Datum: 16.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer Halle für Landwirtschaftliche Geräte auf Fl.Nr. 937, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
2 Auffüllungen zur Verbesserung des Ackerbodens auf Fl.Nr. 443/2, Gemarkung Pettendorf (Nähe Adlersberg)
3 Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 1567/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Hinter`m Wastl" (Birkenweg, Neudorf)

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1. Neubau einer Halle für Landwirtschaftliche Geräte auf Fl.Nr. 937, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 16.03.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 13.02.2017 wird der Neub au einer Halle in den Ausmaßen von 12,00 x 10,00 m zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Geräten beantragt. Als Dachform wurde ein Pultdach (DN 8°) gewählt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Auffüllungen zur Verbesserung des Ackerbodens auf Fl.Nr. 443/2, Gemarkung Pettendorf (Nähe Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 16.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bei der zur Auffüllung vorgesehenen Fl.Nr. 443/2, Gemarkung Pettendorf, handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahme nicht zu erwarten. Die Maßnahme wurde bereits 2014 erstmalig beantragt, genehmigt und teilweise durchgeführt. Da die Maßnahme nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen war, ist sie nun erneut zu beantragen.

Im vorliegenden Antrag ist nur noch eine Teilfläche der gesamten Fl.nr. zur Auffüllung vorgesehen.

Zum Grundstück:
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 15.670 m², Grünland: Ost-Westgefälle Æ 5,9%, Gesamtanstieg 25 m, Nord-Süd-Gefälle Æ 4,9%.
Durch die Hanglage ist ein ausreichender Abstand (10 m) zu den Grenzen und dem nördlichen Weg einzuhalten. Dadurch ergibt sich eine Fläche von ca. 7.300 m².

Zur Auffüllmenge und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
7.300 m² x 0,2 m = 1.460 m³ x 1,33 = 1.942 to / 15 to. = rd. 130 Lkw`s

Zuwegung:
Die Zuwegung über den „Hardtweg“ (Fl.Nr. 439, Gemarkung Pettendorf) ist aufgrund der bestehenden Tonnagebeschränkung (7,5 to.) nicht geeignet und über den „Stadtweg“ (Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf) von Seiten der Gemeinde nicht erwünscht.

Es wird daher vorgeschlagen, dass die Zuwegung über die Fl.Nr. 951, Gemarkung Pettendorf (privat), die Fl.Nr. 841, Gemarkung Pettendorf (Gemeinde) und dann über private Grundstücke zu erfolgen hat.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
1.
Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
2.
Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
3.
Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
4.
Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1.        Die Zuwegung hat über die Fl.Nr. 951, Gemarkung Pettendorf (privat), die Fl.Nr. 841, Gemarkung Pettendorf (Gemeinde) und dann über private Grundstücke zu erfolgen.
2.        Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
3.        Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 1567/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Hinter`m Wastl" (Birkenweg, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 16.03.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, eine Terrassenüberdachung in den Ausmaßen von 6 x 4 x 2,00 m (32,00 m²) mit einer Dachneigung von 5° am südwestlichen Teil des Gebäudes zu errichten.

Durch das Vorhaben werden die Baugrenzen im Süden überschritten, es ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2017 18:00 Uhr