Datum: 13.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Errichtung einer Sichtschutzwand mit Überdachung der bestehenden Terrasse auf Fl.Nr. 804/1, Gemarkung Pettendorf (in Hinterberg)
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2 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2010-2062 vom 09.02.2011, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Kneiting (An der Breite, Kneiting)
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3 |
Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 78/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3a im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)
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4 |
Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Mauer aus Sichtbeton als Zugangs- und Sichtschutz auf Fl.Nr. 908/15, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 5+6 im Bebauungsplan "Am Adlersberg, 2. Änderung" (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)
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5 |
Ausbau eines Dachgeschosses mit neuer Dachgaube auf Fl.Nr. 1440/7, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
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1. Errichtung einer Sichtschutzwand mit Überdachung der bestehenden Terrasse auf Fl.Nr. 804/1, Gemarkung Pettendorf (in Hinterberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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13.06.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, eine Sichtschutzwand mit einer Länge von 4,00 m und einer Höhe von 2,80 m an der Westseite der bestehenden Terrasse ca. 3,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt
zu errichten. Des Weiteren ist eine Überdachung der Terrasse mit einer Fläche von 24 m² geplant.
Nachbarunterschriften, Erschließung:
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die Erschließung ist als gesichert zu betrachten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2010-2062 vom 09.02.2011, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Kneiting (An der Breite, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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13.06.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.05.2019, eingegangen am 15.05.2019, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der o.g. Baugenehmigung (Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage) beantragt. Als Grund wird angeführt, dass zwar das Wohngebäude (Bezug 05.06.2013) und die Doppelgarage fertig gestellt sind, die Überdachung der Doppelgarage und des Stellplatzes, sowie die geplante Anlage zwischen Wohnhaus und Garage noch fehlen.
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 18.05.2017 mit der Verlängerung der Geltungsdauer und beschloss, dieser einstimmig sein Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 78/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3a im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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13.06.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Geplant ist der Neubau einer Lagerhalle in den Ausmaßen von 24,66 x 12,96 m, mit einem Satteldach (DN 15°) und einer max. Firsthöhe von 6,58 m. Die geplante Dachfarbe ist nicht angegeben, diese ist gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes (ziegelrot bis ziegelbraun, Zink- bzw. Metallblecheindeckungen nicht reflektierend) auszuführen.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind zur Realisierung des Vorhabens erforderlich:
Festsetzung
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Bebauungsplan
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Antrag vom 15.04.2019:
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Dachneigung SD
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22 bis 32°
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15°
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Baugrenze
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Vorgabe zeichnerische Festsetzung des Bauungsplans
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Überbauung 4,44 m²
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Die Befreiungen wurden schriftlich beantragt und begründet, beide sind aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar. Die Befreiung hinsichtlich der Dachneigung wurde bereits bei der bestehenden Halle im Genehmigungsverfahren 2014 ausgesprochen.
Die Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) ergibt lt. Antragsunterlagen 0,39, zulässig ist lt. Bebauungsplan eine GRZ von 0,4. Dies ergibt sich aus einer Grundstücksfläche von 1.600 m² zu einer künftig bebauten Fläche von 625 m². Nicht mit hinzu gerechnet wurden die weiteren befestigten Flächen wie Stellplätze, Zufahrten etc., die zulässige Grundflächenzahl darf durch diese Anlagen höchstens bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden (§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO), was hier jedoch nicht der Fall ist.
Nachbarunterschriften, Erschließung:
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig, eine Benachrichtigung durch die Gemeinde wurde weisungsgemäß nicht durchgeführt. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (Dachneigung, Überbauung Baugrenze) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die Dachfarbe jedoch soll bebauungsplankonform, analog der bereits bestehenden Halle,
ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Mauer aus Sichtbeton als Zugangs- und Sichtschutz auf Fl.Nr. 908/15, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 5+6 im Bebauungsplan "Am Adlersberg, 2. Änderung" (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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13.06.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.05.2019 mit dieser Mauer und beschloss, sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Diskutiert wurde kontrovers über die Ausführung und Größe der Sichtschutzmauer. Aufgrund der Wechselbeziehung zur Umgebungsbebauung und der Ausführung in Sichtbeton besteht Konsens darüber, dass der Sichtschutz so nicht städtebaulich verträglich ist.
Es wurde vorgeschlagen, den Antragsteller darüber zu informieren, dass eine weniger dominante Lösung, z. B. eine geeignete Heckenbepflanzung etc. grundsätzlich vorstellbar ist. Hierzu sind entsprechende Gespräche zu führen und dem Ausschuss ggf. ein neuer Vorschlag zur Abstimmung vorzulegen.
Zum erneuten Antrag:
Mit dem Antragsteller wurde am 22.05.2019 ein entsprechendes Gespräch geführt, die vorgeschlagene Heckenbepflanzung wurde aber als nicht zielführend erachtet, da der angestrebte Sichtschutz sich dann erst in ein paar Jahren einstellen würde. Mit Skizze/Anschreiben vom 26.05.2019 wurde nun eine geänderte Planung zur Errichtung einer Mauer vorgelegt:
- Sichtschutzmauer 6,00 m lang, 1,85 m hoch, an der westlichen Grundstücksgrenze (= zum Nachbargrundstück) und
Sichtschutzmauer 12,00 m lang, 1,85 m hoch, mit einem Abstand von 30 cm zur nördlichen Grundstücksgrenze (= Straßenseite), dadurch Flächen für Anpflanzungen, Ausführung teilweise mit Rankhilfen für wilden Wein oder ähnlichem.
Diskussionsverlauf
Der Bauausschuss zeig
te sich mehrheitlich erneut nicht begeistert von der Mauer, unabhängig von der angedachten Vorpflanzung. Die westliche Mauer mit 6,00 m wäre kein Thema, jedoch die 12,00 m lange Mauer zur Straße fand keine Mehrheit. Es wurde vorgeschlagen, hier als Sichtschutz eine Hainbuchenhecke zu pflanzen, diese wäre im nächsten Frühjahr ausreichend dicht um als Sichtschutz zu dienen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der geplanten Sichtschutzmauern und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen sind unverzüglich die Pflanzmaßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
5. Ausbau eines Dachgeschosses mit neuer Dachgaube auf Fl.Nr. 1440/7, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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5. Bauausschuss
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13.06.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Zunächst
wird festgestellt, dass das Vorhaben bereits vollumfänglich realisiert wurde und es sich um eine nachträgliche Genehmigung handelt.
Es wird beabsichtigt, das bestehende Dachgeschoss auszubauen und zusätzlich mit einer Schlepp-Dachgaube (5,80 x 1,40 m Ansichtsfläche) zu versehen. Dadurch werden 3 Kinderzimmer und 1 Dusche/WC geschaffen.
Nachbarunterschriften, Erschließung:
Die beteiligten Nachbarn wurden weisungsgemäß von der Gemeinde angeschrieben und haben noch bis zum 24.06.2019 Zeit die Unterlagen in der Bauverwaltung einzusehen und ggfs. zu unterschreiben. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2019 08:05 Uhr