Datum: 17.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Gemeindeordnung;
Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Ergebnisse der Bürgerversammlungen in Pettendorf und Kneiting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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17.01.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgerversammlung in Pettendorf
am 22.11.2018 beim Mayerwirt, Beginn 19:25 Uhr
Erster Bürgermeister Obermeier begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter von Vereinen und Organisationen, die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und beginnt um ca. 19.25 Uhr mit seinem Vortrag. Im Anschluss stellen sich die beiden neuen Vorsitzenden des Umweltforums Pettendorf, Evi Sturm und Christian Wensauer, vor. Es folgt der Tätigkeitsbericht von Herrn Wensauer zu zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen im vergangenen Jahr mit einem Ausblick auf Termine und geplante Aktionen in 2019. Danach haben die Anwesenden die Möglichkeit für Anfragen und Beiträge.
1. Schwetzendorf Schulbushaltestelle
N.N. weist darauf hin, dass eine Verbesserung der Straßenüberquerung im Bereich der Buswende Schwetzendorf für alle Fußgänger, insbesondere für Schüler und Senioren angezeigt sei. In diesem Zusammenhang besteht auch die Frage, ob die vorhandene Bushaltestelle im Bereich des Anwesens Aubergstraße 1 bestehen bleibt. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass die Überquerung im Bereich der Dorfstraße grundsätzlich keine außerordentliche Gefahrensituation darstellt.
2. Radweg Seebreiten und Verhalten von Verkehrsteilnehmern im Bereich Tierheim
N.N. fragt an, welche Funktion die baulich erhabenen Fahrbahnmarkierungen am Radweg am Kreuzungsbereich in Seebreiten hätten. Diese wirkten wie Markierungen für Sehbehinderte. Dennoch bleibt es für ihn unklar, welche Vorfahrtsregelungen hier für den Rad- und Kfz-Verkehr gelten.
Ein weiteres Problem besteht im Bereich des Tierheims. Trotz der vorhandenen Ampel würden hier immer wieder Fußgänger, insbesondere „Gassigeher“, die Fahrbahn bei Rotlicht kreuzen. Aufgrund dieses Verhaltens stellt sich durchaus die Frage, welchen Sinn die Ampel macht, wenn sie großzügig ignoriert wird.
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Fahrbahnmarkierungen Aufgabe des Landkreises sind. Möglicherweise ist die deutlichere Markierung aus Sicherheitsgründen für den Radverkehr erforderlich. Die Vorfahrtsregelung orientiert sich im Übrigen an der Stellung der Verkehrszeichen.
Die Nutzung der Fußgängerampel im Bereich des Tierheims sollte selbstverständlich sein, zumal der Bereich auch der sicherste Weg für Hundeführer ist. Es könne jedoch nicht seitens der Gemeinde gewährleistet werden, dass dieser Übergang auch ordnungsgemäß genutzt wird.
3. Fußgängerüberweg Schule
N.N. weist darauf hin, dass der (inoffizielle) Fußgängerübergang im Bereich des „Schulgangerls“, der mit „Bärentatzen“ markiert wurde, nicht mehr erkennbar ist. Dadurch würden sich unter Umständen Gefährdungssituationen für die Schülerinnen und Schüler ergeben, zumal im Bereich der Schule sehr schnell gefahren werde. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass es sich bei den angebrachten „Bärentatzen“ nie um eine rechtlich wirksame Markierung handelte. Es sei sogar zu bedenken, dass solche vermeintlichen Übergänge den Verkehrsteilnehmern eine falsche Sicherheit suggerieren. Es wird daher nicht daran gedacht, die Markierungen zu erneuern. Im Auditorium entsteht eine kurze Diskussion mit dem Tenor, dass Eltern gehalten seien ihre Kinder über die Gefahren des Straßenverkehrs aufzuklären und bei Bedarf auch entsprechend über die sichersten und kürzesten Schulwege aufzuklären.
4. Funklöcher Reifenthal und Kneiting
Auf Rückfrage von N.N. wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass im Rahmen der Untersuchung zur Qualität der Mobilfunkabdeckung auch alle Ortsteile der Gemeinde Pettendorf überprüft wurden. Dies gelte insoweit auch für Reifenthal und Kneiting. Bürgermeister Obermeier erläutert weiter, dass die Untersuchungsergebnisse per se nicht zufriedenstellend sind. So wurde insgesamt festgestellt, dass es in der Gemeinde Pettendorf keine relevanten Funklöcher gibt. Dabei wird jedoch außen vor gelassen, dass dies nur dann relevant ist, wenn ein Handynutzer auf alle Netze gleichzeitig zugreifen könnte. Dies ist eben nicht der Fall, so dass bei jedem Netzbetreiber Funklöcher bestehen. Eine entsprechende Mitteilung an das zuständige Ingenieurbüro Ledermann ist bereits ergangen.
5. Neubau Kinderhort – unzureichende Bedarfsabdeckung
N.N. monieren, dass der neu gebaute Kinderhort an der Schule in Pettendorf bereits jetzt an seine Kapazitätsgrenze stößt und dadurch kein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen besteht.
Bürgermeister Obermeier erwidert, dass auf Grundlage der Planzahlen ein Bedarf von 25 zusätzlichen Plätzen vorlag. Dies wurde in der baulichen Ausführung entsprechend berücksichtigt. Zudem wurde das Betreuungsangebot der Mittagsbetreuung beibehalten. Im Bedarfsfall müsste die Mittagsbetreuung wieder ausgedehnt werden.
Bürgerversammlung Kneiting
am 26.11.2018 im Dorfhaus Kneiting, Beginn 19:30 Uhr
Bürgermeister Obermeier begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter von Vereinen und Organisationen, die weiteren Bürgermeister Weigl und Bink sowie die anwesenden Gemeinderatsmitglieder (Achhammer, Dotzler, Fleischmann, Grundei, Listl, Muehlenberg, Simbeck).
Bürgermeister Obermeier trägt seinen ausführlichen Jahresbericht vor.
Im Anschluss stellen sich die beiden neuen Vorsitzenden des Umweltforums Pettendorf, Evi Sturm und Christian Wensauer, vor. Es folgt der Tätigkeitsbericht von Wensauer zu zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen im vergangenen Jahr mit einem Ausblick auf Termine und geplante Aktionen in 2019.
Nach einer kurzen Pause hatten die Anwesenden die Möglichkeit für Anfragen und Beiträge.
1. Bebauungsplan „Zur Alten Mühle I“
N.N. erkundigt sich nach dem Bebauungsplan „Zur Alten Mühle I“ Kneiting.
Nach Auskunft des Bürgermeisters kann der Plan während der öffentlichen Auslegung im Rathaus eingesehen werden und wird während dieser Zeit auch im Internet zur Verfügung gestellt.
2. Nettomarkt in Kneiting
N.N. frägt nach dem Stand „Nettomarkt in Kneiting“.
Laut Bürgermeister Obermeier findet diese Woche nochmals ein Gespräch zwischen Investor und Eigentümer statt. Sollte hierbei keine Einigung erzielt werden können, sieht der Bürgermeister das Thema
als abgeschlossen an. Diese Meinung herrscht auch im Gemeinderat, dieser steht der Errichtung eines Supermarktes durchwegs positiv gegenüber, allerdings müssen die Grundvoraussetzungen vorliegen.
3. Schlaglöcher Ausfahrt Wertstoffhof
N.N. spricht die tiefen Schlaglöcher im Weg Ausfahrt Wertstoffhof an.
Bürgermeister Obermeier erklärt, dass eine Asphaltierung hier leider nicht erlaubt ist, er wird aber das Auffüllen der Löcher veranlassen.
4. Gefahrenstelle im ehemaligen Steinbruch Dolomit Schotterwerk
N.N. weist auf Gefahrenstellen an der Abbruchkante im ehemaligen Steinbruch Dolomit Schotterwerk Etterzhausen hin und möchte wissen, wieso hier kein Zaun mehr vorhanden ist.
Bürgermeister Obermeier erwidert, die Gemeinde sei nicht Eigentümerin des Grundstückes. Man müsse sich
der möglichen Absturzgefahr hier bewusst sein, es könne nicht jede Gefahrenstelle eingezäunt werden.
5. Unklare Beschilderung des Radweges entlang der Donau
N.N. berichtet über eine unklare Beschilderung des Radweges entlang der Donau nach Regensburg,
Höhe Brücklgraben. Hier sind laut der vorhandenen Beschilderung Kleinkrafträder nicht erlaubt. Andererseits dürfen diese stadtauswärts den Weg befahren (siehe Beschilderung Höhe Winzer/Nikolausstatue). Er dürfe also mit seinem Mofa zwar stadtauswärts den Weg benutzen, nicht aber stadteinwärts.
Diesen Sachverhalt kann N.N. bestätigen, laut derzeitiger Beschilderung dürfe ein Mofa zwar stadtauswärts fahren, nicht aber stadteinwärts. Bürgermeister Obermeier wird sich die Situation vor Ort ansehen.
6. Zigarettenkippen im Bereich des Pavillons
N.N. ist aufgefallen, dass im Bereich des Pavillons auf dem neuen Dorfplatz vermehrt Zigarettenkippen herumliegen. Abhilfe könnte hier ein Ascher ggfs. mit Abfallbehälter (Edelstahl) bringen.
Bürgermeister Obermeier sagt die Beschaffung durch die Gemeinde zu.
Ende der Bürgerversammlung: 22:00 Uhr
7. Verkehrsspiegel in Kneiting (Keltenstraße/Abzweigung Hüpberg)
N.N. bringt im Nachgang zur Bürgerversammlung am 29.11.2018 im Rathaus noch folgendes vor:
Die Verkehrsspiegel in Kneiting, Keltenstraße/Abzweigung Hüpberg und an der Kreisstraße beim Tierheim
(Anm.: hier dürfte der Landkreis zuständig sein) sind in der kalten Jahreszeit oft vereist bzw. beschlagen.
Es kommt hier zu Gefahrensituationen. Könnte man an diesen Stellen nicht beschlagfreie Spiegel anbringen?
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt entsprechend der Reihenfolge der Vorträge in den Protokollen:
Bürgerversammlung Pettendorf:
zu 1.)
Die Anfrage bezieht sich im Grunde auf die gleiche Thematik, die nun zusätzlich im Rahmen einer Unterschriftenaktion an die Gemeinde herangetragen wurde. Zur ergänzenden Beurteilung der Sachlage findet am 29.01.2019 ein Termin mit der Kreisstraßenbehörde und der Polizei statt.
zu 2.)
Die Kreuzung und die Farbbahnmarkierung werden in Augenschein genommen. Jedoch sind der Gemeinde hierzu keine Probleme bekannt. Für den Bereich des Tierheims liegen ebenfalls keine Beschwerden vor, es ist jedoch grundsätzlich nach der StVO vorgesehen, Fußgängerampeln zu nutzen.
zu 3.)
Es entsteht eine Diskussion im Gemeinderat über mögliche Maßnahmen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten einer verbindlichen Markierung,
z. B. in Form eines Fußgängerüberwegs, zu prüfen.
16 : 0 Stimmen
zu 4.)
Die Optimierung des Mobilfunknetzes ist originäre Aufgabe der Bundesnetzagentur bzw. des Bundes. Die Gemeinde hat hier derzeit keine weitergehenden Handlungs- und Einflussmöglichkeiten als auf die bestehenden Defizite hinzuweisen und die Untersuchungen mit konstruktiver Kritik zu begleiten.
zu 5.)
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Beschwerdeführer für September keine Platzzusage im Hort erhalten hätten, da die Plätze ausgebucht waren. Aus diesem Grund sehen sie die Anzahl der gesamten Plätze trotz Neubau als unzureichend an. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass auf Grundlage der bekannten Daten ein bedarfsorientierter Neu- bzw. Erweiterungsbau realisiert wurde. Selbstverständlich werde der Hortbedarfsplan weiterhin aktualisiert. Bei ausreichendem Bedarf muss ggf. die Mittagsbetreuung wieder ausgeweitet werden.
Bürgerversammlung Kneiting:
zu 1.)
Der Bebauungsplan „Zur Alte Mühle I“ befindet sich im laufenden Beteiligungsverfahren. Notwendige Abwägungen werden nach derzeitigem Sachstand für die Gemeinderatssitzung am 07.03.2019 vorbereitet.
zu 2.)
Die Realisierung des Supermarktes in Kneiting ist seitens der Gemeinde nicht weitergehend beeinflussbar. Die Gemeinde hat die erforderliche Grundlagenarbeit geleistet. Ob eine Realisierung des Projektes möglich ist, obliegt dem Investor und den Grundstückseigentümern.
zu 3.)
Die Schlaglöcher im Wertstoffhof werden repariert.
zu 4.)
Die Sicherung der Abbruchkante im Bereich des Steinbruchs liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde. Jedoch müssen Spaziergänger und Wanderer immer mit gefährlichen Stellen im Steinbruchbereich rechnen, so dass hier zur besonderen Sorgfalt geraten wird.
zu 5.)
Die vorhandene Beschilderung ist unklar. Insbesondere ist die Beschilderung aus Richtung Regensburg anders, als die im Bereich Kneiting. Hier besteht Änderungsbedarf. Die Verwaltung wird auf die Stadt Regensburg zugehen und eine Konsenslösung erarbeiten.
zu 6.)
Die Anbringung eines Aschenbechers wird veranlasst.
zu 7.)
Der Verkehrsspiegel im Bereich Tierheim ist privat und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Der Verkehrsspiegel im Bereich „Am Hüpberg“ wird geprüft, jedoch ist zu beachten, dass auch sog. „beschlagfreie“ Spiegel vereisen können.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Protokolle der Bürgerversammlungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Diskussionsergebnisse notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Badesee Schwetzendorfer Weiher;
Beratung und Beschlussfassung über Umbaumaßnahmen am Kiosk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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17.01.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17. September 2018 beantragt der Pächter eine Verbesserung der räumlichen Situation im Bereich des Kiosks am Badesee. In seiner bisher dreijährigen Praxis stellen sich im Arbeitsablauf konkrete Probleme dar, die mit dem jetzigen Raumprogramm nicht lösbar sind.
In erster Linie werden die vorhandenen Arbeitsflächen als zu gering erachtet. Dies führt auch zu hygienischen Mängeln, die laut Angaben des Pächters auch von der Lebensmittelkontrolle im LRA so bewertet werden. Zusätzlich ist die Lagerung Vollgut-Leergut nicht vorschriftsmäßig trennbar. Zudem entsteht durch die Küche und die vielen notwendigen Kühlaggregate eine erhebliche Arbeitstemperatur.
Der Vorschlag des Pächters sieht eine Verlagerung des Leergutes nach außen vor. Als kostengünstige Lösung ist dies im Vorschlag direkt an den Kiosk gelegt. Somit entstünde im Kiosk durch die Hinzunahme der ehemaligen Umkleide ein zusätzlicher Raum von fast 9 m². In diesen Bereich würde ein Kühlhaus mit Froster integriert.
Aus Sicht des Pächters seien hierdurch deutliche Energieeinsparungen zu erreichen, weil anstelle von bisher 11 Kühlgeräten nur noch 3 benötigt würden. Bedingt durch die reduzierte Abwärme wären dann die Arbeitsbedingungen deutlich erträglicher und auf eine Klimatisierung könnte dann verzichtet werden. Die angeführten Argumente werden zusammengefasst in einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass für das bestehende Gebäude, das ursprünglich zusammen mit dem Badesee mit Unterstützung des Naherholungsvereines ausgebaut wurde keine Plangenehmigung im eigentlichen Sinn vorliegt. Diese wäre dann generell nachzuholen. Auch ist die Zielsetzung der Gemeinde nach wie vor der Betrieb eines saisonalen Kiosks, der aktuell in der Zeit von 1. Mai bis 15. September geöffnet hat, in genehmigten Ausnahmefällen auch länger möglich ist. Dies ist im aktuellen Pachtvertrag geregelt.
Die baulichen Maßnahmen erscheinen auf den ersten Blick im Rahmen zu bleiben, da im Innenbereich lediglich eine nicht tragende Wand auf einer Länge von 3,50 m zu entfernen wäre. Zusätzlich ist die elektrische Installation zu erweitern. Eine Überprüfung und Rückfrage bei der Fachfirma ergab, dass die Voraussetzungen für die geplanten Maßnahmen aus elektrotechnischer Sicht vorliegen.
Der Anbau an die Außenwand des Kiosks wäre zwar mit einfachen Mitteln zu lösen, es entstünde allerdings mit nur ca. 7,5 m² zusätzlichem Platz nur wenig Raum, was nicht sehr zukunftsorientiert wäre. Vor allem aber würde der bisherige Kiosk sein typisches Erscheinungsbild verlieren. Alternativ ist denkbar, mit dem Aufstellen einer Fertiggarage eine vernünftige Lagerfläche zu schaffen. Der Raum könnte auch mit zwei Eingangstüren versehen werden, sodass eine kombinierte Nutzung (Vereine) erfolgen könnte. Als Standort eignet sich der bisherige Containerbereich, der ebenso nahe am Kiosk und von den Lieferfirmen gut anfahrbar wäre. Hier entstünden mit 3 x 6 m insgesamt 18 m² Lagerfläche. Die Investitionen wären überschaubar. Ein Rolltor wäre ebenfalls nicht nötig.
Bei einer Zustimmung zum Projekt sollte die Maßnahme bis zu Beginn der Saison fertiggestellt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler schlägt vor, statt einer Fertiggarage zwei aufzustellen und zusätzlich die Dachform des Hauptgebäudes in Form der Zeltdachkonstruktion zu übernehmen. Dies würde zum einen mehr Platz schaffen, zum anderen entstünde eine ansprechendere Bebauung. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass das Aufstellen einer zusätzlichen Garage die Veränderung der Böschung erforderlich macht, da der vorhandene Platz für zwei Garagen nicht ausreicht, ansonsten die Zulieferung zum Kiosk beengt wird. Im Gemeinderat entsteht im weiteren Verlauf eine Diskussion darüber, ob das Dach unter Umständen mit Dachbegrünung ausgeführt werden soll. Dieser Vorschlag wird allgemein als sehr gut empfunden, so dass die Möglichkeit seitens der Verwaltung in der Angebotseinholung als Option zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus wird kurz diskutiert, ob ggf. auch eine PV-Anlage vorgesehen werden soll. Bürgermeister Obermeier sieht hier aufgrund der Größe und der Stellung des Gebäudes zu wenig Potential eine PV-Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Gemeinderat Bink ergänzt, dass
eine Photovoltaik im Außenbereich zudem der erhöhten Gefahr des Diebstahls ausgesetzt wäre.
Gemeinderat Weigl betont nochmals, dass die Umbauvorschläge des Pächters unbedingt zu unterstützen sind. Auch der Vorschlag, ein größeres Gebäude vorzusehen, ist grundsätzlich weiter zu verfolgen.
Auch Gemeinderat Meyer schlägt vor, die Idee der größeren Bauform mit Zeltdach nicht von vorneherein zu verwerfen. Entscheidend sei, wie sich der Baukörper realisieren ließe. Gemeinderat Achhammer unterstützt den Vorschlag der Verwaltung und weist darauf hin, dass die im Sachverhalt vorgeschlagenen Nutzung für die Vereine zwar gut gemeint sei, jedoch nicht davon ausgegangen werden sollte, dass dieses Angebot stark nachgefragt wird. Gemeinderätin Muehlenberg schlägt abschließend vor, auf jeden Fall in die Zukunft zu schauen und auch eine größere Lösung, zumindest jedoch eine Erweiterung mit einzuplanen.
Bürgermeister Obermeier fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen und schlägt vor, die Garage im Maß 3,48 m x 8 m auszuführen, was ein erweitertes Standardmaß darstelle und dem notwendigen Raumbedarf gerecht werde. Zudem soll die Dachbegrünung als optionale Ausführung angeboten werden. Gemeinderat Völkl weist darauf hin, dass bei einer intendierten Dachbegrünung höhere Kosten entstünden. So müsse bei der Dacheingrünung, höchstwahrscheinlich eine wesentlich stabilere und somit teurere Dachkonstruktion (Betonstärke) einkalkuliert werden. Gemeinderat Weigl gibt abschließend zu bedenken, dass unbedingt ein Stromanschluss vorzusehen ist, der auch den Betrieb von Geräten im Garagenbereich zulässt. Bürgermeister Obermeier sichert zu, dass diese Voraussetzungen im Rahmen der Gesamtbaumaßnahmen geschaffen werden.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt die Umbaumaßnahmen im Kiosk wie dargestellt.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Fertiggarage mit den Ausmaßen 3,48 m x 8 m. Es sind Alternativangebote mit der Möglichkeit der Dachbegrünung einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Badesee Schwetzendorfer Weiher;
Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines Parkscheinsystems für die Besucherparkplätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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17.01.2019
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ö
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beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Bewirtschaftung der Parkplätze am Badesee war in der Vergangenheit immer wieder in der Diskussion. So war die vertraglich geregelte Besetzung des Kassierens von Pächterseite regelmäßig schwer zu besetzen, auch weil die Parkplatznutzer teilweise uneinsichtig und im Einzelfall auch unverschämt dem Personal gegenüber aufgetreten sind und sich deswegen niemand mehr bereit erklärt hat, diese Tätigkeit zu übernehmen. Zum anderen gab es immer wieder Unklarheiten, ab welcher Wetterlage und welcher Uhrzeit schon Eintritt zu verlangen wäre, bzw. der Posten besetzt sein sollte.
Letztlich ist die bedarfsgerechte Bewirtschaftung von unregelmäßig genutzten Parkräumen immer eine organisatorische Herausforderung, die deswegen zunehmend automatisiert und damit unabhängig von einer Personaldisposition umgesetzt wird. In Oberbayern oder auch in Franken ist dies seit Jahren eingeführt. Im Jahre 2018 wurde im Bereich des Sarchinger Weihers eine Bewirtschaftungsform mit Parkscheinautomaten durchgeführt. Umgesetzt wurde dies vom LRA Regensburg in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Barbing. Es wurden dort insgesamt 3 Parkscheinautomaten (PSA) platziert. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde das Testjahr 2018 sehr erfolgreich abgeschlossen. Vandalismus-Schäden wurden festgestellt, waren aber im Verlauf dann gering. Hier tritt eine Vollversicherung ein. Auch am Steinberger See wird dieses System 2019 eingeführt.
Die Aufstellungszeit ist Mai bis September. Im Herbst werden die Automaten abgebaut und eingelagert. Es ist keine Schranke erforderlich!
Jeder Nutzer (Pkw, Wohnmobil oder ähnliches) hat in einer festgelegten Nutzungszeit (i.d.R. laut Satzung) einen Parkschein/Tag zu lösen und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Die Gebühr bleibt unverändert bei 2,00 €/Tag. Zahlmöglichkeiten sind sowohl Bargeld wie auch bargeldlose Zahlung via Handy. Hier sind auch bargeldlose Lösungen möglich, ggf. auch Bezahlung über Handy-App. Die Kontrolle erfolgt bußgeldbewährt durch den ZVKVS Oberpfalz, der sowohl die Kontrollzyklen wie auch die Eintreibung der Bußgelder übernimmt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, bei der Gemeinde Jahresdauerkarten zu beziehen, sodass sogenannte Kurzzeitnutzer hier eine vertretbare Alternative haben. Auch können Nutzer, die im Besitz einer Ehrenamtskarte sind, dies weiterhin zur Geltung bringen, soweit die Karte sichtbar im Auto platziert wird.
Die Leerung der Geldautomaten erfolgt bei Bedarf täglich, zu unregelmäßigen Zeitpunkten. Die Einzahlung der Münzen muss vorab mit den Banken geklärt werden. Der aktuelle Geldstand im Automaten kann von der Gemeinde immer eingesehen werden, die Datenverbindung erfolgt über eine SIM-Card. Bei ca. 200 Parkplätzen am Schwetzendorfer Weiher (je nach Parkdisziplin) und einer Parkgebühr von 2,00 € wären die transportierten Geldsummen auch bei Mehrfachbelegung überschaubar.
Als Investitionen wären zwei Parkscheinautomaten nötig. Ein Standort wäre direkt gegenüber der Einfahrt gut sichtbar für die oberen Plätze, der andere für die unteren Parkplätze direkt am Kiosk. Der maximale Weg wäre dann 100 m zum nächsten Parkscheinautomaten. In vergleichbaren Ausschreibungen entstanden Kosten von 4.000,00 – 5.000,00 €/Automat. Weiter wäre die Verlegung einer Stromleitung vom Kiosk zum Automaten von ca. 130 m nötig, es gibt aber auch Solarlösungen, weiter zwei Fundamente. Somit wären Investitionskosten von ca. 15.000,00 € zu erwarten. Die Beschilderung muss ebenso erneuert werden.

Laufende Kosten wären der Strom sowie die Gebühren für die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Diese ist stundenweise buchbar und kostet für Mitglieder im ZVKVS Oberpfalz aktuell 30,00 €/Stunde zzgl. 7,00 €/Sachbearbeitung pro Fall. Zu Beginn sind sicher verstärkte Kontrollen erforderlich, bis sich die Ernsthaftigkeit der Überwachung verbreitet hat. Hinzu kommen die Aufwendungen für Auf- und Abbau der Automaten zu Beginn und Ende der Badesaison. Zukünftig werden die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig.
Die Deckung der Investitionen ist innerhalb der ersten beiden Jahre zu erwarten, da die konsequente Umsetzung der Gebührenpflicht deutlich weniger Nichtzahler erwarten lässt als bisher. Weitere Kostendeckung entsteht durch die Bußgelder, die in Höhe von 10,00 €/Parksünder erhoben werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und betont, dass auch der Pächter großes Interesse daran hat, die Parkraumbewirtschaftung im Bereich des Schwetzendorfer Weihers über die Aufstellung von Parkscheinautomaten zu regeln. Die bisherige Praxis zeigt, dass mit dem Verkauf der Tickets immer wieder Friktionen verbunden sind, da manche Besucher wenig Verständnis zeigen, wenn z. B. für kurzzeitige Nutzungen oder bei vermeintlich schlechtem Wetter Gebühren erhoben werden. Bedauerlicherweise gibt es hier sogar konfliktträchtige Situationen. Ebenso schwierig ist es, ausreichend Personal für den Ticketverkauf zu akquirieren. Die positiven Erfahrungen mit den Automaten am Sarchinger Weiher zeigen, dass die Aufstellung von Parkautomaten eine effektive und allgemein akzeptierte Lösung der Parkraumbewirtschaftung an Badeplätzen darstellt.
Eine präzise Amortisationsberechnung wurde zwar wegen der noch fehlenden Anschaffungskosten nicht durchgeführt, jedoch ist auf Grundlage der Erfahrungen am Sarchinger Weiher damit zu rechnen, dass sich die Einnahmensituation verbessert. Ebenso entfallen die Kostenanteile, die bisher an den Pächter für die Durchführung der Parkraumbewirtschaftung abgeführt wurden. Bei voraussichtlichen Investitionen von ca. 15.000 € könne unter Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten damit gerechnet werden, dass zumindest mittelfristig ein mindestens kostendeckender Betrieb gewährleistet wird. Selbstverständlich müssten von Beginn an auch verstärkte Kontrollen durchgeführt werden und ebenso eine konsequente Ahndung von Parkverstößen erfolgen. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte Beschlussfassung im nächsten Tagesordnungspunkt.
Gemeinderat Grundei weist darauf hin, die Positionierung am nördlichen Einfahrtsbereich so zu wählen, dass der Automat durch parkende Fahrzeuge nicht verdeckt wird. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die endgültige Standortfrage bei der Ausführung der Maßnahmen entschieden wird. Die ungehinderte Zugänglichkeit der Automaten wird in jedem Fall sichergestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einführung des Parkscheinsystems am Schwetzendorfer Weiher für die Saison 2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisation, die baulichen Maßnahmen und die Ausschreibung der Automaten durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Kommunale Verkehrsüberwachung;
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Erhöhung des gebuchten Stundenkontingents zur Überwachung des fließenden Verkehrs und
b) die Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehres
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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17.01.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Pettendorf führt seit 2008 eine kommunale Verkehrsüberwachung durch. Diese bestand zunächst in Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg, seit 2014 ist die Gemeinde Mitglied beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz (siehe auch GRS 04/2014 und 07/2014). Der Verband führt seither die Verkehrsüberwachung und die Eintreibung der Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgelder im Auftrag der Gemeinde durch.
Nach ursprünglich 12 Gründungsmitgliedern ist der Verband nunmehr für 64 Gemeinden tätig und trägt sich aus den Einnahmen der Ordnungswidrigkeiten.
Die Überwachung der fließenden Verkehre wird seit 2014 mit einem Kontingent von 110 Stunden/Jahr an verschiedenen Messstellen durchgeführt. Die Ergebnisse werden regelmäßig veröffentlicht, bzw. bekanntgegeben, zuletzt in den Bürgerversammlungen 2018. Hierbei zeigen sich in einigen Bereichen noch deutlich erhöhte Fallzahlen von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch ist nach wie vor die Thematik des zu schnellen Fahrens innerhalb geschlossener Ortschaften ein häufiger Grund für Beschwerden von Bürgern. Insoweit liegt es nahe, die Buchungsstunden zu erhöhen, was auch dem steigenden Verkehrsaufkommen in allen Bereichen Rechnung trägt. Bisher hat die Gemeinde ein Stundenkontingent von 110 Stunden/Jahr gebucht. Die aktuellen Sätze für den fließenden Verkehr betragen für Mitglieder 100,00 €/Stunde und 9,00 €/Fall.
Der Verband bietet neben der Überwachung des fließendenden Verkehrs auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs an. Dies wird mit Einführung des Parkraummanagements am Schwetzendorfer Weiher ohnehin erforderlich. Hier ist anfänglich ein höherer Überwachungsaufwand erforderlich, der gesondert abzustimmen ist. Darüber hinaus gibt auch das Parkverhalten innerorts regelmäßig Anlass, neue Verbotsschilder zu platzieren. Dies ist jedoch dann unwirksam, wenn nicht in geeigneter Weise die Einhaltung der Verbote überwacht und ggfs. auch geahndet wird. Dies gilt auch bei Parkzeitbeschränkungen, die z.B. am Dorfplatz in Kneiting gelten.
Der finanzielle Aufwand für den ruhenden Verkehr beträgt 30,00 €/Stunde und 7,00 €/Fall.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs im ländlichen Bereich zwar noch selten erfolgt, jedoch auch hier zunehmend eine Inanspruchnahme der Kommunalen Verkehrsüberwachung festzustellen ist. Es ist insbesondere zu bedenken, dass sich auch die Gemeinde Pettendorf regelmäßig mit Behinderungen im ruhenden Verkehr beschäftigt. Das Aufstellen von Verkehrszeichen zur Parkraumregelung nahm in den letzten Jahren zu. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nicht in allen Fällen der gewünschte Erfolg eintritt, da Halteverbote großzügig ignoriert werden.
Für die Überwachung des fließenden Verkehrs sind derzeit 110 Stunden gebucht. Die regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass eine konsequente Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen weiterhin notwendig ist. So wurden z. B. auch im Bereich der Schule durchschnittlich bei ca. 13 % der Fahrzeuge relevante Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Ebenso werden in Reifenthal und im Bereich der B 8 regelmäßig Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Es stelle sich daher die Frage, ob auch im Bereich des fließenden Verkehrs eine Erhöhung des Stundenkontingents und damit verbunden, häufigere Kontrollen, beauftragt werden sollen. Im Gemeinderat entsteht hierzu eine kontroverse Diskussion. So wird u. a. die Auffassung vertreten, dass Überwachung des fließenden Verkehrs nicht zwingend eine Erhöhung des Stundenkontingents erfordert. Vielmehr sollten die Messungen an neuralgischen Punkten, vor allem im Innenbereich erfolgen. Es sei nicht sinnvoll, die Messungen an der B 8 zum Schwerpunkt zu machen. Ziel muss sein, dass innerorts weniger gerast wird. Es sei daher ggf. sinnvoller, dass vorhandene Kontingent auf Brennpunkte zu verteilen. Gemeinderat Amann und Gemeinderätin Muehlenberg betonen nochmals ausdrücklich, dass sie die Erhöhung nicht zwingend befürworten. Auch sei durch passive Maßnahmen, wie z. B. durch das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten viel erreicht worden.
Gemeinderat Bink gibt zu bedenken, dass sich der Gemeinderat gefühlt jede zweite Sitzung mit dem Aufstellen von Verkehrszeichen befasst. Da auch die Polizei nicht ständig vor Ort sein kann, werden Halteverbote ignoriert. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs, sei insoweit ein wichtiger Aspekt, den er ausdrücklich begrüße. Ebenso wichtig sei es, denn fließenden Verkehr im innerörtlichen Bereich besser zu überwachen.
Auf Rückfragen von Gemeinderat Simbeck, ob in Wendehämmern generelles Parkverbot gilt, erläutert Bürgermeister Obermeier, dass dies nur dann der Fall ist, wenn durch Verkehrszeichen ein Halteverbot vorgesehen wird. So sei es laut Rechtsprechung zumutbar, dass man auch beim Ausfahren aus seiner Hofeinfahrt zwei bis dreimal rangiert. Dies gelte auch im Bereich von Wendehämmern. Ohne klare Regelung, kann auch die Polizei oder die Verkehrsüberwachung keine Verstöße ahnden, soweit sie nicht eine relevante Behinderung darstellen. Bürgermeister Obermeier weist ergänzend darauf hin, dass die Wendehämmer im Winter vom Winterdienst nicht mehr angefahren werden, wenn Fahrzeuge dort hinderlich parken.
Im weiteren Verlauf wird im Gemeinderat andiskutiert, dass die zunehmende Anzahl von Fahrzeugen ggf. auch eine Anpassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung verlange. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass eine Anpassung der Satzung möglicherweise eine Optimierung nach sich ziehen könne, jedoch keine rückwirkende Regelung möglich ist. Gemeinderat Simbeck ergänzt abschließend, dass Garagen häufig als Aufbewahrungsort für Gerümpel genutzt werden und nicht, wie vorgesehen, für Autos. Dem sollte ggf. ebenfalls Einhalt geboten werden.
Zurückkommend auf das eigentliche Thema hinterfragt Gemeinderat Dotzler, ob die Stundenkontingente der Kommunalen Verkehrsüberwachung individuell gestaltet werden können. Bürgermeister Obermeier informiert hierzu, dass die detaillierte Umsetzung der notwendigen Überwachungstätigkeit mit dem Zweckverband abzustimmen sei und die Schwerpunktprobleme im Vorfeld thematisiert werden.
Bürgermeister Obermeier stellt fest, dass die Argumente weitgehend ausgetauscht wurden und schlägt nachfolgende Beschlüsse zur Abstimmung vor:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Anhebung des Stundenkontingents zur Überwachung des fließenden Verkehres von 110 auf 125 Stunden und
10 : 6 Stimmen
- grundsätzlich die Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs für den Bereich des Schwetzendorfer Weihers während der Badesaison und ganzjährig für den Innerortsbereich in den jeweiligen Gemeindeteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Wasserrecht;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage (Aktivkohlefiltration) Deckelstein in die Naab
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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17.01.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen beantragt mit Schreiben vom 06.11.2018, eingegangen beim Landratsamt Regensburg am 19.11.2018, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 15 WHG für das Einleiten von Wasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Deckelstein in die Naab.
Zur Beseitigung der Auffälligkeiten/Mängel der Rohwasserbeschaffenheit sind im Einzelnen folgende Apparate/Verfahren zur Aufbereitung erforderlich:
- Geschlossene Filtration über Aktivkohle
UV-Desinfektion
Nachbelüftung des Wassers
Erzeugung der zur Belüftung erforderlichen reinen Druckluft mittels ölfreien Kolbenverdichter.
Laut Erläuterungsbericht ist nach der Erstbefüllung und nach dem regelmäßigen Aktivkohlwechsel bzw. der Reaktivierung der Aktivkohle ein intensives Ausspülen von Staub und Unkorn mit Wasser notwendig. Das schlammhaltige Wasser aus der Spülung stellt Abwasser i.S.d. § 54 WHG dar.
Für die Aktivkohlefiltration sind 3 parallel betriebene Filterbehälter eingebaut. Eine regelmäßige Spülung der Anlage ist nicht erforderlich. Die Spülung ist nach der Erstbefüllung und dann jeweils nach Wechsel der Aktivkohle erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Filter alle 1 – 3 Jahre reaktiviert wird. Hierzu sind pro Spülvorgang ca. 170 m³ Wasser erforderlich. Dieses Spülwasser wird über ein Schlammwasserbeobachtungsbecken in das erstellte Erdbecken geleitet. Nach der Absetzphase wird das Klarwasser über die vorhandene Leitung in den Vorfluter geleitet. Das Klarwasser entspricht ist nicht belastet und entspricht der in der Abwasserverordnung geforderten Reinheit.
Das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer führt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG zu Gewässerbenutzungen, die nach § 8 Abs. 1 WHG der behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Eine Bewilligung darf gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 WHG für das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer nicht erteilt werden.
Es wurde eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG beantragt. Die Erlaubnis darf gemäß § 12 i. V. m. § 57 WHG nur erteilt werden, wenn
- die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist,
- die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaft und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und
- Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen.
Es wird um Stellungnahme zum Vorhaben bis spätestens 31.01.2019 gebeten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt bzw. bereits ausreichend berücksichtigt wurden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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1. Gemeinderat
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17.01.2019
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Auswahlverfahren Breitband - Erschließungsgebiet Pettendorf
In den noch unterversorgten Bereichen der Gemeinde Pettendorf müssen 80 Hausanschlüsse sowie ein weiterer Anschluss versorgt werden. Nach erfolgtem Markerkundungsverfahren läuft nun das Auswahlverfahren, das eine Angebotsfrist bis 18.03.2019 um 11.00 Uhr vorsieht.
E-Carsharing – statistische Auswertung
Seit 06.11.2018 fanden 24 Ausleihvorgänge statt. Dabei wurden insgesamt 4.328 Kilometer mit dem Leihfahrzeug zurückgelegt. Da das Fahrzeug im Durchschnitt mehr als 2.000 Kilometer pro Monat genutzt wurde, wird das Ergebnis von der Kerl eG als gut bis sehr gut beurteilt.
Förderung von energetischen Maßnahmen
Die Heizungsoptimierung am Standort der neuen Bücherei wurde aus Fördermitteln des Bundes mit
1.316,34 € bezuschusst.
Geschwindigkeits- und Verkehrsmengenmessungen im Bereich der Dorfstraße in Schwetzendorf
Aufgrund der bekannten Antragstellung zur Verbesserung der Fußgängersicherheit im Bereich der Buswendeanlage in Schwetzendorf wurde seitens der Gemeinde Pettendorf im Zeitraum vom 26.11.2018 bis 11.12.2018 Messungen durchgeführt. Dabei ergab sich ein Verkehrsaufkommen von 1.944 Fahrzeugen täglich. Die relevante Durchschnittsgeschwindigkeit (V85) lag bei 50,6 Km/h, was grundsätzlich zeigt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im relevanten Umfang eingehalten wird.
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Landkreis Regensburg
Der Landkreis Regensburg gewährte der Gemeinde Pettendorf einen freiwillige Zuschuss in Höhe von 7.555,15 €
Antrag auf Anschluss des Ortsteils Ebenwies an die Wasserversorgung
Der Antragsteller hat seinen Antrag zurückgezogen.
Jahresstatistik Bücherei
Im Betrachtungszeitraum 2018 zeigt sich eine sichtbare Erhöhung der Ausleihzahlen. So stieg die Anzahl der Entleihungen auf 11.771 (Vorjahr 9.241).
Ländlicher Wohn- und Lebensstil – ein Auslaufmodell
Der Fachaufsatz zum o.g. Thema von Prof.Dr. Magel wird den Gemeinderäten per E-Mail übermittelt.
Ehemaliger Gemeinderat Albert Schmalzbauer verstorben
Albert Schmalzbauer, der von 1960 bis 1978 dem Gemeinderat angehörte, ist am 09.12.2018 verstorben. Die Gemeinde Pettendorf wird Herrn Schmalzbauer stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Vorschlag Sondersitzungen
Im Sitzungsjahr 2019 sind Sondersitzungen zu nachfolgenden Themen vorgesehen:
- Sozialer Wohnungsbau
- Kanalherstellungsbeiträge im Kanalbereich
- Energienutzungsplan
Die Sitzungstermine werden den Gemeinderäten noch gesondert mitgeteilt.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Baumpflege- und Schneidemaßnahmen am Schwetzendorfer Weiher
Gemeinderätin Muehlenberg weist nochmals auf ihre E-Mail vom 28.12.2018 hin, in dem sie die Informationspolitik der Gemeinde bezüglich der anstehenden Baumpflegemaßnahmen als nicht ausreichend empfindet. Darüber hinaus sei im Rahmen einer Ortsbegehung durchaus die Frage aufgekommen, nach welchen Kriterien die Schneideaktionen veranlasst werden. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass eine Information über die Maßnahmen nach den vom Gemeinderat festgelegten Kriterien stattfindet. Auch die Festlegung der Pflegemaßnahmen erfolgte unter fachlicher Einbeziehung des Landschaftspflegeverbandes. Gemeinderätin Muehlenberg betont, dass aus ihrer Sicht dennoch keine ausreichende Information vorlag. Das festgelegte Procedere sei daher nochmals zu überdenken. Insbesondere sollte ggf. auch noch eine zweite Meinung zu den geplanten Fällungen eingeholt werden. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass es der Fraktion der UwB/ödp. freisteht, einen Antrag in den Gemeinderat einzubringen, um hier ggf. eine abweichende Vorgehensweise zu finden. Erfolgt dies bis 07.02.2019, könnten die Maßnahmen noch zurückgestellt werden. Gemeinderätin Muehlenberg sichert zu, einen entsprechenden Antrag bis zu nächsten Sitzung einzubringen.
Sponsoring – FC Pielenhofen-Adlersberg
Gemeinderat Oberleitner weist darauf hin, dass eine offensichtlich missbräuchliche Sponsoringakquise für den FC Pielenhofen-Adlersberg betrieben wird.
Fehlende Fahrbahnmarkierung – Bereich: Kneiting Kreisstraße
Gemeinderat Dotzler weist darauf hin, dass im Kreuzungsbereich Kneiting/Kreisstraße die Fahrbahnmarkierung nicht mehr erkennbar ist und daraus gefährliche Situationen entstehen könnten. Bürgermeister Obermeier sichert zu, die Kreisstraßenbehörde nochmals auf das Problem aufmerksam zu machen. Die Markierungsarbeiten waren bereits für August 2018 terminiert.
Vandalismusschaden im Bereich der öffentlichen Toilette an der Kinderkrippe
Auf Rückfrage von Gemeinderat Achhammer wird bestätigt, dass der Täter ermittelt werden konnte. Weitergehende Informationen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Verlegung der Schulbushaltestelle Mariaort
Gemeinderat Listl schlägt vor, die Schulbauhaltestelle in Mariaort mehr in die Ortsmitte verlegen. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass eine ausreichend große Aufstellfläche für wartende Schulkinder ganz wesentlich ist. Polizei und Fachstellen haben den jetzt festgelegten Standort als sehr gut geeignet eingestuft.
Datenstand vom 07.03.2019 10:37 Uhr