Datum: 07.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:39 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Baugebiet "Pettendorf-Südwest" - Grünordnungsplanung und Landschaftsbau;
Beratung und Beschlussfassung über die Ausführung der geplanten Maßnahmen auf Grundlage der Empfehlung des Straßen- und Umweltausschusses vom 29.08.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Planung wird durch die Landschaftsarchitekten am 29.08.2017 vorgestellt. Den Vorschlägen der Planer wurde im Ausschuss weitgehend gefolgt.
Die Diskussionsgrundlage ist der Anlage zu entnehmen. Aus der Ausschusssitzung ergaben sich folgende
Änderungsvorschläge:
a) Bereich Steg/Brücke, Unterer Anger
- Betonsteg mit Fundament und Pflasterung ca. 3.900 €
- Stahl-/Holzsteg mit Fundament und Pflasterung ca. 5.200 €
- Stahl-/Holzbrücke mit Fundament und Geländer ca. 12.000 €
Für den Bereich unterer Anger, Steg/Brücke wird vorgesehen eine Ausführung zu wählen, die mit einem Geländer ausgestattet ist. Darüber hinaus wird vorgeschlagen eine Ausweitung des Verlaufes im Bereich der Brücke vorzusehen, damit Verstopfungen unterhalb der Brücke besser ausgeräumt werden können. Im Ausschuss findet sich ein Konsens dafür, dass der Brückenbelag ähnlich wie ein Gitterrost in den Rahmen eingesetzt werden sollte und von unten angeschraubt wird. Dies erleichtere auch die Revision.
Bezüglich der Anbringung eines Geländers sind unterschiedliche Auffassungen vertreten. Bürgermeister Obermeier lässt hierzu abstimmen:
Der Ausschuss empfiehlt, den Steg/Brücke im Bereich „Unterer Anger“ mit Geländer auszuführen
5 : 1 Stimmen
b) Bereich Sühnekreuzweg, Spielplatz, ca. 37.000 € (brutto):
- Nestschaukel ca. 4.400 €
- Kletterstruktur ca. 26.000 €
- Fallschutz ca. 3.700 €
- Balancierstämme ca. 2.900 €
Im Ausschuss ergibt sich nach Diskussion ein klares Bild darüber, dass die Balancierstämme nicht ausgeführt werden sollen und stattdessen Spielgeräte für Kleinkinder angebracht werden. Geeignet erscheinen u. a. Wackeltiere oder eine kleine Rutsche. Des Weiteren soll die Kletterstruktur (Konstruktion aus Holz) mit Fundamentschuhen ausgestattet werden, was den Preis nochmals erhöhen dürfte.
c) Gesamtbereich, Ausstattung allgemein, ca. 37.000 € (brutto):
- 6 Sitzbänke mit Lehne ca. 11.400 €
- 3 Abfallbehälter ca. 2.800 €
- 2 Hundetütenspender ca. 700 €
Es besteht im Ausschuss klarer Konsens darüber, dass die Sitzbänke von der Lebenshilfe „Regensburger Werkstätten e.V.“, Obertraubling ausgeführt werden sollen. Auch die Abfallbehälter und Hundetütenspender sollen der bisherigen „Standardausstattung“ entsprechen. Gerade bei den Hundetütenspendern ist es nicht sinnvoll ein weiteres System einzuführen, da hierfür wieder extra Beutel organisiert werden müssten.
Einigkeit besteht auch darüber, dass das Design der Sitzbänke und der Abfallbehälter zu „urban“ wirkt und eher für den (groß-)städtischen Bereich geeignet erscheint. Durch die Herausnahme der Positionen wird eine deutliche Kosteneinsparung für die allgemeine Ausstattung erwartet.
d) Ausschreibung/Zeitplan
Zeitlicher Ablauf (Vorschlag Planer)
- Versendung der Eckdaten an Staatsanzeiger am 05. September 2017
- Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 08. September 2017
- Versendung LV: 08. September 2017
- Submission: 26. September, 11.00 Uhr
- Angebotsprüfung und Vergabevorschlag durch WRW
- Vergabesitzung am 5. Oktober
- Ausführung: ab Anfang November 2017
Im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass die Ausführungsfrist die Ausführung bis November 2018 zu strecken, um wirtschaftliche Angebote zu erhalten. Demzufolge ist auch ein Ausführungsbeginn erst ab November 2017 ausreichend.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl
weist darauf hin, dass bereits im Straßen- und Umweltausschuss eine intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten und Kosten der Planung erfolgte. Anhand eines PP-Vortrages erläutert Bürgermeister Weigl die vereinbarten Änderungen und deren kostenmäßige Auswirkungen. Auf Rückfragen von Gemeinderat Dr. Schweiger erklärt BGM Weigl die Lage des Steges. Aus der Diskussion zeigt sich, dass mit den Vorschlägen der Planung weitgehender Konsens besteht. Änderungen sind daher nicht veranlasst.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Straßen- und Umweltausschusses und beschließt die Ausschreibung entsprechend des Vorschlages der Planer durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Dr. Bosl, Muehlenberg und Weiermann sowie Erster Bürgermeister Obermeier fehlen bei der GR-Sitzung entschuldigt. Gemeinderat Bink ist beim Tagesordnungspunkt 1 entschuldigt abwesend.
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2. Vollzug der Baugesetze;
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Erweiterung eines Autohauses um ein Büro- und Werkstattgebäude auf Fl.Nr. 78/9, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 und 2 im "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Entgegen der Geschäftsordnung des Gemeinderates befasst sich mit diesem Bauantrag nicht der eigentlich zuständige Bauausschuss, sondern der Gemeinderat. Begründet wird dies mit der Dringlichkeit der Angelegenheit und um dem Bauherrn die Möglichkeit zu geben, dass Vorhaben noch vor Einbruch des Winters zu realisieren.
Zum Vorhaben:
Der Inhaber des Autohauses an der Schloßstraße beabsichtigt dieses um einen Werkstattteil (EG) und um Büroräume zu erweitern. Das geplante Gebäude weist Ausmaße von 9,96 x 8,49 m und soll mit einem Pultdach (DN 6°) ausgeführt werden.
Für die geplante Dachneigung (DN 6°) ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, da die festgesetzte Dachneigung bei Pultdächern 7 bis 14° beträgt. Die Abweichung ist geringfügig, städtebaulich vertretbar und passt sich dem Bestandsgebäude an.
Durch die neue Bebauung ändert sich die bisherige Grundflächenzahl von derzeit 0,74 (zulässig max. 0,8). Die detaillierte Berechnung der neuen GRZ liegt bei, diese ergibt nun 0,75 und ist somit noch im zulässigen Rahmen.
Nachbarunterschriften:
Das Vorhaben/Grundstück grenzt ausschließlich an gemeindliche Flächen an, weitere Nachbarn sind nicht zu beteiligen.
Erschließung:
Das Grundstück ist über die Schloßstraße und den öffentlichen Parkplatz Fl.Nr. 78/10 straßenmäßig erschlossen, die Kanalisation (Trennsystem) und Wasserversorgung ist sichergestellt.
Stellplätze:
In der ursprünglichen Baugenehmigung vom 25.10.2011 wurden für die Errichtung des Autohauses mit Werkstatt- und Ausstellungsgebäude 33 Stellplätze nachgewiesen. Nach der Errichtung von zusätzlichen Gebäuden in den Jahren 2012 bzw. 2014 und der nun geplanten Erweiterung sind gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde nunmehr insgesamt 55 Stellplätze nachzuweisen.
Gemäß dem beigefügten Stellplatznachweis vom 19.07.2017 werden auch 55 Stellplätze dargestellt. In der Berechnung zum Stellplatznachweis werden unter anderen 42 Stellplätzen für die 7 Reparaturstände angegeben, dies entspricht 6 Stellplätze pro Reparatur-/Wartungsstand des Autohauses. Nachdem diese Festsetzung für die Bauverwaltung nicht ganz schlüssig war, wurde diesbezüglich Rücksprache mit dem Landratsamt Regensburg gehalten. Die Bauabteilung am Landratsamt Regensburg ist ebenfalls der Meinung, dass diese Festsetzung nicht mehr zeitgemäß ist, eine Befreiung auf z.B. max. 2 Stellplätze pro Reparaturstand würde das Landratsamt mittragen.
Durch diese Befreiung gilt die Stellplatzpflicht vollends erfüllt, eine Schaffung von Stellplätzen auf Fremdgrundstücken ist nicht erforderlich.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Bink erscheint. Bürgermeister Weigl weist darauf hin, dass Gemeinderat Achhammer wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Gemeinderat Achhammer wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.
13 : 0 Stimmen
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt und weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass durch die Befreiung von der Stellplatz- und Garagensatzung eine sachorientierte Lösung für die Stellplatzthematik gefunden wurde. Es handelt sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung auf Grundlage von sachlichen Argumenten– eine allgemein gültige Regelung oder Vorgehensweise lässt sich für den Vollzug der Stellplatz- und Garagensatzung daraus nicht ableiten. Abweichungen sind immer im Einzelfall zu prüfen und unter Abwägung sachlicher Gründe u. U. zuzulassen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen und ist mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden:
1. Der abweichenden Dachneigung von 6° (lt. BPlan 7 -14°),
2. Befreiung von den Stellplatz- und Garagensatzung, Anlage Nr. 5.3, hier: 2 Stellplätze statt 6
Stellplätze je Reparaturstand.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Achhammer ist wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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3. Wasserrecht, Neugestaltung einer Badebucht an der Naab;
Beratung und Beschlussfassung über
a) Kenntnisnahme von der Maßnahme der Gemeinde Sinzing,
b) Beteiligung der Gemeinde Pettendorf durch Errichtung eines Steges auf der Fl.Nr. 777, Gemarkung Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2017
|
ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Sinzing plant im Bereich der Fl.Nr. 915/7, Gemarkung Kneiting und der Fl.Nrn. 330/4, 329, 327, Gemarkung Eilsbrunn, Maßnahmen zur Verbesserung der Badesituation an der Naabspitze. Insbesondere soll durch eine aktive Besucherlenkung und eine verbesserte Gestaltung die Qualität des Badeplatzes gesteigert werden. Projektträger ist die Gemeinde Sinzing sowie die ARGE Bayerischer Jura. Das Projekt soll im Rahmen der Leader-Förderung 2014-2020 umgesetzt werden und ist dem Fünf-Flüsse-Radweg zuzuordnen. Ein Teil der Maßnahme befindet sich auf Hoheitsgebiet der Gemeinde Pettendorf, die Gemeinde Pettendorf ist hier aber nicht Grundstückseigentümer.
In diesem Zusammenhang wurde vom Geschäftsführer der Mariaorter Gastwirtschaft die Anfrage gestellt, auch im Bereich der Pettendorfer Seite einen Zugang zur Naab mittels Steg und Einstieg zu schaffen. Angedacht wäre hierbei das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 777, Gemarkung Kneiting.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Sinzing ist es möglich, sich mit dem Projekt Badesteg dem Sinzinger Projekt im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit anzuschließen. Die Gemeinde Sinzing würde das Projekt federführend durchführen, die Planungskosten würden entsprechend der Kostenanteile aufgeteilt.
Die Kosten eines Steges werden ungefähr mit 20.000,00 € veranschlagt, hier ist die vorliegende Uferverbauung, der Wellenschlag durch die Schifffahrt sowie die Strömung zu berücksichtigen. Die Förderung Leader beträgt i.d.R. 50%.
Ein möglicher Standort wäre im Bereich des öffentlichen Parkplatzes (siehe Anlage), die genaue Lage ist mit den Planern, Fachstellen und Trägern öffentlicher Belange insbesondere mit der Fischereigenossenschaft Winzer abzustimmen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat entsteht eine kontroverse Diskussion über die tatsächliche Notwendigkeit
. Die Gemeinderäte List und Fleischmann geben insbesondere zu bedenken, dass durch die Maßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst wird, der bereits ohne den zusätzlichen Badeplatz kaum gedeckt werden kann. Des Weiteren sollte bedacht werden, dass der Steg und der Badeplatz Unterhalts- und Pflegekosten verursachen. Gemeinderat Dotzler stellt in Zweifel, ob der Steg von Gemeindebürgern überhaupt zum Baden genutzt wird. Mehrheitlich wird im Gemeinderat zudem die Auffassung vertreten, dass der Nutznießer der Maßnahme die Gastwirtschaft sei. Gemeinderat Dr. Schweiger fordert aus diesem Grund, dass eine Realisierung der Maßnahme in Mariaort eine Beteiligung des Gastronomiebetriebes voraussetzt. Im Gemeinderat entsteht hierzu ein klares Meinungsbild dazu, dass der Anteil bei 50 % des Gemeindeanteils zu liegen hätte.
Bürgermeister Weigl schlägt vor, zuerst darüber abstimmen zu lassen, dass der Gemeinderat von den Maßnahmen an der Naabspitze Kenntnis nimmt, da diese teilweise auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Pettendorf realisiert werden. Im nächsten Schritt soll dann über die weitergehenden Maßnahmen abgestimmt werden. Nachdem im Gemeinderat kein Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Weigl nachfolgende Beschlüsse zur Abstimmung:
Beschluss
a) Die Gemeinde Pettendorf nimmt Kenntnis von der Maßnahme der Gemeinde Sinzing.
13 : 0 Stimmen
b) Die Gemeinde Pettendorf beteiligt sich durch Errichtung eines Steges auf der Fl.Nr. 777, Gemarkung Kneiting, an der Maßnahme zu den im Vortrag genannten Rahmenbedingungen.
1 : 12 Stimmen
c) Die Gemeinde Pettendorf beteiligt sich durch die Errichtung eines Steges auf der Fl.Nr. 777, Gemarkung Kneiting, am Projekt, wenn der anfragende Gastronomiebetrieb 50 % des Kostenanteils der Gemeinde Pettendorf trägt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
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4. Kinder u. Jugendhilfe;
Investitionskostenzuschuss für Beschaffungsmaßnahme (Bauwagen) der Betreuungseinrichtung Waldkinder-Regensburg, Pielenhofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2017
|
ö
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beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 01.08.2017 beantragte der NaturErleben Regensburg e.V., der den Waldkindergarten in Pielenhofen betreibt, für die Renovierung eines Bauwagens einen Investitionskostenzuschuss zu leisten. Der Bauwagen dient dem Waldkindergarten als Rückzugsraum. Die Kosten der Sanierung belaufen sich voraussichtlich für den Rohbau auf 13.000 €. Für den Innenausbau sind 4.000 € aufzubringen, die vom Verein über den Energiepreis des Bayernwerkes bewältigt werden können. Im Ergebnis besteht ein noch ungedeckter Investitionsbedarf von 13.000 €.
Der Kindergarten betreut derzeit insgesamt 27 Kinder. Derzeit sind davon 11 Kinder aus der Gemeinde Pettendorf im Waldkindergarten Pielenhofen untergebracht.
Die Bezuschussung von Investitionen ist eine freiwillige Leistung und unterliegt nicht dem BayKiBiG. Trotzdem ist aus Sicht der Gemeinde festzustellen, dass der Waldkindergarten damit ca. 30% der offensichtlich notwendigen Betreuungsplätze auf eine für die Gemeinde sehr unkomplizierte und kostengünstige Weise zur Zufriedenheit der Eltern abdeckt.
Insofern kann argumentiert werden, dass ohne dieses Angebot von der Gemeinde entsprechend anderweitig Plätze zur Verfügung gestellt werden müssten. Aus Sicht der Verwaltung sollte dies deswegen mit einer im Verhältnis entsprechenden Unterstützung gewürdigt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Oberleitner plädiert dafür, dass der Beitrag der Gemeinde auf 10.000 € erhöht werden sollte. Gemeinderat Dr. Schweiger stimmt dem Vorschlag von Gemeinderat Oberleitner zu und plädiert ebenfalls für die Erhöhung des Zuschusses. Im Gemeinderat entsteht hierzu eine kurze Diskussion, bei der auch eingeworfen wird, dass die Gemeinde Pielenhofen ebenfalls einen Zuschuss leistet. Bürgermeister Weigl stellt den weitergehenden Vorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10.000 € zu.
5 : 8 Stimmen
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 6.
000 € zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung der neuen Erschließungsstraßen im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" zu Ortsstraßen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2017
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) hat die Straßenbaubehörde die Widmung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu verfügen.
Die nachstehend aufgeführten Widmungen beruhen auf dem Ergebnis der Sonderung, welches im Fortführungsnachweis 1219 ff. der Gemarkung Pettendorf ausgewiesen ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert mit Hilfe des GIS-Systems die Lage der Straßen bzw. des Wegs. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Widmungen:
a) Straße „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf, zur Ortsstraße
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1. Bezeichnung:
|
Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
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94/3
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3. Anfangspunkt:
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Grundstück Pfarrer-Groden-Str. 8, Fl.Nr. 94/32, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei Grundstück Pfarrer-Groden-Str. 32, Fl.Nr. 94/52, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,387 km.
Baulastträger ist die Gemeinde Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
b) Straße „Heiner-Prößl-Straße“, Fl.Nr. 94/4 und 82/23 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, zur Ortsstraße
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1. Bezeichnung:
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Heiner-Prößl-Straße
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2. Fl.Nr.:
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94/4 und 82/23 Teilfläche
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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bei Grundstück Heiner-Prößl-Str. 5, Fl.Nr. 82/17, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,066 km.
Baulastträger ist die Gemeinde Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
c) Straße „Sigenaweg“, Fl.Nrn. 94/5 Teilfläche und 82/24 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, zur Ortsstraße
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1. Bezeichnung:
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Sigenaweg
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2. Fl.Nr.:
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94/5 Teilfläche und 82/24 Teilfläche
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3. Anfangspunkt:
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Feld Fl.Nr. 88, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Einmündung Heiner-Prößl-Straße, Fl.Nr. 82/23 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,100 km.
Baulastträger ist die Gemeinde Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung der neuen Stichstraßen im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" zu Eigentümerwegen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2017
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) hat die Straßenbaubehörde die Widmung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu verfügen.
Die nachstehend aufgeführten Widmungen beruhen auf dem Ergebnis der Sonderung, welches im Fortführungsnachweis 1219 ff., 1223 und 1225 ff. der Gemarkung Pettendorf ausgewiesen ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt unter Einsatz des GIS-Systems. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Widmungen:
a) Stichstraße 1: „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/6, Gemarkung Pettendorf,
zum Eigentümerweg
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1. Bezeichnung:
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Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
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94/6
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei den Grundstücken Pfarrer-Groden-Str. 7a und 9a, Fl.Nrn. 94/14 und 94/15, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,032 km.
Baulastträger sind die Eigentümer der Fl.Nrn. 94/14, 94/15, 94/16 und 94/17, Gemarkung Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
b) Stichstraße 2: „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/7, Gemarkung Pettendorf,
zum Eigentümerweg
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1. Bezeichnung:
|
Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
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94/7
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei den Grundstücken Pfarrer-Groden-Str. 11a und 13a, Fl.Nrn. 94/18 und 94/19, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,032 km.
Baulastträger sind die Eigentümer der Fl.Nrn. 94/18, 94/19, 94/21 und 94/22, Gemarkung Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
c) Stichstraße 4: „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/8, Gemarkung Pettendorf,
zum Eigentümerweg
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1. Bezeichnung:
|
Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
|
94/8
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3. Anfangspunkt:
|
Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei den Grundstücken Pfarrer-Groden-Str. 19a und 21a, Fl.Nrn. 94/25 und 94/26, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,033 km.
Baulastträger sind die Eigentümer der Fl.Nrn. 94/25, 94/26, 94/28 und 94/29, Gemarkung Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
d) Stichstraße 5: „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/13, Gemarkung Pettendorf,
zum Eigentümerweg
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1. Bezeichnung:
|
Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
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94/13
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei den Grundstücken Pfarrer-Groden-Str. 30a und 32a, Fl.Nrn. 94/53 und 94/54, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,031 km.
Baulastträger sind die Eigentümer der Fl.Nrn. 94/51, 94/52, 94/53 und 94/54, Gemarkung Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
e) Stichstraße 6: „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/12, Gemarkung Pettendorf,
zum Eigentümerweg
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1. Bezeichnung:
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Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
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94/12
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei den Grundstücken Pfarrer-Groden-Str. 26a und 28a, Fl.Nrn. 94/49 und 94/50, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,031 km.
Baulastträger sind die Eigentümer der Fl.Nrn. 94/47, 94/48, 94/49 und 94/50, Gemarkung Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
f) Stichstraße 7: „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/11, Gemarkung Pettendorf,
zum Eigentümerweg
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1. Bezeichnung:
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Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
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94/11
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei den Grundstücken Pfarrer-Groden-Str. 22a und 24a, Fl.Nrn. 94/45 und 94/46, Gemarkung Pettendorf
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Die Länge der Straße beträgt 0,028 km.
Baulastträger sind die Eigentümer der Fl.Nrn. 94/43, 94/44, 94/45 und 94/46, Gemarkung Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
f) Stichstraße 8: „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/42, Gemarkung Pettendorf,
zum Eigentümerweg
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1. Bezeichnung:
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Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
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94/42
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei Grundstück Pfarrer-Groden-Str. 18b, Fl.Nrn. 94/66, Gemarkung Pettendorf
|
Die Länge der Straße beträgt 0,029 km.
Baulastträger sind die Eigentümer der Fl.Nrn. 94/63, 94/64, 94/65, 94/66 und 94/67, Gemarkung Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Beschluss:
13 : 0 Stimmen
g) Stichstraße 9: „Pfarrer-Groden-Straße“, Fl.Nr. 94/10, Gemarkung Pettendorf,
zum Eigentümerweg
|
1. Bezeichnung:
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Pfarrer-Groden-Straße
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2. Fl.Nr.:
|
94/10
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Pfarrer-Groden-Straße, Fl.Nr. 94/3, Gemarkung Pettendorf
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4. Endpunkt:
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Wendeanlage bei den Grundstücken Pfarrer-Groden-Str. 14a und 16a, Fl.Nrn. 94/40 und 94/41, Gemarkung Pettendorf
|
Die Länge der Straße beträgt 0,030 km.
Baulastträger sind die Eigentümer der Fl.Nrn. 94/38, 94/39, 94/40 und 94/41, Gemarkung Pettendorf.
Widmungsbeschränkungen: Keine.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Baugebiet "Pettendorf-Südwest"" - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Einmündungsbereich der Zufahrtsstraße "Am Sand"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
9. Gemeinderat
|
07.09.2017
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Nachdem nun die Bautätigkeiten im neuen Baugebiet aufgenommen wurden, werden verkehrsrechtliche Regelungen für den Einmündungsbereich der neuen Zufahrtsstraße „Am Sand“ und ggfs. im Einmündungsbereich „Pfarrer-Groden-Straße“ erforderlich. Das Baugebiet wird nur über eine Zufahrtsstraße erschlossen, es bietet sich hier an, eine sog. „Tempo-30-Zone“ einzurichten. Hierfür soll folgende Regelung/Beschilderung angeordnet werden:
- Einmündung „Am Sand“: VZ 274.2-40 (Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, doppelseitig) Aufstellung rechts,
Versetzung des Ortsschildes an der Schloßstraße in ausreichendem Abstand zur Einmündung „Am Sand“ (aus Adlersberg kommend),
VZ 306 „Vorfahrtsstraße“ an der Schloßstraße, vor der Einmündung „Am Sand“,
VZ 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ in der Schloßstraße, Aufstellung rechts nach der Einmündung „Am Sand“, und ggfs. erforderlich:
Einmündung „Pfarrer-Groden-Straße“: VZ 274.2-40 (Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, doppelseitig) Aufstellung rechts, als Wiederholungszeichen zu 1.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat entsteht nach kontroverser Diskussion schnell ein Konsens dazu, dass zu den Ziffern 3. bis 5. seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der PI Nittendorf eine verkehrsrechtlich tragfähige Lösung umgesetzt werden soll, die für die Schloßstraße ein Tempo 30 vorsieht. Im Weiteren besteht Zustimmung, dass im Baugebiet Pettendorf-Südwest eine Tempo 30-Zone einzurichten ist. Es besteht Konsens darüber, dass die verkehrsrechtlichen Regelungen für die Schloßstraße und ggf. zusätzlich erforderliche Verkehrszeichen innerhalb und außerhalb des Baugebietes nach Abstimmung mit der PI Nittendorf von der Verwaltung umgesetzt werden können
.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die Anordnung einer Tempo 30-Zone im Bereich des Baugebietes Pettendorf Südwest.
12 : 1 Stimmen
Beschluss
2. Das Ortsschild an der Schloßstraße ist in ausreichendem Abstand zur Einmündung „Am Sand“ (aus Adlersberg kommend) anzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Geschwindigkeitsdialogsystem
Gemeinderat Oberleitner weist darauf hin, dass das Dialogsystem in Adlersberg bereits seit Anfang der Woche nicht funktioniert. Bürgermeister Weigl sichert zu, den Bauhof zur Prüfung aufzufordern.
Straßenverschmutzung im Baugebiet Pettendorf-Südwest
Gemeinderat Achhammer weist darauf hin, dass im Neubaugebiet, insbesondere in der Pfarrer-Groden-Straße so starke Fahrbahnverschmutzungen festzustellen sind, dass hier dringend Abhilfemaßnahmen zu treffen sind.
Verwuchs an der Straßenlaterne im Bereich neuer Friedhof
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass im Bereich des neuen Friedhofs in Pettendorf eine Straßenlaterne komplett zugewachsen ist. Die Beleuchtung ist entsprechend schlecht.
Verwuchs am Straßenschild Richtung Altenried
Gemeinderat Bornschlegl weist darauf hin, dass das Straßenschild nach Richtung Altenried komplett zugewachsen ist. Sein Regelungsgehalt ist nur noch schwer erkennbar.
Bekanntgaben des Bürgermeisters:
Wertstoffhof Kneiting
Der Wertstoffhof Kneiting ist u.a. aufgrund der Stundenreduzierung eines Mitarbeiters seit 01.09.2017 mit einem zusätzlichen Kollegen mit 6 Wochenstunden verstärkt worden.
Jahresbauleistung
Noch offene bzw. zwingend erforderliche Jahresbauleistungen werden von der Firma Tausendpfund im 4. Quartal mit oberster Priorität durchgeführt. Es kann daher vereinzelt zu Behinderungen im Straßenbereich kommen.
Reparaturen am Unimog U 300
Am Unimog U 300 sind größere Reparaturen erforderlich, u. a. muss das Getriebe Instand gesetzt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 8.000 bis 12.000 € und sind als überplanmäßige Ausgaben unabweisbar.
Grüngutstelle Kneiting
Nachdem die bisher nutzbare Fläche im Ortsteil Kneiting entfällt, wird eine gemeindliche Fläche im Bereich der Alten Straße als Grüngutstelle vorbereitet. Hierzu müssen auch Schneidarbeiten durch den Bauhof durchgeführt werden. Die Grüngutanlieferung wird auf drei Wochenenden begrenzt.
Vorstandssitzung
Am 12.09.2017 findet ab 19.30 Uhr die Vorstandssitzung zur „Dorferneuerung Kneiting“ im Dorfhaus Kneiting statt.
Dorfhaus Kneiting – Wasserschaden
Im Dorfhaus Kneitung ist aufgrund der Baumaßnahme Wasser in Keller gelaufen und ein nicht unerheblicher Sachschaden entstanden. Der Schaden wird über die Versicherung der bauausführenden Firma geregelt.
Leistung der PV-Anlagen im Gemeindegebiet
Der im Gemeindegebiet erzeugte Strom aus PV-Anlage entspricht mit 2,3 Mio. kW/h ca. 40 % des privat verbrauchten Stroms.
Städtebauförderung
Die beantragte Städtebauförderung wurde seitens der Regierung der Oberpfalz abgelehnt. Weder aus dem Bayerischen Förderprogramm noch aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ können für die geplanten Maßnahmen in Pettendorf, z. B. für die Rathausplatzumgestaltung oder für das geplante Bürgerzentrum, Mittel bereitgestellt werden. Die Regierung der Oberpfalz empfiehlt, zusammen mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz geeignetere Wege zu suchen.
Datenstand vom 19.02.2018 08:07 Uhr