Datum: 02.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des BayKiBiG; Bedarfsplanung Kinderbetreuungseinrichtungen 2018 bis 2021
2 Jahresrechnung 2016; Endgültige Feststellung des Rechnungsergebnisses 2016
3 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die a) Beschilderung und Parkplatzorganisation am Dorfplatz an der Keltenstraße, b) Anordnung/Bestätigung von Parkverboten an der Keltenstraße, c) Beschilderung des Parkplatz neu, Fl.Nr. 68, Gemarkung Kneiting
4 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug des BayKiBiG; Bedarfsplanung Kinderbetreuungseinrichtungen 2018 bis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 02.11.2017 ö beratend 1

Sachverhalt

Um bedarfsgerecht auf die künftige Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagieren zu können, wurde seitens der Verwaltung eine Prognose zu den zu erwartenden Bedarfszahlen angestellt. Grundlage bilden hier Daten aus dem Einwohnermeldewesen und Prognoseberechnungen nach dem BayKiBiG.


2. Kindergarten


Aus den Prognoseberechnungen nach dem BayKiBiG lassen sich nachfolgende Versorgungsgrade feststellen:




2.2 Bedarfsfestlegung bisher:
 
 





bisherige Anerkennung gem. Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG:


Die Gemeinde Pettendorf hat bisher 106 Ganztagsplätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder
zwischen 3 und 6 Jahren anerkannt.







Integration:



Bis zum Zeitpunkt 2006 bestand kein Bedarf an Integrationsplätzen, es wurde 2006

ein integrativer Platz anerkannt. Dieser ist derzeit belegt.






bisherige Anerkennung gem. Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG:


Die Gemeinde Pettendorf hat bisher 98 Plätze im Kath. Kindergarten in der Gemeinde
Pettendorf anerkannt.



Die Plätze können nach Bedarf ganztags, verlängert oder halbtags vergeben werden.

Vorhandene Ganztagesplätze können in Vor- und Nachmittagsplätze aufgeteilt werden.
Zeiten, die nicht über den Kath. Kindergarten Pettendorf abgedeckt werden können,

wurden über die qualifizierte Tagespflege des Landkreises abgedeckt.














































Bedarfsanerkennung gem. Art. 7 BayKiBiG neu:
Die Entwicklung der Geburten wurde auf Grundlage der bisherigen Geburtenentwicklung mit einem arithmetischen Mittelwert von 27 festgestellt. Zu berücksichtigen ist, dass aus dem Baugebiet Pettendorf-Südwest für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 mit einem zusätzlichen Anstieg von Kindern in der Altersklasse zwischen 3 und 6 Jahren zu rechnen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass sich aus daraus eine erhöhte Nachfrage an Kindergartenplätzen vor Ort ergibt. 
Da die Prognosezahlen insbesondere mit dem Zuzug aus dem neuen Baugebiet einhergehen und zusätzlich durch die Ansiedlung junger Familien mit einem weiteren Zuwachs an Kleinkindern zu rechnen ist,
ergibt sich ein rechnerischer Bedarf im Mittel von 120 Plätzen bereits aus Gemeindekindern.
Durch die mögliche Inanspruchnahme der Plätze durch auswärtige Kinder, sowie der nicht genau zu prognostizierenden Entwicklung der Kinderanzahl in der Altersgruppe zwischen 0 bis 6, ist ein Bedarf
einer zusätzlichen Gruppe (25 Kinder), demnach insgesamt 131 Plätze anzuerkennen.


3. Kinderkrippe

3.1 Ausgangslage

Kinder unter 3 Jahren:




3.1 Bestand:
 



Anzahl der Kinder unter 3 Jahren (01.01.2003 bis 31.12.2005):
112






Bestand an Plätzen:




Qualifizierte Tagespflege:
5



Krippe:

0



Kindergarten:
0





3.2 Bedarfsfestlegung bisher:












Bisherige Anerkennung gem. Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG:
 



Die Gemeinde Pettendorf erkennt 16 Ganztagsbetreuungsplätze für Kinder von 0 bis 3 Jahren in qualifizierter Tagespflege
oder in Einrichtungen, die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren anbieten, an.

Eine besondere pädagogische Ausrichtung wird laut der Elternbefragung nur für ein Kind gewünscht.







Integration:






Derzeit besteht kein Bedarf für einen Integrationsplatz. Da sich dies jederzeit ändern kann,
wird ein integrativer Platz anerkannt.











Anerkennung gem. Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG:




Die Gemeinde Pettendorf erkennt 8 Ganztagsplätze für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren im
örtlichen Kath. Kindergarten Pettendorf an, soweit die dort vorhandenen Plätze nicht für Kinder-
gartenkinder benötigt werden.












Die Gemeinde Pettendorf erkennt 16 Ganztagsbetreuungsplätze in qualifizierter Tagespflege an,
unter der Voraussetzung, dass im Kath. Kindergarten Pettendorf kein Betreuungsplatz zur Verfügung
steht.













Das Wunsch- und Wahlrecht wird durch das alternative Angebot von verschiedenen

qualifizierten Tagespflegeplätzen gewährleistet. Insoweit wird ein Platz anerkannt, damit die Eltern
eine Wunsch- und Wahlmöglichkeit haben.











Ausbaustufen:





Die Gemeinde Pettendorf wird mit anderen Gemeinden eine Krippe an einem zentralen

Ort bis Oktober 2010 einrichten und dadurch 6 Krippenplätze schaffen.




3.3 Bedarfsfestlegung neu

Derzeit ist die Kinderkrippe Pettendorf mit 13 Kindern aus Pettendorf und 8 auswärtigen Kindern belegt, vgl. Ziffer 1. Basisdaten. Genehmigt sind 24 Ganztagsplätze. Der rechnerische Versorgungsgrad nach dem BayKiBiG liegt für das Krippenjahr 2017/2018 aktuell bei 28,57 % für den Geburtsjahrgang 01.10.2015 bis 31.12.2016 und ist ausreichend. 

In auswärtigen Krippen sind derzeit ebenfalls 8 Pettendorfer Kinder untergebracht. Der arithmetische Durchschnitt der letzten drei Jahre lag bei 7 Kindern. Die Belegung mit auswärtigen Kinder in Pettendorf zeigte sich nahezu gleich.  

Für die Altersgruppe der 0 bis 3-jährigen ist ebenso wie unter 2.2 erläutert mit einem Anstieg der Kinderzahlen zu rechnen, da gerade durch den Zuzug junger Familien eine Erhöhung der Geburtenzahlen zu erwarten ist.

Da bereits die Anzahl der genehmigten Plätze nicht mehr mit der Bedarfsfestlegung 2006 von 16 Ganztagsbetreuungskindern (=Ganztagsplätzen) übereinstimmt, wird der Bedarf unter Berücksichtigung der zu erwartenden und des tatsächlichen Auslastungsgrades auf 24 Plätze festgelegt. Der Bedarf kann mit den genehmigten Ganztagsplätzen abgedeckt werden.    

4. Kinderhort
Die Bedarfsfestlegung für den Kinderhort, der ebenfalls als Einrichtung nach dem BayKiBiG gilt, wird im Einvernehmen mit der Gemeinde Pielenhofen festgelegt. Der Kinderhort hat derzeit eine
(Sonder-)Genehmigung für 27 Plätze. Durch die Erweiterung wird sich die Anzahl der Plätze auf 50 erhöhen, was insoweit dem festzulegenden Bedarf an Hortunterbringung entsprechen wird. Eine prognostizierte Entwicklung der Kinderzahlen aus Pielenhofen liegt noch nicht vor.   

5. Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung ist keine Einrichtung nach dem BayKiBiG. Derzeit werden in der Mittagsbetreuung 47 Kinder, auf drei Gruppen verteilt, betreut. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Kinder, die im Hort keinen Platz mehr erhalten haben, in dieser Einrichtung betreut werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Weigl meint, künftig die mögliche Entwicklung der Kinderzahlen zeitnaher zu überprüfen und fortzuschreiben. Bürgermeister Obermeier schlägt einen Turnus von 3 Jahren als vor. Gemeinderätin Mühlenberg verweist auf das Baugebiet Pettendorf-Südwest, hier sei es vielleicht sinnvoll die Auswirkungen eventuell speziell zu betrachten, dann könne auf einen 3-Jahres-Rhythmus umgestellt werden.
Bürgermeister Obermeier gibt zu bedenken, da die Grundstücke weitgehend verkauft seien, wären die Auswirkungen absehbar, außerdem würde dies eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Verwaltung bedeuten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Prognose zur Kenntnis. Für den Bereich Kindergarten wird dieser auf 131 Ganztagsplätze festgelegt. Für den Bereich der Kinderkrippen wird ein Bedarf von 24 Ganztagsplätzen anerkannt. Der Bedarf wird in einem 3-jährigen Turnus überprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Jahresrechnung 2016; Endgültige Feststellung des Rechnungsergebnisses 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 02.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Durchführung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 erfolgte unter Berücksichtigung des Art. 102 Abs. 2 Satz 1 GO innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 (31.12.2016).

Die vorläufige Jahresrechnung 2016 wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 01.06.2017 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der vorläufigen Jahresrechnung 2016 ergaben sich abweichend von den Planansätzen nachfolgende Abweichungen zum Stand der Zuführung zum Vermögenshaushalt, Schulden und Rücklagen:


Haushaltsplan 2016
Ergebnis vorläufige Jahresrechnung 2016
Abweichung
Zuführung zum Vermögenshausalt
975.401 €
1.120.314 €
+ 144.913 €
Schulden
330.913 €
330.913 €
0
Rücklagen
1.578.020 €
1.591.961 €
+ 13.941 €

Da sich u. a. aus der Jahresrechnungsstatistik 2015 für das Haushaltsjahr 2016 eine relevante Zahl von Buchungskorrekturen ergab, ergeben sich gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2016 nochmals geringfügige Abweichungen in der endgültigen Feststellung.


Haushaltsplan 2016
Ergebnis Jahresrechnung 2016
Abweichung
Zuführung zum Vermögenshausalt
975.401 €
1.121.930 €
+ 146.529 €
Schulden
330.913 €
330.913 €
0
Rücklagen
1.578.020 €
1.591.886 €
+ 13.866 €

Zusätzlich wurde den Gemeinderatsmitgliedern ein ausführlicher Rechenschaftsbericht vorgelegt.


Jahresrechnung 2016










I.
Feststellung des Rechnungsergebnisses

















 
 
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
 
 
-EUR-
 
-EUR-
-EUR-
1.1
Soll-Einnahmen
5.096.083,55
3.144.933,15
8.241.016,70
1.2
+ Neue Haushaltseinnahmereste
 
 
0,00
0,00
1.3
- Abgang alter
 

 


 
 
 

  Haushaltseinnahmereste
 
0,00
0,00
1.4
- Abgang alter
 
 


 
 
 

  Kasseneinnahmereste
1.081,22
0,00
1.081,22
1.5
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
5.095.002,33
3.144.933,15
8.239.935,48

 
 
 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.6
Soll-Ausgaben
5.095.002,33
3.144.933,15
8.239.935,48
1.7
+ Neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
1.8
- Abgang alter
 

 


 
 
 

  Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
1.9
- Abgang alter
 
 
 


 
 
 

  Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
1.10
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
5.095.002,33
3.144.933,15
8.239.935,48
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


 
 

1.11
Soll-Überschuss/Fehlbetrag
0,00
 
0,00
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 










II.
Vergleich mit Haushaltsplan und dem Vorjahr
















 
 
Haushaltsansatz
Rechn. Ergebnis
Rechn. Ergebnis
 
 
2016
2016
2015
Verwaltungshaushalt
 
 
 
 
 
 
 
 
Einnahmen und Ausgaben
4.954.813
5.095.002,33
4.668.110,59
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vermögenshaushalt
 
 
 
 


 

 
Einnahmen und Ausgaben
 
2.371.616
3.144.933,15
2.174.352,39
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 










III. Zuführung an den Vermögenshaushalt, Stand der Schulden und der Rücklagen










 
 
Stand zu Beginn d.
Zugang
Abgang
Stand am Ende d.
 
 
Haushaltsjahres


Haushaltsjahres
Zuführung vom VwH zum VmH
 
 
 
1.121.930
Schulden
350.763
0
19.850
330.913
Rücklagen
1.189.608
402.353
0
1.591.886
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier informiert über den Termin der örtlichen Rechnungsprüfung am Dienstag, den 14.11.2017.
Zum Rechenschaftsbericht zur Haushaltsrechnung 2016 erläutert er die neu eingefügte tabellarische Übersicht zum Einzelplan 9 – Allgemeinde Finanzwirtschaft. Somit ist nun ersichtlich, dass sich der Betrag der Einnahmen aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Investitionskostenpauschale 2016 sowie der Entnahmebuchung der Rücklage 2015 zusammensetzt.

Die Ausgaben beinhalten die Zuführung des Überschusses zur allgemeinen Rücklage sowie die Tilgungsaufwendungen von Krediten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die a) Beschilderung und Parkplatzorganisation am Dorfplatz an der Keltenstraße, b) Anordnung/Bestätigung von Parkverboten an der Keltenstraße, c) Beschilderung des Parkplatz neu, Fl.Nr. 68, Gemarkung Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 02.11.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

zu a):
Auf die Empfehlung des Straßen- und Umweltausschuss vom 17.10.2017 wird Bezug genommen. Zur Regelung der Höchstparkdauer auf den markierten Parkplätzen am Dorfplatz in Kneiting (Fl.Nr. 80 Tfl., Gemarkung Kneiting) soll eine beschränkte Höchstparkdauer von max. vier Stunden angeordnet werden. Die Einhaltung soll bei wiederholten Verstößen ggfs. durch den Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung (ZKVÜ) kontrolliert und geahndet werden.

Es wird daher die Anordnung des VZ 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 4 Stunden) und für den Bereich des Behindertenparkplatzes am Dorfhaus die Anordnung des VZ 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte) vorgeschlagen.

zu b):
Aufgrund der beengten Verhältnisse in der Keltenstraße und der dadurch resultierenden Behinderungen des fließenden Verkehrs wurden bereits verschiedene verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen. Zur Bestätigung der bereits getroffenen Entscheidungen und Erweiterungen derer, wird folgende Beschilderung vorgeschlagen:

Teil 1:
An der Keltenstraße, Fl.Nr. 35/5, Gemarkung Kneiting, wird Höhe Keltenstraße 33 die Aufstellung des VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot – Anfang) und beim Anwesen Keltenstraße 27, Einmündung „Am Hüpberg“ das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot – Ende) vorgeschlagen.
Auf der gegenüberliegenden Seite wird in Höhe Keltenstraße 26 die Aufstellung des VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot – Anfang) und beim Anwesen Keltenstraße 30 das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot – Ende) vorgeschlagen.

Teil 2:
An der Keltenstraße, Fl.Nr. 80, Gemarkung Kneiting, wird an der Grundstücksgrenze Keltenstraße 18 die Aufstellung des VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot – Anfang) und in Höhe des Friedhofs das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot – Ende) vorgeschlagen. Der genaue Standort ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

zu c):
Auf die Empfehlung des Straßen- und Umweltausschuss vom 17.10.2017 wird Bezug genommen. Der neue Parkplatz auf der Fl.Nr. 68, Gemarkung Kneiting, soll ebenfalls, zur Vermeidung von Dauerparkern, auf eine Höchstparkdauer von vier Stunden beschränkt werden. Auch hier soll ggfs. eine Überwachung der Parkzeiten durch den ZKVÜ erfolgen.

Es wird daher, analog dem Vorschlag zu a), die Anordnung des VZ 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 4 Stunden) vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Dr. Bosl spricht das Thema zeitliche Begrenzung an, wonach Bürgermeister Obermeier diese ausdrücklich als notwendig erachtet und auf das Problem der Dauerparker verweist. Damit wäre auch eine regelmäßige Kontrolle bzw. Überwachung notwendig.

Weiterhin sieht Gemeinderat  Bosl  die geringe Durchfahrtsbreite in Teilbereichen der Keltenstraße als Problem, worauf Bürgermeister Obermeier erklärt, dass diese teilweise tatsächlich sehr gering sei.

Zu Punkt c) stellt Bürgermeister Obermeier fest, dass die Nutzung als Parkplatz durch einen langfristigen Mietvertrag sichergestellt sei.
Über die Kosten für die kommunale Parküberwachung werde ein Angebot eingeholt. Die Parkberechtigung solle wohl über die Ausweisung von Kennzeichen erfolgen.

Beschluss

zu a) Dorfplatz, Keltenstraße, Fl.Nr. 80 Tfl., Gemarkung Kneiting:
  1. Der Gemeinderat ordnet die Beschilderung des VZ 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 4 Stunden) und
  2. für den Bereich des Behindertenparkplatzes am Dorfhaus das VZ 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte) an.

Abstimmung: 13:0:0


zu b) an der Keltenstraße, Fl.Nrn. 35/5 bzw. 80, Gemarkung Kneiting:
Teil 1:
An der Keltenstraße, Fl.Nr. 35/5, Gemarkung Kneiting, wird Höhe Keltenstraße 33 die Aufstellung des VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot – Anfang) und beim Anwesen Keltenstraße 27, Einmündung „Am Hüpberg“ das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot – Ende) angeordnet.
Auf der gegenüberliegenden Seite wird in Höhe Keltenstraße 26 die Aufstellung des VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot – Anfang) und beim Anwesen Keltenstraße 30 das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot – Ende) angeordnet.

Abstimmung: 13:0:0


Teil 2:
An der Keltenstraße, Fl.Nr. 80, Gemarkung Kneiting, wird an der Grundstücksgrenze Keltenstraße 18 die Aufstellung des VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot – Anfang) und in Höhe des Friedhofs das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot – Ende) angeordnet. Der genaue Standort ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Abstimmung: 13:0:0


zu c) Parkplatz neu, Fl.Nr. 68, Gemarkung Kneiting, an der Keltenstraße:
Der Gemeinderat ordnet die Beschilderung des VZ 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 4 Stunden) an. Die Aufstellung des VZ soll an der Zufahrt zum Grundstück erfolgen.

Abstimmung: 13:0:0


Der Gemeinderat ist sich einig, bei wiederholten Verstößen gegen die heute beschlossenen Anordnungen im Bereich der Parkplätze, dies durch den Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung (ZKVÜ) kontrollieren bzw. ahnden zu lassen.

Die weiteren Empfehlungen des Straßen- und Umweltausschuss werden nach endgültigem Abschluss der baulichen Maßnahmen am Dorfplatz zeitnah durch die Verwaltung umgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 02.11.2017 ö 4

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters

Waldkindergarten Pielenhofen
Frau Wolfram bedankt sich mit einer E-Mail vom 27.10.2017  für die finanzielle Unterstützung für den neuen Bauwagen, der Ausbau gehe gut voran und soll noch in diesem Jahr fertig werden. Ab März 2018 sei eine Platzerweiterung auf 35 Plätze genehmigt, wobei bis zu 8 Plätze für 2-3 jährige zur Verfügung stünden. Aus Pettendorf lägen 4 Anmeldungen vor. Weiterhin würde überlegt, einen Hort für Schulkinder anzubieten. Dafür wäre aber in Schulnähe eine Waldgrundstück notwendig.

Regionaler Planungsverband Regensburg
Der Regionale Planungsverband Regensburg informiert mit Schreiben vom 13.10.2017 von der Fortschreibung der Regionalplankapitel B VI „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“ und B VIII „Gesundheits- und Sozialwesen“. Zur Erarbeitung der Grundlagen soll von einem externen Gutachterbüro ein Fachgutachten erstellt werden, welches den Bestand und Bedarf an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aufzeigt. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, den Ist-Bestand an Daseinsvorsorgeeinrichtungen und deren Auslastung zu erheben. Im Zuge dessen wird Anfang 2018 eventuell auch eine regionsweite Abfrage bestimmter Einrichtungen in den einzelnen Gemeinden erfolgen.
Es ist vorgesehen Analysen zu folgenden Einrichtungen bzw. Dienstleistungen durchzuführen:
Gesundheit - Bildungs- und Betreuungswesen – Sozialwesen.
Die Ergebnisse des Gutachtens sollen insbesondere auch den Kommunen für eigene, über die Regelungskompetenz des Regionalplans hinausgehende, Planungen zur Verfügung gestellt werden.
Anregungen und Vorschläge sollen bis Ende November 2017 mitgeteilt werden.

Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung
Die Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung bei den Gemeinden im Landkreis Regensburg im Rahmen der ISIS 12 Zertifizierung wird durch ein Organigramm dargestellt. Ein Exemplar geht in Umlauf.

Lärmbelästigung Baugebiet „Auf der Höhe“
In dem gemeinsamen Schreiben vom 14.10.2017 beschweren sich zwei Anlieger über den Umfang der Lärmimmission nach Schulbetriebsende, die durch Fremdnutzer des Schulgeländes entsteht. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Schulbetrieb/Hort in den letzten Jahren gravierend verändert habe. Speziell werden Sportveranstaltungen angesprochen. Die Lärmbelästigung war teilweise so laut, dass sie selbst bei geschlossenen Fenstern und Türen noch hörbar waren. Neben einem „Lärmkalender“ mit der Darstellung einzelner Ereignisse ab Juni 2017 bis September/Oktober 2017 werden 5 Fragen mit der Bitte um Beantwortung gestellt. Außerdem wird angekündigt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen um eine Unterlassung der Lärmimmissionen zu erwirken. (Das Gremium konnte in das Schreiben Einsicht nehmen).

Jagdrecht, Tierseuchenrecht; Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist im Juli d.J. über eine Entfernung von ca. 400 km in ein Gebiet an der Ostgrenze Tschechiens verschleppt worden. Die Gefahr einer Einschleppung nach Bayern ist damit wieder größer geworden. Diese Krankheit ist für Wild- und Hausschweine äußerst gefährlich, höchst ansteckend und verlangt ein striktes Hygienemanagement vor allem der Schweinehalter, aber auch der Jäger. Für den Menschen bestehen keine gesundheitlichen Risiken.
Die Schweinepestverordnung sieht für den Ausbruchsfall eine Vielzahl von Maßnahmen und Verboten vor. Ein gefährdeter Bezirk wird im Fall eines nachgewiesenen Falles durch Allgemeinverfügung der Regierung festgelegt, der Umfang hat risikobasiert einen Mindestradius von ca. 15 km. Ein Beobachtungsgebiet um den gefährdeten Bezirk herum wird ebenfalls durch Allgemeinverfügung der Regierung mit weiteren 15 km Mindestradius festgelegt.

Kinderhort
Wie bekannt sein dürfte, wurde die bisherige Trägerschaft aufgekündigt.
Nach einem Gespräch über den künftigen Betrieb des Kinderhortes mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. wurden Angebote über den Betrieb des Kinderhortes mit und ohne Defizitvertrag, die Durchführung der Mittagsbetreuung und einen kombinierten Defizitvertrag über die Betriebsträgerschaft Hort und Mittagsbetreuung vorgelegt. Zuständig für die Entscheidung ist der Schulverband Pettendorf-Pielenhofen.

Bürgerversammlungen
Diese finden statt am 20.11.2017 und 27.11.2017.


Anfragen aus dem Gemeinderat

Beschilderung Baugebiet Pettendorf-Südwest
Gemeinderat Bornschlegl informiert, dass wegen fehlender Straßenschilder im Baugebiet Pettendorf-Südwest für die Zulieferer/Baufirmen Probleme aufträten, die richtige Baustelle zu erreichen.
Bürgermeister Obermeier geht davon aus, dass die Straßenschilder bestellt sind aber noch nicht geliefert wurden. Wann die Lieferung erfolge, werde nachgefragt. Bekannt sind die Probleme über geplante  An fahrten über die Margarethenstraße oder den Sühnekreuzweg. Für den Bereich Margarethenstraße sollte die bisherige  Beschilderung ausreichen, für den Sühnekreuzweg wurden Hinweisschilder vom Straßen- und Umweltausschuss beschlossen.

Geschwindigkeitsanzeigen
Gemeinderat Bink weist darauf hin, dass die neuen Anzeigegeräte Pettendorf und Reifenthal nicht mehr oder nur temporär funktionieren.

Verkehrszeichen GVS Pettendorf-Schwetzendorf (Ochsenstraße)
Gemeinderat Bornschlegl weist auf ein umgefahrenes Verkehrszeichen hin. Laut Bürgermeister Obermeier wurde bereits ein Ersatz-Verkehrszeichen bestellt.

Amselbergweg
Gemeinderat Weigl möchte wissen, wann hier die Asphaltierungsarbeiten stattfinden können.

Laut Bürgermeister Obermeier wird nach der Auflösung des Weges Fl.Nr.  649, Gemarkung Kneiting,  den Anliegern ein flächengleicher Tausch vorgeschlagen. Den aktuellen Projektstand wird er klären.

Ansiedlung eines Supermarktes in Kneiting
Gemeinderat Weigl erkundigt sich nach dem derzeitigen Verfahrensstand.
Laut Bürgermeister Obermeier besteht seitens der Eigentümer noch Interesse, allerding war der letzte Kontakt mit dem Entwickler etwa im August/September, es ist aber unbekannt wie oder wann das Projekt weitergeführt wird.
Darauf bittet Gemeinderat Weigl um eine schriftliche Anfrage über die weiteren Absichten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2018 14:38 Uhr