Datum: 19.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011; Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
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2 |
Informelle Anfrage auf Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf (Rosenweg, Neudorf)
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3 |
Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1020/2, Gemarkung Pettendorf (Talblick, Adlersberg)
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4 |
Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau einer weiteren Wohneinheit auf Fl.Nr. 93 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 62 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Margarethenstraße, Pettendorf)
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5 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 94/26, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 15 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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6 |
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf den Fl.Nrn. 1014/13, 1014/14 und 1014/20, jeweils Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
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7 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 37/1, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
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8 |
Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1638, Gemarkung Pettendorf; Abriss des Bestandsgebäudes (Grabenfeldstraße, Eichenbrunn)
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1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011; Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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19.10.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.09.2017 beantragte die Fa. Krieger die Verlängerung der Baugenehmigung vom 09.11.2011 um weitere zwei Jahre (aktuelle Geltungsdauer bis 09.11.2017).
Der BA I wurde bereits abgeschlossen, mit dem BA II wurde noch nicht begonnen.
Die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse haben sich seit Erteilung der Baugenehmigung und deren erstmaliger Verlängerung mit Bescheid vom 31.08.2015 nicht verändert.
Stellungnahme des Zweckverbandes Naab-Donau-Regen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Informelle Anfrage auf Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf (Rosenweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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19.10.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 19.09.2017 legten die Eigentümer des o. g. Grundstückes eine informelle Bauvoranfrage vor.
Es ist geplant auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf, ein zusätzliches Wohnhaus für die Altersnutzung zu errichten. Das Gebäude soll eingeschossig ausgeführt werden und sich an der Ostseite an das bestehende Wohngebäude anschließen. Laut Antragstellung ist hierfür eine Bauweise als Doppelhaushälfte, Anbau bzw. freistehend, jeweils unter Berücksichtigung der gültigen Abstandsvorgaben, vorgesehen.
Das Grundstück hat eine amtliche Fläche von 1.815 m². Der nicht maßstäblich dargestellte Bau hat die Außenabmessung von ca. 11,50 x 10 m = Grundfläche ca. 115 m². Die nach der BauNVO grundsätzlich zulässige GRZ im WA von 0,40 wird durch die Bebauung auf der Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf, auch unter Berücksichtigung des geplanten Neubaus, nicht überschritten.
Da sich die Eigentumsverhältnisse ggf. ändern können, sind die Zufahrtssituation sowie die leitungsgebundene Erschließung im Bedarfsfall dinglich zu sichern. Für die Schmutzwasserentsorgung ist der bestehende Kanalanschluss zu nutzen, das Oberflächenwasser ist dem bestehenden „Siedlerkanal“ zuzuführen.
Erschließung
Das Grundstück ist straßenmäßig über den Rosenweg erschlossen. Auch der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist vorhanden.
Stellungnahme Zweckverband
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt fest, dass für das geplante Bauvorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Zufahrtssituation sowie die leitungsmäßige Erschließung sind im Bedarfsfall dinglich zu sichern. Für die Schmutzwasserentsorgung ist der bestehende Kanalanschluss zu nutzen, das Oberflächenwasser ist dem bestehenden „Siedlerkanal“ zuzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1020/2, Gemarkung Pettendorf (Talblick, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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19.10.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es ist geplant ein Einfamlienhaus in E+I Bauweise mit den Ausmaßen 8 m x 12 m mit einer Doppelgarage zu errichten. Die Größe des Grundstückes (=Teilfläche aus Fl.Nr. 1020/2) beträgt ca. 840 m². Die Dachneigung des Satteldaches beträgt 200. Das Gebäude situiert sich im Anschluss an die bestehende Außenbereichsbebauung Talblick 2a, Fl.Nr. 1020/1, Gemarkung Pettendorf, auf der bereits ein vergleichbarer Haustyp durch die Eltern des Antragstellers realisiert wurde.
Erschließung
Das Grundstück ist grundsätzlich straßenmäßig über den Talblick erschlossen. Jedoch ist die Zufahrtssituation über die Fl.Nr. 931/2, Gemarkung Pettendorf, zu regeln. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist grundsätzlich gewährleistet. Der Kanal ist auf Kosten des Antragsstellers an die talseitige Entwässerung anzuschließen.
Stellungnahme der Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen
Im Grundstück Fl.Nr. 1020/2, Gemarkung Pettendorf ist eine Versorgungsleitung für das Anwesen Fl.Nr. 1029/2, Gemarkung Pettendorf, (Talblick 4) verlegt. Vor Baubeginn ist das Leitungsrecht für das Anwesen Talblick 4 durch den Eintrag einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu sichern und dem Zweckverband nachzuweisen.
Nachbarbeteiligung
Die Eigentümer der angrenzenden Fl.Nrn. 1020/1 und 932/3, jeweils Gemarkung Pettendorf, haben die erforderliche Nachbarunterschrift geleistet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Zufahrtssituation über die Fl.Nr. 931/2 ist zu regeln. Der Kanalanschluss ist talseitig auf Kosten des Antragsstellers zu realisieren. Die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes über die Notwendigkeit einer persönlichen Dienstbarkeit für das Leitungsrecht des Anwesens Talblick 4 ist zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau einer weiteren Wohneinheit auf Fl.Nr. 93 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 62 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Margarethenstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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19.10.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es ist geplant ein Einfamilienhaus mit Satteldach mit Anbau einer weiteren Wohneinheit auf der Fl.Nr. 93, Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, zu realisieren. Das „Hauptgebäude“ wird in E+ I Bauweise errichtet, die unmittelbar in den Korpus eingegliederte Wohneinheit ist eingeschossig ausgeführt und mit Satteldach versehen.
Das Vorhaben weist in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab:
1. Die Baugrenze wird im südlichen Bereich um ca. 3 m überschritten.
2. Die maximal zulässige Gebäudegröße von 14,00 x 10,00 m wird überschritten, geplant sind 15, 70m x 13,84 m.
3. Das zulässige Seitenverhältnis von 5:4 wird unterschritten; tatsächlich 4,5:4.
Die vorgesehene Bebauung erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Nachbarbeteiligung
Die Nachbarn der angrenzenden Fl.Nrn. 93/2
und 93/3, jeweils Gemarkung Pettendorf, wurden beteiligt und haben die erforderliche Zustimmung erteilt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 94/26, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 15 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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19.10.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus mit Carport und Einzelgarage in E+I-Bauweise mit Satteldach (DN 220) zu errichten. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
1. Auf der Parzelle 15 ist die Bauweise U+E festgesetzt, die abweichende Bauweise E+I verlangt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
2. Die maximale zulässige Wandhöhe von 4,50 m wird mit 5,95 m zum Bezugspunkt Wohnweg um 1,45 m überschritten.
3. Die zulässige talseitige Wandhöhe beträgt laut Festsetzung Bebauungsplan max. 7,50 m, bezogen auf die dargestellten Fertighöhen; die talseitige Wandhöhe des Bauvorhabens beträgt ca. 8,00 m.
Die Anfrage wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 18.05.2017 vorbehandelt. Dabei wurde festgestellt, dass eine Befreiung von den Festsetzungen möglich erscheint, es wird jedoch vorausgesetzt, dass die geplante Gebäudehöhe bzw. die Höhenentwicklung auf dem Grundstück durch Schnitte dargestellt wird. Die Darstellung ist der Anlage zu entnehmen.
Nachbarbeteiligung
Die Nachbarn wurden beteiligt. Die Eigentümer der Fl.Nr. 94/29, Gemarkung Pettendorf, haben die erforderliche Unterschrift geleistet. Die Eigentümer der Fl.Nr. 94/25, Gemarkung Pettendorf, haben von der Unterschrift abgesehen, da aus Sicht ihres Planers die Möglichkeit der Bebauung ihres Grundstücks eingeschränkt wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und zitiert aus einem Schreiben der Antragstellerin, weshalb die abweichende Bauweise zwingend erforderlich sei. Hierzu wird festgestellt, dass die irrtümliche Einschätzung zur tatsächlichen Bebaubarkeit des Grundstückes kein Grund ist, eine Befreiung zu erteilen.
Im Weiteren weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass bereits Anliegerschreiben vorliegen, in denen nochmals auf die Einhaltung der festgesetzten Wandhöhen hingewiesen wird.
Hierzu ist festzustellen, dass insbesondere die im Bebauungsplan festgesetzte talseitige Wandhöhe von 7,50 m sowie die Bauweise E+U, Ergebnis langwieriger Diskussionen im Gemeinderat war. Ziel der Festsetzung ist es, dass sowohl wegen der Verschattungsproblematik als auch aufgrund der Ansichtshöhen die Wandhöhe talseitig auf 7,50 m begrenzt wird. Eine abweichende Bebauung mit dem Haustyp E+I ist daher nur möglich, wenn die Wandhöhe von 7,50 m talseitig zwingend eingehalten wird. Die Ausschussmitglieder Meyer und Dr. Bosl unterstützen die Ausführungen und unterstreichen, dass zwar die E+I-Bauweise vorstellbar sei, jedoch keine Abweichung von der Wandhöhe 7,50 m talseitig zugelassen werden sollte.
Nachdem sich ein weitergehender Konsens bezüglich der grundsätzlich möglichen abweichenden Bebauung in der Diskussion aufzeigt, schlägt Bürgermeister Obermeier vor über die Bauweise E+I abzustimmen, jedoch die Einhaltung der Wandhöhe von 7,50 m talseitig, bezogen auf die dargestellte Fertighöhe, einzufordern.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen bezüglich der Bauweise E+I, unter der Voraussetzung, dass die festgesetzte Wandhöhe von 7,50 m talseitig, bezogen auf die dargestellte Fertighöhe, eingehalten wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf den Fl.Nrn. 1014/13, 1014/14 und 1014/20, jeweils Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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19.10.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Es ist geplant vier Reihenhäuser in Bauweise E+I+DG in den Ausmaßen von 22,65 m x 10,50 m und ein Mehrfamilienhaus mit den Abmessungen 9,00 m x 8,50 m zu errichten. Die Größe der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke beträgt insgesamt ca. 1454,78 m². Dabei sind bisher in der Einbeziehungssatzung festgelegten Parzellengrößen nicht berücksichtigt.
Erschließung
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind straßenmäßig über die Marienstraße erschlossen. Ein Anschluss an die bestehende Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist möglich.
Hinweis
Die für die Realisierung des Vorschlags notwendige Abstandsflächenübernahme ist kein bauplanungsrechtlicher Aspekt, jedoch ist dies für die Genehmigungsfähigkeit unabdingbar. Hier sind die entsprechenden Zustimmungen der Grundstückseigentümer vom Bauherrn einzuholen.
Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen:
Keine Anmerkung.
Nachbarbeteiligung
Eine Nachbarbeteiligung wurde noch nicht durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Ausschussmitglied Oberleitner weist darauf hin, dass er aufgrund seiner Vorstandsfunktion in der Bürgerstiftung (ebenso der Antragsteller) möglicherweise persönlich beteiligt ist. In einer kurzen Diskussion im Gremium besteht Einigkeit dazu, dass keine Gründe im Sinne des Art. 49 GO vorliegen, die einen Ausschluss erfordern.
In der weiteren Debatte im Bauausschuss entsteht schnell ein Konsens darüber, dass die vorgesehene Bebauung nicht mit den ursprünglich intendierten Vorstellungen zur Bebauung des Bereichs einhergeht. Wenngleich dies für die planungsrechtliche Zulässigkeit nicht oder zumindest nicht allein ausschlaggebend ist, war in allen Verfahrensschritten, bis hin zum Beschluss der Einbeziehungssatzung „Adlersberg-Nordost“ die Bauweise E+DG und E+I sowie eine GRZ von
0,35 der relevante Maßstab der Planung, da dies weitgehend der unmittelbaren Umgebungsbebauung entspricht. Auch der in der Satzung festgestellte und festgesetzte Ausgleichsflächenbedarf beruht auf dieser planerischen Grundlage. Per se unvereinbar mit der näheren Umgebung ist aus Sicht des Gremiums die Bauweise der Gebäude mit E+I+DG, da diese nicht dem Bautyp in unmittelbarer Wechselbeziehung zum Vorhaben entspricht. Des Weiteren wird die grundsätzlich zulässige GRZ durch das Reihenhaus überschritten, da auf Grundlage der Einbeziehungssatzung auf die dargestellte Parzellengröße von ca. 722 m² (Parzelle 7) bzw. ca. 733 m² (Parzelle 8) abzustellen ist, nicht auf eine mögliche Verschmelzung zweier Grundstücke. Das Reihenhaus, das auf der Parzelle 8 realisiert werden soll, beansprucht mit Nebenanlagen 532 m² bezogen auf ca. 733 m² Grundfläche.
Neben den bauplanungsrechtlichen Bedenken, sieht Bürgermeister Obermeier u. U. auch Probleme mit den Abstandsflächen, da nicht klar sei ob diese tatsächlich übernommen werden könnten. Es sei jedoch nicht Aufgabe der Gemeinde hier weitergehend zu prüfen.
Auf Rückfrage von Ausschussmitglied Dr. Bosl, inwieweit eine Reduzierung um ein Stockwerk möglich sei, erläutert GL Antretter, dass bei dem Reihenhaus eine sinnvolle Raumaufteilung auf Grundlage der Gesprächsergebnisse mit den Antragsstellern und deren Planer nur über die Bauweise E+I+DG erreicht werden könne. Es sei daher nicht zu erwarten, dass eine andere Bauweise von den Antragstellern vorgesehen wird.
Da im Bauausschuss kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, schlägt Bürgermeister Obermeier vor über den Sachverhalt abzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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7. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 37/1, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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19.10.2017
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in E+I-Bauweise zu errichten. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße von 393m³ errechnet sich eine GRZ von 0,54. In einem Dorfgebiet liegt die zulässige GRZ bei 0,60. Die Dachneigung des Satteldachs beträgt 160 bzw. 260 Grad.
Erschließung
Das zur Bebauung vorgesehen Grundstück ist straßenmäßig über die Keltenstraße erschlossen. Ein Anschluss an die bestehende Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist möglich.
Nachbarbeteiligung
Die angrenzenden Fl.Nrn. 35/8 und 35/9, Gemarkung Kneiting, stehen im Eigentum der Gemeinde und sind Straßengrund bzw. Grünfläche. Die Eigentümer der angrenzenden Fl.Nr. 37, Gemarkung Kneiting, haben die Unterschrift geleistet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1638, Gemarkung Pettendorf; Abriss des Bestandsgebäudes (Grabenfeldstraße, Eichenbrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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19.10.2017
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein bestehendes Bestandsgebäude abzureißen und als Ersatz ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Das Gebäude weist die Grundmaße 12 m x 10 m auf und soll in der Bauweise E+DG errichtet werden.
Erschließung
Erschließung die straßenmäßige Erschließung ist über die Grabenfeldstraße gesichert.
Die Abwasserbeseitigung muss über eine Kleinkläranlage erfolgen. Diese ist seitens des Landratsamts Regensburg genehmigt, jedoch noch nicht baulich errichtet. Die Abwasserentsorgung ist derzeit nicht sichergestellt, somit ist auch die Erschließungssituation nicht ausreichend.
Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen
Aufgrund der Höhenlage und der in diesem Bereich vorherrschenden technischen Versorgungsbedingungen kann zeitweise ein zu geringer Wasserdruck vorliegen.
Nachbarbeteiligung
Die Eigentümer der angrenzenden Fl.Nrn. 257/7, 1644 und 257/17, jeweils Gemarkung Pettendorf, haben die notwendigen Unterschriften geleistet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf, jedoch wird nochmals klar gefordert, dass die die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung nachweislich sichergestellt
ist.
Beschluss
Die Gemeinde stimmt dem geplanten Vorhaben zu, soweit der Nachweis über die Erschließung, insbesondere die Abwasserentsorgung durch die Kleinkläranlage erbracht wird. Auf die Hinweise des Wasserzweckverbandes wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2017 19:38 Uhr