Datum: 19.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 970, Gemarkung Pettendorf (Blumenstraße, Reifenthal)
2 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2006-0268 vom 10.04.2006, Fl.Nr. 1517/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "An der Gartenstraße" (Gartenstraße, Neudorf)
3 Neubau einer Überdachung von Pkw-Stellplätzen und Erweiterung eines bestehenden Balkons eines Mehrfamilienhauses auf Fl.Nr. 682/5, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Hummelbergstraße, Adlersberg)
4 Umbau Einfamilienwohnhaus - Errichtung Gaube und Balkon, Erweiterung Garage auf Fl.Nr. 1276/6, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Schwetzendorf (Fasanenweg, Schwetzendorf)
5 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Fl.Nr. 237, Gemarkung Pettendorf, (Schloßstraße, Pettendorf)
6 Neubau von Oldtimergaragenstellplätzen auf den Fl.Nrn. 107 und 108/1, Gemarkung Pettendorf (Sühnekreuzweg, Pettendorf)

zum Seitenanfang

1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 970, Gemarkung Pettendorf (Blumenstraße, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.04.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt ein Wohnhaus in den Ausmaßen von 11,29 x 10,67 m mit Satteldach (DN 25°) zu errichten. Das Vorhaben soll als Ersatzbau für das vorhandene Anwesen dienen.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Blumenstraße gesichert, die Erschließung Wasser/Abwasser ist über die bestehenden Anschlüsse gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die erforderlichen Unterschriften liegen vor.


Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung:

Belange des Zweckverbands werden nicht berührt, da bereits erschlossen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2006-0268 vom 10.04.2006, Fl.Nr. 1517/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "An der Gartenstraße" (Gartenstraße, Neudorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.04.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.03.2018, eingegangen am 29.03.2018, wird die Verlängerung der o.g. Baugenehmigung beantragt. Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 15.04.2010, 19.04.2012, 24.04.2014 und 21.04.2016 mit den jeweiligen Anträgen auf Verlängerung und stimmte diesen einstimmig zu.

Die Verlängerung betrifft den noch ausstehenden Neubau der Doppelgarage. Das Hauptgebäude wurde bereits fertig gestellt und zum 01.11.2006 bezogen.


Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung:
Belange des Zweckverbands werden nicht berührt.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der erneuten Verlängerung der Baugenehmigung um zwei weitere Jahre zu.
Bis zur Verwirklichung des Projektes sind die im Bebauungsplan vorgesehenen Stellplätze zu nutzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubau einer Überdachung von Pkw-Stellplätzen und Erweiterung eines bestehenden Balkons eines Mehrfamilienhauses auf Fl.Nr. 682/5, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Hummelbergstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es ist geplant, eine Überdachung von Pkw-Stellplätzen in den Gesamtmaßen von 13,99 x 5,19 m und die Erweiterung eines bestehenden Balkons in den Ausmaßen von 5,60 m x 2,70 m zu realisieren.

Durch die Überdachung der Pkw-Stellplätze und die Erweiterung des Balkons werden die Baugrenzen auf der Parzelle überschritten. Hierzu sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, diese sollen schriftlich beantragt und begründet werden. Dieser Antrag liegt nicht bei, ist ggfs. dem Landratsamt nachzureichen.

Abstandsflächenrecht:
Für die Erweiterung des bestehenden Balkons sind keine Abstandsflächen einzuhalten (Art. 6 Abs. 8 BayBO). Für den Neubau einer Überdachung von Pkw-Stellplätzen sind ebenfalls keine Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einzuhalten, weil das Vorhaben eine mittlere Wandhöhe unter 3,00 m aufweist und noch keine Grenzbebauung auf dem Grundstück vorhanden ist. Eine baurechtliche Genehmigungspflicht liegt vor, da das Vorhaben eine Gesamtfläche von 50 m² überschreitet.

Den Unterlagen ist zwar eine Abstandsflächenerklärung der Nachbarin Fl.Nr. 682/4 für die Übernahme im Bereich der Überdachungen der Pkw-Stellplätze beigefügt. Diese ist nach Rücksprache mit der Bauabteilung am Landratsamt nicht erforderlich, da das Vorhaben eine max. Höhe von 2,75 m erreicht und somit abstandsflächenfrei ist. Das gleiche gilt für die Erweiterung des Balkons. Dieser ist ein untergeordneter Bauteil und ist gemäß Art. Abs. 8 Nr. 2 a) BayBO ohne Abstandsfläche zulässig.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Hummelbergstraße gesichert, die Erschließung Wasser/Abwasser, soweit erforderlich, ist über die bestehenden Anschlüsse gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarunterschriften der Fl.Nr. 682/4 (per mail) und der Fl.Nr. 682, jeweils Gemarkung Pettendorf, liegen vor.

Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung:
Belange des Zweckverbands werden nicht berührt.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Umbau Einfamilienwohnhaus - Errichtung Gaube und Balkon, Erweiterung Garage auf Fl.Nr. 1276/6, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Schwetzendorf (Fasanenweg, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.04.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag unterteilt sich in zwei Teile. Zum einen soll am Hauptgebäude eine Gaube (5,25 x 1,70 m) und ein Balkon mit einer Fläche von 11,07 m² am Hauptgebäude angebracht werden. Des Weiteren soll die bestehende Garage um einen Anbau von 5,99 x 5,00 m erweitert werden.

Dadurch werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes aus 1972 erforderlich, diese werden mit schriftlichem Antrag vom 13.04.2018 beantragt und wie folgt begründet:

1. Dachgaube - Überschreitung der Vorderfläche Dachgaube;
Begründung: Um eine ausreichende Höhe im Bad zu erhalten wurde die Gaube über dem Badezimmer geplant.

2. Lage der Gaube - die Gaube befindet sich nicht im inneren Drittel der Dachfläche;
Begründung: Die Lage des Bades stand fest, auf vorhandene Abwasser und Wasserleitungen musste Rücksicht genommen werden

3. Firstrichtung Garage - Firstrichtung der Garage wurde um 90° gedreht;
Begründung: Die Firstrichtung des Garagenanbaus wurde um 90° gedreht, damit das Dach nicht zu hoch wird und der Anbau untergeordnet werden konnte.


Stellungnahme des Zweckverbands zur Wasserversorgung:
Belange des Zweckverbands werden nicht berührt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gremium  besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Fl.Nr. 237, Gemarkung Pettendorf, (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.04.2018 ö 5

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle in den Ausmaßen von 35,40 x 22,50 m zu errichten. Das Gebäude soll mit einem Satteldach (DN 20°) versehen werden. Die der Berechnung der Abstandsflächen zu Grunde liegende Wandhöhe ist 5,74 m, die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück eingehalten.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über die „Schloßstraße“ und den Weg Fl.Nr. 236/2, Gemarkung Pettendorf. Ein Kanal- bzw. Wasseranschluss ist nicht vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser von der nicht unbeträchtlichen Dachfläche wird in eine geplante Sickermulde (ca. 60 m²) eingeleitet.


Stellungnahme des Zweckverbands zur Wasserversorgung:
Belange des Zweckverbands werden nicht berührt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier weist eingangs auf die persönliche Beteiligung des Antragstellers und Ausschussmitglieds Amann hin. Nach dem Ausschlussbeschluss erläutert Bürgermeister Obermeier den Sachverhalt. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

1. Gemeinderat Amann ist gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

6 : 0 Stimmen

2. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ausschussmitglied Amann ist beim TOP 5 wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen.

zum Seitenanfang

6. Neubau von Oldtimergaragenstellplätzen auf den Fl.Nrn. 107 und 108/1, Gemarkung Pettendorf (Sühnekreuzweg, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur Ausstellung einer kleinen, privaten Oldtimersammlung ist der Neubau von zwei Mal je vier Garagenstellplätze geplant. Einer der Stellplätze wird als Hebebühnenplatz genutzt. Die beiden geplanten Baukörper passen sich dem natürlichen Geländeverlauf an, werden teilweise eingegraben. Die Dächer sind entsprechend dem angrenzenden Bebauungsplan als (evtl.) begrünte Flachdächer, alternativ als leicht geneigte Pultdächer geplant.

Die max. Höhenentwicklung wird entsprechend BayBO Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 eingehalten. Die Abmessungen betragen jeweils ca. 10,50 m x 6,50 m. Die Erschließung ist gesichert, die Oldtimer werden aber nur hin und wieder bewegt.

Erschließung:
Das Grundstück ist über die Ortsstraße „Sühnekreuzweg“ straßenmäßig erschlossen, Kanal- und Wasseranschluss sind, soweit erforderlich, vorhanden.

Nachbarunterschriften:
Diese liegen noch nicht vor, da bei einem Antrag auf Vorbescheid auf die Nachbarbeteiligung verzichtet werden kann.


Stellungnahme des Zweckverbands zur Wasserversorgung:

Belange des Zweckverbands werden nicht berührt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler weist darauf hin, dass ggf. auch Arbeiten an den Fahrzeugen durchgeführt werden, so dass eine gewisse Gefahr besteht, dass Öle und andere Betriebsmittel auslaufen und ins Grundwasser eindringen könnten. Zudem ist bei Oldtimern grundsätzlich mit Undichtigkeiten zu rechnen. Nach den generell hohen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes ist daher eine mediendichte Ausführung im Bereich der Wende und der Stellplätze grundsätzlich erforderlich. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass hierzu im Rahmen der Zuständigkeit des LRA Regensburg Auflagen erteilt werden müssen, soweit die Rahmenbedingungen dies erfordern. Der Hinweis wird jedoch im Beschluss aufgenommen. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen. Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind zum Antrag auf Baugenehmigung beizubringen. Bodenplatte und Wende sind mediendicht herzustellen, soweit ein möglicher Schadstoffeintrag dies erfordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2018 19:53 Uhr