Datum: 16.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Antrag auf Nutzungsänderung der Mietwohnung im EG rechts in Praxisräume einer Ergotherapiepraxis auf Fl.Nr. 28/6, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 63 im Baugebiet "Am Weingert" (Am Weingert, Pettendorf)
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2 |
Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Bebauungsplan "Kirchfeld, Reifenthal" aus 1972 und der Deckblatt-Änderung Nr. 1 aus 2012 (Lärchenweg, Reifenthal)
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3 |
Bauvoranfrage auf Errichtung eines Hundetrainingsgeländes mit Umzäunung, Parkplätzen, Licht und Bauwagen oder Hütte auf Fl.Nr. 855, Gemarkung Pettendorf (Nähe Hinterberg)
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4 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum auf Fl.Nr. 222/5, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
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1. Antrag auf Nutzungsänderung der Mietwohnung im EG rechts in Praxisräume einer Ergotherapiepraxis auf Fl.Nr. 28/6, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 63 im Baugebiet "Am Weingert" (Am Weingert, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird die Änderung von Wohnnutzung in Praxisräume für eine Ergotherapie auf einer Fläche von 77 m² beantragt. Die künftige Praxis kann aus bestehenden baulichen Gründen nicht barrierefrei gestaltet werden.
Stellplätze:
Die Praxis wird von der Antragstellerin alleine betrieben, sie erreicht die Praxis fußläufig. Patientenverkehr findet nur einzeln statt. Derartige Betriebe/Praxen sind von der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung nicht erfasst, daher werden die zur Verfügung gestellten Stellplätze (2) als ausreichend erachtet.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Der Antrag ist gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO
vor Weiterleitung an das Landratsamt nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Bebauungsplan "Kirchfeld, Reifenthal" aus 1972 und der Deckblatt-Änderung Nr. 1 aus 2012 (Lärchenweg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt eine Doppelgarage in den Ausmaßen von 6,50 x 6,25 m mit einem Nebenraum und einer Stützmauer analog der Nachbargarage auf Fl.Nr. 1263/6 zu errichten. Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Die Bebauung findet außerhalb der Baugrenzen statt.
Die Dachform ist abweichend (Pultdach statt Flachdach).
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und erteilt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Hundetrainingsgeländes mit Umzäunung, Parkplätzen, Licht und Bauwagen oder Hütte auf Fl.Nr. 855, Gemarkung Pettendorf (Nähe Hinterberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Folgende, bauliche Maßnahmen sind auf dem Gelände geplant:
- Aufstellen eines Maschendrahtzaun oder Bauzaun um das gesamte Gelände,
Aufstellen eines Wohnwagen/Bauwagen/kleine Gartenhütte auf dem Gelände,
Aufstellen von 4-6 LED-Strahlern am Rand des Geländes,
Ansaat Rasen / Planmachen des Geländes.
Parken und Verkehr:
Auf dem Gelände werden Parkplätze mit Schotterkies angelegt und die Umzäunung dahinter aufgestellt. Zum Verkehrsaufkommen sollte gesagt sein, dass in der Regel während der üblichen Werkzeiten nur ein Auto (für Einzelstunden) in der Straße abgestellt würde, da die Kursstunden hauptsächlich sonntags und unter der Woche ab 17:00 Uhr stattfinden und auch dann i.d.R. maximal 5 Kunden zum Training für jeweils eine Stunde kommen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die GVS „Der Günzenrieder Stadtweg“ von Günzenried nach Hinterberg, Fl.Nr. 872, Gemarkung Pettendorf, erschlossen. Es ist nicht an der öffentlichen Kanalisation und am Wasserversorgungsnetz angeschlossen.
Geräuschkulisse:
Da es sich um hauptsächlich individuell angepasstes Training handelt, kommt es nur sehr selten vor, dass Hundegebell entsteht. Wenn es denn vorkommt, dass ein Hund während des Trainings bellt, so kann man es auf durchschnittlich wenige Minuten am Tag beziffern.
Beschluss
Der Bauausschuss verweigert sein Einvernehmen, da das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 Nrn. 1, 2 und 4) und die Erschließung nicht gesichert ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum auf Fl.Nr. 222/5, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.02.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.07.2016 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2016-1372 vom 21.09.2016 den beantragten Vorbescheid mit folgenden Auflagen:
- Die ordnungsgemäße Erschließung (Geh- und Fahrtrecht) ist nachzuweisen.
Ein naturschutzfachlicher Nachweis, z.B. eine Eingrünung ist nachzuweisen.
Das Gebäude ist in E+D oder E+1 zu errichten. Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach zu wählen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Zum Vorhaben:
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienwohnhaus (12,24 x 9,49 m) und eines Carports mit Geräteraum (9,00 x 6,00 m) zu errichten. Das Hauptgebäude soll in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 22°), der Carport/Geräteraum soll ein flach geneigtes Pultdach (DN 4°) erhalten.
Erschließung:
Das Grundstück Fl.Nr. 222/5, Gemarkung Pettendorf, ist straßenmäßig über die Weinbergstraße, die private Zufahrt Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, sowie über ein notariell bestelltes Geh- und Fahrtrecht auf der verbleibenden Fl.Nr. 222/1 erschlossen. Für die Erschließung Kanal und Wasser ist ebenfalls ein notarielles Leitungsrecht bestellt worden.
Feststellung Bauamt:
Die Auflagen des Vorbescheides wurden bis auf die Nrn. 2 und 4 erfüllt. Hierzu liegen keine Nachweise vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2017 13:58 Uhr