Datum: 20.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 1280/1, Gemarkung Pettendorf (Kapellenweg, Schwetzendorf)
2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1263/17, Gemarkung Pettendorf, Parzelle in der 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans "Kirchfeld" (Lärchenweg, Reifenthal)
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 94/41, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 36 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
4 Bauvoranfrage auf Erweiterung eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 434/3, Gemarkung Pettendorf, Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB

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1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 1280/1, Gemarkung Pettendorf (Kapellenweg, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Bauausschuss 20.07.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1280/1 der Gemarkung Pettendorf ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Pettendorf als „Dorfgebiet“ (MD) dargestellt. Eine Bebauung des Grundstücks ist unter Einhaltung der Vorgaben des § 34 BauGB möglich.

Es wird geplant ein Einfamilienhaus (11,99 m x 8,99 m) in E+I-Bauweise (DN 20°) zu errichten.

Auf dem Grundstück befindet sich eine mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 22.12.1987 genehmigte Doppelgarage (7,00 m x 8,00 m), die nach dem eingereichten Bauantrag erhalten bleibt.
Zudem besteht ein Gartenhäuschen.

Erschließung
Die Erschließung ist über die Ortsstraße Kapellenweg gesichert, in der sich die Anschlussleitungen Kanal, Wasser etc. befinden.

Stellungnahme Wasserzweckverband
Aufgrund des derzeitigen Sachverhaltes ist keine spezielle Stellungnahme erforderlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Wasserzweckverband die Versorgungs- und Hausanschlussleitungen ohne Rechtshindernisse von Seiten Dritter verlegen darf.


Nachbarbeteiligung
Die notwendigen Unterschriften der Nachbarn Fl.Nrn. 1280, 1280/2 und 1282, jeweils Gemarkung Pettendorf, liegen vor.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1263/17, Gemarkung Pettendorf, Parzelle in der 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans "Kirchfeld" (Lärchenweg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Bauausschuss 20.07.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Allgemeines
Das Grundstück Fl.Nr. 1263/17, Gemarkung Pettendorf, befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Kirchfeld“ (Lärchenweg, Reifenthal).

Die vom Umgriff des Bebauungsplans erfasste Fl.Nr. 1263/10 ist aufgrund einer Grundstücksteilung (neu: 1263/10 und 1263/17) nicht mehr in der bisherigen Größe und Form vorhanden. Damit ist der Bebauungsplan in seiner Anwendung eingeschränkt. Die im Bebauungsplan vorgesehene Firstrichtung kann nicht eingehalten werden.

Vorhaben
Es wird geplant ein Einfamilienhaus (12,00 x 8,00) in E+I-Bauweise mit versetztem Pultdach und Doppelgarage zu errichten.

Der Bebauungsplan weist nachfolgende Festsetzungen auf, die zur Prüfung des Bauvorhabens tabellarisch den Plandaten gegenübergestellt werden:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauplan
Anmerkungen
GRZ
0,35
0,33

GFZ
0,4
0,25

Situierung des Hauptgebäudes



Firstrichtung des Hauptgebäudes
Nord/Süd
Ost/West
Firstrichtung ist gemäß Planeintrag vorgegeben; Hinweis: Da das Grundstück geteilt worden ist, ist die Firstrichtung wie im Bauplan dargestellt erforderlich. 
Stellplätze
2 pro Wohneinheit/Satzung
2

Situierung Garage/Carport
Nord/Süd
Nord/Süd
Ggf. ist eine terrassenartige Nutzung der Garage vorgesehen, diese ist jedoch im Grenzabstandes von mind. 3 m zulässig!
Hauptgebäude:



Bautyp
max. 2 Vollgeschosse
2 Vollgeschosse

Dachform
SD/PD-FD
PD versetzt

Dachneigung
22–400 / 0-150
180
Unwesentlich
Dacheindeckung
rot, grau, schwarz, braun
Anthrazit

Wandhöhe
8,0 m talseitig (GOK bis Traufe) 
5,60 m talseitig

Dachüberstand Traufe
-
-

Dachüberstand Ortgang
-
-

Garage/Carport:



Dachform
Flachdach
Flachdach

Dachneigung



Dacheindeckung
wie Hauptgebäude
begrünt

Wandhöhe
k. A.
2,80 m

Seitenverhältnis
k. A.
5 : 4




Erschließung
Die Erschließung ist über den Lärchenweg gesichert, in dem sich die Anschlussleitungen Kanal, Wasser etc. befinden.

Stellungnahme Wasserzweckverband
Aufgrund des derzeitigen Sachverhaltes ist keine spezielle Stellungnahme erforderlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Wasserzweckverband die Versorgungs- und Hausanschlussleitungen ohne Rechtshindernisse von Seiten Dritter verlegen darf.


Nachbarbeteiligung
Die Unterschriften der Nachbarn Fl.Nr. 1263/15 und 1263/16, jeweils Gemarkung Pettendorf liegen vor.
Der Nachbar, Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, hat die Nachbarunterschrift nicht geleistet und entsprechende Einwände vorgebracht, die von den Bauherren in der abgeänderten, vorliegenden Planung berücksichtigt wurden. Eine erneute Einsichtnahme führte nicht zur Unterschrift. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Dabei wird auch auf die vorgetragenen Einwendungen des Eigentümers der unmittelbar benachbarten Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, eingegangen. Diese sind durch die vorgelegte, überarbeitete Planung (Versetzen der Garage mit Grenzabstand 3 m, Korrektur der Bemaßung in den Planunterlagen, etc.) berücksichtigt worden, dass kein Grund vorliegt, das Einvernehmen aufgrund der Bedenken des Nachbarn zu verweigern. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung (abweichende Firstrichtung) von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 94/41, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 36 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Bauausschuss 20.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Allgemeines
Das Grundstück Fl.Nr. 94/41, Gemarkung Pettendorf, befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen, qualifizierten Bebauungsplans „Pettendorf-Südwest“.

Es wird geplant ein Einfamilienhaus (11,49 m x 10,74 m) in E+I-Bauweise zu errichten. Die beantragte Situierung des Hauptgebäudes und die Schaffung eines Carportes außerhalb des Zufahrtsbereichs der Anbauzone machen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Pettendorf-Südwest“ erforderlich. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen Verkehrsflächen werden eingehalten.

Der Sachverhalt wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 18.05.2017 unter Ziffer 3, Anfragen, behandelt. Der Bauausschuss stellte bereits in dieser Sitzung die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Aussicht.

Vorhaben gemäß Bauantrag vom 19.06.2017
Im Bebauungsplan „Pettendorf-Südwest“ wurden unter Pkt. 1.2 f. (Maß der baulichen Nutzung; Baulinie) und unter Punkt 4c, (Garagen und Stellplätze; Lage der Anbauzone) Festsetzungen getroffen, die aufgrund der geplanten Situierung des Gebäudes nicht eingehalten werden können.

Die Bauherren beantragen daher, auf die westliche Baulinie  zu verzichten (Hinweis: Im Gegensatz zur Baugrenze darf das Gebäude hinter der Baulinie nicht zurückbleiben, sondern die betreffende Außenwand muss exakt an der Baulinie liegen.)

Durch den Verzicht auf die westliche Baulinie ist nach der Begründung in der Antragstellung eine Verschiebung des Wohnhauses in Richtung Osten, somit eine sinnvolle Terrassen- bzw. Gartennutzung im Westen möglich. Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 6 BayBO werden auch bei einer Verschiebung des Hauptbaukörpers im ausreichenden Maß eingehalten. Dies entspricht insoweit auch dem Sachverhalt, der bereits in der Ausschusssitzung am 18.05.2017 thematisiert wurde. 

Des Weiteren sieht der Antrag die Situierung eines Carports außerhalb der Anbauzone und außerhalb des Zufahrtsbereiches der Anbauzone vor. Grund ist, dass aufgrund der Schaffung eines Kellerersatzraumes im Carport (wg. fehlender Unterkellerung) ein Stellplatz entfällt, der zweite erforderliche Stellplatz soll daher als begrünter Carport an der östlichen Grundstücksgrenze geschaffen werden.

Zudem ist nach Auffassung der Bauverwaltung bei einer Verschiebung des Wohnhauses in Richtung Osten eine Verschiebung der Garagen-Baugrenze um bis zu 3 m nach Osten erforderlich, da ansonsten der Eingangsbereich des Hauptbaukörpers (Wohnhauses) nicht mehr erreicht werden kann.

Die notwendige Verschiebung macht ein Überschreiten der Baugrenze erforderlich, die nur in geringem Maß toleriert werden könnte. Die Verschiebung um bis zu 3 m setzt  voraus, dass eine Befreiung erteilt wird. Ebenso wie beim Wohnhaus ergeben sich durch die Verschiebung des Carports keine Friktionen mit den Abstandsflächen.

Nachbarbeteiligung

Die Nachbarn der angrenzenden Fl.Nr. 94/40 und Fl.Nr. 94/65, jeweils Gemarkung Pettendorf, haben die notwendigen Nachbarunterschriften geleistet. Die Nachbarunterschrift des Eigentümers der Fl.Nr. 94/39, Gemarkung Pettendorf, soll aufgrund der schlechten persönlichen Erreichbarkeit seitens der Gemeinde eingeholt werden. 


Stellungnahme des Wasserzweckverbandes
Aufgrund des derzeitigen Sachverhaltes ist keine spezielle Stellungnahme erforderlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Wasserzweckverband die Versorgungs- und Hausanschlussleitungen ohne Rechtshindernisse von Seiten Dritter verlegen darf.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn der Diskussion weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass Gemeinderat und Ausschussmitglied Norbert Meyer wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.


Beschluss:

Der Bauausschuss stellt fest, dass Gemeinderatsmitglied Meyer wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.


7 : 0 Stimmen

Gemeinderat Meyer nimmt im Zuschauerbereich Platz.

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und verweist auch auf die Vorbesprechung des Sachverhaltes in der Bauausschusssitzung am 18.05.2017. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Abweichung von der westlichen Baulinie, Überschreitung der östlichen Baugrenze in der Anbauzone, Herstellung eines Einzel-Carports außerhalb der Anbauzone) werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Meyer ist wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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4.  Bauvoranfrage auf Erweiterung eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 434/3, Gemarkung Pettendorf, Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Bauausschuss 20.07.2017 ö beratend 4

Sachverhalt

Allgemeines
Das Grundstück Fl.Nr. 434/3, Gemarkung Pettendorf liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Mit Baugenehmigung Nr. V/3-2000-2171 vom 08.01.2001  wurden die Erneuerung des Dachstuhls und der Einbau einer Dachgaube genehmigt. Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 16.06.2014 Nr. S43-2014-0774 wurde des Weiteren die Errichtung eines Technikraum und eines Zimmers mit Gartengeschoss und erweitertem Zugang zum Garten durch Geländeabsenkung genehmigt.

Vorhaben
Die Antragstellerin beabsichtigt nun westlich an das Bestandsgebäude einen Anbau (Flachdach) anzuschließen, der mit dem Bestandsgebäude im Obergeschoss über einen Glassteg erreichbar ist. Der Anbau dient ausschließlich der Wohnnutzung und ist im Verhältnis zum vorhandenen Bestand angemessen, ca. 4m x 4m. Der Anbau soll in Holzbauweise ausgeführt werden.
Erschließung
Die straßenmäßige Erschließung ist gesichert, in dem sich auch die Anschlussleitungen Kanal, Wasser etc. befinden.

Stellungnahme Wasserzweckverband
Aufgrund des derzeitigen Sachverhaltes ist keine spezielle Stellungnahme erforderlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Wasserzweckverband die Versorgungs- und Hausanschlussleitungen ohne Rechtshindernisse von Seiten Dritter verlegen darf.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und verweist nochmals ausdrücklich auf die Historie des Gebäudes und die bereits genehmigten Erweiterungen.

Im Bauausschuss wird die Behandlung der Bauvoranfrage aufgrund der fehlenden Bemaßung durchaus als schwierig betrachtet. GL Antretter erläutert, dass es sich bei der Skizze bezogen auf die GIS-Daten um einen Entwurf im Maßstab 1:200 handelt. Die Grundmaße des Baukörpers sind daher ca. 4m x 4m.

Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass sich durch die intendierte Erweiterung die Grenze des im Außenbereich planungsrechtlich Zulässigen ergibt.  Weitergehende oder zusätzliche Erweiterungen werden nicht mehr befürwortet. Gemeinderat Dr. Bosl spricht sich gegen die Erteilung des Einvernehmens aus. Ihm sei das Vorhaben zu wenig eindeutig dargestellt. Gemeinderat Dotzler schlägt vor, dass die Oberkante des Anbaus die Traufhöhe des Hauptgebäudes nicht überragen sollte. Dies sei in der Skizze auch grundsätzlich so erkennbar, sollte jedoch verbindlich vorgegeben werden. 

Nachdem im Bauausschuss ein weitergehender Konsens gefunden wird, schlägt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschuss zur Abstimmung vor:

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage für einen Anbau in der Größe von ca. 4m x 4m sein Einvernehmen. Die Oberkante des Anbaus darf die Traufhöhe des Hauptgebäudes nicht überragen.
Zusätzliche Erweiterungen werden vom Bauausschuss nicht mehr befürwortet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.08.2017 20:05 Uhr