Datum: 06.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Wahl des dritten Bürgermeisters/der dritten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte den weiteren (dritten) Bürgermeister. Wählbar sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder (Art. 35 Abs. 2 GO). Eine Altersgrenze von 65 Jahren wie bei berufsmäßigen Bürgermeistern gibt es bei den Ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern nicht.
Der weitere Bürgermeister ist Ehrenbeamter der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister)
Für die Wahl gilt:
Die Wahl ist in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Die Wahl ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig, ebenso Stimmzettel die den Wählerwillen nicht eindeutig erkennen lassen und solche, die eine besondere Kennzeichnung aufweisen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Die Wahl der weiteren Bürgermeister setzt keinen Antrag bzw. Wahlvorschlag voraus. Wahlvorschläge haben daher auch keine rechtliche Bedeutung. Auch wenn Wahlvorschläge gemacht werden, sind die Wählenden nicht an sie gebunden, sondern können ihre Stimme jeder wählbaren Person geben. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass auch der zum Dritten Bürgermeister Gewählte die Wahl schriftlich annehmen muss (Art. 1 Nr. 1, Art. 4 Kommunales Wahlbeamtengesetz).
Im Anschluss an die Vorschläge wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt, d. h. es wird mit Stimmzetteln geheim gewählt.
Die Annahme der Wahl ist schriftlich zu erklären.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier begrüßt die vollständig anwesenden Gemeinderäte und bittet die Fraktionen darum, etwaige Wahlvorschläge vorzustellen.
Aus der CSU-Fraktion wird von Gemeinderat Amann, Herr Ludwig Bink als Dritter Bürgermeister vorgeschlagen. Gemeinderat Bink sei aufgrund seiner langjährigen Praxis als Gemeinderatsmitglied und seiner ausgeglichenen Art besonders geeignet das Amt auszufüllen. Gemeinderat Amann führt ferner aus, dass er bei der letzten Gemeinderatssitzung die zweitmeisten Stimmen erhalten hat.
Aus der UwB/ödp.-Fraktion wird von Gemeinderat Dotzler, Frau Alexa Muehlenberg als Kandidatin vorgeschlagen. Gemeinderätin Muehlenberg sei aufgrund ihrer hervorragenden Arbeit im Gemeinderat besonders für den Bürgermeisterposten geeignet und bringt auch aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten sehr große Erfahrungen über administrative Prozesse der Verwaltung mit.
Bürgermeister Obermeier bedankt sich für die Vorschläge, weist aber nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jedes Gemeinderatsmitglied wählbar sei. Die Wahl findet durch Zuhilfenahme einer Wahlkabine gemäß Art. 51 Abs. 3 GO geheim statt.
Die Wahlergebnisse werden durch den Wahlausschuss, bestehend aus dem Zweiten Bürgermeister Weigl und GL Antretter, festgestellt.
Auf Gemeinderat Peter Bornschlegl entfielen drei Stimmen, auf Gemeinderätin Alexa Muehlenberg fünf Stimmen und auf Gemeinderat Ludwig Bink neun Stimmen.
Damit hat Gemeinderat Ludwig Bink mehr als die Hälfte der erforderlichen gültigen Stimmen erhalten und ist damit gewählt.
Gemeinderat Bink bedankt sich für das ihm gegebene Vertrauen, bedauert nochmals ausdrücklich den traurigen Anlass für die erforderliche Neuwahl und nimmt die Wahl schriftlich an.
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2. Vereidigung des dritten Bürgermeisters/der dritten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die gewählte Nachfolgerin/ der gewählte Nachfolger ist durch die Wahl ab heute Kommunale(r) Wahlbeamte(in) (Art.1, 4 KWBG), bei der Gemeinde Pettendorf entsprechend Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i.V. m. § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen der örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Ehrenbeamte.
Spätestens bis zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl ist folgender Diensteid zu leisten (Art.37 KWBG).
Die Eidformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier vereidigt Gemeinderat Ludwig Bink zum Dritten Bürgermeister.
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3. Besetzung der Ausschüsse; Neubesetzung der Ausschusssitze auf Grund des Ausscheidens von Gemeinderat Christian Gerdes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Bestellung der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Gemeinderat durch Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlzeit. Der Gemeinderat ist bei der Bestellung der Ausschussmitglieder an den Vorschlag der Fraktionen gebunden. Die vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder sind dabei nicht wegen persönlicher Beteiligung bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Eine Partei oder Wählergruppe kann das ihr zustehende Vorschlagsrecht für einen Ausschusssitz nicht an eine andere Partei/WG abtreten, jedoch muss der Vorgeschlagene nicht der vorschlagenden Partei oder Wählergruppe angehören. Herr Gerdes war Mitglied im Bauausschuss, Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss.
Laut Vorschlag der UwB/ödp-Fraktion im Gemeinderat soll die Besetzung des Bauauschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kindergartenbeirats durch Herrn Gemeinderat Dotzler erfolgen (Vertretung jeweils Frau Muehlenberg, jedoch wie bisher mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses (Vertretung Walter Oberleitner) und des Kindergartenbeirates (Vertretung Frau Birgit Weiermann).
Der Finanzausschuss wird künftig durch Frau Gemeinderätin Muehlenberg (Vertretung GR Dotzler) besetzt.
Herr Gerdes war Vertreter von Frau Muehlenberg im Büchereikuratoriumsausschuss, im Sozialausschuss und im Straßen- und Umweltausschuss. Diese Vertretungsregelungen werden künftig durch Herrn Dotzler wahrgenommen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf bestellt Gemeinderat Michael Dotzler entsprechend der Vorschläge der UwB/ödp-Fraktion in den Bauauschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Kindergartenbeirats und stimmt der Vertretungsregel zu. Für den Rechnungsprüfungsausschuss und Kindergartenbeirat bleibt die Vertretungsregelung durch Gemeinderat Oberleitner bzw. Gemeinderätin Weiermann bestehen. Der Finanzausschuss wird künftig durch Frau Gemeinderätin Muehlenberg (Vertretung Herr Dotzler) besetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Bestellung eines Mitglieds für die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen und dessen Stellvertreter als Ersatz für Hr. Gerdes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Schulverbandsversammlung besteht gem. Art. 9 Abs. 3 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz aus den Ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden.
Auf Grund der Anzahl der Schüler zu Beginn der Wahlperiode (109 Schüler aus Pettendorf von insgesamt 171 Schüler/-innen) waren zwei weitere Gemeinderatsmitglieder im Schulverband vertreten.
Durch das Ausscheiden von Herrn Gerdes muss nun ein Ersatz bestellt werden.
Die Bestellung erfolgt per Mehrheitsbeschluss.
Das Vorschlagsrecht obliegt den Fraktionen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Aus dem Gemeinderat wird Frau Alexa Muehlenberg als Schulverbandsmitglied vorgeschlagen.
Beschluss
Als Vertreter der Gemeinde Pettendorf im Schulverband Pettendorf-Pielenhofen wird als Ersatz für den verstorbenen Gemeinderat Christian Gerdes Frau Alexa Muehlenberg bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Bestellung eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin für den Verbandsrat Weigl beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Gerdes als Stellvertreter des Verbandsrates Weigl beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen Pettendorf ist ein neuer Stellvertreter/ - Stellvertreterin zu bestellen (Art. 31 Abs. 3 Satz 2 KommZG).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Aus dem Gemeinderat werden die Gemeinderäte Walter Oberleitner und Ludwig Bink vorgeschlagen.
Beschluss 1
Als Stellvertreter des Verbandsrates Weigl beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen wird Gemeinderat Walter Oberleitner bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11
Beschluss 2
Als Stellvertreter des Verbandsrates Weigl beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen wird Herr Ludwig Bink bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5
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6. Bebauungsplan "Pettendorf Südwest", Neugestaltung Sühnekreuz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Zuge der Baumaßnahmen wird auch der Bereich am Sühnekreuz neu gestaltet. Der Ort soll seiner Bedeutung entsprechend gestaltet werden. Hierzu liegt ein Gestaltungsvorschlag des Planungsbüros
„FreiRaumArchitekten WAMSLER ROHLOFF WIRZMÜLLER“ aus Regenburg vor. Dabei soll neben der Neugestaltung auch die Zuwegung zur Fl.Nr. 108/1, Gemarkung Pettendorf geändert werden.
Der Entwurf sieht eine Bruttobausumme von ca. 26.400 € vor. Allerdings sind hier sehr große Steine (35-40 cm breit, 14-18 cm stark) kalkuliert. Diese wären aus Sicht der Verwaltung allenfalls für die Trittstufen erforderlich. Für die Mauer wäre auch ein kleineres Maß denkbar.
Unser Ortsheimatpfleger beurteilt den Entwurf als zu perfekt, was ggf. auch an der Darstellung der Mauer im Plan liegt. Er empfiehlt eine Abrundung an den Ecken. Zusätzlich sollten die Steine nach hinten abgesetzt angeordnet werden, damit Sukkulenten Platz finden können. Die Mauer könnte seiner Meinung nach bei der Sitzbank etwas kürzer sein. Für den Bereich um den Baum empfiehlt er anstelle von Splittmulch eine erdige Überdeckung und Ansaat einer Trockenrasenmischung. Die weiteren Bemerkungen beziehen sich auf die Bepflanzung, die heute nicht zur Abstimmung steht. Die Abstufung für die Fußgänger wird gelobt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Meyer macht deutlich, dass er den Entwurf aufgrund seiner klaren Struktur als sehr guten Gestaltungsvorschlag empfindet. Eine Abrundung der Kanten ist aus Sicht von Gemeinderat Meyer entbehrlich, zumal sich die „kantige“ Version wahrscheinlich baulich wirtschaftlicher realisieren ließe und zudem besser zum Entwurf passt. Gemeinderätin Muehlenberg lobt ausdrücklich die beabsichtigte Gestaltung des Bereiches. Ebenso wie der Ortsheimatpfleger befürwortet sie die Abrundung der Steine. Aus Sicht von Gemeinderätin Muehlenberg sei es jedoch zu überdenken, die Niederschlagswasserversickerung dahingehend zu optimieren, dass auf eine Asphaltierung im Straßenbereich verzichtet und der Bereich stattdessen gepflastert wird. Niederschlagswasser käme so u. a. unmittelbar dem Baum zugute. Zudem müsse die Linde unbedingt vor Bauschäden geschützt werden. Wegen des Vorschlags, den Bereich zu pflastern statt zu asphaltieren, entsteht im Gemeinderat eine weitergehende Diskussion. So besteht u. a. die Auffassung, dass bei einer Pflasterung eine einheitlichere Platzstruktur entstehen würde. Dem wird von Bürgermeister Obermeier entgegengehalten, dass die Gestaltung eines Platzes im engeren Sinn nicht die Zielsetzung der Arbeiten sei. Gemeinderat
Weigl vertritt die Auffassung, dass bis zur Hofeinfahrt asphaltiert werden sollte. Gemeinderätin Weiermann macht deutlich, dass sie sowohl aus optischen Gründen als auch aufgrund der besseren Versickerung die Pflasterarbeiten bevorzugen würde. Gemeinderat Bink sieht dies skeptisch, da aufgrund der Steillage des Teilstückes ohnehin viel Niederschlagswasser schnell abfließen würde. Auch täte eine Asphaltierung dem Charakter des Gestaltungsentwurfes keinen Abbruch. Gemeinderat Dr. Bosl gibt zu bedenken, dass gepflasterte Flächen naturgemäß wesentlich aufwendiger zu unterhalten sind als Asphaltflächen. Auch gilt es zu überlegen, dass der Sühnekreuzweg insbesondere dem landwirtschaftlichen Verkehr dient. Gemeinderat Dotzler entgegnet, dass bei entsprechendem Unterbau mit dem Pflaster keine Probleme bei landwirtschaftlichen Verkehr auftreten dürften, zumal bei Schwerverkehr auch auf bei asphaltierten Flächen Verdrückungen entstehen können.
Bürgermeister Obermeier beendet die Diskussion und schlägt vor über die Varianten „Asphalt“ oder „Pflaster“ und über die Abrundung gesondert abstimmen zu lassen:
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Straßen- und Umweltausschusses zu und beschließt die Ausführung des Weges in Asphalt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag, die Ecken abzurunden, zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
Es besteht Konsens darüber, dass Vorkehrungen gegen Baumschäden während der Baumaßnahmen zu treffen sind, insbesondere ist ein ausreichender Stamm- und Wurzelschutz sicherzustellen.
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7. Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" - Änderungsverfahren durch Deckblatt Nr. 1 im Bereich der Parzellen 31 - 34;
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom 31.03.2017 wurde auf die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Zeit vom 12.04.2017 bis 12.05.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hingewiesen.
In diesem Zeitraum gingen keine weiteren Stellungnahmen bzw. Anregungen ein.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" - Änderungsverfahren durch Deckblatt Nr. 1 im Bereich der Parzellen 31 - 34;
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27.04.2017 wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB diese bis 29.05.2017 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In diesem Zeitraum gingen 17 Stellungnahmen und Anregungen ein.
Keine Äußerungen wurden vorgebracht von:
Lfd.Nr.
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Fachstelle/Behörde
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Schreiben vom
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1.
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Gemeinde Sinzing
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02.05.2017
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2.
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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regensburg
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03.05.2017
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3.
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Wasserwirtschaftsamt Regensburg
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03.05.2017
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4.
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg
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15.05.2017
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5.
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REWAG & Co. KG, Regensburg
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19.05.2017
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6.
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Bayernwerk AG, Parsberg
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24.05.2017
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7.
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Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten, Regensburg
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26.05.2017
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8.
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Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Denkmalschutz
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04.05./30.05.2017
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9.
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Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Tiefbau, Kreisbauhof
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16.05./30.05.2017
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10.
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Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Verkehrsentwicklung, ÖPNV
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19.05./30.05.2017
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11.
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Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauaufsicht, Bauüberwachung
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05.05./30.05.2017
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12.
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Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Staatliches Abfallrecht, Wasserrecht
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16.05./30.05.2017
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13.
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Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Immissionsschutz
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17.05./30.05.2017
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14.
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Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz
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04.05./30.05.2017
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15.
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Landratsamt Regensburg, Kreisbrandrat
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22.05./30.05.2017
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Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Schreiben lfd. Nrn. 1 - 15 zur Kenntnis.
17 : 0 Stimmen
16. Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Kommunale Abfallentsorgung:
Mit Schreiben/Stellungnahme vom 16.05./30.05.2017 wird zum vorgenannten Bauleitplan-Verfahren bzw. zur Befahrbarkeit der im o.g. Bebauungsplan vorgesehenen Straßenzüge durch Entsorgungsfahrzeuge (Restmüll, Altpapier, Sperrmüll usw.) nach Rücksprache mit dem derzeit zuständigen Entsorgungsunternehmen wie folgt Stellung genommen:
Aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dürfen Entsorgungsfahrzeuge (außer zu Wendezwecken) nur vorwärts fahren. Entsprechend dieser Regelungen müssen Sackgassen, wenn sie befahren werden sollen, eine ausreichend große Wendemöglichkeit aufweisen. Der Mindestdurchmesser, den ein heute üblicherweise eingesetztes Müllfahrzeug (mit 3-4 Achsen und einer Länge von rd. 10 m) für ein Wendemanöver benötigt, beträgt mindestens 18 m. Dabei muss der Mittelpunkt überfahrbar sein.
Beim Befahren von Straßen muss außerdem sichergestellt sein, dass für die am Fahrzeug befindlichen Personen keine Quetschgefahr besteht. Zu diesem Zweck muss beiderseits des Entsorgungsfahrzeuges ein Freiraum von mindestens 0,5 m Breite vorhanden sein. Die Bereitstellung der im Rahmen des Holsystems zu entsorgenden Abfall- und Wertstofffraktionen muss gem. § 14 ff. Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Regensburg (AWS) an anfahrbaren Stellen erfolgen.
Privatgrundstücke oder Straßen, die keine öffentlich gewidmeten Straßen im Sinne des Straßen- und Wegerechts (Art. 3, 53 Bayer. Straßen- und Wegegesetz) sind, werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung mit umfassender Haftungsfreistellung für den Landkreis Regensburg und die Entsorgungsunternehmen durch den/die Eigentümer befahren (§ 16 Abs. 7 AWS).
Die Betrachtung des vorliegenden Bebauungsplanes unter den vorgenannten Gesichtspunkten führt deshalb zu folgendem Ergebnis: Die Bewohner der an den drei Stichstraßen gelegenen Parzellen müssen ihre Abfallbehälter, Sperrmüll, Altreifen usw. bei den mit "M" bezeichneten Stellflächen zur Entleerung/Abholung bereitstellen, weil dort jeweils zulässige Wendemöglichkeiten für Entsorgungsfahrzeuge fehlen. Es wird empfohlen, diese Hinweise im Bebauungsplan mit aufzunehmen.
Stellungnahme Planer:
Der Hinweis, dass der Müll an der Sammelstraße zur Abholung bereit zu stellen ist, war auf Seite 31 schon im Gesamt-B-Plan enthalten. Wir nehmen das aber nochmal auf in die Hinweise zur Tektur.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Hinweis des Sachgebietes „Kommunale Abfallentsorgung“ analog des Hinweises Nr. 10 des Gesamtbebauungsplanes in die Änderung durch Deckblatt Nr. 1 aufzunehmen.
16 : 1 Stimmen
17. Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Bauleitplanung:
Mit Schreiben/Stellungnahme vom 29.05./30.05.2017 wird festgestellt, dass die in der Stellungnahme vom 31.03.2017 vorgebrachten Einwände fast voll ständig eingearbeitet wurden, so dass seitens des Sachgebietes S 41, Bauleitplanung, Einverständnis mit der Planung besteht.
Der Entwurf des gegenständlichen Deckblattes Nr. 1 vom 10.04.2017 lässt darauf schließen, dass die Baufenster der Parzellen 32 und 33 den bauordnungsrechtlichen Brandschutzabstand von 2,50 m nicht einhalten. Dem Lageplan im Maßstab 1/500 kann für die Parzelle 32 nach Osten hin ein Abstand von 2,00 m und für die Parzelle 33 nach Westen hin ein Abstand von 2,25 m entnommen werden.
Um die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzabstände sicherzustellen, empfehlen wir diese im Lageplan zu bemaßen.
Stellungnahme Planer:
Die Vermassung einer Baugrenze von einer Parzellengrenze, die unverbindlich ist, und sogar geändert werden kann, halten wir nicht für richtig. Ersatzweise soll der Abstand zwischen den Baugrenzen der drei Häuser jeweils mit min. 5,0 m vermasst werden. In die Hinweise ist dann ggf. noch aufzunehmen, dass eine Bebauung näher als 2,5 m an der Grenze (wegen abweichender Bauweise zulässig!) nur dann möglich ist, wenn die brandschutzrechtlichen Belange durch entsprechende Abstandsflächenübernahmen berücksichtigt werden.
Stellungnahme Verwaltung:
Entgegen der Auffassung des Planers handelt es sich hier nicht um eine unverbindliche Parzellengrenze, sondern um eine zu beachtende Flurstücksgrenze, da die Parzellierung bereits mittels einer sog. „Sonderung“ (= Planvermessung) durch das Vermessungsamt vorgenommen wurde. Die geforderte Vermaßung sollte daher im Lageplan zum Deckblatt eingezeichnet werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzabstände ist für die betroffenen Parzellen zusätzlich ein Hinweis aufzunehmen, in dem eine Abstandsflächenübernahmeerklärung der jeweiligen Eigentümer eingefordert wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die geforderte Vermaßung in den Lageplan der Deckblattänderung aufzunehmen. Des Weiteren wird ein Hinweis auf die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung der Eigentümer der Parzellen 32 und 33 mit aufgenommen.
17 : 0 Stimmen
Die Verwaltung wird beauftragt, die heute beschlossenen, rein redaktionellen Ergänzungen/Änderungen in die Planung einarbeiten zu lassen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert zu den jeweiligen Einwendungen den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Nachdem aus den Verfahrensschritten gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nur redaktionelle Änderungen des Entwurfes zu veranlassen sind, ergeht folgender Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Pettendorf-Südwest“ durch Deckblatt Nr. 1 mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.04.2017 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Gemeindebücherei St. Margaretha Pettendorf; Antrag auf Aufnahme in Lesen Online Nordbayern (LEO-Nord), Startfinanzierung E-Book-Onleihe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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9 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Büchereikuratoriumsausschusses am 20.03.2017 wurde der Wunsch geäußert, zeitgleich mit der neuen räumlichen Verortung der Bücherei (vss. 2018) auch mit dem erweiterten Angebot einer E-Book-Onleihe zu beginnen. Die Mitglieder des Büchereikuratoriums unterstützen dieses
attraktive und zeitgemäße Angebot vollinhaltlich. Zur „Startup-Finanzierung“ wird sowohl die Kirchenverwaltung als auch die Gemeinde Pettendorf um einen einmaligen Zuschuss gebeten, da in 2018 3.577,94 € über den normalen Medienetat aufzubringen wären. Die laufenden Kosten der Onleihe werden aus dem Budget der Bücherei finanziert.
Das Büchereikuratorium informiert in seiner Niederschrift zur Sitzung vom 20.03.2017 wie folgt:
Die Rahmenbedingen für eine „Onleihe“ sind:
- Antrag auf Aufnahme in LEO-Nord (Lesen Online NORDbayern) bis spätestens 15.11.2017
- Aufnahme in den Medienverbund zum 23.4.2018 (immer nur einmal pro Jahr zum Tag des Buches möglich)
- „Einkaufen“ in den Verbund (Erwerb Erstbestand: 2.000 € einmalig im Jahr des Beitritts und Implementierungskosten mit WebOPAC-Schnittstelle 892,50 € einmalig) = 2.892,50 €
- die laufenden Kosten im Startjahr sind für den verkürzten Zeitraum von April bis Dezember 2018 685,44 €
- Im Startjahr 2018 sind somit 3.577,94 € neben dem normalen Medienetat aufzubringen.
- Laufende Kosten ab 2019 (eMedienetat + Betriebskosten (abhängig von der Gemeindegröße) = 1.913,92 € (1.000 € eMedienetat und 913,92 € Betriebskosten) => die laufenden Kosten können aus dem normalen Verfügungsrahmen der Bücherei (Finanzierungsbeiträge der beiden Träger, Benutzergebühren und Erlösen aus Veranstaltungen der Bücherei) aufgebracht werden.
- Die Mindestvertragsbindung in LEO-Nord beträgt 3 Jahre.
Welche Vorteile bringt die Onleihe für die Gemeindebücherei Pettendorf?
- Als Bibliothek gewinnen wir neue Zielgruppen, die öffentliche Bibliotheken sonst seltener oder gar nicht nutzen z.B. Berufstätige, Jugendliche und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
- Wir können den Service rund um die Uhr anbieten, auch am Wochenende. Die Onleihe ist damit eine zusätzliche digitale Zweigstelle im Internet
- Mehr Service für Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde
Welchen Vorteil haben unsere Leser von der Onleihe?
- Zugang von jedem Ort aus.
- Nutzbar auf vielen Geräten (z.B. Laptop, auf einem eBook-Reader oder auf anderen mobilen Endgeräten)
- Automatische Rückgabe ohne Mahngebühren
- Einfacher und legaler Download
Welche digitalen Medien gibt es in der Onleihe?
- eBooks: Fachbücher und Ratgeber, Schulbücher und Lernhilfen, Unterhaltungsliteratur, Reiseführer, Lexica
- eAudios: Hörbücher (Sachliteratur und Belletristik), Hörspiele für Kinder
- eVideos: Reisevideos, Dokumentarfilme, Lernvideos
- ePaper und eMagazines: Aktuelle Zeitschriften und Zeitungen
Weitergehende Informationen zum Sachverhalt erfolgen in der Sitzung am 06.07.2017 durch den Vorsitzenden des Büchereikuratoriums, Herrn Gemeinderat Peter Bornschlegl.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist bereits zum Beginn der Diskussion darauf hin, dass mit einer Beteiligung der Kirchenverwaltung nur untergeordnet zu rechnen sei. Es stehe daher weitgehend außer Frage, dass die Anschubfinanzierung für die Onleihe in nahezu voller Höhe von der Gemeinde zu tragen sei. Die Kirchenverwaltung sollte jedoch nochmals auf ihre vertraglich geregelte Kostenbeteiligung hingewiesen werden. Gemeinderat und Büchereikuratoriumsvorsitzender Bornschlegl plädiert für die finanzielle Unterstützung und Tragung der Hauptlast durch die Gemeinde Pettendorf. Die ehrenamtlich organisierte Gemeindebücherei ist sehr gut frequentiert und die Onleihe würde das vorhandene Angebot nochmals attraktiver machen. Der Regionalentwicklungsplan, in dem Pettendorf als Grundzentrum festgelegt wurde, sieht u. a. auch das Vorhalten entsprechender Bildungseinrichtungen vor. Es stünde Pettendorf daher zu Gesicht, die Qualität der Bücherei durch dieses Angebot nochmals zu steigern. Bornschlegl gibt weiter zu bedenken, dass der Kirchenverwaltung, gerade unter dem Vorzeichen der bevorstehenden Renovierungsarbeiten, voraussichtlich kaum Mittel zur Verfügung stehen, die in die wichtige Ausstattung der Bücherei fließen können. Gemeinderat Dotzler gibt - der „leisen“ Kritik zum Trotz - zu bedenken, dass die Bücherei insbesondere oder nahezu ausschließlich durch die Organisation der Kirchenverwaltung „lebt“ und befürwortet die Kostenübernahme. Gemeinderat Oberleitner plädiert ebenso für finanzielle Unterstützung und macht deutlich, dass auch er nicht mit der Beteiligung der Kirchenverwaltung kalkuliert. Auch Gemeinderat Achhammer macht deutlich, dass er die finanzielle Beteiligung der Gemeinde in der notwendigen Höhe unterstützt. Nach seiner Erfahrung wird die Onleihe derzeit häufig von Gemeindebürgern in Regensburg genutzt, da es in Pettendorf kein vergleichbares Angebot gibt. Hier gelte es schnell Abhilfe zu schaffen. Gemeinderätin Muehlenberg betont, dass die Bücherei jetzt und in Zukunft nicht wegzudenken sei und man bei einer so wichtigen Innovation nicht immer darauf schauen sollte, was die Kirche als Vertragspartner macht. Für Gemeinderätin Muehlenberg
sei die finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde bis zur Gesamthöhe unabdingbar. Gemeinderat Bink macht deutlich, dass er das überzeugende Angebot unterstützen wird. Gemeinderat Weigl schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass die Kirchengemeinde St. Margaretha „Leben“ in die Bücherei brachte und bringt. Zudem trägt die Kirche auch die Nebenkosten für die Räumlichkeit. Es sei daher angezeigt, trotz der voraussichtlich fehlenden Kostenbeteiligung durch die Kirchenverwaltung, einen Beitrag in Höhe des notwendigen Startzuschusses zu leisten. Bürgermeister Obermeier bedankt sich für die Diskussionsbeiträge und schlägt vor über die Förderung in Höhe des Gesamtbedarfs abstimmen zu lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf befürwortet den Antrag auf Aufnahme der Bücherei St. Margaretha Pettendorf in LEO-Nord und stellt im Haushaltsjahr 2018 einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 3.577,94 € bereit. Auf die vertraglich geregelte Kostenbeteiligung Kirche wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Landschaftspflegemaßnahmen; BuB über Beteiligungsform Gemeinderat, Antrag UwB/ödp.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die UwB/ödp-Fraktion im Gemeinderat beantragt mit Schreiben vom März 2017, eingegangen am 07.04.2017, über die künftige Beteiligungsform des Gemeinderats zur Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen zu beraten und einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.
Der Antrag wird wie folgt erläutert:
Um die Ausführung von Landschaftspflegemaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen, beantragen wir größere Pflegemaßnahmen, wie z.B. durchzuführende Baumschnitte oder anderweitige Gehölz- und Heckenpflege im größeren Umfang vorab mit dem Straßen- und Umweltausschuss zu beraten.
Diese Praxis wird bereits bei kleineren und größeren Straßenbauarbeiten vollzogen und hat sich hier bewährt. In gleichem Maße sollte dies auch bei Baum- und Pflegarbeiten umgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier begrüßt vor Beginn der Diskussion die anwesenden Zuhörer des Anglerclubs Pettendorf und bringt in Erinnerung, dass der Antrag über die Beteiligungsform von der UwB/ödp-Fraktion unter Mitwirkung des verstorbenen Dritten Bürgermeisters Christian Gerdes ausging. Aus diesem Grund sei es geboten gewesen, den Antrag erst nachdem die große Lücke zumindest wieder halbwegs geschlossen werden konnte, zu behandeln. Gemeinderätin Muehlenberg ergreift das Wort und erläutert, dass nach dem Antrag der UwB/ödp-Fraktion einschneidende Pflegemaßnahmen durch ein Gremium des Gemeinderates bekanntzugeben seien, was im günstigsten Fall heißt, dass die Maßnahmen im Vorfeld vom Straßen- und Umweltausschuss beraten werden. Dabei gehe es darum, eine Kommunikation zu den Maßnahmen in die Gemeinde zu tragen, die offensichtlich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern bewege. Gerade Pflegemaßnahmen passierten eben nicht von heute auf morgen, so dass eine Behandlung der Vorgehensweise in einem Gremium wie dem Straßen- und Umweltausschuss möglich sei. Dadurch würde auch der Bürgermeister und die Verwaltung in ihrer Verantwortung entlastet werden, da eine größere Öffentlichkeit für einzelne Maßnahmen hergestellt wird.
Bürgermeister Obermeier erwidert, dass Pflegemaßnahmen im bisherigen Umfang laufende Angelegenheiten sind, für die der Erste Bürgermeister zuständig ist. Die Organisation dieser Pflegemaßnahmen gestaltet sich nicht immer einfach, jedoch bot die lange Frostperiode Anfang des Jahres die Möglichkeit, die Maßnahmen im durchgeführten Umfang zu stemmen. Große Pflegemaßnahmen setzen ein umfangreiches Zusammenwirken von verschiedenen Beteiligten und Bedingungen voraus. Eine besonders wichtige Voraussetzung ist eine ausreichende Frostperiode, damit die Flächen für schweres Gerät im Winter überhaupt befahrbar sind. Aufgrund des erheblichen Aufwandes ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Einsatz eines Baggers mit Zwickzange erforderlich. Dieser ist gerade in der Saisonzeit November bis März stets ausgelastet und somit schwer disponierbar. Zeitgleich muss auch der Bauhof mit ausreichender Kapazität verfügbar sein, was sowohl von der personellen Situation als auch vom vorrangigen Räum- und Streudienst abhängt. Zusätzlich soll auch der Abtransport der Schnittgüter zeitnah erfolgen. Die hierfür notwendigen Abstimmungsmaßnahmen mit den Firmen und den weiteren Beteiligten sind dann nach der Festlegung mit dem Landschaftspflegeverband weiterzugeben. Der Landschaftspflegeverband stellt die fachliche Beratung sicher. Eine Beteiligung der Gremien, insbesondere des Straßen- und Umweltausschusses setze daher praktikable Rahmenbedingungen voraus, die unter Umständen eine flexible „Einberufung“ des Gremiums verlangten. Gemeinderat Bink gibt zu bedenken, dass dieses heikle Thema, nicht einfach zu behandeln sei. Zumal es für ihn zwei getrennt zu betrachtende Bereiche gibt, nämlich die Arbeiten am Straßenbegleitgrün und die Pflegemaßnahmen am Schwetzendorfer Weiher. Bink plädiert daher dafür, für den Bereich Schwetzendorfer Weiher bereits im Herbst Planungen anzustellen und diese ggf. zu diskutieren. Hier sei auch zu bedenken, dass der Anglerclub Pettendorf Pächter ist. Bei Arbeiten am Straßenbegleitgrün könnte wie bisher gehandelt werden, zumal es hier verstärkt um die Vermeidung von Gefährdungslagen ginge. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass der Schwetzendorfer Weiher durchaus eine Sonderstellung einnehmen könnte. Jedoch seien auch am Schwetzi immer wieder kleinere Maßnahmen erforderlich, die kurzfristig zu veranlassen sind. Hierzu gehören neben den Mäharbeiten auch einfache Pflegemaßnahmen oder die Beseitigung von Gefahrenlagen, die aktuell verstärkt durch Biberschäden entstehen könnten. Gemeinderätin Muehlenberg entgegnet, dass es eben nicht vorzusehen sei, bei jeder Maßnahme mit den Gremiumsmitgliedern von Baum zu Baum bzw. von Hecke zu Hecke zu laufen. Jedoch seien Maßnahmen, die eine Fläche wie den Schwetzi prägend verändern, durchaus zu beraten. Nach weiterem Austausch über ein Für und Wider der Einbindung des Straßen- und Umweltausschusses kommt der Gemeinderat zu dem Konsens, den Straßen- und Umweltausschuss im Vorfeld von größeren Pflege- und Gehölzmaßnahmen zu informieren. Darüber hinaus soll
bei entsprechenden Maßnahmen am Schwetzi der Anglerclub über das geplante Vorgehen ausreichend informiert werden. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, über diesen Konsens abstimmen zu lassen.
Beschluss
Der Straßen- und Umweltausschuss wird bei größeren Pflege- und Baumschneidearbeiten von der Verwaltung über die geplanten Arbeiten in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus erfolgt bei entsprechenden Arbeiten am Schwetzendorfer Weiher eine Mitteilung an den Anglerclub.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinzing durch Deckblatt Nr. 1 im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat das oben genannte Deckblatt in seiner Sitzung vom 28.09.2016 für die öffentliche Auslegung gebilligt. In einer Sondersitzung des Gemeinderates am 31.03.2017 wurden die Einwendungen der Fachstellen und der Bürger behandelt. Aufgrund der Stellungnahmen müssen die angepassten Pläne nochmal ausgelegt werden (Wiederholung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf von der erneuten öffentlichen Auslegung nach gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet.
Es wird gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 24.07.2017 abzugeben. Wird nicht fristgerecht geantwortet, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 10.12.2015 und 03.11.2016 mit dieser Thematik und stellte jeweils fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 67 "Windpark Sinzing" im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
|
ö
|
beschließend
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12 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat den oben genannten Bebauungsplan in seiner Sitzung vom 28.09.2016 für die öffentliche Auslegung gebilligt. In einer Sondersitzung des Gemeinderates am 31.03.2017 wurden die Einwendungen der Fachstellen und der Bürger behandelt. Aufgrund der Stellungnahmen müssen die angepassten Pläne nochmal ausgelegt werden (Wiederholung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf von der erneuten öffentlichen Auslegung nach gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet.
Es wird gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 24.07.2017 abzugeben. Wird nicht fristgerecht geantwortet, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 10.12.2015 und 03.11.2016 mit dieser Thematik und stellte jeweils fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiter Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2017
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ö
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13 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Hochwasserschutz Reifenthal – Stauwärter
Der Betrieb des Hochwasserschutzes in Reifenthal erfordert u. a. „Geprüfte Stauwärter“. Aus diesem Grund wurden zwei Kollegen des Bauhofes zum Stauwärter fortgebildet, die nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Geprüfter Stauwärter“ erhalten haben.
Staatpreis 2017 „Dorferneuerung und Baukultur“ – Liebfrauenkapelle in Kneiting
Die Gemeinde Pettendorf hat sich zusammen mit der Kirchenstiftung Kneiting mit dem Bauprojekt „Instandhaltung der Liebfrauenkapelle in Kneiting“ am Wettbewerb um den Staatspreis 2017 „Dorferneuerung und Baukultur“ teilgenommen. Leider wurde die Maßnahme vom Preisgericht nicht als Preisträger ausgewählt, jedoch wurde der Bewerbung ein sehr hohes Niveau attestiert.
Breitbandausbau
Der Glasfaserausbau für den Bereich der unterversorgten Bereiche in Pettendorf wird grundsätzlich ab 2018 starten. Zur Koordination der einzelnen Baumaßnahmen wurde mit den Vertretern der R-KOM und der REWAG die Trassenführung besprochen. Dabei wurde insbesondere mögliche Synergien mit der Gemeinde Pielenhofen, die Nutzung des Leerrohrabschnittes in Eichenbrunn und die Nutzung der Leerrohre am Haselhof thematisiert. Im Ergebnis werden in Pettendorf im Ortsteil Eichenbrunn bereits 2017 erste Arbeiten stattfinden, da über diese Trassenführung erste Synergieeffekte genutzt werden können.
Anpassung des Regionalplans 11
Der Entwurf zum Regionalplan 11 (Regionalplan der Region Regensburg) muss an das Landesentwicklungsprogramm Bayern angepasst werden.
TenneT Erdkabelkorridor
Die Gemeinde Pettendorf wurde nicht mehr zu den Informationsveranstaltungen zum geplanten Erdkabelkorridor geladen. Die geplante Vorrang-Trassenführung betrifft die Gemeinde Pettendorf nicht mehr.
Auflassung des Feld- und Waldweges Greifenberg (Amselbergweg)
Gegen die beabsichtigte Auflassung des Feld- und Waldweges wurde von einem Anlieger Widerspruch eingelegt.
Baugebiet Pettendorf Südwest – Erdaushubbörse
Im Baugebiet Pettendorf Südwest sind je nach Lage der Grundstücke Abgrabungen oder Auffüllarbeiten erforderlich. Um die notwendigen Mengen innerhalb des Baugebietes ausgleichen zu können und dadurch sowohl im Interesse der Bauherren und des Umweltschutzes unnötige Ab- und Anlieferungen von Erdmaterial zu vermeiden, wurde seitens der Gemeinde eine Erdaushubbörse angeregt. Die Bauherren haben die Möglichkeit ihren Bedarf bzw. Überschuss zu melden. Die erhaltenen Informationen werden dann von der Verwaltung an die jeweiligen Bauherren weitergeleitet. Die Gemeinde übernimmt jedoch keinen Aus- und Einbau des Materials und stellt auch keine Zwischenlagerflächen zur Verfügung.
„Pettendorf blüht“ – Gemeindefest am 21.07.2017
Am 21.07.2017 findet die Auftaktveranstaltung zum Projekt „Pettendorf blüht“ im Rahmen eines Gemeindebürgerfestes beim „Mayerwirt“ statt. Hierzu sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern auch die Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen.
Verabschiedung von Pfarrer Reitinger
Pfarrer Reitinger wird von der Pfarrgemeinschaft Pettendorf, Pielenhofen und Wolfsegg mit Wirkung ab 01.09.2017 abberufen und wird in die Pfarrei St. Martin nach Deggendorf wechseln.
Im Rahmen des Pfarrfestes am 23.07.2017 ist ein kleiner Festakt geplant, um allen Pfarrangehörigen, Gruppierungen, Gremien und Vereinen die Gelegenheit zu geben, sich zu verabschieden.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Straßenzustandsuntersuchung – Straßenschäden Aichahof
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg, wann mit einer Beseitigung von Straßenschäden in Aichahof gerechnet werden kann, wird von Bürgermeister Obermeier informiert, dass die Ergebnisse der Straßenzustandsuntersuchung noch nicht vorliegen. Vorbehaltlich abweichender Ergebnisse der Untersuchung wird dem Ortsteil Aichahof eine hohe Priorität eingeräumt.
Naabspitze Mariaort
Gemeinderat Listl weist darauf hin, dass sich in jüngster Zeit die Beschwerden über zu laute Partys und Veranstaltungen auf der Naabspitze von Mariaorter Bürgern häufen. Es stelle sich daher die Frage, ob der Sicherheitsdienst ausreichend kontrolliert. Bürgermeister Obermeier sichert zu, die Angelegenheit nochmals von der Verwaltung prüfen zu lassen, jedoch werden auf Grundlage der Vereinbarung mit der Gemeinde Sinzing und dem Sicherheitsdienst regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
Buswendeanlage
Gemeinderat Bink frägt nach, ob im Bereich der Buswendeanlage noch Bordsteinabsenkungen vorgesehen sind. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass im direkten Eingangsbereich nur eine Abschrägung des Granitbordes durchgeführt wurde, eine direkte Absenkung besteht in der Linie zur rot markierten Wegeführung. Die Beschilderung fehlt derzeit noch.
Liebfrauenkapelle Kneiting:
Gemeinderat Weigl informiert, dass ab dem 19.08.2017 Nachbesserungsarbeiten an der Liebfrauenkapelle stattfinden.
Sonstiges
Kampfhund im Bereich des Spielplatzes in Mariaort
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass wiederholt eine Hundeführerin im Bereich des Spielplatzes Mariaort mit einem freilaufenden Hund beobachtet wurde. Dabei soll es sich um einen sogenannten „Bandog“ handeln, welcher nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit als Kampfhund klassifiziert wird. Generell gilt, dass wer in Bayern einen solchen Hund halten will, die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde braucht (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). Eine solche Erlaubnis wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt. Seitens der Gemeinde konnte nicht festgestellt werden, um welches Tier und welchen Halter es sich handelt, da keine entsprechende Erlaubnis in Pettendorf erteilt wurde. Die Bewohner in Mariaort werden daher gebeten, die Gemeindeverwaltung oder die Polizeiinspektion Nittendorf unverzüglich zu informieren, wenn das Tier wieder im Bereich des Spielplatzes beobachtet wird. Unabhängig davon wird an die Vernunft aller Hundehalter appelliert. Nach der „Satzung der Gemeinde Pettendorf über das Freiumherlaufen von Hunden“ sind in allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Pettendorf, insbesondere im Bereich von Kinderspielplätzen, Hunde an der Leine zu führen. Es kann mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden, wer vorsätzlich der Anleinpflicht zuwiderhandelt.
Danksagung
Frau Gerdes hat sich nochmals herzlich über die gezeigte Anteilnahme zum Tod ihres Mannes Christian Gerdes bei den Gemeinderatsmitgliedern bedankt.
Datenstand vom 16.02.2018 14:33 Uhr