Datum: 21.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Tektur: Neubau einer Garage mit Dachgeschoss als Lagerraum und Holzlager auf Fl.Nrn. 1598/6, 1598/8, 1590 und 1591, jeweils Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
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2 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 94/50, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 24 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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3 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 94/25, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 14 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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4 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit einer weiteren Wohneinheit auf Fl.Nr. 93/0, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 62 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Margarethenstraße, Pettendorf)
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5 |
Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit je zwei Carports auf Fl.Nr. 1055/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Reifenthal - östlich der Blumenstraße" (Blumenstraße, Reifenthal)
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6 |
Errichtung einer Garage auf Fl.Nr. 391, Gemarkung Pettendorf (Am Riedfeld, Eibrunn)
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7 |
Bauvoranfrage auf Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 10 Wohneinheiten auf Fl.Nrn. 752 u. 868, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
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8 |
Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 9 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
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9 |
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf Fl.Nr. 695/1, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 (T.) in der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)
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10 |
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf Fl.Nr. 695/2, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 (T.) in der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)
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11 |
Anbau/Erweiterung einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 78/13, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 5 im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)
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1. Tektur: Neubau einer Garage mit Dachgeschoss als Lagerraum und Holzlager auf Fl.Nrn. 1598/6, 1598/8, 1590 und 1591, jeweils Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 15.03.2018 mit dem Antrag auf Baugenehmigung. Mit Antrag vom 15.05.2018 wurde nun die eingangs genannte Tektur vorgelegt. Diese beinhaltet folgende Punkte gegenüber dem Erstantrag:
1. Verlängerung des Gebäudes um 6,00 m.
2. Verringerung der Erdgeschosshöhe auf 2,70 m, dadurch Verringerung der Gebäudehöhe auf 7,50
m.
3. Herabsetzen des gesamten Gebäudes um 10 cm.
4. Ersetzen des kleinen Garagentores durch ein zweites, großes Garagentor.
5. Entstehung eines zusätzlichen Holzlagers im Dachgeschoß.
6. Abriss des bestehenden Holzschuppens.
Aufgrund der umfangreichen Änderung wurde die Tektur nicht als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und wurde deshalb dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 94/50, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 24 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der vorgelegte Antrag beinhaltet den Neubau eines Einfamilienhauses in E-I-Bauweise (12,11 x 9,11
m) mit einer Doppelgarage (8,23 x 6,50 m). Das Vorhaben hält sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes ein, nur die Garage überschreitet die Baugrenze im Osten um ca. 1,20 m.
In der schriftlichen Begründung vom 16.05.2018 wird folgendes ausgeführt: Um einen Durchgang zwischen Haus und Garage in den Gartenbereich zu ermöglichen, soll die Garage um ca. 1,20 m über die östliche Baugrenze verschoben werden. Eine Beeinträchtigung für das betroffene Nachbargrundstück Fl.Nr. 94/53 ist dadurch nicht zu erwarten, die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung der Baugrenzen) einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 94/25, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 14 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus in U+E-Bauweise (12,49 x 8,99 m) mit einem Carport (5,99 x 8,99 m) zu errichten. Die grundlegenden Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten, nur im Bereich des geplanten Lichthofes werden die Baugrenzen im Süden um ca. 0,5 m überschritten
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung der Baugrenzen) einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit einer weiteren Wohneinheit auf Fl.Nr. 93/0, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 62 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Margarethenstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Bauausschuss
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21.06.2018
|
ö
|
beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.10.2017 mit einer Bauvoranfrage für dieses Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen und war mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Das Landratsamt Regensburg erteilte am 12.12.2017 den beantragten Vorbescheid unter folgenden Auflagen:
- Für das Vorhaben sind Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan erforderlich. Die Befreiungen (- Überschreitung der Baugrenzen (ca. 3 m im Süden), - Gebäudegröße (15,50 m x 13,84 m statt max. 14,00 m x 10,00 m), - Längen-/Seitenverhältnis (4,5: 4 statt 5: 4) wurden im Einvernehmen mit der Gemeinde Pettendorf in diesem Vorbescheid erteilt. Unbeschadet dessen müssen alle notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan im Baugenehmigungsverfahren beantragt und begründet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
Der Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 29.05.2018, beinhaltet folgende Abweichungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Festsetzung BPlan
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Vorbescheid
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Bauantrag
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Baugrenze Süden
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Überschreitung ca. 3,0 m
|
Überschreitung 3,0 m
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Max. Gebäudelänge/-breite 14,00 x 10,00 m
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15,50 x 13,84 m
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15,70 x 13,84 m
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Längen-/Seitenverhältnis 5 : 4
|
4,5 : 4
|
4,5 : 4
|
Die erforderlichen Befreiungen wurden erneut schriftlich begründet. Weitere Abweichungen wurden keine festgestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (siehe Sachverhalt) einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit je zwei Carports auf Fl.Nr. 1055/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Reifenthal - östlich der Blumenstraße" (Blumenstraße, Reifenthal)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 15.03.2018 mit einer informellen Anfrage des Antragstellers auf Errichtung eines Dreispänners mit Carports und Stellplätzen. In der Diskussion wurde intensiv über die Stellung
und die Firstrichtung der Gebäude diskutiert. Im Ergebnis besteht Konsens darüber, dass die festgesetzte Firstrichtung einzuhalten ist. Eine Abstimmung hierzu wurde nicht durchgeführt.
Die nun vorgelegte Bauvoranfrage beinhaltet folgende Abweichungen vom Bebauungsplan:
Festsetzung
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Bebauungsplan
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Bauvoranfrage
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Firstrichtung
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Ost-West
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Nord-Süd
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Gebäudekörper
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nur Einzelhäuser zulässig
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Zwei Doppelhaushälften
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Gauben
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Unterordnung
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2 Gauben je Haushälfte
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Zufahrt
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nur 1 Zufahrt
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2 Zufahrten
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Gebäudetyp
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U+I
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U+I+D
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Gebäudehöhe
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max. 6,0 m
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6,50 cm
|
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor, die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Zum Antrag auf Baugenehmigung sind diese schriftlich zu begründen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Errichtung einer Garage auf Fl.Nr. 391, Gemarkung Pettendorf (Am Riedfeld, Eibrunn)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, eine Doppelgarage in den Ausmaßen von 7,00 x 6,50 m mit Satteldach (DN 33°) an der südwestlichen Grundstücksgrenze zu errichten. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Fl.Nr. 391/6, Gemarkung Pettendorf, liegt bei.
Die Erschließung ist über die Ortsstraße „Am Riedfeld“ gesichert, Wasser- bzw. Abwasser ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Bauvoranfrage auf Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 10 Wohneinheiten auf Fl.Nrn. 752 u. 868, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Bauausschuss
|
21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Zunächst ist festzustellen, dass sich der überplante Bereich auch auf die Fl.Nr. 868, Gemarkung Kneiting, erstreckt, der TOP ist dahingehend zu ergänzen.
Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit Anträgen zur Bebauung dieses Grundstücks. Hier eine Übersicht der bisherigen Anträge der jüngsten Vergangenheit und deren Status:
Antragsart
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Vorhaben
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Fl.Nrn.
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Verfahrensstand
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Datum
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Bauvoranfrage
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Neubau von 3 Wohnhäusern
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752, 868
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LRA – Verfahren eingestellt
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04.05.2006
|
Bauvoranfrage
|
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen
|
752
|
LRA - Vorbescheid
|
14.06.2006
|
Bauantrag
|
Neubau eines Wohnhauses mit Garage
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752
|
LRA – Baugenehmigung u. Verlängerung Geltungsdauer bis 06.09.2012
|
06.09.2006
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Bauantrag
|
Neubau Garage; Abbruch altes Wohnhaus
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752
|
LRA – Baugenehmigung u. Verlängerung Geltungsdauer bis 06.07.2012
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13.07.2010
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Bauvoranfrage
|
Neubau von 4 Einfamilienhäusern
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772, 752, 868
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LRA - Verfahren eingestellt
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25.07.2016
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Bauvoranfrage
|
Neubau von 3 Garagen
|
772
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LRA - Vorbescheid
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11.08.2017
|
Bauvoranfrage
|
Neubau eines Wohnhauses m. 6 WE, 3 Garagen und 6 Stellplätzen
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752
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LRA – Vorbescheid
|
11.08.2017
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Fazit:
Die bisherigen Entscheidungen zu Gunsten von Einzelbauvorhaben wurden sowohl von der Gemeinde als auch vom Landratsamt Regensburg positiv beurteilt und entsprechend genehmigt. Die Anträge mit drei und mehr Wohnhäusern fanden keine Zustimmung.
Zum Antrag vom 13.06.2018, Bauvoranfrage auf Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern:
Es wird beabsichtigt, 3 Mehrfamilienhäuser mit nach innen versetztem Satteldach auf rechteckigem Grundriss (16 x 23 m, 16 x 23 m und 14 x 23 m) mit jeweils 8 Wohneinheiten (3 Wohneinheiten im EG und OG, 2 Wohneinheiten als Penthouse mit Dachterrasse im DG) zu errichten. Der Antrag ist daher auf 8, insgesamt 24 Wohneinheiten zu korrigieren.
Erläuterung der vorgelegten Planung durch den Planer:
Derzeitige städtebauliche Situation
Die Flurstücke 868 und 752 erstrecken sich mit einer mittleren Breite von 25 m und einer Länge von ca. 150 m von der Naabstraße in Mariaort zwischen Haus Nr. 26 und Haus Nr. 28 im Süden bis an das Grundstück der Bundesstraße im Norden.
Das Grundstück Fl.Nr. 752 ist bebaut mit einem Wohngebäude Haus Nr. 28 eingeschlossen, daran ein bewohnter Altanbauteil sowie drei angebaute Nebengebäude landwirtschaftlicher Nutzung sowie ein Gewächshaus, das eine überbaute Fläche von ca. 34 m x 17 m aufweist (568 m²).
Im Süden des Hofes auf Fl.Nr. 772 über der Naabstraße hinweg steht ein gemauertes Scheunengebäude für den Betrieb ohne derzeitige betriebliche Nutzung. Westlich davon steht eine offene Holzlege. Der weitere Bereich des Grundstückes ist eine Gartenanlage. Die beiden Gebäude befinden sich im HHW 100-Abflussraum.
Künftig geplante städtebauliche Entwicklung
Das Gebäude Haus Nr. 28 Fl.Nr. 752 mit dem bestehenden Altanbau wird wie alle Nebengebäude abgebrochen. Die bisher überbaute Nutzung als Gärtnerei wird durch die Errichtung von drei Baukörpern an der Naabstraße beginnend bis nach Norden zur hier vorhandenen Baulinie Fl.Nr. 863/6 (Nachbar sowie von der etwas vorspringenden Gebäudeflucht auf Fl.Nr. 81 (Hotel Krieger) als ortsräumliche Abgrenzung abgelöst. Die neu geplante Gebäudehöhenentwicklung ist mit E+1+eingezogenen (Penthouse DG) mit max. 7 m (EG + OG) und einer Firsthöhe für das flache Satteldach mit 11,50 m geplant.
Die Straßenerschließung (Zuwegung) soll entlang der Grenze zur Fl.Nr. 751 in Form einer Rasenpflasterstraße mit einer Breite von 5 m erfolgen. Ein notwendiger Wendehammer ist zwischen dem nördlichen und dem mittleren Baukörper geplant.
Die Stellplätze sind z.T. nördlich der Anlage in Form von überdachten Carports aus Holz und einer anschließenden Schallschutzbepflanzung und z.T. als offene Stellplätze entlang der Naabstraße geplant. Hinter der Schallschutzbepflanzung der Carports im Norden schließt sich ein Kinderspielplatz mit einer Streuobstwiese im Anschluss an die Bundesstraße an. Alle neuen Gebäude sind außerhalb der HW-100-Linie. Das südlichste Gebäude wird aufgeständert (+ 30 cm) ausgeführt. Keines der Gebäude wird unterkellert.
Die Zugänglichkeit der neuen Gebäude im Hochwasserfall ist über den öffentlichen Flurweg gegeben, da dieser im Norden direkt an das Grundstück Fl. Nr. 868 heranreicht. Die Gebäude werden entsprechend der neuen Wärmeschutz und Lärmschutzverordnung geplant bzw. der Nachweis geführt.
Zusammenfassung
Die vorliegende Planung könnte eine weitere sinnvolle innerörtliche Wohnnutzung darstellen. Die neuen Gebäude werden möglichst umfassend eingegrünt um den ländlichen Charakter der Anlage zu unterstreichen. Eine Unterstützung des Schallschutzes durch eine Bepflanzung hinter der letzten Carportreihe ist mit eingeplant.
Stellungnahme Verwaltung:
Wie bereits in den vorangegangen Anträgen erwähnt, befinden sich die Grundstücke im Bereich der HW 100 – Marke des Hochwasserschutzes, was auch der Planer schon berücksichtigt hat. Auch auf die Lärmschutzproblematik, von der Staatsstraße 2660 (ehemalige B8) ausgehend, wird hingewiesen. Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung der ersten beiden Gebäude ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ als gesichert zu betrachten, das dritte Gebäude muss über eine überlange Zufahrt privat erschlossen werden. Die Fl.Nr. 752 ist an das öffentliche Wasser- bzw. Abwassernetz angeschlossen. Die Fl.Nr. 868 verfügt derzeit über keine Anschlüsse.
Diskussionsverlauf
Der Bauausschuss war sich einig, dass die Vorhaben völlig überdimensioniert sind. Bei Realisierung würden 24 neue Wohneinheiten auf 2 Grundstücken entstehen – Mariaort gesamt verfügt derzeit über rund 40 Wohneinheiten. Zudem werden keine ausreichenden Stellplätze eingeplant, der dörfliche Charakter wird nicht beibehalten. Dem Vorschlag von Bürgermeister Obermeier auf Überplanung mittels Bebauungsplan konnte mehrheitlich zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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8. Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 9 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Bauausschuss
|
21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Beschluss
Da die Antragsunterlagen zur Sitzung nicht vorlagen, wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf Fl.Nr. 695/1, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 (T.) in der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Bauausschuss
|
21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Es ist geplant, eine Doppelhaushälfte in E+D-Bauweise mit Satteldach (DN 35°) in den Ausmaßen von 8,11 x 11,00 m mit einer Garage (3,96 x 8,55 m) und einem Stellplatz zu errichten.
Das Vorhaben weicht in zwei Punkten von den Vorgaben der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung ab. Dies wäre zum einen die Bebauungstiefe (max. 20 m), welche durch die Terrasse um ca. 2,25 m überschritten wird und zum anderen die Überschreitung der festgesetzten Höhenlage der Hauptgebäude (409,00 m) um 50 cm auf 409,50 m üNN. Die Abweichungen wurden schriftlich beantragt und begründet.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.
Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 21.06.2018.
Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Stellungnahme Verwaltung:
Nicht dargestellt in den Unterlagen ist die geplante Grünordnung, insbesondere im Bereich der Ausgleichsflächen auf dem Grundstück.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung einverstanden. Die Grünordnungsplanung für den Bereich der Ausgleichsflächen ist spätestens zur Bauvollendung nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf Fl.Nr. 695/2, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 (T.) in der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Bauausschuss
|
21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Es ist geplant, eine Doppelhaushälfte in E+D-Bauweise mit Satteldach (DN 35°) in den Ausmaßen von 6,50 x 10,00 m mit einer Garage (3,89 x 6,50 m) und einem Stellplatz zu errichten.
Beantragt wurden auch hier zwei Abweichungen von den Vorgaben der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung, analog dem Vorhaben auf Fl.Nr. 695/1. Dies wäre zum einen die Bebauungstiefe (max. 20 m), welche durch die Terrasse um ca. 2,25 m überschritten wird und zum anderen die Überschreitung der festgesetzten Höhenlage der Hauptgebäude (409,00 m) um 50 cm auf 409,50 m üNN. Die Abweichungen wurden schriftlich beantragt und begründet. Lediglich die Höhenlage kann nachvollzogen werden, die Überschreitung durch die Terrasse ist nicht gegeben.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.
Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 21.06.2018.
Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Stellungnahme Verwaltung:
Nicht dargestellt in den Unterlagen ist die geplante Grünordnung, insbesondere im Bereich der Ausgleichsflächen auf dem Grundstück.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung einverstanden. Die Grünordnungsplanung für den Bereich der Ausgleichsflächen ist spätestens zur Bauvollendung nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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11. Anbau/Erweiterung einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 78/13, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 5 im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
6. Bauausschuss
|
21.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, die bestehende Lagerhalle durch einen Anbau in den Ausmaßen von 3,80 x 6,90 m zu erweitern. Das Dach wird dem Bestand mit einer Dachneigung von 22° angepasst. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme zur Fl.Nr. 78/16 liegt bei.
Mit der Realisierung des Vorhabens wird in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgewichen:
Festsetzung
|
Bebauungsplan
|
Bauantrag
|
Giebelbreite
|
max. 20m
|
Überschreitung der Giebelbreite um 2,8m
|
Farbe Dacheindeckung
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ziegelrot bis ziegelbraun
|
dunkelgrau
|
Diese werden wie folgt begründet:
Giebelbreite: Da das vorhandene Hallendach über den Anbau abgeschleppt und angeglichen wird, wird die maximale Giebellänge um 2,80 m überschritten. Nur durch diese Dachabschleppung u
nd Angleichung gliedert sich der Anbau ästhetisch in die vorhandenen Bebauungen ein und verunstaltet nicht das Gesamtbild.
Farbe der Dacheindeckung: Als Dacheindeckung wird die vorhandene Dacheindeckung fortgeführt um eine gleichmäßig schöne Ansicht zu erzeugen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.07.2018 08:08 Uhr