Datum: 24.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Antrag auf isolierte Befreiung: Vergrößerung des Carports als Holzlege, Fahrradunterstellplatz auf Fl.Nr. 94/41, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 36 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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2 |
Errichtung einer Bogenhalle auf Fl.Nr. 751, Gemarkung Pettendorf (in Hinterberg)
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3 |
Neubau eines Anbau an das Bestandsgebäude auf Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf (Rosenweg, Neudorf)
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4 |
Dachsanierung sowie Esszimmer- u. Geräteraum-Anbau auf Fl.Nr. 48/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 33 im Baugebiet "Auf der Setz" (Friedrichstraße, Pettendorf)
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5 |
Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Fl.Nrn. 1293 Tfl., 1458 und 1462 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
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6 |
Bauvoranfrage auf Bau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1448, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)
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1. Antrag auf isolierte Befreiung: Vergrößerung des Carports als Holzlege, Fahrradunterstellplatz auf Fl.Nr. 94/41, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 36 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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24.01.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Ausschlussbeschluss:
Vor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Bürgermeister Obermeier fest, dass BA-Mitglied Norbert Meyer wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.
6 : 0 Stimmen
Der Bauausschuss befasste sich erstmals mit dem Bauvorhaben in seiner Sitzung vom 20.07.2017 und beschloss, einer Befreiung für die Herstellung eines Einzel-Carports außerhalb der Anbauzone zuzustimmen.
Es wird nun beabsichtigt, den bestehenden Carport um 3 m zu verbreitern, bei gleichbleibender Höhe von 2,80 m zur Aufnahme von Kinderwagen, Fahrrädern etc. Begründet wird dies mit der fehlenden Unterkellerung des Hauptgebäudes.
Erschließung:
Die bestehende Erschließung ist ausreichend, eine Änderung nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt fest, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist, erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Errichtung einer Bogenhalle auf Fl.Nr. 751, Gemarkung Pettendorf (in Hinterberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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24.01.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, eine landwirtschaftliche Bogenhalle in den Ausmaßen 15,00 x 10,00 m mit einer max. Firsthöhe von 5,23 m zu errichten.
Erschließung:
Die Zufahrt ist über die Ortsstraße in Hinterberg und eine private Zufahrt sichergestellt. Weitere Erschließungen sind nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Anbau an das Bestandsgebäude auf Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf (Rosenweg, Neudorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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24.01.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.10.2017 mit einer informellen Anfrage auf Neubau eines Wohnhauses und stellte grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Hinweisen in Aussicht:
- Die Zufahrtssituation sowie die leitungsmäßige Erschließung sind im Bedarfsfall dinglich zu sichern.
Für die Schmutzwasserentsorgung ist der bestehende Kanalanschluss zu nutzen, das Oberflächenwasser ist dem bestehenden „Siedlerkanal“ zuzuführen.
Geplant ist nun ein eingeschossiger Anbau an das Bestandsgebäude in den Ausmaßen von 15,50 x 8,50 m mit einem Satteldach (DN 25°).
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über den Rosenweg erschlossen. Auch der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist vorhanden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Auf die Hinweise aus dem Beschluss vom 19.10.2017 wird erneut verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Dachsanierung sowie Esszimmer- u. Geräteraum-Anbau auf Fl.Nr. 48/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 33 im Baugebiet "Auf der Setz" (Friedrichstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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24.01.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Vorhaben beinhaltet neben der Dachsanierung der Garage (Satteldach DN 15° statt Flachdach) auch den Anbau eines Geräteraums an die Garage (3,05 x 5,30 m, Pultdach 15°) und den Anbau eines Esszimmers (4,00 x 5,49 m, Dachneigung wie Hauptgebäude DN 27°). Dadurch werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt:
- Dachform Garage (Satteldach statt Flachdach),
Überschreitung der westlichen Baugrenze Hauptgebäude (ca. 4,00 m),
Überschreitung der südlichen Baugrenze Garage (ca. 1,00 m).
Der gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO für die Befreiungen erforderliche Antrag mit Begründung liegt bei.
Erschließung:
Die vorhandene Erschließung ist ausreichend, Änderungen sind keine veranlasst.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Fl.Nrn. 1293 Tfl., 1458 und 1462 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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24.01.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus (Bergweg 2) abzubrechen und ein neues Einfamilienhaus in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 9,35 x 9,35 m (Satteldach, DN 38°) zu errichten.
Erschließung:
Die Erschließung ist als gesichert zu betrachten, da die notwendigen Anschlüsse bereits vorhanden sind. Sollten zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Wasser/Kanal etc.) benötigt werden, so sind diese auf Antrag und Kosten der Antragsteller zu erstellen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Sollten zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Wasser/Kanal etc.) benötigt werden, so sind diese auf Antrag und Kosten der Antragsteller zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bauvoranfrage auf Bau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1448, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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24.01.2019
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Bauvoranfrage beinhaltet die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von ca. 9,46 x 7,83 m (Satteldach, DN 30°) zu errichten.
Erschließung:
Die Erschließung ist als gesichert zu betrachten, da die notwendigen Anschlüsse bereits vorhanden sind
. Sollten zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Wasser/Kanal etc.) benötigt werden, so sind diese auf Antrag und Kosten der Antragsteller zu erstellen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen. Sollten zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Wasser/Kanal etc.) benötigt werden, so sind diese auf Antrag und Kosten des Antragstellers zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2019 14:29 Uhr