Datum: 10.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindebereich
Gremium: Straßen- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung Kellerweg, Reifenthal; Festlegung des Ausbaustandards
2 Weg nach Tremmelhausen; Festlegung der Rahmenbedingungen nach Gemeinderatsbeschluss
3 Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg; Betrachtung der Parksituation
4 Pfarrer-Groden-Straße, Durchgangsbereich zur Margarethenstraße, Pettendorf; Begutachtung des Standorts einer Straßenleuchte

zum Seitenanfang

1. Sanierung Kellerweg, Reifenthal; Festlegung des Ausbaustandards

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Straßen- und Umweltausschuss 10.04.2018 ö beratend 1

Diskussionsverlauf

Zum Ortstermin waren zusätzlich Gemeinderat Michael Dotzler, auch tätig für das IB Kehrer Planung, und der beauftragte Planer vom IB Kehrer, Herr Thomas Hecht, anwesend.

Bürgermeister Obermeier erläutert eingangs die Situation und die geplante Maßnahme grundsätzlich. Aus Sicht der Gemeinde ist die Straße erstmalig hergestellt. Die Maßnahme läuft deswegen im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung, abhängig von der aktuellen Rechtsprechung werden Anlieger an den Ausbaubeiträgen beteiligt oder auch nicht.

Im Vorfeld wurden bereits die Baugrunduntersuchungen durchgeführt, es wurden drei Probebohrungen gemacht, die Hinweise auf den Asphalt und auf die eingebaute Tragschicht geben. Die Ergebnisse zeigen im Wesentlichen den unzureichenden Ausbaustandard, der über die komplette Maßnahme deutlich verbessert werden muss. Weiter wurden 2011 Kamerabefahrungen durchgeführt, die im Einzelnen noch gesichtet werden müssen, notwendige Reparaturen werden im Rahmen der Maßnahme durchgeführt.

Ebenso ist die entsprechende Verlängerung der Kanalisation bis zur Fl.Nr. 992/2 geplant, weil diese noch als bebaubare Parzelle im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Auch gegenüber waren bereits Bauvoranfragen positiv beschieden worden. Darüber hinaus wird der Kanal nicht verlängert.

Die Straßenbeleuchtung geht aktuell bis zur Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 994/16. Sie wird nach Beratung um eine Leuchte verlängert. Zukünftiger Standort ist die nordöstliche Flurstücksgrenze zwischen 992 und 992/2. Es werden aber lediglich die Leitungen verlegt und das Lampenfundament vorbereitet. Das Aufstellen der Lampe wird momentan als nicht notwendig erachtet, erst bei einer Bebauung der Parzelle.

Ebenso ist die Wasserleitung entsprechend der möglichen Wohnbebauung zu verlängern. Dies wurde bereits mit dem Wasserzweckverband abgesprochen.

Möglicherweise werden zukünftig bei Straßenbaumaßnahmen auch schnelle Internetleitungen mit verlegt, d. h. Glasfaserleitungen werden auf Kosten der Gemeinde vorbereit. In Bezug auf eine mögliche Versorgung mit Erdgas werden die Anlieger angeschrieben, ob sie einen Anschluss wünschen.

Straßenbreite: hier kam man nach der Diskussion überein, die Planung wie vorgeschlagen aufzunehmen. Es entsteht somit eine insgesamt Breite von 4,50 m incl. Graniteinzeiler und –zweizeiler mit Tiefbord. Weiter wird vom Ausschuss empfohlen, die Containerfläche komplett zu asphaltieren, da hier mit Unrat und Scherbenbildung die Reinigungsbereiche leichter zu handhaben sind. Der ebenfalls angesprochene Sichtschutz wurde zunächst zurückgestellt und kommt somit nicht primär zur Ausführung.

Der frühere Asphaltspitz Richtung R 39 wird entsiegelt und mit ausreichend Schotter befestigt, damit die Feldzufahrt weiterhin gewährleistet ist.

Im weiteren Verlauf ist eine Anliegerversammlung geplant, um die Informationen weiterzugeben, insbesondere die zu erwartenden Kosten pro Grundstück unter dem Vorbehalt, dass a) hier keine Erschließungsmaßnahme vorliegt, sondern eine Straßenausbaubeitragsmaßnahme und b) nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge keine Kosten auf die Anlieger zukommen werden.

Angestrebt ist, über die Genehmigung der Entwurfsplanung in der Gemeinderatssitzung am 03.05.2018 zu entscheiden. Die Ausschreibungen sind entsprechend vorzubereiten und ein  Baubeginn ab September 2018 anzustreben.

Angesprochen und dokumentiert wurden vom Planer auch die vorhandenen Sichtschutzhecken, die teilweise
bzw. komplett auf Gemeindegrund stehen und zu entfernen wären. Dies wird ebenfalls im Rahmen der Anliegerversammlung angesprochen. Der bestehende Baum am Kellerweg soll erhalten bleiben und im Rahmen der Bauausführung entsprechend geschützt werden.

zum Seitenanfang

2. Weg nach Tremmelhausen; Festlegung der Rahmenbedingungen nach Gemeinderatsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Straßen- und Umweltausschuss 10.04.2018 ö beratend 2

Diskussionsverlauf

Der Weg befindet sich aktuell in sehr schlechtem Zustand. Auch wenn aufgrund der Trockenwetterlage die Befahrbarkeit gegeben war, ist festzustellen, dass das offensichtlich eingebaute Recyclingmaterial den Gesamtzustand verschlechtert hat. Dieses Material wäre für einen regelgerechten Unterbau auch nicht geeignet und sollte somit auch wieder vom Veranlasser entfernt werden.

Die Maßnahmen, die zur Unterstützung der Wegentwässerung getroffen sind, sind in Ordnung und können so bleiben. Die Gesamtmaßnahme wäre bis zum östlich gelegenen Wohnhaus durchzuführen, wobei klar zustellen ist, dass eine mögliche Förderung nur bis zur östlichen Hofeinfahrt erreichbar ist. Die Rahmenbedingungen hierzu sind ausführlich in der Gemeinderatssitzung erörtert und beschlossen worden.

Sichtbar ist auch, dass die bestehende Oberleitung für Telefon hier in den Weg hineinragt.
Hier wären auch im Sinne einer Breitbandförderung andere Maßnahmen anzudenken.

Im Bereich des bestehenden Hohlweges muss die Entwässerung gewährleistet werden. Vorgeschlagen wird, die obere Hälfte entsprechend mit einer Rinne in einen Sinkkasten zu führen und diesen mittels Rohrleitung in das Gewässer III. Ordnung zu führen. Im Übrigen soll versucht werden, das Gewässer III. Ordnung nahe an den Weg heranzuführen, wobei ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, um Eintragungen durch Streusalz zu vermeiden.

Im Bereich der Eichen sollten die Baumaßnahmen natürlich den Schutzbereich berücksichtigen.

Der Ausbaustandard lt. Vorschlag vom Amt für Ländliche Entwicklung sollte nach Regelausbaustandard 1 A, das ist der Regelquerschnitt nach RSTO 12, umgesetzt werden. Demnach wäre die Asphaltbreite wegen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge von 3,50 m notwendig, mit Bankett wäre eine Gesamtbreite des Weges zwischen 4,50 – 5,00 m erforderlich.

zum Seitenanfang

3. Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg; Betrachtung der Parksituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Straßen- und Umweltausschuss 10.04.2018 ö beratend 3

Diskussionsverlauf

Hier sind wiederholt Beschwerden von Anliegern bzw. Hinterliegern eingegangen, dass die Zufahrten zum hinteren Teil der Herzog-Ludwig-Straße nur erschwert oder nicht mehr möglich waren, insbesondere auch dadurch Einsatzkräfte der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes keine Zuwegung mehr hätten.

Festgestellt wird, dass im Mündungsbereich Herzog-Ludwig-Straße grundsätzlich ausreichende Straßenbreite vorhanden sind. Im nachfolgenden Teil verjüngt sich die Straße auf ca. 4,30 m,  hier ist ein Parken nicht mehr möglich. Es erschließt sich aber hierdurch auch grundsätzlich das Parkverbot, auch ohne Beschilderung.

Der Straßen- und Umweltausschuss vertritt die Meinung, wie anderweitig gehandhabt, auch hier erstmal an die Anlieger zu appellieren, die entsprechenden Mindestfahrbahnbreiten durch ihr Parkverhalten nicht zu unterschreiten, ansonsten wird die PI Nittendorf eingeschaltet. Sollten die Aufforderungen  sich nicht dauerhaft bewähren, wird auch ein Halteverbot erwogen.

zum Seitenanfang

4. Pfarrer-Groden-Straße, Durchgangsbereich zur Margarethenstraße, Pettendorf; Begutachtung des Standorts einer Straßenleuchte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Straßen- und Umweltausschuss 10.04.2018 ö beratend 4

Diskussionsverlauf

Hier ist festzustellen, dass die gesetzte Straßenlaterne bei der Parzelle Fl.Nr. 94/23, Hs.Nr. 15, insgesamt unglücklich die Zufahrt erschwert. Auch wird durch den Mast die Straßenbreite eingeschränkt.

Nachdem der Anlieger auch die Möglichkeit eröffnet, die Straßenlaterne in den Privatgrund legen zu lassen, wird der jetzige Standort um ca. 3,00 m nach Süden verlegt und zwar außerhalb des Einzeilers im Grund des
Eigentümers. Die Maßnahme ist von der Gemeinde zu veranlassen.

Datenstand vom 15.05.2018 16:35 Uhr