Mit Schreiben vom 22.06.2018 wurden insgesamt 28 Behörden bzw. Fachstellen um Abgabe einer Stellungnahme zum vorliegenden Planentwurf gebeten.
Keine Einwände/Anregungen wurden vorgebracht von:
Lfd.Nr.
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Behörde/Fachstelle
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Schreiben vom
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1.
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Staatliches Bauamt Regensburg
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29.06.2018
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2.
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Gemeinde Sinzing
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29.06.2018
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3.
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Markt Nittendorf
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04.07.2018
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4.
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Regensburg
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17.07.2018
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5.
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Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung, Regensburg
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24.07.2018
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6.
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Bayernwerk AG, Parsberg
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30.07.2018
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7.
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LRA Regensburg, Kreisbrandrat
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18.07.2018
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8.
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LRA Regensburg, Fachreferent für Denkmalschutz
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17.07.2018
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9.
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LRA Regensburg, Wasser- und Bodenschutzrecht
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24.07.2018
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10.
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LRA Regensburg, Natur- und Landschaftsschutz
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26.06.2018
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11.
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Landratsamt Regensburg, L2A Verkehrsentwicklung, öffentlicher Personennahverkehr
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13.08.2018
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12.
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Landratsamt Regensburg, L41 Kreisjugendamt
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13.08.2018
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Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Schreiben Nrn. 1 bis 12 zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.
12 : 0 Stimmen
B1 - Meindl Entsorgungsservice GmbH
Die Müll- und Papiertonnen der geplanten Parzellen müssen am Abfuhrtag an der eingezeichneten „Fläche für Abfallentsorgung“ bereitgestellt werden.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die textlichen Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen.
12 : 0 Stimmen
B2 - LRA Regensburg, SG Immissionsschutz
Gegen die Planung bestehen aus fachlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Die textliche Festsetzung zum Thema Schallschutz (Kap. 7) ist jedoch in ihrer Argumentation falsch. In Satz 2 der Festsetzung heißt es sinngemäß, dass nur sofern eine Grundrissorientierung (vgl. Satz 1) nicht möglich ist, der bauliche Schallschutz gemäß DIN 4109 auszuführen ist. Die Mindestanforderungen des baulichen Schallschutzes gemäß DIN 4109 gelten jedoch grundsätzlich und nicht nur dann, wenn eine Orientierung nicht möglich ist.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die textliche Festsetzung sowie die schalltechnische Untersuchung werden entsprechend korrigiert.
12 : 0 Stimmen
B3 - LRA Regensburg, Fachreferent für Städtebau und Technik
1. Empfehlung:
Die Bauleitplanung muss Planungssicherheit gewährleisten und die Umsetzung des Planvorhabens für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar darstellen. Bei der Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind gemäß § 18 BauNVO die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen. Möglichkeiten der Überwindung:
a) Es wird empfohlen im gegenständlichen Bebauungsplanverfahren geeignete Geländeschnitte des Planungsgebietes inkl. der Darstellung der angrenzenden Straßenhöhen bzw. Bebauung erstellen zu lassen. Diese Schnitte sollten die gemäß § 18 BauNVO erforderlichen Bezugspunkte enthalten. Diese Höhenfestsetzung muss sowohl den unteren als auch den oberen Bezugspunkt eindeutig bestimmen.
Beschluss:
Die Höhe der baulichen Anlagen ist in Ziff. 4.1 der textlichen Festsetzungen eindeutig geregelt. Die bei der Höhenlage zugelassene Abweichung von +/- 50 cm wird nach Möglichkeit reduziert. Auf die Darstellung von Geländeschnitten wird aufgrund der Vielfalt der gestalterischen Möglichkeiten verzichtet.
12 : 0 Stimmen
b) Der untere Bezugspunkt sollte am Asphaltrand der Erschließungsstraße NÜN im Bereich der Einfahrt definiert werden. Der obere Bezugspunkt sollte durch die Oberkante des Erdgeschossrohfußbodens festgelegt werden.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
12 : 0 Stimmen
2. Empfehlung:
In Ziff. 3 Abstandsflächen der textlichen Festlegungen, wird aufgrund der topografischen Situation (Hanglage) geregelt, dass die zulässige mittlere Wandhöhe bei Garagen von 3,00 m überschritten werden darf. Ein Maß, das definiert, um wie viel diese Wandhöhe überschritten werden darf, fehlt allerdings. Diese Regelung ist zu unbestimmt.
Beschluss:
Da die Höhenlage der Garage in Bezug zur Straße in Ziff. 4.2 der textlichen Festsetzungen geregelt ist, wird dies als ausreichend erachtet. Eine Beschränkung der Höhe zum jetzigen Planungszeitraum führt erfahrungsgemäß zu zahlreichen erforderlichen Befreiungen.
12 : 0 Stimmen
3. Empfehlung:
Ortserweiterungen setzen eine sorgfältige Analyse der Topographie und der Siedlungsstruktur voraus. Die dreigeschossige „Schallschutzbebauung“ auf Parzelle 4 sticht negativ aus dem Rahmen des umliegenden Maßes der baulichen Nutzung heraus.
Die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes ist eine wichtige Aufgabe der Bauleitplanung. Die Gemeinde hat eine Vielzahl von Möglichkeiten auf die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes einzuwirken (Standort, Art und Maß der Nutzungen, Bauweise, Form und Stellung der Gebäude, Dachformen, etc.). Es wird empfohlen, im gegenständlichen Bebauungsplanverfahren die vorgeschlagene Zahl der Vollgeschosse der baulichen Anlagen, im Bereich der Parzelle 4 auf das in der Umgebung vorhandene Maß zu reduzieren, da andernfalls öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt werden können.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bei dem vorliegenden Plangebiet handelt es sich um eine innerörtliche Lage, die geringen Einfluss auf das Landschaftsbild hat und nicht um eine Ortserweiterung. Die Anzahl der Vollgeschosse sind im östlichen Bereich dem Gelände angepasst, die FOK liegt hier um zwei Meter tiefer als im westlichen Bauteil, sodass die Giebelhöhen annähernd gleich sind. Zur angestrebten Nutzung für den sozialen Wohnungsbau wird hierdurch flächensparend eine zusätzliche Wohneinheit geplant.
Ergänzend hierzu verweist der Gemeinderat auf den Beschluss zu TOP 2 Nr. 3. der heutigen Sitzung, nach dem die Prüfung der 3 Vollgeschosse auf der Parzelle überprüft werden soll.
12 : 0 Stimmen
Weitere Hinweise zur Erschließung
Um eine Siedlungsentwicklung im Sinne von „kurzen Wegen" und Verkehrsvermeidung" zu ermöglichen, sollte auf die Errichtung von Gehwegen nicht verzichtet werden.
Beschluss:
Aufgrund der Größe des Baugebietes und der Länge der inneren Erschließungsstraße sind Gehwege nicht erforderlich.
12 : 0 Stimmen
Zum ruhenden Verkehr:
In Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern oder mit verdichteter Einfamilienhausbebauung (z.B. Reihenhäusern) sollten die Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder so weit wie möglich in Gemeinschaftsanlagen an verkehrsgünstiger Stelle zusammengefasst werden. Auf Parzelle 4 könnten diese als Garage entlang der Dorfstraße schallreduzierend platziert werden.
Beschluss:
Eine Platzierung der Stellplätze entlang der Dorfstraße ist aufgrund der topographischen Situation nicht umsetzbar.
12 : 0 Stimmen
Zum Baugrund
Von Seiten des Landratsamtes wird empfohlen, die Baugrunduntersuchung für das gesamte Areal von Seiten der Gemeinde durchführen zu lassen und die Ergebnisse in den B-Plan einfließen zu lassen. Dies wäre für alle Beteiligten der günstigste Verfahrensweg.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
12 : 0 Stimmen
zum Brandschutz
Bei den angedachten Bautypen sollte folgender Hinweis mitaufgenommen werden: Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen mindestens 1,25 m Abstand eingehalten werden.
Beschluss:
Der Hinweis zum Brandschutz bei Photovoltaikanlagen wird ergänzt.
12 : 0 Stimmen
zum Klima
Im vorliegenden Baugebiet werden bei derzeitiger Planung erhebliche Wärmemengen gespeichert. Zwei wesentliche Ursachen sind dafür verantwortlich. Warme Abluft aus Straßenverkehr, Heizungen, sowie die Speicherung bzw. laufende Wärmeabstrahlung der großen vegetationsfreien Oberflächen von Bausubstanz und Verkehrsflächen. Da ein großer Teil des Baugebiets befestigt werden soll, kann der Boden kaum Niederschläge speichern, die dann über Pflanzen oder durch direkte Verdunstung die Luft befeuchten und kühlen. Aus städtebaulicher Sicht wäre die Festsetzung bei Garagen von begrünten Flachdächern eine nachhaltige Maßnahme zur Verbesserung des Stadtklimas. Zusätzliche Anreize für die Dachbegrünung sind auch durch die Gesetzesvorgaben der Ermittlung der Höhe der Abwassergebühren bzw. durch eine mögliche Reduktion des Ausgleichsfaktors bei den Eingriffs-Ausgleichs-Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die klimatischen Beeinträchtigungen werden aufgrund der im Vergleich zur bisherigen Bebauung verbesserten Gebäudetechnik sowie des verbleibenden Grünflächenanteils als gering erachtet.
10 : 1 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Amann ist während der Abstimmung abwesend.
zum Immissionsschutz
Soweit der Immissionsschutz nicht durch ausreichende Abstände, zweckmäßige Anordnung und Gliederung der Baugebiete sowie durch die Bauweise und Gebäudestellung gewährleistet werden kann, sollen besondere Anlagen wie z. B. Lärmschutzwälle oder - wände vorgesehen werden. Auch diese Lärmschutzanlagen müssen sich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Amann ist während der Abstimmung abwesend.
B4 - LRA Regensburg, SG Bauleitplanung
Seitens des Sachgebietes S 41-1, Bauleitplanung, besteht grundsätzlich Einverständnis. Auf die nachfolgenden Punkte bzw. Anregungen möchten wir hinweisen:
Redaktionelles / Planteil:
Da die Satzung mit der Ausfertigung als Originalurkunde hergestellt als auch der Wille des Normgebers nach außen wahrnehmbar gemacht wird, sind alle Einzelblätter des Bebauungsplanes mit Regelungsinhalt zusammen mit den Verfahrensvermerken körperlich untrennbar miteinander zu verbinden oder durch eine Art „gedankliche Schnur" untereinander zu verknüpfen.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst (einheitliche Bezeichnung des BPlans).
12 : 0 Stimmen
Gemeinderat Amann ist zur Abstimmung wieder anwesend.
Den künftigen Bauherrn, Planern und ausführenden Firmen sollen mithilfe des Regelquerschnitts „auf einen Blick" die zulässigen Bautypen als auch deren exakte Ausführung aufgezeigt werden. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird empfohlen die Regelquerschnitte, insbesondere bei Parzelle 4, zu ergänzen, da dort nicht klar ersichtlich ist, ob dort zwei eigenständige Gebäude entstehen sollen und mit welchem Abstand zueinander bzw. ob diese aneinandergebaut werden sollen.
Beschluss:
Aufgrund der Vielfalt der gestalterischen Möglichkeiten wird auf die Darstellung eines Regelquerschnitts verzichtet. In Parzelle 4 ist momentan ein zusammenhängendes Gebäude vorgesehen.
12 : 0 Stimmen
Ohne dem Sachgebiet L16, Kommunale Abfallentsorgung, vorgreifen zu wollen, erscheint uns die Dimensionierung des Wendehammers als zu gering. Gemäß dem technischen Regelwerk „RASt 06" sind für Gemeindestraßen ein Wendekreis wie nachfolgend dargestellt vorgesehen.
Beschluss:
Bei dem Wendehammer handelt es sich um eine zwischen Landkreis und Entsorgungsunternehmen abgestimmte Variante. Siehe hierzu Punkt B1!
12 : 0 Stimmen
Textliche Festsetzungen:
Ergänzung des räumlichen Geltungsbereichs (Flurnummern und Gemarkung) in den zeichnerischen und/oder textlichen Festsetzungen. Aufgrund § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO werden die Festsetzungen des § 4 BauNVO Bestandteil des Bebauungsplanes soweit nicht gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO im Bebauungsplan explizit festgesetzt wird, welche Ausnahmen unter Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebietes nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden oder allgemein zulässig sein sollen.
Beschluss:
Flurnummer und Gemarkung des Geltungsbereichs sind bereits in den zeichnerischen Festsetzungen enthalten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
12 : 0 Stimmen
Da auf Parzelle 4 mehr als mehr als 3 Wohneinheiten entstehen sollen, wird auf die Notwendigkeit eines Kinderspielplatzes hingewiesen.
Beschluss:
Ein öffentlicher Spielplatz befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite, im Übrigen wird auf Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayBO verwiesen.
12 : 0 Stimmen
Unter Punkt 4.1 zur Regelung des Hauptgebäudes wird zweimal die Dachform erwähnt. Bitte um Überprüfung bzw. Korrektur.
Beschluss:
Die Regelung wird korrigiert.
12 : 0 Stimmen
Unter Punkt 1.4 Überbaubare Grundstücksflächen: Wir empfehlen eine Konkretisierung der Formulierung, ob es sich um Nebenanlagen nach § 14 BauNVO handelt. Zusätzlich sollten diese in ihrer Fläche beschränkt werden.
Beschluss:
Eine Konkretisierung bezüglich der Nebenanlagen nach § 14 BauNVO wird ergänzt.
12 : 0 Stimmen
Punkt 3 Abstandsflächen: Die Bestimmung der maximalen Wandhöhe der Garagen / Carports weicht von Art. 6 Abs. 9 BayBO ab. § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB ermöglicht ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen. Jedoch sollte eine Abweichung hinreichend begründet sein und die Ermittlung der abweichenden Maße der Tiefe nachvollziehbar dargestellt sein (siehe Stellungnahme S41-2, Fachreferent Städtebau und Technik, vom 16.07.2018).
Beschluss:
Da die Höhenlage der Garage in Bezug zur Straße in Ziff. 4.2 der textlichen Festsetzungen geregelt ist, wird dies als ausreichend erachtet. Eine Beschränkung der Höhe zum jetzigen Planungszeitraum führt erfahrungsgemäß zu zahlreichen erforderlichen Befreiungen.
12 : 0 Stimmen
In den textlichen Festsetzungen sind Versickerungsanordnungen für die Beseitigung des Niederschlagswassers und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft möglich, allerdings müssen diese konkret (Art z.B. Zisterne, Größe) formuliert sein und keine generellen Empfehlungen enthalten.
Beschluss:
Die Regelung zur Beseitigung des Niederschlagswassers wird angepasst (vgl. Stellungnahme WWA).
12 : 0 Stimmen
Begründung:
Um die Konformität der Planung mit den bedeutsamen Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogrammes bzw. Regionalplanes zu gewährleisten, bitten wir die in den Planungshilfen 2016/ 17 niedergelegten statistischen Erhebungen (Bevölkerungsentwicklung gemäß Demographie-Spiegel des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Kenngrößen sind Geburten und Sterbefälle), Zu- und Abwanderungen, ...) zu ergänzen und bei der Thematik des Bedarfs an Wohnraum unter Punkt 2.1 einzuarbeiten.
Beschluss:
Da es sich im vorliegenden Fall um ein bereits bebautes Grundstück innerhalb des Ortes handelt, wird eine detaillierte Darstellung der Bevölkerungsentwicklung zur Thematik „Bedarf“ als nicht notwendig erachtet.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Dotzler ist während der Abstimmung abwesend.
Zu Punkt 2.2 und Punkt 3 legen wir nahe, die Begründung um die Ausgangs-/ Bestandssituation, den konkreten Inhalt der Änderung (Grundzüge der Planung), deren verfolgte Ziele sowie Auswirkungen und die maßgeblichen Gründe für die Abwägung, wenn von wesentlichen Planungsgrundsätzen abgewichen werden musste, zu ergänzen.
Beschluss:
Punkt 2.2 der Begründung wird entsprechend ergänzt. Die Beschreibungen und die daraus resultierenden Festsetzungen zum Artenschutz (Punkt 3) werden als ausreichend erachtet, da vor Baubeginn entsprechende Untersuchungen zum Artenschutz durchgeführt werden müssen.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Dotzler ist während der Abstimmung abwesend.
B5 - Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern
Bezüglich des genannten Vorhabens werden von der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - keine Einwände erhoben. Sollten bei den Bauarbeiten unerwartet altbergbauliche Relikte angetroffen werden, sind diese zu berücksichtigen und das Bergamt Nordbayern zu verständigen.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Dotzler ist während der Abstimmung abwesend.
B6 - BUND Naturschutz
Zur Anordnung und Festlegung der Stellungen der Gebäude sollte noch die Firstrichtung der beiden Doppelhaushälften festgelegt werden (PV-Anlagen).
Beschluss:
Eine Festsetzung der Firstrichtung bei Doppelhäusern mit Satteldach ist nicht erforderlich, da diese im vorliegenden Fall zwangsläufig parallel zur Erschließungsstraße verläuft.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Dotzler ist während der Abstimmung abwesend.
Die Stellplätze für 9-10 PKWs beim Mehrfamilienhaus bedingen große Freiflächen im Anschluss an den Wendehammer. Die Eingrünung ist nicht zufriedenstellend. Es sind nur sehr bescheidene Grünstreifen entlang der Erschließungsstraße geplant.
Beschluss:
Die Eingrünung wird aufgrund der innerörtlichen Lage als ausreichend erachtet. Aufgrund der Platzverhältnisse sind keine größeren Grünstreifen möglich.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung:
Gemeinderat Dotzler ist wieder anwesend, Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
Zur Grünordnung, Pkt. 9 der Textlichen Festsetzung:
9.1 Das Platzangebot für die dargestellten Laubbäume entlang der Straße und die Eingrünung mit Baum- und Strauchpflanzungen entlang der Dorfstraße und der Aubergstraße ist in Ordnung (muss dann auch gemacht werden).
9.2 In Ordnung sind die versickerungsfähigen Stellplätze und Zugänge.
9.3 Gut sind die Vorlagen für Bauherrn zur Freiflächengestaltung und
9.4 die Festsetzungen zu den Maßnahmen zum Artenschutz.
Auch die textlichen Hinweise sind in Ordnung und es gibt keinen Anlass, dem Bebauungsplan nicht zuzustimmen.
Beschluss:
Die Hinweise zur Grünordnung werden zur Kenntnis genommen.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
B7 - REWAG AG & Co KG
• Sparten Erdgas
Das Planungsgebiet liegt hinsichtlich der Versorgung mit Trinkwasser außerhalb der Versorgungsgebiete der REWAG KG. Schwetzendorf ist für die Gasversorgung nicht erschlossen.
• Sparte Strom
Die Erschließung des Planungsbereiches mit elektrischer Energie ist durch die Erweiterung des bestehenden Netzes möglich. Vor Beginn der Baumaßnahme sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und ggfs. eine örtliche Einweisung anzufordern.
• Sparte Telekommunikation
Die Erschließung des Planungsbereiches mit Lichtwellenleitern ist durch Erweiterung bestehender Netze möglich. Vor Beginn der Maßnahme sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und ggfs. eine örtliche Einweisung anzufordern.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, in der Begründung ergänzt und im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
B8 - Deutsche Telekom Technik GmbH
Hinweise zur Erschließung des Plangebiets durch Telekomunikation
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
B9 - Vodafone GmbH
Hinweise zur Erschließung des Plangebiets durch Telekomunikation
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
B10 - WWA Regensburg
Schutzgebiete: Der Umgriff des Bebauungsplanes liegt außerhalb von Überschwemmungs- und Trinkwasserschutzgebieten.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
Niederschlagswasserbeseitigung: Grundsätzlich soll gemäß § 55 Abs. 2 WHG Niederschlagswasser ortsnah versickert oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.
Im vorliegenden Bebauungsplan finden sich keine Aussagen über die Versickerungsmöglichkeiten. Diese grundsätzlichen Untersuchungen sollten im Rahmen der Planung des Bebauungsplanes durchgeführt werden.
Nur für den Fall, dass weder eine Versickerung noch eine Ableitung in ein Oberflächengewässer möglich ist, kommt aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Einleitung in die bestehende Mischwasserkanalisation in Frage. Zur Entlastung der bestehenden Kanäle und zur Vermeidung von zusätzlichen Mischwasserentlastungen sollten den Bauherrn Rückhaltezisternen zwingend vorgeschrieben werden. Die Dimensionierung und der entsprechende Drosselabfluss ist in der Planung entsprechend der Leistungsfähigkeit der bestehenden Mischwasserkanalisation festzusetzen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die grundsätzliche Problematik der Abwasserbeseitigung im Ortsteil Schwetzendorf hin, die von der Kommune angegangen werden muss.
Beschluss:
Die Versickerungsfähigkeit ist vor Baubeginn durch die Bauherrn zu prüfen und entsprechende Möglichkeiten umzusetzen. Die in den textlichen Hinweisen empfohlenen Rückhalte- (Kombi-)zisternen werden festgesetzt. Im Bereich des Baugebiets sind die Ist- und Prognosezustände im Bereich des Mischwasserkanals nachweislich ausreichend.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
Starkregenereignisse / wildabfließendes Wasser: Die Hinweise zu Vorkehrungen (Abdichtung der Gebäude) zum Schutz vor Starkregenereignissen sind berücksichtigt. Wir empfehlen als feste Kote die dichte Ausführung der baulichen Anlagen bis 20 cm über GOK vorzugeben.
Beschluss:
Die dichte Ausführung der baulichen Anlagen bis 20 cm über GOK wird ergänzt.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
Auf Grund der Hanglage des Geländes kann es bei Regenereignissen zu wild abfließendem Wasser kommen. Der natürliche Ablauf des wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer oder höher liegenden Grundstücks verändert werden.
Beschluss:
Ein entsprechender Hinweis ist bereits in den textlichen Hinweisen enthalten.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
Gleichwohl ist bei der Planung der Erschließungsstraße und der Gebäude zu berücksichtigen, dass die Bebauung vor wild abfließendem Wasser ausreichend geschützt ist.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
B11 - Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen
Die Erschließung des Baugebiets ist gesichert. Der Brandschutz kann im Rahmen des Grundschutzes (48m3/h) gewährleistet werden.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung bzw. in die textlichen Hinweise aufgenommen.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
B12 - LRA Regensburg, Techn. Bauaufsicht
Nachdem auf Parzelle 4 nur Einzelhäuser zulässig sind, wird es für erforderlich gehalten, dass per Festlegung geregelt wird, zwischen den Gebäuden die gesetzlichen Abstandsflächen sicher zu stellen.
Beschluss:
Auf Parzelle 4 ist ein Einzelhaus bestehend aus 2 verbundenen Gebäudeteilen vorgesehen.
11 : 0 Stimmen
Abstimmungsanmerkung: Gemeinderat Bosl ist während der Abstimmung abwesend.
Bezüglich der festgelegten Stellplätze auf Parzelle 4 würde ich empfehlen hier zumindest die Errichtung von einer Garage pro Wohneinheit zu ermöglichen.
Beschluss:
Aufgrund der Platzverhältnisse können Garagen nicht realisiert werden.
12 : 0 Stimmen
Gemeinderat Bosl ist bei der Abstimmung wieder anwesend.
B13 - Gemeinde Pettendorf, Bauamt
1. Textliche Festsetzungen
Der Passus zum sozialen Wohnungsbau (Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB) fehlt nach wie vor, siehe auch Aufstellungsbeschluss vom 11.01.2018.
Beschluss:
Die Festsetzung zum sozialen Wohnungsbau wird in den textlichen Festsetzungen sowie in der Begründung ergänzt.
12 : 0 Stimmen
Zur Verdeutlichung und Veranschaulichung der festgesetzten Höhen in den einzelnen Grundstücken wäre es hilfreich als Bezugspunkte vier Höhenpunkte in der geplanten Erschließungsstraße anzugeben.
Beschluss:
Die Höhen der geplanten Erschließungsstraße werden ergänzt.
12 : 0 Stimmen
Handelt es sich bei den empfohlenen Zisternen mit mind. 4 bzw. 7 m3 Retentionsraum um sog. Kombizisternen, wenn ja, sollte hier noch einmal darauf hingewiesen werden.
Beschluss:
Die Regelung zur Beseitigung des Niederschlagswassers wird angepasst (vgl. Stellungnahme WWA).
12 : 0 Stimmen
Der unter 9.3 genannte Freiflächengestaltungsplan verursacht unnötige Kosten für die künftigen Bauherren. Dieser Satz kann, soweit nicht zwingend erforderlich, gestrichen werden.
Beschluss:
Im Bebauungs- und Grünordnungsplan sind ausreichend Festsetzungen hinsichtlich der Garten- und Grünflächen enthalten. Auf die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans kann aufgrund der geringen Pflanzflächen verzichtet werden.
12 : 0 Stimmen
2. Zeichnerische Festsetzungen
Die EFOK der Parzelle 5 (390,5?) ist nicht zweifelsfrei lesbar. Ggfs. wäre eine zusätzliche Aufstellung aller Parzellen als Anlage zu den textlichen Festsetzungen mit Bebaubarkeit, EFOK, max. Wandhöhe und Parzellengröße hilfreich.
Beschluss:
Die EFOK der Parzelle 5 wird lesbar dargestellt. Auf eine zusätzliche Anlage zu den textlichen Festsetzungen wird verzichtet, da alle Informationen in der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen enthalten sind.
12 : 0 Stimmen
3. Textliche Hinweise
Nur redaktionelle Hinweise:
Im letzten Absatz des Hinweis Nr. 5 müsste es Überschüssiges Bodenmaterial heißen.
Im Hinweis Nr. 5 - Denkmalschutz müsste es auftauchende Funde heißen.
4. Begründung
Nr. 3: Im 1. Satz müsste wohl Baumbestand heißen.
Beschluss:
Die redaktionellen Hinweise werden berücksichtigt.
12 : 0 Stimmen