Datum: 03.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 DE Kneiting; Festlegung des Platzumgriffs Dorfplatz Kneiting
2 Nachhaltige Bürgerkommune; Projekt "Pettendorf blüht", Vorstellung der Projektplanung 2017 ff.
3 Bienenfreundliche Gemeinde Pettendorf; Umsetzung des LEADER-Projektes, Meilenstein "Bienenlehrpfad"
4 Bestellung der Stellvertretung für Frau Alexa Muehlenberg für die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen
5 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einwendung gegen die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Greifenberg", Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting
6 Vollzug der (Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VZ 286-10, eingeschränktes Haltverbot) an der Keltenstraße in Kneiting
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. DE Kneiting; Festlegung des Platzumgriffs Dorfplatz Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 03.08.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Baumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting BA II sind weit fortgeschritten und werden voraussichtlich im Oktober diesen Jahres abgeschlossen. Die Maßnahme wird vom Amt für Ländliche Entwicklung ALE bezuschusst, weitere Finanzierungmittel werden entsprechend der Ausbaubeitragssatzung (ABS) von den Anliegern sowie von der Gemeinde getragen. Davon ausgenommen sind nach Beschlusslage durch den Gemeinderat die beiden Plätze „Kapellenplatz“ und „Dorfplatz“, die nicht umgelegt werden sollen.

Für den Dorfplatz ist nunmehr der konkrete Umgriff festzulegen, damit dies bereits bei der Rechnungslegung entsprechend zugeordnet werden kann.

Der Umgriff ergibt sich konsequenterweise aus der Platzgestaltung (Anlage, orange umrandet). Insbesondere sind hierbei die Beleuchtung, der Pavillon, die Informationstafeln, die Bepflanzung, die Fahnenmasten inklusive der höherwertigen Pflasterung im Umgriff des Dorfhauses zu berücksichtigen. Diese sind einer Gesamtgestaltung zugeordnet und aus Sicht der Verwaltung auch inklusive des anteiligen Straßenanteils zu erfassen.

Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, den Zugangsbereich zum Alten Friedhof Kneiting an der Ostseite der Kirchgasse (Stufen und Pflasterbereich, blau umrandet) ebenfalls aus den Umlegungskosten für die Kirchgasse herauszunehmen, da diese Gestaltung eine besondere Erschließungsfunktion für den Friedhof darstellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dr. Schweiger weist darauf hin, dass aus seiner Sicht durch die Platzgestaltung die unmittelbaren Anlieger einen eindeutigen Vorteil erhalten, der eine Herausnahme des Platzes aus den umlagepflichtigen Kosten als Ganzes nicht rechtfertigt. Aus seiner Sicht besteht mit der getroffenen Grundsatzentscheidung des Gemeinderates grundsätzliche Einverständnis, er vertritt jedoch die Auffassung, zukünftig sollte nur der Differenzbetrag zwischen der normalen Erschließung und der höherwertigen Ausführung aufgrund der Platzgestaltung aus der Umlage genommen werden.
GL Antretter weist darauf hin, dass bei dieser Argumentation zu berücksichtigen sei, dass nach dem Straßenausbaubeitragsrecht und der geltenden Satzung der Begriff des unmittelbaren Anliegers weiter greift und alle Anlieger der Keltenstraße heranzuziehen wären, insoweit auch die, die nicht direkt am Platz anliegen. Dies gelte insoweit auch für die Umlegung des Differenzbetrages. Gemeinderat Amann  argumentiert, dass sich nach seiner Auffassung durch die höherwertige Platzgestaltung für niemand unmittelbare Vorteile ergeben, selbst für die direkten Anlieger am geplanten Umgriff. Aus diesem Grund sei in der Grundsatzentscheidung zu den beiden Plätzen entschieden worden, diese nicht umzulegen. Bürgermeister Obermeier macht in diesem Zusammenhang nochmals deutlich, dass eine Herausnahme des Platzes bereits durch Grundsatzbeschluss entschieden wurde. Festgelegt wird der eigentliche Umgriff des Platzes, eine erneute Grundsatzdebatte sei nicht zielführend. Nachdem die wesentlichen Argumente ausgetauscht wurden, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, über den Vorschlag der Verwaltung zu entscheiden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Nachhaltige Bürgerkommune; Projekt "Pettendorf blüht", Vorstellung der Projektplanung 2017 ff.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 03.08.2017 ö beratend 2

Sachverhalt

Mit der Auftaktveranstaltung „Pettendorf blüht“ wurde das Projekt nunmehr offiziell auf den Weg gebracht und der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen des Projektes „Pettendorf blüht“ sind im Zeitraum von 2017 bis 2021 insgesamt drei Arbeitspakete mit Leben zu füllen, die aufgrund der formalen Mittelbindung z. T. noch im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt werden müssen. Um dem Gemeinderat die Möglichkeit zu geben, den weiteren Projektverlauf kennenzulernen und ihm gleichzeitig die Möglichkeit zu eröffnen, sich vor geplanten Ausschreibungsverfahren über die Anforderungen und Inhalte der Leistungsverzeichnisse zu informieren, möchte die Projektleitung zusammen mit der Verwaltung den Projektplan insbesondere für die Maßnahmen 2017 und Anfang 2018 darstellen:

1. Entwicklung Logo, Anreizsysteme (4. Quartal 2017)

  • Beauftragung eines Logos (Vorstellung LV) – Vergabe am 06.09.2017
  • Flyer und Infomaterial (Vorstellung LV) – Vergabe am 06.09.2017

2. Projektwebsite (4. Quartal 2017/1. Quartal 2018)

  • Ausschreibung der Dienstleistung (Vorstellung LV) – Vergabe am 06.10.2017

3. Exkursionen und Wandertage (ab 4. Quartal 2017 ff.)
  • Vier Naturführungen für alle Kindergartengruppen halbtags:  als Wichtel verkleidet lernen Kinder Tiere und Pflanzen des Waldes kennen

5. Bereitstellen Fachliteratur
  • Beschaffung von geeigneter Literatur und Materialen (Bienenkiste) für die Gemeindebücherei unter Einbindung der Büchereileitung (4. Quartal 2017) – Volumen 1.300 €

6. Eltern, Lehrer und Betreuungspersonal aktivieren (4. Quartal 2017)
  • Infoveranstaltung z. B. am Herbstfest
  • Sträucher für Schulhof bestellen und gemeinsam mit Eltern pflanzen, bzw. Blühzwiebel setzen am Rondell        

7. Ferienprogramm (ab 03. Quartal 2017)

  • Kurze Präsentation der laufenden Programme

8. Workshops (4. Quartal 2017)
  • Workshop 1 Dr. Zeitler: “Regionalmarketing”
  • Workshop 2: „Wie erreichen wir mehr Blühflächen, Artenvielfalt alternativ Wie können wir Ideen vom Ideenbaum realisieren?“

9. Maßnahmen zur  Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürgern  
  • Erntedankfest auf Horschhof mit regionalen Anbietern (vgl. Regionalmarketing)

10. Überregionale Vernetzung
  • Treffen mit Vertretern von den angrenzenden Gemeinden (Projektpräsentation)
  • Einbindung ins Netzwerk „Bayern summt“

Diskussionsverlauf

Projektleiterin Gaby Vetter-Löffert erläutert anhand eines PP-Vortrags den Sachverhalt. Im Weiteren entsteht im Gemeinderat eine kurze Diskussion über die Sinnhaftigkeit der kurzen Ausschreibungsfrist für das Marketingkonzept und das Logo. Dies sollte erst im Oktober entschieden werden bzw. in einer Sondersitzung. Im Gemeinderat entsteht ein Konsens darüber, die Laufzeit zu verlängern und ggf. in einer  Sondersitzung über die Vergabe zu entscheiden. In der weiteren Diskussion werden dem Projektverlauf und den geplanten Ausschreibungsverfahren zugestimmt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Projektplanung 2017/2018 Kenntnis und stimmt den geplanten Ausschreibungsverfahren zu. Über die Vergabe des Marketingkonzeptes ist ggf. in einer Sondersitzung des Gemeinderates zu entscheiden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bienenfreundliche Gemeinde Pettendorf; Umsetzung des LEADER-Projektes, Meilenstein "Bienenlehrpfad"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 03.08.2017 ö beratend 3

Sachverhalt

Die Umsetzung des LEADER-Projektes soll ab September 2017 starten. Hierfür steht ein umfangreiches Maßnahmenpaket an, das mit der Errichtung des Bienenlehrpfades beginnt. Hierfür soll in der Bauausschusssitzung am 17.08.2017 auch das gemeindliche Einvernehmen für die Baugenehmigung erteilt werden. Die Planung kann dem Entwurf (Anlage) entnommen werden. Sie entspricht insoweit den Anforderungen der Förderstelle.

Ebenso ist für 2017 noch die Gestaltung der Infoschilder geplant. Das Layout ist noch festzulegen und soll ggf. mit dem Logo der nachhaltigen Bürgerkommune „Pettendorf blüht“ eine Symbiose bilden. Die Vergabeentscheidungen für das LEADER-Projekt sind für 07.09.2017 vorgesehen, die Leistungsverzeichnisse können dem Anhang entnommen werden.

Die Projektbausteine stellen sich informativ wie folgt dar:


Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Im Gemeinderat entsteht eine kurze Diskussion darüber, wie es gelingen kann Flächen – gerade auch in Verbindung mit der Gestaltung von Ausgleichsfläche bienenfreundlich- zu bepflanzen. Hierzu entsteht schnell ein Konsens darüber, dass vorbehaltlich der Förderbestimmungen, Synergien genutzt werden müssen. In Bezug auf den Verlauf des Bienenlehrpfades wird im Gemeinderat auf Vorschlag von Gemeinderätin Muehlenberg diskutiert, inwieweit der Verbindungsweg zwischen Hummelberg und Adlersberg als alternative Streckenführung in den Bienenlehrpfad aufgenommen werden könnte. Insbesondere Schulklassen dürften diesen interessanteren Streckenabschnitt für ihre Exkursionen gut nutzten. Die alternative Wegführung sollte daher in der Planung nochmals betrachtet werden. Bürgermeister Obermeier sagt zu, diese alternative Wegführung zu berücksichtigen, betont jedoch ausdrücklich, dass auch der vorliegende Verlauf des Weges Grundlage des Förderbescheides ist und somit etwaige Änderungen mit der Förderstelle abgestimmt werden müsst en.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der weiteren Projektplanung Kenntnis und stimmt dem geplanten Verlauf des Lehrpfades und den vorgesehenen Ausschreibungsverfahren zu. Eine zusätzliche alternative Streckenführung (Abschnitt Hummelberg-Adlersberg) ist zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bestellung der Stellvertretung für Frau Alexa Muehlenberg für die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 03.08.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.07.2017 wurde Frau Alexa Muehlenberg als Vertreterin der Gemeinde Pettendorf in den Schulverband Pettendorf-Pielenhofen bestellt.

Im Beschluss am 06.07.2017 wurde nicht über die Stellvertretung von Gemeinderätin Muehlenberg im Schulverband entschieden. Dies ist nachzuholen.

Die Bestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss. Das Vorschlagsrecht obliegt den Fraktionen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und bittet die Gemeinderatsmitglieder etwaige Vorschläge für die Stellvertretung zu unterbreiten. Gemeinderätin Muehlenberg schlägt vor, Gemeinderat Michael Dotzler als Stellvertreter zu bestellen. Gemeinderat Bink schlägt vor, Gemeinderat Walter Oberleitner zur Wahl zu stellen.

Beschluss

Als Stellvertreter für Gemeinderätin Muehlenberg im Schulverband Pettendorf-Pielenhofen wird Gemeinderat Michael Dotzler bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Nachdem Gemeinderat Michael Dotzler die notwendige Mehrheit erhalten hat, ist eine Abstimmung über den weiteren Wahlvorschlag nicht mehr erforderlich.

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5. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einwendung gegen die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Greifenberg", Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 03.08.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 02.02.2017, dass der nicht ausgebaute, öffentliche Feld- und Waldweg „Greifenberg“, Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting, in der Flur jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Er ist demzufolge nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.

Die Verwaltung hat das erforderliche Verfahren nach dem BayStrWG durchgeführt und die Einziehung mit Bekanntmachung vom 31.03.2017 öffentlich angekündigt. Die Verfügung war nach dem BayStrWG ab 01.07.2017 möglich.

Gegen die Einziehung legte ein Anlieger form- und fristgere cht Einspruch ein, da er die die Zufahrt für seine in unmittelbarer Nähe befindlichen Feldgrundstücke benötigt. Dem Einspruch kann aus Sicht der Verwaltung nicht abgeholfen werden. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich:

Die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder ist über anderweitige Zufahrten gesichert. Dem Anlieger kann zugemutet werden, diese Zufahrten zu nutzen. Es besteht seitens des Anliegers kein schutzwürdiges Vertrauen dafür, die Feldgrundstücke ausschließlich über die Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting, anzufahren. Der Anliegergebrauch regelt sich im Übrigen nach Art. 17 Abs. 1 BayStrWG, nachdem Anliegern grundsätzlich kein Recht zusteht, dass eine Straße nicht geändert oder eingezogen werden kann. Selbst wenn man von einer erheblichen Erschwernis i. S. d. § 17 Abs. 2 BayStrWG ausgehen würde, ist durch die bestehenden alternativen Zufahrtsmöglichkeiten de facto Abhilfe geschaffen.

Das individuelle Interesse des Anliegers steht hinter dem öffentlichen Interesse zurück. So ist die neben der fehlenden Verkehrsbedeutung zusätzlich zu berücksichtigen, dass die frei werdende Fläche im Rahmen eines notwendigen Flächentausches zur Umsetzung der Verbesserung des Steilstückes „Amselbergweg“ zwingend erforderlich ist.

Die Einziehung kann entsprechend nach Ablauf der dreimonatigen Frist gemäß § 8 Abs. 1 BayStrWG verfügt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und zeigt dem Gemeinderat im GIS-System sowohl die Lage der Grundstücke als auch die bestehenden Alternativzufahrten. Die Einziehung sei insoweit sachgerecht, da es für den Eigentümer jederzeit möglich ist, sein Grundstück über diese Zufahrten zu erreichen. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Einspruch des Anliegers nach Abwägung des individuellen Interesses an der Zuwegung und des öffentlichen Interesses an der Einziehung, nicht abgeholfen werden kann. Die Einziehung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt verfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Vollzug der (Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VZ 286-10, eingeschränktes Haltverbot) an der Keltenstraße in Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 03.08.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.07.2017 wird die Aufstellung eines eingeschränkten Haltverbots (VZ 286-10) an der Keltenstraße in Bereich der Hs.Nrn. 27 bis 31 beantragt. Begründet wird dies mit dem dauerhaften Parken von Privat-Pkw, welches zum einen zu Behinderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs und im Kurvenbereich ständig zu Gefährdungen im Begegnungsverkehr führt.

Die Situation ist vergleichbar mit ähnlichen Fällen  z.B. Gartenstraße Neudorf, Hauptstraße Pettendorf zuletzt Pettendorferstraße Reifenthal. Appellative Versuche waren bisher nur in Reifenthal erfolgreich, in allen anderen Fällen war die Beschilderung erforderlich. Im vorliegenden Fall wurde dies ebenfalls  bereits versucht, eine dauerhafte Verbesserung der Situation kann nicht festgestellt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass durch die parkenden Fahrzeuge im Kurvenbereich beinahe alle Verkehrsteilnehmer gezwungen werden, vollständig auf die andere Fahrbahnseite zu wechseln.  Durch die fehlende Sichtbeziehung zum Gegenverkehr entsteht dadurch eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im Kurvenbereich. Da es nicht möglich war, das verkehrswidrige Parkverhalten durch zielgerichtete Hinweise an einzelne Verursacher einzudämmen, ist eine Regelung durch Verkehrszeichen unumgänglich.


Gemeinderat Weigl schlägt vor im Rahmen der Dorferneuerung das Thema „Halten und Parken“ mit dem Ende des Bauabschnittes II als Gesamtes zu überdenken. Für ihn sei die dauerhafte Aufstellung des VZ 286-10 (eingeschränktes Halteverbot) derzeit nicht zielführend. Vielmehr sollte bis zum Abschluss der Baumaßnahmen nur eine temporäre Beschilderung des Bereiches erfolgen.  

Gemeinderat Dotzler gibt zu bedenken, dass einzelne Anwohner ggf. gar nicht die Möglichkeit haben, auf ihrem Grundstück zu parken. Weiter sei zu überlegen, wohin sich die Parkproblematik verlagert.

Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass für die privaten Fahrzeuge der Anlieger und deren Besucher im Regelfall auch Parkraum auf den Grundstücken verfügbar sein muss. Wenn dieser durch die unsachgemäße Nutzung von Garagen oder Stellplätzen als Lagerflächen nicht gewährleistet ist, sei dies nicht Sache der Gemeinde. Unter Rücksichtnahme auf die Belange aller, steht die Entschärfung der Verkehrsbehinderung und -gefährdung im Vordergrund. Zudem wird durch die Wahl des eingeschränkten Halteverbotes ein vergleichsweise mildes Mittel gewählt, da dadurch im Bereich das Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig bleibt. Gemeinderat Bink unterstützt die Ausführungen und macht klar, dass er die dauerhafte Anbringung des eingeschränkten Halteverbotes unterstützt. 

Nach weiterer Diskussion ergibt sich im Gemeinderat ein weitreichender Konsens dafür, die Aufstellung des VZ 286-10 anzuordnen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das VZ 286-10 im Bereich der Keltenstraße Hs.Nr. 27 bis 31 anzuordnen. Beginn des Haltverbots ist an der Nordwestecke des Anwesens Hs.Nr. 31, es endet automatisch mit der Einmündung in die Straße „Am Hüpberg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 03.08.2017 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Ortsticket Pettendorf
Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.06.2017 wurde das Ortsticket Pettendorf („1-€-Ticket“) mit mehr als 200 Einzelfahrten (Ausgleichsanspruch 265,52 €) erfreulich oft genutzt.

„Höfebonus“ im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung
Seitens der Verwaltung wurde geprüft, ob der im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung mögliche Höfebonus abgerufen werden kann. Dies ist nicht möglich, da die Gemeinde Pettendorf alle möglichen Konditionen der Breitbandförderung vollständig ausgeschöpft hat und die Voraussetzungen für den „Höfebonus“ nach der Förderkulisse des Freistaates Bayern nicht vorliegen. 

Förderbescheid Breitband
Am 26.07.2017 wurde Bürgermeister Obermeier in Nürnberg durch Herrn Staatsminister Markus Söder der Bescheid zur Förderung des Breitbandausbaus für die noch unterversorgten Ortsteile in Höhe von 208.351 € übergeben. Dies entspricht 70 % der Investitionssumme von 297.644 €.

Übernahme Sparkassengebäude
Seit 01.08.2017 befindet sich das Sparkassengebäude im Eigentum der Gemeinde Pettendorf.

Maßnahmen am Stromnetz in Mariaort
Durch die Arbeiten am Stromnetz in Mariaort waren zeitweise Stromabschaltungen erforderlich. Des Weiteren musste die Naabstraße vergleichsweise kurzfristig gesperrt werden. Trotz der Unannehmlichkeiten wird darauf hingewiesen, dass die grundsätzliche verkehrsrechtliche Anordnung für die Sperrung erteilt wurde.

Treppe am Hüpberg
Aufgrund verschiedener Rückfragen wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Sanierungsmaßnahmen an der Treppe am Hüpberg im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

Beschwerden über die Sportplatznutzung
Der Sportplatz an der Schule (Fußballplatz) wurde vergangenen Sonntag durch fußballspielende Jugendliche unzulässig genutzt. Dadurch kam es leider zu verbalen Auseinandersetzungen mit einem Anlieger, der sich durch das Spiel gestört fühlte und sich deswegen auch bei der Gemeinde beschwerte. Es wird aus gegebenem Anlass nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Sportplatzes und des Fußballplatzes an der Schule ausschließlich Schülern und/oder Vereinen gestattet ist. Kinder und Jugendliche können zum Fußballspielen die gemeindlichen Bolzplätze nutzen.

Straßenzustandsuntersuchung
Die Ergebnisse der Straßenzustandsuntersuchung werden voraussichtlich im Oktober 2017 vorgestellt. 

Start der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes
Bis zum 25.08.2017 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Die Informations- und Beteiligungsplattform, kann über das Internet aufgerufen werden. Entsprechenden Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde bereitsgestellt.

Spülfeld Mariaort
Über die  laufende Feststellungsklage ist noch nicht abschließend entschieden. Jedoch besteht weitgehende Klarheit darüber, dass das WSA die Kosten des Rückbaus und der Rekultivierung zu tragen hat.
Anfragen aus dem Gemeinderat:

Regenrückhaltebecken Kneiting
Auf Rückfrage von Gemeinderat Listl wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die bauliche Ausführung des Regenrückhaltebeckens an der Mariaorter Straße in Kneiting eine optimale Nutzung der gemeindlichen Flächen vorsieht, was zu geringen Verschwenkungen führt. Die Breite des Weges mit 5 m im Bereich des Beckens ist für landwirtschaftliche Fahrzeuge dennoch ausreichend dimensioniert. Um den Beckenbereich wird kein Zaun gebaut.

Baugebiet „Pettendorf-Südwest“
Gemeinderat Dr. Schweiger weist darauf hin, dass an ihn die Frage herangetragen wurde, wann die „Baubeginns-Freigabe“ durch die Gemeinde an die Bauherren erfolgt. Bürgermeister Obermeier informiert, dass erst nach Abnahme der Erschließungsarbeiten und der Vermessung (vss. ab 33. Kalenderwoche) eine Freigabe bzw. schriftliche Mitteilung entsprechend der notariellen Vereinbarung erfolgen wird. In zwei Fällen wurde auf Antrag der Bauherren die  notwendige Vermessung bereits außerplanmäßig durchgeführt, da die Schnurgerüstabnahme mit dem Landratsamt durch die Bauherren vereinbart wurde.

Ruhebänke auf dem Friedhof Kneiting
Gemeinderat Weigl informiert, dass an ihn die Bitte herangetragen wurde auf dem Friedhof Kneiting ein oder zwei Ruhebänke aufstellen. Die möglichen Standorte sind bekannt und können bei Bedarf näher besprochen werden.

Geschwindigkeitsdialogsystem in Adlersberg
Gemeinderat Oberleitner erläutert, dass in Adlersberg ein zweites Dialogsystem an der Ortseinfahrt im Bereich Prössl aufgestellt werden sollte. Die subjektiven Beobachtungen lassen darauf schließen, dass die Steigung genutzt wird, um die Geschwindigkeit abzubauen. So sind die meisten Fahrzeuge am Ortseingang augenscheinlich zu schnell unterwegs. Bürgermeister Obermeier verweist dazu, dass dies ggf. im Haushalt 2018 zu planen sei.  

Datenstand vom 19.02.2018 08:05 Uhr