Datum: 16.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides S 43-2015-1690 vom 08.07.2016, Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen oder einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus mit Garagen, auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
2 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 94/48, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 23 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
3 Antrag auf isolierte Befreiung; Überdachung der Terrasse auf Fl.Nr. 170/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 21 im Baugebiet "Am Weingert" (Wittelsbacherstraße, Pettendorf)
4 Antrag auf Isolierte Befreiung; Errichtung einer Lärmschutzwand auf Fl.Nr. 82/22, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G3 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1014/16, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 in der EBS "Adlersberg-Nordost" (Marienstraße, Adlersberg)
6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)
7 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Mauer aus Sichtbeton als Zugangs- und Sichtschutz und Bau eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 908/15, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 5+6 im Bebauungsplan "Am Adlersberg, 2. Änderung" (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)

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1. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides S 43-2015-1690 vom 08.07.2016, Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen oder einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus mit Garagen, auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 17.09.2015 und beschloss, der Bauvoranfrage grundsätzlich ein Einvernehmen zu erteilen. Die Gemeinde soll bei der weitergehenden Planung frühzeitig beteiligt werden.

Das Landratsamt Regensburg erteilte den Vorbescheid Nr. S43-2015-1690 vom 08.07.2016 unter diversen, umfangreichen Auflagen und Hinweisen. Diese werden verlesen und zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung des Vorbescheids sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 94/48, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 23 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, einen Swimmingpool in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 4,00 m zu errichten. Da sich das Vorhaben außerhalb der Baugrenzen befindet, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Da die vorgegebenen Baugrenzen bereits durch das Hauptgebäude bzw. Garage ausgefüllt sind, ist die Errichtung des Swimmingpools nur außerhalb der Baugrenzen möglich. Das Vorhaben ist mit den unmittelbar angrenzenden Nachbarn abgesprochen, Einwände existieren nicht.

Nachbarbeteiligung:
Diese wurde von den Antragstellern nachweislich durchgeführt, die Unterschriften wurden erteilt.

Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und die Erteilung der erforderlichen Befreiung die angrenzenden Nachbarn nicht in ihren Rechten verletzt.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf isolierte Befreiung; Überdachung der Terrasse auf Fl.Nr. 170/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 21 im Baugebiet "Am Weingert" (Wittelsbacherstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, eine Terrassenüberdachung in einer Länge von 5 m und einer Tiefe von 3 m mit seitlichem Windschutz zu errichten. Durch die Terrassenüberdachung und den seitlichen Windschutz soll die Aufenthaltsqualität auf der Terrasse im Süden des Gebäudes verbessert werden. Dadurch werden die Baugrenzen des Bebauungsplanes überschritten, das Vorhaben ist jedoch städtebaulich vertretbar.


Nachbarbeteiligung:
Diese wurde von den Antragstellern nachweislich durchgeführt, die Unterschriften wurden erteilt.

Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und die Erteilung der erforderlichen Befreiung die angrenzenden Nachbarn nicht in ihren Rechten verletzt.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Isolierte Befreiung; Errichtung einer Lärmschutzwand auf Fl.Nr. 82/22, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G3 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, im Bereich des Wohngebäudes entlang der Schloßstraße eine Lärmschutzwand mit 2 m Höhe als Einfriedung zu errichten. Gemäß Bebauungsplan ist die Einfriedung nur als Maschendraht- oder Stabgitterzaun ohne Sockel bis 2,00 m Höhe zulässig, die entlang der Grenzen zu öffentlichen Grundstücksflächen abgerückt sind. Es ist eine Bepflanzung vorzusehen.

Es wird geplant, eine Gabionenwand mit 2 m Höhe, welche mit Begrünung unterbrochen wird, zu erstellen. Durch die Begrünung erfolgt ein ähnlicher Eindruck wie bei vorgelagerter Begrünung. Zudem wird  durch die hinter der Begrünung liegende, durchgehende Gabionenwand ein besserer Schallschutz erreicht.

Nachbarbeteiligung:
Unmittelbar angrenzender Nachbar ist nur die Gemeinde (Straße, Grünstreifen).

Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und die Erteilung der erforderlichen Befreiung niemand in seinen Rechten verletzt.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler wendet ein, dass die vorgesehene Lärmschutzmauer sowohl hinsichtlich ihrer Dimensionierung als auch in Bezug auf die tatsächliche Notwendigkeit zu hinterfragen sei. Die Größe und Ausführung der Mauer lasse gerade am Ortseingangsbereich den Eindruck entstehen, dass hier eine „burgähnliche Einmauerung“ erfolgt.

Zudem sei das in den vorgesehenen Gabionen verwendete Füllmaterial, hier Granitstein, nicht regional typisch und sollte durch den Dolomitschotter (Jurastein) ersetzt werden. Auch Gemeinderat Oberleitner sieht die beantragte Lärmschutzwand kritisch und schließt sich weitgehend dem Vorredner an. Er schlägt vor, auf die Wand zu verzichten und eine durchgehende Bepflanzung, z. B. mit Hainbuchen zuzulassen. Im Ausschuss entsteht eine kontroverse Diskussion über das Für und Wider der Lärmschutzwand an sich und die mögliche, ortsbildverträgliche Ausführung. Dritter Bürgermeister Bink fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen und  schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit entsprechenden Auflagen an die Lärmschutzwand zu ergänzen. Als tragfähiger Kompromiss stellte sich heraus, die Lärmschutzwand wie folgt auszuführen:

  • Füllmaterial Dolomit-Schotter (Jurastein),
  • das Verhältnis der Gabionen zur Bepflanzung muss durchgehend 1:1 sein, so dass entsprechend
50 % der Gesamtlänge als Bepflanzung auszuführen ist,
  • die Pflanzen, müssen ca. 30 cm Pflanztiefe ausweisen,
  • die beantragte Höhe kann beibehalten werden

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Nachfolgende Einschränkungen sind zu beachten:

  • die Gabionen sind mit Dolomit-Schotter (Jurastein) zu befüllen,

  • die Lärmschutzwand muss im Verhältnis 1:1 (Gabione : Heckenpflanze) ausgeführt werden,

die Heckenpflanzen  sind in einer Pflanztiefe von ca. 30 cm auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1014/16, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 in der EBS "Adlersberg-Nordost" (Marienstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es ist geplant ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Bauweise E+I in den Ausmaßen von 12,86 m x 10,24 m zu errichten. Das Gebäude verfügt über ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18°. An der Nordseite des Gebäudes wird zusätzlich eine überdachte Dachterrasse mit den Abmessungen 5,20 m x 3,0 m angebaut.

Für die Bebauung der Fl.Nr. 1014/16 wurde vom Landratsamt Regensburg am 30.05.2018 ein Vorbescheid erstellt, der Bauausschuss befasste sich am 15.03.2018 mit der Voranfrage. Dabei wurde die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für Gebäude in Bauweise E, E+D bzw. E+1 erteilt. Als Dachform soll ein Satteldach verwendet werden.

Im Vorbescheid wurde vom LRA Regensburg zur Auflage gemacht, dass das Gebäude nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren ist. Hier ist festzustellen, dass im vorliegenden Bauantrag eine Abweichung der Situierung vorliegt. Das Vorhaben weicht insoweit vom Vorbescheid ab. Jedoch befindet sich das Gebäude innerhalb der Baugrenzen nach § 23 BauNVO der Einbeziehungssatzung Adlersberg Nordost, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit der geänderten Situierung außer Frage steht.

Die abweichende Situierung des Gebäudes ist wäre zudem unter Berücksichtigung der Bauweise und der Grundstücksbeschaffenheit vertretbar.

Die Situierung der Nachbargebäude stellt sich wie folgt dar:




Nachfolgend die ursprünglich vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 15.03.2018 vorgesehene Situierung, die zeigt, dass das Gebäude jetzt ca. 3 bis 4 m nach Süden gerutscht wurde:





Erschließung
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind straßenmäßig über die Marienstraße erschlossen. Ein Anschluss an die bestehende Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist möglich.

Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen:
Keine Anmerkung.


Nachbarbeteiligung
Eine Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Es ist geplant ein Einfamilienhaus mit Garage in Bauweise E+I in den Ausmaßen von 22,61 m x 8,11 zu errichten. Das Gebäude verfügt über ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20° mit Blecheindeckung.

Das Gebäude wird als Ersatz für das ehemalige landwirtschaftliche Anwesen errichtet, dass zum Teil abgerissen wird bzw. wurde.

Erschließung
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind straßenmäßig über die Keltenstraße erschlossen. Ein Anschluss an die bestehende Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist möglich.

Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Naab-Donau-Regen:
Keine Anmerkung.

Nachbarbeteiligung
Eine Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Mauer aus Sichtbeton als Zugangs- und Sichtschutz und Bau eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 908/15, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 5+6 im Bebauungsplan "Am Adlersberg, 2. Änderung" (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 904/15, Gemarkung Pettendorf eine teilweise Einfriedung in Form einer Sichtbetonmauer zu errichten. Die Einfriedung soll als Sichtschutz dienen und hat eine Schenkellänge von 6 m an der westlichen Grundstücksgrenze (=zum Nachbargrundstück) und von 12 m an der nördlichen Grundstücksgrenze (=Straßenseite). Die Mauer ist 1,85 m hoch. Die Tiefe der Mauer beträgt 30 cm.  

Im Bebauungsplan „Am Adlersberg“ vom 13.03.2005/04.07.2005, zuletzt geändert am 13.09.2005, ist festgesetzt, dass Einfriedungen an der Straßenseite bis zu einer Gesamthöhe von 1,0 m und zwischen den Grundstücken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig sind. Diese festgesetzten Höhen dürften jedoch nicht dem intendierten Sichtschutzcharakter des Bauvorhabens genügen.

Es ist daher eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erwirken, vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Rechtslage.  

Ebenso erforderlich sind die Erteilung des Einvernehmens und die isolierte Befreiung zur Errichtung des Swimmingpools. Der Pool mit dem Außenmaß von 8,6 m x 4,0 m und einer Tiefe von 1,8 m hat einen Beckeninhalt von 61,92 m³.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss entsteht eine kontroverse Diskussion über die Ausführung und Größe der Sichtschutzmauer. Aufgrund der Wechselbeziehung zur Umgebungsbebauung und der Ausführung in Sichtbeton besteht Konsens darüber, dass der Sichtschutz so nicht städtebaulich verträglich ist.

GL Antretter weist zudem darauf hin, dass aufgrund der Länge von insgesamt 18 m grundsätzlich eine baugenehmigungspflichtige Anlage vorläge. Insoweit ist die isolierte Befreiung grundsätzlich nicht ausreichend. Jedoch müsste auch in diesem Fall das Einvernehmen hergestellt werden.

Im Bauausschuss wird vorgeschlagen, den Antragsteller darüber zu informieren, dass eine weniger dominante Lösung, z. B. eine geeignete Heckenbepflanzung etc. grundsätzlich vorstellbar ist. Hierzu sind entsprechende Gespräche zu führen und dem Ausschuss ggf. ein neuer Vorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Beschluss

1. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung des Swimmingpools mit dem Außenmaß von 8,6 m x 4,0 m und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.

7 : 0 Stimmen


2. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der Sichtschutzmauer und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 14.06.2019 08:53 Uhr