Datum: 13.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 143 Tfl., Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
12. Bauausschuss
|
13.12.2018
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.09.2007 mit dem Antrag auf Baugenehmigung der o.g. Garage. Diesem wurde das Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass diese nur auf bestimmte Zeit (z.B. 5 Jahre) befristet wird. Der bestehende Pachtvertrag mit der Antragstellerin wäre dann entsprechend anzupassen.
Mit Bescheid Nr. S43-2007-1534 vom 29.11.2007 erteilte das Landratsamt Regensburg die beantragte Baugenehmigung befristet auf einen Zeitraum von 5 Jahren sowie weiteren Nebenbestimmungen.
Zum Antrag vom 30.11.2018:
Bei der Überprüfung der gemeindlichen Pachtverträge wurde festgestellt, dass die Baugenehmigung seit spätestens 03.12.2012 abgelaufen und damit erloschen ist. Um hier wieder rechtmäßige Zustände herbeizuführen, wurde die Antragstellerin auf einen Neuantrag hingewiesen.
Von Seiten der Bauverwaltung wird empfohlen, eine weitergehende Baugenehmigung unbefristet zu erteilen. Die Ergänzung zum Grundstückspachtvertrag vom 21.12.2007/02.01.2008 ist dahingehend zu ändern, der evtl. Rückbau der Garage ist im § 5 des Grundstückspachtvertrages vom 01.11.2003 ohnehin geregelt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. In die Baugenehmigung ist folgender Hinweis aufzunehmen: Die Regelungen des Grundstückspachtvertrages zwischen der Gemeinde Pettendorf und der Antragstellerin bleiben von der Baugenehmigung unberührt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2019 08:04 Uhr