Datum: 02.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einrichtungen für Kinder - Kindergarten; Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines zeitlich befristeten provisorischen Kindergarten
2 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2018
3 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2019 mit Stellenplan
4 Leader-Projekt Bienenlehrpfad; Beratung und Beschlussfassung über die Nutzung der gemeindlichen Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1567/2, Gemarkung Pettendorf
5 Leader-Projekt Bienenlehrpfad; Beratung und Beschlussfassung über den Inhalt und Layout der Tafeln des Bienenlehrpfades
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), Bebauungsplan "Zur Alten Mühle I" in Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Einrichtungen für Kinder - Kindergarten; Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines zeitlich befristeten provisorischen Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 02.05.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die aktuelle Aufnahmesituation am Kindergarten St. Margareta in Pettendorf stellt sich so dar, dass viele Kinder heuer keinen Platz in der bisherigen Einrichtung erhalten. Die genehmigten 98 Plätze sind laut Leitung nahezu ausschließlich von Pettendorfer Kindern belegt, eine Fremdbelegung ist nach Auskunft der Leitung somit fast nicht gegeben.

Am 14. März 2019 waren die Vormerkungen bei 43 Kindern, bereits am 20. März 2019 waren 48 Kinder vorgemerkt. Aus dem BG Pettendorf Südwest sind von insgesamt 18 Kindern im Kindergartenalter bereits jetzt 10 Kinder betreut. Von den weiteren 8 bisher gemeldeten Kindern benötigen nur 4 einen Platz.

Von den 48 Kinder sind:

  • 4 Kinder 2014
  • 1 Kind 2015
  • 33 Kinder im Jahre 2016
  • 10 Kinder im Jahre 2017 geboren.

Nach erster Einschätzung wurden 22 durch Einschulung vermutete freie Plätze erwartet. Bei der Schuleinschreibung wurden der Verwaltung dann 27 Kinder mitgeteilt, wovon einer noch nicht in Pettendorf gemeldet ist.

Der Einschulungskorridor endet am 3. Mai 2019. Der aktuelle Sachstand der Kinder, die in den Bereich des Einschulungskorridors fallen (*1.7.2013-30.9.2013) lautet, das von 12 möglichen Kindern hieraus 3 sicher eingeschult werden, 2 noch unschlüssig sind und 7 nicht eingeschult werden. Ob diese Kinder aus dem Kindergarten Pettendorf sind oder aus auswärtigen Kindergärten stammen, ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung nicht erkennbar.

Warum die Nutzung auswärtiger Kindergärten in bisheriger Höhe nicht mehr erfolgt kann nur vermutet werden. Für den Bereich Kindergarten wurde in der Statistik des LRA unglücklicherweise das Angebot des Waldkindergartens Pielenhofen mit eingerechnet, sodass eine fälschlich hohe Versorgungsquote von 108% vermittelt wurde.

In jedem Fall zeichnet sich die nicht erwartete Situation ab, das fast eine vollständige Gruppe in der Pettendorfer Einrichtung keinen Platz angeboten bekommen kann. Auch wenn es nicht auszuschließen ist, dass die interessierten Eltern ihre Kindern auch in auswärtigen Kindergärten angemeldet haben, ist auf Grund der aktuellen Situation in der Stadt Regensburg und den umliegenden Gemeinden zu erwarten, dass  kurzfristig ein Platzangebot > 10 Kindern bis 26 Kinder zu schaffen wäre!

Die Gemeinde Pettendorf hat hierzu bereits konkrete Überlegungen in Richtung Provisorium getätigt und Angebote für eine Containerlösung eingeholt. Die Qualität und die Ausstattung der Räumlichkeiten solcher Container stehen einer festen Einrichtung in nichts nach. Das Raumprogramm wurde bereits mit der Fachbehörde im LRA besprochen. Die Situierung ist an der Turnwiese angedacht, eine Bauvoranfrage ist bereits in der Bauausschusssitzung vom 18.04.2019 behandelt und dem Landratsamt Regensburg zur Entscheidung vorgelegt worden.

In der Kindergartenausschusssitzung vom 17.04.2019 wurde der bisherige Träger angefragt, für diesen provisorischen und zeitlich befristeten Kindergarten die Trägerschaft zu übernehmen. Die Kirchenverwaltung Pettendorf konnte aufgrund der grundsätzlichen Direktive der Diözese und der bereits bestehenden Gruppen in der zukünftigen Pfarreiengemeinschaft nicht zustimmen. Mit einer kurzfristigen Erlaubnis seitens der Diözese wäre nicht zurechnen. Von den Johannitern ist eine positive Rückmeldung bereits erfolgt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Er stellt dar, dass die Funktionalität und Qualität der Behelfslösung sehr gut geeignet ist um die notwendige räumliche und pädagogische Betreuung sicherzustellen. Gleichzeitig ist das vorhandene Zeitfenster sehr eng, wenn die Gemeinde bis Anfang Oktober eine Lösung bereitstellen will. Der intendierte Standort „Turnwiesl“ hat alle Voraussetzungen für die notwendige Erschließung, so dass über einen Alternativstandort nicht diskutiert werden sollte.

Bürgermeister Obermeier führt weiter aus, dass auch die Containerlösung den gleichen personellen Anforderungen unterliegt, wie ein „normaler“ Kindergartenbau. Insoweit muss der Behelfskindergarten von einem Träger mit entsprechender pädagogischer Qualifikation betrieben werden. Im Ausschuss wurde diesbezüglich mit dem bisherigen Träger gerechnet. Die Direktive der Diözese lässt jedoch keine Übernahme der Behelfslösung zu. Die Zustimmung für eine „Sonderlösung“ kann keinesfalls in der benötigten Zeit erfolgen. Daher wurde eine Zusammenarbeit mit den Johannitern in die engere Wahl genommen. Diese signalisierten bereits ihre Unterstützung. Die Übernahme der Trägerschaft durch die Johanniter ermöglicht zudem den Synergieeffekt, dass die örtliche Verwaltung der Krippe und des Behelfskindergartens in der Krippe zusammengelegt werden können.
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird von Bürgermeister Obermeier weiter erläutert, dass der Container auf der unbefestigten Seite des Geländes aufgestellt wird. Wie im Vortrag erläutert, entstehen voraussichtlich  Kosten von ca. 100.000 €. Jedoch sind hierzu Alternativangebote einzuholen. Nicht vorgesehen wird, den Containerstandort in eine dauerhafte Lösung überführen. Jedoch muss klar sein, dass auch ein Betrieb über ein Jahr hinaus möglich sein kann, da der Neubau zuerst fertiggestellt werden muss.

Gemeinderätin Weiermann fragt nach  ob die Stromkosten im Mietpreis dabei sind, da nach ihrem Kenntnisstand bei Behelfslösungen für den Heizstrom sehr hohe Kosten anfallen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass sich die vorliegenden Daten auf die reinen Mietkosten beziehen. Unterhaltskosten und Spielplatzgeräte sind hier nicht einkalkuliert. Bürgermeister Obermeier erläutert weiter, dass die notwendigen Spielplatzgeräte später anderenorts gut verwendbar sind. Gemeinderat Bink merkt an, dass eine zweieinhalbjährige Containerlösung nicht erstrebenswert sei. Der Neubau sei daher parallel mit Nachdruck zu verfolgen. Sorge bereite ihm zusätzlich die Situation der unklaren Anmeldesituation. Gemeinderat Bink schlägt daher vor, die Containerlösung erst bei mindestens 10 verbindlichen Anmeldungen zu realisieren. Ansonsten müsse man andere Lösungen ins Auge fassen, da die Kosten für die Unterbringung von weniger als 10 Kindern nicht vermittelbar seien. Bürgermeister Obermeier gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Eltern nicht gezwungen werden können, ihre Kinder nur an einer Einrichtung anzumelden. Es bestehe daher immer ein Restrisiko, dass andere Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Jedoch ist auch klar, dass die Gemeinde Pettendorf nicht „ins Blaue“ planen wird. Aus diesem Grund wird voraussichtlich in der Woche ab 20. Mai eine Infoveranstaltung für die betroffenen Eltern durchgeführt. Die Eltern werden hierzu eingeladen und aufgefordert, eine weitgehend verbindliche Erklärung darüber abzugeben, ob die Behelfseinrichtung besucht wird oder nicht. Gemeinderat Weigl macht deutlich, dass es für weniger als 10 Kinder k eine Containerlösung geben sollte. Gemeinderat Achhammer schlägt vor, dass für den Fall, dass die Grenzzahl erreicht wird, ggf. auch ein Waldkindergarten in Erwägung gezogen werden könnte. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass die Frage, ob als Alternative ein Waldkindergarten geschaffen werden kann, derzeit nicht abschließend geklärt ist. Die Lösung sei zudem aus seiner Sicht nicht zu favorisieren, da letztlich die Schaffung neuer Plätze in einem „klassischen“ Kindergarten im Vordergrund steht.

Gemeinderat Meyer stellt die Frage in den Raum, ob man nicht den Bedarf durch Privatgebäude, die man anmieten könnte, besser gedeckt würde. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Vorschriften für die Betreuungseinrichtungen, z. B. Gruppenräume, Toilettenanlagen etc. auch bei einer etwaigen Unterbringung in einem Privathaus gelten. Insoweit müssten auch dort erhebliche bauliche Änderungen herbeigeführt werden, so dass die Containerlösung sowohl aus zeitlicher als auch aus kostentechnischer Sicht pragmatischer ist. Gemeinderätin Muehlenberg bringt ein, dass sie die Containerlösung als sinnvoll und gut erachtet. Durch die angedachte Information und Vorstellung der Lösung kann zudem eine erhöhte Akzeptanz und auch Verständnis für die Situation geschaffen werden. Auch der Vorschlag von Gemeinderat Achhammer bezüglich der Schaffung eines Waldkindergartens ist aus ihrer Sicht sehr gut, da der Träger des Waldkindergartens Pielenhofen ortsansässig ist, kann unkompliziert angefragt werden, ob zur Überbrückung ein Waldkindergarten geschaffen werden kann. Natürlich bleibt die Frage bestehen, ob Eltern auch eine solche Lösung für Ihre Kinder in Erwägung ziehen.

Bürgermeister Obermeier fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen und macht nochmals deutlich darauf aufmerksam, dass der Gemeinderat eine Handlungsgrundlage zur Lösung des Bedarfs finden muss. Auf Grundlage der Diskussion soll der Beschluss wie nachfolgend ergänzt werden:

  • Die Containerlösung wird erst ab einer Mindestkinderzahl von 10 Kindern angeboten.
  • Die Verwaltung wird beauftragt alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich für die Bereitstellung ausreichender Kindergartenplätze die Erstellung einer zeitlich befristeten Containerlösung. Der Zeitraum ist zunächst auf 12 Monate ab September 2019 festgelegt. Das Raumangebot hat den Vorschriften zu entsprechen. Die Verwaltung wird beauftragt zur Umsetzung der Maßnahmen Lösungen zu erarbeiten und Angebote mit Miet- und Kaufoptionen einzuholen. Als Standort wird die Fl. Nr. 86, Gemarkung Pettendorf, festgelegt. Das Angebot wird nur realisiert, wenn eine Mindestbetreuungszahl von 10 Kindern erreicht wird. Die Prüfung alternativer Unterbringungsmöglichkeiten soll erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Kindergartenausschuss 17.04.2019 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 02.05.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aus den Ausführungen der Geschäftsführung wird folgender Sachverhalt erläutert:

Einnahmen Fördergelder: lt. KibigWeb:
Gemeinde Pettendorf:                374.542,37 €
Gemeinde Pielenhofen:                   9.537,32 €
Stadt Regensburg:                   5.637,95 €
Markt Lappersdorf:                         1.192,17 €
Gemeinde Duggendorf:                968,63 €

Förderung insgesamt:              391.878,44 €

Einnahmen Vorschulkindermäßigung: 35.000 €

Ausgaben:

Personalkosten: 
Im März 2018 gab es eine Tariferhöhung, die rückwirkend mit dem Oktobergehalt ausgezahlt wurde. Weiterhin wurde eine Mitarbeiterin in Altersteilzeit geführt, d.h. auch in der Freistellungsphase zahlt der Träger die Hälfte des Gehaltes weiter. Ebenso war eine Vorpraktikantin ab März 2018 im 1. Jahr beschäftigt (3.000 €). Der Anstellungsschlüssel betrug im Durchschnitt für das Kalenderjahr 2018 – 1:9,71. Ab Februar war wegen Krankheitsvertretung die Neueinstellung einer weiteren Kinderpflegerin erforderlich. Dadurch ergaben sich über einen gewissen Zeitraum erhöhte Personalkosten.

Personalausgaben sonst. Personal: 
Zu den 39.094,06 € (lt. Buchhaltung) kommen noch Kosten in Höhe von 1.757,64 € für den Hausmeister dazu - ergibt 40.851,70 €

Hausnebenkosten: 
Die Abrechnung wurde erst im Februar 2019  für das Jahr 2018 vorgelegt. Diese war insgesamt 11.602,33 €

Reparaturen: 
Für Winterdienst, Feuerlöscher, Dachrinnenreparatur (Rechnung in Höhe von 662,33 € erst in 2019 eingegangen, wird aber in 2018 abgerechnet) entstanden Kosten von insgesamt 12.108,69 €

Der Personalschlüssel wurde im Vergleich zur Planung (1:10 mit 312 Wochenstunden und 172 h Erzieherinnen) sehr gut erfüllt.

Die geplanten Verbesserungen des Sanitärbereiches und der Beleuchtungssituation wurden nicht umgesetzt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Kindergartenauschuss stellt die Jahresrechnung entsprechend der dargestellten Einnahmen und Ausgaben fest. Das Gesamtdefizit beträgt hiernach 34.010,41 €.

Der daraus resultierenden  überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von +13.808,33 € auf der Haushaltsstelle 4640.70010 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2019 mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Kindergartenausschuss 17.04.2019 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 02.05.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Durch die neue Entlastung aller Eltern durch den Freistaat Bayern ergibt sich nur noch eine Elternbeteiligung von 15.000 € (Januar bis März). Ab April gilt die neue gesetzliche Regelung, wobei sie erst nach Beschluss des Doppelhaushalts der Bayerischen Staatsregierung wirksam werden kann. Die bis dahin zu viel geleisteten Elternbeiträge müssen dann zurückgezahlt werden.

Die unterjährige Einführung dieser Maßnahme hat auch wahrscheinlich eine neue Verbescheidung zur Folge.
Da der Elternbeitrag im KiGa Pettendorf  in der Regel unter 80 € liegt ergibt sich hierdurch aber eine deutlich verbesserte Einnahmesituation, die sich auf das Defizit mindernd auswirkt.

Von Jan-März 2019 betrugen die Einnahmen für Vorschulkinder 7.500 €.

Ab April – Dez. 2019 betragen die  Einnahmen (Elternbeitragsermäßigung geplant für 98 Kinder) 88.200 €.

Guthaben Elterninitiativen Vorjahr: 7.439,81 €, davon Ausgabe 2.915,31 €  = Übertrag ins Jahr 2019  4.524,50 € (Guthaben)

Ausgaben :
Bei den Personalkosten folgen weitere Tarifsteigerung ab März 2019 um im Schnitt 3,09 %.
Der Stellenplan wurde in nichtöffentlicher Sitzung erläutert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und informiert über die erhöhte Kostenbeteiligung des Freistaates Bayern, was zu einer Kostenentlastung von 100 € pro Kind führt. Daraus resultiert bereits das Folgejahr eine Einnahmensteigerung, die sich auch auf die Defizithöhe auswirkt. Da auch noch andere, einsparende Faktoren hinzukommen, z. B. räumliche Verbesserungen, die „nur“ im Rahmen des Unterhaltes abgewickelt werden, reduziert sich das zu erwartende Defizit rechnerisch auf 1.672 €.

Beschluss

Der Haushalt 2019 mit Stellenplan wird genehmigt. Das zu erwartende Defizit der Gemeinde beträgt 1.672 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Leader-Projekt Bienenlehrpfad; Beratung und Beschlussfassung über die Nutzung der gemeindlichen Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1567/2, Gemarkung Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 02.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Als Teil des Förderprojektes ist die Anlage eines Bienenlehrgartens geplant. Als Ort ist die Ausgleichsfläche in Neudorf vorgesehen. Hier besteht bereits ein erheblicher Bestand, der im Zusammenhang mit der Ausgleichsfläche für das BG „Hinter`m Wastl“ erstellt wurde. Zusätzlich hat der BN ein Fruticetum angelegt, hier ist bereits ein kleiner Bereich gestaltet und beschildert.

Zusätzlich wurde hier eine Maßnahme des BN beantragt, eine Fläche von ca. 600 m² abzuziehen und auf der abgemagerten Fläche mit ausgebrachtem Saatgut (Heudrusch) einheimische Aussaaten zu erreichen. Der Gemeinderat hat diese Maßnahme gebilligt.

Nunmehr liegt ein Entwurf zur Umsetzung des Teilbereiches Bienenlehrgarten vor. Hierdurch wird versucht, eine gewisse Struktur zu erreichen und die Begehbarkeit und Erlebnismöglichkeit zu verbessern. Zum Teil kann auf bestehende Strukturen zugegriffen werden, zusätzliche Elemente können eingefügt werden.

Dabei ist jedoch das beantragte Fördervolumen zu berücksichtigen, dass für diesen Bereich lediglich ein Budget von 4.600 € vorsieht. Für ein Insektenhotel steht zusätzlich noch ein gewisses Volumen zur Verfügung. Die Gesamtmaßnahme ist hiermit nicht gestaltbar.

Es ist aber auch möglich, die geplanten projektbezogenen Maßnahmen umzusetzen und die weiter vorgeschlagenen Themen in den Folgejahren umzusetzen. Hierfür ist aber die Gesamtkonzeption abschließend festzulegen.

Die Infotafeln könnten an einem Ort zusammengefasst werden, eine Überdachung wirkt zwar raumbildend, erscheint aber nicht zwingend nötig.

Grundsätzlich ist es ebenso fraglich notwendig, einen befestigten Weg anzulegen. Der macht zwar die ganzjährige Nutzung auch bei Regenwetter möglich, ist aber weniger naturnah und auch teurer.

Das Feuchtbiotop wäre auch im Graben sinnvoll, da hier die Einspeisung über Niederschlagswasser erfolgt.

Der Sitzplatz sollte nicht für Feiern oder andere Nutzungen verwendbar sein.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vom Ausschuss empfohlene Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Leader-Projekt Bienenlehrpfad; Beratung und Beschlussfassung über den Inhalt und Layout der Tafeln des Bienenlehrpfades

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 02.05.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Entwurf der Planer wurde in der letzten Gemeinderatssitzung ohne weitere Diskussion zur weiteren Beratung an den Ausschuss verwiesen. Mit Hilfe weiterer Projektbeteiligter aus der Thematik Bienenlehrpfad, soll das abschließende Ergebnis erarbeitet werden und dann im Gemeinderat zur Abstimmung gestellt werden.

Grundsätzlich ist zu entscheiden:

  •        Layout (Farbgestaltung, Abgrenzbarkeit von Information und Übersicht, Orientierung des Betrachters)
  • Text in Englisch? Hier zeichnet sich ab, dass der übersetzte Text im QR- Feld untergebracht wird und nur ein Hinweis auf die Zweisprachigkeit erfolgen soll
  • Challenge oder Schlaumeier?
  • herausgehobene Standortbestimmung

Speziell geht es um die Inhalte der Tafeln: hier ist der Text auf eine Grundinformation reduziert, um den Betrachter (Zielgruppe Grundschüler) nicht zu überfordern. Auch ist es sinnvoll, die Inhalte allgemein und möglichst zeitlos zu gestalten, da die Tafeln nicht mehr verändert werden sollen.

Weitere und tiefer gehende Informationen sollen mit Experten über den QR – Code erfahren werden können, diese Themen müssen aber aufgrund der Tiefe außerhalb des Projektes erstellt werden. So wäre auch eine laufende Aktualisierung möglich.

Die Rückläufe aus den Fraktionen (UwB-ödp und CSU) wurden zur Ladung versendet.

Vor allem die Tafel 1 ist kontrovers wegen der allgemeinen Thematik Bürgerbegehren betrachtet worden und es wurden zwei Varianten vorgeschlagen. Weitere Details der anderen Tafeln erscheinen deutlich untergeordnet.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vom Ausschuss empfohlenen Festlegungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), Bebauungsplan "Zur Alten Mühle I" in Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 02.05.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf die Beschlussfassungen vom 04.04.2019 wird Bezug genommen. Aufgrund des nicht vorgesehenen und in der Ladung nicht explizit erwähnten Satzungsbeschlusses in der Sitzung vom 04.04.2019 ist dieser nun formell nachzuholen.

Außerdem wurde der Satzungsbeschluss durch die Verwaltung bezüglich des Geltungsbereiches (Streichung der fehlerhaften Fl.Nr. 6) und Änderung des Fassungsdatums (04.04.2019) korrigiert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. GL Antretter weist ergänzend darauf hin, dass der Satzungsbeschluss vom 04.04.2019 aus Gründen der Rechtssicherheit wiederholt werden muss. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Satzungsbeschluss
Die Gemeinde Pettendorf erlässt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl I. S. 3634), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3736), der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 375), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) folgenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Zur Alten Mühle I“ in der Fassung vom 04.04.2019 als Satzung.

§ 1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung
Die Bestandteile der Satzung, sind:
Teil A: Planzeichnung Bebauungsplan mit zeichnerischen Festsetzungen und Verfahrensvermerken
Teil B: Textliche Festsetzungen

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
Teil C: Hinweise und Empfehlungen
Teil D: Begründung
Anlagen: Teil E Immissionsschutztechnisches Gutachten

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans (Flurnummern 85 (TF), 121, 121/1, 122, 122/1, 122/2, 122/3, 123, 124, 124/4 (TF), 124/6, 125, 126 (TF), 128, 129/1 (TF), 134/1 (TF), 149 (TF) der Gemarkung Kneiting), ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.

Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 02.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

Genehmigung der Haushaltssatzung 2019
Die genehmigungspflichtige Haushaltssatzung der Gemeinde Pettendorf wurde vom Landratsamt Regensburg rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt. Das Landratsamt Regensburg sieht die dauernde Leistungsfähigkeit gesichert; die Gemeinde ist für die Zukunft gut aufgestellt.

Kommunale Verkehrsüberwachung am Schwetzendorfer Weiher
Mit Einführung der Parkraumbewirtschaftung am Schwetzendorfer Weiher wird im gesamten Gemeindegebiet die Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz die Überwachung des ruhenden Verkehrs durchführen. Verstöße sind bußgeldbewehrt und werden entsprechend verfolgt.

Regensburg-Triathlon 2019 
Die Gemeinde Pettendorf und der Markt Lappersdorf lehnen die diesjährige Konzeption des Regensburg-Triathlons ab. Grund hierfür ist, dass Ortsteile beider Kommunen aufgrund des Streckenverlaufs der Radrennstrecke in den betroffenen Bereichen etwa viereinhalb Stunden von der Außenwelt isoliert werden. Dies zieht erhebliche wirtschaftliche Einschränkungen für die Gaststätten nach sich und verursacht zusätzliche massive Einschränkungen für die Landwirtschaft. Darüber hinaus sind auch die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt, da kein privater Verkehr im Streckenbereich zulässig ist. Auch die An- und Abfahrt zum und vom Schwetzendorfer Weiher wird nahezu stillgelegt.
Die fehlende Verhältnismäßigkeit der Streckensperrung und ihre Auswirkungen auf die Allgemeinheit werden daher nicht mitgetragen. Zur Entzerrung wurde von beiden Kommunen vorgeschlagen, die Fahrstrecke in Richtung Kallmünz zu verlängern und dadurch eine zeitliche Reduzierung der Belastungen in den betroffenen Bereichen zu erreichen. Sollte der Veranstalter nicht auf die Argumente der Gemeinde Pettendorf und des Marktes Lappersdorf reagieren, behalten sich beide Kommunen rechtliche Schritte vor.

Information 4. Förderprogramm für Glasfaserausbau
Die erzielten Ausschreibungsergebnisse zur Umsetzung des Glaserfaserausbaus in noch unterversorgten Gebieten stellen sich als nicht wirtschaftlich dar. Der Gemeinderat wird in der nächsten Gemeinderatssitzung mit den Ergebnissen des Verfahrens befasst.

Verbreiterung der R 39
Die Verbreiterung der Kreisstraße R 39 zwischen Reifenthal und Abzweigung Adlersberg wird seitens des Landratsamtes Regensburg erst 2020 im Rahmen des Straßenbauprogramms durchgeführt .

Dorferneuerung Kneiting BA III
Am 22.05.2019 findet die Vorstandssitzung zum Bauabschnitt III der Dorferneuerung Kneiting statt.

Dorferneuerung Pettendorf
Der Pettendorf wurde ins Dorferneuerungsprogramm aufgenommen. Im Rahmen der Dorferneuerung Pettendorf sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die ursprünglich für die Städtebauförderung vorgesehen waren. Hierzu gehört u. a. die Ertüchtigung des Rathausumfeldes.

Offizielle Inbetriebnahme der Aktiv-Seniorensportgeräte
Die Seniorensportgeräte werden am 21.05.2019 um 15.30 Uhr offiziell im Baugebiet Pettendorf-Südwest in Betrieb genommen. Dabei sind neben dem Seniorenforum auch der Vorstand der Raiffeisenbank Regenstauf eG anwesend. Die Raiffeisenbank Regenstauf eG hat die Maßnahme mit 20.000 Euro bezuschusst.  

Kinderhort Pettendorf
Der Kinderhort an der Schule in Pettendorf wird seit 2. Mai 2019 von Frau Regine Rusin geleitet.

Tag der offenen Gartentür in Kneiting 30.06.2019
Am 30.06.2019 findet in Kneiting von 10 bis 17 Uhr der Tag der offenen Gartentür statt. Dieser wird vom Obst- und Gartenbauverein Kneiting e.V. veranstaltet und eröffnet den interessierten Besuchern einen Einblick in sechs Kneitinger Gärten. Es werden bis zu 3.000 Besucher erwartet.  

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Beschädigung der Eiche an der Watzlik-Kapelle
Gemeinderätin Muehlenberg weist nochmals darauf hin, dass die Eiche an der Watzlik-Kapelle mutwillig beschädigt wurde. Möglicherweise wurde der Schaden aus Angst vor dem Eichenprozessionsspinner verursacht. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass der Schaden – wie bereits berichtet - längst vom Eigentümer zur Anzeige gebracht wurde. Welche Beweggründe für die Beschädigung vorliegen, sind nicht bekannt.  

Auffüllungen am Tremmelhauser Gut
Gemeinderätin Muehlenberg moniert, dass die Auffüllungen im Bereich des Tremmelhauser Guts sehr massive Ausmaße annehmen. Diese gehen bis dahin, dass eine Fläche hergerichtet wird, die einem Parkplatz gleich kommt. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass die Maßnahmen im Bauausschuss behandelt und vom Landratsamt genehmigt wurden. Art und Umfang der Umsetzung liegt im Genehmigungsbereich des Landratsamtes Regensburg. Die Ausweichfläche war nach Kenntnisstand der Gemeinde nicht Bestandteil der Maßnahme.  

Defektes Geschwindigkeitsdisplay in Kneiting
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass das Geschwindigkeitsdisplay in Kneiting nicht funktioniert

Defekter Bewegungsmelder am Kapellenplatz
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass der Bewegungsmelder am Kapellenplatz nicht funktioniert.
Darüber hinaus sollte der Platz von Unkraut gereinigt werden.

Datenstand vom 20.08.2019 16:15 Uhr