Datum: 02.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der GO; BuB über die Ergebnisse der Bürgerversammlung in Pettendorf und Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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02.02.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Am 21. und 28. November 2016 fanden die Bürgerversammlungen in Pettendorf (VO: „Mayerwirt“) und Kneiting (VO: „Dorfhaus“) statt.
Nach dem ausführlichen Jahresbericht des Bürgermeisters und der Präsentation des Tätigkeitsberichtes mit Ausblick auf die Maßnahmen 2017 durch den Vorsitzenden des Umweltforums, Herrn Demleitner, hatten die Anwesenden bei beiden Bürgerversammlungen die Möglichkeit für Anfragen und Beiträge.
Art. 18 Abs. 3 GO wurde bei beiden Bürgerversammlungen berücksichtigt. Die Namen der Bürgerinnen und Bürger werden in der Sachverhaltsdarstellung anonymisiert.
Aus der Bürgerversammlung Pettendorf vom 21.11.2016:
- Buslinien über Adlersberg
N.N. moniert die schlechte RVV-Anbindung des Ortsteils Adlersberg, die optimiert werden müsse. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass im Verbundverkehr für den RVV der Stundentakt von besonderer Bedeutung ist, zudem Fahrtzeiten vom Startpunkt nach Regensburg Hbf von mehr als einer Stunde vermieden werden sollten. Hinzu kommt, dass RVV auch die tatsächliche Nachfrage, damit verbunden die Wirtschaftlichkeit eines Haltepunkts näher betrachtet. Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass die Optimierung der Busverbindungen oberste Priorität bei der Gemeinde Pettendorf genieße. Dies gelte insoweit auch für den Ortsteil Adlersberg. Unter Berücksichtigung der Beziehungen der Linien im Verbundsystem zueinander lässt sich dies jedoch nicht immer wunschgemäß durchsetzen.
- Linde Kreuzung Seebreiten/Entfernung Sühnekreuz (Altstandort)
N.N. frägt an, inwieweit die Linde im Bereich der Kreuzung Seebreiten wieder gepflanzt wird. N.N. erinnert zudem daran, dass bei der Entfernung des Sühnekreuzes am alten Standort möglicherweise Reste im Boden verblieben sind. Hierzu sollten bei Gelegenheit Baggerarbeiten durchgeführt werden, um festzustellen was tatsächlich im Boden ist. Abschließend frägt N.N. nach, ob der alte Keller- bzw. Schachtzugang, der im Bereich der Ortsausfahrt Richtung Reifenthal im Rahmen der Arbeiten im Zusammenhang mit der Baumaßnahme PE-SW abgerissen wurde. Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Klappe und das Kellerloch, welches auf Privatgrund lag, zur Vermeidung von Gefahren im Einvernehmen mit dem Eigentümer entfernt bzw. unzugänglich gemacht wurden.
- Informationspolitik der Gemeinde/Baustellenmanagement
N.N. beschwert sich über die mangelhafte Informationspolitik der Gemeinde in Bezug auf die Beweissicherungsmaßnahmen sowie die folgenden Baumaßnahmen in der Margarethenstraße. So stand der von der Gemeinde beauftragte Bausachverständige ohne vorherige Information der Betroffenen oder sonstige Terminvereinbarung plötzlich vor der Haustüre. Darüber hinaus wurden die Anlieger nicht über die Sperrung der Margarethenstraße zum Zwecke der Leitungsarbeiten und der Asphaltierung informiert.
Bürgermeister Obermeier stimmt zu, dass die Anwohner möglicherweise zu kurzfristig informiert wurden. Jedoch war die geplante Sperrung bereits durch die Beschilderung erkennbar, die einige Tage vor Beginn der Baumaßnahmen aufgestellt wurde.
- Hundekot im Bereich des Kindergartens
Im Anschluss an den offiziellen Teil beschwerte sich eine Bürgerin über die zunehmende Verschmutzung des Bereiches vor dem Kindergarten mit Hundekot. Die Gemeinde wird gebeten Abhilfe zu leisten, z. B. durch die Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders.
Aus der Bürgerversammlung Kneiting vom 28.11.2016:
- Winterdienst in der Weingasse
N.N. weist darauf hin, beim Winterdienst in der Weingasse zu beachten, dass hier noch keine Asphaltdecke aufgebracht ist. Das Räumschild sollte nicht zu stark eingesetzt werden, besser wäre, hier verstärkt Streumittel zu verwenden. Bürgermeister Obermeier sichert dies zu, auch das Oberflächenwasser wird an dieser Stelle beobachtet werden. Mit der Baustelle wird es wohl nach Ostern 2017 weitergehen.
- Lage Rückhaltebecken
N.N. fragt nach der Lage des geplanten Rückhaltebeckens für Oberflächenwasser. Bürgermeister Obermeier erläutert die Lage an der GVS Kneiting-Mariaort, Nähe Kurve bei der Eichenbaumgruppe.
- Buswende Keltenstraße
Weiter wird die Buswende in der Keltenstraße beim Trafo angesprochen. Nachdem auch die Querverbindung zur Straße Zur Alten Mühle nicht geeignet ist, wird weiter unten Richtung Ortsausgang/Kreisstraße eine Umkehre errichtet.
- Schulbushaltestelle
N.N. erkundigt nach der Schulbushaltestelle. Die Schulbushaltestelle bleibt laut Bürgermeister erhalten, es muss allerdings gewährleistet sein, dass die Kirchgasse befahrbar bleibt. Parkende Autos machen dies oft unmöglich. Es ist zu bedenken, dass der Linienbustakt eingehalten werden muss.
Verlängerte Anlieferzeit bei der Schnittgutsammlung
Bürgermeister Obermeier spricht die im vergangenen Jahr praktizierte verlängerte Anlieferzeit bei den Schnittgutsammlungen im Frühjahr und im Herbst an, dies war eine Anregung aus einer Kneitinger Bürgerversammlung.
Abrechnung Dorferneuerung
Zu den Beitragsbescheiden Dorferneuerung, die demnächst versandt werden, merkt er noch an, dass hier alle einzelnen Anlagen als gemeinsame Anlage abgerechnet werden, dies wurde auch bereits rechtlich geprüft.
Dorferneuerung Kneiting
Zum Thema Dorferneuerung merkt der Bürgermeister noch an, dass die Kostenumlegung für den BA II genauso erfolgt wie beim BA I. Verbreitete Gerüchte, dass dies anders gehandhabt wird, sind falsch.
Obermeier empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Fragen hierzu direkt an die Gemeindeverwaltung zu wenden
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert die Protokolle der Bürgerversammlungen. Im Gemeinderat ergibt sich kein
weitergehender Diskussionsbedarf, zumal keine konkreten Anträge in den Bürgerversammlungen formuliert wurden. Einigkeit besteht darüber, dass die Gemeinde alles daran setzen wird, die RVV-Anbindung weiterhin zu optimieren. Des Weiteren besteht Konsens darüber, im Bereich des Kindergartens einen weiteren Hundekotbehälter zu installieren.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Inhalte der Protokolle zu den Bürgerversammlungen zur Kenntnis und stellt fest, dass keine weitergehenden Maßnahmen aus den Diskussionsbeiträgen abzuleiten sind. Die RVV-Anbindung ist im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin zu optimieren. Die Verwaltung wird zudem beauftragt die Aufstellung eines Hundekotbehälters im Bereich des Kindergartens zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Dr. Richard Bosl und Heribert Fleischmann fehlen entschuldigt. Gemeinderätin Alexa Muehlenberg ist noch nicht anwesend.
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2. Jugendarbeit der Gemeinde Pettendorf; Sachmittelbedarf und Investitionsvorhaben für die Jugendarbeit 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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02.02.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und verweist auf die bereits bekannten Ergebnisse der Sozialausschusssitzung. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der Budgetplanung für die Jugendarbeit 2017 Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Ansätze bei der Haushaltsplanaufstellung 2017 zu berücksichtigen. Die Möglichkeit, die Haushaltsansätze im Rahmen der vorberatenden Finanzausschusssitzung 2017 oder in der Haushaltssitzung 2017 zu ändern bleibt davon unberührt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Beförderungsentgelte für den Kindergartenbus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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02.02.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Gebühren für den Kindergartenbus wurden zuletzt im April 2004 angepasst und betragen zum derzeitigen Zeitpunkt für die einfache Fahrt 15 €/ Monat, für die Fahrt Hin- und zurück 30 €/ Monat.
Aktuell wird das freiwillige Angebot der Gemeinde von 29 verschiedenen Kindern genutzt, 24 Kinder nutzen das Angebot morgens und 25 Kinder das Angebot mittags.
Für die insgesamt 7 verschiedenen Touren werden täglich 87 km zurückgelegt. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 20.000 km.
Die hierfür benötigte Fahrtzeit hat sich inzwischen signifikant erhöht, sodass eine Stundenerhöhung der Busfahrerinnen erforderlich wird. Die notwendige Arbeitszeiterhöhung hat eine Erhöhung der Personalkosten zur Folge.
Die Einnahmen durch die Beförderungsgebühren tragen die Kosten bei weitem nicht. Das derzeitige Jahresdefizit beträgt ca. 16.000 €.
Hierbei ist der administrative Aufwand der Verwaltung noch nicht enthalten, ebenso wenig wie zusätzliche Stunden des Bauhofs bei kurzfristigen Ausfällen des Fahrpersonals.
Um insgesamt eine Kostendeckung der entstehenden Kosten von 26.000 € jährlich zu erreichen, müsste der Fahrpreis / Monat für Hin- und Rückfahrt auf ca. 95 €/ Kind angehoben werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass der Kindergartenbus hohe Kosten verursacht und sich bereits aus Gründen der dauerhaften Finanzierbarkeit die Frage stellt, ob es bei den bisherigen Beträgen bleiben kann. Den Ausgaben stehen grundsätzlich zu geringe Einnahmen entgegen, die letzte Fahrtkostenanpassung liegt zudem Jahre zurück. Nicht zu unterschätzen sei zudem der große administrative Aufwand - allein die Gewährleistung der optimierten, zeitlichen Beförderung aller Kinder machte es erforderlich, den Fahrplan wiederholt anzupassen.
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Weiermann wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass bei sozial Bedürftigen auch eine Übernahme der Kosten durch das Sozialamt erfolgt, soweit der Bedarf anerkannt werden kann. Gemeinderat Bink vertritt die Auffassung, dass aufgrund der guten finanziellen Lage der Gemeinde keine Notwendigkeit besteht, die Gebühren zu erhöhen. Pettendorf sei eine kinderfreundliche Kommune. Die zunehmende Berufstätigkeit beider Elternteile erhöhe die Anforderung an das Angebot zusätzlich. Gemeinderat Weigl stimmt zu und gibt zu bedenken, dass neben dem sozialen Aspekt auch die verkehrlichen Auswirkungen bedacht werden sollten. Würde auf die Nutzung des Busses durch die Eltern aus Kostengründen verzichtet, müssten die Kinder mit den Fahrzeugen der Eltern gebracht werden, was die Verkehrsbelastung in der Margarethenstraße und im Bereich des Rathauses erhöhen würde. Gemeinderat Weigl appelliert daher dafür, die Leistung weiterhin zum bisherigen Fahrpreis anzubieten. Gleichzeitig sollte jedoch auch verstärkt darauf hingewiesen werden, dass der Kindergartenbus keine Selbstverständlichkeit ist, sondern eine freiwillige Leistung. Gemeinderat Grundei vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde nicht „sehenden Auges“ in ein Defizit gehen sollte. Man müsse sich daher schon auch überlegen, wie lange man dieses hohe Defizit noch mittragen will
. Gemeinderat Oberleitner gibt zu bedenken, dass die geplante Erhöhung von 5 € keine wirkliche Reduzierung des Defizits nach sich zieht. Er plädiert dafür, den Preis beizubehalten. Anderer Auffassung ist Gemeinderat Dr. Schweiger. Für ihn sei zumindest eine jährlich Anpassung an die Inflation geboten. Er schlägt daher vor, den Fahrpreis um einen Inflationsausgleich von jährlich ca. 2,5 % zu erhöhen. Bürgermeister Obermeier stellt zum Abschluss der Diskussion fest, dass ein Trend für die Beibehaltung der bisherigen Gebühren festzustellen ist. Der nächste, weiterreichende Beschlussvorschlag wäre es, die Anpassung an die Inflationsrate durchzuführen.
Bürgermeister Obermeier schlägt daher vor, zuerst über die Beibehaltung der bisherigen Gebühren abstimmen zu lassen und im Falle der Ablehnung über den Inflationsausgleich abzustimmen.
Beschluss
Die Gemeinde belässt die Benutzungsbeiträge für die Beförderung der Kindergartenkinder mit dem gemeindlichen Kindergartenbus zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 in der bisherigen Höhe.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6
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4. Gemeinsamer Datenschutzbeauftrager im Landkreis Regensburg; Bestellung von Frau Elisabeth Mayer, Gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Städte, Märkte, Gemeinden und Zweckverbände des Landkreises Regensburg und des Landratsamts Regensburg zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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02.02.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Pettendorf ist seit 01.04.2016 der Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der Städte, Märkte, Gemeinden und Zweckverbände des Landkreises Regensburg sowie des Landkreises und des Landratsamtes Regensburg“ beigetreten.
Dadurch werden die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten auf den gemeinsam bestellten Datenschutzbeauftragten des Landkreises Regensburg übertragen (Art. 53 Abs. 3 GO).
In diesem Zusammenhang ist es formal erforderlich, die Gemeinsame Datenschutzbeauftragte, Frau Elisabeth Mayer, zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Pettendorf zu berufen.
In dieser Funktion ist Frau Mayer unmittelbar der Behördenleitung unterstellt und bei Anwendung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei. Sie darf bei der Erfüllung dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden.
Zu ihren Aufgaben gehört es, auf die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Datenschutzvorschriften hinzuwirken und die Behördenleitung in allen datenschutzrechtlichen Fragen zu beraten. Weitere Aufgaben sowie Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus Art. 25 Abs. 4 BayDSG.
Als Datenschutzbeauftragte ist Frau Mayer Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger, die Beschäftigten und die Dienststellenleitung für datenschutzrechtliche Fragen. Sie soll dazu beitragen, datenschutzrechtliches Fehlverhalten der Dienststelle bzw. ordnungswidriges Verhalten der Beschäftigten zu vermeiden.
Gleichzeitig ist der bisherige Datenschutzbeauftrage der Gemeinde Pettendorf, Herr Gerold Meyer, von seiner Funktion abzuberufen. Herr Meyer wird in diesem Zusammenhang zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ernannt. Dies erfolgt in einem gesonderten Beschluss.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf bestellt gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Frau Elisabeth Mayer, Gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Städte, Märkte, Gemeinden und Zweckverbände des Landkreises Regensburg und des Landratsamt Regensburg, zur behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter; Abberufung des Herrn Gerold Meyer als behördlichen Datenschutzbeauftragten, Bestellung zum Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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02.02.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Aufgrund der Bestellung von Frau Elisabeth Mayer zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Pettendorf, ist der bisherige Funktionsinhaber von seiner Aufgabe abzuberufen. Herr Gerold Meyer soll zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ernannt werden.
In dieser Funktion ist Herr Gerold Meyer im Vertretungsfall unmittelbar der Behördenleitung unterstellt und bei Anwendung der Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei. Er darf bei der Erfüllung dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden.
Zu seinen Aufgaben im Vertretungsfall gehört es, auf die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Datenschutzvorschriften hinzuwirken und die Behördenleitung in allen datenschutzrechtlichen Fragen zu beraten. Weitere Aufgaben sowie Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus Art. 25 Abs. 4 BayDSG.
Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte ist insbesondere im Vertretungsfall Ansprechpartner vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger, die Beschäftigten und die Dienststellenleitung für datenschutzrechtliche Fragen. Er soll dazu beitragen datenschutzrechtliches Fehlverhalten der Dienststelle bzw. ordnungswidriges Verhalten der Beschäftigten zu vermeiden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beruft Herrn Gerold Meyer als behördliche Datenschutzbeauftragte ab. Gleichzeitig wird er zum Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Im Vertretungsfall entspricht die Rechtsstellung der der behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Greifenberg", Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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02.02.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bei einer Überprüfung der gemeindlichen Liegenschaften wurde festgestellt, dass der öffentliche Feld- und Waldweg „Greifenberg“, Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting, in der Flur nur mehr ansatzweise vorhanden ist, jedoch offensichtlich nicht mehr genutzt wird. Dieser Weg ist als nicht ausgebauter, öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und wird im Bestandsverzeichnis der Gemeinde unter der lfd. Nr. 103 geführt.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist eine Straße (Weg) dann einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Die Einziehung – auch Entwidmung genannt- ist das Gegenstück zur Widmung. Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Durch sie verliert eine Straße (Weg) ihre Eigenschaft als öffentliche Straße (Weg).
In vorliegendem Fall hat der öffentliche Feld- und Waldweg für den Gesamtbereich jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder ist über anderweitige Zufahrten gesichert.
Zusätzlich sollen die frei werdenden Flächen dieses Weges im Rahmen der Verbesserung des Steilstückes Amselbergweg zum flächengleichen Flächentausch genutzt werden. Zur Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen Projektes ist dies vor allem wegen der bestehenden Grenzen und der Entwässerung des Amselbergweges erforderlich.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass der nicht ausgebaute, öffentliche Feld- und Waldweg „Greifenberg“, Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting, in der Flur jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Er ist demzufolge nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Verfahren nach dem BayStrWG durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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02.02.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Fachgespräch der Landwirtschaft mit der Gemeinde
Am 14.02.2017 findet das Fachgespräch mit der Landwirtschaft im Rathaus Pettendorf statt. Die gemeindlichen Landwirte und der Kreisobmann der Landwirte im Landkreis Regensburg, Herr Mayer aus Schirndorf, wurden eingeladen.
Photovoltaikanlagen Rathaus
Die Photovoltaikanlage am Rathaus hat sich im 11. Betriebsjahr vollständig amortisiert.
Naturschutzwacht
Der Altbürgermeister von Lappersdorf, Herr Erich Dollinger, ist vom Landratsamt Regensburg mit Wirkung ab 01. Januar 2017 in die Naturschutzwacht berufen worden. Herr Dollinger ist für die Gemeinden Lappersdorf, Pettendorf, Pielenhofen, Wolfsegg und Zeitlarn zuständig. Als Naturschutzwart sieht sich Herr Dollinger als Bindeglied zwischen Bürger und Verwaltung. Er ist insoweit auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger wenn z. B. gegen umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wird.
Beteiligung Markt Nittendorf – Bebauungsplan „Am Angerberg“
Bürgermeister Obermeier informiert, dass die Gemeinde Pettendorf vom Markt Nittendorf im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bis zum 28.02.2017 um Stellungnahme zum Bebauungsplan „Am Angerberg“ gebeten wurde. Da das Schreiben nach der Sitzungsladung eingegangen ist, konnte es nicht mehr als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Bürgermeister Obermeier erläutert den Planung. Im Gemeinderat besteht Konsens darüber, dass Einvernehmen (ohne gesonderte Abstimmung) zu erteilen.
Gemeindebücherei St. Margaretha Pettendorf
Die Jahresstatistik der Gemeindebücherei zeigt eine deutliche Steigerung bei den Entleihungen. Die Steigerung ist insbesondere auf das große Engagement der Büchereileitung und des Büchereiteams zurückzuführen, die u. a. durch verstärkte Einbindung von Schule und Kindergarten sowie mit gezielten Elternbriefen neue Mitgliedschaften gewinnen konnten. Auch die finanzielle Situation der Bücherei hat sich – auch bedingt durch die höheren gemeindlichen Zuschüsse – merkbar verbessert.
Antrag der CSU-Fraktion auf Erhöhung der Pauschalen für die Jugendarbeit der Vereine
Die CSU-Fraktion beantragt die Zuwendungen der Gemeinde an die Vereine zum Zwecke der Jugendarbeit um 10 % bis 20 % zu erhöhen. Bürgermeister Obermeier sichert die Behandlung des Antrages im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 zu.
Eisregenereignis am 31.01.2017
Bürgermeister Obermeier informiert, dass sich aufgrund des Eisregenereignisses am 31.01.2017 auch in Pettendorf erhebliche Behinderungen ergeben haben. Auch der Winterdienst wurde stark beeinträchtigt. Im Rahmen des Einsatzes verunglückte der gemeindliche Unimog U 400 schwer, so dass ggf. mit einem wirtschaftlichen Totalschaden gerechnet werden kann. Der Fahrer blieb zum Glück unverletzt. Derzeit befindet sich das Fahrzeug zur Schadensfeststellung beim Vertragshändler, ein Ersatzfahrzeug wird für einen Mietpreis von ca. 4.000 € monatlich weiterbetrieben. In der Weinbergstraße wurden zudem durch den gemeindlichen Unimog U 300 vier Fahrzeuge ramponiert. In der Konsequenz ist es nun endgültig anzudenken, reine Anliegerstraßen, bei denen zudem ständig durch parkende Fahrzeuge massive Behinderungen entstehen, aus dem Winterdienst zu nehmen.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Stromtrassen TenneT
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird bestätigt, dass das Beteiligungsverfahren zu den Stromtrassen, Ende Februar abläuft. Bürgermeister erläutert, dass auch bei Festlegung der sog.
Vorzugstrasse für alle alternativen Trassen ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.
Thomas-Wiser-Haus Kneiting
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird bestätigt, dass im Thomas-Wiser-Haus in Kneiting keine unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge mehr leben. Stattdessen wurden dort Geschwisterkinder untergebracht (nicht für Presse bestimmt!).
Datenstand vom 09.06.2017 12:24 Uhr