Datum: 18.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf isolierte Befreiung: Bau eines Carports auf Fl.Nr. 1055/16, Gemarkung Pettendorf, Parz. 1 im Baugebiet "Solner Breite", Reifenthal (Solner Breite, Reifenthal)
2 Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1443/5, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
3 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung (Kaltwintergarten) auf Fl.Nr. 1445/11, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Schwetzendorf-Nordwest" (Amselweg, Schwetzendorf)
4 Bauvoranfrage auf Errichtung eines provisorischen Kindergartens auf Fl.Nr. 86 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)

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1. Antrag auf isolierte Befreiung: Bau eines Carports auf Fl.Nr. 1055/16, Gemarkung Pettendorf, Parz. 1 im Baugebiet "Solner Breite", Reifenthal (Solner Breite, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.04.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt einen Carport in den Ausmaßen von 5,50 x 3,00 m mit Pultdach zu errichten. Die zur Bebauung vorgesehene Fläche befindet sich außerhalb der Baugrenzen, Garagen und Nebengebäude wären in Dachform, Dachdeckung und Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen.

Begründet wird dies damit, dass durch die Errichtung des Carports derzeit ungenutzter Raum auf dem Grundstück sinnvoll als Pkw-Stellplatz genutzt werden soll und unter anderem der Entlastung der öffentlichen Stellplätze dient.

Nachbarbeteiligung:
Diese wurde vom Antragsteller nachweislich durchgeführt, der unmittelbar angrenzende Nachbar wurde beteiligt, die Unterschrift erteilt.

Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und die Erteilung der erforderlichen Befreiungen den angrenzenden Nachbarn nicht in seinen Rechten verletzt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung und der geänderten Dachform, Dachneigung einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1443/5, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.04.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.08.2018 mit einer Bauvoranfrage zu dem Vorhaben. Dieser wurde einstimmig befürwortet. Das Landratsamt Regensburg hat den beantragten Vorbescheid-Nr. S 43-2018-1338 vom 19.10.2018 mit allgemeinen Hinweisen und folgenden Auflagen erteilt:

  1. Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
  2. Das Gebäude ist in Bauweise E+D bzw. E+1 zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
  3. Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.

Zum vorliegenden Bauantrag:
Es ist geplant, ein Wohnhaus in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 15°) in den Ausmaßen von 13,99 x 10,99 m zu errichten. Die Wandhöhe beträgt 5,80 m.

Erschließung:
Das Grundstück ist über den Bergweg und eine Privatstraße mit einem Geh- und Fahrtrecht straßenmäßig erschlossen. Die Abwasserbeseitigung ist über den vorhandenen Kanalanschluss gesichert. Zur Wasserversorgung teilt der WZV in seiner Stellungnahme vom 17.04.2019 mit, dass das Grundstück bereits an die Wasserversorgung angeschlossen ist. Der Anschluss des (neuen) Wohnhauses erfolgt an der auf Privatgrund des Antragstellers verlaufenden Hauptversorgungsleitung.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarn der Fl.Nrn. 1445/2 und 1443/2 haben unterzeichnet, die Nachbarn von Fl.Nr. 1440/7 wurden ebenfalls beteiligt, eine Unterschrift wurde nicht geleistet.

Stellungnahme Bauamt:
Zu den Auflagen des Landratsamtes wird festgestellt, dass sämtliche Punkte in der Ausführungsplanung berücksichtigt wurden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung (Kaltwintergarten) auf Fl.Nr. 1445/11, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Schwetzendorf-Nordwest" (Amselweg, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, eine geschlossene Terrassenüberdachung (Kaltwintergarten) in den Ausmaßen von 6,50 m im Westen und 6,70 m im Osten an das Hauptgebäude anzubauen. Die Tiefe beträgt 2,95 m, die Gesamtfläche 29,52 m².

Begründung:
Durch das geplante Vorhaben soll die bestehende Terrasse überdacht werden und unter anderem als Windschutz dienen. Dadurch werden die vorgegebenen Baugrenzen im Süden um ca. 3 m überschritten. Das Vorhaben ordnet sich der vorhandenen Bebauung unter und ist städtebaulich vertretbar.

Nachbarbeteiligung:
Diese wurde vom Antragsteller nachweislich durchgeführt, sämtliche Nachbarn erteilten ihre Zustimmung.

Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und die Erteilung einer Befreiung die angrenzenden Nachbarn nicht in ihren Rechten verletzt.

Diskussionsverlauf

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird festgestellt, dass stellvertretendes BA-Mitglied Josef Simbeck wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.

6 : 0 Stimmen

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzenüberschreitung) einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage auf Errichtung eines provisorischen Kindergartens auf Fl.Nr. 86 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 18.04.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Um den Platzbedarf im Kindergarten für das neue Jahr zu decken, wird angedacht einen provisorischen Kindergarten in Containerbauweise zu errichten. Als möglicher Standort wird der geschotterte Parkplatz am sog. „Turnwiesl“ in Betracht gezogen. Ausgegangen wird von einer möglichen Größe von derzeit 20,00 x 12,00 m.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Margarethenstraße gesichert. Der Anschluss an die Kanalisation ist über den bestehenden Anschluss (Nähe geplanter Standort) zu nehmen.

Zur Wasserversorgung teilt der WZV in seiner Stellungnahme vom 17.04.2019 mit, dass der nächstgelegene Anschlusspunkt ein Unterflurhydrant auf Höhe der Fl.Nr. 86 ist. Hierzu müsste für die vorübergehende Nutzung ein Grundstücksanschluss im öffentlichen Grund neu erstellt und nach Ende der Nutzung ggf. wieder zurück gebaut werden. Die Kosten wären von der Gemeinde Pettendorf zu tragen.

Nachbarbeteiligung:
Diese liegt nicht vor, sie ist im Vorbescheidsverfahren nicht zwingend durchzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2019 08:41 Uhr