Datum: 05.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bienenfreundliche Gemeinde Pettendorf; Vorstellung der Marketingkonzepte (Logo und Identifikationsmerkmale) für das bürgerschaftlich getragene Netzwerkprojekt "Pettendorf blüht"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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05.10.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.08.2017 wurden elf geeignete Marketing- bzw. Werbebüros aufgefordert, Angebote für die Dienstleistung Entwicklung eines Marketingkonzeptes (Logo und Identifikationsmerkmal) für das bürgerschaftlich getragene Netzwerkprojekt „Pettendorf blüht“ abzugeben.
Zwei Büros haben form- und fristgerecht Bewerbungen abgeben, zwei Büros haben abgesagt, die restlichen haben nicht auf die Ausschreibung reagiert.
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Bieter
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Adresse
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Angebot vom
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Absage vom
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Büro Wilhelm
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Lederersgasse 5, 92224 Amberg
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14.09.2017
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CP² Werbeagentur
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Haidmühlweg 5, 92665 Altenstadt an der Waldnaab
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12.09.2017
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Der kleine Krebs Verlag GmbH
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Kiebitzweg 16, 93133 Burglengenfeld
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12.09.2017
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Grafik.Medien.Design.Kitzmann.Wiesinger
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Franziskanerplatz6, 93053 Regensburg
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06.09.2017
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Wonders and sign
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Erminoldstraße 98, 81735 München
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Trendfrei Robert Hiltl
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Landshuter Straße 37, 93053 Regensburg
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Knuthgrafikdesign Beate Knuth
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Domspatzenstr. 24, 93152 Nittendorf
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Rainer Michael Lindner, Dipl. Designer
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Erlenweg 29, 92521 Schwarzenfeld
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Susanne Schießl, Grafikdesign
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Bachgasse 20, 93047 Regensburg
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Hotel des Artistes
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Obermünsterstr. 9a, 93047 Regensburg
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Harald Stiefendorfer
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Obere Bachgasse 18, 93047 Regensburg
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Die Entwürfe der teilnehmenden Bieter wurden von einem Gremium aus zweiten Bürgermeister, Geschäftsleiter, Projektleitung und dem Sachgebietsleiter 12 vorgesichtet. Beide Konzepte erfüllen grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen. Da für die Vergabe der Dienstleistung nicht allein der Preis entscheidend ist, sondern insbesondere auch nichtmonetäre Kompetenzen gewichtet werden, soll dem Gemeinderat die Möglichkeit gegeben werden, die Bewerbungsbeträge im Rahmen einer Präsentation durch die Bewerber zu beurteilen. Die Vergabe der Dienstleistung kann nur im nichtöffentlichen Teil erfolgen; zu einem entsprechenden Tagesordnungspunkt wurde fristgerecht geladen.
Die Präsentationen erfolgen durch die Bewerber CP², Altenstadt a.d. Waldnaab und Büro Wilhelm, Amberg.
Die Rahmenbedingungen der Ausschreibung stellten sich im Wesentlichen wie folgt dar (Auszug aus der Ausschreibung):
II.5 Aufgabengliederung des Projektes/Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
Hauptinhalt der Ausschreibung: Bewusstseinsbildung
- Entwicklung eines Logos
- Schaffung von Anreizsystemen
- Logo ist Bestandteil von Flyern und Infomaterialen
- Logo ist Bestandteil für die Projektwebsite
Wichtiger Hinweis:
Die spezifischen Inhalte des Projektes sowie die dadurch an das Konzept gestellten Anforderungen können zusätzlich auch aus den beigefügten Unterlagen (Projektantrag vom 10.03.2016 und 01.06.2016 sowie dem Förderbescheid vom 29.09.2016) entnommen werden.
Die Antragsunterlagen vom 10.03.2016 und 01.06.2016 sind insoweit Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
III.) Verfahrensart
Freihändige Vergabe nach VOL/A
IV.) Zuschlagskriterien, Qualifikation und Anforderungen sowie Nachweise
A. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das unter Berücksichtigung der Einzelkriterien
1. inhaltliche und fachliche Kompetenz des Angebotes – Punkte 50
(Bitte beschreiben Sie Ihre Vorstellungen Marketing mit Entwurf eines Logos/Identifikationsmerkmals auf max. zwei DIN A 4 – Seiten)
2. Nachweis über Fachkompetenz/Referenzen (vgl. hierzu lit. B)auf dem Gebiet des Gemeindemarketings oder vergleichbarer Handlungsfelder – Punkte 10
3. Kosten in Euro (€) – Punkte 40
die höchste Gesamtpunktzahl (max. 100 erreicht).
Punktematrix
Kriterium 1. - nichtmonetäres Kriterium:
0 bis 15 Punkte = Geringer Zielerfüllungsgrad; die Darstellung ist nicht oder schlecht nachvollziehbar und/oder die aufgestellten Anforderungen werden nicht oder nur im geringen Maße erfüllt.
16 bis 39 Punkte = Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad; die Darstellung ist grundsätzlich unter Umständen mit geringen Schwächen nachvollziehbar und die gestellten Anforderungen werden teilweise erfüllt; die Darstellung ist durchschnittlich nutzbar, um die aufgestellten Zielvorstellungen zu erreichen/zu fördern.
40 bis 50 Punkte = Hoher Zielerfüllungsgrad; die Darstellung ist umfangreich, detailliert und uneingeschränkt nachvollziehbar und die aufgestellten Anforderungen werden vollumfänglich erfüllt; gegebenenfalls enthält die Darstellung über die Anforderungen hinausgehende gewinnbringende Ansätze.
Kriterium 2. – nichtmonetäres Kriterium
0 bis 3 Punkte = Geringer Zielerfüllungsgrad; die Darstellung ist nicht oder schlecht nachvollziehbar und/oder die aufgestellten Anforderungen werden nicht oder nur im geringen Maße erfüllt.
4 bis 7 Punkte = Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad; die Darstellung ist grundsätzlich unter Umständen mit geringen Schwächen nachvollziehbar und die gestellten Anforderungen werden teilweise erfüllt; die Darstellung ist durchschnittlich nutzbar, um die aufgestellten Zielvorstellungen zu erreichen/zu fördern.
8 bis 10 Punkte = Hoher Zielerfüllungsgrad; die Darstellung ist umfangreich, detailliert und uneingeschränkt nachvollziehbar und die aufgestellten Anforderungen werden vollumfänglich erfüllt; gegebenenfalls enthält die Darstellung über die Anforderungen hinausgehende gewinnbringende Ansätze.
Kriterium 3. – monetäres Kriterium
Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme 40 Punkte. Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
B. Grundsätzliche Qualifikation und Anforderungen
- Mindestens zwei Nachweise über vergleichbare Projekte
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert einleitend kurz den Sachverhalt.
Die Firma CP² aus Altenstadt an der Waldnaab, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fröhlich, präsentiert ihren Entwurf als erster Teilnehmer. Die Präsentation beginnt um ca. 19.10 Uhr und endet um ca. 19.35 Uhr.
Als nächster Teilnehmer präsentiert das Büro Wilhelm aus Amberg, vertreten durch Büroinhaber Herrn Koch, ihr Logo- und Marketingkonzept. Die Präsentation beginnt um ca. 19.40 Uhr und dauert bis ca. 20.00 Uhr.
Im Gemeinderat bestehen keine weitergehenden Rückfragen. Die Entscheidung über die mögliche Vergabe ist im nichtöffentlichen Teil vorgesehen.
Es erfolgt keine Abstimmung im öffentlichen Teil.
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2. Nutzung erneuerbarer Energien; Standortgebundenes eCarsharing im Landkreis Regensburg der KERL eG, Beteiligung der Gemeinde Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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05.10.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Ausgangslage:
Die Gemeinde Pettendorf ist bereits im Jahr 2015 in die kommunale Förderung der E-Mobilität eingestiegen und hat in Zusammenarbeit mit E-Wald eine E-Tankstelle in der Schloßstraße (Gewerbegebiet) errichtet. Hierfür wurden in den Jahren 2015 bis 2016 23.777,51 € für die Anschaffung und Errichtung der E-Tankstelle investiv aufgewendet.
Neben den einmaligen Investitionskosten entstehen wiederkehrende Kosten für Wartung u. Remote sowie die Grundgebühr für den erforderlichen Glasfaseranschluss. Diese laufenden Betriebskosten beliefen sich in seit der Inbetriebnahme 2016 bis September 2017 auf insgesamt 1.460 €. Aufgrund der vorliegenden Zahlen sind im durchschnittlichen Haushaltsjahr ca. 1.150 € für den operativen Betrieb der E-Tankstelle aufzuwenden.
Die Kundenbetreuung sowie die Abrechnung der „Betankung“ erfolgt ausschließlich über E-Wald; Kosten oder sonstiger sächlicher Aufwand entsteht für die Gemeinde nicht.
Die Nachfrage nach der E-Betankung in Pettendorf liegt aktuell bei 189 Ladevorgängen (jährlich gesamt), dies entspricht pro Monat ca. 8 Ladevorgänge im Monat.
Standortgebundenes eCarsharing der KERL eG
Die KERL eG plant ein standortgebundene eCarsharing der KERL eG zum Starttermin Dez. 2017 oder Jan. 2018. Bislang haben folgende Gemeinden die Teilnahme am standortgebundenen eCarsharing der KERL eG in den Beschlussgremien befürwortet: Regenstauf, Obertraubling, Wörth, Schierling, Wiesent, Pentling.
Das standortgebundene eCarsharing kann wie folgt ablaufen:
- Der ortsansässige KFZ-Händler wird der KERL eG ein Angebot für einen VW eGolf (Ausstattung ist noch abzustimmen) zuleiten.
- Wenn dieses Angebot für das ins Auge gefasste standortgebundene eCarsharing in Pettendorf –Standort: Schloßstraße, E-Tankstelle - zum Zuge kommt, dann wird sich ein örtlicher Unternehmer als einer von zwei Sponsoren (Werbeaufdruck auf dem E-Fahrzeug) mit einem monatlichen Betrag von 300 € netto/357 € brutto an dem Projekt beteiligen. Ob zusätzlich noch das Thema „Dauermiete“ von ca. einer Woche im Monat durch das Autohaus angeboten wird, steht noch nicht abschließend fest.
Finanzplanung je standortgebundenes E-Fahrzeug:
Gesamtkosten: 900 € netto/mtl. (Leasinggebühr, Buchungstool, Versicherung, Reifen, Überführung, etc.)
Finanzierung: zwei Werbesponsoren je E-Fahrzeug á 300 € mtl., Standortgemeinde 300 € netto/mtl.
Leasinggebühr für Nutzer (=Deckungsbeitrag Strom- bzw. Reinigungskosten): 4 € bis 5 €/h, ermäßigt 2 € bis 2,50 €/h (ermäßigte Leasinggebühr für Sponsoren und Standortgemeinden)
Es ist geplant neben den beiden Werbeaufdrucken von Unternehmen auf den Fahrzeugen auch einen Hinweis auf die jeweilige Standortgemeinde anzubringen.
Im September wird die KERL eG allen am eCarsharing teilnehmenden Gemeinden die Angebote der (regionalen) Autohändler unterbreiten und mit ihnen die Fahrzeuge abstimmen, die geleast werden. Geplant ist auch, dass das KERL-Projekt bereits ab Herbst z. B. bei Bürgerversammlungen in den Standortgemeinden vorgestellt wird.
Die Verwaltung ist im Rahmen des standortgebundenen eCarsharing eingebunden, z. B. für die Erstprüfung der gültigen Fahrerlaubnis und fungiert insoweit als „Kümmerer“.
Alternativen
Neben der KERL eG bietet auch E-Wald ein Carsharingsystem an. Die Kosten für einen eGolf betragen monatlich 789 € brutto. Wird das Auto verliehen, sind für den E-Golf pro Stunde 8,99 € vom Kunden zu bezahlen.
Von den Verleihgebühren fließt ein Anteil an die Kommune zurück. Zudem können auch bei E-Wald-Modell Werbepartner akquiriert werden, wenngleich die verfügbare Werbefläche sich weitgehend auf den Bereich der C-Säule reduziert. E-Wald hat neben dem VW e-Golf z. B. auch den VW e-UP im Angebot, der mit 549 € brutto nochmals günstiger angeboten werden kann. Die Kundenmiete beträgt pro Stunde 5,99 €. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der e-UP in Reichweite und Komfort nicht mit dem e-Golf konkurrieren kann.
Die Standortgemeinde kann das Fahrzeug kostenlos nutzen.
Das Verleihsystem an sich gleicht weitgehend dem System der Kerl eG. Näherer Erläuterungen siehe Anlage.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Bürgermeistert Obermeier macht klar, dass die Gemeinde Pettendorf bereits durch die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur (E-Ladesäule) einen großen Beitrag geleistet hat, der mit nicht unerheblichen Kosten verbunden war. Auch der laufende Unterhalt der E-Tankstelle schlägt jährlich mit knapp 1.200 € zu Buche. Hinzu kommt, dass das eCarsharing sowohl bei der KERL eG als auch bei Alternativanbietern mit einem Aufwand in der Verwaltung verbunden ist. Gemeinderat Bornschlegl merkt an, dass der Vorstoß der KERL eG durchaus sinnvoll ist, jedoch aufgrund der bisherigen „Nachfragesituation“ nach E-Mobilität in Pettendorf kein vordringliches Thema zu sein scheint. Auch Gemeinderätin Muehlenberg unterstreicht, dass die Idee grundsätzlich gut sei, jedoch der Hauptort Pettendorf nicht als Standort der ersten Wahl für das eCarsharing geeignet ist. Die dezentrale Struktur der Gemeinde macht es aus Sicht von Gemeinderätin Muehlenberg schwierig, dass Bewohner außerhalb des Hauptortes sinnvoll auf das Leihfahrzeug zugreifen können. So müsste am Beispiel Aichahof erst nach Pettendorf gefahren werden, um dann auf ein E-Car umzusteigen, mit dem man ggf. nur nach Regensburg fahren möchte. Gemeinderat Listl macht deutlich, dass es aus seiner Sicht keine Aufgabe der Kommune ist, das eCarsharing, egal in welcher Form, zu begleiten oder gar finanziell zu unterstützen. Hier sind die Unternehmer gefragt, die auch am Vertrieb teilhaben. Gemeinderat Weigl steht der Angelegenheit ebenfalls kritisch gegenüber, insbesondere sei für ihn der zusätzliche Verwaltungsaufwand bedenklich. Im Gemeinderat entsteht noch kurz eine Diskussion darüber, inwieweit eine geringere finanzielle Beteiligung der Gemeinde, z. B. ein fester Zuschuss, begrenzt auf 1.500 € jährlich, denkbar wäre. Dies wird jedoch nach kurzer Diskussion verworfen, zumal nicht davon ausgegangen wird, dass für die KERL eG eine Anteilsfinanzierung mit einem deutlich geringeren Teilbetrag als vorgesehen wirtschaftlich tragfähig ist.
Nachdem alle Argumente ausgetauscht sind, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, über die ablehnende Haltung der Gemeinde abzustimmen.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf nimmt am standortgebundenen eCarsharing im Landkreis Regensburg der KERL eG nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtliche Anordnung am Sühnekreuzweg in Pettendorf durch die Aufstellung der VZ 250 (Durchfahrt verboten), ZZ 1020-30 (Anlieger frei) und 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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05.10.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund von Beschwerden von Anliegern aus dem Sühnekreuzweg, dass die Straße als Zu- bzw. Abfahrt von Bauherren, Baufirmen zum Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ genutzt wird, wurde eine Lösung gesucht, dies zu untersagen. Der Gemeinderat hat sich im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan ausdrücklich gegen eine Nutzung der bestehenden Ortsstraßen „Sühnekreuzweg und Margarethenstraße“ ausgesprochen. Dies gilt sowohl für den Baustellenverkehr als auch für den künftigen Anliegerverkehr.
Da die Grünordnung am Ende der „Pfarrer-Groden-Straße“ / Anschluss ÖFWW Fl.Nr. 112 erst im nächsten Jahr durchgeführt wird, ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Bauliche Maßnahmen (Poller, Bauzaun, etc.) scheiden aus, da dadurch sowohl eine Umkehre an der „Pfarrer-Groden-Straße“ bzw. die Nutzung des angrenzenden öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 112, Gemarkung Pettendorf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar wäre.
Nach einem Ortstermin am 18.09.2017 und auch aus Sicht des kommunalen Winterdienstes in diesem Bereich, wird nun vorgeschlagen, bis zum Abschluss der Grünordnungsmaßnahmen in diesem Bereich folgende Beschilderung anzuordnen:
- VZ 250 (Durchfahrt verboten),
ZZ 1020-30 (Anlieger frei) und 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei).
Nach Abschluss der Grünordnungsmaßnahmen wird die Beschilderung auf die weitere Notwendigkeit geprüft und ggfs. wieder aufgehoben.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat ordnet die Aufstellung der Beschilderung am Sühnekreuzweg, wie im Sachverhalt beschrieben, an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Straßenbau, Straßenunterhalt; Sanierung und Teilausbau der Mariaorter Straße in Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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05.10.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.09.2017 wurde vom Ingenieurbüro Geitner für den Teilausbau, Deckenneubau und die Herstellung der Bankette an der Mariaorter Straße in Kneiting eine Kostenberechnung erstellt. Der Sanierungsabschnitt beträgt ca. 85 m, die Kostenberechnung ergibt eine Bruttoauftragssumme von 23.520,29 €.
Diese Kosten sind aufgrund nutzbarer Synergieeffekte aus Baumaßnahmen vor Ort vergleichsweise moderat. Aus verfahrensökonomischen und zeitlichen Gründen wurden die Bauarbeiten daher bereits beauftragt und ausgeführt.
Die Baumaßnahme war nicht im Maßnahmenplan der Jahresbauleistungen 2017 vorgesehen, zudem wird die Auftragssumme von 10.000 € brutto überschritten. Die Beauftragung der Bauleistungen ist daher keine laufende Angelegenheit und muss vom Gemeinderat durch Beschluss nachträglich legitimiert werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die beauftragten Baumaßnahmen auf Grundlage der Kostenberechnung vom 13.09.2017 durchgeführt werden konnten. Die Baukosten, die nach der Kostenberechnung voraussichtlich 23.520,29 € betragen, werden der Jahresbauleistung zusätzlich
zugeordnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Vollzug der Baugesetze - Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Am Silbergarten-West" durch 1. Deckblatt;
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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05.10.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West“ zu ändern (1. Deckblatt). Wesentliches Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.09.2017 wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.
Zeitnah zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans. Dieser liegt in der Zeit vom 18.09.2017 bis 18.10.2017 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 08.09.2017 hingewiesen. Im Namen des Marktes Lappersdorf möchten wir Sie als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange bitten, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung des Bauleitplans Stellung zu nehmen.
Wir bitten um Ihre Stellungnahme bis zum 13.10.2017. Sollten wir bis zum Ablauf der Frist nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden, bzw. wird Ihr stillschweigendes Einverständnis angenommen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), 4. Änderung des Bebauungsplanes "Domspatzenstraße Etterzhausen II" des Marktes Nittendorf;
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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05.10.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.08.2017 wurden die Unterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Domspatzenstraße Etterzhausen II" mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB übersandt.
Der derzeitige Bebauungsplan soll mit der Änderung auf einen aktuellen rechtmäßigen Stand gebracht werden. Mit einer verträglichen Nachverdichtung kann zudem zusätzliches Baurecht geschaffen werden.
Städtebaulicher Anlass, Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung, Alternativen:
Der Bereich des Bebauungsplanes ist weitgehend bebaut. Es bestehen noch einzelne Baulücken. Bei der Beurteilung des Bebauungsplanes war nicht gesichert festzustellen, ob es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 BauGB handelt. Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Verkehrsflächen.
Hinsichtlich der überbaubaren Flächen ist innerhalb des Bebauungsplanes nur in Teilbereichen durch die Baugrenzen und Baulinien die überbaubare Fläche geregelt. In weiten Teilen des Geltungsbereiches sind im Bebauungsplan keine Baugrenzen oder überbaubaren Flächen dargestellt. Dies betrifft sowohl den im Bebauungsplan dargestellten Baubestand wie auch einzelne unbebaute Baulücken. Durch die teilweise Darstellung von Baufenstern durch Baugrenzen und Baulinien kann somit nicht davon ausgegangen werden, dass ein einfacher Bebauungsplan ohne überbaubare Flächen Ziel des damaligen Bebauungsplanes war.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass der bestehende Bebauungsplan in Teilbereichen aufgrund der fehlenden überbaubaren Flächen lückenhaft ist. Die geforderte Eindeutigkeit und Klarheit der in der Satzung vorgenommenen Festsetzungen ist somit nicht erkennbar. In einigen Teilbereichen entsprechen die dargestellten, überbaubaren Flächen nicht dem tatsächlichen Baubestand. Zudem ist festzustellen, dass die dargestellten, überbaubaren Flächen äußerst eng gefasst wurden und eine Begründung für die dargestellten Baulinien sich nicht erschließt.
Eine Überarbeitung des Bebauungsplanes ist erforderlich. Hierbei war auch zu überlegen, ob durch Aufhebung des Bebauungsplanes die städtebaulichen Ziele der Gemeinde und die einzustellenden Interessen der privaten Grundstückseigentümer nicht am besten berücksichtigt werden können. Die vorhandenen Baulücken können weitgehend nach § 34 BauGB beurteilt und bebaut werden. Durch das Einfügegebot können die städtebaulichen Ziele für die Marktgemeinde ausreichend gewahrt werden. Bei Flurnummer 164/4 würde unter Umständen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Baurecht entfallen.
Die vom Gesetzgeber geforderten Anstrengungen zur Nachverdichtung bebauter Gebiete könnten durch die Aufhebung des Bebauungsplanes und die dadurch liberalere entfallenen, engen Bauvorschriften besser erfüllt werden. Unabhängig dieser Überlegungen wäre das geltende Naturschutzrecht und das Waldrecht zu berücksichtigen. Einige der derzeit unbebauten Parzellen sind waldartig bewachsen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Regensburg, wurde von einer Aufhebung abgeraten.
Der Gemeinderat hat in der Beratung der möglichen Alternativen beschlossen, den Bebauungsplan vollständig zu überarbeiten.
Mit der vollständigen Überarbeitung und Neuerstellung des Planes können nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen des bestehenden, weitgehend bebauten Bereiches erneuert werden.
In Teilbereichen ist zur Eindeutigkeit der Bebauungsplanfestsetzungen eine Ergänzung der Baugrenze erforderlich. In einem weiteren Teilbereich ist die Anpassung der Festsetzungsinhalte im geringfügigen Umfang an den Baubestand erforderlich.
Kleinere Bereiche der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind von der Überarbeitung ausgenommen, da hierfür keine Erforderlichkeit besteht.
Ziel der Überarbeitung ist es, die städtebauliche und landschaftliche Qualität des Baugebiets im Grundsatz zu erhalten und auf der anderen Seite die wenigen, bisher unbebauten Bereiche einer angemessenen Nachverdichtung zuzuführen. Mit der Überarbeitung sollen die Festsetzungen schlanker und zeitgemäßer abgefasst werden.
Für den Baubestand soll die Möglichkeit geschaffen werden, bauliche Erweiterungen unter Berücksichtigung öffentlicher und nachbarschaftlicher Belange auf klarer Grundlage der Festsetzungen vorzunehmen. In einem Teilbereich soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig erweitert werden, um den erheblichen Nachfrage nach Wohnbauflächen an städtebaulich geeigneter Stelle zu entsprechen.
Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 06.10.2017 gebeten. Sollten wir bis dahin keine Rückantwort erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planungen keine Einwände bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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10. Gemeinderat
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05.10.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
14. Änderung des Regionalplans Region Regensburg, Neufassung des Kapitels I "Raumstrukturelle Entwicklung der Region Regensburg - Beteiligung der Gemeinde Pettendorf als Träger öffentlicher Belange
Der Beteiligungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg hat in seiner Sitzung am 14.07.2017 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zur o.g. Regionalplanfortschreibung durchzuführen. Die 14. Änderung beinhaltet die Neufassung des Kapitels I „Raumstrukturelle Entwicklung der Region Regensburg“ (bisher „Teil A – Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen überfachlichen Entwicklung der Raumstruktur“). Die Träger der öffentlichen Belange wurden gebeten, bis zum 16.10.2017 Stellung zu nehmen. Aus Sicht der Gemeinde Pettendorf sind keine Belange der Gemeinde betroffen.
Bevölkerungsstand der Gemeinde Pettendorf
Nach der aktuellen amtlichen Veröffentlichung des Landkreises Regensburg beträgt der Bevölkerungsstand der Gemeinde Pettendorf zum Stichtag 30.06.2016 3.296 Einwohner.
Ausgleichsfläche Etterzhausen
Die Gestaltung
der Ausgleichsfläche wurde plangemäß ausgeführt.
Neue Richtlinie zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 werden den Kommunen interessante Förderungen für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze geboten. Die Gemeinde Pettendorf wird bis zu Gemeinderatssitzung im November prüfen, welcher Bedarf an Betreuungseinrichtungen tatsächlich besteht.
Umsetzung der Beschilderung im Bereich Pettendorf-Südwest
Die noch erforderlichen Beschilderungsmaßnahmen auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 07.09.2017 im Bereich des Baugebietes Pettendorf-Südwest sowie im Bereich der Schloßstraße sind nach vorangegangener Ortseinsicht mit der Polizeiinspektion Nittendorf weitgehend umgesetzt.
Ärztliche Versorgung in Pettendorf
Ab Februar 2018 wird Herr Dr. Johannes Schmid zusätzlich als Arzt in der Praxis von Frau Dr. Köppl tätig.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Städtebauförderung
Gemeinderätin Muehlenberg frägt an, wie es in Sachen „Städtebauförderung“ weitergeht. Insbesondere gilt es aufzuklären, wieso die Förderung nach so langer und intensiver Vorlaufzeit abgelehnt wurde. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass bereits Gespräche mit dem Leiter der Städtebauförderung bei der Regierung der Oberpfalz geführt wurden. Hauptproblem sei die Schwierigkeit, unsere Vorhaben im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ oder im „Bayerischen Programm“ zu platzieren, da von den Förderstellen Schnittmengen zum Gemeindeentwicklungskonzept gesehen werden, das grundsätzlich die Förderkulisse des Amts für ländliche Entwicklung anspricht. Die Angelegenheit wird seitens der Gemeinde Pettendorf weiter mit Nachdruck –auch auf politischer Ebene- verfolgt. Ende des Monats Oktober werden zudem Gespräche über weitere Fördermöglichkeiten geführt. Der Gemeinderat und die Öffentlichkeit werden zeitnah über die Ergebnisse informiert.
Kritik an der Planung und Durchführung des Landkreislaufes
Gemeinderat Listl weist darauf hin, dass an ihn nochmals heftige Kritik der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Landkreislaufes im Bereich des Gemeindegebietes Pettendorf herangetragen wurde. Dabei wurden insbesondere die nahezu chaotischen Abläufe bei den Zeitmessstellen sowie das rücksichtlose Parkverhalten von Zuschauern und Teilnehmern thematisiert. Die Gemeindeverwaltung wird daher gebeten, das Landratsamt Regensburg über die aufgetretenen Probleme in Pettendorf in geeigneter Weise zu informieren.
Amtseinführung Pfarrer Bapst
Auf Rückfrage von Gemeinderat Grundei wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Amtseinführung von Herrn Pfarrer Bapst am 26.10.2017 stattfindet.
Hunde auf Kneitinger Sportplatz
Gemeinderat Listl weist darauf hin, dass wiederholt freilaufende Hunde am Kneitinger Sportplatz gesichtet wurden, was laut gemeindlicher Grünanlagensatzung und der Hundeanleinverordnung nicht zulässig ist.
Datenstand vom 16.02.2018 14:42 Uhr