Aus Sicht der Gemeinde sollen hier der Erhalt oder die Ansiedlung von Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur aufgezeigt, gesichert und gefördert werden.
Allem voran sprach sich der Gemeinderat dafür aus, ein Gemeinde- und Kulturhaus für Pettendorf zu errichten, um den aktiven, ortsansässigen Vereinen und ehrenamtlich Aktiven adäquate Räumlichkeiten für ihre Arbeit und Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch werden neben den Traditionsvereinen der Schützen und Feuerwehren, dem Seniorenforum und der Agenda 21-Gruppe, vor allem der Musikverein und das landkreisweit bekannte Kulturensemble des "Pettendorfer Kulturherbstes", v. a. das PettenDorftheater, langfristig in ihrer Arbeit gefördert und ihr Bestand im Sinne des Allgemeinwohls gesichert. Aktuell wird der Raumbedarf noch durch einen örtlichen Gastronomiebetrieb aufgefangen. Die Zukunft dieser Raumnutzung ist jedoch nicht absehbar.
Im weiteren Verlauf erläutert Bürgermeister Obermeier den Sachverhalt und schlägt vor, die Struktur des bestehenden Regionalplanes 11 aus dem Jahre 2003 als Arbeitsgrundlage zu verwenden und hier systematisch vorzugehen. Dieser ist gegliedert mit den alten Strukturen B VI, Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten.
Hier fehlt aus der alten Planung vollständig der Bereich der Kinderkrippen- und Krabbelstubenangebote, jeweils im Zusammenhang mit Angeboten der Integration bzw. Inklusion. Hier ist das Ziel festzulegen, dass wohnortnah in den Gemeinden, also nicht nur in den Grundzentren, die Angebote entwickelt und gesichert werden sollen.
Im Bereich der Kinderhorte ist der ortsübliche Bedarf an Hortplätzen an den Grundschulen grundschulnah zu entwickeln bzw. zu sichern. Insbesondere das Zusammenwirken von Schule und Hort als Alternative zur Ganztagesschule ist hierbei von Bedeutung.
Der Bereich der Grundschulen soll in den Gemeinden bestandsgeschützt sichergestellt werden, entsprechend der Willensbekundung der Bayerischen Staatsregierung sollen keine Grundschulen aufgelöst werden, die Maxime „kurze Beine – kurze Wege“ hat hier Vorrang.
Im Bereich des beruflichen Bildungswesens wird stark kritisiert, dass die dezentralen Berufsschulen in bestimmten Berufsbildern zur deutlichen Reduzierung bei der Berufswahl führen. Dies schädigt insbesondere den örtlichen handwerklichen Bedarf. Somit ist zu fordern, dass eine kleinteiligere Berufsschulstruktur in den Oberzentren erhalten bleibt und somit den Nachwuchs für die Handwerksbetriebe und mittelständischen Betriebe besser sichert.
Im Bereich der Realschulen ist anzumerken, dass bei einem notwendigen Bedarf in der Region 11 im Umfeld von Regensburg an einen Standort im westlichen Bereich zu denken ist (Nittendorf, Laaber etc.).
Im Bereich Jugendarbeit und Erziehung soll auch in kleinteiligen Strukturen ein Angebot entstehen, insbesondere Bildung zur nachhaltigen Entwicklung „BNE“ für Umwelt und gesunde Ernährung wären hier zu erwähnen, ebenso die Stärkung und Entwicklung örtlicher Musikschulen oder Musikunterrichtsangeboten. Ein besonderes Merkmal hierzu ist die Integration dieser Angebote im Bereich der Ferienbetreuung, die als gesamtgesellschaftliches Ziel als Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region und zur Entlastung der Erziehungsberechtigten in den Regionalplan 11 aufzunehmen ist.
Hierzu gehören auch Angebote in der freien Jugendarbeit, die als Aufgabe mindestens in den Grundzentren, besser in den Ortsgemeinden aufzunehmen ist.
Im Bereich der Erwachsenenbildung ist herauszuarbeiten, dass die VHS als dezentrale Bildungsstruktur erhalten bleiben muss und nicht auf wenige Mittel- oder Oberzentren reduziert wird.
Die Grundversorgung mit Bibliotheken, insbesondere eine moderne auf online basierende Mediengestaltung ist erforderlich. Die Räumlichkeiten sind aus unserer Sicht auch als Sozial- und Aufenthaltsbereiche auszubilden. Freier Internetzugang ist hier erforderlich. Hierdurch entsteht eine Sozialstruktur in den Kommunen, die wünschenswert ist und erhalten bzw. entwickelt werden muss.
Im Bereich des früheren Kapitels B VIII, Gesundheits- und Sozialwesen, sind folgende Punkte anzumerken:
Die Platzierung der Arztsitze in sogenannten Mittelbereichen kann zu einem örtlichen Defizit führen. Dies widerspricht zum einen dem Anspruch gleicher Lebensbedingungen im ländlichen Raum zum anderen der Zielsetzung, die demografische Entwicklung entsprechend zu berücksichtigen. Die hausärztliche Versorgung ist mindestens in den Grundzentren sicherzustellen und als politisches Ziel klar zu formulieren. Mit dieser Forderung hängt auch die Existenz von Apotheken in den Ortsteilen unmittelbar zusammen. Deswegen wird es nicht gelingen, ohne Arztstandort einen Apothekenstandort aufrecht zu erhalten.
Weiter sind notwendige Ziele die Sicherstellung ambulanter Pflegedienste zur häuslichen Versorgung der Bevölkerung. Unterstützend hierzu sind Einrichtungen der Tagespflege in den Grundzentren zu schaffen und zu sichern.
Insgesamt stellt die demografische Entwicklung eine Herausforderung für unsere Gesellschaft dar, die sich in Gänze erst mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter zeigen wird. Ebenso zeigt sich, dass zunehmend seniorengerechte Wohneinheiten auch im ländlichen Raum notwendig sind.
Dies fördert zum einen die Wiedernutzung der bisher genutzten Wohneinheiten von Senioren, die oft alleinstehend große Grundstücke und Häuser belegen und diese nur kaum oder schwer bewirtschaften können. Dieser dringend benötigte Wohnraum würde anderweitig zur Verfügung stehen. Unterstützend zu Wohnangeboten sind auch Wohngruppeneinrichtungen zu schaffen. Auch hier muss das Ziel sein, dies kleinteilig bzw. mindestens in den Grundzentren zu gestalten. Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe-einrichtungen sind hierbei unterstützend und entlastend tätig und sollten als Ziel einer zukünftigen Sozialstruktur mit aufgenommen werden.
Die Zusammenfassung der nunmehr im Sozialausschuss aufgelisteten Ziele wird im Umlaufverfahren nochmal reflektiert und bis Ende November an die Regionalplanungsstelle weitergeleitet.