Datum: 08.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Gemeindliche Liegenschaften;
Bestands- und Zustandserfassung Straßen u. Wege der Gemeinde - Vorstellung/Zwischenbericht durch den Auftragnehmer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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11. Gemeinderat
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08.11.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat beschloss in seinen Sitzungen vom 03.03. und 12.05.2016 die Fa. Lehmann + Partner, Erfurt, mit der Durchführung der digitalisierten Bestands- und Zustandserfassung der gemeindlichen Straßen und Wege zu beauftragen.
Nach zeitlichen Verzögerungen liegt nun ein Zwischenergebnis vor, welches in der heutigen Sitzung durch den Vertreter der Fa. Lehmann und Partner, Herrn Diplom-Mathematiker Kai Weltzien, vorgestellt wird.
Herr Weltzien erläutert, dass mit dem Projekt 2016 begonnen wurde. Im ersten Schritt wurden die Basisdaten, d. h. alle für eine Befahrung in Frage kommenden Straßen und Wege der Gemeinde Pettendorf in Zusammenarbeit mit dem Bauamt erfasst. Das Netz umfasst ca. 62 Kilometer Straßen und Wege, von denen 44 Kilometer von der Gemeinde als relevant befunden und im Jahr 2017 befahren wurden. Im zweiten Schritt erfolgte die Auswertung der Daten. Die Befahrung zeigt im Ergebnis den Zustand des jeweils untersuchten Straßen- bzw. Wegeabschnitts aus vier Betrachtungswinkeln, bildet aber auch Punkt- und Linienobjekte des Straßeninventars ab. Zu den erfassten Punktobjekten gehören z. B. 1.206 Bäume, 509 Einlauf- und Sinkkasten sowie 475 Verkehrszeichen, die Linienobjekte umfassen 11 Schutzplanken, 747 Borde und 545 Bordrinnen. Für alle erfassten Straßen, Wege und Objekte wurden referenzierte Geodaten hinterlegt, die eine exakte räumliche Zuordnung ermöglichen. Eine Übertragung in das Geoinformationssystem ist ebenso möglich, wie der Aufbau eines Katasters.
Ein besonderer Schwerpunkt der Untersuchung war der eigentliche Straßenzustand. Hierzu werden mit einem aufwendigen Mess- und Rechenverfahren im 20m-Raster aus einer großen Menge von Bilddaten Zustandsgrößen visualisiert und analysiert. Der festgestellte Straßenzustand wird dann, ähnlich einem Notensystem, vom Wert 1,0 (Neubauzustand) bis hin zum Wert 5,0 (sofortige Maßnahmen erforderlich) kategorisiert. Ein festgestellter Straßenzustand von 3,5 gilt als Warnwert, d. h. ab diesem Wert sollten aktive Maßnahmen begonnen werden, um schwerwiegende Folgemängel zu vermeiden. Ab 4,5 ist der Schwellenwert erreicht, der unverzügliche Maßnahmen erforderlich macht.
Aus der Praxis zeigt sich, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen eingespart werden können, wenn durch geeignete Maßnahmen das Netz erhalten wird. In der Gemeinde Pettendorf zeigte sich, dass die Straßen im Quervergleich zu anderen Kommunen des Projektanten in einem guten bis sehr guten Zustand sind. So sind 76,87 % des untersuchten Straßenbereichs im Zustandsbereich von 1,0 bis 2,49, 19,30 % im Zustandsbereich bis 3,49 und lediglich 3,72 % an der Grenze zum Warnwert von 4,5. Akuter Handlungsbedarf besteht für nur
0,11 % des Wegenetzes.
Hinweis der Verwaltung: Hierzu ist anzumerken, dass besonders schlechte Straßen und Wege, wie der Kellerweg in Reifenthal, die Gartenstraße in Neudorf, die Hummelbergstraße in Adlersberg, die Zufahrtsstraße Zum Aichahof und der Quellenweg in Schwetzendorf im Sanierungsprogramm aufgenommen wurden und ab 2019 saniert werden. Diese decken im Wesentlichen die knapp 4 % des „schlechten“ Straßen- und Wegenetzes ab.
Herr Weltzien setzt fort, dass trotz des vergleichsweise gut erhaltenen Straßennetzes eine kontinuierliche Instandhaltung dringend zu empfehlen ist. Kostenrechnungsmodelle zeigen, dass die ständige Unterhaltung des Straßen –und Wegenetzes im Ergebnis wirtschaftlicher ist, als große Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Gemeinderat Dr. Schweiger fragt nach, ob die Werte auf rein mathematischen Modellen beruhen und ob die Beurteilung der Schadensparameter referenziert ist.
Herr Weltzien erläutert hierzu, dass die Werte das Ergebnis aus einer mathematischen Gewichtung der gewonnenen Echt-Parameter ist. Die Zuordnung zu den Schadensklassen 1,0 bis 5,0 beruht auf Grundlage der vom Bund empfohlenen Standards, die per se auf die Klassifizierung von Bundesfernstraßen aufgebaut wurde. Für Innerortsstraßen gelten aufgrund der niedrigeren gefahrenen Geschwindigkeiten jedoch andere Grenzwerte. Gemeinderätin Mühlenberg bittet um Erläuterung, ob die gewonnen Daten über eine Beschreibung der Objekte hinausgeht. Sie erhofft sich, dass zu neuralgischen Punkten Detailinformationen feststellbar sind, die in ein Sachdokument übergeführt werden.
Herr Weltzien erläutert hierzu, dass die übermittelten Daten eine präzise Auswertung aller erfassten Parameter ermöglicht. Eine Ortseinsicht und die Durchführung von Detailuntersuchungen vor möglichen Sanierungsmaßnahmen lassen sich jedoch durch die Ergebnisse der Zustandserfassung nicht vollständig ersetzen. Auf Rückfrage von Dr. Schweiger, wieviel von der Funktionalität im gemeindlichen Geoinformationssystem wiedergefunden wird, erläutert Herr Weltzien, dass die hierfür erforderliche Abstimmung mit der GIS Service GmbH Regensburg noch abschließend erfolgt und zudem ein Viewer kostenfrei mitgeliefert wird. Die Funktionalität im GIS-System ist auf dem erfassten Datenstand gewährleistet.
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat, in welchem Zeitraum die Untersuchungen wiederholt werden sollten, informiert Herr Weltzien, dass Bund und Länder im Rhythmus von vier Jahren die Untersuchungen wiederholen. Im kommunalen Bereich ist ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren denkbar. Aufgrund des Straßenzustands der Gemeinde Pettendorf ist eine Ausweitung auf den 10-jährigen Turnus vertretbar. Er weist jedoch auch darauf hin, dass im kommunalen Bereich noch nicht so viele Erfahrungen vorliegen, wie auf Bundes- und Landesebene. Entscheidend ist, dass die Kommunen ihrer Unterhalts- und Überwachungspflicht im gesetzlichen Rahmen nachkommen. Hierfür ist die Straßenzustandsermittlung ein Mittel der ersten Wahl, ersetzt jedoch nie die notwendigen Sichtprüfungen im Rahmen der Bauhofroutine.
Bürgermeister Obermeier bedankt sich für die Ausführungen. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. Eine Abstimmung erfolgt nicht.
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2. Straßenunterhalt;
Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung eines Teilbereiches der Straße nach Altenried (Quellenweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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11. Gemeinderat
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08.11.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Straße nach Altenried in Schwetzendorf besteht aus den beiden Fl.Nrn. 1277 (1.194 m²) und 1348 (1.250 m²), jeweils der Gemarkung Pettendorf, und ist im Innerortsbereich als Ortsstraße „Quellenweg“ sowie außerorts als Gemeindeverbindungsstraße „Weg zum Riedhöfl“ gewidmet. Sie führt über Altenried (Ortsteil Hainsacker) weiter in Richtung Oppersdorf bzw. Kareth. Der Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Pettendorf endet an der Gemeindegrenze zu Lappersdorf. Die Grenzpunkte sind überwiegend nicht vermessen, die tatsächliche Lage weicht vom Kataster ab.
Aus den Sitzungen des S& U-Ausschusses :
Bereits im Jahre 2009 befasste sich der S&U - Ausschuss mit der möglichen Sanierung eines Teilstückes in einer Länge von ca. 80 m. Damals wurde ein Vollausbau in einer Tiefe von ca. 50 cm angeboten, im Bereich der Schadstellen sollte zusätzlich zum Straßenaufbau noch ca. 50 cm Bodenaustausch mit Schroppen für eine bessere Tragfähigkeit hergestellt werden. Aufgrund der starken Hanglage im Osten der Straße wurde vom anwesenden Planer vorgeschlagen, das angrenzende Bachbett im Westen auf einer Strecke von ca. 40 – 50 m teilweise zu verrohren, die Verrohrung als Stütze zu verwenden und oberhalb der Verrohrung einen Graben auszubilden. Dies ist mit der Notwendigkeit eines Grunderwerbs verbunden, die Straße selber wird in diesem Bereich neu aufgebaut, hangseitig ist eine Drainage notwendig, die entsprechend in das Bachbett abgeleitet werden kann. Die Kosten für die Maßnahme beziffert der Planer auf ca. 55.000 €. Vom Bürgermeister wird dargestellt, dass die jüngsten Überflutungen eine Verrohrung als schwierig erscheinen lassen, da die Zustimmung vom Wasserwirtschaftsamt hierzu nicht erwartet wird. Dem wird entgegengehalten, dass oberhalb der Verrohrung nach wie vor ein Graben im Überschwemmungsfall Wasser aufnehmen wird. Die vom Bürgermeister vorgeschlagene Möglichkeit, in den Hang zu bauen, hat die Konsequenz, dass drei relativ alte Eichen weichen müssen und zum anderen, dass in einem Bereich die Böschung relativ steil wird. Hier wird von Mitgliedern befürchtet, dass die Festigkeit des Hanges nicht mehr gegeben ist und mit Abrutschungen gerechnet werden muss. Insgesamt werden die Kosten auch in diesem Bereich nicht deutlich günstiger eingestuft. Weitere Möglichkeiten wären in aufwendigen Abfangungen mit L-Steinen bzw. Gabionen, was aber sehr hohe Kosten erwarten lässt. Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Verlauf des Baches zu verlegen und zwar ohne Verrohrung und die notwendige Auffüllung dann vorzunehmen. Dies hätte einen höheren Grunderwerb zur Folge, würde aber u. U. die Kosten einer Verrohrung unterschreiten.
Im Jahre 2015 fand erneut ein Ortstermin statt:
Die bereits bekannten Schäden am Quellenweg vor der Gemeindegrenze haben sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Ursache hierfür ist zum einen das Abrutschen der Böschung (hier sind vermutlich Eichenbohlen als Böschungsstützung eingebaut, die wohl in die Jahre gekommen bzw. verrottet sind). Zum zweiten sind einwachsende Wurzeln die Ursache für eine Wellenbildung im Asphalt. Das Baufeld ist sehr eingegrenzt, im Westen befindet sich eine steile Böschung zur Schwetze hinunter, im Osten ist ein Hang mit altem Baumbestand, der die Hangseite auch befestigt und sichert. Größere Eingriffe würden in jedem Fall Grunderwerbe und entsprechende Verlegungen der Schwetze bzw. Rodungen des Baumbestandes nach sich ziehen.
Es wurde diskutiert, die Straße abzufräsen und als unbefestigten Weg liegen zu lassen. Die Verkehrsbedeutung ist auch aufgrund des Gymnasiums Lappersdorf mit Sicherheit gestiegen. Für den Pkw-Verkehr ist festzustellen, dass eine ausreichend gute Straße über Baiern zur Verfügung steht.
Insoweit vertritt der Straßen- und Umweltausschuss mehrheitlich die Auffassung, die Straße aufrechtzuerhalten. Auch sollte das Auffräsen des Asphaltes und die Behandlung als Schotterweg nicht vorgenommen werden, besser wäre, den bisherigen Zustand beizubehalten. Ansonsten solle versucht werden, mit geringem wirtschaftlichem Aufwand eine vernünftige Oberfläche herzustellen. Die einwachsenden Wurzeln sind ggfs. zurückzuschneiden. Zur Böschungssicherung sind ggfs. weitere Maßnahmen durchzuführen. Dies soll mit einer Anfrage bei einem Bauinstitut geklärt werden.
Im Rahmen des geplanten Straßenbauprogrammes wurde heuer das Ing.-Büro Kehrer Planung, Regensburg, erneut gebeten, verhältnismäßige Sanierungsvorschläge zu prüfen. Diese brachten folgende Ergebnisse:
In der Variante Vollausbau sind der Ausbau des bestehenden Asphalts sowie die Erstellung eines frostsicheren Unterbaus enthalten. In der Variante Teilausbau ist das Abfräsen des bestehen Asphalts enthalten, dieser verbleibt als Unterbau im Straßenkoffer und wird mit einer Asphalttragdeckschicht überasphaltiert. In beiden Varianten sind die Entfernung der Wurzeln sowie eine Drainageleitung zur Entwässerung des Hangwassers in den angrenzenden Entwässerungsgraben vorgesehen.
Aufgrund der geringen Breite des Bankettes und der steilen Böschung zum bestehenden Entwässerungsgraben kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bankettbereich der Fahrbahn erneut Risse auftreten. Um dieses Problem zu lösen, müsste der Graben verrohrt oder die Böschung gesichert werden, diese Leistungen sind in den Kostenschätzungen nicht enthalten. Der Ausbau erfolgt in einer Länge von ca. 100 m:
Die geschätzten Kostenansätze betragen:
- Für den Vollausbau brutto ca. 59.500 €
- Für den Teilausbau brutto ca. 40.460 €
Letztlich ist die Maßnahme abschließend zu entscheiden und ggfs. in die zukünftigen Haushalte aufzunehmen.
Eine Verlagerung des Hauptverkehres über den Quellenweg sollte nicht das Ziel der Sanierung sein, eine Steigerung wird aber bei einer Verbesserung des Straßenzustandes erwartet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier weist zum Beginn der Diskussion nochmals darauf hin, dass der Weg zunehmend stärker genutzt wird und dadurch die Notwendigkeit einer Verbesserungsmaßnahme sachgerecht ist.
Gemeinderat Dotzler äußert sich aufgrund seines Fachwissens zum technischen Zustand und den Möglichkeiten des Ausbaus. Eine Vielzahl der Schäden ist auch auf das Wurzelwachstum der Bäume zurückzuführen. Es ist daher vorgesehen, in den Straßenkörper einwachsende Wurzeln mit der Fräse zu durchtrennen und so das problematische Wurzelwachstum zu unterbinden. Wie bereits im Sachverhalt ausgeführt, ist sowohl beim Vollausbau als auch beim Teilausbau eine Drainageleitung zur Entwässerung des Hangwassers in den angrenzenden Entwässerungsgraben vorgesehen. Grundsätzlich kann vertreten werden, den „einfachen“ Ausbau durchzuführen. Hier ist eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren realistisch.
Gemeinderat Amann fragt an, ob der Gemeinde valide Daten zum vorhandenen Unterbau vorliegen. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass die GVS in der Vergangenheit wohl nur staubfrei gemacht wurde. Gemeinderat Amann setzt fort, inwieweit es nicht sinnvoller wäre, den Ausbau bis zur Grabenkante durchzuführen. Gemeinderat Dotzler erläutert hierzu, dass bei einem „Vollkoffer“ aufwendig saniert werden müsste. Wenn man nur auffräst und verdichtet, so Dotzler, besteht grundsätzlich keine Gefahr, dass umfassende und kostenintensive Maßnahmen erforderlich werden. Gemeinderat Amann setzt fort, dass es wünschenswert wäre im Kurvenbereich Ausweichmöglichkeiten zu schaffen, mindestens geschottert. Bürgermeister Obermeier vertritt die Auffassung, dass Ausweichstrecken idealerweise asphaltiert werden sollten. Hier ist zudem der Grunderwerb zu klären. Gemeinderat Achhammer weist darauf hin, dass vor der Ausführung der Maßnahmen mit den Grundstückseigentümern geredet werden sollte. Hier sind ggf. Grundstückstausche bzw. Verkäufe erforderlich. Weiter fragt Gemeinderat Achhammer an, ob eine Verrohrung der Schwetze mit angedacht werde. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass für die Volumina, die unter Umständen kommen, sehr große Rohrsysteme erforderlich wären. Dies sei bereits aus Kostengründen nicht darstellbar, zudem wasserrechtlich problematisch.
Gemeinderat Weigl sieht kritisch, dass bei einem Teilausbau keine Firma Gewährleistung leisten wird. Gemeinderat Weigl nimmt an, dass fünf bis acht Zentimeter gefräst werden muss. Wenn dann ca. 50 % der Substanz abgetragen werden, sei durchaus zu überlegen, einen Vollausbau in Erwägung zu ziehen.
Ein Bodengutachten würde gesicherte Werte liefern. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass der Belag kostengünstig wiederhergestellt werden soll. Gemeinderat Oberleitner schlägt vor, als Alternative einen Schotterweg anzudenken, so würde die Straße zudem nicht unnötig aufgewertet und zunehmend befahren. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass ein Schotterbelag den Nachteil hat, dass Ausschwemmungen entstehen. Zudem sei an die Radfahrer zu denken, die auf dem Schotter fahren. Gemeinderätin Muehlenberg führt aus, dass sie die Straße sehr gut kennt und nach ihrer Auffassung die Wurzeln sind nicht überall gleich problematisch sind. Die Asphaltschäden treten vorwiegend im Pappelbereich auf. Daher sollten die Wurzelschneidarbeiten differenziert betrachtet werden, da ggf. auch Probleme mit der Standfestigkeit der Bäume entstünden. Bei den Pappeln könne sogar angedacht werden, diese zu entfernen. Ferner weist Gemeinderätin Muehlenberg darauf hin, dass man unter Umständen ein größeres Konzept mit dem Markt Lappersdorf andenken sollte, gerade auch um die Schwetze naturnäher zu gestalten. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass bereits ein Gewässerentwicklungsplan erarbeitet wurde und hier – sollte Grund erworben werden können – klare Zielsetzungen vorhanden wären. Dies wäre eine langfristige Sache, die jedoch im Auge behalten wird.
Gemeinderat Simbeck weist ergänzend auf den Vortrag von Gemeinderätin Muehlenberg darauf hin, dass die Pappeln ca. 60 Jahre alt sind. Einer Entfernung stünde nach seiner Meinung nichts im Weg. Gemeinderat Meyer plädiert zum Abschluss der Diskussion für den vorgeschlagenen Teilausbau.
Bürgermeister Obermeier beendet die Diskussion und lässt zuerst über den Vollausbau abstimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Vollausbau des Teilstückes. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 59.500 €.
0 : 15 Stimmen
Der Gemeinderat beschließt den Teilausbau des Teilstückes. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 40.500 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße "Der Steinbruchweg" in Kneiting, Fl.Nr. 134 Tfl., Gemarkung Kneiting, zu einer Ortsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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11. Gemeinderat
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08.11.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen. Das gleiche gilt, wenn eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet ist oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Umstufung vorliegen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).
Der Bereich der Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ wird u.a. über die derzeit als Gemeindeverbindungsstraße (GVS) gewidmete Straße „Der Steinbruchweg“ erschlossen. Da dies nicht mehr den künftigen Gegebenheiten und dem Verkehrszweck entspricht, ist eine Umstufung erforderlich.
Es wird daher folgende Umstufung vorgeschlagen:
Umstufung der GVS „Der Steinbruchweg“, Fl.Nr. 134 Tfl., Gemarkung Kneiting, zur Ortsstraße:
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1. Bezeichnung (neu):
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Schönleite
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2. Fl.Nr.:
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136/3, Gemarkung Kneiting
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung GVS „Zur Alten Mühle“, Fl.Nr. 149, Gemarkung Kneiting
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4. Endpunkt:
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an Fl.Nr. 136/3, Gemarkung Kneiting (ehem. Privatweg)
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5. Länge:
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0,085 km
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6. Baulastträger:
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Gemeinde Pettendorf (wie bisher)
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7. Widmungsbeschränkungen:
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keine
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Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindeverbindungsstraße „Der Steinbruchweg“ in eine Ortsstraße umzustufen (näherer Beschrieb siehe Vortrag zur Widmung Ortsstraße „Schönleite“).
Gemäß Art. 7 Abs. 6 BayStrWG tritt die Umstufung mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für den neuen Verkehrszweck in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbestandsverzeichnis entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Widmung der Erschließungsstraße (Schönleite) im Bereich der Einbeziehungssatzung "Am Hüpberg" in Kneiting als Ortsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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11. Gemeinderat
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08.11.2018
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) hat die Straßenbaubehörde die Widmung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu verfügen. Im Regelfall erfolgt die Widmung nach Vorlage des Fortführungsnachweises nach Abschluss der Vermessungsarbeiten, dieser liegt nun vor, ist aber notariell und grundbuchamtlich noch nicht vollzogen. Da die Verkehrsübergabe bereits am 25.09.2018 (Tag der Abnahme) stattgefunden hat, wird aus haftungsrechtlichen Gründen die Widmung für die Erschließungsstraße vorgezogen.
Der Gemeinderat beschließt folgende Widmung:
Folgende Flächen der Gemarkung Kneiting werden zur Ortsstraße „Schönleite“ gewidmet:
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1. Bezeichnung:
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Schönleite
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2. Fl.Nrn.:
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136/3 (neu, künftig gesamt), derzeit bestehend aus 133/4, 133/5, 133/6, 134/1, 135/1, 136/3, 136/4, 136/5 und 141/3, jeweils Gemarkung Kneiting
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung Zur Alten Mühle, Fl.Nr. 149, Gemarkung Kneiting
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4. Endpunkt:
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Östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 132/1, Gemarkung Kneiting
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5. Länge
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0,198 km
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6. Baulastträger:
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Gemeinde Pettendorf
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7. Widmungsbeschränkungen:
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keine
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Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Widmung zur Ortsstraße „Schönleite“ in Kneiting wie im Sachverhalt vorgetragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) an der GVS "Zur Alten Mühle" in Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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11. Gemeinderat
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08.11.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeindeverbindungsstraße „Zur Alten Mühle“ ist ab der Verbindungsstraße zur Keltenstraße mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beschildert. Auf dem Teilstück vom Ortseingang/Beginn der GVS bis zu besagter Verbindungsstraße wurde noch keine Anordnung getroffen, da hier noch keine Notwendigkeit gesehen wurde.
Aufgrund der nun erfolgten Bebauung an diesem Teilstück wurde bei einem Ortstermin die Beschränkung auf 30 km/h angesprochen.
Hierzu wird von der Verwaltung folgende Beschilderung/Regelung vorgeschlagen:
Verkehrsrechtliche Anordnung des Verkehrszeichen „Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ (VZ 274-30) an der Einmündung Keltenstraße/GVS „Zur Alten Mühle“.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat entsteht eine rege Diskussion darüber, inwieweit das fehlende Ortseingangsschild
aus Richtung Mariaort kommend für Irritationen bezüglich der zulässigen Geschwindigkeit sorgt. Ggf. muss man mit den Ortsschildern aktiv werden. Es wird vorgeschlagen, das Ortsschild am Beginn der Bebauung aufzustellen und zusätzlich ab dort die Zone 30 einzurichten. Gemeinderat Weigl schlägt vor, die durch die Einrichtung der Zone 30 entstehende „Rechts- vor Links Problematik“ durch das Aufbringen von Markierungen zu entschärfen.
Bürgermeister Obermeier erwidert, dass hierzu eine Grundsatzdebatte zu führen sei, da in jedem Ortsteil die Problematik besteht. Eine Einzelfallregelung für Kneiting sei ohne weitergehendes Konzept nicht zielführend und sollte aufgrund der möglichen Tragweite nicht in diesem Tagesordnungspunkt behandelt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die verkehrsrechtliche Anordnung an der GVS „Zur Alten Mühle“ in Kneiting, mit folgender Änderung: Statt der Aufstellung des VZ 274-30 wird eine Tempo 30 Zone eingerichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung an der Wendeanlage "Schönleite" in Kneiting
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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11. Gemeinderat
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08.11.2018
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Um die Müllabfuhr und Anlieferungen jeglicher Art im Bereich der Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ und die angrenzenden Grundstücke gewährleisten zu können, ist es erforderlich, an der neuen Wendeanlage „Schönleite“ entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Hierzu wird von der Verwaltung folgende Beschilderung/Regelung vorgeschlagen:
Verkehrsrechtliche Anordnung des Verkehrszeichen „Absolutes Haltverbot Mitte“ (VZ 283-30) mit dem Zusatzzeichen „auf der gesamten Wendeplatte“ (ZZ 2023).
Die technischen Voraussetzungen (Einbau Bodenhülse) wurden im Zuge der Erschließungsarbeiten bereits mittig an der Wendeanlage geschaffen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die verkehrsrechtliche Anordnung an der neuen Erschließungsstraße „Schönleite“ wie im Sachverhalt vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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11. Gemeinderat
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08.11.2018
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Ehemaliger Gemeinderat Josef Strobl verstorben
Der ehemalige Gemeinderat Josef Strobl aus Adlersberg ist verstorben.
Die Gemeinde Pettendorf wird Herrn Strobl stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Sanierung Bauhof
Die Sanierung des Bauhofes schreitet voran. Die beschädigte Armierung ist bereits erneuert und gestrichen. Im nächsten Schritt kann der Estrich aufgetragen werden. Der ursprünglich angedachte „Parkhausbelag“ als Alternative zu den Fliesen, wird nicht weiter in Erwägung gezogen. Der Belag ist nach Auskunft der Fachfirmen zu empfindlich, z. B. entstehen bei Schweißarbeiten oder durch Schlagwerkzeug schnell Schäden, die das Eindringen von Tauwasser begünstigen.
Mittelschule Lappersdorf
Derzeit besuchen 18 Pettendorfer Schülerinnen und Schüler die Mittelschule in Lappersdorf, davon sieben in der Ganztagsbetreuung.
Boule-Bahn am TSV-Gelände
Auf Anregung passionierter Boule-Spielerinnen wurde angedacht auf dem TSV-Gelände eine wettkampftaugliche Boule-Bahn zu installieren. Die grundsätzliche Möglichkeit besteht, eine Kontaktaufnahme mit dem TSV Adlersberg erfolgte.
Antrag Feuerwehr Pettendorf
Die Feuerwehr Pettendorf beantragte eine Sanierung und einen Anbau an das bestehende Gerätehaus. Dabei sollen u. a. Umkleiden mit Sichtschutz für weibliche Feuerwehrmitglieder installiert, die vorhandenen sanitären Anlagen erneuert und die Bewegungsräume um die Fahrzeuge optimiert werden.
Der Antrag setzt eine umfassende Vorprüfung voraus, da hier sowohl die Notwendigkeit, als auch die finanzielle und räumliche Realisierbarkeit zu betrachten ist. Der Gemeinderat wird über die Ergebnisse der Prüfung zeitnah informiert.
Projektbericht Mobilfunkmessung Pettendorf (Mobilfunklöcher)
Die vorgelegten Ergebnisse der Mobilfunkmessung zeigen, dass die Messergebnisse nicht geeignet sind,
die tatsächliche Unterversorgung in bestimmten Bereichen darzustellen. Nach Prüfergebnis wären alle Bereiche in Pettendorf so gut abgedeckt, dass kein Handlungs- oder Förderbedarf gegeben ist. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen, da nicht jeder Mobilfunknutzer über alle drei Netze gleichzeitig verfügen kann. Vielmehr gibt es Bereiche, in denen Mobiltelefone, je nach Netzbetreiber, eben nicht funktionieren.
Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass der eingeschlagene Weg, eher nicht zur Beseitigung von Funklöchern führt, da diese nicht differenziert betrachtet werden. Hier muss eine politische Lösung dahingehen, dass die einheitliche Nutzung funktioniert.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Grünablagenfläche in Aichahof
Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass die Grünablagefläche in Aichahof sehr gut angenommen wurde. Von den Aichhofern ein großes Lob an den Bauhof, der dies organisatorisch gut vorbereitete.
Datenstand vom 26.04.2019 13:34 Uhr