Datum: 17.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einfamilienhaus mit Dreifachgarage und Pool auf Fl.Nr. 1263/15, Gemarkung Pettendorf, Parzelle in der 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans "Kirchfeld" (Lärchenweg, Reifenthal)
2 Tektur - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf Fl.Nr. 24/1, Gemarkung Pettendorf (Talweg, Pettendorf)
3 Errichtung eines Satteldaches auf der Garage, Verlängerung des Satteldaches über Stellplatz auf Fl.Nr. 222, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
4 Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer auf Fl.Nr. 94/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
5 Errichtung einer Einfriedung auf Fl.Nr. 1551/4, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)

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1. Einfamilienhaus mit Dreifachgarage und Pool auf Fl.Nr. 1263/15, Gemarkung Pettendorf, Parzelle in der 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans "Kirchfeld" (Lärchenweg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 17.08.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.04.2011 mit einer Bauvoranfrage zu o.g. Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen mit 4:3 Stimmen. Die Grundlage der damaligen Prüfung war der Bebauungsplan „Am Kirchfeld – Lärchenweg“ aus dem Jahre 1972 von dessen Festsetzungen das Vorhaben in punkto Bauweise, GRZ, Dachform bzw. –neigung und Überschreitung der Baugrenzen doch sehr erheblich abwich. Der Gemeinderat beschloss daher, auf Kosten des Antragstellers, die Fortschreibung des Bebauungsplanes, welche am 31.08.2012 rechtsverbindlich wurde.

Das nunmehr beantragte Vorhaben in den Ausmaßen von 16,00 x 10,50 m beinhaltet folgende Eckpunkte bzw. weicht in einem Punkt von den (fortgeschriebenen) Festsetzungen ab:


Bauvoranfrage
Bebauungsplan
Bauantrag
Hauptgebäude:



Bauweise
E+I, teilweise unterkellert
max. 2 Vollgeschosse
E+I
GRZ
0,47
0,35
0,18
Wandhöhe
9,90 m (UG+EG 6,50,
OG 3,40m)
max. 8,00 m
6,50 m
Kniestock
---
0,75 m
---
Dachform
Flachdach
SD, PD, FD
Flachdach
Dachneigung
22-40 bzw. 0-25°




Garage:



Dachform
im Gebäude integriert
FD
Flachdach




Sonstiges:
Überschreitung der Baugrenzen durch Garage

Die erforderliche Befreiung von den Festsetzung ist die Überschreitung der Baugrenze durch den Garagenbau. Lt. Bebauungsplan ist zur nördlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 3,0  m einzuhalten, es ist jedoch eine Grenzbebauung geplant. Der Antrag auf Befreiung mit Begründung liegt den Unterlagen bei.

Erschließung:
Die Erschließung ist über den „Lärchenweg“ straßenmäßig gesichert, die Abwasserbeseitigung ist über die Verlängerung der Mischwasserkanalisation sichergestellt. Der WZV teilt in seiner Stellungnahme vom 16.08.2017 mit, dass die Wasserversorgung ebenfalls gesichert ist.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde abschließend durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Tektur - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf Fl.Nr. 24/1, Gemarkung Pettendorf (Talweg, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 17.08.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.04.2017 mit dem Abbruch des bestehenden Wohnhauses und dem Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern und beschloss, dem Vorhaben einstimmig sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
  1. Die Entwässerung ist über den bereits bestehenden Kanalanschluss gewährleistet, ggfs. wäre die Dimensionierung zu prüfen. Sollte ein Zweitanschluss erforderlich sein, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers zu erstellen.
  2. Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.04.2017 zur erforderlichen Sondervereinbarung hinsichtlich eines Zweitanschlusses wird verwiesen.
  3. Die im Lageplan eingezeichnete Doppelgarage ist ggfs. über eine Tektur darzustellen.
  4. Der Anbau des Zwerchgiebels (Treppenhaus) beim Vorhaben Am Weingert ist im Lageplan noch einzuzeichnen.
  5. Die erforderliche Bordsteinabsenkung Am Weingert ist in fachgerechter Art und Weise auf Kosten des Antragstellers durchführen zu lassen.

Die Unterlagen wurden dem Landratsamt Regensburg am 23.05.2017 zur Genehmigung vorgelegt, die Genehmigung erging mit Bescheiden vom 02.08.20217. Bei der bautechnischen Prüfung wurde festgestellt, dass die Wohneinheit im Dachgeschoss des Gebäudes Talweg mit der geplanten Dachneigung und Kniestockhöhe nicht optimal bewohn- bzw. nutzbar wäre. Zur Änderung der Planung wurde eine Tektur angeregt, die folgende Änderungen des Vorhabens beinhaltet:

1. Planung
Tektur
Kniestockhöhe
1,00 m
1,25 m
Dachneigung
38°
43°
Firsthöhe
ca. 11,50 m
ca. 12,80 m

Erschließung, Nachbarunterschriften:
Bezüglich der Erschließung und der Nachbarunterschriften wird auf den Vortrag vom 20.04.2017 Bezug genommen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Tektur sein Einvernehmen. Der Beschluss zu den im Sachverhalt genannten Punkten 1, 2 und 5 wird aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Satteldaches auf der Garage, Verlängerung des Satteldaches über Stellplatz auf Fl.Nr. 222, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 17.08.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, das bestehende Pultdach auf der Garage abzubrechen und ein Satteldach (ca. 25°) über der Garage und dem Anbau des Wohngebäudes einschließlich einer Verlängerung über den angrenzenden Stellplatz neu zu errichten. Die so neu überdachte Fläche beträgt 81,84 m² (13,20 x 6,20 m).

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Weinbergstraße erschlossen. Die Erschließung Kanal und Wasser ist ebenfalls gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Diese wurde, soweit möglich durchgeführt. Die fehlenden Unterschriften begründen sich darin, dass die entsprechenden Nachbarn sich im Urlaub befinden. Lt. Aussage des Bauherrn besteht jedoch Einverständnis mit der Maßnahme.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer auf Fl.Nr. 94/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 17.08.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 18.05.2017 erteilte der Bauausschuss dem Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen und stimmte folgenden Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu:

  1. Das Hauptgebäude liegt nicht auf der Baulinie der Baugrenze. Stattdessen wurde das Gebäude 2,50 m nach Westen verschoben.
  2. Neben dem Verlassen der Baulinie wurde die Baugrenze im Norden um 1,50 m überschritten um das Haupt- und Nebengebäude zu trennen.
  3. Das vorgeschriebene Längen-/Seitenverhältnis 5:4 wird geringfügig überschritten.

Die Unterlagen wurden am 23.05.2017 an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet, diese erfolgte mit Bescheid vom 06.07.2017.

Bei der Schnurgerüstabnahme ergab sich in Zusammenhang mit der eingangs genannten, abweichenden Planung, folgender Sachverhalt bzw. ergeht folgender Antrag auf isolierte Befreiung:

Aufgrund der Beantragung eines Durchganges zwischen Garage und Haus mussten wir das Haus um ca. 1,70 m nach Norden verschieben. Somit entstand ein Abstand zur Grenze von 1,40 m. Folglich kann die Stützmauer nicht wie im Bebauungsplan mit einem Abstand von 2,00 m errichtet werden.

Da der Anbau (Cube) nicht unterkellert ist und wir ansonsten die Flächen nicht angleichen können, benötigen wir eine Stützmauer. Hinzu kommt dass das Gefälle um ca. 50 cm größer ist als im Bebauungsplan angegeben.

Stellungnahme Bauverwaltung:
Gemäß Nr. 6. e) der textlichen Festsetzungen sind Stützkonstruktionen bis max. 1,00 m Höhe) für Geländeauffüllungen über das Niveau der angrenzenden öffentlichen Flächen nur mit mind. 2,00 m Abstand zulässig. Es werden daher zwei Befreiungen erforderlich:
  1. Unterschreitung des Grenzabstands von 2,00 m (tatsächlich 0,0 m) und
  2. Überschreitung der max. Höhe von 1,00 m (geplant max. 1,30 m).

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die Mauer ist dauerhaft zu begrünen, die Pflege ist von den Antragstellern zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer Einfriedung auf Fl.Nr. 1551/4, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 17.08.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, das Grundstück einzuzäunen. Zur Ausführung soll straßenseitig ein Holzlattenzaun (h=1,20 m) sowie rückseitig ein Maschendrahtzaun (h=1,20 m) kommen. Die Längen werden straßenseitig mit 25 lfd. m und rückseitig 55 lfd. m angegeben.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Gartenstraße in Neudorf erschlossen. Es ist an der öffentlichen Kanalisation und dem Wasserversorgungsnetz angeschlo ssen.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2017 20:11 Uhr