Datum: 04.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2016
2 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Elternbeiträge
3 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2017 mit Stellenplan
4 Kinderhort St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2016
5 Kinderhort St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2017 mit Stellenplan
6 Dorferneuerung Kneiting, BA II - Entwässerungsanlage; Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Trennsystems im Bereich südliche Kirchgasse und Dorfplatz
7 Abfallentsorgung - Erweiterung Wertstoffhof Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Neuorganisation der Containeraufstellflächen und Festlegung der Fahrwege
8 Anfragen und Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Kindergartenausschuss 07.03.2017 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö 1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2016 wurde der Gemeinde mit allen Unterlagen zur Einsicht vorgelegt und stichpunktartig geprüft.

Fördergelder: Abrechnung nach kibigweb:
In der Abrechnung Jahr 2015 wurden 380.649,96 € an Fördergeldern und ein Elternbeitragszuschuss in Höhe von 32.500 € erwartet. Nach der Endabrechnung 2015 ergab sich jedoch ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 377.522.82 € und ein Elternbeitragszuschuss in Höhe von 32.500 €.
Die Überzahlung von Fördergeldern von 3.127,14 € wurde im Jahr 2016 mit dem Personalkostenzuschuss von 380.723,41 €  verrechnet, sodass ein Personalkostenzuschuss von 377.596,27 € bei den Einnahmen verbucht werden konnte.

Elternbeiträge 2016:
Elternbeiträge in Höhe von                       57.432,50 €
+ Elternbeitragszuschuss für 2016             26.900 € (lt. kibigweb)
                                                             84.332,50 €.
Die tatsächlichen Fördergelder bei den Einnahmen sind um einiges weniger als im Haushaltsplan veranschlagt,  da:
  • von Jan-Aug 2016 insgesamt 93 – 98 Kinder (davon 6 Migration, 5 unter 3 jährige, 3 behinderte Kinder)
  • von Sept – Dez 2016 insgesamt nur noch 88-89 Kinder (davon 6 Migration, 2 unter 3 Jährige)
betreut wurden.

Personalkosten:
Der Vertrag einer Kinderpflegerin wurde ab 01.09.2016 nicht verlängert, 2 MA befanden sich im Beschäftigungsverbot, die Stellen konnten nicht gleich wieder besetzt werden. Beim Beschäftigungsverbot wird sofort Krankengeld bezahlt, es fallen keine Personalkosten an.

Bei den Ausgaben ist festzustellen,

  • dass der Ansatz bei Versicherungen und Beiträgen um mehr als 50% überschritten wurde.
  • dass für die Reparaturarbeiten deutlich weniger Mittel benötigt wurden. Hier sei auf den entstandenen Wasserschaden durch Leitungswasser verwiesen, der im Oktober auftrat und der einige Arbeiten erforderte und erfordern wird, die jedoch über die Versicherung abgewickelt werden.


Das Defizit für 2016 beträgt insgesamt 3.274,68 €. Als gemeindlicher Anteil errechnen sich 2.619,74 €.


Abstimmung: 10 : 0 Stimmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2016 wird festgestellt und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Dr. Bosl fehlt entschuldigt. Gemeinderat Listl ist zu Beginn der Sitzung noch nicht anwesend.

zum Seitenanfang

2. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Elternbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Kindergartenausschuss 07.03.2017 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Geschäftsführung schlägt vor, die Elternbeiträge für das Jahr 2017/ 2018 zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem zu erwartenden Defizit 2017 in Höhe von 24.500 €, der Anteil der Kirchenstiftung hieraus beträgt 5.090 €.  Die letzte Anpassung  erfolgte  2013 für das Kindergartenjahr  2014/2015.
Derzeit wird folgender Gebührenanteil erhoben:

Sockelbetrag in €
40,00 €
Stundenbetrag in €
5,00 €
Monatsfaktor
12

Der Durchschnittswert aller Kindergärten im Landkreis  liegt bei  77,30 € bei 6 Stunden Buchungszeit.
Der Kindergarten Pettendorf liegt mit  70.- € deutlich darunter. Von insgesamt 81 Einrichtungen im Landkreis sind nur 22 günstiger, davon ist der überwiegende Teil weiter als 15 km von der Stadt entfernt (Schierling, Wolfsegg, Bernhardswald, Brennberg, Beratzhausen etc.). Auffällig ist hierbei, dass die 5 Waldkindergärten im Landkreis im Durchschnitt bei 97,80 € pro Kind/ Monat liegen.

Die Lohnkosten stiegen seit  2014 jährlich zwischen 2,4 % und 3 %. Alle Nebenkosten unterliegen ebenfalls permanenter Preissteigerungen.

Zusätzlich hat sich der Mindestanstellungsschlüssel seit September 2012 von 1:11,5 auf 1:11 und aktuell auf 1:10 erhöht und entspricht somit den Anforderungen.

Laut Gesetzgebung werden die Eltern der Vorschulkinder  mit 100.- €/ Monat   entlastet, was in Pettendorf praktisch einer Freistellung der Gebühren gleichkommt.  Dies trifft aktuell aus Pettendorf für 27 Kinder zu.

Ab 2014 sollten die Eltern der Kinder vor dem Vorschuljahr zusätzlich um weitere 50.- €/ Monat entlastet werden, dies wurde aber bisher nicht umgesetzt.  Politisch wird immer wieder die Freistellung aller Kinder propagiert, Entscheidungen hierzu stehen aus.

Eine Erhöhung des Sockelbetrags hat bei aktuell 66 Kindern (93 – 27 Vorschulkinder)  folgende finanzielle Auswirkungen:


Eine Erhöhung des Stundenbetrages hat folgende Wirkungen:
Auch die Kombination beider Anpassungsparameter ist denkbar.
Die Kirchenverwaltung hat sich in ihrer Sitzung vom 14.2.2017 für eine Kombination der beiden Parameter  a
ausgesprochen:
- den Sockelbetrag von 40,00 € auf 42,50 €
- und den Stundenbetrag von 5,-- € auf 5,50 € anzuheben.
Das wären dann  5.502,-- € Mehreinnahmen, bzw. pro Kind und Monat bei 5 h Buchungszeit 5,-- €/ Monat mehr.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf, dass der Kindergartenausschuss ein beschließendes Organ ist. Dies hat für die Erhöhung der Kindergebühren unter Berücksichtigung der bestehenden Vereinbarung mit dem Träger dahingehend Relevanz, als dass ein abweichender Beschluss zur Gebührenhöhe durch den Gemeinderat grundsätzlich durch Nachprüfungsantrag nach der Gemeindeordnung erfolgen könnte. Bürgermeister Obermeier fährt fort, dass zuletzt 2013 eine Erhöhung der Beiträge erfolgte.  Er gibt zu bedenken, dass seitdem beinahe alle laufenden Kosten angestiegen sind. Auch die Personalkosten sind aufgrund der Tarifentwicklung spürbar angestiegen. Die vergleichsweise moderate Erhöhung ist gemessen an der tatsächlichen Kostenentwicklung durchaus vertretbar.

Gemeinderat Oberleitner stimmt dem zu, insbesondere sei die Anpassung mehr als moderat. Eine andere Auffassung vertritt hierzu Gemeinderat Weigl, der die Gebührenerhöhung gerade unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Pettendorf als nicht als notwendig erachtet. Im Gemeinderat entsteht daraufhin eine kurze Diskussion, inwieweit künftig eine Anpassung der Gebühren an die Inflationsrate erfolgen könnte. Eine weitergehende Auseinandersetzung erfolgt nicht, der Vorschlag soll jedoch in Zukunft auch im Ausschuss durchleuchtet werden .

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die beschlossene Erhöhung der Kindergartengebühren zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

3. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2017 mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Kindergartenausschuss 07.03.2017 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Anstellungsschlüssel beträgt 1:10 und wird mit insgesamt  312 Wochenarbeitsstunden sichergestellt. Davon fallen mit 172 Stunden mehr als die Hälfte auf Erzieherinnen.

Einnahmen:
Elternbeiträge: aufgrund des geplanten Defizits wurde auf Antrag der Kirchenverwaltung unter TOP 2 beschlossen, ab dem neuen Kindergartenjahr 2017/18 die Elternbeiträge zu erhöhen.
Die Höhe der Fördergelder richtet sich nach der Anzahl der Kinder und vor allem nach den Faktoren. Es sind 2017 lediglich 3 unter 3 Jährige und 6 Migrationskinder von Jan.-Aug. 2017 angemeldet. Ansonsten sind alles Regelkinder, daher werden auch weniger Fördergelder erreicht. Von Sept – Dez. 2017 ist die Kinderanzahl noch nicht klar, da die Anmeldungen noch nicht abgeschlossen sind.
Die Bezirksförderung  ist ursprünglich ab 01.01.2017 entfallen, da zu diesem Zeitpunkt kein Kind mit Behinderung  den Kindergarten besuchte.  Es ist jedoch ein Kind mit Behinderung zugezogen, für das ein Antrag auf Bezirksförderung gestellt wurde. Dies wird sich aber erst bei der Endabrechnung 2017 im HH-Jahr 2018 auswirken.
Die Erlöse aus Elterninitiativen sind Gelder, die der Elternbeirat erwirtschaftet hat und die er in Absprache mit dem Träger für Anschaffungen etc.  für die Kinder ausgeben darf. Es wurden 2016 1.723 € erwirtschaftet, sie erscheinen nicht bei den Ausgaben, da noch nicht ausgegeben.  Insgesamt werden aus den Jahren zuvor 7.531 € vorgetragen. Dieser Betrag soll in die Gartenrenovierung mit einfließen.

Ausgaben:
Der größte Posten sind die Personalkosten pädagogisches Personal und sonstiges Personal (sonstiges Personal sind Verwaltung, Hausmeister, Reinigungspersonal, Geschäftsführung)
Aufgrund der Tariferhöhungen, Höhergruppierung Leitung, stellv. Leitung und einen Anstellungsschlüssel im Durchschnitt von 1:10,0 (schlechter als dieser, funktioniert der Betrieb nicht) sind die Personalkosten sehr hoch.
Alle anderen Positionen orientieren sich nach dem Ergebnis der Jahresrechnung 2016.

Das zu erwartende Defizit beträgt 25.450 €, das sich noch nach oben oder unten korrigieren kann, da die Anmeldesituation von September – Dezember 2017 derzeit nicht bekannt ist. Bgm. Obermeier führt aus, dass das Defizit für 2017 zwar höher ausfällt als in den letzten Jahren, jedoch immer noch vertretbar ist. In der Vergangenheit waren wesentlich höhere Defizite zu begleichen. Man muss auch berücksichtigen, dass der Stellenschlüssel zum Wohl der Kinder verbessert und dies auch von allen Gremien befürwortet wurde.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Nach den Daten der Anmeldung lagen ursprünglich höhere Kinderzahlen vor,  sog. Bezirkskinder waren nicht gemeldet. Laut Haushaltsansatz ist mit einem Defizit zu rechnen, dass deutlich höher ausfällt als bisher. Zu berücksichtigen ist, dass die nicht unwesentlichen Tariferhöhungen eingerechnet wurden. Die personelle Ausstattung ist angemessen . Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Haushalt 2017 mit Stellenplan wird mit einem zu erwartenden Defizit von 25.450 € beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Kinderhort St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Kindergartenausschuss 07.03.2017 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung umfasst das Kinderhortjahr 2016, nunmehr identisch mit dem Kalenderjahr.

Die Personalkosten fielen niedriger aus als geplant, da durch den Wechsel der Leitung die Position einen Monat nicht besetzt war. Die anteiligen Verwaltungskosten aus der Gesamtleitung Kindergarten wurden verrechnet (2.245,19 €). Die Ausgaben für die Reinigung beinhalten noch die Abrechnung aus dem vorigen HH-Jahr, sodass sich ein Gesamtbetrag von 10.414,55 € ergibt (5.928,45 € (14-15) und 4486,01 (2016)).

Aus dem laufenden Geschäft ergibt sich ein Überschuss von 17.535,87 €.
Davon werden 5.000,-- € auf neue Rechnung vorgetragen, der Restbetrag von 12.535,78 € ist zu erstatten.

Die Belege sind vollständig vorhanden und wurden stichpunktartig geprüft.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist insbesondere darauf hin, dass die Personalkosten niedriger ausgefallen sind als geplant, da einen Monat lang eine vakante Leitungsstelle keine Kosten verursachte. Die Reinigung ist als großer Nachzahlungsposten, ebenso wie in den Vorjahren, signifikant hoch. Seit dem Haushalt 2017 werden hierfür Abschlagszahlungen geleistet, so dass in Zukunft keine vergleichbar großen Beträge „auflaufen“ werden. Der Überschuss wird entsprechend der bestehenden Vereinbarung in Höhe von 5.000 € vorgetragen. Der Restbetrag ist zu erstatten, was bereits erfolgte. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2016 wird festgestellt und beschlossen. Der Überschussbetrag in Höhe von 12.535,78 € wird der Gemeinde erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kinderhort St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2017 mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Kindergartenausschuss 07.03.2017 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Seit 1.9.2011 ist der Kinderhort in Pettendorf in Betrieb. Die Kirchenstiftung Pettendorf hat die Trägerschaft übernommen, die Gemeinde stellt in der Schule Pettendorf die Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Hort hat eine Öffnungszeit von Montag- Freitag von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr, weiter bietet er Betreuungsangebote auch während der Ferienzeiten. Anstelle von 190 Schultagen ist somit an ca. 230 bis 240 Tagen das Hortangebot – abhängig von den Bedürfnissen der Eltern - vorhanden. Die Elternbeiträge sind mit einem Sockelbetrag von 35 € und einem Stundenbuchungsbetrag von 10 €/ Stunde festgesetzt.

Mit dem HH 2017 wird der Hort nunmehr vom Schulverband betrieben, da die Gemeinde Pielenhofen nunmehr den Hort als gemeinsames Angebot mitträgt.

Die Gemeinde übernimmt laut Vertrag mit dem Träger das vollständige Defizit. Die Verträge sind nunmehr auch entsprechend anzupassen.

Abhängig vom Ergebnis werden die angehäuften Überschüsse so an die Gemeinde zurückgezahlt, dass mindestens 5000.- € vorgetragen werden können. Fallen darüber hinaus Überschüsse an, werden diese zurückerstattet.

Der Ansatz 2017 berücksichtigt die anfallenden Kosten und die notwendigen Ausstattungsgegenstände:

  1. Personalausgaben: Lt. Stellenplan sind im Hort eine Leitung mit 35 Stunden und eine Kinderpflegerin mit 34,5 Stunden beschäftigt. Eine  Kinderpflegehelferin ist  als Drittkraft mit 20 Stunden eingestellt.
  2. Personalkosten wurden aufgrund der Tariferhöhungen angepasst.

Der Hortanbau wird im Betrieb generell neue Ansätze ab 2018 erfordern.

2017 fällt erstmals ein Defizit von  11.629,91 €  an, das 2018 haushaltswirksam wird. Dies entsteht zum Teil durch den Überschuss aus 2016 in Höhe von 12.535,78 €, der laut Vereinbarung an die Gemeinde 2017 zurückerstattet wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Wie bereits erläutert, ist ein Defizit ist zu erwarten, wenngleich der Hort voll belegt ist. Es ist zudem zu erwarten, dass mit der Erweiterung des Hortes noch höhere Defizite anfallen. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Haushaltsplan mit Stellenplan 2017 wird wie vorgelegt mit einem zu erwartenden Defizit von -       11.629,91 €  beschlossen. Der Überschuss aus 2016 in Höhe von 12.535,78 € wird der Gemeinde Pettendorf erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Dorferneuerung Kneiting, BA II - Entwässerungsanlage; Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Trennsystems im Bereich südliche Kirchgasse und Dorfplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Zuge der Neuverlegung der Wasserleitung im Bereich der südlichen Kirchgasse wurden erhebliche wasserführende Schichten angeschnitten. Im Verlauf der Bauarbeiten (Wasserleitungstiefe ca. 1,60 m) war es erforderlich, das auftretende Schichtwasser für die Baumaßnahme zu drainieren und abzuleiten. Die Ableitung erfolgt zunächst über den Abwasserkanal. Laut Schätzungen der ausführenden Firma beläuft sich die auftretende Wassermenge auf eine Schüttung von ca. 0,5 Liter/Sekunde.

Aus dieser Erkenntnis und der bekannten Problematik der Durchfeuchtung des angrenzenden alten Friedhofs Kneiting und der Untergrundsituation am Dorfplatz entstand die Fragestellung, ob es nicht sinnvoll wäre, dieses Schichtwasser dauerhaft zu drainieren und mittelfristig in Richtung Schulgasse einem Trennsystem, das im Rahmen der Baugebietsentwicklung „Zur Alten Mühle“ angedacht ist, zuzuführen. Am Dorfplatz waren allerdings bisher keine weiteren wasserführenden Schichten erkennbar. Auch gab es von einem Vorstandsmitglied die Aussage, dass unterhalb der Kanalleitung ein Drainagerohr läge. Hierüber gibt es keine gesicherten Erkenntnisse oder Pläne.

Der aktuelle Baufortschritt erfordert allerdings den sofortigen Bau eines Trennsystems ab der Einmündung Kirchgasse in den Dorfplatz bis zur Schulgasse. Von dort würde die Leitung bei der späteren Erschließung dem Trennsystem zugeführt.

Es handelt sich um eine Rohrleitung über eine Länge von ca. 42 m Sickerleitung und 81 m Rohrleitung DN 300. Die Schätzkosten betragen aufgrund der erheblichen notwendigen Leitungsquerungen brutto 34.000 €. Die Maßnahme muss aufgrund der fortschreitenden Baumaßnahmen umgehend beschlossen werden, auch erscheinen Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr wirtschaftlich darstellbar und auch nicht vertretbar.

Die Maßnahme hat auch ein wasserrechtliches Verfahren zwingend zur Folge, in einem ersten Kontakt zwischen Planer und WWA wurde die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme positiv bewertet. Auch ist laut einer Stellungnahme des herbeigezogenen Bodengutachters davon auszugehen, dass keine Auswirkungen in Form von Schwundrissen bei angrenzenden Gebäuden entstehen. Die Stellungnahme erfolgt bis zur Sitzung auch schriftlich.

Die beobachtete Schüttung ist nach weiteren Kontrollen nicht immer konstant, was sicher auch von den aktuellen Niederschlagsverhältnissen abhängt. Geht man jedoch von der o.g. Wassermenge aus, ergibt sich ein jährliches Volumen von ca. 15.000 m³. Diese Menge darf grundsätzlich nicht dauerhaft als Fremdwasser dem Kanal zugeleitet werden, zudem wäre dies auch mit einem Kostenaufwand von ca. 4.000,00 €/Jahr verbunden. Zusätzlich entsteht durch den Bau die Möglichkeit, die komplette Oberflächenentwässerung des Dorfplatzes und ggf. des Dorfhauses dem Trennsystem zuzuführen.

Bei Nichtdurchführung wird die Drainageleitung verschlossen, der bisherige Zustand wäre dann unverändert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt im Straßen- und Umweltausschuss ausführlich vorbehandelt wurde. Der Bodengutachter hat bestätigt, dass keine negativen Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen. Ob sich die bekannten Probleme durch das Schichtwasser im Bereich des Friedhofs Kneiting mittels der Maßnahme vollständig lösen lassen, kann derzeit nicht abschließend prognostiziert werden, jedoch ist mindestens von einer deutlichen Verbesserung auszugehen. Die notwendigen Ausgaben für die Drainage wurden im Haushalt 2017 nicht veranschlagt. Jedoch sind sie dem Grunde nach unaufschiebbar, da die Errichtung des Trennsystems im Rahmen der bereits laufenden Baumaßnahmen wirtschaftlich und zeitnah durchführbar wäre. Gemeinderat Weigl schlägt vor, die „Gunst der Stunde“ zu nutzen und auch die beiden Dachflächen der Kirche an das Trennsystem anzuschließen. Im Gemeinderat besteht hierzu ein großer Konsens, da dadurch auch den Anforderungen an das Wasserhaushaltsgesetz genüge getan wird. Bürgermeister Obermeier schlägt daher vor, die Beschlussempfehlung der Verwaltung um den Vorschlag aus dem Gemeinderat zu erweitern. Gemeinderat Fleischmann frägt an, ob Bedenken bezüglich der Standfestigkeit des Kirchturms aufgrund der geplanten Drainage bestehen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Schüttung im Bereich der Kirche schwer einzuschätzen ist. Jedoch wird die Schwundgefahr auf Grundlage des Bodengutachtens als unkritisch eingeschätzt, so dass auch im Bereich der Kirche nicht mit Beeinträchtigungen, insbesondere auf die Bausubstanz, zu rechnen ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Trennsystems im Bereich südliche Kirchgasse und Dorfplatz zu. Die Anbindung des Dachflächenwassers der Kirche wird geprüft. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, erfolgt eine Anbindung der Dachflächen der Kirche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Abfallentsorgung - Erweiterung Wertstoffhof Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Neuorganisation der Containeraufstellflächen und Festlegung der Fahrwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Baumaßnahme am Wertstoffhof Kneiting steht vor dem Abschluss. Neben der räumlichen Erweiterung wurden auch die Beleuchtung und die kompletten Elektroinstallation erneuert.

Im Beschluss des Gemeinderats vom Januar 2016 bzw. des Bauausschusses vom August 2016 wurde die Erweiterung dargestellt und befürwortet. Zusätzlich wurde das Entwässerungsproblem der Zuwegung zum Brückelgraben behoben. Die südliche Zuwegung zum Landwirtschaftsweg erfolgt über eine feste geschotterte Fläche in einer Länge von 120 m.
Der/die Grüngutcontainer sollen in niedriger und damit gut zu befüllender Form angeboten werden. Dies war ein Wunsch aus dem Seniorenforum.

Vor Inbetriebnahme der neuen Fläche soll die Aufstellung der Container und Fahrwege festgelegt werden, um eine geordnete Nutzung zu gewährleisten und die hierfür erforderliche Anleitung zu erstellen.

In Grundsatz ist geplant, dass die Nutzer anstelle des bisherigen Kreisverkehres nun die Durchfahrt nutzen und über den landwirtschaftlichen Weg zurück zur Straße Zur Alten Mühle fahren. Hier gilt dann eine Einbahnstraßenregelung. Dies hat den Vorteil, dass die bisher enge Zufahrt bei Gegenverkehren nicht mehr blockiert wird, auch entfällt der Platzbedarf, der bisher zur Organisation des Kreisverkehres nötig war. Zusätzlich wurde die Pflasterfläche um die maximal zur Verfügung stehenden Fläche erweitert. Kostenträger sind das Landratsamt als Träger der Abfallwirtschaft sowie die Gemeinde für die Planung.

Die örtliche Situation dürfte den Gemeinderäten hinlänglich bekannt sein.

Zu berücksichtigen ist, dass die Container von den Entsorgungsfahrzeugen problemlos aufgenommen werden können. Weiter ist es zwingend notwendig, dass der Durchfahrtsbereich bis zur südlichen Ausfahrt von Parkern freigehalten wird, da es sonst zu Stauungen kommt.

Als Diskussionsvorschlag werden 3 Varianten angeboten.  Bedacht sollte auch werden, dass z.B. für den Bauschutt Gespanne mit schweren Inhalten containernah parken können.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und stellt die drei Varianten vor. Alle Varianten stehen unter dem Vorbehalt, dass die Firma Meindl die Aufnahme der Container logistisch bewerkstelligen kann. Im Gemeinderat entsteht eine kontroverse Diskussion über das Für und Wider der unterschiedlichen Versionen. Letztlich entsteht ein breiter Konsens für die Variante 1, jedoch sollen die Fahrgasse und der Haltebereich wie bisher situiert werden. Die Fahrbahn wird aufgrund der neu errichteten Ausfahrt (südliche Zuwegung) als Einbahnstraße angelegt. Die Grüngutcontainer sollen zudem freiräumiger aufgestellt werden, damit sie besser zugänglich sind. Darüber hinaus sollte bei ausreichendem Platz ein weiterer Bauschuttcontainer aufgestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Variante 1 mit geringen Änderungen umzusetzen. Für die Grüngutcontainer soll mehr Platz eingeräumt werden, falls möglich, sollte ein zweiter Bauschuttcontainer aufgestellt werden. Der Fahr- und Haltebereich soll wie bisher verbleiben, jedoch kein Fahrtrichtungswechsel vorgesehen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö 8

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Städtebauförderung
Laut Auskunft der Regierung der Oberpfalz liegen mittlerweile alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vor. Über die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm wurde noch nicht abschließend entschieden. Zudem wird auch geprüft, ob Maßnahmen der Dorferneuerung zielführender wären. 

Spülfeld Mariaort
Über weitere Nutzung des Spülfeldes in Mariaort können aufgrund eines laufenden Verfahrens noch keine Auskünfte erteilt werden

Kath. Pfarrgemeinde St. Margaretha Pettendorf
Im Herbst 2017 wird Herr Pfarrer Pabst seinen Dienst als Nachfolger für Herrn Pfarrer Reitinger antreten. 
Pfarrer Pabst ist gebürtiger Regensburger und war bisher bei der Pfarrei Großmehring als Seelsorger tätig.

Sperrung Margarethenstraße
Die Margarethenstraße ist aufgrund von Bauarbeiten im Zeitraum vom 08.05.2017 bis 18.05.2017 gesperrt.

Elternbefragung Kinderkrippe
Die Elternbefragung der Kinderkrippe lieferte wieder durchgehend gute bis sehr gute Ergebnisse. Es zeigt sich, dass die Eltern mit der Qualität der Betreuungseinrichtung sehr zufrieden sind.

Antrag UwB/ödp
Der Antrag de UwB/ödp-Fraktion zur Beteiligungsform der Gremien soll erst im Gemeinderat behandelt werden, wenn die Listennachfolge für den verstorbenen Gemeinderat und Dritten Bürgermeister Christian Gerdes geregelt ist. Anmerkung: Im Gremium besteht hierzu Konsens. 

Bayerischen Staatspreis- Instandsetzung der Liebfrauenkapelle in Kneiting
Die Bewerbungsmappe zum bayerischen Staatspreis 2017 für die Instandsetzung der Liebfrauenkapelle ist nach Auffassung des Ersten Bürgermeisters sehr gut gelungen. Bürgermeister Obermeier präsentiert die Unterlagen dem Gemeinderat.

120-jähriges Gründungsfest der Jägerheimschützen
Am Pfingstsamstag, den 03.06.2017,  findet das Gründungsfest der Jägerheimschützen in der Turnhalle der Grundschule Pettendorf-Pielenhofen statt.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Baukran im Bereich der alten B 8
Gemeinderat Listl weist darauf hin, dass an der alten B 8 aufgrund eines Baukrans Fahrzeuge in das unbefestigte Bankett ausweichen müssen und gerade bei starkem Regenfall eine zusätzliche, starke Verschmutzung der Fahrbahn entsteht. Er schlägt vor, die Situation durch eine Auffüllung des Bankettbereiches mit Kies zu entschärfen. Bürgermeister Obermeier informiert, dass der Bauhof in der Angelegenheit bereits entsprechend beauftragt wurde. 

Datenstand vom 19.02.2018 08:19 Uhr