Datum: 05.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Jahresrechnung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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05.07.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Durchführung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 erfolgte unter Berücksichtigung des Art. 102 Abs. 2 Satz 1 GO innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 (31.12.2017).
Die Jahresrechnung ergibt abweichend von den Planansätzen nachfolgende Abweichungen zum Stand der Zuführung zum Vermögenshaushalt, Schulden und Rücklagen:
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Haushaltsplan 2017
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Ergebnis Jahresrechnung 2017
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Abweichung
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Zuführung zum Vermögenshausalt
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1.012.834 €
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€
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+ €
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Schulden
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310.531 €
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310.531 €
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0
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Rücklagen
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1.685.243 €
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€
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+ €
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Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2017 ergeben sich nun folgende Abweichungen bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt und bei der Entwicklung der Rücklagen:
Erläuterungen zur Jahresrechnung können dem Rechenschaftsbericht (§ 81 Abs. 4 KommHV) entnommen werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier informiert, dass aufgrund der Erkrankung eines Mitarbeiters
die Jahresrechnung noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Beschluss
Die Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2017 wird vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Wasserrecht; Naabspitze - Information zum Projekt der Gemeinde Sinzing, Beschlussfassung über eine Bezuschussung zu den Baukosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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05.07.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 7.09.2017 bereits mit der Thematik. Er nahm die damals noch skizzenhaft dargestellte Planung der Gemeinde Sinzing zur Kenntnis. Einer Ausweitung des Projektes auf Mariaorter Seite zur Herstellung eines Steges mit geschätzten Kosten von ca. 20.000 € stand man damals ablehnend entgegen, auch bei einer Kostenbeteiligung durch einen privaten Dritten erfolgte keine Zustimmung.
Nunmehr ist die Planung fertiggestellt und detailliert ersichtlich. Die Naabspitze dient als gemeindeübergreifender Treffpunkt, Erholungsbereich und Rastplatz für Rad- und Bootswanderer. Sie erfüllt hiermit sowohl kommunale, interkommunale und überregionale Aufgaben der Naherholung. Das Projekt soll in die LEADER-Förderung aufgenommen werden, durch eine interkommunale Beteiligung sind erhöhte Chancen denkbar.
Das Projekt schafft eine attraktive Bademöglichkeit, die jederzeit auch von Mariaorter Bürgern nutzbar ist und wegen der Nähe zum Ort auch attraktiv ist. Mit Steg und Leitereinstieg ist auch ein „scherbensicherer“ Zugang geschaffen.
Insgesamt wertet das Projekt den Naherholungsraum Regensburg auf und wirkt hier auch auf die örtliche Gastronomie und das Hotel positiv.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und argumentiert, dass eine Unterstützung des Projektes nicht nur im Kontext mit der Förderkulisse LEADER sondern gerade auch vor dem Aspekt, dass Pettendorfer Bürgerinnen und Bürger den Badeplatz nutzen können, eine Beteiligung in Höhe von 4.000 € rechtfertigt. Berücksichtigt werden sollte zudem, dass die Gemeinde Sinzing den Bau der „Mariaorter Brücke“ ebenfalls mit 25.000 € bezuschusste. Wenngleich die absoluten Kosten für das Projekt derzeit noch nicht feststehen, sei bei zu erwartenden Baukosten von bis zu 50.000 € ein Anteil in Höhe von 4.000 € ausreichend und angemessen. Gemeinderat Dr. Schweiger schlägt vor, den Zuschuss auf 10 % der Gesamtsumme, max. jedoch auf 4.000 €, zu deckeln. So würde sich ein vernünftiges Verhältnis zwischen den tatsächlichen Kosten und dem Zuschuss der Gemeinde Pettendorf ergeben.
Eine völlig andere Auffassung vertritt Gemeinderat Bink, insoweit stellvertretend für die CSU-Fraktion. Er argumentiert, dass er nicht bereit ist, die Maßnahmen zu unterstützen. Bereits jetzt häufen sich die Beschwerden der Mariaorter über zunehmende Belästigungen. Es sei zu befürchten, dass sich diese bei dem geplanten Ausbau weiter verschärft. Der mögliche Nutzen für Pettendorfer Bürgerinnen und Bürger sei demgegenüber verschwindend gering, da der Bereich nach der allgemeinen Auffassung überwiegend von Auswärtigen genutzt werde.
Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, den Vorschlag von Gemeinderat Dr. Schweiger im Beschlussvorschlag zu berücksichtigten und eine Anteilsfinanzierung von 10 % der Gesamtkosten, bei einer Obergrenze von 4.000 €, vorzusehen. Dieser Änderung des Beschlussverschlages wird k
onkludent zugestimmt.
Beschluss
Die Planung wird wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Pettendorf unterstützt das interkommunale Projekt mit eine freiwilligen Spende von 10 % der Bausumme, max. gedeckelt auf 4000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die HH-Mittel in den HH 2019 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
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3. Vollzug der Baugesetze;
Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen" in Pielenhofen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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05.07.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.06.2018 teilt die Gemeinde Pielenhofen mit, dass auf Grund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.05.2018 diverse Änderungen beschlossen. Die Planungen wurden gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird nun die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu den beiliegenden Entwürfen bis spätestens
13.Juli 2018 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 07.12.2017 und stellte fest, dass durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen“ grundsätzlich Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneute fest, dass durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen“ grundsätzliche Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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05.07.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Anfrage Wasserversorgung Ebenwies
Der Gemeinde Pettendorf liegt die Anfrage eines Bürgers zum Anschluss des Ortsteils Ebenwies an die Wasserversorgung des Zweckverbandes Naab-Donau-Regen vor. Wie allgemein bekannt ist, erfolgt die Trinkwasserversorgung in Ebenwies über hauseigene Systeme („Hausbrunnen“ bzw. eine Quelle).
Dies war auch der Grund, warum bislang nie ein Bedarf der Ebenwieser geäußert wurde, zumal in früherer Zeit neben den beiden großen Anwesen nur Wochenendhäuser verortet waren. Die Wasserversorgung der Anwesen war also bislang ausreichend. Der Ortsteil fand deswegen auch keine Aufnahme ins Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen.
Allgemein ist zu berücksichtigen, dass laut Gesundheitsamt Regensburg die wasserhygienischen Rahmenbedingungen durch die „Privatbrunnen“ erfüllt werden, wenngleich der Nitratgehalt grenzwertig ist. Die festgestellten Einträge von Pflanzenschutzmitteln liegen ebenfalls unterhalb der Grenzwerte.
Im Zuge der Glasfasererschließung wurde bereits angedacht die Wasserleitung zu verlegen. Dies ist technisch jedoch nicht möglich, da sich die Anforderungen an die bauliche Ausführung der Wasserleitung nicht mit dem Bau des Glasfasernetzes vereinbaren lassen. Im bei der Glasfaserverlegung angewandten Pflugverfahren kann u. a. nicht auf die notwendige Tiefe gegraben werden.
Der Anschluss ans Netz des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen würde Kosten in Höhe von ca. 250.000 € zuzüglich der Kosten für die Hausanschlüsse nach sich ziehen. Auf die Anlieger kämen dadurch nicht unerhebliche finanzielle Belastungen zu. Diese wären über eine Sondervereinbarung mit den Ebenwieser Grundstückseigentümern sicherzustellen. Es ist bereits jetzt davon auszugehen, dass nicht alle mit der Kostentragung einverstanden sind. Besonders erschwerend wirkt sich aus, dass für einzelne Bauten im Ortsteil Ebenwies nur befristete Duldungen vorliegen.
Sollte ein offizieller Antrag auf einen Anschluss des Ortsteils eingehen, ist dieser im Gemeinderat zu behandeln.
Überwachung der Naabspitze
Die Naabspitze wurde im Monat Juni aufgrund der günstigen Witterung vom beauftragten Sicherheitsdienst in 36 Streifengängen überwacht. In vier Fällen mussten Platzverweise erteilt werden, da keine Erlaubnisse vorlagen. Ein zusätzlicher Einsatz der Polizei war im Juni nicht erforderlich.
Spielplatz Mariaort
Aufgrund der vielen Schulklassen, die sich wegen der Galeere Navis Lusoria in Mariaort aufhalten, kommt es immer wieder vor, dass sich auch ältere Jugendliche auf dem angrenzenden Spielplatz begeben und z. B. die Vogelnestschaukel nutzen. Da die Benutzung der Spielgeräte für Jugendliche über 12 Jahren grundsätzlich unzulässig ist und zudem bei einem unsachgemäßen Gebrauch Schäden befürchtet werden, bittet die Gemeinde Pettendorf um unverzügliche Information, wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden.
Parkautomaten am Schwetzendorfer Weiher
Aufgrund des hohen personellen Organisationsaufwandes und der damit verbundenen Personalkosten wird im Bereich des Sarchinger Weihers der Parkplatz seit dieser Saison mit Parkautomaten bewirtschaftet.
Da sich das Modell unter Umständen auch für den Schwetzendorfer Weiher eignen würde, ist es vorgesehen, die Aufstellung von Parkautomaten einer näheren wirtschaftlichen Betrachtung zu unterziehen. Dabei sollen nach Saisonabschluss die gewonnenen Erfahrungswerte der Parkraumüberwachung des Vereins für Naherholung im Raum Regensburg e.V. am Sarchinger Weiher einfließen.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Keine
Datenstand vom 17.08.2018 09:16 Uhr