Datum: 06.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erschließung EBS "Am Hüpberg"; Vorstellung der Erschließungsplanung
2 Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" - Änderungsverfahren durch Deckblatt Nr. 1 im Bereich der Parzellen 31 - 34; Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
3 Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" - Änderungsverfahren durch Deckblatt Nr. 1 im Bereich der Parzellen 31 - 34; Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
4 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Erschließung EBS "Am Hüpberg"; Vorstellung der Erschließungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Straßen- und Umweltausschuss befasste sich bereits in seiner Zusammenkunft vom 05.04.2016 mit der o.g. Thematik. Der Niederschrift hierzu ist folgendes zu entnehmen:

„Die vorläufige Planung des Ing.-Büros Geitner liegt vor. Allerdings ist vom Straßen- und Umweltausschuss bzw. vom Gemeinderat vor Beteiligung der Bürger zu entscheiden, welche Art der Erschließung ausgeführt werden sollte.

In der jetzt vorliegenden Planung ist die Durchfahrtsbreite bis zur Abzweigung des Hohlweges auf 4,25 m durchgängig fixiert. Ab hier erweitert sich die Breite auf 4,75 m. Die Breite von 4,25 m ist im Bereich des Anwesens „Zur Alten Mühle 20“ ohne weiteres möglich, aber bereits hier ist Grunderwerb notwendig. Im Bereich des Anwesens „Zur Alten Mühle 20a“ wären umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen entlang der bestehenden Einfassungsmauer erforderlich. Dies würde zu erheblichen Kosten führen.

Vom Straßen- und Umweltausschuss wird festgelegt, dass Grunderwerbe im östlichen Bereich zur Verbreiterung der Straße nicht getätigt werden sollen, die Straße sich der vorhandenen Breite anpassen soll. Lediglich im Kurvenbereich wird ab einer Zugangstüre die Mauer entfernt und der Strauchbewuchs zurückgenommen, so dass hier eine vernünftige Breite von 3,75 – 4,00 m entstehen würde. Die Grunderwerbe hier sind zu tätigen.

Die bestehende Stützmauer entlang der Fl.Nr. 123 soll nicht erneuert werden. Durch die Abrückung der Straße von der Mauer wird davon ausgegangen, dass ausreichende Standsicherheit besteht. Im weiteren Verlauf sind ausreichend Flächen vorhanden, so dass der Ausbau entsprechend der Planung durchgeführt werden kann.

Die Kanalisation der Anwesen 1, 2 und 3 wird über die bestehende Leitung erfolgen. Hierdurch ist eine neue Kanalleitungslänge von insgesamt lediglich 25 m erforderlich. Es handelt sich um einen reinen Schmutzwasserkanal. Eine Schmutzwasserleitung in Richtung „Zur Alten Mühle“ wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, zumal ein mögliches Baugebiet „Kneiting Süd“ aus topografischen Gründen Richtung Osten zu entwässern ist.

Die Oberflächenwasserentwässerung erfolgt überwiegend im Trennsystem, lediglich im Bereich der Parzellen wird die Straßenentwässerung dem Kanal zugeführt. Ab der Wendeanlage wird ein Oberflächenkanal DN 300 bzw. 400 Richtung Straße „Zur Alten Mühle“ geführt und entwässert hier in den Bereich der Zuführung zur Naab bzw. wird an der Oberfläche versickert. Im Bereich des einmündenden Flurweges wird ein Einlaufbauwerk, vergleichbar mit dem Einlaufbauwerk Mariaorter Straße West, Ortsende Kneiting, gebaut, um die Oberflächenwassereinträge hier abzufangen.

Die Straßenbeleuchtung ist bereits an der Treppe „Am Hüpberg“ vorhanden und wird bis zum Anwesen Haus Nr. 20a fortgeführt. Die Planungen sind entsprechend den Festlegungen zu ändern und kostenmäßig zu erfassen, dann wird die Gesamtplanung mit den betroffenen Anliegern besprochen.“

Die Besprechung mit den Anliegern wurde am 27.03.2017 durchgeführt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert kurz den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Diplom-Ingenieur (FH) Albert Geitner, der die Planung erläutert.

Aus dem Vortrag und dem Diskussionsverlauf der Anliegerversammlung vom 27.03.2017 ergibt sich im Gemeinderat die Fragestellung, ob die bestehende Kanalleitung bzw. der Abschnitt, der über ein Privatgrundstück verläuft,  ggf. durch einen Neubau ersetzt wird. Die Kosten könnten noch nicht exakt beziffert werden, jedoch liegt die Schätzung bei ca. 35.000 € netto. Einvernehmen besteht im Gemeinderat darüber, die alte Mauer (Stützwand) wie bisher stehen zu lassen.

Beschluss

Die Abwasserentsorgung wird, abweichend von der Planung, dem Hauptsammler in der Straße „Zur Alten Mühle“ zugeleitet. Hierdurch können anliegende Grundstücke des künftigen Baugebietes „Zur Alten Mühle I“ (Kneiting-Süd) mit entwässert werden.

15 : 0 Stimmen

Der vorgestellten Planung wird mit der heute gefassten Änderung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" - Änderungsverfahren durch Deckblatt Nr. 1 im Bereich der Parzellen 31 - 34; Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom 27.01.2017 wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.02.2017 bis 16.03.2017 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hingewiesen. In diesem Zeitraum gingen folgende Stellungnahmen/Anregungen ein:

Schreiben vom 05.03.2017 von Herrn Dr. Christian Lauer, Regensburg, für die Hausgruppe 8:

1) Zu F.2: Abstandsflächen
Bei der Berechnung der Abstandsflächen wird nicht wie im Original-Bebauungsplan Bezug genommen auf die Wandhöhe „h“ nach Art. 6 BayBO, sondern auf eine nicht näher definierte „Gebäudehöhe“. Falls das ein Missverständnis ist und „h“ nach Art. 6 BayBO gemeint ist: Bitte die Formulierung entsprechend korrigieren.

Falls nicht: Wie ist die Gebäudehöhe definiert, wo sind Fuß- und Dachpunkt? Falls die Firsthöhe über dem Geländefußpunkt der Wand gemeint ist, dann passt das Haus 32 womöglich nicht mehr in das eingezeichnete Baufenster.

Stellungnahme Planer zu 1):
Der Begriff „Gebäudehöhe“ im Deckblatt Nr. 1 wird durch „Wandhöhe“ ersetzt. Es finden die Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO Anwendung, soweit nicht unter Punkt 2 Bauweise im Allgemeinen Wohngebiet (WA) anders geregelt. Die maximal zulässigen Wandhöhen gem. Punkt G) des Deckblatts Nr. 1 sind einzuhalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Planer, die redaktionelle Änderung ist einzuarbeiten.

15 : 0 Stimmen

2) Zu F.2: Baufenstergrößen
Je nachdem, welche der verschiedenen eingezeichneten Linien und welche Kanten im Plan man zum Messen verwendet kommt ein anderes Ergebnis heraus. Die Baufenster wurden aus Platzgründen sehr knapp bemessen, so dass die Häuser evtl. nicht hineinpassen (siehe oben). Daher: Wie groß sind die Baufenster in Zahlen?

Stellungnahme der Planer zu 2):
Maßgebend sind die gemäß PlanzV unterschiedlich in schwarz/weiß strichpunktiert dargestellten Baulinien und Baugrenzen. Maße siehe Anhang 1.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0 Stimmen


3) Zu F.4: Gestaltung Sammelparkierung
Im Text wird die Ausführung der Fassaden und Tore in Holzverschalung festgesetzt. Sektionaltore, die Holzverschalungen tragen können, müssen wegen des hohen Gewichts nach Auskunft von Baufirmen anderen Ansprüchen entsprechen als Standard-Sektionaltore, erstere sind dadurch deutlich teurer. Die Hausgruppe würde diese hohen Zusatzkosten gerne vermeiden, kann daher die Formulierung dieses Punkts entsprechend abgeändert werden?

Die Hausgruppe plant, die Sammelparkierung auf beiden Seiten der Einfahrt in einheitlicher Optik auszuführen, entweder aus Ziegeln gemauert und verputzt, oder aus Holz mit entsprechender Holzverschalung der Fassaden. In beiden Fällen bekommen die Gebäude begrünte Flachdächer und wir würden gerne Sektionaltore mit über die gesamte Zeile einheitlicher, gedeckter und zur Garagenfassade kontrastierender Farbe (z.B. Fassade weiß/Holz und Tore dunkelgraul einsetzen.

Stellungnahme der Planer zu 3):
Die Sammelparkierung ist aufgrund ihrer Länge sehr dominant im Straßenbild, und sie stellt die Visitenkarte für die dahinter liegende Hausgruppe dar. Gleichzeitig bildet sie eine Sonderlösung im Baugebiet, die Öffentlichkeit verliert hier fünf Längsparker und wegen der für die Hausgruppe platzsparenden Zufahrten von der Wohnsammelstraße aus auch die Möglichkeit, die Anlage nachträglich zum öffentlichen Raum hin einzugrünen.

Die Baugemeinschaft hat sich für diese Situation mit einer Zeichnung des Architekten Kirchberger beworben, in der Tore und Fassaden einheitlich holzverschalt waren. Das ließ eine angemessene, dörfliche Anmutung erwarten und war die richtige Antwort auf die etwas unruhige Anordnung von Garagen, offenen Carports und geschlossenen Wandflächen in der langen Sammelparkierung. Dem gegenüber würden die jetzt angedachten weißen Putzflächen mit den grauen Metall- oder Kunststofftoren auf insgesamt über 47 m Länge in exponierter Lage einen eher städtischen Charakter erzeugen.

Aus Sicht der Planer würde damit der Kontrast zu der ansonsten „grünen“, von Gärten geprägten Fassung der Sammelstraße zu groß. Die Gemeinde hat in der Tektur trotz der Verdichtung in der Hausgruppe für die Wohngebäude keine gegenüber dem Rest-Baugebiet verschärften Gestaltungsfestsetzungen getroffen. Die möglichen Mehrkosten für eine Holzlösung bei Sektionaltoren sind angesichts der Einsparungen der Gruppe durch die mit der Tektur ermöglichte Sammelparkierung eher untergeordnet zu sehen.

Alternative Einsparmöglichkeiten gäbe es bei den über 3,0 m breit geplanten Garagenstellplätzen. Die Planer empfehlen daher eindringlich, ohne Änderung bei der bisherigen Formulierung mit der einheitlichen Holzverschalung zu bleiben. Als Referenz könnten die Sammelparkierungen der gemeinsam besichtigten Hausgruppen in Dietersheim und Teisbach dienen.

Diskussion:
Über die Ausführung der Tore ergibt sich im Gemeinderat eine rege Diskussion. Auf Rückfrage von Bürgermeister Obermeier erläutert Gemeinderat Völkl, dass die Mehrkosten für die Echtholztore im Wesentlichen aufgrund der erforderlichen stärkeren Motoren entstehen. Gemeinderat Gerdes befürwortet der Meinung der Planer zu folgen und eine Echtholzverschalung der Tore zu fordern. Gemeinderat Meyer vertritt die Auffassung, dass die Tore auch aus anderem Material ausgeführt werden könnten, da dies den ganzen Komplex deutlich auflockere. Entscheidend sei, dass die Sektionaltore einheitlich gestaltet werden. Gemeinderat Amann macht deutlich, dass es für ihn nicht zielführend erscheint, die Ausführung der Garagentore in Holz vorzuschreiben. Gemeinderätin Mühlenberg macht nochmals deutlich, dass sie ebenfalls für eine Ausführung entsprechend des Vorschlags der Planer plädiert, da man ansonsten wieder zu sehr an eine übliche Planung herankäme. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, über die beiden im Raum stehenden Varianten abstimmen zu lassen. Dabei sollte in jedem Fall die einheitliche Ausführung der Tore verbindlich sein.  

  1. Vorschlag des Planers:

6 : 9 Stimmen

  1. Die Sektionaltore müssen nicht in Echtholzverschalung ausgeführt werden, jedoch ist hinsichtlich des Materials, der Gestaltung und der Farbe eine einheitliche Ausführung zwingend zu beachten.

8 : 7 Stimmen


4) Zu F.4: Notstellplätze
Ist der erste Absatz in Abschnitt F.4 so zu verstehen, dass Notstellplätze, die ja durch die gelb schraffierte Verkehrsfläche im Innenhof erschlossen werden sollen, auf den herrschenden Grundstücken (also außerhalb des Hofes) unzulässig sind?

Stellungnahme der Planer zu 4):
Die Baugemeinschaft hat sich mit dem Konzept eines weitgehend autofreien Wohnhofs beworben. Für 5 Häuser sind momentan 12 Stellplätze an der Sammelstraße geplant. Zugunsten der beiden großen Nebengebäude an der Sammelstraße sind Garagenanbauten im Hof entfallen. Nach der momentanen Formulierung der Tektur sind Stellplätze im Hof tatsächlich nicht zulässig.

Um für Notfälle keine Härten zu erzeugen, wird die folgende Einfügung unter Festsetzungen, Punkt 4, nach dem ersten Satz, vorgeschlagen: „Je Haus ist ein offener Stellplatz am Haus für Anfahrten von Personen mit eingeschränkter Mobilität und für Anlieferungen zulässig.“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die von den Planern vorgeschlagene Formulierung unter den Festsetzungen, Punkt 4, einzufügen.

15 : 0 Stimmen


5) Zu allen Planzeichnungen in Abschnitt C: Parkplätze vor Garagen
Vor den Garagen der Sammelparkierung sind mehrere Parkbuchten einzeichnet. Wurde das absichtlich so gemacht, um Befestigungen vor den Garagen nicht von den restlichen entlang der Straße zu unterscheiden, aber als Zufahrt zu den Garagen verwenden zu können? Wie müsste das andernfalls abgeändert werden?

Stellungnahme der Planer zu 5):
Die Anregungen sind richtig, im Ausdruck zur Öffentlichkeitsbeteiligung war die Neuplanung irrtümlich mit „alten“ Planzeichen (Bäume, Stellplätze, Höhenkoten) überlagert. Das wird in der aktuellen Fassung korrigiert (s. Anhang 2).

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, die redaktionelle Änderung ist einzuarbeiten.

15 : 0 Stimmen


6) Zu alten Planzeichnungen in Abschnitt C: Bäume entlang der Straße
Entlang der gesamten Straße auf Parkflächen und zum Teil auch in Vorgartenzonen sind sehr viele Bäume eingezeichnet, zum Teil mehrere mit Überlapp bzw. übereinander. So stehen alleine vor den Garagen der Hausgruppe 17 Bäume, in den Vorgärten der Parzellen 9, 12, 27, 30 je zwei Bäume, bei 28 vier Bäume. Ist das nur ein Darstellungsproblem und wo entlang der Straße sollen tatsächlich Bäume stehen?

Stellungnahme der Planer zu 6):
Die Anregungen sind richtig, im Ausdruck zur Öffentlichkeitsbeteiligung war die Neuplanung irrtümlich mit „alten“ Planzeichen (Bäume, Stellplätze, Höhenkoten) überlagert. Das wird in der aktuellen Fassung korrigiert (s. Anhang 2).

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, die redaktionelle Änderung ist einzuarbeiten.

15 : 0 Stimmen



7) Zu allen Planzeichnungen in Abschnitt C: Höhenfestsetzungen im Bereich des Walls
In den Planzeichnungen sind mehrere scheinbar inkonsistente Höhenfestsetzungen eingetragen, vor allem im Bereich des Walls. Auf dem Bild auf S. 4 sind nahe der Wallkuppe zum Beispiel von West nach Ost die Höhen 457.4m, 457.0m, 458.0m, 456.4m festgesetzt. Sind hier evtl. die Festsetzungen von überholten Entwürfen des ursprünglichen Bebauungsplans hineingerutscht?

Stellungnahme der Planer zu 7):
Die Anregungen sind richtig, im Ausdruck zur Öffentlichkeitsbeteiligung war die Neuplanung irrtümlich mit „alten“ Planzeichen (Bäume, Stellplätze, Höhenkoten) überlagert. Das wird in der aktuellen Fassung korrigiert (s. Anhang 2).

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, die redaktionelle Änderung ist einzuarbeiten.

15 : 0 Stimmen


8) Zur "Vorgartenzone" um den gemeinsamen Innenhof herum:
a) Auf der Südseite der Parzelle 31 (Proll) in der Vorgartenzone eine Terrasse geplant. Kann diese dort in der aktuellen Formulierung gebaut werden bzw. könnte die Formulierung/Festsetzung der Vorgartenzone hier entsprechend geändert werden?

b) Auf der Südseite der Parzellen 31 (Proll) und 34 (Härtl) ist die festgesetzte Vorgartenzone der einzige sinnvolle Platz für die spätere Realisierung eines barrierefreien Notfall-Stellplatzes. Kann dieser Stellplatz dort in der aktuellen Formulierung gebaut werden bzw. könnte die Formulierung I Festsetzung der Vorgartenzone hier entsprechend geändert werden?

Stellungnahme der Planer zu 8 a) und b):
Terrassen sind in der Vorgartenzone generell nicht ausgeschlossen, also auch südlich Haus 31 zulässig. Der barrierefreie Stellplatz zu Parzelle 31 und 34 ist gemäß Festsetzung 8.2b des Bebauungsplanes für das Gesamtgebiet zulässig. Hier ist keine Änderung in Text und Plan geboten.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

15 : 0 Stimmen


c) Nur eine Verständnisfrage: Die in der Hausgruppe zum Einsatz kommenden Wärmepumpen werden in den Hauskellern aufgestellt, es wird also keine Kompressoren außerhalb der Häuser geben. Allerdings muss die Zuluft für die Wärmegewinnung und die Hauslüftung über ein Rohr nahe der Hauswand angesaugt werden und auch hinter einer Pflanze versteckbar. Wäre so etwas eine in der Vorgartenzone verbotene „Nebenanlage für Luft-Wärmepumpen“?

Stellungnahme der Planer zu 8 c):
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bauwerber verweisen wir auf die Fest-setzung gem. Punkt 5d) im Bebauungsplan „Pettendorf – Südwest“ (S. 12): „Nebenanlagen sind in der Vorgartenzone nicht zulässig, (…). Nebenanlagen für Luft-Wärmepumpen und entsprechende technische Einrichtungen sind in der Vorgartenzone unzulässig.“

Beschluss:

Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Planer, Änderungen sind keine veranlasst.

12 : 3 Stimmen


Mail vom 05.03.2017 von Frau Christiane Proll, Regensburg, für die Nordhäuser der Hausgruppe (Schneider/Proll):

1.) Die Tektur lässt in der Vorgartenzone Stützkonstruktionen von max. 0,5 m zu. Die Höhe der Stützkonstruktionen der Treppenzugänge würde deutlich mehr betragen, da ansonsten die Treppenzugänge in der Luft stehen würden. Daher sind Stützkonstruktionen von max. 1,30 m zum Vorgelege notwendig. Wir bitten dies entsprechend zu berücksichtigen.

Stellungnahme der Planer zu 1.):
Stützkonstruktionen für Hauszugänge in der Vorgartenzone sind generell bis 1,0 m Höhe über Gelände zulässig. Eine Änderung ist auch für die geplanten Hauszugänge zu Parzelle 31 und 34 mit mittiger Haustüre nicht erforderlich, da die Festsetzung mit einer leichten Anböschung an die Kellerwand leicht eingehalten werden kann.

Beschluss:

Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Planer, Änderungen sind keine veranlasst.

4 : 11 Stimmen


2.) Auf die geplanten, barrierefreien Stellplätze beider Parteien im Süden und die Terrasse im Süden bei Proll nimmt Herr Lauer Bezug. Beide Anlagen sind im letzten Plan von Herrn Wirzmüller bereits planerisch enthalten. Wir bitten um Klärung gemäß Auflistung von Herrn Lauer.

Stellungnahme der Planer zu 2.):
Terrassen sind in der Vorgartenzone generell nicht ausgeschlossen, also auch südlich Haus 31 zulässig. Der barrierefreie Stellplatz zu Parzelle 31 und 34 ist gemäß Festsetzung 8.2b des Bebauungsplanes für das Gesamtgebiet zulässig. Hier ist keine Änderung in Text und Plan geboten.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

15  : 0 Stimmen


3.) Im gleichen letzten Plan von Herrn Wirzmüller sind die „Festsetzungen: Abgrabungen für UG/Zugang zu UG hier zulässig“ dargestellt (Schneider-Härtl im Norden, Proll im Osten), aber nicht in der Tektur berücksichtigt? Wie können diese Planungen entsprechend berücksichtigt werden? Hier sind Stützkonstruktionen über 1 m notwendig (siehe Plan).

Stellungnahme der Planer zu 3.):
Die hier beantragten Stützkonstruktionen dienen zur Erschließung und Belichtung von Räumen im Untergeschoß der beiden nördlichen Häuser. Solche Freilegungen sind – wie auch außenliegende Kellertreppen – im Baugebiet nicht zulässig, um die tatsächlichen Wandhöhen gering zu halten. Im besonderen Fall der Parzellen 31 und 34 sind Zugang, Abgrabung und Stützkonstruktionen weitestgehend hinter den langen Nebengebäuden der Sammelparkierung verborgen und vom öffentlichen Raum abgeschirmt.

In der Fernwirkung ist die erhöhte Wandhöhe an den Nordseiten wegen der Nebengebäude nicht erlebbar. Es erscheint daher annehmbar, in dieser Sondersituation wie folgt neu festzusetzen: „Abgrabungen auf die Ebene des UG mit den erforderlichen Stützkonstruktionen sind nur bei Parzelle 31 und 34 und bis 20 m² Fläche zulässig, sofern diese durch min. 1,80 m hohe Türen zwischen Haus und Sammelparkierung vom Wohnweg und durch die Sammelparkierung von der Wohnsammelstraße abgeschirmt sind“.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die von den Planern vorgeschlagene, neue Festsetzung hinsichtlich der zulässigen Abgrabungen.

15 : 0 Stimmen

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die heute beschlossenen Änderungen in den Entwurf einarbeiten zu lassen und anschließend das Verfahren gemäß BauGB fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" - Änderungsverfahren durch Deckblatt Nr. 1 im Bereich der Parzellen 31 - 34; Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Zeit vom 24.02.2017 bis 27.03.2017 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. BauGB durchgeführt. In diesem Zeitraum gingen 13 Stellungnahmen und Anregungen ein.

Keine Äußerungen wurden vorgebracht von:

Lfd. Nr.
Behörde, Fachstelle
Schreiben vom
1.
Gemeinde Sinzing
02.03.2017
2.
Landratsamt Regensburg, Natur- u. Landschaftsschutz (S 33-2)
07.03.2017
3.
Landratsamt Regensburg, Immissionsschutz (S 33-1)
14.03.2017
4.
REWAG und Regensburg Netz GmbH
14.03.2017
5.
Landratsamt Regensburg, Staatl. Abfallrecht, Wasserrecht und Gewässerschutz (S 31)
20.03.2017
6.
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regensburg
21.03.2017
7.
Markt Nittendorf
22.03.2017
8.
Landratsamt Regensburg, Technische Bauaufsicht, Bauüberwachung (S 42)
23.03.2017
9.
Bayernwerk AG, Parsberg
24.03.2017
10.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regensburg
23.03.2017
11.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg
27.03.2017

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Schreiben lfd. Nrn. 1 bis 11 zur Kenntnis.

15 : 0 Stimmen


12. Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Schreiben vom 06.03.2017:
Mit o.g. Schreiben wird mitgeteilt, dass mit der vorgelegten Änderung des Bebauungsplans "Pettendorf-Südwest" keine wesentlichen wasserwirtschaftlichen Belange berührt sind, die nicht bereits im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans behandelt worden sind. Daher besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis mit den vorgelegten Änderungen.

Folgende Hinweise werden noch mitgeteilt:

1. Niederschlagswasserbeseitigung
Der Antrag für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurde bereits gestellt. Wir haben nach der wasserwirtschaftlichen Vorprüfung festgestellt, dass die Antragsunterlagen teilweise nicht den Regelwerken entsprechen und eine abschließende Begutachtung nicht möglich ist. Im Januar 2017 konnte ein Beratungsgespräch mit dem beauftragten Ingenieurbüro erfolgen. Nach Rückmeldung des Ingenieurbüros kann mit der Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen im März gerechnet werden, Sollte sich aufgrund der Umplanung bzw. Deckblattänderung auch Änderungen für den Wasserrechtsantrag ergeben, bitten wir die Gemeinde, das beauftragte Ingenieurbüro entsprechend zu unterrichten, damit die Änderungen in die zu überarbeitenden Unterlagen mit aufgenommen werden können.

2. Hinweise zur Abwasserabgabeerklärung
Nach Fertigstellung und Bezug des neuen Wohngebiets sind die Abwasserabgabeerklärungen (Niederschlagswasserabgabeerklärung im Trennsystem bzw. Niederschlagswasserabgabe im Mischsystem; vgl. https://dabay.bayern.de) entsprechend anzupassen. Bei Fragen zu den Abwasserabgabeerklärungen steht Ihnen das Landratsamt Regensburg und auch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg beratend zur Seite.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des WWA Regensburg vom 06.03.2017 nebst Hinweisen zur Kenntnis und stellt fest, dass zum vorliegenden Änderungsverfahren keine Veranlassungen zu treffen sind.

15 : 0 Stimmen


13. Landratsamt Regensburg, Bauleitplanung (S 41):
Mit mail vom 27.03.2017 wurde mitgeteilt, dass eine Stellungnahme etwas verzögert erfolgen wird. Mit mail vom 31.03.2017 wurden folgende Punkte vorgebracht:

Abs. 1): Ziffer 8. der Verfahrensvermerke der Planungshilfen für die Bauleitplanung 2014/15 (Ausfertigung) fehlt. Wir bitten die dort enthaltene Formulierung einzuarbeiten.

Stellungnahme der Planer:
Die Formulierung wird unter N) Verfahrensvermerke ergänzt.

Beschluss:

Der Verfahrensvermerk „Ausgefertigt am, Unterschrift und Datum Bürgermeister“ gemäß der Ziffer 8. der Verfahrensvermerke wird unter N) Verfahrensvermerke ergänzt.

15 : 0 Stimmen

Abs. 2): Der Geltungsbereich des gegenständlichen Deckblattes wurde abweichend des entsprechend Ziffer 15.13 PlanZV vorgesehenem Planzeichens dargestellt, so dass eine Korrektur erforderlich ist.

Stellungnahme der Planer:
Das Planzeichen für den Geltungsbereich wird unter C) Planzeichnung zum 1. Deckblatt des Bebauungs- und Grünordnungsplans und D) Festsetzungen durch Planzeichen korrigiert.

Beschluss:

Das Planzeichen „Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans“ wird entsprechend Ziffer 15.13 der PlanZV wie im Vorschlag der Planer geändert.

15 : 0 Stimmen

Abs. 3): Der Übersichtlichkeit halber empfehlen wir die Legende als auch den Plan um das Planzeichen für Garagen/ Stellplätze zu ergänzen. Dem künftigen Bauherrn, Planer oder der ausführenden Firma sind die im Lageplan dargestellten Planzeichen nur aus dem ursprünglichen Bebauungsplan ersichtlich. Es obliegt der Gemeinde die im Plan enthaltenen Planzeichen in den Festsetzungen D) erneut zu erläutern.

Stellungnahme der Planer:
Die Planzeichen GA (Garagen) und St (Stellplätze) gem. Ziffer 15.3 PlanZV sollen im Plan ergänzt werden.

Beschluss:

Die Planzeichen GA (Garagen) und St (Stellplätze) gem. Ziffer 15.3 PlanZV werden im Plan ergänzt.

15 : 0 Stimmen


Abs. 4): Hinsichtlich der geltenden bauordnungsrechtlichen Brandschutzabstände sind die Baufenster der Parzellen 32 und 33 mit einem Abstand von mindestens 2,50 m zur seitlichen Grundstücksgrenze hin zu versehen.

Stellungnahme der Planer:
Das Baufenster der Parzelle 32/1 wird leicht verkürzt, so dass sichergestellt ist, dass zwischen allen Baufenstern der Hauptbaukörper der erforderliche Abstand von 5,00 m eingehalten ist. Ein Abstand von 2,50 m zur Parzellengrenze erscheint schon deswegen nicht sinnvoll, weil die Darstellung der Parzellengrenzen keine bindende Festsetzung ist.

Unter J) Textliche Hinweise wird zusätzlich auf die geltenden bauordnungsrechtlichen Brandschutzabstände hingewiesen.

Beschluss:
Das Baufenster der Parzelle 32/1 wird leicht verkürzt, so dass sichergestellt ist, dass zwischen allen Baufenstern der Hauptbaukörper der erforderliche Abstand von 5,00 m entsprechend Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayBO eingehalten ist. Ein Hinweis auf die geltenden bauordnungsrechtlichen Brandschutzabstände ist unter J) aufzunehmen.

15 : 0 Stimmen

Abs. 5): Dem Buchstaben M) zur Folge können die vier Straßenbäume, leicht versetzt weiterhin gepflanzt werden. Den Planunterlagen kann nicht eindeutig entnommen werden, wie im Falle einer Bepflanzung entlang der Sammelstraße eine Zufahrt zu den Garagen/Stellplätzen erfolgen soll. Wir bitten um Ergänzung der Formulierung und ggf. der Planunterlagen. Darüber hinaus können die Aufstellflächen (Stauraum mit 5,00 m) aufgrund der festgesetzten Baulinie nicht erbracht werden, so dass die Formulierung dahingehend anzupassen ist, dass Carports/ Garagen ohne Stauraum zulässig sind.

Stellungnahme der Planer:
In den langen Nebengebäuden an der Sammelstraße sind neben Stellplätzen auch Lagerräume, Werkstatt, Müll und Räder untergebracht. Die Baumstellungen sind mit der aktuellen Planung abgestimmt, die Zufahrten zu den geplanten Stellplätzen sind nicht beeinträchtigt. Unter J) Textliche Hinweise wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass an den Baumstandorten auf 1,0 m Breite keine Stellplatzzufahrten möglich sind.

Die Formulierung, dass Carports und Garagen ohne Stauraum zulässig sind wird unter F) zu 4. Garagen und Stellplätze ergänzt.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt den Ausführungen des Planers hinsichtlich der Baumstellungen, diese werden ohnehin vor der Ausführung der Pflanzarbeiten mit den künftigen Eigentümern abgestimmt. Die Formulierung, dass Carports und Garagen ohne Stauraum zulässig sind wird unter F) zu 4. Garagen und Stellplätze ergänzt.

15 : 0 Stimmen

Abs. 6): Die vorliegende Planung enthält nur einen Gebäudeschnitt für die Parzellen 31, 34 und 32/1. Wir bitten um Vervollständigung hinsichtlich der Parzellen 32 und 33. Des Weiteren sollten diese aus Gründen der Rechtsklarheit um die zulässige Dachneigung ergänzt werden.

Stellungnahme der Planer:
Die Gebäudeschnitte für die Parzellen 32 und 33 werden ergänzt. Für den Geltungsbereich des o.g. Deckblatts gelten dieselben Festsetzungen zur Dachneigung wie im Bebauungsplan.

Beschluss:

Die Gebäudeschnitte für die Parzellen 32 und 33 werden ergänzt. Die Schnitte des Deckblatts werden um die zulässigen Dachneigungen ergänzt.

15 : 0 Stimmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die heute beschlossenen Ergänzungen/Änderungen in die Planung einarbeiten zu lassen und das Bauleitplanverfahren entsprechend der Vorgaben des BauGB fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Infoveranstaltung zum Thema „Sozialer Wohnungsbau“
Am 07. April findet im Landratsamt Regensburg eine Infoveranstaltung zum „Sozialen Wohnungsbau“ im Landkreis Regensburg statt, an dem der Erste Bürgermeister und jeweils ein Vertreter der Fraktionen teilnehmen.

Standortsuche Richtfunk
Für die Standortsuche eines Richtfunkanbieters aus dem Gemeindegebiet (Internet) konnte noch kein passendes Objekt bzw. Grundstück gefunden werden.

Ergebnisbericht der Ambulanten Krankenpflegestation Pielenhofen
Aus dem Ergebnisbericht der Ambulanten Krankenpflegestation Pielenhofen lässt sich feststellen, dass die Einnahmen-  und Ausgabensituation im operativen Geschäft fast zur Kostendeckung führt. Der Ergebnisbericht macht deutlich, dass auch die Beiträge der Mitgliedsgemeinden unverzichtbar sind, um den wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. 

Schadensbericht Unimog
Der Schaden am Unimog beläuft sich auf 52.000 €. Da kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann das Fahrzeug repariert werden.

Haushalt Kindergarten
Der Haushalt des Kindergartens St. Margaretha Pettendorf wird in der Gemeinderatssitzung im Mai behandelt.

Büchereikuratorium
Zum neuen Vorsitzenden des Büchereikuratoriums wurde Gemeinderat Peter Bornschlegl gewählt.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Keine

Datenstand vom 09.06.2017 13:54 Uhr