Datum: 17.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Getreide und Maschinen auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (Nähe Lindenweg, Kneiting)
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2 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. V/3-98000996 vom 03.06.1998, Errichtung einer Stützwand auf Fl.Nr. 26 Tfl., Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
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3 |
Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 695, Gemarkung Pettendorf (in Günzenried)
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4 |
Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1633/3, Gemarkung Pettendorf (Am Ehrenhof, Eichenbrunn)
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5 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1020/2, Gemarkung Pettendorf (Talblick, Adlersberg)
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1. Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Getreide und Maschinen auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (Nähe Lindenweg, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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17.05.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich erstmalig mit einer Bauvoranfrage zu dieser Halle in seiner Sitzung vom 17.02.2011. Das Landratsamt Regensburg erteilte anschließend hierfür den Vorbescheid-Nr. S43-2011-0268 vom 24.03.2011, dessen Geltungsdauer zwischenzeitlich dreimal verlängert und zum 24.03.2019 ablaufen würde.
Die nun vorgelegte Planung zum Antrag auf Baugenehmigung stellt sich gegenüber dem Vorbescheid wie folgt dar:
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Vorbescheid
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Antrag auf Baugenehmigung
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Länge x Breite
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30,00 x 20,00 m
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35,40 x 22,00 m
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Auflagen Landratsamt:
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Dachform
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Satteldach
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Satteldach
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Dacheindeckung
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Ziegeldach, rot
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Sandwicheindeckung, Farbe k.A.
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Außenwände
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Holzverkleidung
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Trapezblech m. Holzoptik
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Stellungnahme Bauverwaltung:
Das Grundstück ist über den Lindenweg Fl.Nr. 177, Gemarkung Kneiting, wegemäßig erschlossen. Das Vorhaben benötigt weder einen Strom-, Wasser- noch einen Abwasseranschluss. Zu der über das Grundstück verlaufenden 20 kV-Freileitung der REWAG muss der erforderliche Sicherheitsabstand von 3,0 m eingehalten werden, siehe hierzu mail REWAG vom 15.02.2011.
Zur Rückhaltung des nicht unerheblichen Niederschlagswassers auf dem Grundstück ist die Anlage einer ca. 60 m² großen Sickermulde geplant.
Diskussionsverlauf
BA-Mitglied Dotzler stellt fest, dass der Überlauf der geplanten Sickermulde auch auf dem Grundstück zurückgehalten werden muss.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Der Überlauf der Sickermulde muss auf dem Grundstück zurückgehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. V/3-98000996 vom 03.06.1998, Errichtung einer Stützwand auf Fl.Nr. 26 Tfl., Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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17.05.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.04.2018 beantragt der Antragsteller die Verlängerung der Baugenehmigung um weitere zwei Jahre. Die bestehende Genehmigung würde zum 03.06.2018
ablaufen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 695, Gemarkung Pettendorf (in Günzenried)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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17.05.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich mit dem Neubau eines Zweifamilienhauses bereits in seiner Sitzung vom 14.12.2017 und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Regensburg erteilte die erforderliche Baugenehmigung mit Bescheid Nr. S43-2017-1984 vom 15.01.2018.
Im Zuge der Ausführungsplanung wird nun eine Tektur beantragt, die im Wesentlichen die zusätzliche Errichtung von zwei Schleppgauben im Norden des Gebäudes beinhaltet. Des Weiteren wird festgestellt, dass sich die Gebäudehöhen zum Teil reduziert haben.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ gesichert. Die Wasserversorgung wird über die Hauptleitung abgedeckt, die Abwasserentsorgung ist über den Schmutzwasserkanal gesichert, zu dem das Grundstück bereits über einen Anschluss verfügt. Die
Oberflächenentwässerung hat auf dem Grundstück stattzufinden, ein Entwässerungsplan ist für das Vorhaben noch nachzureichen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1633/3, Gemarkung Pettendorf (Am Ehrenhof, Eichenbrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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17.05.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Carport in den Ausmaßen von 7,00 x 7,00 m mit einem Pultdach (DN 5°, Trapezblech rot) zu errichten. Das Vorhaben soll neben der bestehenden Garage errichtet werden. Die Abstandsflächen zum Grundstück Fl.Nr. 1633/4 können nicht vollständig eingehalten werden, die erforderliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt vor.
Erschließung:
Das Vorhaben ist straßenmäßig über die GVS „Am Ehrenhof“ erschlossen, ein Wasser- oder ein Abwasseranschluss wird nicht benötigt. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten.
Lt. Mitteilung des WZV Naab-Donau-Regen vom 16.05.2018 muss die Anschlussleitung ggf. neu verlegt werden, da diese durch das geplante Vorhaben überbaut werden soll. Die Bauherren sollten sich mit dem Zweckverband vor Bauausführung in Verbindung setzen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Auf die Mitteilung des WZV Naab-Donau-Regen vom 16.05.2018 wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1020/2, Gemarkung Pettendorf (Talblick, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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17.05.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.10.2017 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben und beschloss, dieser sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
- Die Zufahrtssituation über die Fl.Nr. 931/2, Gemarkung Pettendorf, ist zu regeln.
Der Kanalanschluss ist talseitig auf Kosten des Antragstellers zu realisieren.
Die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen über die Notwendigkeit einer persönlichen Dienstbarkeit für das Leitungsrecht des Anwesens Talblick 4 ist zu beachten.
Das Landratsamt Regensburg erteilte den beantragten Vorbescheid-Nr. S 43-2017-1735 vom 30.01.2018 unter folgenden Auflagen:
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
- Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
- Das Gebäude ist in Bauweise U + E ohne Kniestock zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
- Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Zum Vorhaben:
Die Planung beinhaltet den Neubau eines Einfamilienhauses in den Ausmaßen von 14,115 x 9,74 m in U+E-Bauweise mit einem Satteldach (DN 15°) und einer Doppelgarage (7,59 x 7,00 m) mit Satteldach. Entgegen der Auflage des LRA ist ein Kniestock geplant, dies wurde jedoch, wie auch die übrige Planung, mit dem LRA abgestimmt.
Erschließung
Das Grundstück ist grundsätzlich straßenmäßig über die Ortsstraße „Talblick“ und den angrenzenden öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 930 Tfl., Gemarkung Pettendorf, erschlossen. Die Zufahrtssituation zum Grundstück ist über die neu erworbene Fl.Nr. 931/6, Gemarkung Pettendorf, geregelt. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist grundsätzlich gewährleistet. Der Kanalanschluss wird durch den Antragssteller an der talseitigen Entwässerung sichergestellt, bis zum Baubeginn ist ein Entwässerungsplan vorzulegen. Lt. Mitteilung des WZV Naab-Donau-Regen vom 16.05.2018 muss die Anschlussleitung ggf. neu verlegt werden, da diese durch das geplante Vorhaben überbaut werden soll. Die Bauherren sollten sich mit dem Zweckverband vor Bauausführung in Verbindung setzen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, bis zum Baubeginn ist ein Entwässerungsplan vorzulegen. Des Weiteren wird auf die Ausführungen des WZV Naab-Donau-Regen vom 16.05.2018 verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.06.2018 09:22 Uhr