Datum: 16.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 94/31, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 18 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
2 Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1055/29, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Bebauungsplan "Solner Breite" (Am Haselbusch, Reifenthal)
3 Errichtung eines Anbaus auf Fl.Nr. 434/3, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
4 Tekturantrag: Anbau einer Vogelvoliere an vorhandenen Holzstadel auf Fl.Nrn. 647/3 und 647/7, Gemarkung Pettendorf (in Ebenwies)

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1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 94/31, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 18 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 16.11.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Gebäude in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 22°) in den Ausmaßen von 10,49 x 8,365 m zu errichten. Die Garage mit Carport ist mit einem Pultdach (DN 7°) in den Ausmaßen von 6,48 x 6,00 m geplant.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
1.        Überschreitung des Baufensters mit dem Wohnhaus im Norden um ca. 2,00 m
2.        Terrassenüberdachung im Vorgartenbereich

Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden schriftlich beantragt und wie folgt begründet:

zu 1.:        Durch das schmale Grundstück soll durch die Verschieb ung des Wohnhauses aus dem
       Baufenster in Richtung Norden mehr südliche Grundstücksfläche gewonnen werden.

zu 2.:        In diesem gewonnenen südlichen Grundstücksbereich soll eine Terrassenüberdachung
       errichtet werden, die sich aber nun im Vorgartenbereich des Grundstücks befindet.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1055/29, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Bebauungsplan "Solner Breite" (Am Haselbusch, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 16.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits am 15.12.2016 mit einer informellen Anfrage zu dem Vorhaben und beschloss, die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich des Kniestocks und der Überschreitung der Baugrenzen im Süden in Aussicht zu stellen. Einer ebenfalls beantragten Befreiung bzgl. der Dachfarbe von rot zu anthrazit wurde eine Absage erteilt.

Zum Antrag vom 08.11.2017:
Es wird beabsichtigt ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in E+D-Bauweise, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen zu errichten. Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauantrag
1. Hauptgebäude:


Gebäudegröße
max. 14,00 x 11,00 m
12,99 x 10,99 m
Kniestock
0,75 m
1,25 m
Wandhöhe
max. 4,20 m bergseits
4,885 m
Überschreitung der Baugrenzen im Süden und im Osten jeweils um ca. 1,00 m
2. Garage:


Dachform, -neigung
SD, DN wie Hauptgebäude
SD - 16°
Überschreitung der Baugrenzen im Westen mit einer Fläche von 8,00 x 6,00 m
3. Sonstiges:


GRZ
max. 0,35
0,39
GFZ
max. 0,50
0,78
Längen-/Seitenverhältnis (5:4 bzw. 4:3) des Hauptgebäudes wird nicht eingehalten

Die erforderlichen Befreiungen sind gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO schriftlich zu beantragen und zu begründen. Dieser Antrag liegt den Unterlagen nicht bei.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Der schriftliche Antrag auf Befreiung gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Anbaus auf Fl.Nr. 434/3, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 16.11.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.07.2017 mit einer Bauvoranfrage zu dem Vorhaben und beschloss, diesem sein Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Eine Weiterleitung der Bauvoranfrage an das Landratsamt erfolgte auf Wunsch des Planers nicht.

Mit der vorliegenden Eingabeplanung wird nun ein Anbau in den Ausmaßen von 4,66 x 4,66 m auf zwei Ebenen (Untergeschoss und Obergeschoss) beantragt. Der Zugang im Untergeschoss soll von außen erfolgen, der Zugang im Obergeschoss ist über einen 1,30 m breiten, verglasten Steg vorgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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4. Tekturantrag: Anbau einer Vogelvoliere an vorhandenen Holzstadel auf Fl.Nrn. 647/3 und 647/7, Gemarkung Pettendorf (in Ebenwies)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 16.11.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit Vorhaben auf diesen beiden Grundstücken. Mit den letzten Arbeiten an dem Anwesen wurde eine Vogelvoliere mit errichtet, die nicht in der Baugenehmigung vom 23.11.2015 enthalten ist. Auf Grund nachbarschaftlicher Einwendungen wurde der Bauherr aufgefordert, diese Änderung erneut zu beantragen.

Es wird beabsichtigt eine Wintervoliere in den Ausmaßen von 4,90 x 2,40 m und dazu eine Außenvoliere in den Gesamtausmaßen von 3,35 x 7,55 mit entsprechender Bedachung (Bitumen-Schweißbahn, beschiefert bzw. Volierengitter) zu errichten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2017 10:14 Uhr