stellplatzsatzung hinsichtlich der Bebauung außerhalb der Baugrenzen, Verzicht auf den Stauraum sowie einer abweichenden Dachform.
Grundsätzlich kann derartigen Anträgen stattgegeben werden, wenn sie
a) den Vorgaben des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO entsprechen und
b) aus städtebaulichen Gründen die Befreiung von den Festsetzungen vertretbar ist.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Errichtung des Carports unmittelbar im Zufahrtsbereich (beider!) Grundstücke sinnvoll erscheint. Es wird dem Antragsteller daher nahe gelegt, eine Verschiebung um ca. 5 m Richtung Westen vorzunehmen.
Zudem ist festzustellen, dass das Vorhaben eine mittlere Wandhöhe von 3,50 m und eine Fläche deutlich über 50 m² aufweisen wird, d.h. das Vorhaben ist im Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Unterlagen erneut zu beantragen.
Beschluss
Der Bauausschuss vertagt die Entscheidung aus den im Sachverhalt angegebenen Gründen. Für eine erneute Entscheidung ist vom Bauherrn die Situierung des Unterstellplatzes (Carport) zu überdenken und sind geänderte, dann vollständige Unterlagen,
einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 1280, Gemarkung Pettendorf (Dorfstraße, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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15.12.2016
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es ist geplant eine Garage in den Ausmaßen von 14,75 x 10,75
m zu errichten. Das Dachgeschoss wird derzeit nicht ausgebaut, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden und als Wohnung genutzt werden. Die hierfür erforderlichen Abstandsflächen würden eingehalten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Kreisstraße, hier: „Dorfstraße“ erschlossen. Es ist an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz angeschlossen. Es ist sicherzustellen, dass das zusätzliche Gebäude an den bereits bestehenden Kanalanschluss angeschlossen wird. Sollte dennoch ein zusätzlicher Anschluss erforderlich sein, ist dieser auf Kosten des Antragstellers ausführen zu lassen.
Stellungnahme Bauamt:
Der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses ist gemäß BayBO verfahrensfrei, jedoch gemäß BGS/EWS anzeigepflichtig. Der Antragsteller ist auf diese Pflicht hinzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1. Das zusätzliche Gebäude ist über den bestehenden Kanalanschluss zu entwässern. Sollte dennoch ein zusätzlicher Anschluss erforderlich sein, ist dieser auf Kosten des Antragstellers ausführen zu lassen.
2. Der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses ist gemäß BayBO verfahrensfrei, jedoch gemäß BGS/EWS anzeigepflichtig. Der Antragsteller ist auf diese Pflicht hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage als Ersatzbau auf Fl.Nr. 54, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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15.12.2016
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, auf dem Grundstück ein weiteres Einfamilienhaus in E+I-Bauweise (DN 22°) in den Ausmaßen von 9,99 x 8,24 m zu errichten. Des Weiteren soll das bestehende, alte Gebäude abgebrochen werden.
Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die angrenzende Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Erschließung mittels Wasser bzw. Kanal (eigener Anschluss) ist ebenfalls gesichert. Sollten Straßenanpassungsmaßnahmen (Bordsteinabsenkung o.ä.) erforderlich sein, so sind diese auf Kosten der Antragstellerin fachgerecht erstellen zu lassen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass beide Vorhaben aufgrund der Nähe zum Kirchenensemble aus denkmalschutzrechtlicher Sicht betrachtet werden müssen. Ferner hat die Gemeinde Pettendorf im Zuge der geplanten Städtebauförderung das bestehende Gebäude und eine neu zu errichtende Fußwegverbindung näher betrachtet und beabsichtigt, diese Maßnahmen auch in naher Zukunft umzusetzen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Notwendige Straßenanpassungsmaßnahmen (Bordsteinabsenkung o.ä.) sind von der Antragstellerin auf eigene Kosten fachgerecht erstellen zu lassen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Informelle Anfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Praxiseinheit auf Fl.Nr. 1055/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Reifenthal - östlich der Blumenstraße" (Blumenstraße, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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15.12.2016
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein Wohnhaus in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 15,00 x 10,00 m mit einer Doppelgarage (6,00 x 6,00 m), sowie einer Praxiseinheit (14,00 x 7,00 m) zu errichten. Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Festsetzung
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Bebauungsplan
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Informelle Anfrage
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Bautyp
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E+D
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E+I
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GRZ
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0,30
|
0,36
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Dachformen:
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|
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Hauptgebäude
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Satteldach
|
Satteldach
|
Dachneigung
|
35 – 40°
|
keine Angabe
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Praxiseinheit
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Satteldach
|
Pultdach
|
Dachneigung
|
------
|
keine Angabe
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Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und stellt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag auf Errichtung einer Garage mit landwirtschaflichem Gerätehaus auf Fl.Nrn. 1292/2, 1292/3, 1292/6 und 1292/7, Gemarkung Pettendorf (Dorfstraße, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
10. Bauausschuss
|
15.12.2016
|
ö
|
beschließend
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6 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt an der Nordseite des Grundstücks das o.g. Vorhaben in den Ausmaßen von 7,265 x 6,125 m (Garage) und 26,84 x 2,82 m sowie 6,57 x 5,51 m (Gerätehaus) mit einer Gesamtlänge 34,05 m zu errichten.
Wie aus den Planungen hervorgeht, kann durch den Neubau die Bestandsgarage nicht mehr vollständig angefahren werden. Es ist daher sicherzustellen, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung stehen.
Da es sich bei dem Vorhaben um den „Abschluss“ zum Außenbereich bzw. das Ortsrandbild von Schwetzendorf prägt, sollte dem Bauherrn vorgegeben werden, die Holzverkleidung naturfarben zu belassen oder holzfarben zu streichen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Kreisstraße, hier: „Dorfstraße“, erschlossen. Es ist an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz angeschlossen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1. Es ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung stehen.
2. Die Holzverkleidung ist naturfarben zu belassen oder holzfarben zu streichen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Errichtung einer Gewerbehalle mit Sanitär-, Aufenthalts- und Büroräumen auf Fl.Nr. 78/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 a im Gewerbegebiet Pettendorf (Auf der Höhe, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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15.12.2016
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt eine Gewerbehalle mit Büroräumen im Obergeschoss in den Außenmaßen von 24,35 x 12,35 m zu errichten. Als Dachform wurde ein Satteldach (DN 12°) gewählt. Dies widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes (22 – 32°).
Ansonsten entspricht das Vorhaben den Vorgaben des Nachtrags zum Kaufvertrag aus 2016 voll umfänglich.
Stellplätze:
Den Planungen ist zu entnehmen, dass 10 Stellplätze geschaffen werden sollen. Gemäß Bebauungsplan bzw. Stellplatz- und Garagensatzung sind 8, 5 Stellplätze zu schaffen, die Stellplatzpflicht gilt somit als erfüllt.
Diskussionsverlauf
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird festgestellt, dass BA-Mitglied Walfried Achhammer wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.
6 : 0 Stimmen
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der erforderlichen Befreiung (Dachneigung) einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2017 14:29 Uhr