Datum: 20.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1591/1, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)
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2 |
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG) - Änderung des bestehenden Bebauungsplanes; Erdaushub auf Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, Parzelle im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
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3 |
Bauvoranfrage auf Errichtung von 5 Reihenhäusern auf Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
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4 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und zweiter Wohneinheit im Keller auf Fl.Nr. 222/6, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
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5 |
Abbruch des Wohnhauses mit Becken und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf Fl.Nr. 24/1, Gemarkung Pettendorf (Am Weingert/Talweg, Pettendorf)
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6 |
Erweiterung einer bestehen Balkonanlage auf Fl.Nr. 49/2, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
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1. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1591/1, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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20.04.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 17.04.2003 mit einer Bauvoranfrage des Vorbesitzers gleichen Inhalts und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen. Eine Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg zur Erteilung eines Vorbescheides wurde nicht gewünscht.
Zum Antrag:
Die nun vorliegende Bauvoranfrage beinhaltet die Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses in den Ausmaßen von ca. 15 x 10 m auf dem o.g. Grundstück (1.459 m²).
Erschließung:
Die Erschließung Straße ist über die Gartenstraße gesichert, der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage sollte über die bereits bestehenden Anschlüsse (Mischsystem bzw. Trennsystem) erfolgen. Mit Stellungnahme vom 19.04.2017 teilt der WZV Naab-Donau-Regen mit, dass das Grundstück bereits bebaut und an die Wasserversorgungsanlage des ZV angeschlossen ist. Die Kosten des weiteren Anschlusses (Zweitanschluss) hat der Bauherr/Eigentümer zu tragen. Mit dem ZV ist ggf. eine Sondervereinbarung vor Baubeginn abzuschließen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgender Voraussetzung:
- Der Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage (Mischsystem und Trennsystem) ist über die bereits bestehenden Anschlüsse zu nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein weiterer Anschluss auf Kosten der Antragsteller zu erstellen.
- Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.04.2017 wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG) - Änderung des bestehenden Bebauungsplanes; Erdaushub auf Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, Parzelle im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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20.04.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsic
htigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, eine Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Im laufenden Verfahren wurden denkmalrechtliche Bedenken angemeldet. Um diese ausräumen zu können, ist der eingangs genannte Antrag zur Durchführung von Voruntersuchungen mittels Erdaushub erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage auf Errichtung von 5 Reihenhäusern auf Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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20.04.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, das bestehende Gebäude auf dem Grundstück durch 5 Reihenhäuser im Gesamtausmaß von 32,40 x 11,49 m zu ersetzen. Die hierfür künftig erforderlichen Stellplätze sollen durch 5 Garagen und 5 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das Grundstück weist eine Größe von 1.376 m² auf. Die noch bestehende Bebauung hat eine Gesamtfläche von 383 m², die geplanten Gebäude haben eine Gesamtfläche von 396 m².
Zum geplanten Vorhaben:
Laut BauNVO ist im Allgemeinen Wohngebiet eine GRZ von 0,4 zulässig. Dies entspricht einer max. Bebauung von ca. 550 m². Durch die geplante Bebauung wird eine GRZ von 0,6 erreicht, was gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO zulässig ist, da die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen etc. um bis zu 50% überschritten werden darf.
Erschließung:
Die Erschließung Straße ist über die Privatstraße Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, gesichert. Die Dimensionierung des Anschlusskanals an die öffentliche Entwässerungsanlage wäre ggfs. zu prüfen, da nun statt der bisherigen zwei Wohneinheiten bis zu neun Wohneinheiten entwässert werden müssten. Der WZV Naab-Donau-Regen teilt mit Stellungnahme vom 19.04.2017 zur Wasserversorgung mit, dass bei Errichtung der 5 Reihenhäuser die an der bestehenden Anschlussleitung angeschlossenen Anwesen (Fl.Nrn. 222/6, 222/5 u. 222/3) nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Die Anschlussleitung müsste daher größer dimensioniert und neu gebaut werden. Die Kosten für diese Umbaumaßnahme hätte der Verursacher zu tragen. Eine entsprechende Sondervereinbarung mit dem ZV wäre vor Baubeginn abzuschließen. Weiterhin wäre für die Fl.Nrn. 222/6, 222/1 und ggfs. 222/5 das Leitungsrecht mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern.
Stellungnahme Bauamt:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen alle vor. Die Umgebungsbebauung weist in der näheren Umgebung keine derartig verdichtete Bebauung auf.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erklärte, dass ihm die geplante Bebauung als zu massiv erscheint, für ihn käme hier nur max. eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern in Betracht. BA-Mitglied Bosl teilte diese Meinung.
Auch BA-Mitglied Amann teilt diese Meinung und verwies hierbei aber auch auf die Entscheidung in Reifenthal, die dann aber vom Landratsamt revidiert wurde.
BA-Mitglied Oberleitner lehnt das geplante Bauvorhaben ebenfalls ab, da dieses die vorhandene Siedlungsstruktur aufgrund seiner Massivität komplett verändert.
BA-Mitglied Muehlenberg weist darauf hin, dass in der näheren Umgebung keine derartig verdichtete Bebauung vorhanden ist, es sollte doch noch der dörfliche Charakter bewahrt werden. Sie befürwortet die propagierte Innenverdichtung, grundsätzlich sollte aber die vorhandene Lebensqualität erhalten bleiben.
BA-Mitglied Meyer erklärte, dass er vor der Sitzung das Grundstück und die noch bestehende Bebauung begutachtet habe. Fazit für ihn war, dass die geplante Bebauung für ihn zu groß sei. Er plädiert daher auch für einen Bebauung mit max. 2 Doppelhäusern. Dies würde auch die geplante, extrem verdichtete Parkplatzsituation entschärfen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.04.2017 wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und zweiter Wohneinheit im Keller auf Fl.Nr. 222/6, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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20.04.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.07.2016 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid-Nr. S 43-2016-1373 vom 21.09.2016 den baurechtlichen Vorbescheid.
Zum Vorhaben:
Es wird geplant auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus in E+I-Bauweise mit Satteldach (DN 22°) in den Ausmaßen von 12,00 x 9,00 m und einer Doppelgarage (8,49 x 6,49 m) mit Pultdach zu errichten.
Erschließung:
Die Erschließung „Straße“ ist über die Weinbergstraße und über die Privatstraße Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, und ein Geh- und Fahrtrecht über die Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf, gesichert, die Dienstbarkeitsbestellung wurde bereits zum Antrag auf Vorbescheid vorgelegt. Die Entwässerung ist über den bereits bestehenden Kanalanschluss gewährleistet, auch hier existiert eine Dienstbarkeit. Der WZV Naab-Donau-Regen teilt zur Wasserversorgung mit Stellungnahme vom 19.04.2017 mit, dass bei Errichtung der 5 Reihenhäuser (TOP 3) die an der bestehenden Anschlussleitung angeschlossenen Anwesen (Fl.Nrn. 222/6, 222/5 u. 222/3) nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Die Anschlussleitung müsste daher größer dimensioniert und neu gebaut werden. Die Kosten für diese Umbaumaßnahme hätte der Verursacher zu tragen. Eine entsprechende Sondervereinbarung mit dem ZV wäre vor Baubeginn abzuschließen. Weiterhin wäre für die Fl.Nrn. 222/6, 222/1 und ggfs. 222/5 das Leitungsrecht mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern.
Stellplätze:
Gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen. Für die Hauptwohneinheit wird dies durch die Doppelgarage nachgewiesen, für die zweite Wohneinheit im Keller sind lt. Planung/Baubeschreibung keine Stellplätze vorgesehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die erforderlichen Stellplätze für die zweite Wohneinheit sind bis zur Bezugsfertigkeit dieser WE der Gemeinde nachzuweisen.
Die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.04.2017 ist in den Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.
Die Dimensionierung des Kanals auf dem Privatgrundstück ist zu prüfen und ggfs. auf Kosten der Antragsteller zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Abbruch des Wohnhauses mit Becken und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf Fl.Nr. 24/1, Gemarkung Pettendorf (Am Weingert/Talweg, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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20.04.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das vorhandene Wohnhaus soll mit dem (Schwimm-) Becken beseitigt werden und stattdessen zwei Mehrfamilienhäuser, eines mit Zufahrt über den „Talweg“ und das andere mit einer Zufahrt über die Straße „Am Weingert“, errichtet werden.
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
Das Haus am Talweg ist in E+D-Bauweise mit Satteldach (DN 38°) in den Ausmaßen von 15,99 x 12,49 m mit 4 Wohneinheiten geplant. Die erforderlichen Stellplätze (6 Stck.) werden ausreichend über die Garage, Tiefgarage und Stellplätze nachgewiesen. Hierbei ist zu bemerken, dass die im Lageplan eingezeichnete Doppelgarage auf den Planzeichnungen nicht dargestellt ist.
Durch die Bebauung wird eine Firsthöhe von ca. 11,50 m erreicht, die angrenzende Bebauung (Talweg 15) weist eine Firsthöhe von ca. 7,50 m auf.
Das Haus in der Straße Am Weingert ist in E+I+D-Bauweise mit Satteldach (DN 38°) in den Ausmaßen von 15,99 x 13,99 m mit 5 Wohneinheiten geplant. Die erforderlichen 10 Stellplätze werden über eine Tiefgarage im KG nachgewiesen. Durch die Bebauung wird eine Firsthöhe von 12,16 m erreicht, die angrenzende Bebauung (Am Weingert 2) im Süden weist eine Firsthöhe von ca. 11,00 m auf.
Erschließung:
Die Erschließung „Straße“ ist für beide Vorhaben als gesichert zu betrachten, lediglich bei dem Vorhaben Am Weingert wäre eine Bordsteinabsenkung auf Kosten des Antragstellers durchzuführen. Die Entwässerung ist über den bereits bestehenden Kanalanschluss gewährleistet, ggfs. wäre die Dimensionierung zu prüfen. Sollte ein Zweitanschluss erforderlich sein, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers zu erstellen. Der WZV Naab-Donau-Regen teilt zur Wasserversorgung in seiner Stellungnahme vom 19.04.2017 mit, dass das Grundstück bereits bebaut und an die Wasserversorgungsanlage des ZV angeschlossen ist. Die Kosten des weiteren Anschlusses (Zweitanschluss) hat der Bauherr/Eigentümer zu tragen. Mit dem ZV ist ggf. eine Sondervereinbarung vor Baubeginn abzuschließen.
Stellungnahme Bauamt:
Laut BauNVO ist im Allgemeinen Wohngebiet eine GRZ von 0,4 zulässig. Dies entspricht einer max. Bebauung von ca. 583 m². Durch die geplante Bebauung wird eine GRZ von 0,5 erreicht, was gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO zulässig ist, da die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen etc. um bis zu 50% überschritten werden darf.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen alle vor. Als positive Resonanz der Nachbarn ist zu erwähnen, dass durch den Abbruch des bestehenden Gebäudes die Gärten der Fl.Nrn. 177/14 und 177/16 mehr Belichtung erhalten, welche durch die Neubauten nur geringfügig beeinträchtigt wird.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Entwässerung ist über den bereits bestehenden Kanalanschluss gewährleistet, ggfs. wäre die Dimensionierung zu prüfen. Sollte ein Zweitanschluss erforderlich sein, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers zu erstellen.
Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.04.2017 zur erforderlichen Sondervereinbarung hinsichtlich eines Zweitanschlusses wird verwiesen.
Die im Lageplan eingezeichnete Doppelgarage ist ggfs. über eine Tektur darzustellen.
Der Anbau des Zwerchgiebels (Treppenhaus) beim Vorhaben Am Weingert ist im Lageplan noch einzuzeichnen.
Die erforderliche Bordsteinabsenkung Am Weingert ist in fachgerechter Art und Weise auf Kosten des Antragstellers durchführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Erweiterung einer bestehen Balkonanlage auf Fl.Nr. 49/2, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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20.04.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, die bestehende Balkonanlage im Obergeschoss um eine Fläche in den Außenmaßen von 3,525 x 2,55 m (8,69 m²) zu erweitern.
Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen bis auf eine vor. Ob diese erforderlich ist, sollte von der Genehmigungsbehörde geprüft werden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, auf die fehlende Nachbarunterschrift wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.05.2017 19:42 Uhr