Datum: 15.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf landwirtschaftliche Auffüllungen zur Bodenverbesserung (max. 20 cm) auf Fl.Nr. 1504/2, Gemarkung Pettendorf (Nähe Seebreiten)
2 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2014-0308 vom 25.07.2014 - Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 401, Gemarkung Pettendorf (in Eibrunn)
3 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S 43-2011-0268 vom 24.03.2011 - Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (am Lindenweg, Kneiting)
4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 94/27, Gemarkung Pettendorf, Parz. 12 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
5 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplätzen (Haus Ost - Tektur) auf Fl.Nr. 24/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Am Weingert, Pettendorf)
6 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport (Haus West - Tektur) auf Fl.Nr. 24/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Am Weingert, Pettendorf)
7 Neubau von drei Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf den Fl.Nrn. 1014/13, 1014/14 und 1014/20, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 6 und 7 im Bereich der Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost" (Marienstraße, Adlersberg)
8 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 94/39, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 35 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
9 Neubau von zwei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nrn. 740 (Tfl.) und 741/8, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)
10 Neubau von drei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 740 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)
11 Neubau von drei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 740 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)
12 Neubau von drei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nrn. 740 (Tfl.), 695/3 und 739/3, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)

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1. Antrag auf landwirtschaftliche Auffüllungen zur Bodenverbesserung (max. 20 cm) auf Fl.Nr. 1504/2, Gemarkung Pettendorf (Nähe Seebreiten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bei der zur Auffüllung vorgesehenen Fl.Nr. 1504/2 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, handelt es sich um eine derzeit als Wald dargestellte Fläche, die gerodet werden soll, eine Erlaubnis liegt vor. Eine Verschlechterung ist durch die Maßnahme nicht zu erwarten.

Zum Grundstück:
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 1.200 m². Es sind ausreichende Abstände zu dem Feld- und Waldweg (Gemarkung Pielenhofen) und der GVS „Von Neudorf nach Baiern“ einzuhalten. Dadurch ergibt sich eine reduzierte Fläche. Dier voraussichtliche Auffüllmenge auf der Teilfläche beträgt in etwa 319 to. was ungefähr 20 Lkw-Ladungen entspricht. Da diese Teilfläche jedoch im Zusammenhang mit einer Fläche der Gemarkung Hainsacker bearbeitet werden soll, lassen sich keine genaueren Aussagen treffen.


Zufahrt:
Die Zufahrt wird über die GVS „Von Neudorf nach Baiern“ (Fl.Nr. 1503/6, Gemarkung Pettendorf) erfolgen, ist jedoch auf 3,5 to beschränkt. Auf eine frühzeitige Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
  1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
  2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
  3. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
  4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1.        Vor Beginn und nach Ende der Maßnahme ist der Straßenzustand zu dokumentieren, nach Abschluss der Maßnahme ist mit der Gemeinde eine Abnahme durchzuführen und die Dokumentation vorzulegen.
2.        Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
3.        Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2014-0308 vom 25.07.2014 - Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 401, Gemarkung Pettendorf (in Eibrunn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.01.2018, eingegangen am 25.01.2018, beantragt der Antragsteller die Verlängerung der eingangs genannten Baugenehmigung. Der Bauausschuss befasste sich erstmalig mit dieser Thematik in seiner Sitzung vom 20.02.2014 und beschloss, dem Antrag sein Einvernehmen zu erteilen, unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung nachgewiesen wird. Ansonsten wird auf den Vortrag der genannten Sitzung verwiesen.

Es wird nun darum gebeten, den Vorbescheid um weitere zwei Jahre zu verlängern.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S 43-2011-0268 vom 24.03.2011 - Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (am Lindenweg, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.01.2018, eingegangen am 29.01.2018, beantragt der Antragsteller die Verlängerung des genannten Vorbescheides. Der Bauausschuss befasste sich erstmalig mit dieser Thematik in seiner Sitzung vom 17.02.2011 und beschloss diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Ansonsten wird auf den Vortrag der genannten Sitzung verwiesen.

Begründung zur Verlängerungsantrag:
Der Bauherr befindet sich derzeit in der Planungsphase zur Baugenehmigung, der vorgesehene Grundstückstausch wurde zwischenzeitlich vollzogen. Es wird darum gebeten, den Vorbescheid um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 94/27, Gemarkung Pettendorf, Parz. 12 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienwohnhaus (10,115 x 8,24 m) mit einer Doppelgarage (8,00 x 6,00 m) zu errichten. Das Vorhaben weicht in Punkt 2.1 b) von den textlichen Festsetzungen (Längen-/Seitenverhältnis 5:4) ab, es ist daher ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wurde schriftlich beantragt, als Begründung wurde die Geringfügigkeit der Abweichung und dessen städtebauliche Vertretbarkeit angeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplätzen (Haus Ost - Tektur) auf Fl.Nr. 24/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Am Weingert, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer neuen Bebauung auf diesem Grundstück in seinen Sitzungen vom 20.04.2017 und 17.08.2017, auf deren Sachverhalte wird Bezug genommen. Inhalt der beiden Erstanträge war jeweils der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit einer Zufahrt über die Ortsstraße „Talweg“ bzw. einer Zufahrt über die Ortsstraße „Am Weingert“.

Nun wurde das Gebäude an der Ortsstraße „Am Weingert“ neu überplant. Statt des Mehrfamilienhauses soll nun ein Doppelhaus zur Ausführung kommen. Die Planungen wurden je Hälfte getrennt vorgelegt. Der Neubau einer Doppelhaushälfte – Haus Ost beinhaltet die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einem Grundmaß von 12,99 x 7,025 m zzgl. eines Anbaus im EG, sowie einer Fertiggarage (6,00 x 2,98 m) und 3 Stellplätzen. Als Bauweise wurde E+I mit Satteldach (DN 22°) gewählt, die geplante Firsthöhe beträgt nun 8,55 m (vorher 12,75 m).

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Hinweisen:
  • Auf die ggfs. erforderliche Erstellung eines Zweitanschlusses Kanal wird nochmals hingewiesen, ebenso auf die in jedem Fall erforderliche Bordsteinabsenkung in diesem Bereich. Beide Maßnahmen wären in fachgerechter Art und Weise auf Kosten des Antragstellers durchzuführen.
  • Der Zweitanschluss Wasser ist direkt beim WZV Naab-Donau-Regen zu beantragen (siehe Stellungnahme vom 13.02.2018).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport (Haus West - Tektur) auf Fl.Nr. 24/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Am Weingert, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer neuen Bebauung auf diesem Grundstück in seinen Sitzungen vom 20.04.2017 und 17.08.2017, auf deren Sachverhalte wird Bezug genommen. Inhalt der beiden Erstanträge war jeweils der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit einer Zufahrt über die Ortsstraße „Talweg“ bzw. einer Zufahrt über die Ortsstraße „Am Weingert“.

Nun wurde das Gebäude an der Ortsstraße „Am Weingert“ neu überplant. Statt des Mehrfamilienhauses soll nun ein Doppelhaus zur Ausführung kommen. Die Planungen wurden je Hälfte getrennt vorgelegt. Der Neubau einer Doppelhaushälfte – Haus West beinhaltet die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einem Grundmaß von 12,99 x 8,915 m zzgl. eines Anbaus im EG, sowie einer Fertiggarage (6,00 x 2,98 m) und einem Carport (6,00 x 2,695 m). Als Bauweise wurde E+I mit Satteldach (DN 22°) gewählt, die geplante Firsthöhe beträgt nun 8,55 m (vorher 12,75 m).

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Hinweisen:
  • Auf die ggfs. erforderliche Erstellung eines Zweitanschlusses Kanal wird nochmals hingewiesen, ebenso auf die in jedem Fall erforderliche Bordsteinabsenkung in diesem Bereich. Beide Maßnahmen wären in fachgerechter Art und Weise auf Kosten des Antragstellers durchzuführen.
  • Der Zweitanschluss Wasser ist direkt beim WZV Naab-Donau-Regen zu beantragen (siehe Stellungnahme vom 13.02.2018).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Neubau von drei Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf den Fl.Nrn. 1014/13, 1014/14 und 1014/20, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 6 und 7 im Bereich der Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost" (Marienstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zum Tagesordnungspunkt und der abweichenden Bezeichnung auf den Bauplanmappen wurde vom planenden Architekten erklärt, dass es sich bei den Bauvorhaben um 4 Reihenhäuser (Haus 1 und 3-5), da baugleich und um ein Zweifamilienhaus (Haus 2) handelt.

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.10.2017 mit einer Bauvoranfrage auf diesen beiden Parzellen, welcher er sein Einvernehmen nicht erteilte. Auf den Sachverhalt wird Bezug genommen. Eine erfolgte Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg blieb ebenfalls erfolglos, der Antrag wurde am 06.12.2017 zurückgenommen.

Die nun vorgelegte Planung (Antrag auf Baugenehmigung) stellt sich gegenüber der Bauvoranfrage wie folgt dar:

Reihenhäuser:
Bauvoranfrage 10-2017
Bauantrag 02-2018
Bautyp
E+I+D
E+I
Anzahl Wohneinheiten
4 Wohneinheiten
3 Wohneinheiten
Länge x Breite
22,65 x 10,50 m
21,65 x 10,50 m
Dachform, -neigung
Satteldach, 35°
Satteldach, 22°
max. Firsthöhe
9,63 m
7,86 m
Stellplatzbedarf/-nachweis
8/8 Stellplätze
6/6 Stellplätze



Mehrfamilienhaus:


Bautyp
E+I+D
E+I
Anzahl Wohneinheiten
3 Wohneinheiten
3 Wohneinheiten
Länge x Breite
9,00 x 8,50 m
13,57 x 10,50 m
Dachform, -neigung
Satteldach, 40°
Satteldach, 22°
max. Firsthöhe
10,23 m
7,86 m
Stellplatzbedarf/-nachweis
6 Stellplätze
6/5 Stellplätze



GRZ/GFZ-Berechnung gesamt:
GRZ
zulässig 0,4/0,8
0,51
0,51
GFZ
zulässig 1,2
0,43
0,52



Weiteres:


Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung der Fl.Nr. 1014/2 liegt vor.

Gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf sind pro Wohneinheit, unabhängig von der Größe, zwei Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Für das Mehrfamilienhaus sind nur 5  Stellplätze nachgewiesen, es fehlt ein Stellplatz.

Erschließung:
Straßenmäßig ist die Erschließung ist über die Ortsstraße „Marienstraße“ gesichert, die Erschließung Wasser und Abwasser wird vom Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen über noch zu erstellende Anschlüsse sichergestellt. Der WZV teilt in seiner Stellungnahme vom 15.02.2018 noch einmal mit, dass für die Bauvorhaben ggfs. eine Druckerhöhungsanlage erforderlich sein wird.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde von den Antragstellern durchgeführt. Die Unterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  • Für das Mehrfamilienhaus sind insgesamt 6 Stellplätze bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.
  • Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 13.02. und 15.02.2018 wird verwiesen.
  • Die Abwasserentsorgung ist in ausreichender Dimensionierung, insbesondere für die Reihenhäuser, sicherzustellen. Die Entwässerungsplanung ist frühzeitig vor Baubeginn der Gemeinde zur Zustimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 94/39, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 35 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Realisierung des Vorhabens war ursprünglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren geplant und auch bereits genehmigt (Az. 6024.3-49-2017 vom 31.08.2017). Aufgrund einiger Umplanungen und festgestellter Planungsmängel an dem Vorhaben wurde nun eine Behandlung im Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • 2.1 a) Gebäudebreite maximal 10,00 m - geplant: 12,49 m,
  • 2.1 b) Längen-/Seitenverhältnis 5:4 – durch die abweichende Gebäudebreite ergibt sich ein Längen-/Seitenverhältnis von 5:5.
  • Mit beantragt wurde eine Befreiung bzgl. der abweichenden Wandhöhe der Garage (3,485 m), diese ist jedoch nicht erforderlich, da die max. Wandhöhe der Gebäude in den Anbauzonen 3,50  m im Mittel beträgt (2.1 i).

Antrag auf Befreiung:
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wurden schriftlich beantragt.

Begründung:
Es wird angeführt, dass es sich durch den quadratischen Zuschnitt des Baugrundstücks anbietet, das Gebäude in dieser Form zu gestalten um von den Grundstücksgrenzen ausreichend entfernt zu sein.

Stellungnahme Gemeinde:
Die Begründung des Antragstellers/Architekten ist zwar nachvollziehbar, aber nicht ausreichend. Zutreffender ist, dass geplant ist, das Vorhaben ohne Keller zu bauen und daher möglichst viel Wohn-/Nutzraum auf den verbliebenen Ebenen geschaffen werden soll. Die Befreiungen sind aus Sicht der Gemeinde Pettendorf städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Neubau von zwei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nrn. 740 (Tfl.) und 741/8, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zur Umsetzung der geplanten Vorhaben befasste sich vorab der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 mit dem Erhalt der Laubbäume auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken.

In einer konträren Diskussion über die Größe der Baukörper und den Erhalt der Laubbäume wurde von Seiten der Gemeinde klar festgestellt, dass der Gemeinderat einer Beseitigung des Baumbestandes nicht zustimmt. Mit dem Antragsteller wurde vereinbart noch einmal ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde über diese Thematik zu führen.

Dieses Gespräch fand am 01.02.2018 im Landratsamt Regensburg mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Lemper und dem Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, Herr Sedlmeier, statt. Im Anschluss erging folgende Stellungnahme von Herrn Sedlmeier an die Gemeinde:
„Herr Lemper und ich sind uns einig, dass bei all den besprochenen Varianten und v.a. auch bei der in der Satzung als Plandarstellung enthaltenen Festlegung der zu erhaltenden Bäume keine realistische Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen kann. Aufgrund der Topografie und der bestehenden Größe der Bäume (Hauptsächlich Walnüsse und ein großer Lindenbaum) ist durch die Nähe der Bäume zu den Bauwerken bei jeglichem Eingriff eine Verletzung der Gehölze v.a. im Wurzelbereich zu erwarten. Gerade Walnussbäume streichen mit ihren Wurzeln weit über den Kronentraufbereich hinaus und sind deshalb besonders gefährdet. Hinzu kommt, dass bei Entnahme einzelner Bäume aus den bestehenden Gruppen die verbleibenden Exemplare geänderten Umweltbedingungen ausgesetzt sein werden und daher ebenfalls mit Schädigungen (Bruchgefahr) zu rechnen ist.
Wie man das Ganze auch dreht und wendet – aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll und auch gar nicht möglich, einzelne Bäume aus dem Bestand ohne Schaden stehen zu lassen.“

Mit Vorlage des Antrags auf Baugenehmigung wird nun auch eine Baumbestandserklärung nebst Plan vorgelegt, mit dem die Beseitigung der vorhandenen Bäume beantragt wird.

Zum Vorhaben auf der Parzelle 1:
Es wird beabsichtigt ein Gebäude mit zwei Wohneinheiten in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 12,49 x 11,07 m mit einem Satteldach DN 35°, einer Firsthöhe von 11,00 m, zwei Garagen (7,25 x 3,25 m bzw. 7,25 x 3,765 m) und zwei Stellplätzen zu errichten. Mit angelegt werden soll eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von 99 m², des Weiteren sollen 6 Bäume angepflanzt werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.

Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 13.02.2018.

Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.

Nachbarbeteiligung:
Auf Wunsch des Antragstellers wurde diese kostenpflichtig durch die Gemeinde durchgeführt. Die angeschriebenen Nachbarn haben noch bis 19.02.2018 Zeit die Pläne einzusehen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.

Diskussionsverlauf

Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem TOP bzw. den noch folgenden TOP‘s 10 - 12, da diese im Zusammenhang zu sehen sind, stellt das stellv. BA-Mitglied Muehlenberg den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beratung und Beschlussfassung zu dieser Angelegenheit auf den Gemeinderat zu übertragen. Sie begründet dies damit, dass sich ja der Gemeinderat bereits erstmalig mit dem Antrag in seiner Sitzung vom 07.12.2017 befasst hat und daher das zuständige Gremium sein müsste.

Bürgermeister Obermeier entgegnete, dass der Bauausschuss gemäß Geschäftsordnung das zuständige Gremium zur Behandlung von Bauanträgen sei. Anschließend stellte er den Antrag zur

Abstimmung:

2 : 4 Stimmen

Anschließend begann eine kontroverse Diskussion über den Erhalt der Bäume und die geplante Bauweise.

BA-Mitglied Amann konnte der Planung nichts positives abgewinnen, in seinen Augen sei das keine ländliche Bebauung mehr, es handle sich vielmehr um einen sog. „Schlangenbau“, da die Gebäulichkeiten ziemlich nah aneinander gebaut werden sollen. Dass die bestehenden Bäume wohl nicht erhalten werden können, zeigt auch die Stellungnahme der Fachstellen.

Stellv. BA-Mitglied Muehlenberg plädierte weiterhin für den Erhalt der Bäume und bestand darauf, die Bauvorhaben nur streng nach der gemeindlichen Satzung zuzulassen. BA-Mitglied Oberleitner pflichtete dieser Auffassung bei.

BA-Mitglied Bosl sieht die Thematik ähnlich wie BA-Mitglied Amann, ihm ist die Bauweise einfach zu lang und für den Ortsteil Günzenried eher untypisch. Ihm ist durchaus bewusst, dass hier nach dem § 34 BauGB - Innenbereich beurteilt werden muss, seiner Meinung nach passt sich das/die Vorhaben nach Art und Maß nicht in die nähere Umgebung ein.

Auch BA-Mitglied Achhammer findet die Bauweise zu massiv. Einem Vergleich mit der bereits bestehenden Bebauung am östlichen Teil von Günzenried kann er nichts abgewinnen, diese sei viel lockerer und zudem weist sie unterschiedliche Gebäude und gestaltet sich nicht so einheitlich wie die vorgelegte Planung.

Bürgermeister Obermeier w eist noch mal klar auf die rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten hin und bewertet die vorliegende Planung rein rechtlich als genehmigungsfähig, auch wenn sie städtebaulich nicht vertretbar scheint. Die in Günzenried bereits bestehende Bebauung und die Aussage der Fachstellen lassen dies erwarten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  • Der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde wird über einen Anschluss sichergestellt. Weitere Anschlüsse werden auf Kosten des Antragstellers erstellt, diese sind rechtzeitig zu beantragen und die Kostenübernahme zu erklären.
  • Die geplante Entwässerung auf dem Grundstück ist vor Baubeginn durch Vorlage eines Entwässerungsplans anzuzeigen. Erst nach Zustimmung durch die Gemeinde darf mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Entstehendes Oberflächenwasser ist vollständig auf dem Grundstück zu versickern und darf nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden (§ 5 und Hinweise/Empfehlungen der „EBS Günzenried“).
  • Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 13.02.2018 wird verwiesen.
  • Die im Plan dargestellten Ersatzpflanzungen sind spätestens 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes herzustellen und dauerhaft zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 5

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10. Neubau von drei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 740 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zur Umsetzung der geplanten Vorhaben befasste sich vorab der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 mit dem Erhalt der Laubbäume auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken.

In einer konträren Diskussion über die Größe der Baukörper und den Erhalt der Laubbäume wurde von Seiten der Gemeinde klar festgestellt, dass der Gemeinderat einer Beseitigung des Baumbestandes nicht zustimmt. Mit dem Antragsteller wurde vereinbart noch einmal ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde über diese Thematik zu führen.

Dieses Gespräch fand am 01.02.2018 im Landratsamt Regensburg mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Lemper und dem Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, Herr Sedlmeier, statt. Im Anschluss erging folgende Stellungnahme von Herrn Sedlmeier an die Gemeinde:
„Herr Lemper und ich sind uns einig, dass bei all den besprochenen Varianten und v.a. auch bei der in der Satzung als Plandarstellung enthaltenen Festlegung der zu erhaltenden Bäume keine realistische Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen kann. Aufgrund der Topografie und der bestehenden Größe der Bäume (Hauptsächlich Walnüsse und ein großer Lindenbaum) ist durch die Nähe der Bäume zu den Bauwerken bei jeglichem Eingriff eine Verletzung der Gehölze v.a. im Wurzelbereich zu erwarten. Gerade Walnussbäume streichen mit ihren Wurzeln weit über den Kronentraufbereich hinaus du sind deshalb besonders gefährdet. Hinzu kommt, dass bei Entnahme einzelner Bäume aus den bestehenden Gruppen die verbleibenden Exemplare geänderten Umweltbedingungen ausgesetzt sein werden und daher ebenfalls mit Schädigungen (Bruchgefahr) zu rechnen ist.
Wie man das Ganze auch dreht und wendet – aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll und auch gar nicht möglich, einzelne Bäume aus dem Bestand ohne Schaden stehen zu lassen.“

Mit Vorlage des Antrags auf Baugenehmigung wird nun auch eine Baumbestandserklärung nebst Plan vorgelegt, mit dem die Beseitigung der vorhandenen Bäume beantragt wird.

Zum Vorhaben auf der Parzelle 2:
Es wird beabsichtigt ein Gebäude mit drei Wohneinheiten in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 12,49 x 16,435 m mit einem Satteldach DN 35°, einer Firsthöhe von 11,00 m, zwei Garagen (jeweils 7,25 x 3,45 m) und vier Stellplätzen zu errichten. Mit angelegt werden soll eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von 242 m², des Weiteren sollen 4 Bäume angepflanzt werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.

Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 13.02.2018.

Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.

Nachbarbeteiligung:
Auf Wunsch des Antragstellers wurde diese kostenpflichtig durch die Gemeinde durchgeführt. Die angeschriebenen Nachbarn haben noch bis 19.02.2018 Zeit die Pläne einzusehen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.

Diskussionsverlauf

Es wurde eine kontroverse Diskussion über den Erhalt der Bäume und über die geplante Bauweise geführt.

BA-Mitglied Amann konnte der Planung nichts positives abgewinnen, in seinen Augen sei das keine ländliche Bebauung mehr, es handle sich vielmehr um einen sog. „Schlangenbau“, da die Gebäulichkeiten ziemlich nah aneinander gebaut werden sollen. Dass die bestehenden Bäume wohl nicht erhalten werden können, zeigt auch die Stellungnahme der Fachstellen.

Stellv. BA-Mitglied Muehlenberg plädierte weiterhin für den Erhalt der Bäume und bestand darauf, die Bauvorhaben nur streng nach der gemeindlichen Satzung zuzulassen. BA-Mitglied Oberleitner pflichtete dieser Auffassung bei.

BA-Mitglied Bosl sieht die Thematik ähnlich wie BA-Mitglied Amann, ihm ist die Bauweise einfach zu lang und für den Ortsteil Günzenried eher untypisch. Ihm ist durchaus bewusst, dass hier nach dem § 34 BauGB - Innenbereich beurteilt werden muss, seiner Meinung nach passt sich das/die Vorhaben nach Art und Maß nicht in die nähere Umgebung ein.

Auch BA-Mitglied Achhammer findet die Bauweise zu massiv. Einem Vergleich mit der bereits bestehenden Bebauung am östlichen Teil von Günzenried kann er nichts abgewinnen, diese sei viel lockerer und zudem weist sie unterschiedliche Gebäude und gestaltet sich nicht so einheitlich wie die vorgelegte Planung.

Bürgermeister Obermeier weist noch mal klar auf die rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten hin und bewertet die vorliegende Planung rein rechtlich als genehmigungsfähig, auch wenn sie städtebaulich nicht vertretbar scheint. Die in Günzenried bereits bestehende Bebauung und die Aussage der Fachstellen lassen dies erwarten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  • Der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde wird über einen Anschluss sichergestellt. Weitere Anschlüsse werden auf Kosten des Antragstellers erstellt, diese sind rechtzeitig zu beantragen und die Kostenübernahme zu erklären.
  • Die geplante Entwässerung auf dem Grundstück ist vor Baubeginn durch Vorlage eines Entwässerungsplans anzuzeigen. Erst nach Zustimmung durch die Gemeinde darf mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Entstehendes Oberflächenwasser ist vollständig auf dem Grundstück zu versickern und darf nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden (§ 5 und Hinweise/Empfehlungen der „EBS Günzenried“).
  • Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 13.02.2018 wird verwiesen.
  • Die im Plan dargestellten Ersatzpflanzungen sind spätestens 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes herzustellen und dauerhaft zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 5

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11. Neubau von drei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 740 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zur Umsetzung der geplanten Vorhaben befasste sich vorab der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 mit dem Erhalt der Laubbäume auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken.

In einer konträren Diskussion über die Größe der Baukörper und den Erhalt der Laubbäume wurde von Seiten der Gemeinde klar festgestellt, dass der Gemeinderat einer Beseitigung des Baumbestandes nicht zustimmt. Mit dem Antragsteller wurde vereinbart noch einmal ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde über diese Thematik zu führen.

Dieses Gespräch fand am 01.02.2018 im Landratsamt Regensburg mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Lemper und dem Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, Herr Sedlmeier, statt. Im Anschluss erging folgende Stellungnahme von Herrn Sedlmeier an die Gemeinde:
„Herr Lemper und ich sind uns einig, dass bei all den besprochenen Varianten und v.a. auch bei der in der Satzung als Plandarstellung enthaltenen Festlegung der zu erhaltenden Bäume keine realistische Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen kann. Aufgrund der Topografie und der bestehenden Größe der Bäume (Hauptsächlich Walnüsse und ein großer Lindenbaum) ist durch die Nähe der Bäume zu den Bauwerken bei jeglichem Eingriff eine Verletzung der Gehölze v.a. im Wurzelbereich zu erwarten. Gerade Walnussbäume streichen mit ihren Wurzeln weit über den Kronentraufbereich hinaus und sind deshalb besonders gefährdet. Hinzu kommt, dass bei Entnahme einzelner Bäume aus den bestehenden Gruppen die verbleibenden Exemplare geänderten Umweltbedingungen ausgesetzt sein werden und daher ebenfalls mit Schädigungen (Bruchgefahr) zu rechnen ist.
Wie man das Ganze auch dreht und wendet – aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll und auch gar nicht möglich, einzelne Bäume aus dem Bestand ohne Schaden stehen zu lassen.“

Mit Vorlage des Antrags auf Baugenehmigung wird nun auch eine Baumbestandserklärung nebst Plan vorgelegt, mit dem die Beseitigung der vorhandenen Bäume beantragt wird.

Zum Vorhaben auf der Parzelle 3:
Es wird beabsichtigt ein Gebäude mit drei Wohneinheiten in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 12,49 x 16,435 m mit einem Satteldach DN 35°, einer Firsthöhe von 11,00 m, zwei Garagen (jeweils 7,25 x 3,45 m) und vier Stellplätzen zu errichten. Mit angelegt werden soll eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von 272 m², des Weiteren sollen 4 Bäume angepflanzt werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.

Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 13.02.2018.

Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.

Nachbarbeteiligung:
Auf Wunsch des Antragstellers wurde diese kostenpflichtig durch die Gemeinde durchgeführt. Die angeschriebenen Nachbarn haben noch bis 19.02.2018 Zeit die Pläne einzusehen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.

Diskussionsverlauf

Es wurde eine kontroverse Diskussion über den Erhalt der Bäume und über die geplante Bauweise geführt.

BA-Mitglied Amann konnte der Planung nichts positives abgewinnen, in seinen Augen sei das keine ländliche Bebauung mehr, es handle sich vielmehr um einen sog. „Schlangenbau“, da die Gebäulichkeiten ziemlich nah aneinander gebaut werden sollen. Dass die bestehenden Bäume wohl nicht erhalten werden können, zeigt auch die Stellungnahme der Fachstellen.

Stellv. BA-Mitglied Muehlenberg plädierte weiterhin für den Erhalt der Bäume und bestand darauf, die Bauvorhaben nur streng nach der gemeindlichen Satzung zuzulassen. BA-Mitglied Oberleitner pflichtete dieser Auffassung bei.

BA-Mitglied Bosl sieht die Thematik ähnlich wie BA-Mitglied Amann, ihm ist die Bauweise einfach zu lang und für den Ortsteil Günzenried eher untypisch. Ihm ist durchaus bewusst, dass hier nach dem § 34 BauGB - Innenbereich beurteilt werden muss, seiner Meinung nach passt sich das/die Vorhaben nach Art und Maß nicht in die nähere Umgebung ein.

Auch BA-Mitglied Achhammer findet die Bauweise zu massiv. Einem Vergleich mit der bereits bestehenden Bebauung am östlichen Teil von Günzenried kann er nichts abgewinnen, diese sei viel lockerer und zudem weist sie unterschiedliche Gebäude und gestaltet sich nicht so einheitlich wie die vorgelegte Planung.

Bürgermeister Obermeier weist noch mal klar auf die rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten hin und bewertet die vorliegende Planung rein rechtlich als genehmigungsfähig, auch wenn sie städtebaulich nicht vertretbar scheint. Die in Günzenried bereits bestehende Bebauung und die Aussage der Fachstellen lassen dies erwarten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  • Der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde wird über einen Anschluss sichergestellt. Weitere Anschlüsse werden auf Kosten des Antragstellers erstellt, diese sind rechtzeitig zu beantragen und die Kostenübernahme zu erklären.
  • Die geplante Entwässerung auf dem Grundstück ist vor Baubeginn durch Vorlage eines Entwässerungsplans anzuzeigen. Erst nach Zustimmung durch die Gemeinde darf mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Entstehendes Oberflächenwasser ist vollständig auf dem Grundstück zu versickern und darf nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden (§ 5 und Hinweise/Empfehlungen der „EBS Günzenried“).
  • Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 13.02.2018 wird verwiesen.
  • Die im Plan dargestellten Ersatzpflanzungen sind spätestens 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes herzustellen und dauerhaft zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 5

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12. Neubau von drei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nrn. 740 (Tfl.), 695/3 und 739/3, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Zur Umsetzung der geplanten Vorhaben befasste sich vorab der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 mit dem Erhalt der Laubbäume auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken.

In einer konträren Diskussion über die Größe der Baukörper und den Erhalt der Laubbäume wurde von Seiten der Gemeinde klar festgestellt, dass der Gemeinderat einer Beseitigung des Baumbestandes nicht zustimmt. Mit dem Antragsteller wurde vereinbart noch einmal ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde über diese Thematik zu führen.

Dieses Gespräch fand am 01.02.2018 im Landratsamt Regensburg mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Lemper und dem Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, Herr Sedlmeier, statt. Im Anschluss erging folgende Stellungnahme von Herrn Sedlmeier an die Gemeinde:
„Herr Lemper und ich sind uns einig, dass bei all den besprochenen Varianten und v.a. auch bei der in der Satzung als Plandarstellung enthaltenen Festlegung der zu erhaltenden Bäume keine realistische Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen kann. Aufgrund der Topografie und der bestehenden Größe der Bäume (Hauptsächlich Walnüsse und ein großer Lindenbaum) ist durch die Nähe der Bäume zu den Bauwerken bei jeglichem Eingriff eine Verletzung der Gehölze v.a. im Wurzelbereich zu erwarten. Gerade Walnussbäume streichen mit ihren Wurzeln weit über den Kronentraufbereich hinaus du sind deshalb besonders gefährdet. Hinzu kommt, dass bei Entnahme einzelner Bäume aus den bestehenden Gruppen die verbleibenden Exemplare geänderten Umweltbedingungen ausgesetzt sein werden und daher ebenfalls mit Schädigungen (Bruchgefahr) zu rechnen ist.
Wie man das Ganze auch dreht und wendet – aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll und auch gar nicht möglich, einzelne Bäume aus dem Bestand ohne Schaden stehen zu lassen.“

Mit Vorlage des Antrags auf Baugenehmigung wird nun auch eine Baumbestandserklärung nebst Plan vorgelegt, mit dem die Beseitigung der vorhandenen Bäume beantragt wird.

Zum Vorhaben auf der Parzelle 4:
Es wird beabsichtigt ein Gebäude mit drei Wohneinheiten in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 12,49 x 16,435 m mit einem Satteldach DN 35°, einer Firsthöhe von 11,00 m, zwei Garagen (7,25 x 4,185 bzw. 7,25 x 4,425 m) und vier Stellplätzen zu errichten. Mit angelegt werden soll eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von 332 m², des Weiteren sollen 5 Bäume angepflanzt werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.

Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 13.02.2018.

Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.

Nachbarbeteiligung:
Auf Wunsch des Antragstellers wurde diese kostenpflichtig durch die Gemeinde durchgeführt. Die angeschriebenen Nachbarn haben noch bis 19.02.2018 Zeit die Pläne einzusehen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.

Diskussionsverlauf

Es wurde eine kontroverse Diskussion über den Erhalt der Bäume und über die geplante Bauweise geführt.

BA-Mitglied Amann konnte der Planung nichts positives abgewinnen, in seinen Augen sei das keine ländliche Bebauung mehr, es handle sich vielmehr um einen sog. „Schlangenbau“, da die Gebäulichkeiten ziemlich nah aneinander gebaut werden sollen. Dass die bestehenden Bäume wohl nicht erhalten werden können, zeigt auch die Stellungnahme der Fachstellen.

Stellv. BA-Mitglied Muehlenberg plädierte weiterhin für den Erhalt der Bäume und bestand darauf, die Bauvorhaben nur streng nach der gemeindlichen Satzung zuzulassen. BA-Mitglied Oberleitner pflichtete dieser Auffassung bei.

BA-Mitglied Bosl sieht die Thematik ähnlich wie BA-Mitglied Amann, ihm ist die Bauweise einfach zu lang und für den Ortsteil Günzenried eher untypisch. Ihm ist durchaus bewusst, dass hier nach dem § 34 BauGB - Innenbereich beurteilt werden muss, seiner Meinung nach passt sich das/die Vorhaben nach Art und Maß nicht in die nähere Umgebung ein.

Auch BA-Mitglied Achhammer findet die Bauweise zu massiv. Einem Vergleich mit der bereits bestehenden Bebauung am östlichen Teil von Günzenried kann er nichts abgewinnen, diese sei viel lockerer und zudem weist sie unterschiedliche Gebäude und gestaltet sich nicht so einheitlich wie die vorgelegte Planung.

Bürgermeister Obermeier weist noch mal klar auf die rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten hin und bewertet die vorliegende Planung rein rechtlich als genehmigungsfähig, auch wenn sie städtebaulich nicht vertretbar scheint. Die in Günzenried bereits bestehende Bebauung und die Aussage der Fachstellen lassen dies erwarten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  • Der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde wird über einen Anschluss sichergestellt. Weitere Anschlüsse werden auf Kosten des Antragstellers erstellt, diese sind rechtzeitig zu beantragen und die Kostenübernahme zu erklären.
  • Die geplante Entwässerung auf dem Grundstück ist vor Baubeginn durch Vorlage eines Entwässerungsplans anzuzeigen. Erst nach Zustimmung durch die Gemeinde darf mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Entstehendes Oberflächenwasser ist vollständig auf dem Grundstück zu versickern und darf nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden (§ 5 und Hinweise/Empfehlungen der „EBS Günzenried“).
  • Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 13.02.2018 wird verwiesen.
  • Die im Plan dargestellten Ersatzpflanzungen sind spätestens 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes herzustellen und dauerhaft zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 5

Datenstand vom 16.03.2018 08:21 Uhr