Datum: 18.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau auf Fl.Nr. 1530, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)
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2 |
Neubau eines Schuppens zu einem Einfamilienhaus mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 94/30, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 17 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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3 |
Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Böschungsmauer mit 21 m Länge und einer Höhe bis zu 80 cm auf Fl.Nr. 170/2, Gemarkung Pettendorf (Wittelsbacherstraße, Pettendorf)
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4 |
Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Grundrissänderung) auf Fl.Nr. 1263/17, Gemarkung Pettendorf, Parz. in der 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans "Kirchfeld" (Lärchenweg, Reifenthal)
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5 |
Neubau des Hauses 1+2 einer Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten auf den Fl.Nrn. 858/10 u. 858/11, Gemarkung Kneiting, Parzelle im Bebauungsplan "Naabstraße" (Naabstraße, Mariaort)
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6 |
Neubau des Hauses 3 - 5 einer Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten auf den Fl.Nrn. 858/7, 858/8 u. 858/9, Gemarkung Kneiting, Parzelle im Bebauungsplan "Naabstraße" (Naabstraße, Mariaort)
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1. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau auf Fl.Nr. 1530, Gemarkung Pettendorf (Gartenstraße, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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18.10.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Antrag auf Baugenehmigung vom 01.10.2018 wird der Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in den Ausmaßen von 34,50 x 16,00 m
beantragt. Diese Halle soll als Ersatzbau für die noch abzubrechende Halle an gleicher Stelle dienen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Schuppens zu einem Einfamilienhaus mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 94/30, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 17 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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18.10.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Schuppen in den Ausmaßen von 6,00 x 2,45 m an den bestehenden Carport anzubauen. Dadurch werden die vorgegebenen Baugrenzen um 2,45 m überschritten.
Gemäß dem Befreiungsantrag ist die Befreiung städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist nur geringfügig, da es sich um ein untergeordnetes Bauteil (Nebengebäude) handelt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Böschungsmauer mit 21 m Länge und einer Höhe bis zu 80 cm auf Fl.Nr. 170/2, Gemarkung Pettendorf (Wittelsbacherstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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18.10.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, an der nördlichen Grundstücksgrenze eine ca. 21 m lange
und ca. 80 cm hohe Böschungsmauer aus Beton zu errichten.
Begründet wird dies damit, dass die zum Errichtungszeitpunkt des Wohnhauses nicht ausreichend verdichteten Baugrubenverfüllungen und Hangmodellierungen sich stark gesetzt haben. Eine Abfangung der Böschung ist erforderlich, um weiteres Abgleiten des Geländes zu vermeiden.
Im Bebauungsplan sind als Einfriedungen lediglich Zäune bis zu einer Höhe von 1,0 m ohne Sockel festgesetzt, es ist eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Diese wurde vom Antragsteller nachweislich durchgeführt, die unterliegenden Nachbarn erteilten keine Unterschrift.
Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar und die Erteilung einer Befreiung den angrenzenden Nachbarn nicht in seinen Rechten verletzt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitungen einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Grundrissänderung) auf Fl.Nr. 1263/17, Gemarkung Pettendorf, Parz. in der 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans "Kirchfeld" (Lärchenweg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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18.10.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits mit diesem Bauantrag in seiner Sitzung vom 20.07.2017. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid vom 10.11.2017 (S43-2017-1218) die beantragte Baugenehmigung.
Mit der vorgelegten Tektur soll nun eine Grundrissänderung des Hauptgebäudes genehmigt werden. In der Baugenehmigung war im Grundriss OG im Süden ein Rücksprung von 8,50 x 1,00 m geplant, der nun wegfallen soll. Dadurch verändern sich die erforderlichen Abstandsflächen, diese werden aber (3,00 m Mindestmaß) eingehalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, eine weitere Befre
iung von den Festsetzungen ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Neubau des Hauses 1+2 einer Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten auf den Fl.Nrn. 858/10 u. 858/11, Gemarkung Kneiting, Parzelle im Bebauungsplan "Naabstraße" (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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18.10.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Naabstraße“ in Mariaort. Der Gemeinderat genehmigte in seiner Sitzung vom 05.02.2015 den Vorhaben- und Erschließungsplan und den Durchführungsvertrag zur Realisierung der Vorhaben. Die vorgelegte Planung weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
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Bebauungsplan
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Bauantrag
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1. Baugrenzen
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zwei Einzelhäuser
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Überschreitung um ca. 2,00 m durch z
usammenhängende Bauweise
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2. Dachneigung
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20 – 30°
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15°
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Der erforderliche Antrag auf Befreiung wurde gestellt und wie folgt begründet:
zu 1.:
Die Fläche zwischen den durch die Baugrenzen festgesetzten beiden Flächen für die Häuser 1 + 2 soll ebenfalls bebaut werden. Um eine der Gebäudezeile der Häuser 3 bis 5 korrespondierenden Erscheinung zu erreichen soll anstelle von zwei Einzelgebäuden ein Zweispänner errichtet werden. Der nördliche Anbau des Hauses 2 soll die Baugrenze um ca. 2,00 m überschreiten um die Erschließung des Wohn- und des Gewerbeteils im Erdgeschoss zu gewährleisten. Die GRZ wird dadurch aber nicht überschritten.
zu 2.:
Die Dachneigung soll mit 15 Grad ausgeführt werden. Da kein nutzbarer Dachraum entstehen soll, wird durch die geringere Dachneigung die Wirkung der Gesamthöhe der Gebäude reduziert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Neubau des Hauses 3 - 5 einer Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten auf den Fl.Nrn. 858/7, 858/8 u. 858/9, Gemarkung Kneiting, Parzelle im Bebauungsplan "Naabstraße" (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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18.10.2018
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Naabstraße“ in Mariaort. Der Gemeinderat genehmigte in seiner Sitzung vom 05.02.2015 den Vorhaben- und Erschließungsplan und den Durchführungsvertrag zur Realisierung der Vorhaben. Die vorgelegte Planung weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
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Bebauungsplan
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Bauantrag
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1. Baugrenzen
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durchgehende Baugrenze
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Überschreitung im Süden um ca. 1,00 m
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2. Dachneigung
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20 – 30°
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15°
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Der erforderliche Antrag auf Befreiung wurde gestellt und wie folgt begründet:
zu 1.:
Im Süden der Häuser 3 + 5 wird die Baugrenze je Gebäude in einer Länge von ca. 3,75 m um ca. 1,00 m überschritten. Auf allen anderen Gebäudeseiten bleiben die Häuser hingegen von ca. 75 bis 150 cm hinter den Baugrenzen zurück, so das in Summe die überbaute Fläche deutlich geringer als die maximal mögliche ausfällt. Die GRZ wird nicht überschritten.
zu 2.:
Die Dachneigung soll mit 15 Grad ausgeführt werden. Da kein nutzbarer Dachraum entstehen soll, wird durch die geringere Dachneigung die Wirkung der Gesamthöhe der Gebäude r
eduziert.
Nachbarbeteiligung:
Diese wurde weisungsgemäß durchgeführt, ein Nachbar hat zwar die Unterlagen eingesehen, die Unterschrift aber nicht geleistet.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2018 19:22 Uhr