Datum: 01.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des GLkrWG; Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Listennachfolgers für den verstorbenen Gemeinderat Christian Gerdes
2 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Michael Dotzler
3 Jahresrechnung 2016
4 Sportplatz an der Schule, Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des FC Pielenhofen-Adlersberg auf Verlängerung der Nutzungsvereinbarung
5 Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über die Tektur zum Neubau eines Kinderhorts als Anbau an die Schule auf der Fl.Nr. 63/6, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über a) die Aufstellung des VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot) an der Pettendorfer Straße in Reifenthal; b) die Aufstellung des VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot) am Kaspar-Brusch-Weg in Pettendorf; c) die Änderung der bestehenden Beschilderung an dem Geh- und Radweg "Verbindung Alte B 8 - Donauradweg" in Kneiting
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug des GLkrWG; Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Listennachfolgers für den verstorbenen Gemeinderat Christian Gerdes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Ausgangslage:
Am 23.04.2017 ist der Gemeinderat Christian Gerdes verstorben. Der durch den Tod von Christian Gerdes wieder zu besetzende Sitz im Gemeinderat fällt dem Wahlvorschlag 06 – UwB/ödp – zu.

Erster Listennachfolger dieses Wahlvorschlags ist Herr Horst Bogner, da auf ihn bei der Gemeinderatswahl 2014 hinter den bisher dem Gemeinderat angehörenden Gemeinderatsmitgliedern der UwB/ödp die meisten Wählerstimmen entfielen. Mit Schreiben vom 09.05.2017, zugestellt am 09.05.2017, wurde Herr Horst Bogner um Erklärung innerhalb einer Woche gebeten, ob das Ehrenamt des Gemeinderats angenommen wird. Mit Schreiben vom 15.05.2017, eingegangen am 16.05.2017, erklärt Herr Bogner mit ausführlicher Begründung, dass er das Amt als Gemeinderat nicht annimmt.

Mit Schreiben vom 19.05.2017, zugestellt durch Boten am gleichen Tag, wurde als zweiter Listennachfolger dieses Wahlvorschlags Herr Michael Dotzler gebeten, sich zu erklären, ob die Wahl angenommen wird.
Herr Dotzler erklärte sich schriftlich bereit, das Amt anzunehmen (Erklärung vom 23.05.2017). 

Beschlusserfordernis:
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) hat der Gemeinderat durch Beschluss festzustellen, ob der Listennachfolger a) die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch erfüllt und b) ob eventuell Amtsantrittshindernisse vorliegen. 

Der Prüfungsumfang ergibt sich aus Art. 48 Abs. 1 GLKrWG. Demnach läge ein Amtsantrittshindernis vor

  1. bei Verlust der Wählbarkeit,
  2. bei Verweigerung der Eidesleistung oder Ablegens des Gelöbnisses,
  3. sowie in den Fällen des Art. 31 Abs. 3 GO (z. B. Beamte oder leitende hauptberufliche Arbeitnehmer dieser Gemeinde, Beamte und Arbeitnehmer der (zuständigen) Rechtsaufsichtsbehörde, etc.)

Die Prüfung der Listennachfolge auf Grundlage des Art. 48 Abs. 1 GLKrWG hat seitens der Verwaltung ergeben, dass im Fall von Herrn Dotzler die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und keine Amtsantrittshindernisse vorliegen, soweit auch bei der notwendigen Vereidigung der Eid geleistet wird (Tagesordnungspunkt 2). 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Horst Bogner (UwB/ödp) nach dem durch Tod ausgeschiedenen Christian Gerdes als Listennachfolger wegen Ablehnung nicht in den Gemeinderat nachrückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Michael Dotzler den durch Tod ausgeschiedenen Gemeinderat Christian Gerdes ersetzt und in den Gemeinderat nachrückt. Amtsantrittshindernisse gemäß Art. 48 Abs. 1 GLKrWG liegen nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Michael Dotzler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die neu gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Gemeinderatssitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab (Art. 31 GO). Die Vereidigung ist insoweit auch für den Listennachfolger, Herrn Michael Dotzler, erforderlich. Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier vereidigt Herrn Michael Dotzler.

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3. Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö 3

Sachverhalt

Die Durchführung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 erfolgte unter Berücksichtigung des Art. 102 Abs. 2 Satz 1 GO innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 (31.12.2016).

Die Jahresrechnung ergibt abweichend von den Planansätzen nachfolgende Abweichungen zum Stand der Zuführung zum Vermögenshaushalt, Schulden und Rücklagen:


Haushaltsplan 2016
Ergebnis Jahresrechnung 2016
Abweichung
Zuführung zum Vermögenshausalt
975.401 €
1.120.314 €
+ 144.913 €
Schulden
330.913 €
330.913 €
0
Rücklagen
1.578.020 €
1.591.961 €
+ 13.941 €

Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2016 ergeben sich nun folgende Abweichungen bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt und bei der Entwicklung der Rücklagen:

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert das Ergebnis der Jahresrechnung. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Sportplatz an der Schule, Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des FC Pielenhofen-Adlersberg auf Verlängerung der Nutzungsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der FC Pielenhofen-Adlersberg stellte erstmalig mit Schreiben vom 05.07.2001 den Antrag auf Nutzung des Sportplatzes an der Schule in Pettendorf. Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf stimmte in seiner Sitzung am 02.08.2001 erstmals der Nutzung des Sportplatzes, befristet bis 31.12.2006, zu. Eine weitere Verlängerung der Nutzung erfolgte durch Beschluss vom 01.03.2007, diesmal befristet bis 31.12.2011. Die weitere Nutzung ab 01.01.2012 wurde ohne weitere Beschlussfassung geduldet.

Mit Schreiben vom  Mai 2017 beantragte der FC Pielenhofen-Adlersberg, dass die Gemeinde Pettendorf der weiteren Nutzung der Sportplätze formal zustimmt.

Da sich die bisherige Nutzungsvereinbarung lediglich auf die Beschlussfassung des Gemeinderates bezog, wurde seitens der Verwaltung eine inhaltlich konkretisierte Nutzungsvereinbarung entworfen. Hierin soll auch die Vermeidung von unnötigen Störungen durch zu laute Musikbeschallung etc. geregelt werden. Darüber hinaus wurde in der Vereinbarung eine Verlängerungsklausel aufgenommen, so dass eine weitere Beschlussfassung durch den Gemeinderat nur dann nötig wird, wenn die Vereinbarung gekündigt werden soll. Die Vereinbarung wurde am 31.05.2017 mit dem 1. Vorsitzenden des FC Pielenhofen-Adlersberg vorbesprochen.


Aufgrund der geplanten Nutzungsvereinbarung wurden von zwei Anliegern des Baugebietes „Auf der Höhe“ Einwendungen erhoben. Bereits im Rahmen der Bebauungsplanung wurde die Immissionsschutzthematik behandelt. Der Lärmschutzprivilegierung von Sportanlagen nach der 18. BImSchV wurde durch aktuelle Rechtsänderung insoweit Rechnung getragen, als das die zulässigen Immissionsrichtwerte am Tag in der Nähe von Sportanlage erhöht wurden. Die Neufassung liegt der Gemeinde noch nicht vor.

Durch die neue Nutzungsvereinbarung werden die Grenzwerte der 18. BImschV in der jeweils aktuellen Fassung übernommen, vgl. Nr. 6. und Nr. 7. Darüber hinaus wurden die grundsätzlichen Ruhezeiten der 18. BImSchV berücksichtigt, vgl. Nr. 3. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Anlage verwiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Bürgermeister Obermeier nimmt nochmals konkret Stellung zu den eingegangenen Einwendungen der beiden Anlieger. Dabei macht er deutlich, dass der Verwaltungsentwurf Regelungen zur Vermeidung von unnötigem Lärm beinhaltet, insbesondere wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Immissionswerte der 18. BImSchV in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen. Bürgermeister Obermeier gibt zu bedenken, dass im Rahmen der Verlängerung der Nutzung auch eine Abwägung zwischen den Interessen an der Förderung und den Erhalt des Breitensportes in der Gemeinde Pettendorf und dem individuellen Ruheempfinden einzelner stattzufinden hatte. Diese Abwägung ergebe, dass die weitere Nutzung des Sportplatzes durch den FC Pielenhofen-Adlersberg unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen möglich ist. GL Antretter ergänzt in diesem Zusammenhang, dass bereits bei der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Auf der Höhe“ im Rahmen eines Schallschutzgutachtens Untersuchungen zur einwirkenden Schallimmission durch die Nutzung des Sportplatzes durchgeführt wurden. Diese erfolgten unter Anwendung der 18. BImSchV. Die Berechnungen der schalltechnischen Untersuchung zeigten, dass die Grenzwerte auch im Spielbetrieb eingehalten werden. Antretter informiert ferner, dass im Rahmen der Novelle des BauGB auch eine Änderung der 18. BImSchV erfolgte, die eine Erhöhung der zulässigen Immissionsrichtwerte von Sportplätzen gegenüber der damals gültigen Rechtslage beinhaltet. Es sei unter diesen Umständen nicht davon auszugehen, dass eine relevante Grenzwertüberschreitung stattfindet, wenngleich die Neufassung noch nicht vorläge. Gemeinderat Dr. Bosl macht deutlich, dass er grundsätzlich gegen eine Überregulierung ist, kann jedoch auch im Hinblick auf die weitere Liberalisierung der 18. BImSchV mit den Statuten der Vereinbarung leben. Gemeinderat Dr. Bosl stellt die Frage in den Raum, ob den Beschwerdeführern nicht bereits zum Zeitpunkt der Bebauung bekannt war, dass am angrenzenden Sportplatz Immissionen entstehen können. Er habe daher keinerlei Verständnis für die vorgetragenen Beschwerden, zumal sie aus seiner Sicht völlig überzogen seien. Auch Gemeinderat Grundei spricht sich klar für die Nutzung durch den FC Pielenhofen-Adlersberg aus. Als  zweiter Vorstand des TSV Adlersberg sei er sehr froh, dass eine gut funktionierende Fußballabteilung vorhanden ist. Es sei unabdingbar, dem Verein auch Spiele im „Heimrecht“ zu gewähren. Wenngleich nicht jeder Anwohner aktiver Fußballfan sein kann, sind die  üblichen Geräuschkulissen eines Fußballspieles  zumutbar. Gemeinderat Grundei gibt zu bedenken, dass zudem saisonal begrenzt, nur alle 14 Tage Heimspiele stattfinden. Gemeinderat Oberleitner stimmt den Ausführungen seiner Vorredner zu und signalisiert dem Verwaltungsvorschlag uneingeschränkt zuzustimmen. Auch Gemeinderat Bink macht deutlich, dass er der weiteren Nutzung durch den FC Pielenhofen-Adlersberg zustimmen wird. Auch er macht deutlich, dass er die vorgetragenen Beschwerden der Anlieger nur bedingt nachvollziehen kann. 

Beschluss

Dem Antrag des FC Pielenhofen-Adlersberg auf Nutzung des Sportplatzes an der Schule in Pettendorf wird, vorerst befristet bis 31.05.2022, zugestimmt. Die Zustimmung zur Nutzung verlängert sich auf Grundlage der Nutzungsvereinbarung jeweils um weitere zwei Jahre, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsfrist gekündigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über die Tektur zum Neubau eines Kinderhorts als Anbau an die Schule auf der Fl.Nr. 63/6, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.01.2017 mit dem Erstantrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Aufgrund einiger Umplanungen ist u.a. auch aus Gründen der staatlichen Förderung die Einreichung einer Tektur erforderlich.

Da die nächste Sitzung des zuständigen Gremiums (Bauausschuss) erst am 22.06.2017 stattfinden wird, soll dieser Punkt aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit abweichend im Gemeinderat behandelt werden, um planungs- und ausschreibungstechnisch die zeitlichen Vorgaben einzuhalten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Tektur sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über a) die Aufstellung des VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot) an der Pettendorfer Straße in Reifenthal; b) die Aufstellung des VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot) am Kaspar-Brusch-Weg in Pettendorf; c) die Änderung der bestehenden Beschilderung an dem Geh- und Radweg "Verbindung Alte B 8 - Donauradweg" in Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vgl. Protokoll Straßen- und Umweltausschuss vom 30.05.2017.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Völkl weist im Zusammenhang mit dem Parkverhalten an der Pettendorfer Straße darauf hin, dass aus seiner Sicht durch gezielte Ansprache der Anwohner eine Abstellung des Problems erreicht werden kann. Im Gemeinderat besteht ansonsten kein weitergehender Diskussionsbedarf zu den einzelnen Beschlussvorschlägen. 

Beschluss 1

(zu a)
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Straßen-und Umweltausschusses, zunächst auf den Vermieter bzw. die Mieter zuzugehen, um  dieses Parkverhalten abzustellen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, wird im Bereich des Anwesens Pettendorfer Straße 13 in Richtung Einmündung Blumenstraße ein eingeschränktes Halteverbot, VZ 286-10, angebracht.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

(zu b)
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Straßen- und Umweltausschusses die Aufstellung des VZ 286-10 ab der Straßenlaterne für den Bereich der Wendeanlage.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

(zu c)
Der Gemeinderat beschließt, die Beschilderung im entsprechend der Empfehlung des Straßen-und Umweltausschusses am Geh- und Radweg zu ändern.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeistes:

Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, an dem auch die Gemeinde Pettendorf beteiligt ist, haben sich mittlerweile 35 Städte und Gemeinden in der Oberpfalz angeschlossen. Bei der Gründung waren es noch 11 Mitgliedskommunen. Der Zweckverband bietet ein Überwachungsangebot für fließenden und ruhenden Verkehr. In der Gemeinde Pettendorf findet ausschließlich eine Überwachung des fließenden Verkehrs durch Geschwindigkeitskontrollen statt.

Ausbau des Pettendorf Glasfasernetzes mit der R-KOM
Der Vertrag mit der R-KOM zum Ausbau des Glasfasernetzes in den unterversorgten Gebieten in Pettendorf wurde am 29.05.2017 im Rathaus Pettendorf unterzeichnet. Der Ausbaubereich umfasst die in Pettendorf as Anwesen Schoßstraße 1 und die Ortsteile Eichenbrunn, Haselhof, Günzenried, Hinterberg, Ebenwies und Deckelstein, die bisher noch unterversorgt gelten. Der Glasfaserausbau wird aus terminlichen und logistischen Gründen im Laufe des Jahres 2018 umgesetzt.

Flur- und Kleindenkmäler auf dem Gebiet der Gemeinde Pettendorf – neue Publikation des Ortsheimatpflegers Hermann Preu 
In akribischer Arbeit wurde vom Ortsheimatpfleger Hermann Preu ein besonders informatives und reich bebildertes Werk zu den Flur- und Kleindenkmälern in der Gemeinde Pettendorf erstellt. Die fachlich fundierte Publikation ist ab sofort im Rathaus der Gemeinde Pettendorf erhältlich.

Haushaltsatzung 2017
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Pettendorf wurde von der Kommunalaufsicht am Landratsamt Regensburg rechtsaufsichtlich geprüft. Die Prüfung ergab keinerlei Beanstandungen und bestätigt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert ist und die Gemeinde für die Zukunft „sehr gut aufgestellt“ sei.

Bedarfsplanung Kinderbetreuungseinrichtungen
Zur Planung etwaigen Bedarfs an zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen in Pettendorf wird von der Verwaltung eine Untersuchung der tatsächlichen Erfordernisse durchgeführt. Der Gemeinderat soll in diesem Zusammenhang noch im Sommer 2017 befasst werden. 

Schließung der Sparkassenfiliale in Pettendorf
Die Filiale der Sparkasse in Pettendorf schließt am 06.07.2017. Der Geldautomat steht vereinbarungsgemäß weiterhin zur Verfügung.

Spülfeld Kneiting
Aufgrund des noch laufenden Verfahrens sind noch keine weiteren Aussagen zum Fortbestand des Spülfelds möglich.

Auflösung der Asylbewerberunterkunft
Der bestehende Vertrag zur Unterbringung von Asylbewerbern in der Schloßstraße wurde seitens des Landratsamtes Regensburg zum 31.12.2017 gekündigt.






Anfragen aus dem Gemeinderat:

Container für Großplastik
Auf Rückfrage von Gemeinderat Grundei bestätigt Bürgermeister Obermeier, dass der Container für Großplastik bereits im Wertstoffhof aufgestellt wurde.

Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Pettendorf Südwest“
Auf Rückfrage von Gemeinderat Achhammer erläutert Bürgermeister Obermeier, dass die technische Herstellung der Erschließungsanlage im Baugebiet „Pettendorf Südwest“ nach derzeitigem Stand plangemäß bis Ende Juni 2017 erfolgt.

Beschilderung alte B 8
Gemeinderat Dr. Schweiger weist darauf hin, dass an der alten B 8 in Richtung Dorfhaus Kneiting das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (VZ 250) mit dem Zusatzzeichen „Mofas frei“ angebracht ist. Dies sei aus seiner Sicht widersinnig, da z. B. Fahrräder nicht einfahren dürften. Bürgermeister Obermeier sichert zu, dass die Beschilderung geprüft wird.

Datenstand vom 19.02.2018 08:03 Uhr