Datum: 05.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans "Schwetzendorf II"
2 Umweltforum Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung bis 31.05.2020
3 Feuerwehrangelegenheiten; Kinderfeuerwehr Pettendorf, Kneiting und Mariaort
4 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2017
5 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2018 mit Stellenplan
6 Staubfreimachung öffentlicher Feld- und Waldweg Tremmelhausen
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Änderung des Bebauungsplanes "Kneiting-Nord" durch Deckblatt Nr. 4; Beratung und Beschlussfassung über a) die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen b) Satzungsbeschluss
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West", 1. Deckblatt des Markt Lappersdorf; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
9 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans "Schwetzendorf II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung erfolgt die Vorstellung des Entwurfes durch Herrn Dipl.-Ing. Dykiert von der EBB mbH. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Schwetzendorf II“ als Anlage bereits mit der Ladung zugeleitet.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt mit einer einführenden Erläuterung des Sachverhalts. Herr Dykiert präsentiert den Entwurf des Bebauungsplans „Schwetzendorf II“.

In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat werden vom Gemeinderat nachfolgende Punkte zur Diskussion gestellt:

Der Bebauungsplan sieht im Geltungsbereich die Ausführung eines Trennsystems (Kanal) vor. Dem steht entgegen, dass die Entwässerung des Ortsteils  Schwetzendorf im Mischsystem erfolgt. Die höheren Kosten für die Ausführung des Trennsystems im Bereich sind daher hinsichtlich der künftig zu erwartenden Entwässerungssituation abzuwägen. Hier ist grundsätzlich zu beachten, dass eine noch nicht zeitlich bestimmbare, in der Zukunft liegende Erneuerung des Kanalsystems nach den derzeit einschlägigen Grundlagen des WHG im Trennsystem erfolgen wird. Es wäre daher nach Auffassung der Gemeinderäte Dotzler und Achhammer zukunftsweisend, dass Trennsystem im Geltungsbereich des Bebauungsplans in jedem Fall baulich auszuführen, da eine „Nachrüstung“ technisch aufwendig und finanziell nicht vertretbar erscheint. Bürgermeister Obermeier ergänzt, dass im näheren Bereich des Plangebietes ein Vorfluter vorhanden ist.  Im Gemeinderat besteht ein klarer Konsens dafür, den Kanal bis zur Anbindung Aubergstraße im Trennsystem ausführen. Dies entspricht insoweit dem Entwurf.  

Auf Anregung von Gemeinderat Dotzler wird diskutiert, die Wohnstraße ein wenig nach Osten zu schieben. Dadurch würde sich für die freistehenden Einfamilienhäuser im Westen eine bessere Nutzungsmöglichkeit für den Gartenbereich ergeben. Der planerische Ansatz wäre, den tiefen Wendehammer kürzer auszuführen, so dass damit die Einfamilienhäuser günstiger nach Osten wandern können.

Herr Dykiert entgegnet, dass die Führung der Straße bzw. des Wendehammers insbesondere auch den Anforderungen der Entsorgung entsprechen muss. Die planerische Darstellung sei daher bereits weitgehend optimiert. Selbstverständlich kann auf Wunsch des Gemeinderates versucht werden, die Planung diesbezüglich nochmals zu überarbeiten. Es besteht hierzu im Gemeinderat weitgehender Konsens, dass die „Ostverschiebung“ eingearbeitet werden soll, wenn dadurch u. a. die Anforderungen für die Entsorgungsfahrzeuge gewährleistet werden.
 
Gemeinderätin Mühlenberg weist darauf hin, dass im Planbereich ein eingewachsener Garten vorhanden ist, der u. a. ein wichtiger Standort für die Vogelbrut sein könnte. Wenngleich im vereinfachten Verfahren keine Umweltprüfung im engeren Sinn stattfindet, sollte in der Planung darauf hingewirkt werden, dass in Randbereichen die vorhandenen Grünstrukturen erhalten bleiben. Herr Dykiert weist darauf hin, dass die Bestandsbäume noch untersucht werden sollen. Erhaltenswerter Baumbestand wird in den textlichen Festsetzungen berücksichtigt. Herr Dykiert weist darauf hin, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens seitens der Eigentümer keine Zustimmung zur Bodengrunduntersuchung vorliegt.  

Nachdem im Gemeinderat keine weitergehenden Einlassungen zum Entwurf erfolgen, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, über den Entwurf mit der besprochenen Änderung bzgl. der planerischen Prüfung der diskutierten „Ostverschiebung“ abzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die heute beschlossene Änderung einarbeiten zu lassen und das Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Umweltforum Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung bis 31.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung 07.04.2016 hat der Gemeinderat die Fortsetzung des Umweltforums für weitere zwei Jahre bis 31.05.2018 beschlossen.

Zum Ablauf dieser Frist ist zur Verlängerung des Mandats ein erneuter Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

In der letzten Sitzung des Umweltforums am 12.03.2018 wurde einstimmig beschlossen, die Fortsetzung des Umweltforums über den 31.05.2018 hinaus für weitere zwei Jahre zu beantragen, damit das Gremium seine Arbeit im Sinne der Agenda 21 zum Wohle der Gemeinde fortsetzen kann. Gemäß der genehmigten Geschäftsordnung löst sich das Umweltforum auf, wenn nicht durch Gemeinderatsbeschluss eine Verlängerung gewünscht wird.

Auch in den letzten zwei Jahren wurde die Arbeit des Umweltforums unter bewährter Leitung beständig und zielorientiert fortgesetzt. Dazu gehörten etablierte Themen wie Rama-Dama, Spielplatzgestaltung, Runde Tische und Mitgestaltung des Kulturherbstes, aber auch neue Themen, z. B. die Mitwirkung am gemeindlichen Logoprozess im Rahmen des Projektes „Pettendorf blüht“.

Mittlerweile kann auf 20 Jahre erfolgreiche Beteiligungsarbeit verwiesen werden, was über die Gemeindegrenzen hinaus anerkannt und gewürdigt ist.

Für die weitere Arbeit werden beispielhaft folgende Zielsetzungen genannt:

       weitere Begleitung des Projekts "Bienenfreundliche Gemeinde" in der Umsetzungsphase, vor allem zur Bürgerbeteiligung und zum bürgerschaftlichen Engagement
       Fortführung „Rama-Dama“
       Spielplatzmoderation und „Runde Tische“
       Umzug Bücherei
       Themenbezogene „Runde Tische“ (siehe Leitbild)
       Fortführung Rathausplatzgestaltung
       Vertretung des Umweltforums im LAG der LEADER Gruppe des Landkreises Regensburg

Mit der regelmäßigen Erneuerung des Mandats setzt auch der Gemeinderat ausdrücklich das Signal, dass Bürgerbeteiligungsforen in unserer Gemeinde ausdrücklich erwünscht sind.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier begrüßt den amtierenden Vorsitzenden des Umweltforums, Herrn Reinhold Demleitner sowie Frau Evi Sturm und Herrn Christian Wensauer, die dem bisherigen Vorsitzenden des Forums in Kürze folgen sollen.

Reinhold Demleitner informiert den Gemeinderat über die Arbeit des Umweltforums der letzten Jahre und erläutert, dass die Tätigkeiten in Pettendorf Vorbildcharakter für die Region entfalten. So wurde der Vorsitzende beispielsweise auch von der Freiwilligenagentur am Landratsamt Regensburg gebeten, über das Umweltforum und die erfolgreichen bürgerschaftlichen Beteiligungsprozesse in Pettendorf zu berichten.

Im Rahmen seines Vortrags wird betont, dass insbesondere die Umsetzung des Leitbilds „Pettendorf 2030“ mehr als ausreichenden „Input“ liefert, im Umweltforum in bewährter Form weiterzuarbeiten.

Reinhold Demleitner richtet den Wunsch an den Gemeinderat, die erfolgreiche Arbeit des Umweltforums mit Zustimmung des Gemeinderats fortsetzen zu dürfen. Dabei sollen in den nächsten Jahren weitere Punkte aus dem Leitbild „Pettendorf 2030“ in die Tat umgesetzt  werden. Weitere Meilensteine ergeben sich aus den Aufgaben im Zusammenhang mit dem bürgerschaftlich getragenen Netzwerkprojekt „Pettendorf blüht“ und Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeindeentwicklung angedacht wurden, z. B. die Umgestaltung des Rathausplatzumfeldes, etc.

Bürgermeister Obermeier bedankt sich im Namen der Gemeinde für die hervorragende Arbeit des Umweltforums und betont, dass die Einbindung und Beteiligung der Bürgerschaft einen stetigen Prozess darstellt. Die Arbeit des Umweltforums ist daher auch aus seiner Sicht unverzichtbar.

Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Fortsetzung des Umweltforums für weitere zwei Jahre bis 31.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Feuerwehrangelegenheiten; Kinderfeuerwehr Pettendorf, Kneiting und Mariaort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der „Wettbewerb“ zwischen den Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf und Befürchtungen, dass dadurch Kinder frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel – Spaß macht – nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema „Feuerwehr“ sind.

Der LFV Bayern und die Jugendfeuerwehr Bayern haben dieses Thema eingehend diskutiert und beschlossen, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr nicht weiter zu senken. Jedoch besteht die Möglichkeit für den Feuerwehrverein (durch eine Satzungsänderung) bereits Kinder unter 12 Jahren aufzunehmen und für diese eine Kindergruppe anzubieten.

Für diese Entscheidung gibt es diverse Gründe: Kinder brauchen eine andere Betreuung als Jugendliche und sie sind körperlich noch nicht in der Lage mit den regulären feuerwehrtechnischen Gerätschaften umzugehen. In der Kinderfeuerwehr sollte spielerisches Heranführen an das Thema Feuerwehr und das Erlernen allgemeiner Verhaltensregeln für Notfall im Vordergrund stehen – ähnlich wie in der Brandschutzerziehung.

Mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sind nun auch Kinder in Kindergruppen Bestandteil der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehren sind eine Vorstufe zur Jugendfeuerwehr, es wird kein Feuerwehrdienst geleistet und die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mit abgesichert.
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ist seit dem 01.07.2017 in Kraft. Art. 7 Abs. 1 BayFwG lautet künftig wie folgt: „Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden“

Dies bedeutet, dass die Kinderfeuerwehren/Kindergruppen, die bislang dem Feuerwehrverein angegliedert sind, nicht automatisch in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr übergehen.
Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung eine Kindergruppe einrichten oder aus dem Feuerwehrverein übernehmen, ist hierfür eine Absprache mit der Gemeinde und deren Zustimmung erforderlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht. Zeitgleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren. Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mittels einer (elektronischen) Unfallanzeige zu informieren. Es gelten die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Oberleitner weist darauf hin, dass der Hinweis, zu den fehlenden finanziellen Auswirkungen, nämlich ausdrücklich „keine“, Anstoß für den Gemeinderat sein sollte, sich die Kinder- und Jugendarbeit für die 6 bis 14-jährigen bei den Feuerwehren seitens der Gemeinde „etwas kosten zu lassen“.

Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Unterstützung der Jugendarbeit der Vereine, insbesondere der Feuerwehren, bereits jetzt im besonderen Maß berücksichtigt werde. Dies gilt sowohl in finanzieller als auch bezüglich der hohen Anerkennung, die die Feuerwehrarbeit zu Recht genießt. Die heutige Beschlussfassung dient insbesondere der Klarstellung und Sicherstellung des Versicherungsschutzes der gemeindlichen Kinderfeuerwehr.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kinderfeuerwehren (Altersklasse 6 bis 14 Jahren) der Feuerwehren Pettendorf, Kneiting und Mariaort Bestandteil der gemeindlichen Feuerwehren sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2017 wurde bereits am 24.1.2018 von der Kirchenstiftung geprüft und  der Gemeinde im Anschluss mit allen Unterlagen zur Einsicht vorgelegt. Die Sichtung durch den Ersten Bürgermeister erfolgte am 27.2.2018 stichpunktartig.

Die Haushaltsansätze wurden überwiegend eingehalten oder unterschritten.
Im Bereich Spiele und Arbeitsmaterial wurden mehr Mittel ausgegeben (+1.280 €), ebenso im Bereich Spielplatz (+ 7.983 € für Neugestaltung, Bodentrampolin etc.). Dies war jedoch eine mit der Gemeinde abgestimmte Maßnahme, sie wurde mit großer Unterstützung des Elternbeirates umgesetzt und erzielte hier ein sehr gutes Ergebnis.

Im Bereich des Büros wurden nach dem Wasserschaden neue Möbel notwendig.

Die Betriebskosten waren in der Rechnungslegung zunächst nicht detailliert dargelegt, konnten aber bei Fr. Neßlauer eingesehen werden.

Personalkosten:
Die pädagogischen Personalkosten wurden  durch die nicht besetzte Stelle der stellvertretenden Leitung   unterschritten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2017 wird festgestellt und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2018 mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö 5

Sachverhalt

Anstellungsschlüssel beträgt in etwa 1:10 und wird mit insgesamt 312 Wochenarbeitsstunden sichergestellt. Davon fallen mit 172 Stunden mehr als die Hälfte auf Erzieherinnen.

Einnahmen:
Die Höhe der Fördergelder richtet sich nach der Anzahl der Kinder und vor allem nach den Faktoren.

Es sind 2017 lediglich drei unter 3-jährige und 6 Migrationskinder von Jan. bis Aug. 2017 angemeldet.

Ansonsten sind alles Regelkinder, daher werden auch weniger Fördergelder erreicht. Von Sept. bis Dez. 2017 ist die Kinderanzahl noch nicht klar, da die Anmeldungen noch nicht abgeschlossen sind.

Die Erlöse aus Elterninitiativen sind Gelder, die der Elternbeirat erwirtschaftet hat und die er in Absprache mit dem Träger für Anschaffungen etc.  für die Kinder ausgeben darf. Sie wurden mit 7.439,81 € auf neue Rechnung vorgetragen.

Ausgaben:
Der größte Posten sind die Personalkosten pädagogisches Personal und sonstiges Personal. Alle anderen Positionen orientieren sich nach dem Ergebnis der Jahresrechnung 2017.

Im Bereich Unterhalt sind nach der Begehung mit LRA und Diözese zwei Bereiche zu verbessern:

  • der Sanitärbereich im Altbau ist zu sanieren
  • die Beleuchtungssituation im Gang ist zu verbessern

Zudem wurde angestrebt, en Wickelplatz arbeitsgerechter und hygienischer zu gestalten. Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel erlauben dies weitgehend, Kostenschätzungen liegen derzeit nicht vor.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Das Defizit 2018 liegt planmäßig bei 16.750 €. Dies ergibt einen Gemeindeanteil von 13.400 €.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer  Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Haushalt 2018 mit Stellenplan wird mit einem zu erwartenden Defizit von 16.750 € genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Staubfreimachung öffentlicher Feld- und Waldweg Tremmelhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 1.2.2018  beantragte der Pächter des Stiftungsgutes Tremmelhausen die Staubfreimachung der Zuwegung von der Kreisstraße aus. Es handelt sich um eine aktive landwirtschaftliche Hofstelle im Weiler Gut Tremmelhausen, zusätzlich sind insgesamt    N.N.  Wohnheinheiten vorhanden. Der bislang  zuführende Feldweg betrifft die Fl.Nr 1128/2 Gem. Pettendorf (ca. 335 m) , die im Eigentum der Katholischen Bruderhausstiftung Regensburg ist, sowie die Teilflächen der Fl.Nr. 1181 und 1143  Gem. Pettendorf, die sich im Eigentum der Gemeinde Pettendorf befinden. Die Wegstrecke hier beträgt ca. 555 m.

Es handelt sich somit um eine Wegstrecke von ca. 890 m Länge. Der Weg ist bislang  nur in Teilbereichen an der Nordgrenze der Fl.Nr. 1125  vermessen. Die Breite ermöglicht eine Asphaltbreite von 3- 4m, Ausweichstellen sind nur unzureichend vorhanden. Der Weg liegt im LSG.
Auf einem  Teilstück  des Weges verläuft der Albertus- Magnus-Weg. Weiter sind bereits seit längerem Bestrebungen der Gemeinde vorhanden, unklare Eigentumsnutzungen im Bereich anderer Wege abschließend und im Interesse der Gemeinde zu regeln, gerade im Hinblick auf den Gewässerentwicklungsplan. Konkrete Ergebnisse konnten bisher nicht erzielt werden. Insoweit ist diese Klärung in die Entscheidungsfrage mit einzubinden.

In der Vergangenheit gab es wiederholt Probleme, insbesondere bei der Müllentsorgung im Winter. So verweigerte aufgrund der Beschaffenheit des Weges das Müllentsorgungsunternehmen 2015  die Befahrung gänzlich, sodass der Müll an die Kreisstraße R 39  gebracht werden musste. Aktuell ist der Weg in einem desolaten Zustand.

Grundsätzlich hat die Gemeinde in vergleichbaren Projekten (Talblick, Hardtweg, Seeweg etc.)  eine anteilige Kostentragung von 50% der Kosten befürwortet, die nach Abzug von erreichbaren Fördermitteln entstehen. Die andere Hälfte ist vom Antragsteller zu tragen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass in der heutigen Beschlussfassung im Wesentlichen über das „ob überhaupt“ und nicht über das „wie“ entschieden werden soll. Zu möglichen Besonderheiten, wie z. B. notwendigen Ausweichstellen, wird der Straßen- und Umweltausschuss vorberatend tätig werden. Gemeinderätin Muehlenberg weist ergänzend darauf hin, dass diese Vorgehensweise für sie unabdingbar sein. Details sollten erst nach abschließendem Vorschlag des Straßen- und Umweltausschusses festgelegt werden. Gemeinderat Achhammer spricht sich für das Vorhaben aus, da auch eine ordentliche Zuwegung zu den Wohnungen gewährleistet werden soll. Der derzeitige Zustand der Straße ist eine Zumutung. Auch er betont, dass die ausreichende Wegbreite und notwendige Ausweichstellen im Straßen- und Umweltausschuss vorberaten werden müssen. Gemeinderat Dotzler wendet ein, dass er die Kostenschätzung über mögliche Kosten von ca. 160.000 € für „sehr sportlich“ hält. Je nach Unterbau und Ausbau dürften eher ca. 285 bis ca. 350 Tsd. € realistisch sein. Gemeinderat Weigl ruft nochmals in Erinnerung, dass es heute um die  grundsätzliche Entscheidung geht. Die Diskussion über die Ausführung, die Straßenbreite oder die Kosten  soll und kann nicht Inhalt der heutigen Abstimmung sein. Bürgermeister Obermeier führt weiter aus, dass die Baumaßnahmen auch eine große Chance beinhaltet, das Gewässer im Bereich des Feld- und Waldweges dorthin zu bringen, wo es hingehört. Gemeinderätin Muehlenberg betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der ökologischen Umgestaltung des Grabens. Auch besteht Einigkeit dazu, dass die Maßnahme der ausschließlichen Erschließung des Weilers dient. Ein Durchgangsverkehr sowie die Anbindung an Tremmelhausen sind nicht vorgesehen.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf beschließt die Asphaltierung des Weges von der R 39 bis zum Stiftungsgut Tremmelhausen unter folgenden Bedingungen:

1. Der Antragsteller, bzw. die Bruderhausstiftung Tremmelhausen, vertreten von der Stadt Regensburg trägt 50 % der Kosten, die nicht durch Förderzuschüsse abgedeckt sind.



2. Stimmt der Antragsteller bzw. die Bruderhausstiftung der Kostenbeteiligung zu, werden vor Beginn der Maßnahmen bzw. Punkte Nrn. 3. bis 6. die Details zur grundsätzlichen Ausführung vom Straßen- und Umweltausschuss vorberatend erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.  

3. Vor Beginn der Maßnahme werden die offenen Grundstücksangelegenheiten zwischen der Gemeinde Pettendorf und der Katholischen Bruderhausstiftungen abschließend geregelt. Insbesondere soll der Standort der Linde an der südöstlichen Ecke der Fl.Nr. 1182 ausreichend geschützt werden.

4. Die Bruderhausstiftung stellt für eine ausreichende Wegbreite und die notwendigen Ausweichstellen kostenfrei die nötigen Flächen zur Verfügung.

4. Die Gemeinde  Pettendorf ist Verfahrensträger und beantragt die möglichen Förderungen.

5. Nach der Maßnahme findet eine Vermessung statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Änderung des Bebauungsplanes "Kneiting-Nord" durch Deckblatt Nr. 4; Beratung und Beschlussfassung über a) die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen b) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

a) Im Rahmen der o.g. Änderung des Bebauungsplanes „Kneiting-Nord“ wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Hierauf wurde mit Bekanntmachung/Aushang vom 26.02.2018 hingewiesen. Im veröffentlichten Auslegungszeitraum vom 02.02.2018 bis 05.03.2018 gingen keine Stellungnahmen zum Änderungsverfahren ein.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen sind.

15    :  0  Stimmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

b) Da durch die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Änderungen veranlasst sind, fasst der Gemeinderat folgenden

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kneiting-Nord“ durch Deckblatt Nr. 4 in der Fassung vom 08.01.2018 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West", 1. Deckblatt des Markt Lappersdorf; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.03.2018 wird mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf in seiner Sitzung am 14.02.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat, den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West" zu ändern (1.Deckblatt). Wesentliches Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Marktgemeinderat hat nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 05.03.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans zu ändern. Die beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes machen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.03.2018 weiterhin den geänderten Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.03.2018 gebilligt und beschlossen, den Bauleitplan gemäß § 4a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie gemäß § 4a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.

Im Namen des Marktes Lappersdorf wird nun die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gebeten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur erneuten Entwurfsfassung des Bauleitplans Stellung zu nehmen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde festgelegt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Änderungen beschränken sich auf Regelungen zu Gelände-/Gebäudehöhen, Bauweise, Auffüllungen, Gestaltung der Südfassade sowie Werbeanlagen. Des Weiteren wurde dem Bebauungsplan die Angaben zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach UVP-Gesetz hinzugefügt.

Der erneute Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Begründung und Fachgutachten) in der Fassung vom 05.03.2018, steht online auf der Internetseite des Marktes Lappersdorf www.lappersdorf.de zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Es wird um Stellungnahme bis zum 20.04.2018 gebeten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Änderung des Bebauungsplans nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö 9

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Ambulante Krankenpflege Pielenhofen
Bei der ambulanten Krankenpflege Pielenhofen folgt Herr Josef Küffner aus Pielenhofen dem bisher tätigen Herrn Karl Haubelt als Geschäftsführer nach. Die ambulante Krankenpflege in Pielenhofen leistet eine wertvolle und erfolgreiche Arbeit, kämpft aber ebenfalls wie vergleichbare Pflegebereiche mit einem hohen Stand an Überstunden und klagt über den Mangel an Pflegekräften.

Trägerwechsel Hort und Mittagsbetreuung
Der Trägerwechsel für Hort und Mittagsbetreuung zu den Johannitern wurde am 29.03.2018 durch Vertragsabschluss mit den Johannitern besiegelt. Im September 2018 – also zum Start des neuen Bildungsjahres wird die Johanniter-Unfall-Hilfe zum 01. September 2018 den Kinderhort in Pettendorf von dem bisherigen Träger, der katholischen Kirchenstiftung, übernehmen. Außerdem übergibt die Gemeinde Pettendorf, ebenfalls zum 01. September 2018, die Trägerschaft ihrer Mittagsbetreuung an der Grundschule in Pettendorf an die Johanniter.

Straßenzustandserfassung
Die ersten Ergebnisse der Straßenzustandsuntersuchung durch die Fa. Lehmann und Partner wurden übermittelt. Die vorgelegten Daten müssen durch die Gemeindeverwaltung noch näher geprüft werden.

Leihausstellung zur Energiewende
Seitens der Regierung der Oberpfalz wird die neu überarbeitete Leihausstellung zur Energiewende kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde Pettendorf die Ausstellung in 2018 nach Pettendorf holt. Ggf. kann die Ausstellung ab Herbst in den neuen Räumlichkeiten der Bücherei präsentiert werden.

Besichtigung des Kath. Kindergartens St. Margareta in Pettendorf
Am 01. Februar wurde der Kindergarten in Pettendorf vom Landratsamt Regensburg zusammen mit der Fachberatung des Caritasverbands besichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass dringliche Schäden zwar regelmäßig behoben werden, der Gebäudeteil jedoch nicht mehr zeitgemäß ist. Auch das bestehende Raumkonzept ist zu überdenken. Unter anderem wird nun angedacht, einen Ruheraum zu schaffen.
Hierzu wäre es vorstellbar, dass das Büro der Leitung ins Dachgeschoss wechselt.

Biber
Der Biber am Schwetzendorfer Weiher ist ihm Rahmen der vorliegenden Abschussgenehmigung erlegt worden. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Schonzeiten wurden eingehalten. Trotz der durchgeführten Maßnahmen der Mitglieder der UwB/ödp. und der Gemeinde war die Tötung des Tieres letztlich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht vermeidbar, erforderlich und angemessen.

Bücherei
Die Umbaumaßnahmen zur Bücherei laufen mittlerweile intensiv an. Die Räumlichkeiten der Pfadfinder wurden bereits freigeräumt. Des Weiteren haben Abstimmungsgespräche mit dem Leiter der Fachstelle des St. Michaels-Bundes, Herrn Dipl.-Bibl. Michael Sanetra und der Vertreterin der Diözesanstelle für das Büchereiwesen in Regensburg, Frau Dipl.-Bibl. Ursula Pusch, u. a. zur Innengestaltung und zur Lichtplanung, stattgefunden. Vom St. Michaels-Bund wurde ein Zuschuss von 15.000 € in Aussicht gestellt.

Preisverleihung „Der Landkreis räumt auf“ 2017
Die ausstehende Preisverlosung für das letztjährige Rama dama wurde vom Landratsamt Regensburg ausgeführt. Leider hatten die Teilnehmer der Gemeinde Pettendorf nicht das Glück, einen Hauptpreis zu gewinnen. Trotzdem wurde von der Landrätin als herzliches Dankeschön für das Engagement der Pettendorfer Helfer ein Verrechnungsscheck in Höhe von 150 € überreicht.
 

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Bauvorhaben Günzenried
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass derzeit  kein neuer Sachstand bezüglich der Baugenehmigung vorliegt. Es ist jedoch grundsätzlich erforderlich, dass sich der Bauausschuss nochmals mit dem Vorhaben befasst.

Geruchsbelästigung in der Schulturnhalle
Gemeinderat Grundei informiert über massive Geruchsbelästigungen in der Schulturnhalle im Bereich der Toiletten und Kabinen. Bürgermeister Obermeier sichert zu, den Schulhausmeister zu verständigen.

Datenstand vom 15.05.2018 16:35 Uhr