Datum: 04.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Straßen- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Margarethenstr. 6, Pettendorf; Wassereintrag aus Grundstück Fl.Nr. 86, Gemarkung Pettendorf, auf Unterlieger
2 Baugebiet "Pettendorf Südwest"; Beschilderung Fußweg Margarethenstraße
3 Gemeindliche Grünfläche Am Weingert P 4; Umsetzung des Gestaltungsvorschlages
4 Günzenried; Ableitung Oberflächenwasser von der Straße

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1. Margarethenstr. 6, Pettendorf; Wassereintrag aus Grundstück Fl.Nr. 86, Gemarkung Pettendorf, auf Unterlieger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Straßen- und Umweltausschuss 04.09.2018 ö beratend 1

Sachverhalt

Vorgetragen wird, dass im unterliegenden Wohnhaus eine Rissebildung aufgetreten sei, ebenso eine Vernässung, vor allem bei Starkregen oder Schmelzwassereintrag. Vorgelegt wird zusätzlich die Stellungnahme eines Bodengutachters, der es als möglich erachtet, dass durch die oben befestigte Fläche der Wasserabfluss verändert wurde, so dass negative Auswirkungen auf das Unterliegergrundstück verursacht werden konnten. Gestützt wird dies vor allem auf die Behauptung, dass vor Durchführung der Baumaßnahme im Jahre 2012 das Wasser länger auf dem Platz gestanden wäre bzw. die Durchlässigkeit verändert wurde. Ebenso wird vermutet, dass ein bestehender Schacht verfüllt wurde.

Der Baugrundgutachter schlägt vor, auf die Gemeinde zuzugehen und eine Drainage am Rande des Unterliegergrundstücks zu ziehen, die dann in den bestehenden Abwasserkanal abgeleitet werden könnte.

Diskussionsverlauf

Der Straßen- und Umweltausschuss ist der Auffassung, dass durch die baulichen Maßnahmen am Turnwiesl keinesfalls eine Verschlechterung im Unterliegerbereich aufgetreten sein können. Ein großer Teil des vorher versickerungsfähigen Grundstücks wurde befestigt und einer geordneten Entwässerung zugeführt. Im anderen Bereich wurden lediglich zur Oberflächengestaltung eine Granitschotterschicht (0/16) aufgetragen. Dies sei jederzeit nachweisbar, da die Aufmaßblätter vorliegen. Insgesamt wurde auf dem bestehenden Boden maximal eine Schicht von 10 cm als Sauberkeitsschicht aufgetragen. Es wurde weder ein Schacht verfüllt noch irgendwelche anderen Abtragungen durchgeführt, lediglich zum bestehenden Schacht wurde eine zusätzliche Abwasserleitung verlegt.

Das unterliegende Gebäude ist stark verschattet, hier wird vorgeschlagen, den bestehenden Bewuchs deutlich zu reduzieren. Dieser befindet sich wahrscheinlich auch auf dem Grund des Unterliegers. Eine Grenzfeststellung muss noch präzise durchgeführt werden.

Weitere Maßnahmen wären aus Sicht des Straßen- und Umweltausschusses von Seiten des Hausbesitzers durchzuführen, bzw. die bereits durchgeführten Maßnahmen zu verstärken. Im Übrigen sei die lang anhaltende Trockenheit in vielen Bereichen Ursache für Rissebildung, besonders bei lehmigem Untergrund, der im Gemeindegebiet Pettendorf zweifelsfrei vorliegt.

Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt daher, von einer Gesamtbefestigung des Platzes aus Kostengründen abzusehen. Ebenso wird eine Verlegung einer Tiefendränage nicht befürwortet, s olange es ursächlich nicht bewiesen ist, dass hierdurch die Veränderungen im unterliegenden Haus ausgelöst wurden.

Vorgeschlagen wird, wie bereits erwähnt, eine deutliche Reduzierung der Beschattung. Die Gemeinde wird dies in ihrem Bereich im Herbst 2018 durchführen lassen.

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2. Baugebiet "Pettendorf Südwest"; Beschilderung Fußweg Margarethenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Straßen- und Umweltausschuss 04.09.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Bei der Ortseinsicht wird der steile Verlauf der Straße dargestellt. Es wird empfohlen, am Anfang und am Ende des Fußweges eine Beschilderung mit dem VZ 239 Sonderweg, Fußgänger, anzubringen. Ebenso wird im Kreuzungsbereich zum wassergebundenen Fußweg eine versetzte Schranke platziert, die in erster Linie verhindern soll, dass in dem steil abschüssigen Gehweg Kinder und jugendliche Radfahrer durch übermäßige Geschwindigkeiten gefährdet werden können. Der Abstand der beiden Verschränkungen soll ausreichend Platz für Doppelkinderwägen oder geschobene Fahrräder berücksichtigen .

Von einem Anlieger wird ebenfalls vorgeschlagen, im Abzweigungsbereich der Margarethenstraße in Richtung des neuen Fußweges hier bereits mit einem Schild „Sackgasse“ auf die fehlende Wendemöglichkeit hinzuweisen. Dies sei erforderlich, weil trotz entsprechender Beschilderung immer wieder Lastwägen und Transporter versuchen, das Baugebiet hier direkt anzufahren und dann rückwärts rangieren müssen.

Die Vorschläge werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

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3. Gemeindliche Grünfläche Am Weingert P 4; Umsetzung des Gestaltungsvorschlages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Straßen- und Umweltausschuss 04.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Bereits in der Straßen- und Umweltausschuss-Sitzung im August ist die Gestaltung entsprechend besprochen worden. Der daraus resultierende Gestaltungsvorschlag wird nun vor Ort begutachtet.

Diskussionsverlauf

Im Ergebnis stellt der Straßen- und Umweltausschuss fest, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll. Die Kirschbäume werden von einer Fachfirma zurückgeschnitten, so dass eine  Verjüngung ansetzen kann. Ebenso wird ein Teil der Hecke reduziert und in gut besonnten Bereichen eine Trockenwiese angelegt. Im westlichen Bereich der Zugänge werden vor allem Brombeerhecken massiv zurückgenommen ggfs. muss auch hier der Boden ausgetauscht werden. Im Bereich der Bäume werden kleinere Auslichtungen durchgeführt, ebenso im Bereich der inzwischen hochwüchsigen Hecke, diese wird in Teilbereichen verjüngt.

Die Maßnahme soll bereits im November/Dezember 2018 eingeleitet werden.

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4. Günzenried; Ableitung Oberflächenwasser von der Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Straßen- und Umweltausschuss 04.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Starkregenereignisse zeigen, dass die neu gestaltete Rinne und der hier bestehende Senkkasten die Wassermengen nicht ausreichend aufnehmen können. Insbesondere werden von der gemeindlichen Straße die Wassermassen in diese Ableitung geleitet, so dass sich ein zusätzlicher Einlaufschacht mit einer entsprechenden Größe anbieten würde.

Diskussionsverlauf

Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt, diese Baumaßnahme im Zuge der neu zu verlegenden Hausanschlüsse in Günzenried einbauen zu lassen. Voraussetzung ist allerdings die Regelung zur Ableitung über die Verrohrung des benachbarten Grundstückes und die Rückhaltung auf den unterliegenden Grundstücken des Bauherrn.

Weiter soll mit großer Sorgfalt darauf geachtet werden, dass aus den neu bebauten Grundstücken keinerlei Oberflächenwasser auf die Straße  austritt. Dies ist laut Satzung auf den jeweiligen Grundstücken zurückzuhalten.

Datenstand vom 26.11.2018 13:30 Uhr