Datum: 21.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Gemeinde Pettendorf; Leader Antrag "Pettendorf blüht"
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2 |
Antrag auf Flurverbesserung (Auffüllungen) mit unbelastetem Erdaushubmaterial auf Fl.Nr. 1500, Gemarkung Pettendorf (Seeäcker, Nähe Schwetzendorf)
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3 |
Antrag auf Isolierte Befreiung; Thermische Solaranlage zur Brauchwasserbereitung mit 30° auf Fl.Nr. 94/53, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 21 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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4 |
Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2013-1284 vom 15.10.2013; Ldw. Auffüllungen zur Bodenverbesserung auf Fl.Nr. 676, Gemarkung Kneiting
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5 |
Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 94/46, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 28 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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6 |
Bauvoranfrage auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses um zwei Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1438, Gemarkung Pettendorf (Stieglitzenhöhe, Schwetzendorf)
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7 |
Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 1587, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
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8 |
Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1586/5, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
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1. Gemeinde Pettendorf; Leader Antrag "Pettendorf blüht"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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21.09.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.08.2017 die Errichtung eines Bienenlehrpfades beschlossen. Verwirklicht werden soll dies im Rahmen des Leader-Programms „Pettendorf blüht“ durch die Aufstellung von Infotafeln auf den im TOP genannten Fl.Nrn.
Zu den Infotafeln:
Die Rahmenkonstruktion weist 2.300 mm fertiges Höhenmaß, für Befestigung von Infotafel A1 B/H 700 x 1000
mm (Hochformat), auf. Spätere max. sichtbare Fläche ist 1,80 m x 1,00 m.
Hinweis:
Angeregt wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 03.08.2017 auch die Einbeziehung des Weges von Adlersberg nach Hummelberg, Fl.Nr. 676, Gemarkung Pettendorf. Dies wurde in den vorliegenden Planungen (noch) nicht berücksichtigt. Hierzu ist ggfs. zu gegebener Zeit nach Rücksprache mit dem Eigentümer (Privatweg) eine Tektur der Baugenehmigung erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Flurverbesserung (Auffüllungen) mit unbelastetem Erdaushubmaterial auf Fl.Nr. 1500, Gemarkung Pettendorf (Seeäcker, Nähe Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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21.09.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nr. in der Gemarkung Pettendorf handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.
Zum Grundstück (Gesamtfläche 491.796 m²):
Bei einer Genehmigung der beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 37.279 m².
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 37.279 m² x 0,35 m = 13.047,872 m³ x 1,33 = 17.354 to / 15 to. = rd. 1.157 Lkw`s
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zum Grundstück hat über die Kreisstraße R 39 und den öffentlichen Feld- und Waldweg „Der Schwaighauser Weg“ Fl.Nr. 1509/2, Gemarkung Pettendorf, zu erfolgen.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
- Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
- Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
- Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Zufahrt hat, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erfolgen.
- Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
- Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
- Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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3. Antrag auf Isolierte Befreiung; Thermische Solaranlage zur Brauchwasserbereitung mit 30° auf Fl.Nr. 94/53, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 21 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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21.09.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Gemäß Nr. 2.2 (Dachgestaltung – WA) der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Sonnenkollektor- und Photovoltaikanlagen auf Satteldächern dachflächenparellel (18 – 22°) auszuführen.
Die Antragsteller beantragen die Errichtung einer thermischen Solaranlage abweichend mit einer Aufständerung auf 30°. Nur so können sie auch einen effizienten Wirkungsgrad erreichen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2013-1284 vom 15.10.2013; Ldw. Auffüllungen zur Bodenverbesserung auf Fl.Nr. 676, Gemarkung Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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21.09.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 04.09.2017 wird die Verlängerung der im Betreff genannten Baugenehmigung beantragt. Gegenstand der Genehmigung ist die geplante Auffüllung der landwirtschaftlichen Fläche Fl.Nr. 676, Gemarkung Kneiting, auf einer Fläche von ca. 10.000 m².
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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5. Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 94/46, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 28 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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21.09.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in E+I-Bauweise mit Satteldach (DN 20°) zu errichten. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Überschreitung der max. Gebäudegröße von 14,00 x 10,00 m, geplant sind 15,48 x 10,48
m.
- Überbauung der Baugrenze durch eine Terrasse im Süden um ca. 1,37 m².
Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich begründet, sie sind beide städtebaulich vertretbar.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bauvoranfrage auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses um zwei Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1438, Gemarkung Pettendorf (Stieglitzenhöhe, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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21.09.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus um ein weiteres Gebäude in E+I-Bauweise zu erweitern. In den Ausmaßen ähnelt das geplante Gebäude dem Bestand. Eine Verbindung der beiden Gebäude soll durch einen Durchgang/Übergang hergestellt werden.
Grundsätzlich wurde bei Außenbereichsgrundstücken zu ähnlichen Vorhaben unter der Voraussetzung zugestimmt, dass sich die geplante Erweiterung deutlich unterordnet. Dies ist im vorliegenden Fall jedoch nicht der Fall.
Erschließung:
Das Grundstück Fl.Nr. 1438, Gemarkung Pettendorf, ist über die Ortsstraße „Birkenweg“ und den Privatweg Fl.Nr. 1567/4, Gemarkung Pettendorf, straßenmäßig erschlossen. Die Abwasserbeseitigung ist derzeit über eine Kleinkläranlage mit 6 EW sichergestellt. Bei einer Erweiterung ist die Dimensionierung ggfs. anzupassen. Die Wasserversorgung ist als gesichert zu betrachten.
Diskussionsverlauf
Grundsätzlich war man sich einig, einer maßvollen Erweiterung zuzustimmen. Im Bauausschuss wurde daher über die Größe des geplanten Gebäudes diskutiert und abschließend eine deutlichere Unterordnung gefordert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Vorhaben hat sich deutlich unterzuordnen und ist als wirklicher Anbau an das Bestandsgebäude zu realisieren.
Die Abwasserbeseitigung ist sicherzustellen bzw. anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 1587, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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21.09.2017
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Balkon in den Ausmaßen von 4,00 x 3,00 m zu errichten. Hierfür ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1586/5, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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21.09.2017
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Es ist geplant, ein Einfamilienhaus in E+I-Bauweise in den Ausmaßen von 11,00 x 8,00 m mit einer Doppelgarage (5,00 x 5,00 m) zu errichten. Größe des Grundstücks beträgt 1.363 m²
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Hochweg“ und über eine noch zu errichtende/zu sichernde Zufahrt von ca. 50 m erschlossen. Es ist an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz angeschlossen.
Alternativ wäre die straßenmäßige Erschließung auch über eine private Zufahrt auf der Fl.Nr. 1586/2, Gemarkung Pettendorf, geplant. Diese wäre jedoch auch über ein noch notarielles Geh- und Fahrtrecht zu sichern. Ebenso die erforderlichen Leitungsrechte (Kanal, Wasser, etc.)
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2017 14:15 Uhr