Datum: 15.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer 3-fach Garage mit Dachgeschoss als Lagerraum auf den Fl.Nrn. 1591 und 1598/6, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
2 Neubau Gewerbe (Lagerhalle u. Verkaufsraum) mit Wohnhaus und Garagen auf Fl.Nrn. 82/21 und 82/22, Gemarkung Pettendorf (Parzellen G2 und G3 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest")
3 Bauvoranfrage über den Bau eines Bungalows auf der Fl.Nr. 1014/16, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 in der Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost" (Marienstraße, Adlersberg)
4 Landwirtschaftliche Auffüllungen zur Bodenverbesserung (max. 25 cm) auf den Fl.Nrn. 162, 163, 164, 165 und 166, jeweils Teilfläche der Gemarkung Kneiting (Nähe Lindenweg, Kneiting)
5 Informelle Anfrage auf Errichtung eines Dreispänners mit Carports und Stellplätzen auf der Fl.Nr. 1055/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Reifenthal - östlich der Blumenstraße" (Blumenstraße, Reifenthal)

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1. Neubau einer 3-fach Garage mit Dachgeschoss als Lagerraum auf den Fl.Nrn. 1591 und 1598/6, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 15.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, eine 3-fach Garage in den Ausmaßen von 9,49 x 6,49 m mit einem Satteldach (DN 45°) zu errichten. Im Dachgeschoss soll ein Lagerraum eingerichtet werden.

Es wird festgestellt, dass vor der Garage lediglich ein Stauraum von 2,50 m vorgesehen ist. Gemäß § 5 Abs. 2 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde ist ein Stauraum von 5,00 m einzuhalten, Befreiungen hiervon sind möglich und wurden auch schon erteilt. Mit Begleitschreiben vom 12.03.2018 wird erklärt, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze nur 2,50 m beträgt, bis zur Fahrbahnkante noch einmal 1,80 m, insgesamt also 4,30 m. Zudem sollen elektrische Tore mit Handsendern eingebaut werden.

Erschließung:
Das Grundstück ist über den „Seeweg“ straßenmäßig erschlossen, ein ggfs. erforderlicher Kanal- bzw. Wasseranschluss wäre möglich.

Nachbarunterschriften:
Die Unterschriften liegen vollständig vor.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde hinsichtlich der festgesetzten Stauraumtiefe auf max. 2,50 m bzw. 4,30 m einverstanden. Die Garage ist mit elektrischen Toren mit Funköffnung zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Neubau Gewerbe (Lagerhalle u. Verkaufsraum) mit Wohnhaus und Garagen auf Fl.Nrn. 82/21 und 82/22, Gemarkung Pettendorf (Parzellen G2 und G3 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 15.03.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die vorgelegte Planung untergliedert sich in verschiedene bauliche Anlagen die sich wie folgt darstellen:
  1. Lagerhalle in den Ausmaßen von 17,99 x 11,865 m (Hauptgebäude 1)
  2. Verkaufsraum mit Büro und Küche in den Ausmaßen von 10,99 x 11,865 m,
  3. Immissionsschutzwand (h = 2,50 m) auf einer Länge von 12.04 m,
  4. Garage in den Ausmaßen 7, 60 x 6,50 m (zu Hauptgebäude 2)
  5. Wohnhaus (12,99 x 11,49 m) mit separatem Technikraum (Hauptgebäude 2) 

Für die Realisierung der Vorhaben werden einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, die sich wie folgt darstellen:


Bebauungsplan
Bauplan
Wandhöhe Lagerhalle (Hauptgebäude 1)
4,00 m (eingeschossig)
5,25 m
Dachgestaltung Halle
Flachdach (eingeschossig)
Satteldach
Dachüberstand Halle
max. 1,20 m
Vordach mit 2,20 m
Giebelhöhe Wohnhaus (Hauptgebäude 2)
8,50 m
9,00 m
Längen/Seitenverhältnis Wohnhaus
5 : 4
4,52 : 4
Baulinie (Hauptgebäude 2)
gem. Plandarstellung
Abweichung von ca. 6 m

Der erforderliche Antrag auf Befreiung mit Begründung gemäß BayBO liegt bei.

Sonstiges:
Die Lagerhalle ist länger als 16,00 m, daher muss auf beiden Seiten die volle Abstandsfläche eingehalten werden. Dies betrifft im Norden des Grundstücks G2 die angrenzende Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, die sich noch im Eigentum der Gemeinde befindet. Ein entsprechender Antrag auf Abweichung mit Begründung liegt bei.

Nicht in der Planung enthalten ist die festgesetzte Immissionsschutzwand  mit einer Höhe von 2,50 m im Osten des Grundstücks G3 (Textliche Festsetzungen 3.1 f) und 7c).

Diskussionsverlauf

Nach eingehender Diskussion im Gremium besteht weitgehender Konsens zu den Befreiungen, der abweichenden Giebelhöhe des Hauptgebäudes 2 (Wohngebäude) wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (ohne Giebelhöhe Wohnhaus) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:

  1. Die festgesetzte Giebelhöhe des Hauptgebäudes 2 (Wohngebäude) von 8,50 m ist einzuhalten.
  2. Sollte für die Abstandsflächenregelung im Bereich der Lagerhalle eine Abstandsflächenübernahmeerklärung erforderlich werden, so ist diese vom Bauherrn nachzureichen.
  3. Die festgesetzte Immissionsschutzwand  mit einer Höhe von 2,50 m im Osten des Grundstücks G3 (Textliche Festsetzungen 3.1 f) und 7c) ist bis zur Bezugsfertigkeit der Gebäude auf den Fl.Nr. 82/12 bis 82/15 auf Kosten des Antragstellers herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage über den Bau eines Bungalows auf der Fl.Nr. 1014/16, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 in der Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost" (Marienstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 15.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zunächst ist festzustellen, dass die Bauvoranfrage eher als informelle Anfrage zu sehen ist. Es wird um Auskunft gebeten, ob hier dem Bau eines Bungalows etwas entgegensteht.

Erschließung:
Straßenmäßig ist die Erschließung ist über die Ortsstraße „Marienstraße“ gesichert, die Erschließung Wasser und Abwasser wird vom Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen über noch zu erstellende Anschlüsse sichergestellt.

Diskussionsverlauf

Ausschussmitglied Dr. Bosl äußert Bedenken, dass sich der Antragsteller zu wenig mit den geographischen Gegebenheiten befasst hat, daher kann er den Antrag nicht befürworten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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4. Landwirtschaftliche Auffüllungen zur Bodenverbesserung (max. 25 cm) auf den Fl.Nrn. 162, 163, 164, 165 und 166, jeweils Teilfläche der Gemarkung Kneiting (Nähe Lindenweg, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 15.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Grundstücken in der Gemarkung Kneiting handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. Grundsätzlich ist vorgesehen, hier das Aushubmaterial aus dem Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting, wieder zu verwenden.

Zum Grundstück:
Bei einer Genehmigung der beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 12.285 m². Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkws: ~ 12.285 m² x 0,25 m = 3.071 m³ x 1,33 to. = 4.085 to / 15 to. = rd. 272 Lkws

Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über die GVS Mariaorter Straße („Kühtriftweg mit Hinterweg“) von Mariaort nach Kneiting, die Ortsstraße „Lindenweg“ und über die öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nrn. 177/3 und 815, jeweils Gemarkung Kneiting, zu erfolgen. Die GVS ist auf 7,5 to. beschränkt, ggfs. wäre eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
  1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
  2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
  3. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
  4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die Zufahrt hat, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erfolgen.
  2. Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
  3. Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen, z. B. bei Überschreitung der zulässigen Tonnagebeschränkung.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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5. Informelle Anfrage auf Errichtung eines Dreispänners mit Carports und Stellplätzen auf der Fl.Nr. 1055/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Reifenthal - östlich der Blumenstraße" (Blumenstraße, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 15.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Den vorgelegten Unterlagen zufolge wird beabsichtigt einen Dreispänner in den Ausmaßen ca. 19,00 x 12,50 m. Als Bauweise wird E+D (DN 40°) und einem Kniestock von 0,80 m gewählt. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans, als Bautyp ist für diese Parzelle U+I-Bauweise vorgesehen. Die GRZ (0,3) und die GFZ (0,6) werden offensichtlich (0,23/0,53) eingehalten. Die geplante Traufhöhe von 6,50 m überschreitet die lt. Bebauungsplan zulässige Höhe von max. 6,00 m. Darüber hinaus ist die Firstrichtung mit O-W festgesetzt. Die Firstrichtung des geplanten Vorhabens ist N-S.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es wurde intensiv über die Stellung Gebäude und die Firstrichtung der Gebäude diskutiert. Im Ergebnis besteht Konsens darüber, dass die festgesetzte Firstrichtung einzuhalten ist.

Beschluss

Keine Abstimmung erfolgt, siehe Disk ussion.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 14:55 Uhr