Datum: 07.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Kindergartenausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Kindergarten St. Margaretha;
Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Kindergartenausschuss
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07.03.2017
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ö
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1 |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2016 wurde der Gemeinde mit allen Unterlagen zur Einsicht vorgelegt und stichpunktartig geprüft.
Fördergelder: Abrechnung nach kibigweb:
In der Abrechnung Jahr 2015 wurden 380.649,96 € an Fördergeldern und ein Elternbeitragszuschuss in Höhe von 32.500 € erwartet. Nach der Endabrechnung 2015 ergab sich jedoch ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 377.522.82 € und ein Elternbeitragszuschuss in Höhe von 32.500 € .
Die Überzahlung von Fördergeldern von 3.127,14 € wurde im Jahr 2016 mit dem Personalkostenzuschuss von 380.723,41 € verrechnet, sodass ein Personalkostenzuschuss von 377.596,27 € bei den Einnahmen verbucht werden konnte.
Elternbeiträge 2016:
Elternbeiträge in Höhe von 57.432,50 €
+ Elternbeitragszuschuss für 2016 26.900 € (lt. kibigweb)
84.332,50 €.
Die tatsächlichen Fördergelder bei den Einnahmen sind um einiges weniger als im Haushaltsplan veranschlagt, da:
- von Jan-Aug 2016 insgesamt 93 – 98 Kinder (davon 6 Migration, 5 unter 3 jährige, 3 behinderte Kinder)
- von Sept – Dez 2016 insgesamt nur noch 88-89 Kinder (davon 6 Migration, 2 unter 3 Jährige)
betreut wurden.
Personalkosten:
Der Vertrag einer Kinderpflegerin wurde ab 01.09.2016 nicht verlängert, 2 MA befanden sich im Beschäftigungsverbot, die Stellen konnten nicht gleich wieder besetzt werden. Beim Beschäftigungsverbot wird sofort Krankengeld bezahlt, es fallen keine Personalkosten an.
Bei den Ausgaben ist festzustellen,
- dass der Ansatz bei Versicherungen und Beiträgen um mehr als 50% überschritten wurde.
- dass für die Reparaturarbeiten deutlich weniger Mittel benötigt wurden. Hier sei auf den entstandenen Wasserschaden durch Leitungswasser verwiesen, der im Oktober auftrat und der einige Arbeiten erforderte und erfordern wird, die jedoch über die Versicherung abgewickelt werden.
Das Defizit für 2016 beträgt insgesamt 3.274,68 €. Als gemeindlicher Anteil errechnen sich 2.619,74 €.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 wird festgestellt und genehmigt.
Abstimmung: 10 : 0 Stimmen
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2. Kindergarten St. Margaretha;
Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Elternbeiträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Kindergartenausschuss
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07.03.2017
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ö
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2 |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Geschäftsführung schlägt vor, die Elternbeiträge für das Jahr 2017/ 2018 zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem zu erwartenden Defizit 2017 in Höhe von 24.500.- €, der Anteil der Kirchenstiftung hieraus beträgt 5.090 €. Die letzte Anpassung erfolgte 2013 für das Kindergartenjahr 2014/2015.
Derzeit wird folgender Gebührenanteil erhoben:
Sockelbetrag in €
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40,00 €
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Stundenbetrag in €
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5,00 €
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Monatsfaktor
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12
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Der Durchschnittswert aller Kindergärten im Landkreis liegt bei 77,30 € bei 6 Stunden Buchungszeit.
Der Kindergarten Pettendorf liegt mit 70.- € deutlich darunter.
Von insgesamt 81 Einrichtungen im Landkreis sind nur 22 günstiger, davon ist der überwiegende Teil weiter als 15 km von der Stadt entfernt (Schierling, Wolfsegg, Bernhardswald, Brennberg, Beratzhausen etc…).
Auffällig ist hierbei, dass die 5 Waldkindergärten im Landkreis im Durchschnitt bei 97,80 € pro Kind/ Monat liegen.
Die Lohnkosten stiegen seit 2014 jährlich zwischen 2,4 und 3% . Alle Nebenkosten unterliegen ebenfalls permanenter Preissteigerungen.
Zusätzlich hat sich der Mindestanstellungsschlüssel seit September 2012 von 1: 11,5 auf 1 : 11 und aktuell auf 1:10 erhöht und entspricht somit den Anforderungen.
Laut Gesetzgebung werden die Eltern der Vorschulkinder mit 100.- €/ Monat entlastet, was in Pettendorf praktisch einer Freistellung der Gebühren gleichkommt. Dies trifft aktuell aus Pettendorf für 27 Kinder zu.
Ab 2014 sollten die Eltern der Kinder vor dem Vorschuljahr zusätzlich um weitere 50.- €/ Monat entlastet werden, dies wurde aber bisher nicht umgesetzt. Politisch wird immer wieder die Freistellung aller Kinder propagiert, Entscheidungen hierzu stehen aus.
Eine Erhöhung des Sockelbetrags hat bei aktuell 66 Kindern (93 – 27 Vorschulkinder) folgende finanzielle Wirkungen:
Eine Erhöhung des Stundenbetrages hat folgende Wirkungen:
Auch die Kombination beider Anpassungsparameter ist denkbar.
Die Kirchenverwaltung hat sich in ihrer Sitzung vom 14.2.2017 für eine Kombination der beiden Parameter ausgesprochen:
- den Sockelbetrag von 40,00 € auf 42,50 €
- und den Stundenbetrag von 5,-- € auf 5,50 € anzuheben.
Das wären dann 5.502,-- € Mehreinnahmen, bzw. pro Kind und Monat bei 5 h Buchungszeit 5,-- €/ Monat mehr.
Im Anschluss an den Vortrag ergab sich eine lebhafte Diskussion:
Frau Michow erläutert, dass im Sockelbetrag die Fixkosten enthalten sind, die anfallen egal wie lange das Kind betreut wird. Es waren bisher auch Halbstundenbuchungen für 2,50 € möglich. Sie gibt zu bedenken, dass bei zu großen Preiserhöhungen evtl. die Eltern kürzere Buchungszeiten wählen. Frau Weiermann schlägt eine Erhöhung des Sockelbetrages von 5,-- € und bei den Stundenbuchungen um 0,50 € vor, da die Personalkosten weiterhin steigen werden ebenso wie die sonstigen Kosten. Herr Weigl und Herr Listl plädieren dafür, die Elternbeiträge nicht zu erhöhen. Die Gemeinde Pettendorf sei in einer guten finanziellen Situation, kann ein entsprechendes Defizit stemmen und sollte als soziale Gemeinde die Eltern nicht zusätzlich belasten. Pfr. Reitinger entgegnete dazu, dass das Defizit für die Kirchenstiftung Pettendorf derzeit ein Problem darstellt. Aufgrund des hohen Renovierungsbedarfs von Pfarrhaus, Kirche und Kindergarten ist die finanzielle Lage momentan angespannt und eine moderate Anhebung der Elternbeiträge würde das Defizit abmildern. Eine jährliche Anpassung an die Inflationsrate ist zumutbar. Die Mehrheit der Anwesenden findet ebenfalls, dass eine moderate Anhebung der Gebühren in kürzeren Zeitabständen von den Eltern eher akzeptiert wird, als eine größere Anpassung nach einer längeren Zeit ohne Erhöhung.
Beschlussvorschlag:
- Vorschlag: keine Erhöhung der Elternbeiträge
- Vorschlag: Erhöhung Sockelbetrag um 5,-- € + 0,50 € pro Buchungsstunde
- Vorschlag der Kirchenverwaltung: Erhöhung Sockelbetrag um 2,50 € + 0,50 € pro Stunde
Abstimmung:
Zu Vorschlag 1: 2 : 8 Stimmen
Zu Vorschlag 2: 1 : 9 Stimmen
Zu Vorschlag 3: 8 : 2 Stimmen
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3. Kindergarten St. Margaretha;
Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2017 mit Stellenplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Kindergartenausschuss
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07.03.2017
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ö
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Anstellungsschlüssel beträgt 1:10 und wird mit insgesamt 312 Wochenarbeitsstunden sichergestellt. Davon fallen mit 172 Stunden mehr als die Hälfte auf Erzieherinnen.
Einnahmen:
Elternbeiträge: aufgrund des geplanten Defizits wurde auf Antrag der Kirchenverwaltung unter TOP 2 beschlossen, ab dem neuen Kindergartenjahr 2017/18 die Elternbeiträge zu erhöhen.
Die Höhe der Fördergelder richtet sich nach der Anzahl der Kinder und vor allem nach den Faktoren. Es sind 2017 lediglich 3 unter 3 Jährige und 6 Migrationskinder von Jan.-Aug. 2017 angemeldet. Ansonsten sind alles Regelkinder, daher werden auch weniger Fördergelder erreicht. Von Sept – Dez. 2017 ist die Kinderanzahl noch nicht klar, da die Anmeldungen noch nicht abgeschlossen sind.
Die Bezirksförderung ist ursprünglich ab 01.01.2017 entfallen, da zu diesem Zeitpunkt kein Kind mit Behinderung den Kindergarten besuchte. Es ist jedoch ein Kind mit Behinderung zugezogen, für das ein Antrag auf Bezirksförderung gestellt wurde. Dies wird sich aber erst bei der Endabrechnung 2017 im HH-Jahr 2018 auswirken.
Die Erlöse aus Elterninitiativen sind Gelder, die der Elternbeirat erwirtschaftet hat und die er in Absprache mit dem Träger für Anschaffungen etc. für die Kinder ausgeben darf. Es wurden 2016 1723 € erwirtschaftet, erscheinen nicht bei den Ausgaben, da noch nicht ausgegeben. Insgesamt werden aus den Jahren zuvor 7531 € vorgetragen. Dieser Betrag soll in die Gartenrenovierung mit einfließen.
Ausgaben:
Der größte Posten sind die Personalkosten pädagogisches Personal und sonstiges Personal (sonstiges Personal sind Verwaltung, Hausmeister, Reinigungspersonal, Geschäftsführung)
Aufgrund der Tariferhöhungen, Höhergruppierung Leitung, stellv. Leitung und einen Anstellungsschlüssel im Durchschnitt von 1:10,0 (schlechter als dieser, funktioniert der Betrieb nicht) sind die Personalkosten sehr hoch.
Alle anderen Positionen orientieren sich nach dem Ergebnis der Jahresrechnung 2016.
Das zu erwartende Defizit beträgt 25.450 €, das sich noch nach oben oder unten korrigieren kann, da die Anmeldesituation von September – Dezember 2017 derzeit nicht bekannt ist. Bgm. Obermeier führt aus, dass das Defizit für 2017 zwar höher ausfällt als in den letzten Jahren, jedoch immer noch vertretbar ist. In der Vergangenheit waren wesentlich höhere Defizite zu begleichen. Man muss auch berücksichtigen, dass der Stellenschlüssel zum Wohl der Kinder verbessert und dies auch von allen Gremien befürwortet wurde.
Beschluss:
Der Haushalt 2017 mit Stellenplan wird mit einem zu erwartenden Defizit beschlossen.
Abstimmung: 10 : 0 Stimmen
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4. Kinderhort St. Margaretha;
Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Kindergartenausschuss
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07.03.2017
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ö
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung umfasst das Kinderhortjahr 2016, nunmehr identisch mit dem Kalenderjahr.
Die Personalkosten fielen niedriger aus als geplant, da durch den Wechsel der Leitung die Position einen Monat nicht besetzt war. Die anteiligen Verwaltungskosten aus der Gesamtleitung Kindergarten wurden verrechnet (2245,19 €). Die Ausgaben für die Reinigung beinhalten noch die Abrechnung aus dem vorigen HH-Jahr, sodass sich ein Gesamtbetrag von 10.414,55 € ergibt (5.928,45 € (14-15) und 4486,01 (2016)).
Aus dem laufenden Geschäft ergibt sich ein Überschuss von 17.535,87 €.
Davon werden 5.000,-- € auf neue Rechnung vorgetragen, der Restbetrag von 12.535,78 € ist zu erstatten.
Die Belege sind vollständig vorhanden und wurden stichpunktartig geprüft.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 wird festgestellt und beschlossen. Der Überschussbetrag in Höhe von 12.535,78 € wird der Gemeinde erstattet.
Abstimmung: 10 : 0 Stimmen
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5. Kinderhort St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2017 mit Stellenplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Kindergartenausschuss
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07.03.2017
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ö
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5 |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Seit 1.9.2011 ist der Kinderhort in Pettendorf in Betrieb. Die Kirchenstiftung Pettendorf hat die Trägerschaft übernommen, die Gemeinde stellt in der Schule Pettendorf die Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Hort hat eine Öffnungszeit von Montag- Freitag von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr, weiter bietet er Betreuungsangebote auch während der Ferienzeiten. Anstelle von 190 Schultagen ist somit an ca. 230 bis 240 Tagen das Hortangebot – abhängig von den Bedürfnissen der Eltern - vorhanden. Die Elternbeiträge sind mit einem Sockelbetrag von 35 € und einem Stundenbuchungsbetrag von 10 €/ Stunde festgesetzt.
Mit dem HH 2017 wird der Hort nunmehr vom Schulverband betrieben, da die Gemeinde Pielenhofen nunmehr den Hort als gemeinsames Angebot mitträgt.
Die Gemeinde übernimmt laut Vertrag mit dem Träger das vollständige Defizit. Die Verträge sind nunmehr auch entsprechend anzupassen.
Abhängig vom Ergebnis werden die angehäuften Überschüsse so an die Gemeinde zurückgezahlt, dass mindestens 5000.- € vorgetragen werden können. Fallen darüber hinaus Überschüsse an, werden diese zurückerstattet.
Der Ansatz 2017 berücksichtigt die anfallenden Kosten und die notwendigen Ausstattungsgegenstände:
- Personalausgaben: Lt. Stellenplan sind im Hort eine Leitung mit 35 Stunden und eine Kinderpflegerin mit 34,5 Stunden beschäftigt. Eine Kinderpflegehelferin ist als Drittkraft mit 20 Stunden eingestellt.
- Personalkosten wurden aufgrund der Tariferhöhungen angepasst.
Der Hortanbau wird im Betrieb generell neue Ansätze ab 2018 erfordern.
2017 fällt erstmals ein Defizit von 11.629,91 € an, das 2018 haushaltswirksam wird. Dies entsteht zum Teil durch den Überschuss aus 2016 in Höhe von 12.535,78 €, der laut Vereinbarung an die Gemeinde 2017 zurückerstattet wird.
Beschluss:
Der Haushaltsplan mit Stellenplan 2017 wird wie vorgelegt mit einem zu erwartenden Defizit von - 11.629,91 € beschlossen. Der Überschuss aus 2016 in Höhe von 12.535,78 € wird der Gemeinde Pettendorf erstattet.
Abstimmung: 10 : 0 Stimmen
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6. Informationen zum Hortanbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Kindergartenausschuss
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07.03.2017
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Obermeier informiert das Gremium darüber, dass der Aufwandsträger der Schulverband Pettendorf-Pielenhofen ist. Die Investitionssumme wird sich auf ca. 900.000 € belaufen, eine genaue Kostenschätzung steht noch aus. Der Bauplan ist bereits zur Genehmigung eingereicht. Der Anbau erfolgt im Osten an das Schulgebäude zur Bgm.-Eichhammer-Straße hin. Momentan wird ein eingeschossiges Gebäude mit Flachdach, das begrünt wird, errichtet. Dieses könnte später bei Bedarf jederzeit problemlos aufgestockt werden.
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Kindergartenausschuss
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07.03.2017
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ö
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Sachverhalt
Die Hortleiterin, Frau van de Loo, teilt mit, dass zum neuen Schuljahr 2017/18 nur 7 Hortplätze frei werden. Die Anmeldungen für den Hort sind erst, somit kann noch kein Bedarf ermittelt werden. Bürgermeister Obermeier erklärt, dass im nächsten Schuljahr auf jeden Fall die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr beibehalten wird, damit die Kinder, die eine längere Nachmittagsbetreuung benötigen und momentan keinen Platz im Hort bekommen, untergebracht werden können. Diese Kinder können dann auch nach Fertigstellung des Neubaus während des Schuljahres in den Hort wechseln. Auf Nachfrage von GR Dr. Schweiger, wie die Aufnahmekriterien für die vorhandenen 7 Plätze seien, erklärt Frau van de Loo, dass zuerst Geschwisterkinder, dann Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, dann Kinder von berufstätigen Paaren aufgenommen werden.
Herr Obermeyer teilt mit, dass sich die Kosten für die Renovierung des Gartens auf ca. 11.000 € belaufen werden. Bei Eigenleistungen verringern sich die Kosten um 12,--€/Stunde. Der Elternbeirat würde ggf. die Erlöse aus den letzten Elterninitiativen in Höhe von 7.531,75 € dafür spenden.
Datenstand vom 09.06.2017 13:52 Uhr