Datum: 16.08.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 1638, Gemarkung Pettendorf (Grabenfeldstraße, Eichenbrunn)
2 Errichtung eines unterkellerten Carports auf Fl.Nr. 180/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 79 im Baugebiet "Am Weingert" (Weinbergstraße, Pettendorf)
3 Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1443/5, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)

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1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 1638, Gemarkung Pettendorf (Grabenfeldstraße, Eichenbrunn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 16.08.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.10.2017 mit einer Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses sowie den Abriss des Bestandsgebäudes auf der Fl.Nr. 1638 und stimmte dieser unter folgenden Voraussetzungen zu:
  1. Der Nachweis über die Erschließung, insbesondere die Abwasserentsorgung durch die Kleinkläranlage muss erbracht werden,
  2. auf die Hinweise des Wasserzweckverbandes (zeitweise zu geringer Wasserdruck) wird verwiesen.

Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung:
Es wird beabsichtigt ein Gebäude in E+1+D-Bauweise mit Satteldach (DN 38°) in den Ausmaßen von 10,615 x 9,74 m mit einer Doppelgarage (6,00 x 5,96 m) mit Satteldach (DN 38°) zu errichten.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Grabenfeldstraße gesichert. Die Abwasserbeseitigung muss über eine Kleinkläranlage erfolgen. Diese ist seitens des Landratsamts Regensburg mit Bescheid vom 13.04.2017 genehmigt, jedoch noch nicht baulich errichtet. Die Abwasserentsorgung ist daher bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes sicherzustellen.

Der Zweckverband Naab-Donau-Regen erklärt in seiner Stellungnahme vom 14.08.2018 lediglich, dass aufgrund der Höhenlage und der im diesem Bereich  vorherrschenden technischen Versorgungsbedingungen ein zeitweise geringer Wasserdruck von nur ca. 1,5 bar vorherrscht. Eine Versorgung ist daher nur zu diesen Bedingungen von Seiten des Zweckverbandes möglich.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die vorgeschriebene und genehmigte Abwasserbeseitigung ist bis zur Bezugsfertigkeit  des Gebäudes nachzuweisen. Auf den Hinweis des WZV Naab-Donau-Regen wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Errichtung eines unterkellerten Carports auf Fl.Nr. 180/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 79 im Baugebiet "Am Weingert" (Weinbergstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 16.08.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche wurde erst kürzlich von der Gemeinde erworben und war der Standort der Antennenanlage „Am Weingert“. Es wird nun beabsichtigt, einen unterkellerten Carport in den Ausmaßen von 6,0 x 4,0 m mit einem versetzten Pultdach DN 10°/60°) zu errichten. Um die Bebauung realisieren zu können sind folgende Befreiungen  erforderlich:
  1. Bebauungsplan „Am Weingert“ – Bebauung außerhalb der Baugrenzen und
  2. Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde – Unterschreitung des vorgeschriebenen Stauraums von 5,0 m.

Die Befreiungen werden schriftlich beantragt und wie folgt begründet:

zu 1.:
Durch die geplante Bebauung werden im Nordwesten die Baugrenzen überschritten. Aus städtebaulicher Sicht ist es jedoch der sinnvollste Ort, um weitere Stellplätze auf dem Grundstück zu schaffen.

zu 2.:
Es wird beabsichtigt, das Carport nur mit einem Stauraum von 1,50 m zu versehen, um nicht unnötig Flächen zu versiegeln. Zudem ist der Carport zur Straße hin offen, die Zufahrt/Einfahrt ist jederzeit ohne längeres Halten davor möglich.

Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Weinbergstraße erschlossen, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Weingert“ und der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1443/5, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 16.08.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es ist geplant, ein Wohnhaus in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 15°) in den Ausmaßen von 14,00 x 11,00 m zu errichten. Die Wandhöhe beträgt ca. 5,70 m.

Erschließung:
Das Grundstück ist über den Bergweg und eine Privatstraße mit einem Geh- und Fahrtrecht  straßenmäßig erschlossen. Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Diese ist im Vorbescheidsverfahren nicht zwingend erforderlich, wurde aber durchgeführt. Die Nachbarn der Fl.Nrn. 1445/2 und 1443/2 haben unterzeichnet, die Nachbarn von Fl.Nr. 1440/7 leisteten keine Unterschrift.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2018 20:01 Uhr