Datum: 22.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bodenverbesserungen durch Auftragung von steinfreiem Humus aus Bauvorhaben auf den Fl.Nrn. 1259, 1250 und 1243/2, Gemarkung Pettendorf (Nähe Haselhof)
2 Neubau einer Aktivkohleanlage auf der Fl.Nr. 522/3 und 522/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf (in Deckelstein)
3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 968/5, Gemarkung Pettendorf (Mühlweg, Reifenthal)
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 989/15, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 im Bebauungsplan "Auf der Wiese" (Urtlbergstraße, Reifenthal)
5 Bauvoranfrage auf Neubau von 3 Garagen auf Fl.Nr. 772, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
6 Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Garagen u. Stellplätzen auf Fl.Nr. 752, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
7 Anbau eines Nebengebäudes an die bestehende Garage auf Fl.Nr. 222/3, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
8 Bekanntgaben des Bürgermeisters

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1. Bodenverbesserungen durch Auftragung von steinfreiem Humus aus Bauvorhaben auf den Fl.Nrn. 1259, 1250 und 1243/2, Gemarkung Pettendorf (Nähe Haselhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 22.06.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 22.05.2017 wird die erneute Durchführung auf den eingangs genannten Fl.Nrn. beantragt. Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.12.2012 mit einem gleichlautenden Antrag mit weiteren Fl.Nrn. und fasste zu jeder Fl.Nr. folgende, separate Beschlüsse:

Fl.Nr. 1243/2, Gemarkung Pettendorf, 12.340 m²
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt. Am nördlichen Rand ist eine Hecke/Feldgehölz (in der freien Landschaft geschützt nach Art. 13e BayNatSchG); im Landschaftsplan ist die geplante Schaffung von Wegeverbindungen angedacht; im Grundstück befindet sich das Bodendenkmal Nr. 28 (Steinzeitliche Freilandstation, FundstNr. 6938/0573); eine Teilfläche befindet sich im Rückstaubereich des geplanten Hochwasserschutzes Reifenthal bzw. im Gewässerentwicklungsplan. Sie befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg vom 17.01.1989.
Beschluss:
Bürgermeister Obermeier schlägt vor, nur den östlichen Bereich bis etwa Mitte des Grundstücks auffüllen zu lassen. Der Bauausschuss verweigerte mit 1:7 Stimmen sein Einvernehmen.

Fl.Nr. 1250, Gemarkung Pettendorf, 470.640 m²
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftlich genutzte Fläche, teilweise als Brachfläche, dargestellt. Die Festsetzung des Landschaftsplans beinhaltet in einigen Bereichen eine angedachte Entwicklung von Waldrändern. Eine Teilfläche befindet sich im Rückstaubereich des geplanten Hochwasserschutzes sowie im Randbereich des Dammfußes, hier läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren „Hochwasserschutz Reifenthal“. Sie befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg vom 17.01.1989.
Beschluss:
Die vom Hochwasserschutz betroffene Teilfläche muss von den Auffüllungen ausgegrenzt werden. Der Bauausschuss erteilte mit 8:0 Stimmen sein Einvernehmen.

Fl.Nr. 1259, Gemarkung Pettendorf, 5.010 m²
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftlich genutzte Fläche, teilweise als Brachfläche dargestellt. Sie befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg vom 17.01.1989.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilte mit 8:0 Stimmen sein Einvernehmen.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen, Pettendorf, teilte in seiner Stellungnahme vom 19.12.2012 mit, dass die Aufschüttung zur Bodenverbesserung unter Umständen Abschnitte der Hauptversorgungsleitung betrifft, welche nur in Absprache mit dem Zweckverband durchgeführt werden sollten. Der WZV bittet deshalb darum, den Veranlasser zu informieren, sich vor Durchführung der Maßnahme mit dem Zweckverband in Verbindung zu setzen.

Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
1.
Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
2.
Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
3.
Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
4.
Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Vor Abstimmung zu den einzelnen Bodenverbesserungsmaßnahmen beschloss der Bauausschuss einstimmig noch folgende grundsätzliche Voraussetzungen, unter denen das jeweilige Einvernehmen erteilt wird:
1.        Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen. Des Weiteren wird auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO hingewiesen.
2.        Auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen vom 19.12.2012 wird hingewiesen.
3.        Die im Flächennutzungsplan der Gemeinde festgelegten Ziele sind zu beachten.
4.        Die Auffüllungen, die ausschließlich auf Ackerböden vorgenommen werden dürfen, sind präzise darzustellen und in Absprache mit der Gemeinde und der Unteren Naturschutzbehörde auf ein erträgliches Maß zu beschränken.
5.        An Steillagen sind reduzierte Auffüllhöhen zu verwenden.
6.        Entlang des Gewässers III. Ordnung „Schwetze“ wird auf den Gewässerentwicklungsplan der Gemeinde Pettendorf verwiesen.
7.        Die öffentlichen Feld- und Waldwege sind nach den Maßnahmen wieder ordnungsgemäß herzustellen.

Das Landratsamt Regensburg erteilte zu den beantragten Bodenverbesserungsmaßnahmen die Baugenehmigung Nr. S 43-2013-0003 vom 24.05.2013 mit folgenden Nebenbestimmungen:

Auflage des Bauamtes:
1. Die Auffüllung des Grundstücks Fl.Nr. 1243/2 der Gemarkung Pettendorf ist nicht zulässig. Der Antrag wurde insoweit mit Schreiben vom 08.05.2013 zurückgenommen.

Auflagen der Gemeinde Pettendorf:
2. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
3. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
4. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag - Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschränkt.
5. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
6. Die öffentlichen Feld- und Waldwege sind nach den Maßnahmen wieder ordnungsgemäß herzustellen.

Hinweise der Gemeinde Pettendorf:
Es wird auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO hingewiesen.

Die Auffüllungen, die ausschließlich auf Ackerböden vorgenommen werden dürfen, sind präzise dazustellen und in Absprache 'mit der Gemeinde und der Unteren Naturschutzbehörde auf ein erträgliches Maß zu beschränken.

An Steillagen sind reduzierte Auffüllhöhen zu verwenden.

Entlang des Gewässers III. Ordnung "Schwetze" wird auf den Gewässerentwicklungsplan der Gemeinde Pettendorf verwiesen.

Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes:
7. Die Auffüllhöhe darf antragsgemäß maximal 30 cm betragen. Um größere Auffüllhöhen zu vermeiden, ist aufgrund der zulässigen Auffüllfläche und -höhe die Anfuhr des Erdmaterials zu begrenzen. Die Auffüllfläche ist in regelmäßigen Abständen mit Pflöcken zu versehen, auf denen die Höhe der maximalen Auffüllung gekennzeichnet ist.

8. Zu den Grundstücksgrenzen und zu den Wegen ist ein 10m breiter Streifen von Auffüllungen freizuhalten. In diesen Schutzstreifen dürfen keine Auffüllungen vorgenommen werden, damit die Nachbargrundstücke nicht durch oberflächige Abschwemmungen aus der aufgefüllten Fläche beeinträchtigt werden. Der Oberflächenwasserabfluss darf durch die Auffüllung nicht verändert werden.

9. Damit eine Beeinträchtigung auf den Oberflächenwasserabfluss vermieden wird, ist die Auffüllung im Zeitraum der Geltungsdauer der Baugenehmigung innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der Auffüllung abzuschließen.

10. Für die Auffüllung darf nur nicht durch Schadstoffe verunreinigtes natürliches Erdmaterial und Humus (ZO-Material) verwendet werden.

11. Der Bauherr muss eine verantwortliche fachkundige Person als Aufsichtsperson (verantwortlicher Leiter) benennen. Diese muss die Anlieferung und den Einbau des Materials überwachen.

12. Die Sickerfähigkeit der Fläche muss erhalten bleiben.

13. Das Gelände ist so zu modellieren, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Beeinträchtigung durch abfließendes Oberflächenwasser kommen kann.

14. Nach erfolgter Auffüllung hat eine Abnahme bezüglich der Einhaltung der Auffüllfläche und Auffüllhöhe durch das Landratsamt zu erfolgen.

Zum Antrag vom 22.05.2017:
Dem Antrag liegt ein Begleitschreiben vom 22.05.2017 bei. Darin wird u.a. vom Antragsteller erklärt, dass steinfreier Erdaushub-Humus und Bodenabtrag aus Bauvorhaben in einer Höhe von ca. 30 cm zur Bodenverbesserung aufgetragen werden soll. Die Zufahrten zu den Flächen beginnen an der Kreisstraße und sind alle im Privateigentum. Die Begründung ist inhaltlich identisch mit der vom 10.12.2012.

Stellungnahme ZV zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen vom 20.06.2017:
In den Grundstücken Fl.Nrn. 1243/2 und 1250 verläuft eine Hauptleitung AZ 300 des Zweckverbandes. Die mit der Bodenverbesserung beabsichtigte Auftragung von Humus sollte im Schutzbereich der Hauptversorgungsleitung (4 m links und rechts zur Rohrgrabenmitte) eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Bink teilt die Auffassung, dass hier Handlungsbedarf besteht, siehe die letzten Vorfälle rund um Adlersberg. Auch BA-Mitglied Muehlenberg findet gut, dass die Problematik endlich erkannt wurde und regt an, auch die Untere Naturschutzbehörde am Verfahren zu beteiligen .

Beschluss

An dem Sachverhalt und den Beschlüssen vom 20.12.2012 ist nichts hinzuzufügen. Der Bauausschuss beschließt daher die bisherigen Beschlüsse zu den jeweiligen Fl.Nrn. aufrecht zu erhalten und auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung vom 20.06.2017 hinzuweisen.

Die Sachgebiete Bauabteilung, Abfallrecht und Wasserrecht, Gewässerschutz und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Regensburg werden gebeten, die Notwendigkeit und die Umfänglichkeit der Maßnahmen zu prüfen. Auf das mail von Bürgermeister Obermeier wird Bezug genommen. In jedem Fall sollten die Nebenbestimmungen aus dem Jahre 2013 in den erneuten Genehmigungsbescheid mit aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Neubau einer Aktivkohleanlage auf der Fl.Nr. 522/3 und 522/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf (in Deckelstein)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 22.06.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, zur Realisierung des Vorhabens das bestehende Maschinenhaus auf der Fl.Nr. 522/3 um einen Anlagenraum für die Aktivkohleanlage in den Ausmaßen von 12,52 x 9,73 m zu erweitern. Das künftige Gebäude weist eine Wandhöhe von 4,56 m (bergseits) auf, als Dachform ist ein Satteldach (DN 25°) vorgesehen. Im Zuge des Anbaus wird das bestehende Gebäude (Maschinenhaus) in der Höhe, Dachform bzw. Dachneigung dem Neubau angepasst.

Auf der Fl.Nr. 522/1 Tfl. ist ein Auffangbeckenbecken für das Spülwasser mit 200 m³ Beckeninhalt geplant. Hierzu ist noch ein Grunderwerb von ca. 478 m² vorgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 968/5, Gemarkung Pettendorf (Mühlweg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 22.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 25.03.1999 mit einer Bauvoranfrage über ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück. Mit Bescheid Nr. V/3-99000685 vom 25.05.1999 des Landratsamtes Regensburg wurde der beantragte Vorbescheid erteilt, dessen Gültigkeit ist jedoch bereits abgelaufen.

Es wird nun geplant ein Einfamilienhaus (15,61 x 10,41 m) mit einer Doppelgarage (7,50 x 6,04 m) in E+I-Bauweise (DN 22°) zu errichten.

Erschließung:
Die Erschließung „Straße“ ist über die Ortsstraße „Mühlweg“ gesichert, in der sich auch sowohl die Anschlussleitungen Kanal, Wasser etc. befinden.

Hinweis:
Das Grundstück verfügt über keinen Kanalgrundstücksanschluss. Dieser muss noch auf Kosten der Gemeinde erstellt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 989/15, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 im Bebauungsplan "Auf der Wiese" (Urtlbergstraße, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 22.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus (11,97 x 9,47 m) mit einer Doppelgarage (6,00 x 6,00 m) abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu errichten. In folgenden Punkten soll von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgewichen werden:

Lfd.Nr.
Festsetzung
Bebauungsplan
Bauantrag
1.
Wandhöhe ü NN
379,25 m
379,85 m
2.
Höhe Aufschüttung
max. 0,5 m
von 0,5 m bis 1,2 m
3.
Dachfarbe
Ziegelrot / Dunkelbraun
Dunkel-Anthrazit
4.
Grundflächenzahl
0,25
0,27

Die Abweichungen werden wie folgt begründet, der entsprechende Antrag vom 09.06.2017 liegt dem Bauantrag bei:

Begründung zu 1 (Wandhöhe):
Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Wandhöhe von 379,25 über Normal-Null (1.2.2) berücksichtigt nur bedingt eine Bebauung der Parzelle mit einer E+1 Ausführung. So hat die Festsetzung zur Folge, dass deren Einhaltung bei unserer zweigeschossigen Bebauung straßenseitig eine erhebliche Benachteiligung für uns darstellt.
Die Erdgeschossebene müsste deutlich unter dem Straßenniveau liegen, was bei der topologischen Situation städtebaulich in Bezug auf die Erschließungsstraße nicht gewünscht sein kann, und auf Grund des Aufkommens des Oberflächenwassers im Feld- und Straßenbereich bei unserer Situation eher bedrohlich scheint. Eine "Tieferlegung" des Erdgeschossniveaus unter dem Straßenbereich würde erheblichen Mehraufwand zum Gebäudeschutz bedeuten und widerspricht auch nicht der Grundhaltung aus Punkt 1.9 des Bebauungsplans in dem gefordert wird, dass die Grundstückshöhen auch an die benachbarten Grundstücke angepasst werden sollen. Die Höhe der Abweichung beträgt 60 cm. Die Befreiung ist aus unserer Sicht städtebaulich vertretbar. nachbarverträglich und mit öffentlichen Belangen vereinbar. Eine Abstandsflächenverletzung findet nicht statt.

Begründung zu 2 (Aufschüttung):
Als Folgeabweichung aus Punkt 1 ergibt sich die Notwendigkeit einer Geländeaufschüttung, die von den Forderungen (2.1.6) des Bebauungsplans abweicht. Diese reicht lediglich in Teilbereichen bis zu maximal 120 cm über dem Urgelände. was von dem festgesetzten Maß (max. 50 cm) um 70 cm abweicht.

Da es sich lediglich um Teilbereiche der Flächen handelt und die Aufschüttung im Nachbarvergleich in dieser Höhe scheinbar keine Ausnahme darstellt, halten wir die Abweichung für vertretbar. Zur Kompensation planen wir bei der Gestaltung der Freianlagen weit ausgedehnte Höhenanpassungen in Kombination mit leichten Abstufungen. deren Höhenvorsprünge maximal bis zu 50 cm reichen. Die geringfügige Überschreitung ist städtebaulich vertretbar, nachbarverträglich und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Begründung zu 3 (Dachfarbe):
Der Bebauungsplan „Auf der Wiese“ legt für die Gebäude die Farbe „Ziegelrot“ bzw. „Dunkelbraun“ für die Dacheindeckung fest. die sich mit unserer Planung nur schwer vereinbaren lässt. Die geforderte Festlegung widerspricht eklatant der geplanten farblichen Gesamtanmutung des zeitgemäßen Neubaus. Wir erbeten bei der Prüfung der Abweichung das Gesamtszenario der neuen Bebauung im Zusammenhang mit der Tektur der gewachsenen Dachlandschaft Reifenthals heranzuziehen.

Die Abweichung widerspricht in keiner Weise dem Ortsbildcharakter. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, nachbarverträglich und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Begründung zu 4 (Grundflächenzahl - GRZ):
Durch die Stellung der Gebäude innerhalb des Grundstücks und dem Bedarf nach möglichst viel freien Flächen im Süd-Westen des Grundstücks ergibt sich eine geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl 0,27 statt 0,25. Zur Kompensation werden die Pflasterbeläge in der Zufahrt mit einem hohen Versickerungsgrad verwendet. Darüber hinaus darf gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO die zulässige Grundfläche für Garagen und Zufahrten mit 50% überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8. Unsere Überschreitung beträgt lediglich 18% bei einer GRZ von 0,27.

Wir halten diese Abweichung auf Grund des Maßes für geringfügig. Sie ist städtebaulich vertretbar, nachbarverträglich und mit öffentlichen Belangen vereinbar. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage auf Neubau von 3 Garagen auf Fl.Nr. 772, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 22.06.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das beantragte Vorhaben sind 3 Garagen auf o.g. Fl.Nr. in den Gesamtausmaßen von ca. 9,00 x 7,00 m (Bemaßung im Plan fehlt). Weitere Einzelheiten zur geplanten Ausführung sind nicht ersichtlich.

Erschließung:
Die Zufahrt ist über die „Naabstraße“ gesichert, Kanal- und Wasseranschluss wäre, falls erforderlich, möglich.

Die Nachbarbeteiligung wurde nur teilweise durchgeführt, ist aber auch erst zum Antrag auf Baugenehmigung erforderlich.

Diskussionsverlauf

Nach der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt (19:49 Uhr) verabschiedet sich BA-Mitglied Bink zu einem Termin.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, die Nachbarbeteiligung ist zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend durchzuführen, auf die Hochwasserproblematik wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Garagen u. Stellplätzen auf Fl.Nr. 752, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 22.06.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten in E+1+D-Bauweise (15,99 x 11,99 m) mit 6 Garagen und 6 Stellplätzen zu errichten. Die Ausführung soll ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, das Gebäude soll dem bestehenden Ortsbild angepasst werden.

Erschließung:
Die Zufahrt ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ gesichert. Kanal- und Wasseranschlüsse sind vorhanden.

Stellplätze:
Für die geplanten 6 Wohneinheiten sind lt. Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde pro Wohneinheiten 2 Stellplätze gefordert. Nach dem derzeitigen Planungsstand wäre diese Forderung erfüllt.

Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde noch nicht voll umfänglich durchgeführt; die erforderlichen Unterschriften wären zum Antrag auf Baugenehmigung vorzulegen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, zum Antrag auf Baugenehmigung ist die Nachbarbeteiligung entsprechend durchzuführen, auf die Hochwasserproblematik wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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7. Anbau eines Nebengebäudes an die bestehende Garage auf Fl.Nr. 222/3, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 22.06.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, an die bestehende Garage einen überdachten Stellplatz (4,50 x 3,20 m) und einen Geräteraum (4,50 x 5,30 m) mit einem Satteldach (DN 15°) zu errichten.

Erschließung:
Die Zufahrt ist über die „Weinbergstraße“ und eine p rivate Zufahrt gesichert, Kanal- und Wasseranschluss sind vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde voll umfänglich durchgeführt (siehe Rückseite Lageplan). Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung der Fl.Nr. 221/2 liegt dem Antrag bei.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 22.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Weigl gibt bekannt, dass im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ die ersten zwei Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden.

Ferner gibt er bekannt, dass im nächsten „Pettendorf-aktuell“ die Stelle eines weiteren Mitarbeiters für die Unterstützung des Wertstoffhofes ausgeschrieben wurde.

Datenstand vom 24.07.2017 17:19 Uhr