Datum: 11.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gemeindliche Liegenschaften - Umbau der ehemaligen Sparkasse zu einer Bücherei; Vorstellung der derzeitigen Planung und der voraussichtlichen Kosten
2 Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13a BauGB auf der Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf
3 Vollzug der Baugesetze; Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Schwetzendorf II"
4 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der Bürgerversammlung in Pettendorf und Kneiting
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans „Am Silbergarten-West" des Markt Lappersdorf hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Jahresrechnung 2016; Örtliche Rechnungsprüfung
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Gemeindliche Liegenschaften - Umbau der ehemaligen Sparkasse zu einer Bücherei; Vorstellung der derzeitigen Planung und der voraussichtlichen Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Maßnahme zum Umbau der Sparkasse zur  Bücherei wurde wiederholt thematisiert. Das Büchereikuratorium hat zusammen mit den Beratern des St. Michaelsbundes und dem Bürgermeister drei Büchereien besichtigt. Ebenso wurde das Gebäude der Sparkasse mehrmals besichtigt und die zukünftige Nutzung gemeinsam erarbeitet.

Abzuklären ist vor allem der Brandschutz unter der Maßgabe, dass im Dachgeschoss öffentliche Veranstaltungen (Lesungen- Vorstellungen- Berichte) mit einem Personenkreis von ca. 25 -30 Menschen stattfinden. Der vorliegende Entwurf löst die Thematik mit der Vergrößerung der beiden Fensteröffnungen im Osten und aufklappbarer Schutzgeländer, sodass im Rettungsfall problemlos angeleitert werden kann, was bei der geringen Höhe zulässig und ausreichend ist. Dies würde den geringsten Eingriff, den wirtschaftlichsten Lösungsansatz sowie den geringsten Platzverbrauch darstellen.

Weiter wird in Zusammenarbeit mit der Energieagentur geklärt, ob ein Anschluss an die bestehende Heizungsversorgung (Rathaus-Krippe) erfolgen kann/soll, oder ob – gegebenenfalls in Kombination mit einer PV-Anlage zum Eigenverbrauch -  die bisherige (neuwertige) Elektroheizung mittels Marmorheizplatten beibehalten werden kann. Die Elektrotechnische Umrüstung im Gebäude erfolgte 2014/2015. Insbesondere ist zu beachten, dass die Nutzungszeiten der Bücherei (Öffnungszeiten bisher an 3-4 Tagen  für ca. 1, 5 – 2 h) sehr untergeordnet sind, die Erwärmung der Räume zur Nutzungszeit mit den Heizplatten gegenüber trägerer Fußbodenheizung schneller erfolgen könnte.

Im Erdgeschoss hat der Raum beim Kassenautomaten und entsprechend die Glaseingangstüre vertragsgemäß zu verbleiben. Für die Ausgabestelle und für die Regale sind Mauern zu entfernen, gegebenenfalls ist hier die Statik zu prüfen. Der Elektroverteiler verbleibt an Ort und Stelle während der Steuerungskasten für die Klimaanlage versetzt werden muss. Im südwestlichen Bereich soll ein kleiner Bühnenaufbau gestaltet werden. Der Teppichboden soll erhalten bzw. an Fehlstellen ergänzt werden.

Im Obergeschoss bleiben die bestehenden Räume WC und Teeküche komplett und ohne finanziellen Aufwand erhalten. Das bisherige Badezimmer im Norden wird entfernt und mit dem DG-Raum zu einer Einheit  verbunden. Die Türe zum Treppenhaus soll zur besseren Belichtung als Glastüre ausgebildet werden. Die Holzverschalung soll entfernt werden, zur Gewährleistung der Fluchtwege werden die beiden östlichen Giebelfenster vergrößert. Der Boden soll wenn möglich ergänzt werden. Der bestehende (neuwertige)  Bodenbelag ist unter Umständen nicht für Fußbodenheizung geeignet.

Die Möglichkeit einer PV-Anlage soll geprüft werden, hier sind die bestehenden Dachgauben zu beurteilen, auch die Schneelast des Daches ist zu prüfen. Entsprechend sind Leitungen vorzusehen.

Die Einrichtung ist auf den Plänen bereits dargestellt. Neben der Ausgabestelle werden überwiegend vor allem fahrbare Regale benötigt, die eine entsprechende Bücherlast aufnehmen können. Die Fahrbarkeit der Regale ermöglicht eine flexible Raumnutzung. Für Leseecken sind –auch kindgerechte - Wohnmöbel vorgesehen, für die Flexibilität werden mehrere kleine Tische benötigt, die zusammengestellt  eine große Einheit bilden können. Die Stühle sollen stapelbar sein.  Eine entsprechende Medienversorgung ist vorzusehen (Laptop-Beamer, Leinwand) ebenso sind für den westlichen Gartenbereich Möglichkeiten für Stromanschluss und Lautsprecher vorzusehen.

Die Lichtplanung richtet sich nach dem Entwurf und soll entsprechend der Vorschriften eine ausreichende Belichtung sicherstellen. Im Erdgeschoss sind einzelne Beleuchtungskörper nutzbar und könnten in der vorhandenen Kassettendecke gegebenenfalls neu montiert und ergänzt werden. Im Dachgeschoss ist eine neue Beleuchtung erforderlich.

Die Lichtplanung kann erst nach der Entscheidung des Gemeinderates konkretisiert werden, nachfolgend wird hierzu die Planung des St. Michaelsbundes mit Angeboten präzisiert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort an den projektbeauftragen Architekten Günter Freisleben.  Nach dem derzeitigen Planungsstand bleiben die Räumlichkeiten im Erdgeschoss weitgehend erhalten, allerdings soll durch eine gezielte „Entkernung“ eine Optimierung der Raumnutzung erreicht werden. Unter anderem wird im Bereich des ehemaligen Serverraums eine Kundentheke integriert. Dazu muss die vorhandene Trennwand entfernt und Träger eingezogen werden.
Im Dachgeschoss werden zwei Wände herausgenommen. Es besteht so die Möglichkeit, neben der Büchereinutzung im 1. OG auch einen multifunktionalen Raum für bis 25 Personen, z. B. für Lesungen, zu errichten. Wenngleich noch kein Brandschutzgutachten vorliegt, ist es weitgehend geklärt, dass die vorhandenen Fenster in Richtung Margarethenstraße zu Fluchtwegen umfunktioniert werden.
Im Brandfall kann das 1. OG durch „Anleitern“ verlassen werden, so dass ein ausreichender, brandschutzkonformer Notausgang besteht. Die Dämmstoffdicke im Dachbereich wurde noch nicht abschließend geprüft, jedoch ist es aufgrund der vorhandenen Holzdeckenkonstruktion zu erwarten, dass eine vollständige Sanierung der Dachinnenverkleidung, u. a. zum Erreichen des Brandwiderstandes F 30, erforderlich wird. Die vorhandenen Toiletten im 1. OG bleiben erhalten. Der Geldautomat der Sparkasse im Eingangsbereich bleibt für die nächsten 5 Jahre bestehen. Im Idealfall soll im Frühjahr 2018 (nach Ostern) mit dem Umbau begonnen werden. Anfang Oktober könnte der Büchereibetrieb dann starten.  

Bürgermeister Obermeier setzt fort, dass für Gesamtmaßnahme Aufwendungen von ca. 170.000 € kalkuliert werden. Dabei werden für die baulichen Maßnahmen im engeren Sinn ca. 83.000 € brutto geschätzt, der Rest ergibt sich aus den Kosten für Planer, Brandschutzgutachter sowie einen Kostenschwerpunkt für Beleuchtung und Einrichtung. Es werden für die Beleuchtung 15.000 € und für die Einrichtung ca. 45.000 € Bruttokosten kalkuliert. Bürgermeister Obermeier führt weiter aus, dass zur Beurteilung der optimalen Heiztechnologie für das Objekt die Energieagentur Regensburg beauftragt wurde. Die Energieagentur wird ab der 3. Kalenderwoche 2018 mit der Prüfung der Rahmenbedingungen und der Erstellung eines Gutachtens beginnen. Dabei sollen auch andere Möglichkeiten, z. B. ein möglicher Anschluss an das Nahwärmenetz, untersucht werden.

Bürgermeister Obermeier weist nochmals darauf hin, dass mit dem Büchereikuratorium auch mehrere Büchereien besichtigt wurden. Der Bürgermeister zeigt hierzu Bildmaterial von den besichtigten Büchereien.

Büchereikuratoriumsvorsitzender und Gemeinderat Bornschlegl führt hierzu aus, dass insbesondere die Bücherei in Neufahrn den Vorstellungen des Kuratoriums entspräche. Gemeinderat Bornschlegl plädiert an das Gremium, die Chance und Gelegenheit zu nutzen, das Gebäude jetzt funktional umzubauen. Da der Zulauf zur Bücherei sehr groß ist, sollte der grundsätzliche Umbauvorschlag im Gemeinderat vorbehaltlos Zustimmung finden.

Gemeinderat Dotzler schlägt vor, bei der Planung auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, später einen Außenaufzug anzubringen. Daher sollte in der Planung berücksichtigt werden, ob und wie ein Außenaufzug, z. B. im Bereich der Fluchtfenster im 1. OG, angebracht werden kann. Gemeinderat Amann gibt zu bedenken, dass sowohl die Errichtung als auch der Unterhalt eines Aufzuges mit hohen Kosten verbunden ist. Bereits die Anschaffungskosten gehen schnell in den sechsstelligen Bereich. Dies sei angesichts der weitgehenden Barrierefreiheit des Gebäudes unverhältnismäßig. Bürgermeister Obermeier ergänzt, dass in späteren Jahren unter Umständen auch noch bauliche Erweiterungen des Rathauses erforderlich werden. Dort ließen sich Maßnahmen zur Barrierefreiheit sinnvoller integrieren, soweit eine bauliche Verbindung zur Bücherei realisiert werde. Gemeinderat Dotzler macht deutlich, dass es ihm nicht um die sofortige technische Realisierung des Aufzuges geht. Vielmehr sollte die generelle Möglichkeit und damit verbunden, die Prüfung der erforderlichen technischen Voraussetzungen verbunden werden. Damit könne bereits jetzt die Grundlagen für einen späteren Anbau geprüft und ggf. bautechnisch vorbereitet werden.
Gemeinderat Weigl vertritt die Auffassung, dass Überlegungen zur Errichtung eines Außenaufzuges zu weit gehen. Einen wesentlich höheren Stellenwert hat für ihn die Energieversorgung des Gebäudes, die z. B. durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage optimiert werden könnte. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme sollte ebenfalls durch die Energieagentur Regensburg mitbeurteilt werden. Gemeinderat Amann ergänzt hierzu, dass hier in jedem Fall eine Photovoltaikanlage mit Speicherlösung anzudenken sei.

Bürgermeister Obermeier schlägt vor, über in der Diskussion zusätzlich eingebrachte Punkte gesondert abstimmen zu lassen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt zu, die mögliche Installation einer Photovoltaik-Anlage mit Speicherlösung technisch und wirtschaftlich prüfen zu lassen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt zu, die spätere Optimierung der Barrierefreiheit durch Anbringung eines Außenaufzuges im Rahmen der Planungsarbeiten zu berücksichtigen. Dies erfolgt konkret durch die Einplanung der Türöffnung nach Westen und der Berücksichtigung eines entsprechenden Stromanschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt dem dargestellten Entwurf unter der Maßgabe der brandschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und dem vorgestellten Kostenrahmen grundsätzlich zu. Die Haushaltsmittel werden im HH 2018 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13a BauGB auf der Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ausgangslage
Mit Schreiben vom 06.11.2017 wurde der Gemeinde Pettendorf mitgeteilt, dass das Grundstück Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf, mit einer Fläche von 3.153 m² verkauft werden soll.

Aus Sicht der Gemeinde eignet sich die Fläche insbesondere zur Verwirklichung eines Angebots zum sozialen Wohnungsbau. Die unmittelbar gegenüberliegende Bushaltestelle in Verknüpfung auch mit den Schulbusverkehren gewährleistet den Anschluss an den Hauptort. Spielplatz, Anbindung an das Radwegenetz und die nahe Naherholungseinrichtung „Schwetzendorfer Weiher“ sind weitere positive Faktoren.

Gerade der zunehmende Bedarf an sozialem Wohnraum, auch im Hinblick auf den zu erwartenden Zuzug anerkannter Asylbewerber und junger Familien mit geringerem Einkommen, stellt auch an die Gemeinde Pettendorf erhöhte Anforderungen den sozialen Wohnungsbau in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Im Landkreis Regensburg ist ein Bedarf von ca. 1.000 zusätzlichen Sozialwohnungen prognostiziert, vgl. hierzu z. B. die Berichterstattung in der MZ vom 22.02.2016. Gerade bei den Anrainergemeinden Regensburgs entsteht zudem ein erhöhter Nachfragedruck nach bezahlbarem Wohnraum, da hier die Grundstücks- und Mietpreise sich noch stärker an der (Miet-) Preissituation der Stadt Regensburg orientieren.

Der Gemeinderat hat bereits im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 07.12.2017 im Rahmen der Diskussion über einen möglichen Ankauf der Fläche beschlossen, dass bei einer tatsächlichen Überplanung der Fl.Nr. 1276 der Aspekt der sozialen Bodennutzung im besonderen Maß zu berücksichtigen sei. Der Anteil der Sozialwohnungen soll mindestens 30 % betragen. Diese Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB erlaubt die Errichtung von Gebäuden, die nach Wohnungsart, Größe und Ausstattung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Anforderungen Voraussetzungen erfüllen, unter denen Wohnungsbaufördermittel nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (BayWoFG) gewährt werden können. Es ist jedoch nicht obligatorisch, dass mögliche Investoren Fördermittel beanspruchen, ebenso wenig wird durch die Festsetzung der Fördergeber verpflichtet Fördermittel bereitzustellen.

Aufstellungsbeschluss/Abwägung
Die Fläche umfasst und ist im rechtgültigen FNP als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die Erschließung ist gesichert. Die vorhandene Bebauung soll entfernt werden.

Ohne die qualifizierte Überplanung unterliegt die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben derzeit der Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB, nachdem innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Aufstellung des Bebauungsplans stellt sicher, dass bei einer möglichen Bebauung die zunehmend bedeutenden Aspekte der sozialgerechten Bodennutzung im ausreichenden Umfang gewährleistet werden. Darüber hinaus soll das Areal in einem städtebaulich verträglichen Maß nachverdichtet werden. Bei Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB bestehen angesichts der vorhandenen Bebauung und der unmittelbaren Wechselbeziehung zur Umgebungsbebauung mögliche Auslegungsdefizite, die nur durch die Festsetzung in einem Bebauungsplan ausgeräumt werden können. Schwerpunkt der Planung ist die Stärkung des sozialen Wohnraums, dieser Aspekt liegt unter Berücksichtigung des zunehmenden Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen über dem möglichen Individualinteresse an einer meist rein profitorientierten Bebauung des Areals durch Bauträger und Investoren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für einen möglichen Investor ein Anteil an sozialem Wohnraum von 30 % weiterhin eine wirtschaftliche Vermarktung der Objekte sicherstellt und zudem Fördermöglichkeiten über BayWoFG bestehen.

Der Bebauungsplan sieht vor eine GRZ von 0,4 festzulegen. Als Bautyp sind Ein- und Mehrfamilienhäuser im Bautyp E+I+DG bzw. E+I, jeweils mit Satteldach zulässig. Um die Nutzbarkeit des Obergeschosses zu optimieren, wird die Dachneigung auf 20o bis 45° festgesetzt.

Die zu überplanende Fläche der Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf, stellt sich wie folgt dar:

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert die Planungsabsichten der Gemeinde auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Ingenieurbüros EBB. Im Gemeinderat besteht weitgehender Konsens mit dem vorgelegten Entwurf. Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass trotz des gewählten Verfahrens nach § 13 a BauGB in der Planungsausführung Umweltbelangen ausreichend Rechnung getragen werden muss.
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Umweltbelange im Rahmen der Abwägung, unabhängig von einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, auch im § 13 a-Verfahren berücksichtigt werden. Dies sei auch hier der Fall.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Bereich der Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf, die Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB. Die zu überplanende Fläche wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Schwetzendorf II“ geführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Baugesetze; Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Schwetzendorf II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Pettendorf hat in heutiger Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schwetzendorf II“ gefasst. Der Bebauungsplan wird Festsetzungen gemäß Art, Maß und überbaubarer Grundstücksfläche beinhalten. Der Geltungsbereich (Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf) stellt sich, wie in der nachfolgenden Planskizze dick umrandet, dar.






Zur Sicherung der Planungsbelange ist die Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erforderlich, da die Gemeinde Pettendorf bereits eine konkrete Planung bezüglich der Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie über die überbaubare Grundstücksflächen im Aufstellungsbeschluss getroffen hat. Darüber hinaus ist eine Festsetzung getroffen, die die Realisierung von 30% sozialem Wohnungsbau beinhaltet.

Es ist zu erwarten, dass ohne die Veränderungssperre Bauvorhaben im Geltungsbereich (Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf) realisiert werden, die der Planungsabsicht der Gemeinde Pettendorf widersprechen.

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung gemäß § 16 BauGB beschlossen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf erlässt für den in Planung befindlichen Bebauungsplan „Schwetzendorf II“ nachfolgende Veränderungssperre:

Satzung 
über die Veränderungssperre für die
Flur-Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf (östl.: Dorfstraße, nördl.:Aubergstraße)

vom 11.01.2018

Die Gemeinde Pettendorf erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches sowie Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

(1) Für das Flurstück, Fl.Nr. 1276 der Gemarkung Pettendorf (Dorfstraße, Ecke Aubergstraße wird eine Veränderungssperre angeordnet.

(2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre besteht im vollständigen Bereich der Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf, das künftig im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Schwetzendorf II“ liegt. Der Geltungsbereich stellt sich in der Planskizze wie folgt dar:


§ 2
Verbote

(1) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden und bauliche Anlagen dürfen nicht    beseitigt werden.

(2) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks und baulicher Anlagen, der Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

§ 3
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

(1) Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan „Schwetzendorf II“ in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf des 26.01.2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf hat die Satzung am 11.01.2018 beschlossen.


Hinweis zu § 18 BauGB
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für den dadurch entstandenen Vermögensnachteil eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entscheidungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung bei der Gemeinde Pettendorf schriftlich beantragt (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB).



Pettendorf, den 11.01.2018


Eduard Obermeier
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der Bürgerversammlung in Pettendorf und Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nachfolgend werden die angesprochenen Punkte hinsichtlich Ihres Handlungsbedarfes  dargestellt und gegebenenfalls Entscheidungen herbeigeführt.

Aus dem Protokoll der Bürgerversammlung in Pettendorf am 20.11.2017 beim Mayerwirt :

OT Neudorf, Geschwindigkeit
Herr Götz weist darauf hin, dass in der Gartenstraße im Ortsteil Neudorf, insbesondere aus Fahrtrichtung Baiern kommend, viele Fahrzeuge deutlich zu schnell fahren. Hinzu kommt, dass die bestehende  „rechts vor links - Regelung“ an der Einmündung zum Rosenweg regelmäßig ignoriert wird, was zusätzlich zu gefährdenden Situation führt. Es sei daher zu prüfen, ob ein Dialogdisplay im Ortseingangsbereich, z. B. Höhe Rosenweg angebracht werden kann. Herr Götz verweist in diesem Zusammenhang auf die positive Entwicklung, die sich durch die Anbringung des Displays in Schwetzendorf ergeben hat.

Steuersenkung
Herr Dr. Hien frägt an, ob es aufgrund der nachweislich vorliegenden guten wirtschaftlichen Situation der Gemeinde nicht angebracht wäre, die gemeindlichen Hebesätze zu senken. Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anpassung der Hebesätze aufgrund der Berechnung der Schlüsselzuweisungen, in der mit einem Hebesatz von 310 kalkuliert werde, erfolgte. Ein niedriger Hebesatz würde die Gemeinde in Relation schlechter stellen.

OT, Neudorf, Straßenzustand  
Herr Götz meldet sich erneut zu Wort und weist darauf hin, dass der Zustand der Gartenstraße in Neudorf einer zumindest oberflächlichen Verbesserung bedarf. Auch die Gullydeckel klappern zunehmend.
Bürgermeister Obermeier erläutert in diesem Zusammenhang, dass neben der digitalen Straßenzustandsuntersuchung nun auch Probebohrungen in verschiedenen Ortsteilen erfolgen, u.a. in der Gartenstraße, in Hummelberg, am Kellerweg in Reifenthal und in Aichahof. Dabei werden Bohrkerne gezogen, die dann eine Aussage zum Untergrund zulassen. Auch bei einer möglichen Erneuerung der Gartenstraße müsse der Unterbau untersucht werden. Es macht keinen Sinn eine Oberflächensanierung auf einem kaputten bzw. nicht standfesten Unterbau durchzuführen. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass bei diesen Maßnahmen die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden ist, die eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten vorsieht. Deswegen sollen notwendige Maßnahmen frühzeitig angekündigt werden.  

Parken in der Weinbergstraße
Herr Schweiger weist darauf hin, dass in der Weinbergstraße häufig so geparkt wird, dass auch in unübersichtlichen Stellen Fahrzeuge abgestellt werden. Die Behinderungen sind teilweise nicht mehr hinnehmbar. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass die Straßenverkehrsordnung von jedem Fahrzeugführer zu beachten sei. Das Parken in engen und unübersichtlichen Stellen (z. B. im Bereich Friedrichstr.) sei bereits aufgrund der StVO unzulässig. Hier muss auch an die Vernunft der Fahrzeugführer appelliert werden. Grundsätzlich sei die Polizei für die Ahndung der Verstöße zuständig. Da es sich offensichtlich überwiegend um Anlieger handelt, wird in Erwägung gezogen, die Personen anzuschreiben und auf die Missstände hinzuweisen. Wenn nötig werden auch Parkverbote aufgestellt.

Geparkter Wohnwagen in der Weinbergstraße
Herr Stiegler weist darauf hin, dass ein seit längerem abgestellter Wohnwagen in der Weinbergstraße ebenfalls zu Behinderungen führt. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass auch hier die Polizei erster Ansprechpartner für die Ahndung wäre.

Neubau Kindergarten
Auf Rückfrage aus der Bürgerschaft wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Bedarfsplanung für die Kindergartenplätze den Mehrbedarf an einer Gruppe ergeben hat. Hier werden Möglichkeiten einer baulichen Lösung angedacht. Hierzu müssten im Gemeinderat noch weitergehende Überlegungen angestellt werden, insbesondere sind auch mögliche Standortfragen zu klären.

Waldkindergarten
Auf Rückfrage von Herrn Vetter, ob hierzu ggf. ein Waldkindergarten in Betracht gezogen werde, erläutert Bürgermeister Obermeier, dass das bestehende Angebot in Pielenhofen den Bedarf ausreichend abdeckt und deswegen diese Richtung nicht verfolgt wird.

Kneitinger Brücke
Auf Rückfrage von Dr. Hien wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die „Kneitinger Brücke“ für die Gemeinde Pettendorf eine machbare und notwendige Lösung darstellt. Die Vorleistungen sind erbracht, es läge nun insbesondere an den Entscheidungsträgern in Regensburg, ob die Thematik weiter verfolgt wird.



Aus dem Protokoll der Bürgerversammlung in Kneiting am 27.11.2107 im Dorfhaus Kneiting:

Peter Teufl erkundigt sich nach dem Sachstand „Einkaufsmarkt Kneiting“.
Bürgermeister Obermeier verweist darauf, dass nicht die Gemeinde Verhandlungen mit Investoren führt, sondern die Grundstückseigentümer. Wenn von diesen Seiten „grünes Licht“ gegeben wird, kann die Gemeinde weitere Schritte einleiten. Mit den Eigentümern konnte jetzt anscheinend eine Einigung erzielt werden, jedoch ist bisher noch kein Investor zwecks konkreter Umsetzung auf die Gemeinde zugekommen.

Auf die Frage nach einem möglichen Beginn des BA III der Dorferneuerung Kneiting im Jahre 2018, verneint Bürgermeister Obermeier dies. Von Amts wegen ginge das nicht so schnell, von Gemeindeseite  könne man sich aber durchaus schon mit Planungen befassen.

Weiter frägt Teufl, wie es mit dem Baugebiet „Kneiting Süd“ (richtig: Zur Alten Mühle ) weitergehe.
Bürgermeister Obermeier erläutert die geplanten weiteren Schritte, es wird hier ein Umlegungsverfahren durchgeführt.

Zum Thema „Winterdienst“ bringt Teufl vor, dass er es im Bereich seines Anwesens sinnvoller finden würde, wenn der Schnee auf die Straßenseite mit dem Mehrzweckstreifen geräumt würde und nicht auf die Seite mit dem Gehweg. Auch könnte evtl. eine Änderung der Route das Problem mit den Schneeablagerungen verbessern.
Lt. Bürgermeister Obermeier ist eine Routenänderung nicht möglich, Priorität haben Hauptstrecken mit Busverkehr. Bauhofmitarbeiter Stock erklärt zur angefragten Änderung der Seite der Schneeablagerung, dass dies nicht möglich ist, der Schnee ist auf die Straßenseite mit den Sinkkästen zu räumen.

Dieter Engelhardt greift das Thema „Einkaufsmarkt Kneiting“ nochmals auf. Er möchte wissen, ob konkretes Interesse von Investoren besteht, Vollsortimenter bzw. Discounter?

Bürgermeister Obermeier verweist auf seine vorherigen Erläuterungen. Interesse besteht, auch ist Kneiting aufgrund des Durchgangsverkehrs ein interessanter Standort, auf der anderen Seite darf aber der Bestand des Edeka-Marktes in Pettendorf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Zur Standortfrage hat auch noch die Regionale Planungsstelle ein Mitspracherecht, die darauf zu achten hat, dass sich Markt-Standorte nicht gegenseitig kaputtmachen. Sollte eine konkrete Entscheidung fallen, hat die Gemeinde eine Menge Vorarbeit zu leisten, wie z. B. die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet, ein Teil auch im Bereich des HW 100.

Manfred Hutter meldet sich ebenfalls zum Thema „Einkaufsmarkt“. U. a. will er wissen, ob es auch möglich wäre, dass in Kneiting ein Vollsortimenter und in Pettendorf ein Discounter angesiedelt wird. Bürgermeister Obermeier stellt nochmals klar, dass Ziel ist, den Edeka-Markt in Pettendorf zu sichern und einen Discounter nach Kneiting zu holen.

Jakob Koller findet es nicht sinnvoll, dass neben den Sockel für den Kirtabaum ein Baum gepflanzt wurde.
Sobald der Baum eine entsprechende Größe hat, kann der Sockel nicht mehr genutzt werden. Bürgermeister Obermeier erklärt hierzu, dass es sich bei dem Baum eine schlanke Säulenform handelt.

Josef Peter weist auf ein parkendes Auto in Höhe des Anwesens Götzfried, Keltenstraße, Einmündung Postgasse, hin. Das Auto stellt eine Verkehrsbehinderung dar, Peter befürchtet, dass ein Räumfahrzeug
hier nicht durchkommt.
Der Bürgermeister weist auf die Einhaltung der Mindestdurchfahrbreite hin, sollte dies nicht der Fall sein, wird die Postgasse nicht geräumt. Er empfiehlt auch, in solchen Fällen bei der PI Nittendorf anzurufen.
Im Übrigen wird die vorherige Beschilderung mit den beschlossenen Änderungen wieder angebracht.

Weiter spricht Peter ein auf öffentlichem Grund abgestelltes Schrottauto in der Postgasse an, das Fahrzeug soll entfernt werden.
Laut Bürgermeister Obermeier wurden sowohl Polizei als auch das Landratsamt, Abt. Abfallwirtschaft, verständigt. Die Gemeinde kann hier nicht selbst tätig werden, sie darf das Fahrzeug nicht einfach entfernen.

Reinhold Meierhofer bemängelt die derzeitige Verkehrssituation in der Keltenstraße.
Bürgermeister Obermeier versichert, dass, nachdem die Baustelle Dorferneuerung abgeschlossen ist,
die vorherige Beschilderung wieder angebracht wird.

Alexander Weidemann spricht den regelmäßigen Verkehrsinfarkt auf der B 8 an, sobald von den
umliegenden Autobahnen wegen eines Unfalls aus- bzw. umgeleitet wird. Wie wird das dann während
der Bauzeit für den bevorstehenden Ausbau der A 3 auf drei Spuren?
Bürgermeister Obermeier ist sich des Problems bewusst und seit 15 Jahren aktiv dabei,  an Lösungsvorschläge zu arbeiten, allerdings konnte bisher keine Alternative verwirklicht werden.

Reinhold Meierhofer und Manfred Hutter sprechen die Parksituation beim Wendehammer an der Alten Straße bei Haus-Nr. 24 A an. Hier parken bis zu elf Fahrzeuge; außerdem ist ein Motorrad ganzjährig an der Alten Straße abgestellt und stellt eine ständige Verkehrsbehinderung dar. In dem Anwesen 24 a wohnen angeblich fünf Familien, die Gemeinde sollte die Anzahl der genehmigten Wohneinheiten überprüfen.
Die Parkraumsituation wird immer schlechter, da immer mehr Wohnungen vermietet werden.
Laut Bürgermeister Obermeier sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze erforderlich, die Hauseigentümer müssen dafür auch mal Flächen - z. B. vom Garten - „opfern“. Die Gemeinde könnte Verbotsschilder aufstellen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert die vorgetragenen Punkte aus der Bürgerversammlung der Reihe nach. Im Gemeinderat besteht Konsens darüber, dass aufgrund der allgemein bekannten Problematik auch im Ortseingangsbereich Neudorf ein Geschwindigkeitsdisplay aufgestellt werden soll. Die Maßnahme ist von der Verwaltung im Haushalt 2018 zu berücksichtigen. In der weiteren Diskussion zu den anderen aufgeworfenen Punkten besteht Einvernehmen darüber, dass grundsätzlich keine weitergehenden, gesondert zu beschließenden Maßnahmen erforderlich werden. Der Problematik der Parksituation an der Alten Straße in Kneiting wird, ebenso wie vergleichbaren Fällen im Gemeindegebiet, besonderes Augenmerk gewidmet. Erste Abhilfemaßnahmen werden von der Verwaltung bereits eingeleitet. Sollten Garagen und Parkplätze nicht baurechtskonform genutzt werden oder das Parken gegen die StVO verstoßen, werden künftig im noch stärkeren Maß als bisher Verwaltungsverfahren gegen die Störer eingeleitet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der Protokolle der Bürgerversammlungen in Pettendorf und Kneiting zur Kenntnis und stellt fest, dass auf Grundlage der Beiträge nachfolgende Maßnahmen veranlasst sind:  

a)  Der Gemeinderat stimmt zu, die Aufstellung eines Dialogdisplays im Ortsteil Neudorf (Bereich Gartenstraße Nord) zu realisieren.


15 : 0 Stimmen

b) Der Gemeinderat stellt fest, dass die weiteren Empfehlungen und Anfragen aus den Bürgerversammlungen in Pettendorf und Kneiting keine weitergehenden, beschlusspflichtigen Maßnahmen erfordern. Die vorgetragenen Missstände werden jedoch im Rahmen der laufenden Verwaltung weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans „Am Silbergarten-West" des Markt Lappersdorf hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West" zu ändern (1. Deckblatt). Wesentliches Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 den Entwurf für das 1. Deckblatt des Bebauungsplan "Am Silbergarten West" in der Fassung vom 04.12.2017 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TBI Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.

Zeitnah erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bauleitplans. Dieser liegt in der Zeit vom 18.12.2017 bis 02.02.2018 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 08.12.2017 hingewiesen.

Die Gemeinde Pettendorf wird nun als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gebeten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Bauleitplans bis zum 02.02.2018 Stellung zu nehmen.

Sollte bis zum Ablauf der Frist nichts eingehen, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bauleitplan nicht berührt werden, bzw. wird das stillschweigende Einverständnis angenommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die 1. Deckblattänderung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2016; Örtliche Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 14.11.2017 fand von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2016 statt. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pettendorf, unter Vorsitz von Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Schweiger, durchgeführt. Neben dem Vorsitzenden haben die Ausschussmitglieder Ludwig Bink, Peter Bornschlegl und Michael Dotzler teilgenommen.

Dabei wurden von den Rechnungsprüfern nachfolgende Feststellungen getroffen:
 
(aus) Beiblatt mit Prüfungsfeststellungen zur
Örtlichen Rechnungsprüfung vom 14.11.2017 für das Haushaltsjahr 2016

Rechenschaftsbericht:

RÜB Aichahof:
Beim Regenüberlaufbecken Aichahof zeigte sich eine prägnante Überschreitung des Haushaltsansatzes. Im Rechenschaftsbericht wird dies auch als „überplanmäßige Ausgabe“ ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung könnte erleichtert werden, wenn in solchen Fällen auch gleich erläutert werden würde, woraus dies resultiert.

Die Verwaltung wird gebeten, in künftigen Rechenschaftsberichten nicht nur auf die Planabweichungen hinzuweisen, sondern damit einhergehend die Begründungen und Erläuterungen im Rechenschaftsbericht wiederzugeben.

Für den Einzelfall Regenüberlaufbecken Aichahof ist die Erläuterung und Begründung bei der Behandlung der Prüfungsfeststellungen im Gemeinderat darzulegen.

Erläuterung der Kämmerei:
  • Im Zusammenhang mit dem RÜB Aichahof wurden bereits im Haushaltsjahr 2015 80.000 € als Ausgabe angesetzt. Ausgaben in 2015 erfolgten nicht.

  • Im Haushaltsjahr 2016 lag der Planansatz bei 125.000 €, der sich auf die aktualisierte Kostenschätzung bezog. Tatsächlich wurden im Haushaltsjahr 2016 180.941,13 € ausgegeben. Der Ansatz ergab sich aus der Kostenberechnung der Firma S² in Höhe von 122.600 €, der in der  Gemeinderatssitzung vom 04.02.2016 genehmigt wurde.
 
  • Tatsächlich wurden die Kosten für die Ertüchtigung deutlich höher, wie der nachfolgenden tabellarischen Darstellung zu entnehmen ist. Trotz öffentlicher Ausschreibung konnte kein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt werden. In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 7.4.2016 wurde die Abweichung gegenüber der Kostenschätzung diskutiert, aber trotzdem das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 177.284,38 € beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Elektrotechnik eine gesonderte Haushaltsstelle existiert, HH-Stelle 7000.96001, auf der 2016 Ausgaben in Höhe von 58.000 € eingeplant wurden.  
 


Bauleistungsrechnungen
Der Rechnungsprüfungsausschuss ermittelte folgende Ergebnisse:
 
1. Maßnahme
Hochwasserschutz Haselhof
Fa. Strabag
Vergabesumme nach öffentlicher Ausschreibung
591.460,20 €

Nachträge (3 Stück)
45.862,06 €

Auftragssumme komplett
637.322,26 €

Schlußrechnungssumme
516.446,65 €

Kostenunterschreitung
120,875,61 €
≙ 19 % der Auftragssumme



2. Maßnahme
Siedlerkanal Neudorf
Fa. KSK Tiefbau GmbH
Vergabesumme nach öffentlicher Ausschreibung
91.648,80 €

Schlußrechnungssumme
65.802,18 €

Kostenunterschreitung
25.846,62 €
≙ 28 % der Auftragssumme



3. Maßnahme
Sanierung Regenüberlaufbecken
Fa. Tausendpfund, Tiefbauleistungen
Vergabesumme nach öffentlicher Ausschreibung
177.284,38 €

Schlußrechnungssumme
lag Ende 2016 noch nicht vor





Sanierung Regenüberlaufbecken
Fa. beab, Maschinentechnik
Vergabesumme nach öffentlicher Ausschreibung
39.735,33 €

Nachtrag
3.491,16 €

Auftragssumme komplett
43.226,49 €

Schlußrechnungssumme
36.292,50 €


Für alle vier Maßnahmen liegen die Gemeinderatsbeschlüsse vor, die Vergabeverfahren wurden ordnungsgemäß durchgeführt, die Abrechnungen sind schlüssig.

Für die Maßnahmen 1. bis 3. wird die Verwaltung gebeten, die teils deutlichen Kostenunterschreitungen zu begründen.

Erläuterung der Kämmerei:

  • zu 1. Hochwasserschutz Reifenthal:


Die vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Kostenunterschreitung in Höhe von 120.875,61 € ist nicht korrekt, da sich die Abweichung aus der Gegenüberstellung von Netto- und Bruttokosten ergeben.

Tatsächlich wurden Brutto 637.322,26 € beauftragt. Der Auftragssumme stehen 614.566,75 € Ausgaben gegenüber. Die tatsächliche Kostenunterschreitung beträgt 22.755,51 € brutto.

Kosteneinsparungen konnten u. a. erzielt werden, da der ursprünglich vorgesehen Bodenaustausch im Dammbau nicht erforderlich war, da der vorliegende Untergrund eine ausreichende Tragfähigkeit ergab. Die im Gutachten des Instituts K+W mäßige Tragfähigkeit des Untergrunds bestätigte sich somit bei der Bauausführung nicht.

  • zu 2. Siedlerkanal Neudorf:
Abweichend von der Ausschreibung und Vergabe konnten Einsparungen in Höhe von 25.846,62 € erzielt werden, da auf den ursprünglich vorgesehenen Neubau eines Kanalschachts und die hierfür erforderliche (Anschluss-)Kanalleitung (ca. 20 m Länge) verzichtet werden konnte.

  • zu 3. RÜB
Die Anfrage bezieht sich auf das RÜB Aichahof (vgl. hierzu Ausführungen oben). Eine Kostenunterschreitung bei der Gesamtmaßnahme liegt nicht vor, jedoch lag die geprüfte Schlussrechnung für die elektrotechnische Maßnahmen im Ergebnis 6.933,99 € unter der Ausschreibungssumme. In den meisten Positionen waren jedoch kleinerer Einsparungen, die sich insgesamt aufsummieren feststellbar. Größere Summen wurden im Bereich der Pos. 09 (-2.200 €) erzielt. Dies lag daran, dass Mauerdurchbrüche und Kernbohrungen von der Fa. Tausendpfund ausgeführt wurden. Im Bereich der Nachträge ergab sich ebenfalls eine Einsparung von ca. 1.200 €.

Bewirtschaftungskosten Kinderkrippe

In den Haushaltsstellen 4641.15200 und 4641.15250 wurden jeweils 5.000 EUR angesetzt, es finden sich jedoch keine diesbezüglichen Buchungen. Könnten die Hintergründe bitte erläutert werden?

Erläuterung der Kämmerei:
  • Die Abrechnungen für 2014/2015 durch die Gemeinde Pettendorf erfolgten erst später, so dass sie erst kassenwirksam  im Haushaltsjahr 2017 auf der Haushaltsstelle 4641.15250 in Höhe von 34.879,23 € (!) vereinnahmt wurden.    


Endabrechnungen auswärtiger Kinderkrippen

In der Haushaltsstelle 4641.17102 finden sich im Jahr 2016 noch Endabrechnungen für das Kinder- krippenjahr 2013/2014. Der Rechnungsprüfungsausschuss geht davon aus, dass hier kein Verschulden der Verwaltung vorliegt. Bestehen Möglichkeiten, auf die Einrichtungen einzuwirken, Endabrechnungen so vorzunehmen, dass eine periodengerechte Abgrenzung gewährleistet werden kann?

Erläuterung der Kämmerei:
  • Es handelt sich beim Krippenjahr 2013/2014 um einen Sonderfall, da eine gesetzliche Umstellung der Abrechnungsfrist vom „Kindergartenjahr“ auf Kalenderjahr stattfand. Die Endabrechnung muss seitdem bis 30.04. des Folgejahres erfolgen. Durch die (rechtliche) Umstellung kam es sowohl bei den Trägern als auch beim Landratsamt Regensburg zu zusätzlichen Verzögerungen. Aus diesem Grund erfolgte die Genehmigung der Abrechnungen seitens des Landratsamtes Regensburg vergleichsweise spät, sodass die Endabrechnung 2013/2014 erst im Haushaltsjahr 2016 statt wie vorgesehen 2015 kassenwirksam wurde. Die Problematik hat sich grundsätzlich erledigt.  

Ausgabenerstattung an Bundesdruckerei

Auf der Haushaltstelle 0200.67000 Ausgabenerstattung an Bundesdruckerei wurden zahlreiche Ein- zelbeträge angesammelt. Anschließend wurde die Summe der Einzelbeträge auf die Haushaltsstelle 0200.63000 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgab. Ausgabenerstattung an Bundesdruckerei umgebucht. Dem Rechnungsprüfungsausschuss erschloss sich die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise nicht, weswegen hier um Erläuterung gebeten wird.

Erläuterung der Kämmerei:
  • Die Umbuchung der Ausgabenerstattung erfolgte aufgrund einer Änderung der Unternehmensform der Bundesdruckerei, die dazu führte, dass nach der Haushaltssystematik für die kamerale Buchführung eine andere Haushaltstelle zu verwenden ist. Diese Änderung ist obligatorisch, da uns auch das Landesamt für Statistik aufgefordert bzw. beanstandet hat, die neue Haushaltsstelle zu verwenden. Das statistische Landesamt ist bereits zu Zwecken der Vergleichbarkeit auf eine einheitliche Buchungssystematik der Kommunen in Bayern angewiesen. Die Umbuchung war rückwirkend für das gesamte Haushaltsjahr durchzuführen.  

Büchereizuschuss

Unklar ist, weshalb zwei Haushaltsstellen mit sinngemäß gleichem Zweck existieren. Sowohl 3520.71700 als auch 3520.71800 betreffen Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke der Bücherei gemäß Beschluss vom 03.03.2016. Eine der beiden Haushaltsstellen enthält einen Ansatz, die Buchungen erfolgten kurioserweise auf die Haushaltsstelle ohne Ansatz. Unglücklich erscheint die Aufnahme des Zusatzes „lt. Beschl. v. 03.03.2016“ in den Titel der Haushaltsstelle. Eine Wiederverwendung könnte dadurch erschwert werden.

Erläuterung der Kämmerei:
  • Auch diese Umbuchung resultiert aus der Beanstandung des Statistischen Landesamtes, da die Bücherei entgegen der bisherigen Systematik im Gruppierungsplan als sog. „übriger Bereich“ zu führen ist und somit der Untergruppe 718 statt 717 zuzuordnen ist. Der Zusatz „lt. Beschl. v. 03.03.2016“ sollte jedermann erleichtern die Grundlage für die Höhe des Ansatzes nachzuvollziehen.  Dieser Zusatz kann jederzeit verändert oder ab 2018 komplett gestrichen werden.  

Verfügungsmittel Seniorenarbeit

Haushaltsstelle 4900.66000 zeigt einen Ansatz in Höhe von 5000 EUR, die anfallenden Kleinbeträge wurden dort gesammelt. Anschließend erfolgte eine Umbuchung auf die ansatzlose Haushaltsstelle 4310.63800. Wiederum ist dem Rechnungsprüfungsausschuss die hinterliegende Logik nicht augenscheinlich. Könnte dies bitte erläutert werden?

Erläuterung der Kämmerei:
  • Die Umbuchung erfolgte ebenfalls nach Beanstandung durch das Statistische Landesamt, da dieses die Auffassung vertritt, dass die tatsächlich geleisteten Ausgaben nicht den materiell-rechtlichen Anforderungen der sog. Verfügungsmittel entsprechen. Tatsächlich handelt es sich um Verwaltungs- und Betriebsausgaben, die der UGr. 638 zuzuordnen sind. Verfügungsmittel sind nach dem Haushaltsrecht nur Ausgaben, für die im Haushaltsplan sonst keine Beiträge veranschlagt sind bzw. die Möglichkeit hierzu besteht.  

Erneuerung Netzwerkverkabelung, Rauchmelder
Die Haushaltsstelle 0600.94100 zeigte einen Ansatz von Null. Wirksam wurden dort eine neue Netzwerkverkabelung und Rauchmelder. Handelte es sich um eine überraschende Maßnahme? Wäre hier ein Gemeinderatsbeschluss nötig gewesen? Könnten die Hintergründe erläutert werden, nachdem diese den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung nicht präsent waren?

Erläuterung der Kämmerei:

  • Es musste ein neuer Arbeitsplatz (Möbel für Frau Wolf) eingerichtet werden, der im Verw.-Haushalt grundsätzlich eingeplant war. Die Verkabelung im Einwohnermeldeamt war hierfür nicht mehr ausreichend. In diesem Kontext wurde die gesamte Verkabelung an der Südseite des Gebäudes erneuert und am Server neu aufgelegt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war dieser Sachverhalt nicht bekannt, so dass hierfür kein Ansatz vorgesehen war.
  • Im Weiteren wurde im Rahmen der Feuerlöschprüfung 2016 durch die Fa. Hempel festgestellt, dass Rauchabzug im Rathaus nicht den technischen Vorschriften entspricht. Die Nachrüstung der automatischen Entlüftung, sowie deren Steuerung über Rauchmelder musste elektrotechnisch nachgerüstet werden.  
  • Es handelt sich jeweils um eine überplanmäßige Ausgabe, da ein sog. „Nullansatz“ vorhanden war, konkret i. H. v. 5.729, 24 € (Verkabelung) und 2.183,89 € (Brandmeldeanlage).
  • Nach der Geschäftsordnung verfügt der Erste Bürgermeister über eine Entscheidungsbefugnis bis 5.000 € bei überplanmäßigen Ausgaben im Einzelfall, vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 2 c der Geschäftsordnung im Einzelfall.  


Weitere Umstellung auf Bankeinzug
Der Rechnungsprüfungsausschuss gewann bei seinen Prüfungshandlungen den Eindruck, dass ein nicht unerheblicher Aufwand (Arbeitszeit, Kosten in Form von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren) dadurch entsteht, dass nicht flächendeckend vom Bankeinzug Gebrauch gemacht wird. Vielleicht lassen sich Vorbehalte einzelner Bürger gegenüber dem Bankeinzug durch beispielsweise Aufklärungsbroschüren reduzieren. Welche best-practise-Ansätze wurden in anderen Kommunen oder Firmen angewandt, um hier eine möglichst große Durchdringung zu erreichen? Wie wurde dies in der Vergangenheit seitens der Verwaltung gehandhabt?

Erläuterung der Kämmerei:
  • Insbesondere seit der Einführung des SEPA-Mandats wurde seitens der Kassenverwaltung verstärkt vorangetrieben, dass Einzugsermächtigungen erteilt werden.
  • Darüber hinaus wird bei allen Bescheiden und allen Mahnungen auf die Möglichkeit der Einzugsermächtigung, teilweise durch Beilegen des Formblattes hingewiesen
  • Jedoch kann hierzu kein Verwaltungszwang ausgeübt werden, so dass die Erteilung der Einzugsermächtigungen in der Entscheidungsbefugnis der Bürgerinnen und Bürger liegt.

Zielsetzung Papierlose Verwaltung
Wie sehen die Bestrebungen in Richtung Papierlose Verwaltung aus? Im Rechnungsprüfungsausschuss entstand hierzu eine Diskussion bei der Prüfung der Anordnung 259. Hier wurde von Mitarbeiter X ein Schreiben mit Empfänger „Kasse im Hause“ erstellt, ausgedruckt, signiert, vermutlich dem Kassenmitarbeiter persönlich übergeben, dort mit Eingangsstempel versehen, die Zahlung vorgenommen und das Schreiben zur Archivierung wiederum eingescannt. Die Verwaltung möge bitte prüfen, ob hier effizientere Lösungen denkbar sind.

Erläuterung der Kämmerei:
  • Die sog. Papierlose Verwaltung ist ein komplexes organisatorisches und auch datenschutzrechtlich relevantes Themenfeld, hierzu gehören u. a.
  • die datenschutzrechtliche Verantwortung innerhalb der Behörde,
    - Ausnahmen von der elektronischen Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener 
      Daten,
    - Normen für Such- und Auswertungsfunktionen, insbesondere die Volltextrecherche,
    - ein konsistentes Zugriffskonzept,
    - die Übermittlung aus elektronischen Akten und
    - die Protokollierung von Zugriffen
  • Die Einführung einer papierlosen Verwaltung verlangt ein Gesamtkonzept und eine organisatorische Umsetzung, die aus Sicht der Geschäftsleitung professionell begleitet werden muss.
  • Hierzu können gerne Angebote eingeholt werden. Die Gemeinde sollte aber in Anbetracht der sehr hohen Auslastung in allen Bereichen nicht erneut ein großes Projekt initiieren, das zunächst  erhebliche Kapazitäten binden wird.

Protokollvorlage
Viele Vorgaben in der Vorlage zur Erstellung des Protokolls für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses scheinen nicht im Einklang mit der Praxis zu stehen.

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob hier inzwischen Alternativen auf dem Markt erschienen, welche besser auf die Situation der Gemeinde Pettendorf zutreffen.

Erläuterung Kämmerei:
  • Die Protokollvorlage aus dem Jahr 2003 kann grundsätzlich weiter verwendet werden, wenngleich sich einzelne Themen, wie z. B. die Mittelzuweisung für den Straßenunterhalt, für die früher die Straßenlänge von besonderer Bedeutung war, verändert haben. Die Verwaltung prüft, ob ein geeigneteres Softwareprodukt auf dem Markt erhältlich ist. Im Weiteren verweisen wir auf die nachfolgenden Erläuterungen.

Sollte sich dies nicht bestätigen, so wird die Verwaltung bereits jetzt um Vorbereitung folgender Punkte im Hinblick auf die Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 gebeten (Seitenzahlen beziehen sich auf die Protokollvorlage):

    • Vorlage aller auf Seite 2 genannten Prüfungsunterlagen oder Erläuterung, weshalb diese Unterlagen im Fall der Gemeinde Pettendorf nicht vorgelegt werden können.
Erläuterung Kämmerei:
  • Von den auf Seite 2 genannten Prüfunterlagen waren folgende Unterlagen nicht im Sitzungssaal bereitgestellt: Schecküberwachungsbuch, Hausnummernverzeichnis und Straßenbestandsverzeichnis.

  • Mit Ausnahme des Schecküberwachungsbuches waren die fehlenden Unterlagen im Bauamt zur Einsicht bereitgestellt. Ein Schecküberwachungsbuch besteht nicht, da der Kassenverwalter eingehende Scheckeinnahmen (sog. Einlieferungsscheine) in einem Ordner ablegt. Dies wurde mit der überörtlichen Rechnungsprüfung (staatl. Rechnungsprüfungsamt) als zulässig vereinbart. Der Ordner ist in den Räumen der Kasse einsehbar. Hinzuzufügen ist, dass die Scheckzahlung in der heutigen Kassenpraxis kaum noch eine Rolle spielt.
       
    • Nachweis bezüglich Zuweisungen aus Mitteln der Kraftfahrzeugsteuer für den Unterhalt der Gemeindestraßen:

      • Nachweis darüber, dass die der Mittelzuweisung zu Grunde gelegten Kilometerlängen der Gemeindestraße mit dem Straßenbestandsverzeichnis übereinstimmen.
      • Nachweis darüber, dass die im Gemeindegebiet vorhandenen Gemeindeverbindungs- und Ortsstraße vollständig in das Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen worden sind.
      • Nachweis darüber, dass die Nachmessung der im Straßenbestandsverzeichnis eingetragenen Gemeindestraßen die Richtigkeit der eingetragenen Straßenlängen ergeben hat. Auf folgenden Passus aus der Protokollvorlage wird hingewiesen: „Alle
Straßenlängen sollten, wenn das nicht schon bei früheren Prüfungen erfolgt ist, im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung an Ort und Stelle nachgemessen werden.“

Erläuterung Kämmerei:
  • Die Straßenbestandsverzeichnisse sind wie oben bereits ausgeführt im Bauamt einsehbar. Für die seit 2013 pauschalierten Mittelzuweisungen ist der Nachweis der Kilometerlänge nicht mehr zu erbringen! Die pauschale Zuweisung beträgt 77.900 € (Haushaltsstelle 6300.17100).  
 
    • Nachweis darüber, dass die nach den Mieten- und Pachtgeldlisten eingehobenen Mieten und Pachten einschließlich der Strom-, Heizungs- und Nebenkostenersätze den vorliegenden Miet- und Pachtverträgen entsprechen.
    • Nachweis darüber, dass die Miet- und Pachtverträge vom Gemeinderat genehmigt sind.
    • Nachweis darüber, dass die vereinbarten Mieten und Pachten angemessen sind.
    • Nachweis darüber, dass die in den Pachtverträgen vereinbarten Pachtflächen mit den Flächenangaben im Liegenschaftskataster oder Einheitswertbescheid übereinstimmen.

Erläuterung Kämmerei:
  • Die Nachweise zu Miet- und Pachtverträgen sind im Vertragsordner (Büro Bürgermeister) einsehbar. Soweit Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich waren, sind diese den Unterlagen beigefügt.

  • Zur Prüfung der Angemessenheit von Mieten und Pachten: Es werden regelmäßig ortsübliche Mieten und Pachten erhoben, wenngleich sich die Mietpreise leicht unterhalb der ortsüblichen Miete bewegen. Für die Rechnungsprüfung 2017 erfolgt eine Zusammenstellung der aktuellen Mieten und Pachten.

  • Der Nachweis über die Flächengrößen kann anlassbezogen erbracht werden. In den Pachtverträgen werden die amtlichen Grundstücksflächen aus dem Liegenschaftskataster zugrunde gelegt.  

Weitere Abschnitte der Protokollvorlage wären gegebenenfalls in den kommenden örtlichen Rechnungsprüfungen in äquivalenter Weise zu behandeln.

Erläuterung Kämmerei:
  • Die Unterlagen konnten und können im Rahmen Rechnungsprüfung jederzeit zur Verfügung gestellt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Beschlusspunkt und übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Schweiger.

Dieser erläutert die Feststellungen entsprechend der Sachverhaltsdarstellung. Geschäftsleiter Antretter bezieht zu den jeweiligen Punkten Stellung entsprechend der Erläuterungen der Kämmerei im Sachverhalt.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Schweiger, bedankte sich im Namen der Rechnungsprüfer für die gute Zusammenarbeit bei der Prüfung.

Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.  

Beschluss

a) Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 vom 14.11.2017 wurde bekannt geben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekanntgegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

15 : 0 Stimmen

b) Ausschlussbeschluss (Entlastung des Ersten Bürgermeisters)
Der Erste Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.

Den Vorsitz übernimmt der Zweite Bürgermeister Bernhard Weigl

15 : 0 Stimmen

c) Der Gemeinderat erkennt die Jahresrechnung 2016 in der vorgelegten Form an und erteilt dem Ersten Bürgermeister die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2018 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Zertifizierung ISIS 12 (InformationsSIcherheitsmanagementSystem in 12 Schritten) 
Die Gemeinde Pettendorf hat sich am 04.01.2018 einem Zertifizierungsaudit nach ISIS 12 unterzogen (Auditierung). Im Rahmen von ISIS 12 wurde u. a. eine Unternehmensleitlinie zur IT-Sicherheit erarbeitet. Der IT-Planungsrat hat ISIS12 offiziell für den Einsatz in der kommunalen Sicherheit empfohlen.
Das Auditteam hat sich für die Erteilung des Zertifikats ausgesprochen. Damit ist die Gemeinde Pettendorf nach derzeitigem Sachstand die erste Gemeinde im Landkreis Regensburg, die im Rahmen des ISIS 12-Prozesses zertifiziert wird. Die ISIS 12-Zertifizierung wird vom Freistaat Bayern gefördert und ist ein verpflichtender Prozessbestandteil zu einer weitergehenden Zertifizierung nach ISO/IEC 27001. Im Audit wurde lediglich festgestellt, dass bezüglich der Verortung des Servers Verbesserungsbedarf besteht. Dieser Punkt soll bis zum nächsten Audit-Termin im Winter 2018 abgearbeitet werden. Bürgermeister Obermeier bedankt im Zusammenhang mit der ISIS 12-Zertifizierung nochmals ausdrücklich dem Projektleiter bei der Gemeinde, Herrn Gerold Meyer, für seine hervorragende Arbeit.

Bruder-Konrad-Unterstützungsverein
Der Bruder-Konrad-Unterstützungsverein hat sich mit Schreiben vom 04.11.2017 nochmals ausdrücklich bei der Gemeinde für die Zuwendung in Höhe von 1.771,13 € aus den Erlösen des Adventsmarkts der Gemeinde Pettendorf bedankt.

Feuerwehr Kneiting
Vorstandschaft der Feuerwehr Kneiting wurde neu gewählt. Als Erster Vorsitzender wurde Michael Beer, und zweiter Vorsitzender Robert Biersack gewählt. Die Kommandanten Bernhard Weigl und Peter Teufel wurden im Amt bestätigt.

Störung des Telefonnetzes in Kneiting
Aufgrund der Störung des Telefonnetzes in Kneiting sind im Bereich der Keltenstaße 21        Grabungsarbeiten erforderlich.

Baugebiet Pettendorf-Südwest 
Die Bauparzellen im Baugebiet Pettendorf-Südwest sind seit 10.01.2018 vollständig verkauft.

Schneidearbeiten im Gemeindegebiet Pettendorf
Im Gemeindegebiet Pettendorf finden umfangreichere Schneidearbeiten statt, u. a. an der GVS Hinterberg-Günzenried, an der Alten Straße und Am Weingert (Bereich Treppe), nicht jedoch am Schwetzendorfer Weiher.  

Straßenverbesserung und  Straßenmarkierung 2018
Im Straßenbereich Mühltalweg und Am Stadtweg finden Verbesserungsarbeiten statt, ebenso sind dringend Markierungsarbeiten geplant („Tempo 30“, Mittelstreifen, etc.).  

Erstellung von Datenblättern für gemeindliche Flächen
Bereits 2017 wurde damit begonnen, alle gemeindlichen Flächen mit Datenblättern auszustatten und so z. B. deren Nutzung und Pflegeaufwand zu präzisieren. Für jede Fläche wird demnach ein Datenblatt erstellt, in dem neben den Grunddaten auch insbesondere der Pflegebedarf, die Zuständigkeiten für die Pflege, die Pachtsituation, etc. dokumentiert werden. Die Gemeinde verfügt über einen Bestand von ca. 600 Grundstücken. Mit Hilfe der Datenblätter kann zudem das Controlling der Pachtverhältnisse, aber auch die mögliche Nutzung der Grundstücke im Rahmen der Projekte um die „Bienenfreundliche Gemeinde“ professionell durchgeführt werden. Um den Prozess in 2018 vollständig abschließen zu können, wird veranlasst, einen Teil der Datenerfassung durch externe Mitarbeiter durchführen zu lassen.

Wassermeister Franz-Xaver Schmatz verstorben
Der bis 1991 tätige Wassermeister des Zweckverbandes, Herr Franz-Xaver Schmatz, ist im Alter von 87 Jahren verstorben.  

Mittagsbetreuung an der Schule
Aufgrund einer temporären personellen Engpasssituation wird voraussichtlich im Zeitraum bis Ende Januar für die Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr eine Helferin oder ein Helfer für Mittagsbetreuung an der Schule gesucht.

Biber am Schwetzendorfer Weiher
Vom Bibersachverständigen besteht Einverständnis zur Entfernung des Bibers. Vorerst wird die Situation weiter beobachtet und im ungünstigsten Fall die Entfernung des Tiers veranlasst.

Niederlegung des Gemeinderatsmandates durch Gemeinderat Peter Bornschlegl
Bürgermeister Obermeier gibt bekannt, dass Gemeinderat Peter Bornschlegl mit Schreiben vom 07.12.2017 die Niederlegung seines Gemeinderatsmandats mit Ablauf des Januar 2018 beantragt hat. Bürgermeister Obermeier übergibt das Wort an Gemeinderat Peter Bornschlegl, der seine Entscheidung dem Gemeinderat ausführlich erläutert und sich ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit bedankt. Peter Bornschlegl war seit 1972 als Gemeinderat tätig .

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Adventsmarkt Pettendorf
Gemeinderat Bink informiert, dass es aufgrund von Hinweisen der teilnehmenden Vereine geboten erscheint, die Durchführung des Adventsmarktes sowohl hinsichtlich seiner Dauer als auch seines Standortes im Gemeinderat neu zu diskutieren.

Biber am Schwetzendorfer Weiher
Auf Anfrage von Gemeinderätin Muehlenberg bestätigt Bürgermeister Obermeier, dass der Biberbeauftragte bereits Ende November vor Ort war und sein grundsätzliches Einverständnis zur Tötung des Tieres erteilt hat. Diese Option wird jedoch nur als äußerstes Mittel in Erwägung gezogen.  

Stellungnahme zum Regionalplan 11
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird von Bürgermeister Obermeier zugesagt, dass die Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalplan 11, Themenbereich „Soziale und kulturelle Infrastruktur“  zur Einsicht zur Verfügung gestellt wird. Bürgermeister Obermeier verweist in diesem Zusammenhang auf die nächste Sozialausschusssitzung am 23.01.2018.

Fußwegeverbindung zur Bushaltestelle Eibrunn
Gemeinderat Achhammer weist darauf hin, dass im Rahmen der Gehwegeverbesserung auch daran gedacht werden sollte, die Anbindung zum Zustieg Eibrunn zu optimieren, da sehr viele Schüler in diesem Bereich die Fahrbahn zweimal wechseln müssten. Es wäre daher geboten den Fußweg von der Buswendeanlage über das „Rauscherkreuz“ bis hin zur Haltestelle Eibrunn zu verbessern. Der Zustieg in Eibrunn erfolgt überwiegend für die Schülerverkehre (Gymnasium).

Aufgrund des Vorschlags ergibt sich im Gemeinderat eine Diskussion, aus der sich die Handlungsempfehlung ergibt zu prüfen, die Einstiegsmöglichkeit an die westliche Bushaltestelle der Buswendeanlage zu verlegen. Aus Sicht des Gemeinderats könne so eine sicherere Wegeführung gewährleistet werden. Bürgermeister Obermeier sagt zu, entsprechende Gespräche mit dem RVV aufzunehmen.  

Datenstand vom 15.05.2018 16:18 Uhr