Datum: 07.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitbandausbau; Vorstellung der Ergebnisse zum FTTH Masterplan
2 Gemeindliche Grünanlagen; Beratung und Beschlussfassung über a) die Erstellung eines Baumkatasters mit externer Unterstützung b) die organisierte Bewässerung von gemeindlichen Bäumen bei Hitzeperioden
3 Grünpflege - Verkehrssicherungspflicht; Antrag der UwB/ödp –Fraktion auf Beratung und Beschlussfassung: 1. Einholung einer unabhängigen, fachlichen Zweitmeinung zu geplanten Baumfällungen am Schwetzendorfer Weiher 2. Erstellung eines langfristigen „Pflegekonzept Schwetzendorfer Weiher“ 3. Beteiligung des Straßen- und Umweltausschusses vor der Fällung größerer Bäume, ortsbildprägender Einzelbäume, in Alleen oder in Baumgruppen/Grünanlagen
4 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung; Brandschutz, Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der FF Pettendorf auf Anbau und Renovierung des Gerätehauses
5 Jahresrechnung 2017; Örtliche Rechnungsprüfung
6 Gemeindlicher Fahrzeugpark; Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für den T 5 Pritschenwagen
7 Haushalt 2019; Budgetplanung Jugendpfleger 2019
8 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Breitbandausbau; Vorstellung der Ergebnisse zum FTTH Masterplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 5.4.2018 wurde das Ingenieurbüro Ledermann mit den Planungsleistungen für die Erstellung einer Bestandsaufnahme sowie zur  Fertigung eines FTTH Masterplanes beauftragt.
Die Planungsleistung wird im Zuge der Breitbandförderung des Bundes bezuschusst.


Es erfolgt eine Vorstellung des „Masterplans Breitbandausbau Pettendorf“ durch das Ingenieurbüro Ledermann.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Erkrankung von Frau Lefeber vom Ingenieurbüro Ledermann wird der vorliegende Vortrag durch Bürgermeister Obermeier vorgestellt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf. Es erfolgt keine Abstimmung.

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2. Gemeindliche Grünanlagen; Beratung und Beschlussfassung über a) die Erstellung eines Baumkatasters mit externer Unterstützung b) die organisierte Bewässerung von gemeindlichen Bäumen bei Hitzeperioden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

zu a):
Zur besseren Organisation wurden neben dem gemeindlichen Flächenkataster auch die ersten Schritte zur Anlage eines Baumkatasters auf den Weg gebracht. Dies hatte in erster Linie haftungsrechtliche Gründe, erleichtert aber auch die Organisation von Pflegemaßnahmen. In der Rechtsprechung ist unstrittig, dass Gemeinden ihre Bäume zu kontrollieren haben. Die Häufigkeit der Kontrollen ist abhängig von Alter und Zustand des Baumes sowie seines Standortes. In der Rechtsprechung wird immer mehr die Baumkontrollrichtlinie (FLL) zugrunde gelegt. Zur Erleichterung und v.a. auch zur Dokumentation ist ein Baumkataster die notwendige Grundlage.

Der Landschaftspflegeverband hat hierzu in Zusammenarbeit mit der GIS Service GmbH ein praxisorientiertes Programm mit Mitarbeitern des Bauhofes des Landkreises und den Kreisfachberatern sowie der GIS Service GmbH entwickelt. Dabei war v.a. die Bedienerfreundlichkeit ausschlaggebend. Das notwendige Tablet war im HH 2018 veranschlagt und wurde beschafft, das entwickelte Softwareprogramm ist bereits verfügbar.

Der Baumbestand einer Gemeinde wird hierzu systematisch erfasst und differenziert und definiert in eine Datenmaske eingegeben. Sodann kann der vorgeschriebene Prüfturnus (i.d.R. jährlich) direkt vor Ort dokumentiert werden. Die erfassten Daten werden dann im Bauhof automatisiert ins GIS übertragen und dort eingepflegt. So kann jederzeit eine Aussage über jeden erfassten Baum getroffen werden und auch die Entwicklung nachvollzogen werden.

Das Programm wurde dem BHL und der Bauverwaltung vorgestellt, ebenso fanden ein Vororttermin und die probeweise Eingabe eines Baumes statt. Der zeitliche Aufwand zur Ersterfassung eines Baumes beträgt natürlich anfangs mehr, zunächst etwa 15–30 Minuten, mit zunehmender Routine aber dann ca. 5-10 Minuten. Rechnet man die jetzigen ca. 2.300 Bäume mit jeweils 10 Minuten Aufwand ergibt sich ein rechnerischer Gesamtaufwand von fast 400 Stunden.

Die Erstaufnahme muss aus Sicht der Verwaltung nicht zusätzlich vom eigenen Bauhof vorgenommen werden, dies würde in etwa  Viertel Planstelle ganzjährlich binden, was bei der bestehenden Auslastung nicht geleistet werden kann. Grundsätzlich müssen die Kenntnis und auch die Durchführung einer Erstaufnahme von Mitarbeitern des Bauhofes zwar gemacht werden können, weil ja jedes Jahr Neuaufnahmen erfolgen werden, für die Gesamtmasse ist dies aber nicht erforderlich.

Insoweit kann dies auch extern geleistet werden. Im Haushalt sollte hierfür ein Ansatz von ca. 6.000 € angesetzt werden.

zu b):
Der Hitzesommer 2018 hatte auch sichtbare Auswirkungen auf die Baumpflanzungen der letzten Jahre, teilweise war sogar auch der Altbestand sehr strapaziert. Insoweit ist es bei nachfolgend zu erwartenden Hitzesommern notwendig, das Gießen des gefährdeten Baumbestandes zu organisieren. Daten hierzu wird auch das eben erwähnte Baumkataster liefern können. Dies kann auch grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehren sein. Auch ist es schon aus wirtschaftlichen Gründen darstellbar, Baumpflanzungen mit einem Kostenaufwand von 500 €/Baum dann auch dauerhaft durch entsprechende Pflege zu erhalten, bis der Baum ausreichend verwurzelt und autark lebensfähig ist. Die bekannten projektbezogenen Zielsetzungen der Gemeinde verstärken dies. Das regelmäßige Gießen allein wird bei dauerhaften klimatischen Veränderungen jedoch nicht verhindern, dass sich einige Baumarten dem klimatisch nicht mehr entgegensetzen können, kann aber auch hier die Lebenszeit verlängern oder hinausziehen.

Im vergangenen Jahr wurden sporadisch ca. 180 Bäume gegossen, im Gießplan waren regelmäßig die Neupflanzungen der letzten Jahre berücksichtigt, in größeren Abständen auch Altbestandsbäume z.B. an Straßen. Hierfür entstanden 2018 Kosten durch externe Dienstleister in Höhe von ca. 5.000 €, die so nicht eingeplant waren. Zusätzlich ist die notwendige Wassermenge zu bezahlen, wobei diese Kosten verhältnismäßig wenig ins Gewicht fallen. Als erforderliche Menge pro Baum werden ca. 100 – 150 Liter Wasser angesetzt.

Durch das neue Baugebiet Pettendorf-Südwest kommt zukünftig ein erheblicher Baumbestand dazu. Dieser ist zunächst 2019 noch in Zuge der vergebenen Aufwuchspflege in der Zuständigkeit der beauftragten Firma berücksichtigt, 2020 ff. aber ein weiterer gewichtiger Zuwachs.

Auch hierfür ist die grundsätzliche Organisation zu planen und budgetmäßig festzulegen. Auch hier gilt, dass der Bedarf saisonal und witterungsbedingt nur schwer vorhersehbar ist, bei Bedarf aber unabhängig von der Personalsituation des Bauhofes geleistet werden muss. Als Zeitbedarf bei Vorhandensein einer leistungsfähigen Gießvorrichtung und nicht zu weit auseinander liegenden Einsatzorten kann von einem Zeitaufwand von 3–5 Minuten/Baum ausgegangen werden. Für eine mögliche externe Vergabe ist hier ebenso grundsätzlich ein Budget in Höhe von 5.000 – 10.000 € einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier informiert den Gemeinderat eingangs über die bereits durchgeführten Vorleistungen zum Thema „Baumkataster“. Der Bauhof verfügt mittlerweile über die notwendige Hard- und Software um das Kataster aufzubauen und fortzuschreiben. Auch der notwendige Nachweis über durchgeführte Sichtkontrollen, Pflegemaßnahmen, Feststellen von Gefährdungspotentialen, etc. kann über das System erfolgen. Das System ermöglicht somit eine kurzfristig abrufbare Information über die wesentlichen Daten eines Baumes. Die Ersterfassung der ca. 2.300 Bäume erfordert ein Kontingent von mindestens 400 Arbeitsstunden. Dieser Aufwand kann vom Bauhof nicht zusätzlich geleistet werden, sodass über eine externe Vergabe dieser Arbeiten entschieden werden muss.  

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bewässerung der Bäume im Gemeindegebiet. Die zunehmende Trockenheit erfordert ein verstärktes Handeln, da kapitale Baumschäden zu befürchten sind. Hierzu ist im ersten Schritt ein „Bewässerungsmanagement“ zu erarbeiten. Zudem sind für die Maßnahmen Mittel bereitzustellen. Aufgrund der großen Trockenheit mussten im Jahr 2018 ca. 5.000 € für die Bewässerung durch Externe aufgewendet werden, da der Bauhof die Bewässerung mit seiner Personalstärke und der vorhandenen Ausstattung nicht bewältigen konnte. Da weiterhin mit geringen Niederschlägen zu rechnen ist, sind im Haushaltsjahr 2019 entsprechende Mittel für die Bewässerung bereitzustellen.

Gemeinderätin Muehlenberg bewertet beide Vorschläge positiv. Das Baumkataster helfe unter Umständen, die Wertschätzung für die Bäume zu verstärken. Als problematisch betrachtet Gemeinderätin Muehlenberg, dass der Bauhof möglicherweise nicht über die ausreichende Qualifizierung verfügt, über Pflege- oder weitergehende Maßnahmen an Bäumen zu entscheiden. Ggf. sind hier Fachfirmen heranzuziehen. Bürgermeister Obermeier macht hierzu deutlich, dass der Bauhof im Wesentlichen den Zustand  und festgestellte Schäden an den Bäumen erfasst. Der Bauhof entscheidet nicht über Fällungsarbeiten oder weitergehende Eingriffe an den Bäumen. Hierzu wird in bewährter Weise auf die Fachberater des Landschaftspflegeverbandes zugegriffen. Die Dokumentation des Bauhofes bildet selbstverständlich die Ausgangsbasis. Gemeinderat Meyer spricht sich klar für die Erstellung des Katasters aus und schlägt vor, bei der Ersterfassung Studentinnen und Studenten der einschlägigen Studiengänge der OTH oder der Uni Regensburg heranzuziehen. Bürgermeister Obermeier informiert, dass eine solche Herangehensweise bereits angedacht wurde.

Hinsichtlich der Bewässerung der Bäume spricht sich Gemeinde Muehlenberg auch dafür aus, Baum-  und Flächenpatenschaften weiter im Fokus zu behalten, auch wenn die Resonanz hier leider gegen Null tendiert. Gemeinderat Bink bedauert in diesem Zusammenhang, dass das Interesse der Bevölkerung für Maßnahmen über den eigenen Garten hinaus häufig nicht mehr vorhanden ist.

Beschluss

a) Der Gemeinderat beschließt die Einführung eines Baumkatasters. Für die notwendige Ersterfassung sind die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 von ca. 6.000 € bereitzustellen.

12 : 0 Stimmen


b) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und die Bauhofleitung einen Bewässerungsplan zu erstellen. Für die ggf. notwendige Bewässerung durch externe Dienstleister sind im Haushalt 2019 Mittel von ca. 5.000 € bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Grünpflege - Verkehrssicherungspflicht; Antrag der UwB/ödp –Fraktion auf Beratung und Beschlussfassung: 1. Einholung einer unabhängigen, fachlichen Zweitmeinung zu geplanten Baumfällungen am Schwetzendorfer Weiher 2. Erstellung eines langfristigen „Pflegekonzept Schwetzendorfer Weiher“ 3. Beteiligung des Straßen- und Umweltausschusses vor der Fällung größerer Bäume, ortsbildprägender Einzelbäume, in Alleen oder in Baumgruppen/Grünanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 22.01.2019 beantragt die Fraktion die Behandlung der o.g. Tagessordnungspunkte. Als Folge der Anfrage in der Sitzung vom 17.01.2019 unter Anfragen und Bekanntgaben schlug Bürgermeister Obermeier diese Vorgehensweise vor, damit abschließend möglichst hinreichend geklärt wird, ob und wie die Maßnahmen der Grünpflege am Schwetzendorfer Weiher durchzuführen sind. Aktuell wurden konform der Beschlussfassung vom 06.07.2017 der Gemeinderat und der Anglerclub über die geplanten und mit dem Landschaftspflegeverband abgestimmten Maßnahmen informiert. Sodann wurden in der internen Planung mit Bauhof und mit externen Unternehmern die Arbeiten in Abhängigkeit der Witterung (Frost erforderlich) datiert. Da Pflegemaßnahmen über die Frostvoraussetzung auch nur in der Zeit bis Ende Februar durchgeführt werden dürfen, ist es auf Dauer nicht möglich, bei jeder geplanten Aktion eine umfangreiche Diskussion zu führen.
Ziel ist aus Sicht der Verwaltung, klare Handlungsbedingungen für die Durchführung dieser Arbeiten auf sachlichen fundierten, rechtlich sicheren und transparent dargelegten Argumenten festzulegen.

Der in der Anlage beigelegten Begründung der Anträge wird die planfestgestellte Nutzung des Schwetzendorfer Weihers sowie die rechtliche Situation und die Verkehrssicherungspflicht gegenüber gestellt. Ebenso wird auf die ausführliche Diskussion aus der Sitzung vom 6.7.2017 verwiesen.

Es wird in einem  ausführlichen Überblick die Historie, die von der Gemeinde festgelegte Nutzung und die rechtliche Situation des Weihers dargestellt.

Darüber hinaus wurde – wie bereits 2017 - der Antrag gestellt, den Straßen- und Umweltausschuss für Maßnahmen an größeren Bäumen, ortsbildprägender Einzelbäume, in Alleen oder in Baumgruppen/Grünanlagen zu beteiligen.

Der weitere Antrag zur Beteiligung des Straßen & Umweltausschusses wurde bereits in der erwähnten Sitzung vom 6.7.2017 behandelt. Der einstimmig gefasste Beschluss lautet:

„Der Straßen- und Umweltausschuss wird bei größeren Pflege- und Baumschneidemaßnahmen von der Verwaltung über die geplanten Arbeiten in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus erfolgt bei entsprechenden Arbeiten am Schwetzendorfer Weiher eine Mitteilung an den Anglerclub.“

Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei abwägbaren Entscheidungen bereits in der Vergangenheit der Ausschuss beteiligt war. Angeführt werden hierzu eine beantragte Baumfällung einer Linde in der Blumenstraße oder der Sanierungsbedarf eines Nussbaumes in Mariaort. Ebenso wurde im Bereich der Dorferneuerung Kneiting die Fällung der beiden morschen Bäume am Kapellenplatz und am Dorfhaus mit fachlicher Unterstützung und breiter Beteiligung der Vorstandschaft der TG entschieden. Die Linde in Adlersberg wurde vor der entgültigen Fällung entlastet, allerdings ohne Erfolg.

Grundsätzlich gehören nicht nur Straßenbäume zum Bereich einer öffentlichen Straße, Bäume an Parkflächen, auch Alleen oder Baumreihen in Grüngürtel oder Parkanlagen sind entsprechend einzuordnen. Es gilt sogar für Grundstücke an öffentlichen Straßen, die im Privatgrund liegen die gemeindliche Mitverantwortung.  

Die „Begutachtung“ eines Baumes durch einen Ausschuss zur Thematik Verkehrssicherheit ist nicht fachlich fundiert, auch könnte ein empfehlender Ausschuss per se keine Entscheidung treffen, er kann auch keine fachliche Beurteilung abgeben, ob eine Gefährdungslage vorliegt oder nicht. Die Haftung liegt bei der Gemeinde und damit in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters. Er haftet persönlich.


Abzustimmende Anträge:  

Zu 1: Der Gemeinderat beschließt die Einholung einer –unabhängigen - generellen Zweitmeinung zu den geplanten Baumfällungen

Zu 2: Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines langfristig angelegten Pflegekonzeptes

Zu 3: der Straßen & Umweltausschuss wird grundsätzlich bei jeder Fällung größerer Bäume, ortsbildprägender Einzelbäume in Alleen oder in Baumgruppen/ Grünanalgen beteiligt

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt mit einer kurzen Info zum bekannten Sachverhalt und übergibt das Wort an die Vertreterin der antragstellenden Fraktion der UwB/ödp., Gemeinderätin Muehlenberg. Sie macht deutlich, dass es aufgrund der zunehmenden Kritik aus der Bevölkerung erforderlich sei, den Straßen- und Umweltausschuss im Vorfeld von Pflege- und Fällungsmaßnahmen beratend einzubinden. Muehlenberg betont, dass der Straßen- und Umweltausschuss eben nicht nur ein Ausschuss für Belange des Straßennetzes, sondern auch für Maßnahmen in und an der Umwelt sei. Darüber hinaus sollte vor Baumfällungen eine zusätzliche, unabhängige Zweitmeinung eines Sachkundigen zu den geplanten Maßnahmen eingeholt werden.

Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass bei Entscheidungen im Zusammenhang mit größeren Baumpflege- und Fällungsmaßnahmen fach- und sachkundige Experten des Landschaftspflegeverbandes herangezogen werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen am Schwetzendorfer Weiher. Die zusätzliche Befassung des Straßen- und Umweltausschusses sei hier regelmäßig nicht zielführend, da eine Diskussion über das Für und Wider einer Maßnahme rein sachlich zu treffen ist. Es besteht zudem kein Spielraum, wenn haftungsrechtliche Fragen auftauchen. Hier ist zu bedenken, dass der Erste Bürgermeister bei Schäden, die durch die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht entstünden, im schlechtesten Fall persönlich haftet. Die Zweitmeinungen eines Ausschusses oder die eines weiteren Experten, würden hier nicht zu einer Haftungsfreistellung führen, sondern die Lage unnötig verkomplizieren. Darüber hinaus sind Maßnahmen regelmäßig zeitkritisch zu treffen.  

Gemeinderat Dotzler erwidert, dass diese Fragestellungen auch nur zu einem geringen Teil mit dem Antrag der UwB/ödp. zu tun haben. Vielmehr ist festzustellen, dass die Problematik jedes Jahr „rauf und runter“ diskutiert wird, was möglicherweise bei einer intensiveren Einbindung des Ausschusses im Vorfeld von vorneherein vermieden werden könne. Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung kann so sicher erhöht werden.  

Gemeinderat Dr. Bosl macht deutlich, dass ihn vor allem die Diskussion über die Sachkunde des bisher involvierten Landschaftspflegeverbandes stört. Die Fachkompetenz wird offensichtlich komplett in Frage gestellt. Gemeinderat Dr. Bosl führt weiter aus, dass er nichts davon hält, eine Zweitmeinung einzuholen. Das Wissen und Können der beteiligten Stellen sei unstrittig auf hohem Niveau, die Zuziehung weiterer Experten unnötig. Gemeinderätin Muehlenberg kontert, dass es bei der Pflege einer Grünanlage nicht immer um Haftungsfragen geht. So soll u.a.  durch die Einbindung des Straßen- und Umweltausschusses erreicht werden, dass z. B. ein Pflegekonzept auf den Weg gebracht werden könnte. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass sich das notwendige Pflegekonzept z. B. im Fall des Schwetzendorfer Weiher aus dem Planfeststellungsverfahren und allgemein aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt. Der Schwetzendorfer Weiher ist entgegen der landläufigen Meinung nicht als Biotop oder Naturschutzgebiet ausgewiesen, sondern ist als Freibad für Menschen aus der Gemeinde und dem Umland genehmigt worden. Eine Ausweitung von Biotop oder Schutzflächen ist daher im Badebereich an sich nicht vorgesehen.

Gemeinderätin Weiermann argumentiert, dass es dennoch nicht schadet, wenn sich der Straßen- und Umweltausschuss vor geplanten Maßnahmen in Bild über den Zustand der Bäume machen könnte. Gemeinderat Amann vertritt die Auffassung, dass das Thema zu komplex ist, um es vor Ort von einem Ausschuss lösen zu können. Der Ausschuss käme unter Umständen nie zu einem tragfähigen Ergebnis, der Verkehrssicherungspflicht müsste zudem Rechnung getragen werden. Gemeinderat Achhammer fügt an, dass er durchaus Verständnis dafür hat, wenn Pflegemaßnahmen von außen kritisch betrachtet werden. Dennoch zeigte sich bei allen bisher durchgeführten Maßnahmen, dass sich die Vegetation insgesamt verbesserte. Gemeinderat Meyer gibt zu bedenken, dass sich vordergründig die Frage stelle, welches Konzept überhaupt benötigt wird. Die erste Hilfestellung wird das vorher beschlossene Baumkataster liefern. Daraus könnte man später auch erarbeiten, wie wir mit den Bäumen umgehen. Gemeinderat Meyer spricht sich grundsätzlich für eine Beteiligung des Straßen- und Umweltausschusses aus. Dieser Meinung schließt sich auch Gemeinderat Dr. Schweiger an, der dafür plädiert, den Straßen- und Umweltausschuss stärker in den Prozess einzubinden.

In der weiteren Diskussion im Gemeinderat ergibt sich ein Meinungsbild, das insbesondere gegen die Zuziehung eines weiteren Experten vor Baumfällungen spricht. Die Fraktion der UwB/ödp. gibt bekannt, dass sie ihren Antrag über die Einholung einer –unabhängigen - generellen Zweitmeinung zu den geplanten Baumfällungen zurückzieht.

Bürgermeister Obermeier stellt daher auf Grundlage des Antrages der UwB/ödp. nachfolgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung:

Beschluss

1. Geschäftsordnungsantrag: Die UWB/ödp.-Fraktion zieht ihren Antrag über die Einholung einer –unabhängigen - generellen Zweitmeinung zu den geplanten Baumfällungen zurück.

13 : 0 Stimmen

2. Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines langfristig angelegten Pflegekonzeptes.  

4 : 9 Stimmen

3. Der Straßen- und Umweltausschuss wird grundsätzlich bei der Festlegung jeder Fällung größerer Bäume, ortsbildprägender Einzelbäume in Alleen oder in Baumgruppen/ Grünanalgen beteiligt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ab TOP 3 sind 13 Gemeinderätinnen und -räte anwesend

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4. Öffentliche Sicherheit u. Ordnung; Brandschutz, Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der FF Pettendorf auf Anbau und Renovierung des Gerätehauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 5.Oktober 2018 beantragt der Kommandant der FF  Pettendorf eine Sanierung und einen Anbau an das bestehende Gerätehaus.  Begründet wird der Antrag wie folgt:

  1. „Die bestehende Absaugung entspricht nicht mehr der UVV Feuerwehr. Sollten Schutzanzüge weiterhin in der Fahrzeughalle untergebracht sein ist eine neue Absaugung erforderlich. Der Absaugschlauch muss mindestens bis zum Tor mitgeführt werden und darf erst bei der Ausfahrt abkoppeln
  2. Es ist für Frauen in der Feuerwehr eine Umkleide mit Sichtschutz erforderlich
  3. Die sanitären Anlagen sind nach 30 Jahren Gebrauch sehr reparaturanfällig und werden von uns z.T. selbst repariert. Die Ersatzteilbeschaffung wird immer schwieriger.
  4. Der Bewegungsraum um die Fahrzeuge entspricht nicht mehr der heutigen Anforderung der UVV. Vor allem beim HLF sind sehr beengte Platzverhältnisse vorhanden.
  5. In der Fahrzeughalle brechen Fliesen. Ausbesserungsarbeiten hatten keinen Erfolg, die ca. 2 m² die vor dem 140 jährigen Gründungsfest neu verlegt wurden sind wieder gebrochen.
  6. Wasserschäden am Putz der Halle deuten auf feuchte Wände im Bodenbereich hin
  7. Das Pflaster vor der Feuerwehr und Bauhof weist großflächige Unebenheiten auf, was eine Unfallgefahr (Stolpern) und im Winter eine Glatteisgefahr durch Pfützenbildung darstellt.
  8. Für die baulichen Mängel werden die Daten der Begehung der Landkreisfeuerwehrführung nachgereicht
  9. Die Platzverhältnisse am Bauhof, mit steigendem Aufgabenpensum, resultierend aus der Entwicklung der Gemeinde, sind auch kritisch zu sehen
  10. Ein Anbau auf der westlichen Seite über die komplette Gebäudelänge, in Ausführung mit Pultdach, würde eine Verbesserung für beide Nutzer erbringen. Hinter der Fahrzeughalle würden die Umkleiden sowie ein Sanitär- und Waschbereich ihren Platz finden. Von Vorteil wäre der Anbau für die neuen Schutzanzüge, da sie nicht einer stetigen Kontamination durch Diesel-Emission und UV-Strahlung ausgesetzt würden. Genauere Details sind mit Sachverständigen noch zu klären. Die Gebäudesanierungen würden im selben Zeitraum Sinnmachen.
  11. In einzelnen Vorgesprächen mit Fachkräften aus dem Bauwesen wurde eine positive Bereitschaft zur unentgeltlichen Unterstützung hörbar, Hand und Spanndienste der aktiven Mannschaft wären eine Selbstverständlichkeit. Die Kosten könnten so deutlich reduziert werden. Es wurde nur darauf hingewiesen, dass das Alter mancher Spezialisten in die Planung mit einbezogen werden sollte, damit es bis zum Start nicht allzu lange dauert.“

Soweit der Antrag des Kommandanten.

Nach Antragstellung fand eine interne Begehung sowie am 15. Januar ein Ortstermin mit dem Gemeinderat statt. Aus Sicht der Verwaltung sind die einzelnen Punkte unterschiedlich zu beurteilen:
Ad 1:        die UVV Feuerwehr

Ad 2:        im Einsatzfall sind unterschiedliche Praktiken üblich, zum einen wird die Schutzkleidung        über der kompletten Privatkleidung getragen, zum anderen wird die private Hose ausgezogen. Für diesen Fall ist ein Sichtschutz wünschenswert.  Die Situation ist grundsätzlich und dann aber für alle 3 Wehren zu klären, was aber in allen 3 Gebäuden nicht ohne weiteres umsetzbar sein wird.

Ad 3:        die bestehenden sanitären Anlagen sind in einem guten Sichtzustand und in einem sehr        guten  Pflegezustand. Das WC im Erdgeschoß  ist im Zuge des Neubaus erst 2002 erstellt        worden. Die Anlage im Obergeschoss ist 1984 erstellt. Reparaturen an Sanitäranlagen dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, sie werden nach Mitteilung jederzeit von der Gemeinde beauftragt. Eine komplette Erneuerung ist weder aufgrund des Zustandes nach wegen des Alters        rforderlich.

Ad 4:        der Sicherheitsabstand wurde im Begehungsbericht 2016  als einzige Bemerkung zum        Gebäude dokumentiert: „Durchgang zwischen Fahrzeug und Anhängern teilweise nicht        ausreichend“. Bei geöffneten Fahrzeugtüren soll der Mindestabstand mindestens 0,5 m sein, dies ist aktuell nur teilweise gewährleistet. Für bestehende Bauten – also Bestandsschutz  - kann dies mit geeigneten Maßnahmen kompensiert werden. Als geeignete Maßnahme gilt eine Dienstanweisung, dass Fahrzeuge nur außerhalb der Fahrzeughalle besetzt werden dürfen. Dies wird z.B. von der FF Kneiting  so gehandhabt.  Diese Vorgehensweise minimiert auch die  die zu Punkt  1 dargestellten Belastungen durch Dieselemission.

Ad 5:        Gebrochene Fliesen  und ggf.  Hohlräume können fachgerecht mit geringem Aufwand repariert werden, zumal die verwendete Fliese immer noch erhältlich ist. Im Gegensatz zum Bauhof ist das FF-Gebäude nicht unterkellert und keinen Streusalzeinwirkungen ausgesetzt, sodass der Untergrund nicht weitergehend betroffen sein dürfte.

Ad 6:        Putzschäden am Sockel entstehen regelmäßig durch aufsteigende Feuchte, wenn dieser nicht        ausreichend mit geeignetem Material abgedichtet ist. Hier ist im Rahmen der Instandhaltung bei Bedarf der Putz zu erneuern

Ad 7:        Unebenheiten auf größeren Pflasterflächen sind meist unvermeidbar. Eisbildung konnte        seitens der Verwaltung bisher nicht beobachtet werden, zumal der Hof vom Winterdienst geräumt und gestreut wird.  Auffällige Setzungen die über das Norm-Maß hinausgehen können ebenso mit wenig Aufwand repariert werden.

Ad 8:        Liegt vor, siehe Anmerkung zu Punkt 4.

Ad 9:        Die Belange des Bauhofes betreffen nicht Belange des Brandschutzes.

Ad 10:        Zum Anbau wird nachfolgend Stellung genommen. Die neue hochwertige Schutzkleidung                sollte die im Gebäude vorhandene UV-Strahlung unbeschadet überdauern. Die        Dieselemissionen sind durch die vorhandene Motorentechnik bereits deutlich reduziert und        treten bei Einsätzen oder Fahrzeugbewegungen nur zeitlich sehr begrenzt auf.

Ad 11:        Hand- und Spandienste werden gerade von den Feuerwehrmitgliedern vorbildlich und gewohnt engagiert geleistet.  Dies kann jedoch aus Erfahrung aus Haftungs- und  Gewährleistungsgründen nur im geringen Umfang in Anspruch genommen werden und somit nur untergeordnet zu Kosteneinsparungen beitragen.

Fazit:
Die Überlegungen zur Schaffung eines größeren Raumangebotes sind grundsätzlich nachvollziehbar. Auch wurden sie auch deswegen vorgeschlagen, um anstelle von mehreren notwendigen kleineren Maßnahmen vielleicht alternativ eine durchdachte Gesamtmaßnahme zu prüfen.

Baurecht: Das bestehende Feuerwehrgebäude bildet in Verbindung mit den weiteren Gebäuden der westlichen Hauptstraße eine städtebauliche Linie, die durch einen Anbau  erheblich verändert würde. Im Flächennutzungsplan endet hier das Dorfgebiet  und geht in die Fläche für die Landwirtschaft über. Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht genehmigungsfähig.

Die Gemeinde verfügt nicht über das Grundstück, ein auskragender Grunderwerb ist nur schwer vermittelbar und für die Bewirtschaftung der Restfläche wohl nicht zumutbar.
Ein Anbau über die Gesamtlänge inklusiv Bauhof ist prinzipiell nicht erforderlich.

Die Anbaulänge im Bereich der Feuerwehr hätte eine Länge von 12,50 m (ohne Anbau 2002)  bzw. 19 m. Bei einer Tiefe  von 4,50 m und  (niedrig) angesetzten Baukosten von 2500 €/ m², die im öffentlichen Bereich trotz Hand- und Spandiensten kaum erreichbar sind,  entstehen allein hierdurch Kosten 135.000 bis 213.750 € ohne Grunderwerb. Viel schwerer wiegt jedoch ein Eingriff in die Bausubstanz von erheblichem Maße, was dann nichtmehr dem Bestandsschutz zugeordnet werden kann, sondern  als Neubau mit allen aktuell erforderlichen Auflagen zur Folge hat. Hier entstehen Unwägbarkeiten, die am Beispiel einer Baumaßnahme in einer Nachbargemeinde zu erheblichen Kostenmehrungen  geführt hat.
Aus Sicht der Verwaltung sprechen jedoch die angeführten Punkte auch in Summe  nicht für einen Erweiterungsbau. Auch sind die Bausubstanz und der bauliche Zustand als gut zu bewerten. Die Punkte  5,6,7,und 9 begründen keine Flächenmehrung am Gebäude.

Insgesamt sind zur Verbesserung der Situation mehrere Maßnahmen denkbar, die im Einzelnen zu prüfen sind:
  • Die Montagegrube ist nicht erforderlich und kann zurückgebaut werden. Dies erleichtert die Nutzung der Gesamtfläche.
  • Ein Stellplatztausch der beiden Fahrzeuge MLF und HLF  kann dann ggf. leichter stattfinden, hier wäre aufgrund der geringeren Gesamtbreite des MLF (265 cm inkl. Spiegel gegenüber 295 cm) auch Raum gewonnen.
  • Die Notwendigkeit des Lichtmastanhängers ist grundsätzlich zu prüfen. Der LIMA gehört nicht zur Ausstattung der örtlichen Feuerwehr, sondern ist der überörtlichen Wehr zuzuordnen. Die Einsatzhäufigkeit  bei Einsätzen der letzten Jahre ist zu hinterfragen und damit die Notwendigkeit festzustellen. Die FF Pettendorf verfügt inzwischen selbst über ausreichende Möglichkeiten zur Ausleuchtung. Hierdurch kann fast 8 m² an zusätzlichen Platz für die Schutzanzüge auch mit Sichtschutz gewonnen werden.
  • Die Jugendschutzanzüge können im Bereich des Anbaus anstelle des Getränkelagers untergebracht werden.
  • Die Absauganlage wurde im Rahmen des Anbaus 2002 installiert. Bedingt durch die neuen Fahrzeuge muss sie ggf. umgebaut und dem Bedarf angepasst werden.
  • Eine Regelung per Dienstanweisung, das Fahrzeuge nur außerhalb der Halle besetzt werden dürfen, ist jederzeit möglich, ebenso ist eine Reglung möglich, die besagt, dass zuerst das Einsatzfahrzeug aus der Halle gefahren werden muss.

Beschlussvorschlag:

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Ein Anbau  an das bestehende Gebäude wird mittelfristig nicht befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die angeregten Verbesserungsmöglichkeiten  mit den Führungskräften zu erörtern und ggf. mittelfristig umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5. Jahresrechnung 2017; Örtliche Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 15.11.2018 fand von 9 Uhr bis 16 Uhr die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 statt. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pettendorf, unter Vorsitz von Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Schweiger, durchgeführt. Neben dem Vorsitzenden haben die Ausschussmitglieder Ludwig Bink, Michael Dotzler und Norbert Meyer teilgenommen.

Dabei wurden von den Rechnungsprüfern nachfolgende erläuterungsbedürftige Feststellungen getroffen:
 
Bezeichnung des Prüfungs- bzw. Aufgabengebiet des Prüfumfangs:

4.1.11 Mieten und Pachten:

  • Die vereinbarten Mieten und Pachten erscheinen angemessen.

Prüfhinweis: nein

Stellungnahme Kämmerei:

Bei den Mieten sind Unterschreitungen von „nicht referenzierten“ Durchschnittswerten feststellbar. Zu belastbaren Quervergleichen fehlen jedoch rechtlich valide Bezugsdaten. Vgl. ergänzend die Stellungnahmen zu den nachfolgenden Punkten.

  • Für die nebenstehend bezeichneten Verträge erscheint eine Überprüfung und ggf. Erhöhung der Mieten und Pachten veranlasst.

Prüfhinweis Mieten: 
Alle Mietverträge basieren auf Mieten deutlich unter dem Mietspiegel, es soll eine Überprüfung erfolgen.

Stellungnahme Kämmerei:
Für die Gemeinde Pettendorf existiert kein Mietpreisspiegel i.S.d § 558 c BGB. Ein solcher, „einfacher Mietspiegel“, der alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden soll, enthält eine Übersicht ortsüblicher Vergleichsmieten für das Gesamtgebiet oder für Teilgebiete einer Gemeinde (§ 558 c Absätze 1 und 2 BGB). Die Erstellung eines Mietspiegels erfolgt durch die Kommunen oder gemeinsam durch Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter. Gemeinden „sollen“ zwar einen Mietspiegel bei vorliegendem „Bedürfnis“ erstellen, wenn dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist (§ 558 c Absatz 4 BGB), sind hierzu jedoch nicht verpflichtet. Daher liegt nicht für alle Kommunen ein Mietspiegel vor, dies gilt insoweit auch für Pettendorf.  

Nach den Erhebungen der gängigen Immobilienportale läge der durchschnittliche Mietpreis in Pettendorf bei 6,80 €/m². Dieser Wert ist jedoch nicht belastbar, da hier offensichtlich keine Differenzierung nach Wohnungstyp, Baujahr und Lage erfolgte, sondern lediglich ein Mittelwert berechnet wurde.

Nach Auskunft des Jobcenters Regensburg werden für Wohngeldberechtigte in Pettendorf Quadratmeterpreise von ca. 5,50 € (Wohnungen ab ca. 75 m² mit durchschnittlichem Alter und Beschaffenheit) bis 6 € (Singleappartements) als angemessener sozialer Mietpreis betrachtet.  

Der Mietspiegel der Stadt Regensburg weist unter Berücksichtigung folgender Parameter exemplarisch für den Ortsteil Winzer nachfolgenden Quadratmeterpreis aus: Wohnfläche 80 m², Basismiete 8,21 €/m² (Abschlag Lage: Nieder- und Oberwinzer -12% = 0,9852 = 0,99 €/m²), daraus folgt: Basismiete Winzer 7,22 €/m² bei Baujahr 1996 bis 2000 mit Zentralheizung und ansonsten „normaler“ Ausstattung. Dieser Wert kann unter Vorbehalt als Vergleichswert für die größere Wohnung in Kneiting herangezogen werden.

Für die Betrachtung der übrigen Ortsteile kann unter Vorbehalt die Wohnlage Regensburg Burgweinting oder Harting angenommen werden, was einem Abschlag von 15 % von der Basismiete entspräche. Dies ist in Regensburg im Übrigen der größte lagebedingte Abschlag.  

Detailbetrachtung der gemeindlichen Wohnungen
Hinweis: Vom Prüfumfang werden Dienstwohnungen ausgeschlossen, da hier weitergehende Kriterien, z. B. Hausmeisteraufgaben, als Mietpreisbestandteil berücksichtigt werden!

Die sonstigen gemeindlichen Mietwohnungen sind derzeit mit nachfolgenden Quadratmeterpreisen vermietet:

Kneiting: 5,57 €  bis 6,17 €/m² und
Pettendorf: 3,69 €/m² bis 4,79 €/m²

Pettendorf:
Bei den Mietwohnungen in Pettendorf wäre bei Anwendung des Mietspiegels der Stadt Regensburg, Vergleichslage Burgweinting, folgende Vergleichsmiete relevant:


Die Wohnungen a) und b) verfügen jeweils über 110,90 m², die Wohnung c) über 75,10 m².

Somit liegen die aktuellen Quadratmeterpreise bei der Wohnung c) 11,62 %  unter dem Mietspiegel der Stadt Regensburg, Ortsteil Burgweinting. Für die Wohnungen a) und b) sind Unterschreitungen von 34,57 % bzw. 28,01 % feststellbar.  

Legt man die Kriterien der sozialen Wohnungswirtschaft zugrunde, wären bei den Wohnungstypen a bis c jeweils 5,50 €/m² angemessen.

Kneiting:
Wie bereits eingangs erläutert liegt die Vergleichsmiete „Winzer“ bei einer Wohnungsgröße von ca. 80 m² bei 7,22 €/m² und bei unserer Vergleichswohnung 14,54 % unterhalb dem Mietspiegel „Regensburg-Winzer“. Für die ca. 45 m² große Wohnung wäre sogar eine Basis von 9,11 € einschlägig, was unter Berücksichtigung der Vergleichsparameter „Winzer“ einen Quadratmeterpreis von 8,11 €/m² ergibt.
Somit läge der Mietpreis 23,92 % unter dem Mietspiegel. Zu berücksichtigen ist, dass beide Wohnungen oberhalb des „Sozialmietpreises“ von 5,50 €/m² liegen.  

Handlungsverschlag Kämmerei
Bei allen gemeindlichen Immobilien können Mieterhöhungen, insbesondere nach Sanierungsmaßnahmen, in Erwägung gezogen werden. Dennoch sollte die Gemeinde als Vermieter nicht gewinnmaximierend, sondern unter Berücksichtigung sozialer Kriterien den Mietpreis gestalten. Maßstab ist nicht der Mietspiegel der Stadt Regensburg sondern der Mietpreis der sozialen Wohnungswirtschaft für den Landkreis Regensburg.
Hierzu wurde mit Gemeinderatsbeschluss die Grundlage geschaffen. Dieser Beschluss sieht vor, dass eine Vermietung von gemeindlichen Immobilien unter Berücksichtigung sozialer Kriterien erfolgen soll.

Eine Mieterhöhung käme insoweit vorrangig für die Mietwohnungen in Pettendorf in Betrachtung, was sich aufgrund der Sanierungsmaßnahmen zusätzlich begründen ließe.
 
Hinweis Pachten: 
Verträge fehlen: Fl.Nr. 481, Gemarkung Kneiting, Fl.Nr. 1600/23;
in Übersicht vertauscht: Fl.Nr. 154 und 261, Fl.Nr. 814/2, Gemarkung Kneiting

Stellungnahme Kämmerei:
Die Pachtverträge sind vorhanden, jedoch sind sie derzeit nicht im Vertragsakt BGM abgelegt.

Mehrere Pachtverträge basieren auf einem Pachtzins unter 200 €/ha; alle Verträge unter 250 €/ha sollten gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz angeglichen werden.

Stellungnahme Kämmerei:
Die Pachten resultieren teilweise aus Altverträgen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigten, dass je nach Größe der verpachteten Fläche unterschiedliche Rahmenbedingungen (u. a. Ertrag) pro ha zu berücksichtigen sind.

4.5 Ausgaben des Gesamthaushaltes

       Hinweis Rückfahrkamera Unimog, HH-Stelle 6300.93596
       Rückfahrkamera Unimog erscheint überteuert; wurden Alternativangebote eingeholt?

Stellungnahme Kämmerei:
Es handelt sich um von Mercedes-Unimog empfohlenes Zulieferteil (Hersteller: Motec), das für den sog. Heavy-Duty-Einsatz konstruiert wurde. Das System wird regelmäßig in Bauhoffahrzeugen eingesetzt. Das System verfügt über eine erhöhte Stabilität, ist nachtlichttauglich und auch bei niedrigsten Temperaturen einsatzbereit.

Für die Entscheidungsfindung wurden vom Bauhofleiter im Einvernehmen mit GL Recherchen durchgeführt. Es bestanden bezüglich der erforderlichen Qualität erhöhte Anforderungen, die bei einer Gesamtbetrachtung kein Alternativangebot zum verbauten System darstellten. Ähnliche Systeme aus dem LKW-Zubehör-Handel kosten ca. 800 € bis 1.500 €, sind jedoch immer eine Kompromisslösung, da sie nicht für den Fahrzeugtyp Unimog spezifiziert sind. Die Kosten für den Einbau in Eigenleistungen wären zusätzlich angefallen. Der reine Warenwert betrug 1.447 € netto.

Rückfahrkameras aus dem „normalen“ Zubehörhandel scheiden im Übrigen für einen Einsatz in einem Winterdienstfahrzeug  aus, da sie den mechanischen und thermischen Bedingungen nicht gewachsen sind.

(aus) Beiblatt mit Prüfungsfeststellungen zur örtlichen Rechnungsprüfung vom 15.11.2018 für das Haushaltsjahr 2017

„Vertragsordner  Bürgermeister“:
Die bestehende Übersicht ist im Detail aktualisierungsbedürftig. Im Einzelnen wurden folgende Verträge genauer beleuchtet:

Nr. 14 Mietvertrag Altes Postgebäude, geprüft, ist mit Erwerb der Immobilie ausgelaufen

Hinweis Kämmerei: Keine Maßnahmen erforderlich, da Vertrag durch Verkauf nicht mehr relevant.

Nr. 30 Wartungsvertrag Ölabscheider im Bauhof: ist nicht mehr aktiv, wird inzwischen von Entsorgungsfirma auf Abruf ausgeführt (ohne Vertrag)

Hinweis Kämmerei:
Die Entsorgung erfolgt durch die Fa. Meindl. Hierzu besteht kein Vertrag, die Fa. Meindl wird bei Bedarf vom Bauhofleiter beauftragt, den Ölabscheider zu leeren. Eine vertragliche Vereinbarung ist aufgrund des „Bedarfsabrufs“ bei einmaligen Kosten von ca. 200 €/Einsatz. Die letzte Leerung erfolgte in 2017.  

Nr. 33 Pachtvertrag mit Anglerclub (Wasserfläche Bergwerksee): läuft Dezember 2019 aus, sind noch alle Regelungen zeitgemäß (aus Jahr 1973)?

Hinweis Kämmerei: Der Pachtvertrag wird neu verhandelt und vor Abschluss dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Ein entsprechender Antrag des Anglerclubs liegt vor.

Nr. 51 Pachtvertrag Spielplatz Neudorf: verlängert sich jährlich; längere Frist möglich?

Hinweis Kämmerei: Es müsste ein Änderungsvertrag vereinbart werden.  

Nr. 109 Pachtvertrag Spielplatz Reifenthal: verlängert sich jährlich; längere Frist möglich?

Hinweis Kämmerei: Es müsste ein Änderungsvertrag vereinbart werden.

Nr. 166 Funkturm beim Sportgelände: Vertrag mit Dynamik, aktuell deutlich höhere Zahlung als bei Vertragsbeginn, ober ohne weitere Informationen vom Vertragspartner ist derzeit der Zahlenwert nicht nachvollziehbar.

Hinweis Kämmerei:
Der Vertrag mit der Deutschen Funkturm GmbH wurde ursprünglich am12.05.2006/29.05.2006 geschlossen und sieht nach zweitem Nachtrag vom 07.06.2013 eine Laufzeit bis 31.03.2033 vor. Die Ausgangsmiete lag bei 3.000 € und erhöht sich alle drei Jahre um 5%, jeweils ausgehend von der letzten Miete. Eine weitere Mietanpassung fand statt, da neben der Telekom noch ein weiterer Funknetzbetreiber den Masten nutzt. Im Mietvertrag ist vorgesehen, dass dann eine 50%ige Erhöhung des Basismietzinses von 3.000 € stattfindet, vgl. § 5, Nr. 5.2 des Mietvertrages. Daraus resultierte eine Erhöhung des Ausgangsmietzinses um 1.500 € auf 4.500 € zum 01.01.2007, erhöht zum 01.01.2010 auf 4.725 €, zum 01.01.2013 auf 4.961,25 € und zum 01.01.2016 auf 5.209,31 €, was dem aktuellen Einnahmestand betrifft. Die nächste Erhöhung steht nun zum 01.01.2019 an (5.469,78 €).

In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die aktuelle „Bestückung“ des Funkturms darlegen zu lassen, da ggf. weitere, uns nicht bekannte Nutzungen vorliegen. Abweichend von der Regelung des § 5, Nr. 5.2 des Mietvertrages werden nämlich für Kleinstnutzer nur dann Anpassungen durchgeführt, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen werden (können).

Eine weitere bedeutende Nutzung ist der Bayerische Behördenfunk (BOS). Im Jahr 2013 wurde hierfür eine einmalige Zahlung in Höhe von 5.000 € geleistet, vgl. hierzu auch GR-Beschluss vom 04.04.2013. Jedoch resultierte aus dieser zusätzlichen Nutzung keine Erhöhung des Basismietzinses. Grundlage hierzu ist eine bayernweit einheitliche Vereinbarung mit dem Innenministerium und den Funkturmbetreibern, die per se eine kostenfreie Nutzung des Systems für den Behördenfunk vorsieht.  

Die Einnahmen werden jeweils zu 1/3 auf die Grundstückseigentümer, den TSV Adlersberg und die Gemeinde Pettendorf verrechnet. Hierzu liegen entsprechende vertragliche Vereinbarungen zugrunde.

Jahresbauleistungen:
Lfd. Nr. 9 HH-Stelle 4600.95500 Skaterpark Pettendorf: Leistung 2017 erbracht, HH-Stelle wurde jedoch erst 2018 geschaffen, ähnlich: Lfd. Nr. 14, lassen sich die Hintergründe hier in Erfahrung bringen?

Die Haushaltsstelle wurde 2016 angelegt. Die unterschiedlichen Zahlungen resultieren aus den jeweiligen baulichen Maßnahmen, die in unterschiedlichen Jahren zur Abrechnung gebracht wurden.  

Hochwasserschutz Schwetze:

Setzungspegelmessung
Erste Messung gebucht im Vermögenshaushalt (6900.94000), zweite im Verwaltungshaushalt (6900.51000). Um Überprüfung wird gebeten.

Grundsätzlich handelt es sich bei der ersten Messung um eine Maßnahme die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Baumaßnahme (Inbetriebnahme) betrachtet werden kann und somit bei den „Herstellungskosten“ verrechnet werden kann. Folgemessungen sind Unterhalt, was auch weiterhin so vorgesehen wird.

Betriebsvorschrift
Die resultierende Zahlung aus der Erstellung der Betriebsvorschrift erscheint sehr hoch. Bestand hier die Möglichkeit, ein Vergleichsangebot einzuholen?

Grundsätzlich ja, jedoch hätte ein weiterer Sachverständiger die weitreichenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen von „Null“ an eruieren müssen. Das beauftragte Ingenieurbüro war insoweit als ausführendes Büro mit allen notwendigen Details vertraut. Es ist nicht zu erwarten, dass ein Dritter die Leistung kostengünstiger erbracht hätte. Die Vorgehensweise wurde im Übrigen mit dem WWA abgestimmt, die Kosten wurden im Rahmen des Verwendungsnachweises mit geprüft.

Stichprobenartige Prüfung einzelner, auffälliger Posten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt offene Punkte:

Stellungnahme Kassenleitung/Kämmerei
Vorab-Erklärung zu teilweisen Abweichungen der Buchungen: Das vorgelegte Sachbuch wurde am 24.05.2018 ausgedruckt und als Grundlage für die Überprüfung der Jahresrechnung verwendet. Spätere Umbuchungen sind daher nicht ausgewiesen. Auf den nochmaligen Ausdruck wurde aus ökologischen als auch wirtschaftlichen Gründen verzichtet, da die Daten nachprüfbar elektronisch gespeichert vorliegen. Der Ausdruck einzelner Seiten ist wegen der notwendigen nachträglichen Zuordnung sehr zeitaufwendig, aber auch die entsprechende Seitenzahl stimmt nicht überein. Deswegen wurde hierauf verzichtet, da ja bei Fragen eine entsprechende Stellungnahme abgegeben werden kann.


HH-Stelle
Feststellung
Erläuterung Kassenleitung/Kämmerei
0200/10003
Beleg 22 aus dem Belegjahr 2009 bzw. 2011; Differenz 3.422,70 € nicht nachvollziehbar
Differenz 3.422,70 € ist nicht nachvollziehbar, laut Kontoauszug Sachkonto: 643,40 €.

Diese Haushaltsstelle beinhaltet die Gebühreneinnahmen Pässe und Personalausweise. Die einzelnen Vorgänge werden durch ein Gebührenkassenprogramm im Einwohnermeldeamt buchungsmäßig erfasst und wöchentlich der Kasse per CIP-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Von der Kasse müssen diese Daten aus der „Schnittstellen Quelldatei Gebührenkasse“ übernommen werden. Die Besonderheit dabei ist, dass die neuen Daten nicht sofort zur Verfügung stehen, sondern erst nach einem programminternen Überstellungslauf. Zusätzlich müssen vor jeder Übernahme die Vorgängerdaten manuell gelöscht werden. Daher kann es vorkommen, dass bereits übernommene Daten immer noch in der Schnittstellen Quelldatei vorhanden sind. 2017 befanden sich zwei alte sowie eine neu entstandene Fehlbuchungen in der Haushaltsstelle.

Beleg 00022/09 – AO 1299/09:
Bei der Übernahme der Daten 15.06. – 19.06.09 wurden versehentlich nochmals die Daten 08.06. – 12.06.09 übernommen. Die Stornierung wurde aber falsch nur als Ist-Buchung vorgenommen.
Das noch bestehende Soll von 323,50 € ist deshalb zu stornieren.

Beleg 00006/11 – AO 258/11.
Hier wurde bei der Übernahme der falsche Zahlweg 99 = Umbuchung/Verrechnung gewählt, bei der Korrektur aber ein falscher Betrag eingegeben.
Durch diese höhere Ist-Buchung entstand ein negativer Kassenrest. Die Differenz der falschen Zahlwegbuchung i.H. von 102,60 € ist zu berichtigen.

Beleg 00051/17v - AO 3275/17
Gleicher Fehler wie eingangs beschrieben und erneut Korrekturbuchung von 217,30 € im Ist.
Das noch bestehende Soll von 217,30 €  ist deshalb zu stornieren.

Hinweis Kämmerei:
Vereinfacht lässt sich feststellen, dass eine notwendige Gegenbuchung (Sollbuchung) in den betroffenen Jahren nicht erfolgte. Diese Problematik wurde erkannt und kann für die Zukunft vermieden werden. Eine Auswirkung auf das Rechnungsergebnis ergibt sich nicht!

0200/63000
Ansatz ist 600 €; Ist 13.183,41 €
Wechsel der Haushaltsstelle während des Jahres von 0200/67000 (EWO-Umstellung März/April 2017 auf 0200/63000 – Fehlerhinweis statistisches Landesamt
0200/63213
Softwarepflege umgebucht?
Umgebucht auf 0200.63219 mittels der vom Programm zur Verfügung gestellten Anordnung, dann erscheint im Buchungstext aber nur der Ursprungstext, mangels Platz entfällt der Vermerk „Umbuchung“
0200/64000
Klärung der Umbuchung
Umgebucht auf 2950.64000 Schülerunfallversicherung per Programm, dann erscheint im Buchungstext aber nur der Ursprungstext, mangels Platz entfällt der Vermerk „Umbuchung“
0200/67000
Umbuchung von 11.469 €. Grund
Siehe Stellungnahme 0200.63000

0300/43000
20.600 € Umbuchung Versorgungskassen. Kein Haushaltsansatz
Haushaltsansatz: 20.600 € lag vor.
0330/26100
Vorbuchauflösung?
Die Sollstellung von Steuern und Abgaben erfolgt jeweils bei einem einzelnen Personenkonto. Die einzelnen Steuer- bzw. Abgabearten sind dabei der jeweiligen Haushaltsstelle im Haushalt/Sachbuch zugeordnet und dabei in das sogenannte Vorbuch gebucht. Die Summe dieser Daten werden dann per „Vorbuchauflösung“ auf die Haushaltstelle gebucht. Dies gilt auch für die Nebenkosten wie z.B. zu berechnende Zinsen.

0600/50000
11.856 € für Elektro Metzger; wurde Thema in der Gemeinderatssitzung genehmigt?
Es handelte sich um Ausgaben die im Zusammenhang mit der IT-Neuausstattung 2017 zu sehen sind. Es erfolgte eine komplette Neuinstallation der IT-Verkabelung. Die Ausgaben waren in dieser Höhe nicht vorgesehen. Der Gemeinderat wurde nicht unmittelbar beschlussmäßig befasst. Es gab jedoch einen Ansatz für die IT-Neuausstattung, die im unmittelbaren Kausalzusammenhang steht.
1122/08100
Delta 8.307 für QIII, Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit; Zeitversetzte Buchung
Im Haushaltsjahr 2017 erfolgte aufgrund qualifizierter Schätzung ein Einnahmeansatz (Bußgeldanteil!) in Höhe von 20.000 €. Dieser wurde im Ergebnis 28.307 € entsprechend um 8.307 € übertroffen. Im Folgejahr 2018 wurde aufgrund der Vorjahresergebnisse bereits eine Einnahme in Höhe von 25.000 € kalkuliert. Es bleibt zu berücksichtigen, dass hier keine Spitzberechnung erfolgen kann.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Aufgrund der Abrechnung des 4. Quartals zum Jahresende werden die Jahreseinnahmen auf die Quartale IV/Vorjahr, I/aktuelles Jahr, II/aktuelles Jahr, III/aktuelles Jahr verteilt.
3600/67000
Ausgaben Pettendorf blüht bleiben deutlich unter dem Planansatz?
Im Haushaltsjahr 2017 wurden 23.900 € angesetzt. Unterjährig wurden im Plan Veränderungen durchgeführt, da die Ausgaben PE blüht auf drei HH-Stellen aufgeteilt wurden. Insgesamt wurden 16.526,46 € ausgegeben. Die nicht verbrauchten Mittel wurden auf die Haushaltsjahre 2018 und auch auf 2019 übertragen.
7000/51001
26.876,15 € Umbuchung
Erst-Buchung versehentlich auf dieser Haushaltsstelle. Der Fehler wurde bemerkt und der Betrag auf die richtige HH-Stelle 7000.95005 umgebucht.
7200/63000
Gartenabfälle Bürger und Häcksler; gibt es dazu auch eine Gegenposten für den Verkauf der Gartenabfälle?
Die Gartenabfälle werden nicht verkauft.
7000/95005
Differenz 127.423,81 €
Es erfolgte kein Ansatz, da die Abwicklung über den Geschäftsbesorgungsvertrag erfolgt. Jedoch wurden die
Ausgaben Kanalbau Pettendorf-Südwest fehlerhaft über den Haushalt an die KfB Reuth ausgezahlt. Dieser Auszahlung stehen jedoch entsprechende Einnahmen gegenüber vgl. HH Stelle 7000.35002, die ebenfalls nicht veranschlagt wurden. Die Abwicklung über den Haushalt ist  fehlerhaft, da diese grds. über ein Verwahrgeldkonto vorzusehen ist.

Diskussionsverlauf

GL Antretter erläutert die Stellungnahmen der Kämmerei zu den Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses. Im Gemeinderat besteht hierzu kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

a) Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 vom 15.11.2018 wurde bekannt geben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekanntgegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

13 : 0 Stimmen

b) Ausschlussbeschluss (Entlastung des Ersten Bürgermeisters)
Der Erste Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.

Den Vorsitz übernimmt der Dritte Bürgermeister Ludwig Bink.

13 : 0 Stimmen

c) Der Gemeinderat erkennt die Jahresrechnung 2017 in der vorgelegten Form an und erteilt dem Ersten Bürgermeister die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Gemeindlicher Fahrzeugpark; Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für den T 5 Pritschenwagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das aktuelle verwendete Fahrzeug ist ein VW-Transporter mit Doppelkabine, Pritsche und Anhängerkupplung. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor (Euro 4) ausgestattet und hat 150 PS. Das Fahrzeug wird als Transportfahrzeug eingesetzt, ist aber auch mit dem Anhänger im Einsatz. Die Verwendung für Schnittguttransporte mit dem Anhänger wurde wegen Überlastung der Kupplung allerdings zuletzt nicht mehr eingesetzt. Das Fahrzeug (Baujahr 2008) wurde im Jahre 2011 für 17.000,00 € erworben. Insgesamt wurde in der Zeit eine durchschnittliche Fahrleistung von 12.857 km/Jahr erbracht, zuletzt 2018 insgesamt 11.494 km. Der Durchschnittverbrauch liegt bei 9,1 Liter/100 km.

Reparaturen und Instandhaltungskosten von insgesamt 13.348,00 € waren in 8 Jahren notwendig. Insgesamt hat sich der Fahrzeugtyp in der bisherigen Ausführung sehr gut bewährt.

Das zu beschaffende Ersatzfahrzeug sollte die Einsatzzwecke des bisherigen Fahrzeuges ermöglichen und auch die hierfür notwendige Motorisierung haben.

Nachdem aktuell die E-Fahrzeuge in der Diskussion stehen, käme auch grundsätzlich ein solches Fahrzeug in Betracht. Am Markt ist aber in diesem Bereich noch kein brauchbares Angebot vorhanden. So liegt die Motorisierung hier in der Regel bei 65 PS, ein einziges Fabrikat liegt bei 100 PS. Hybrid-Motoren sind in diesem Segment bisher nicht auf dem Markt.

Diese Motorisierung käme eher bei einem Ersatzfahrzeug für den Passat Kombi in Betracht. Insoweit ist hier auch aus Sicht des Bauhofes nach wie vor ein dieselmotorisiertes Fahrzeug notwendig.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Achhammer plädiert dafür, auch Neufahrzeuge für den Ersatz in Erwägung zu ziehen. Die Rabattpolitik der Nutzfahrzeughersteller bietet häufig Konditionen, die bereits aus wirtschaftlichen Gründen für einen Neukauf sprechen. Gemeinderat Meyer macht deutlich, dass das Fahrzeug dem entsprechen sollte, dass bisher verwendet wurde. Dabei seien selbstverständlich auch Optionen wie der Neukauf eines Fahrzeuges zu betrachten. Der Beschluss sollte daher erweitert werden mit dem Zusatz „Neu- und Gebrauchtfahrzeug“. Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht, wird er Beschluss wie folgt zur Abstimmung gestellt:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges (Gebraucht- oder Neufahrzeug) im HH 2019. Die Haushaltsmittel werden in Höhe von ca. 20.000 € eingeplant. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Haushalt 2019; Budgetplanung Jugendpfleger 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö 7

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat erkennt, die vorgelegte Budgetplanung 2019 an.  Die Kämmerei wird beauftrag, die vorgelegten Zahlen im Rahmen der Planung qualifiziert zu prüfen und den voraussichtlichen Bedarf 2019 in Ansatz zu bringen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö 8

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Grundsteuer C
Bürgermeister Obermeier informiert, dass im Rahmen der Grundsteuerreform beschlossen wurde, eine Grundsteuer C („Baulandsteuer“) einzuführen. Diese Steuer soll u. a. Grundstücksspekulationen einen Riegel vorschieben.

Ortstermin Schwetzendorf
An der R 39 fand zusammen mit dem Landratsamt Regenburg und der Polizei Nittendorf eine Verkehrsschau zum Thema „Übergang zur Bushaltestelle“ statt. Ein Ergebnisprotokoll wird der Gemeinde Pettendorf noch übermittelt.

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Schwetzendorfer Weiher
Der Schwetzendorfer Weiher weist in Teilbereichendes Kinderbeckens einen massiven Schilfbewuchs auf. Entsprechende Pflegemaßnahmen sind einzuleiten.  

Nutzung des Jugendtreffs für Privatveranstaltungen
Auf Rückfragen von Gemeinderätin Weiermann wird von Bürgermeister Obermeier erneut erläutert, dass der Jugendtreff nicht für private Veranstaltungen,  z. B. Geburtstagspartys, vermietet oder zur Verfügung gestellt wird.

Strauchschnitt Reifenthal
Gemeinderätin Muehlenberg frägt zu einer Anfrage eines Bürgers hinsichtlich der Strauchschnitte in Reifenthal an. Bürgermeister Obermeier erwidert, er habe diese Anfrage bereits beantwortet. Auf eine erneute Nachfrage der Gemeinderätin, welchen Inhalts die Antwort war, erläutert Bürgermeister Obermeier, dass er zur Korrespondenz mit Bürgern keine Auskunft gebe.

Pettendorf aktuell – Hinweis auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“
Gemeinderat Bink weist darauf hin, dass in der letzten Ausgabe der „Pettendorf aktuell“ mit der Berichterstattung über das Volksbegehren auf dem Titelblatt und im Innenteil aus seiner Sicht gegen das politische Neutralitätsgebot des Mitteilungsblatts verstoßen wurde. Dieser Vorfall sei näher zu hinterfragen. Bürgermeister Obermeier sichert zu, die vertraglichen Rahmenbedingungen zu klären. Im Abschnitt „Mitteilungsblatt der Gemeinde“ wurden jedoch keine wertenden Aussagen zum Volksbegehren getroffen.

Datenstand vom 23.04.2019 09:34 Uhr