Datum: 20.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:28 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Neubau von Oldtimergaragenstellplätze u. Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 107, Gemarkung Pettendorf (Sühnekreuzweg, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.09.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.04.2018 mit einer Bauvoranfrage zum Neubau von Oldtimergaragenstellplätzen und beschloss, sein Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass die Bodenplatte und die Wende mediendicht herzustellen sind, soweit ein möglicher Schadstoffeintrag dies erfordert.
Das Landratsamt Regensburg erteilte den beantragten Vorbescheid-Nr. S 43-2018-0653 am 30.05.2018 mit Hinweisen und Auflagen des Bauamtes und der o.g. Auflage der Gemeinde.
Der nun vorgelegte Antrag auf Baugenehmigung weicht gegenüber der Bauvoranfrage in folgenden Punkten ab:
- Änderung der Situierung der Garagen;
Ausmaße der Garagen (BV: 10,50 x 6,50, BA: 14,00 x 6,50 m)
Zusätzlicher Anbau eines Wintergartens (9,22 x 3,00 m) an das Hauptgebäude.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind vorhanden, die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Auflage bzgl. der Beschaffenheit der Bodenplatte und der Wende wird erneut gefordert
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Errichtung von drei Trockenmauern und Lagerung von Brennholz auf Fl.Nr. 959/30, Gemarkung Pettendorf (Urtlberg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.09.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer Bauvoranfrage (allerdings über zwei Trockenmauern) in seiner Sitzung vom 18.08.2016 und beschloss, dieser sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
- Die Trockenmauer wird bei notwendigen Arbeiten des Zweckverbandes Naab-Donau-Regen, Pettendorf, an der Wasserleitung vom Antragsteller auf eigene Kosten nach Aufforderung abgebaut. Ansonsten ist der Schutzstreifen von 2 m einzuhalten.
Den Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichung eines Bauantrages, Kontakt mit dem Landratsamt Regensburg bzgl. einer Genehmigungsfähigkeit aufzunehmen, siehe hierzu auch die Aussagen aus 2014.
Der Lagerplatz darf ausschließlich nur zur Lagerung von Brennholz genutzt werden.
Die Bauvoranfrage wurde mit Post vom 24.08.2016 an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Regensburg, versandt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Regensburg in 2018 wurde den Antragstellern empfohlen, den nunmehr vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. Einzige Änderung zur Bauvoranfrage ist die Errichtung einer dritten Stützmauer.
Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 18.09.2018:
In unmittelbarer Nähe der geplanten Trockenmauer verläuft eine Versorgungsleitung des Zweckverbandes. Der Bauherr/Grundstückseigentümer sollte sich vor Bauausführung über den genauen Leitungsverlauf beim Zweckverband erkundigen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Lagerplatz darf ausschließlich nur zur Lagerung von Brennholz genutzt werden.
- Die Stellungnahme des WZV Naab-
Donau-Regen vom 18.09.2018 ist zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräte- und Gartenhauses auf Fl.Nr. 172/3, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 17 im Baugebiet "Am Weingert" (Wittelsbacherstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.09.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein handelsübliches
Geräte- und Gartenhaus (2,82 x 2,82 m) an der Südostecke des Grundstücks mit einem Grenzabstand von ca. 1,00 m zu errichten.
Sichtdreieck Straße:
Das Grundstück befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone an der Einmündung Bettoweg/Wittelsbacherstraße, es ist mit Sträuchern vollständig eingewachsen. Eine Veränderung der bestehenden Sichtbeziehungen durch das neue Gebäude kann ausgeschlossen werden.
Die Beteiligung der Nachbarn liegt vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitungen einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 1102, Gemarkung Pettendorf (Aichahof)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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9. Bauausschuss
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20.09.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es ist geplant, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (ca. 15 x 10 m) und Garage als Ersatzbau für das bestehende Gebäude zu errichten. Dieses Gebäude (ca. 73 m²) diente lt. Antragsteller früher als Wohnhaus mit Nebengebäude der Bediensteten des „Aichahofes“ und wird jetzt als landwirtschaftliches Nebengebäude genutzt.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Zum Aichahof“ gesichert, die Erschließung Kanal bzw. Wasser ist über das Grundstück Fl.Nr. 1101, Gemarkung Pettendorf, als gesichert zu betrachten.
Nachbarbeteiligung:
Alle angrenzenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Familie des Antragstellers.
Stellungnahme Bauverwaltung:
Zu dem bestehenden Gebäude liegen in der Verwaltung keine Baugenehmigungen, Pläne o.ä. vor. Die vom Antragsteller genannte Adresse „Aichahof 2“ lässt sich anhand des Melderegisters bzw. des Straßenverzeichnisses nicht mehr rekonstruieren.
Diskussionsverlauf
BA-Mitglied Dotzler stellt fest, dass das neue Gebäude doppelt so groß werden soll wie der Bestand.
BA-Mitglied Achhammer begrüßt den Ersatzbau und sieht kein Problem in der Realisierung.
Auch für BA-Mitglied Bosl ist der Ersatz- bzw. Neubau kein Thema, sieht aber auch ein Problem in der geplanten Größe. Er würde aber
ein verträglicheres Maß begrüßen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (des geplanten Neubaus zum Altbestand) wird vom Bauausschuss als notwendig erachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.10.2018 19:41 Uhr