Datum: 19.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 697, Gemarkung Pettendorf (in Günzenried)
2 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses, Parzelle 28 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest", Fl.Nr. 94 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
3 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
4 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 133/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle in der EBS "Am Hüpberg" (Schönleite, Kneiting)
5 Neubau eines Kinderhortes als Anbau an die Schule in Pettendorf auf Fl.Nr. 63/6, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)

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1. Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 697, Gemarkung Pettendorf (in Günzenried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 19.01.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.03.2015 mit einer Bauvoranfrage und am 18.06.2015 mit der Baugenehmigung für das Nachbargebäude auf der Fl.Nr. 697, Gemarkung Pettendorf, diesem sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

1.        Der Baukörper des Hauptgebäudes ist auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
2.        Bis zum Genehmigungsverfahren ist der Nachweis über die übrigen Stellplätze gemäß der gemeindlichen Satzung zu erbringen.
3.        Der Entwässerungsplan ist zu vervollständigen, insbesondere um den Lageplan M 1:1.000 mit der Einzeichnung des Anschlusspunktes an den öffentlichen Kanal.

Die Planung wurde 2015 auch mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Lemper, abgesprochen, entsprechende Auflagen enthielten die Nebenbestimmungen zum Vorbescheid.

Zum vorliegenden Vorhaben:
Es wird beabsichtigt, ein Mehrfamilienhaus in den Ausmaßen von 15,99 x 11,99 m zu errichten. Das Gebäude ist identisch dem Gebäude, mit welchem sich der Bauausschuss bereits 2015 befasst hat- Es werden pro Wohneinheit die erforderlichen Stellplätze, insgesamt 12 Plätze, zur Verfügung gestellt. Nach der Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Pettendorf sind jedoch ab sechs Wohneinheiten grundsätzlich weitere Stellplätze für Besucher erforderlich. Nachdem hier nichts konkret geregelt wurde, wird auf die GaStellV verwiesen. In dieser werden bei Mehrfamilienhäusern 10 v.H. für Besucher gefordert (= im konkreten Fall ein weiterer Stellplatz).

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ gesichert. Die Wasserversorgung wird über die Hauptleitung abgedeckt, die Abwasserentsorgung ist über den Schmutzwasserkanal gesichert, zu dem das Grundstück bereits über zwei Anschlüsse verfügt. Der vorliegende Entwässerungsplan ist vollständig.

Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen:
Das Grundstück ist bereits an die Wasserversorgungsanlage angeschlossen. Für die Bebauung wird ggf. ein Zweitanschluss benötigt. Sämtliche Kosten für den Zweitanschluss sind vom Bauherrn zu tragen. Vor Baubeginn hat der Eigentümer/Bauherr mit dem Zweckverband eine Sondervereinbarung über die Kostenübernahme abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Zur Wasserversorgung ist mit dem Zweckverband eine Vereinbarung über einen Zweitanschluss zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses, Parzelle 28 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest", Fl.Nr. 94 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 19.01.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt ein Wohnhaus in E+I-Bauweise mit Satteldach (DN 20o) zu errichten. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 797 m². Eine Unterkellerung soll entfallen. Es sind ein Garagenstellplatz im Hauptgebäude sowie ein Garagenstellplatz im Nebengebäude geplant. Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauvoranfrage
Ausmaße Hauptgebäude
10 m x 14 m
1. OG: 10,50 m x 15,75 m
EG: 9,25 m x 15 m
Wandhöhe
7,50 m
6,50 m
GRZ
0,35 (278,95 m²)
0,48 (ca. 242,88 m² + 139,80 m²)

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat entsteht nach kurzer Diskussion Konsens darüber, die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Aussicht zu stellen, dies gelte jedoch nicht für die beabsichtigte Dachterrasse mit Kräutergarten im Norden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Der Dachterrasse im Norden wird das Einvernehmen verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 19.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Es ist geplant, ein Einfamilienhaus in E+I-Bauweise in den Ausmaßen von 10 x 12 m mit einer Doppelgarage (6 x 7 m) zu errichten. Die Dachneigung beträgt 22o.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ und über eine noch zu errichtende/zu sichernde Zufahrt von ca. 50 m erschlossen. Es ist an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz angeschlossen.

Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen:
Für das Hinterliegergrundstück ist eine beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit vor Verlegung des Grundstücksanschlusses bei Zweckverband einzureichen. Für einen evtl. Zweitanschluss wäre vor Baubeginn eine Sondervereinbarung mit dem Zweckverband über die Kostentragung abzuschließen.

Hinweis Bauamt:
Auf dem Grundstück befindet sich eine Schreinerei. Das Landratsamt Regensburg wird daher gebeten, das geplante Vorhaben aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zu prüfen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Eine angemessene Zufahrt ist sicherzustellen. Zur Wasserversorgung ist mit dem Zweckverband eine Vereinbarung über einen Zweitanschluss zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 133/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle in der EBS "Am Hüpberg" (Schönleite, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 19.01.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück ein Wohngebäude in den Ausmaßen von 11,84 x 8,5 m (Hauptgebäude) mit integrierter Garage 9 x 6,5 m zu errichten. Als Bauweise ist E+D mit einer Dachneigung von 45o beantragt, was den Vorgaben der Einbeziehungssatzung entspricht.

Die Gebäudehöhe beträgt talseitig 10 m, die dargestellt Traufhöhe talseitig 6 m und entspricht ebenfalls den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung.

Erschließung:
Das Grundstück ist derzeit straßenmäßig über die GVS und über einen Privatweg erschlossen, die jedoch beide in naher Zukunft von der Gemeinde Pettendorf ausgebaut und anschließend zur Ortsstraße gewidmet werden soll. Der Grunderwerb hierfür ist bereits gesichert. Das Grundstück wird im Rahmen der öffentlichen Erschließung an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz angeschlossen.

Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen:
Das Grundstück ist derzeit durch eine Hauptleitung nicht erschlossen. Die Erschließung erfolgt nach unserem Kenntnisstand in Abstimmung mit der Gemeinde Pettendorf.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Kinderhortes als Anbau an die Schule in Pettendorf auf Fl.Nr. 63/6, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 19.01.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt einen Kinderhort als Anbau an die Schule in den Außenmaßen von 22,49 x 14,95  m zu errichten. Als Dachform wurde ein Flachdach gewählt.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über die „Schloßstraße“, die Wasserversorgung und Kanalisation wird über die Anschlüsse an der Schule sichergestellt.

Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Naab-Donau-Regen:
Keine schriftliche Anmerkung; nach telefonischer Auskunft muss ggf. eine Wasserleitung zum Hausanschluss verlegt bzw. mit einem Schutzrohr versehen werden. Dies wird mit dem Schulverband noch näher abgestimmt.

Stellplätze:
Den Planungen ist nicht zu entnehmen, wie viele Stellplätze geschaffen werden sollen. In der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde besteht für derartige Sonderbauten (Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung) eine Regelungslücke zur Anzahl der Stellplätze. In der „lex generalis“, der Bayerischen Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) und der zugehörigen Anlage zur GaStellV, werden unter Ziffer 8.5 ein Stellplatz je 30 Kinder, mindestens jedoch 2 Stellplätze gefordert. Bei analoger Anwendung der GaStellV wären demnach 2 Stellplätze ausreichend. Unter Berücksichtigung, dass für die Grundschule selbst 8 Stellplätze nach der GaStellV erforderlich wären, sind insgesamt Stellplätze sind in ausreichender Anzahl auf dem Parkplatz der Schule verfügbar.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Auf Rückfrage von Gemeinderat Amann zu den Brandschutzvorkehrungen für die Feuerwehr wird von Bürgermeister Obermeier erklärt, dass sowohl der Bereich des Haupteingangs als auch die hintere Zufahrt von der Feuerwehr im Bedarfsfall zum Zwecke der Brandbekämpfung genutzt werden kann. Das Gelände liegt ebenerdig, es sind ausreichend Fluchtwege vorhanden. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2017 10:48 Uhr