Datum: 03.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Straßensanierung; Ausbau Kellerweg, Reifenthal, Vorstellung der Planung durch das Ing.-Büro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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03.05.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Das Ingenieurbüro Kehrer Planung GmbH stellt den Entwurf der Planung vor.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt mit einer kurzen Erläuterung der Ausgangslage und der bereits im Straßen- und Umweltausschuss festgestellten Anforderungen an den Ausbau. Er informiert den Gemeinderat zudem über die Anliegerversammlung, die am 03.05.2018 stattgefunden hat. Dabei wurden seitens der Anlieger keine besonderen planungsrelevanten Anforderungen formuliert, so dass die im Anschluss präsentierte Planung des Ingenieurbüros Kehrer die wesentliche Grundlage bildet. Thematisiert wurde lediglich abfließendes Wasser von den Feldern.
Diplom-Ingenieur Hecht vom Ingenieurbüro Kehrer-Planung stellt die Planung vor. Im Wesentlichen handelt es sich um einen bestandsorientierten Ausbau des Kellerwegs auf 190 m Länge. Die Fahrbahnbreite wird im Streckenbereich 4,50 m betragen. Es erfolgt eine Anpassung und Optimierung der Straßenentwässerung. Ebenfalls verbessert wird die Gestaltung der Zufahrten. Der vorhandene Kanal wird, auch um eine späteren Anschluss der derzeit unbebauten Grundstücke zu ermöglichen, verlängert. Dies entspricht auch der Empfehlung des Straßen- und Umweltausschusses.
Im Rahmen der Maßnahme wird auch eine Abfrage durch die REWAG durchgeführt, ob Interesse an einem Erdgasanschluss besteht. Bei entsprechender Nachfrage sind die notwendigen Leitungssysteme mit auszuführen. Leerrohrsysteme für Glasfaser werden in jedem Fall verlegt. Auch für die Straßenbeleuchtung wird ein Leerrohrsystem angelegt, damit spätere Erweiterungen ohne größeren Aufwand möglich sind. Lampen werden nach Bedarf aufgestellt, jedoch ist es nicht vorgesehen, dass die Beleuchtung des Wertstoff-Sammelplatzes erfolgt.
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit sind keine besonderen Maßnahmen angezeigt. So zeigten die entnommenen Bohrkerne keine auffälligen Befunde und entsprechen der Bewertungsklasse A.
Im Rahmen der Bauarbeiten müssen vorhandene Hecken teilweise entfernt werden. In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass durch die Bepflanzungen in Teilbereichen Grundstücksgrenzen überschritten wurden, die im Zuge der Bauarbeiten wieder bereinigt würden.
Bezüglich des Oberflächenwassereintrags vom Feld sind grundsätzlich keine weitergehenden Maßnahmen vorgesehen. Entgegnet wird möglichem Wassereintrag mit der optimierten Querneigung des Straßenkörpers und der Positionierung des hinteren Sinkkastens. Generell ist es jedoch zu vermeiden, dass Feldwasser ins Kanalsystem läuft.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis und stimmt einer Ausschreibung der Maßnahme und späteren Ausführung im vorgestellten Umfang zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Gemeindliche Liegenschaften;
Beratung und Beschlussfassung über den Bau eines Ärztehauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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03.05.2018
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde in Absprache mit den in Pettendorf niedergelassenen Ärzten eine langfristige Lösung zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung zu erreichen. Hierbei wurde im Gemeinderat bereits über die grundsätzliche Bereitschaft diskutiert, den Standort Pettendorf durch die Bereitstellung zeitgemäßer Praxisräume nachhaltig zu sichern und gegebenenfalls sogar die Möglichkeit zu schaffen, andere ärztliche Angebote in der Gemeinde mit anzubieten. Die Gewinnung von Hausärzten gestaltet sich zunehmend schwieriger, auch sind die Standortwahl und damit die Platzierung der Arztsitze durch den Inhaber der Sitze innerhalb eines Versorgungsbezirkes grundsätzlich frei.
Vor allem vertrat der Gemeinderat über alle Fraktionen hinweg immer die Auffassung, dass die hausärztliche Versorgung sowohl als Standortfaktor für unsere Gemeinde als auch für die kommenden demografischen Veränderungen unserer Bevölkerung zwingend erforderlich ist.
Mit dem Angebot zeitgemäßer Praxisräume kann aus Sicht der Gemeinde ein entscheidender Beitrag zur Sicherung eines langfristigen Hausarztangebotes entstehen. Mit privaten Investoren wurde dies in der Vergangenheit wiederholt versucht, aus verschiedenen Gründen kam es bislang nicht zur Verwirklichung. Da nunmehr eine konkrete Nachfolgeregelung unter Behalt beider vorhandenen Arztsitze erreicht werden kann, ist auch eine Entscheidung für die zukünftigen Räume zu treffen, da die bisherigen Praxisräume den Anforderungen moderner Arztpraxen nicht mehr entsprechen.
Der Gemeinde steht hierfür ein Grundstück aus eigener Hand zur Verfügung, jedoch werden auch andere Standorte geprüft, bzw. angefragt. Hier wäre allerdings auch neben den baulichen Investitionen der Grunderwerb zu finanzieren.
Voraussetzung für eine Investition seitens der Gemeinde ist einerseits das Gelingen der Übernahme der Arztsitze, zum anderen auch die langfristige vertragliche Mietbindung. Eine Praxis hat in etwa einen Grundflächenbedarf von 200 m² barrierefrei. Die Größe orientiert sich an der Zielsetzung der Ärzte/innen und auch an dem zu erwartenden monatlichen Mietpreis. Laut Auskunft IHK (Quelle 2015) werden im Mittel ca. 7,00 bis 7,50 €/m² verlangt. Dies bedeutet, dass sich die Investition wenn überhaupt, nur langfristig wirtschaftlich amortisiert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. In der anschließenden Diskussion zeigt sich im Gemeinderat ein breiter Konsens bei allen Fraktionen, die Maßnahmen umzusetzen. So wird in den Redebeiträgen der Gemeinderäte betont, dass die Sicherstellung der hausärztliche Versorgung in der Gemeinde Pettendorf eine wichtige infrastrukturelle Herausforderung und Aufgabe darstellt. Gemeinderat Bink führt zudem aus, dass die bisherigen Bestrebungen, den Bau eines Ärztehauses durch private Investoren herbeizuführen, nicht erfolgreich waren. Das gemeindliche Engagement die ärztliche Versorgung durch investives Verhalten der Kommune sicherzustellen, sei daher die logische Konsequenz und kurz- bis mittelfristig unverzichtbar.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zur grundsätzlichen Sicherung der hausärztlichen Versorgung den Bau von Praxisräumen auf einer geeigneten Fläche im HH-Jahr 2019. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel für eine Niederlassung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Umbau Sparkasse zu Bücherei;
Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des St. Michaelsbund zur Anschaffung von Regalen und Sitzgelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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03.05.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Bücherei sind neben der Baumaßnahme insbesondere auch Einrichtungsgegenstände für die Bücherei, z. B. Bücher- und Medienregale, u. a. Sitzgelegenheiten für Benutzer und Veranstaltungsgäste (Sitze, Sessel, Garnituren, Tische), Acrylständer, Besucherzählgeräte und sonstige Gebrauchsgegenständen für Büchereibetrieb zu beschaffen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 35.000 € brutto. Ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € wird vom Sankt Michaelsbund in Aussicht gestellt.
Zur Optimierung der Beschaffung besteht die Option dass die o.g. Einrichtungsgegenstände von der Landesfachstelle des Sankt Michaelsbundes unmittelbar ausgeschrieben werden. Dazu könnten sowohl die Leistungsbeschreibung als auch das Auswahlverfahren über den Sankt Michaelsbund erstellt bzw. durchgeführt werden. Für den Sankt Michaelsbund gelten grundsätzlich die Vergabegrundsätze für öffentliche Auftraggeber. Eine Vergabe die Gemeinde würde keine andere Vergabeart indizieren, zudem ist die Vergabe an ein Fachwissen für das Büchereiwesen gebunden, das von Gemeinde nicht vorgehalten wird.
Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit der Gemeinde für Maßnahmen am Gebäude, da dieses im unmittelbaren Eigentum und der Nutzungshoheit der Gemeinde steht. So werden notwendige Schreinerarbeiten, in deren Rahmen z. B. fest verbaute Stauräume und Podeste entstehen, von der Gemeinde Pettendorf in eigener Zuständigkeit ausgeschrieben und vergeben, soweit keine Eigenleistung des Bauhofes möglich ist. Auch die Ausschreibung der Beleuchtung wird im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde durchgeführt.
Diskussionsverlauf
GL Antretter
erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beauftragt den SanktMichaelsbund die notwendige Ausschreibung der Einrichtungsgegenstände für die Bücherei, mit Ausnahme der Schreinerarbeiten und der Beleuchtung, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Gigabitnetz; Beitritt zur Gigabitgesellschaft, Abschluss der Vereinbarung mit der Laber-Naab-Infrastruktur GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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03.05.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Beim bisherigen Breitbandausbau wurden strukturelle Probleme festgestellt. Bei diesem technisch und rechtlich schwierigen Thema ist die jeweilige Gemeinde als potentieller Auftraggeber häufig kein gleichwertiger Gesprächspartner für die in der Regel überregionalen Anbieter. Dieses Manko könnte langfristig durch die Gründung einer Gigabitgesellschaft beseitigt werden.
Ziel dieses interkommunalen Unterfangens ist es, den Breitbandausbau auf eine breitere Basis zu stellen, auf neue Herausforderungen zu reagieren und professioneller auf dem Markt agieren zu können. Diesen Vorschlag haben insbesondere auch die bei der Arbeitssitzung am 27.09.2017 anwesenden Breitbandpaten unterstützt. Dadurch soll der Mobilfunk– und Breitbandausbau stärker vorangebracht und u.a. mittels Masterplänen in eine Glasfaserzukunft geführt werden.
Wir vertreten die Meinung, dass
- Baumaßnahmen zur vollsten Zufriedenheit fachgerecht und nach neuesten technischen Erkenntnissen durchzuführen sind; dazu gehört die Abstimmung mit den Versorgungsträgern und die ordnungsgemäße Wiederverfüllung der Gräben.
- Versorgungssicherheit oberste Priorität haben muss (langfristig kein Glas über Masten)
- dem FTTH- Ausbau die Zukunft gehört
- Erträge für das Gemeinwesen über die Vermarktung von Leerrohren möglich sind
- die Schaffung einer Stelle an die sich Gemeinde und Bürger wenden können, wichtig ist (dient zur wesentlichen Entlastung der Verwaltung)
- die Koordination von Baumaßnahmen im Sinne der Gemeinde erforderlich ist
- die Dokumentation von Infrastrukturen in ein GIS über die GIS-Service-GmbH notwendig ist
- Akquise von neuen Geschäftsfeldern die Zukunft ist, z. B. in den Bereichen:
- Versorgung von Mobilfunkstandorten (5G-Netz)
- Intranet im Gemeindebereich
- Telemedizin – E-Health
- TV-Programme
- Smart-Grid
Darüber hinaus solle der Beitritt in eine Gigabitgesellschaft die Kommune dabei unterstützen, den Verpflichtungen aus dem DigiNetz-Gesetz zur Mitverlegung von Breitband-Infrastrukturen durch den Baulastträger gerecht zu werden. Insbesondere sind hier Fragestellungen zu klären, denen man ohne fachkundige Unterstützung nur schwerlich gerecht werden kann und die für die spätere Nutzung der Infrastrukturen existentiell sind: Welche Standards sind einzuhalten (Verlegetiefe, Normen ...), Kostenfragen, Fragen im Rahmen des Vergaberechts, Bauüberwachung, Abnahme der Gewerke, Vermarktung, Beauskunftung etc.
Seither geschehen:
Am 23.02.2018 und am 09.04.2018 fanden weitere Sitzungen mit Breitbandpaten und Bürgermeistern oder Geschäftsführern der Kommunen statt. In diesen fachlich von Ingenieuren und Juristen begleiteten Gesprächen kristallisierte sich heraus, dass das gewünschte Ziel am schnellsten mit einer bilateralen Vereinbarung zu erreichen ist. In einer Art Probelauf sollen damit die Rechte und Pflichten von Gemeinde und LNI vorerst bis Ende 2020 geregelt werden. Vorhandenes und neu geschaffenes Vermögen bleiben, ebenso wie die Erträge, bei der jeweiligen Gemeinde. Rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages wird dann die bis dahin stattgefundene Zusammenarbeit bewertet und die Gründung einer Gigabitgesellschaft erneut geprüft.
Bisherige Beschlussfassung der Gemeinde Pettendorf
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 01.02.2018 dem Beitritt der Gemeinde Pettendorf in eine noch zu gründende Gigabitgesellschaft zugestimmt. Dabei wurde auch festgelegt, dass die verbindliche Beitrittserklärung erst nach Vorliegen des endgültigen Gesellschaftsvertrages erfolgt, was in der heutigen Sitzung möglich ist.
Die Vereinbarung ist diesem Beschluss während der Sitzung als Anlage beigefügt. Im Rahmen der Ladung ist die Vereinbarung für die Mitglieder des Gemeinderates über das RIS-System einsehbar.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss beiliegender Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pettendorf und der Laber-Naab-Infrastruktur GmbH zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Pettendorf blüht; Vorstellung der geplanten Maßnahmen 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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03.05.2018
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ö
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beratend
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5 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Projektes „Pettendorf blüht“ sind in 2018 folgende wesentliche Maßnahmen veranlasst:
Entwicklung Logo, Anreizsysteme,
- Logopräsentation im Rahmen eines Workshops für die örtlichen Betriebe und Vereine
- Wettbewerb „Was blüht denn da?“
- Fotowettbewerb Pettendorf blüht àKalender-> Ausgabe gegen Spende zugunsten der Bürgerstiftung, Käufer nehmen 2019 an monatlicher Verlosung teil
Flyer und Infomaterial
- Infobroschüre „Pettendorf blüht“
- Wettbewerb „Was blüht denn da?“- Teilnehmer nehmen an Verlosung teil
- Infomappe „Gartenmappe“
- Neubürgerbroschüre mit „Pettendorf blüht“ Inhalten
- Rollup „Pettendorf blüht“
Projektwebsite integriert auf Webseite der Gemeinde
- Infos zum Projekt, Preisausschreiben Blühende Gärten, Neubürgerbroschüre
- Fotowettbewerb Pettendorf – Kalender
- Aktuelle Termine
Exkursionen und Wandertage
- Besuch einer anderen nachhaltigen Bürgerkommune
- Ggf. Besuch der Landesgartenschau in Würzburg mit Präsentation des Projektes
Bereitstellen Fachliteratur
- Eröffnung “ Bienen-Bibliothek“ in der neuen Bücherei und Erweiterung von Literatur, Filmen, CDs und Materialien zu , Bürgerschaftliches Engagement, Insekten, Gärten, Bienenkoffer für Kindergartenkinder etc.
Eltern, Lehrer und Betreuungspersonal aktivieren
- Eltern, Elternbeirat, Vertreter der Schule, OGV und BN aktiviert, um gemeinsam an einem Konzept zur Umgestaltung des Schulvorhofs zuarbeiten
Ferienprogramme
- Aktuelles Pfingstferienprogramm
Workshops (zwei pro Jahr, zwei übertragen von 2017àvier)
- März 2018 Erstellen Infomappe Bienenfreundlicher Garten
- Workshop: Wie erreichen wir mehr Artenvielfalt auf gemeindeeigenen Blühflächen?
Maßnahmen zur Einbeziehung der BürgerInnen
- Anreizfragebogen mit Verlosung, Verlosung für die Teilnehmer und Veröffentlichung positiver Beispiele im Pettendorf aktuell. Lose werden dann am 2. Gemeindebürgerfest gezogen
- Fotowettbewerb Kalender Pettendorf in Kooperation mit der Bürgerstftung– Erlös geht an die Bürgerstiftung,), Fotographen erhalten einen größeren Abzug ihres eingereichten Fotos
- 2. Gemeindebürgerfest in Kooperation mit Vereinen, Bücherei und Jugendtreff.
Überregionale Vernetzung
- Treffen mit Vertretern von den angrenzenden Gemeinden-Austausch Wildlebensräume,
- Teilnahme von Wildlebensraumveranstaltungen auch von Bürgern von Nachbargemeinden
- Gemeinsamer Heckenpflegeworkshop mit der Nachbargemeinde Lappersdorf
- Kooperation mit Wildlebensraumberater der Oberpfalz etc.
- Besuch einer Agenda 21-Gemeine
Vorankündigung
Zweites Gemeindebürgerfest „Pettendorf blüht – wir blühen mit“ am Freitag, den 20. Juli 2018 ab 17.00 Uhr beim Mayerwirt
Die Gartenmappe
Demnächst erscheint „Die Gartenmappe“ mit Tipps, Anregungen und Adressen zur bienenfreundlichen Gartengestaltung. Sie wurde von einem Arbeitskreis aus Mitgliedern des Obst-und Gartenbauverein Pettendorf und der Ortsgruppe des Bund Naturschutz Pettendorf im Rahmen des Projektes Pettendorf blüht entwickelt und zusammengestellt und wird von der Gemeinde mit Unterstützung des Bayerischen Umweltministeriums herausgegeben. Sie enthält viele wertvolle Hinweise und informative Broschüren über die Anlage insektenfreundlicher Gärten und kann während der Öffnungszeiten kostenlos bei der Gemeinde im Zimmer EG 03, Frau Mache, abgeholt werden.
Verlosung
„ Pettendorf blüht – wir blühen mit“ in der aktuellen Ausgabe der Pettendorf aktuell !
Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der Projektplanung Kenntnis und stimmt der Umsetzung im Rahmen der Förderkriterien
zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Vollzug der Baugesetze - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Markt Lappersdorf;
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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03.05.2018
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 14.02.2017 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung des Markts Lappersdorf und bedarf nach 20 Jahren (Rechtskraft seit 1997) einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.
Das Plangebiet umfasst das gesamte Marktgebiet Lappersdorf mit einer Gesamtfläche von rd. 3.450 ha.
Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.
Zeitnah erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplanes. Dieser liegt in der Zeit vom 09.04.2018 bis einschließlich 14.05.2018 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Gemeinde Pettendorf wird nun gebeten, als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes Stellung zu nehmen; insbesondere ergeht die Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Stellungnahme soll bis spätestens zum 14.05.2018 direkt an das TEAMBÜRO MARKERT, Frau Birgit Heid, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg, gerichtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind überwiegend verkehrliche und wasserwirtschaftliche Auswirkungen der Planungen zu betrachten. Weitere Auswirkungen können im schulischen Bereich betrachtet werden.
Verkehr:
die Ausweisung der Baugebiete des Marktes liegen entlang der Hauptachsen an der R 15 und der R 26. Das sich der Hauptverkehr überwiegend nach Regensburg orientiert, dürften keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Gemeinde Pettendorf zu erwarten sein.
Oberflächenwasser:
Die hanglagige Entwässerung von Oberflächenwasser führt u. U. entstehendes Wasser in Richtung Schwetze. Für die unterliegenden Ortsteile z.B. Reifenthal wurde durch den Rückhaltedamm ausreichende Sicherheit erreicht. Die ausreichende Rückhaltung von Oberflächenwasser im Bereich Harreshof wurde bereits bei der wasserrechtlichen Genehmigung der Anlagen des Marktes betrachtet. Die Erweiterung G 3 und W 9 im Bereich Harreshof soll hier aus Sicht der Gemeinde Pettendorf bei der Planung zusätzlich berücksichtigt werden.
Schule:
Im Bereich der Mittelschule Lappersdorf kann ein Bevölkerungszuwachs den gemeinsamen Mittelschulstandort weiter stärken.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan die mögliche Ableitung der Niederschläge, die durch die neu ausgewiesenen Gebiete G 3 und W 9 entstehen können, die Belange der Gemeinde Pettendorf berühren kann. Mögliche Auswirkungen auf den Einzugsbereich der Schwetze sind in den Planungen entsprechend zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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03.05.2018
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Haushalt 2018
Der Haushalt 2018 wurde der Kommunalaufsicht vorgelegt und wurde vom Landratsamt ohne Beanstandungen zur Kenntnis genommen.
Förderung Umsetzung seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Der Landkreis Regensburg fördert die Umsetzung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes mit bis zu 10.000 €. Da die förderfähigen Maßnahmen in Pettendorf überwiegend umgesetzt wurden, ist eine Teilnahme der Gemeinde grundsätzlich nicht vorgesehen. Das Seniorenforum wird über die Fördermaßnahme in Kenntnis gesetzt.
Adventsmarkt 2018
Am 11.06.2018 findet die Vorbesprechung zum Adventsmarkt 2018 statt. Dabei soll u. a. die Dauer des Marktes und eine etwaige Verlegung nach Kneiting thematisiert werden.
Pflegeflächekataster
Das bereits bestehende Pflegeflächenkataster soll zum nächst möglichen Termin vom Straßen- und Umweltausschuss diskutiert werden. Dabei sollen u. a. Empfehlungen abgeben werden, wie die Flächen gepflegt und gestaltet werden können.
Dabei werden Themen wie die externe Vergabe von Pflegearbeiten ebenso eine Rolle spielen, wie z. B. die Nutzung und Gestaltung der Flächen im Rahmen unserer Projekte zur bienenfreundlichen Kommune.
Filialfest in Kneiting am 01. Juli. 2018 in Verbindung mit der Segnung des BA II der Dorferneuerung Kneiting
Am ersten 1. Juli 2018 findet das Filialfest der Pfarrei in Kneiting statt. Im Rahmen der Feierlichkeiten wird der Bauabschnitt II um 10.00 Uhr offiziell seiner Bestimmung übergeben und gesegnet.
Nussbaum Mariaort
Der große Nussbaum in der Naabstraße in Mariaort (Höhe Anwesen Fl.Nr. 772) weist ein großes Astloch, mit einer Tiefe von ungefähr 50 cm auf. Aus Sicht des Landschaftspflegeverbandes ist noch genügend Holzsubstanz da, so dass der Baum erhalten werden kann. Dennoch sind aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ggf. noch weitergehende Maßnahmen oder Untersuchungen erforderlich, etwaige Gefahren auszuschließen.
Danksagung des Schullandheimwerks Niederbayern/Oberpfalz
Das Schullandheimwerk Niederbayern/Oberpfalz hat sich bei der Gemeinde Pettendorf für die Spende in Höhe von 1.000 € bedankt.
Spülfeld Mariaort
Der Rückbau des Spülfeldes hat noch nicht begonnen, jedoch werden bereits Vorbereitungen getroffen. Nach Abschluss der Maßnahme ist eine Schlussbegehung vorgesehen.
Wasserrecht
Die durchgeführte Studie zum Trennsystem im Einzugsgebiet der RÜB Schwetzendorf und Reifental wurden vom Wasserwirtschaftsamt als noch nicht ausreichend empfunden. Eine andere Auffassung vertritt das Landratsamt Regensburg, das die vorgelegte Studie entsprechend der Auflagen zum Wasserrechtsbescheid akzeptiert hat. Aus Sicht des WWA sollen insbesondere noch andere Lösungen dargestellt werden, den Fremdwasseranteil im Mischsystem langfristig auf ein Minimum zu reduzieren.
Sühnekreuzweg – Gestaltung der Mauer
Die gelieferten Steine entsprechen nicht der Ausschreibung und müssen daher ausgetauscht werden.
Beschwerden zur Befahrung der Margarethenstraße und des Sühnekreuzes
Weiterhin häufen sich Beschwerden über den unzulässigen Baustellenverkehr im Bereich der Margarethenstraße und des Sühnekreuzes. Unter anderem wurden durch einfahrende Lastwagen in der Margarethenstraße Schäden an Gebäuden und Zäunen verursacht. Es wurde daher auch die Aufforderung an die Gemeinde herangetragen, das Sühnekreuz wie in der Planung vorgesehen, zu sperren. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass trotz der Hinweis- und Verbotsschilder immer wieder Baustellenfahrzeuge oder Bauherren unzulässig einfahren. Die vorgesehene Sperrung am Ende der Pfarrer-Groden-Straße wird in Abhängigkeit vom Baufortschritt noch 2018 umgesetzt.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
GVS von Schwetzendorf nach Baiern
Gemeinderat Simbeck weist darauf hin, dass die GVS von Schwetzendorf nach Baiern gefährliche Auswaschungen am Bankettbereich aufweist.
Straßenschäden am Kappellenweg in Schwetzendorf
Gemeinderat Simbeck informiert, dass in einem Teilbereich des Kappellenwegs mit ca. 1 m² der Asphalt aufgebrochen ist. Die Schadestelle ist ca. acht bis zehn Zentimeter tief und könnte ggf. noch ohne großen Aufwand repariert werden.
Schäden GVS Pettendorf-Pielenhofen
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass an der GVS Pettendorf-Pielenhofen im Bereich der Hangerkapelle ebenso das Bankett repariert werden muss.
Vertretung Schulverband
Gemeinderat Dr. Schweiger bedankt sich nochmals ausdrücklich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen bei der Ernennung zum Mitglied der Schulverbandsversammlung.
Baugebiet auf der Höhe
Gemeinderat Dr. Schweiger informiert, dass Beschwerden an ihn herangetragen wurden, dass die Vermüllung mit Hundekotbeuteln im Bereich der Eingrünung zunimmt Es sollte daher weitere Abfallbehälter aufgestellt werden. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass hierzu kein Anlass besteht, da ausreichend Abfallbehälter vorgehalten werden. Hier muss ggf. erneut an die Vernunft der Hundehalter appelliert werden. Auf Anregung von Gemeinderat Amann soll die Thematik in der Pettendorf aktuell regelmäßig kommuniziert werden.
Brunnennutzung Kneiting
Gemeinderat Weigl informiert, dass der Brunnen am Kapellenplatz intensiv genutzt wird. Aus Gründen der allgemeinen Vorsorge sollte ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ angebracht werden.
Datenstand vom 17.08.2018 09:15 Uhr